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GESCHICHTE

DBB

FRIEDRICHS -UNIVERSITÄT

zu

HALLE

VON

D. Dr. WILHELM SCHRADER,

GEH. OBEBBEOIERUNOSRAT UMDaTNIVERSITÄTSKURATOR.

ZWEITER TEIL.

BERLIN.

PERD. DÜMMLERS VERLAGSBUCHHANDLUNG.

1894.

IV

Seite

Kap. 24. Die Wissenschaft 248

§ 73. Der Lehrkörper der oberen Fakultäten 248

§ 74. Der Bestand der philosophischen Fakultät 269

§ 75. Der wissenschaftliche Betrieb 290

§ 76. Die Hilfsanstalten .302

Kap. 25. Die äufsere Stellung 315

§ 77. Verwaltung und Ausstattung 315

§ 78. Die Bauten 321

§ 79. Das akademische Leben 330

§ 80. Rückblick 341

Anlagen.

1. Privilegium des Kardinals Campejo von 1531 Zu Buch I 4

2. Bestallung für Thomasius - - I 15

3. Bestallung für den Stallmeister von Berghorn - - I 37

4. Erlafs vom 24. Juni 1691 über die Cura Academiae ... - - I 38

5. Erlafs vom 27. Aug. 1691 über die erste Einrichtung der

Universität - - I 38

6. Bestallung für den Kanzler von Seckendorff - - I 41

7. Kaiserliches Privilegium vom 19. October 1693 - - 1

8. Vorlesungsverzeichnisse der Friedrichs-Üniversität von 1694,

1695 und 1723 - - I 65

9. Statuten der Universität vom 1. Juli 1694 - - I 73

10. Verschmelzung des Geh. Justizrats mit dem Kammergericht - I 81

11. Verzeichnis sämmtlicher Oberkuratoren - - I 83

12. Privilegienerlafs vom 12 November 1694 - - 181,84

13. Privilegienerlafs vom 4. September 1697 - - 181,84

14. Über die Entschädigung für das Meuniersche Haus ... - - I 91

15. Salarienetat für 1721 - - I 92

16. a) b) Speisezettel für die Freitische - - I 93

17. Randerlafs Friedrich Wilhelms L vom 3. Jan. 1722 über

reformirte Frtitische - - I 96

18. Übersicht der Immatrikulationen bis 1720 - - I 114

19. Erlafs Friedrich Wilhelms I. über die Absetzung Chr. Wolffs - - II 217

20. Bestallung für J. P. Ludewig als Kanzler - - II 234

21. Erlafs Friedrichs I. gegen den Andrang zur Universität. . - - II 250

22. Erlasse Friedrichs Wilhelms I. von 1736 an Lange und

Baumgarten - - III 293

23. Erlasse Friedrichs Wilhelms L von 1785 über die collegia

publica - - III 333

24. Reglement von 1731 - - HI 345

25. Etat und Sporteltaxe der Universität 1767-68 - - III 349

26. Sportein der medezinischen Fakultät 1743 - - III 352

27. Erlafs vom 3. April 1749 an Nösselt und Niemeyer ... - - IV 519

28. Geschäftsanweisung der Examinationskommission vom

30. April 1794 für die theologische Fakultät. . . - - IV 519

Seite

29. Entschoidang des Staatsrats vom 22. Jan. 1795 auf dio Be-

schwerde der theologischen Fakultät über die Exa-

minationskommission Zu Buch IV 524

30. Verbot der Allgein. Deutschen Bibliothek vom 17. April 1794 - - IV 525 81. a) b) Erlasse von 1803 über Geldbewilligungen - - IV 545

32. Auszug aus dem Organisationscrlafs des Ministers von Mafsow

vom 10. April 1804 - - IV 546

33. a) b) Erlasse vom 23. Dozbr 1788 über Einführung der Reife-

prüfung für das Universitätsstudium - - IV 553

34. Voranschlage für den Haushalt der Studenten ...... - IV 559

35. Etat für 1787-88 - - IV 571

36. Erlafs über die Anstellung Schleiermaehers - - IV 574

37. a— g Schlufs der Universität 1806 - - V 4 f.

38. WidereröflPnung der Universität 1808 - V 12

39. Ernennung Niemeyers zum Kanzler und ständigen Rektor - - V 14

40. Aufhebung der Universität 1813 - - V 42

41. Widereröffnung der Universität 1814 - - V 44

42. Vereinigung der Universität Wittenberg mit Halle ... - - V 52

43. Geschäftsanwoisung für den Universitätsdirektor Schmolzer - - V 63

44. Geschäftsanweisung für den Universitätskurator . . . - - V 103

45. Erklärung des Professors Guoricke über seinen Anteil an

der Anklage der Proff. Wegscheider und Gesenius - - V 166

46. Die Königlichen Erlasse in der gegen Wegscheider und

Gesenius erhobenen Anklage - - V 169

47. Übersicht Über die Ausgaben für die Universitätsbauten im

letzten Zeitabschnitt und über den Wert der

Grundstücke - - VI 330

48. A. Zusammenstellung sämmtlicher Prorektoren u. Rektoren

der Friedrichs-Universität seit ihrer Stiftung. . . - - VI 249

B. Zusammenstellung sämmtlicher ordentlicher und aufser-

ordentlicher Professoren der Universität seit ihrer

Stiftung - - VI 249

C. Zahl der Studenten seit 1800 - - VI 336

Fünftes Buch.

Zusammenbruch, Herstellung und weiterer Aufbau 1806—1840.

Schrader, UiüTersit&t Haue. II.

Kapitel 17.

Die Fremdherrschaft

§ 51. Der Zn^^ammenbmch,

"Am 14 October 1806 bracli die preufsische Heeresmacht in der Doppelschlacht bei Jena und Auerstedt nieder; am 17. drängte der Marschall Bernadotle nach einem heftigen bis in die Strafsen der Stadt sich fortspinnenden Kampfe die preofsische Nachhut unter dem Herzog Eugen von Wurtemberg aus Halle, welches sofort von den Franzosen besetzt wurde. Die Studenten waren schon an demselben Morgen durch Erlafs des akademischen Senats zur Ruhe ermahnt und hatten dieser Weisung, einzelne mögliche aber nicht erwiesene Unmuts- äufserungen zugegeben, Folge geleistet.

Am 18. erschien eine Abordnung der Universität^ bestehend aus dem Prorektor Maafs, dem Direktor Schmalz, den Professoren Eber- hard» Knapp und Froriep bei Bernadoite;, um seinen Schutz für die Universität zu erbitten. Dieser wurde in freundlichen Worten und aus- giebigem Mafse zugesagt, die Professoren von der Last der Einquar- tierung befreiet, die Studenten zu ungestörter Fortsetzung ihrer Stu- dien und zum Besuch der Vorlesungen ermuntert; gleichzeitig wurde kund gegeben, dafs der Marschall die strengste Mannszucht befohlen, und Plünderung bei Todesstrafe verboten habe. Diese Versprechungen wurden sofort unter den Augen und mit der Zustimmung des Mar* Schalls scliriftlich aufgesetzt und als am Abend des folgenden Tages dieselben Abgeordneten dem inzwischen angelangten Kaiser Napoleon die gleiche Bitte vortrugen, fanden sie eine ähnliche Aufnahme und die Bestätigung der erhaltenen Versprechungen, mit deren öffentlicher

1*

_ 4

Verkündigung der General Menard als Kommandant von Halle durch Berthier, das Haupt des Generalstabs, beauftragt wurde."*")

Alles schien hiemach für die Universität, so weit die Zustände es zuliefsen, günstig zu verlaufen, als der Prorektor Maafs am 20. October noch aus Halle den Befehl erhielt, dals die Vorlesungen sofort zu schliefsen und die Studenten zur Abreise in die Heimat anzuweisen seien; der Prorektor wurde für die Ausführung des Befehls besonders verantwortlich gemacht.**) Was war inzwischen vorgefallen, um diese Sinnesänderung Napoleons herbeizuführen? Hatten wirklich, wie man nachträglich doch mehr vermutete als wüste, einige Studenten es an ehrerbietigem Grufs des einrückenden Kaisers fehlen lassen^ und wenn ja, war diese Verfehlung hinreichend, um die Wirksamkeit einer so grofsen und so berühmten Universität zu unterbinden und hiermit zu- gleich den Wolstand der ganzen Stadt zu untergraben? Oder hatte, wie das Gerücht gieng, ein französischer Sprachlehrer sich an den fremden Herrscher herangedrängt, um die Universität zu verleumden?^) Stadt und Universität hatten allerdings bis dahin ihre vaterländische Gesinnung, ihre Anhänglichkeit an das preufsische Königshaus nie ver- leugnet; allein lagen Tatsachen vor, welche ein feindseliges Verhalten gegen die Franzosen bekundeten? Dieser Meinung muste Napoleon wol sein; denn in der Antwort, welche Berthier im Namen des Kaisers am 22. October von Dessau aus auf die Vorstellung der Unversität erteilte, wird den Professoren vorgeworfen, dals sie statt ruhiger Fort- setzung ihrer pflichtmäfsigen Tätigkeit sich die Abfassung von Schriften gestattet hätten, welche den Zweck verfolgten, ihre Zöglinge zum Auf- stande gegen die Franzosen zu erregen,***) Dieser Vorwurf war nicht nur ungegründet, wie die Universität ohne Mühe bewies, er war sogar abgeschmackt; denn woher hätte man die Zeit zur Veröffentlichung solcher Schriften in diesen bedrängten Tagen nehmen sollen? Indes wozu lange nach dem Grunde einer Mafsregel suchen, welche bei Na- poleon, dem ausgesprochenen Feinde aller Ideologie, der den deutschen Geist zugleich hafste und fürchtete, nur allzu erklärlich war! Hatte

*) Anlage 37 a und b. *♦) Anlage 87 c. *♦*) Anlage 37 d.

* 5

er doch an Berthier geschrieben, er wolle pr^enir le risuUat du fnau" vais esprity qu'on a inculqui ä cette jeune8se.*) So blieb es denn bei dem verhängten Verbot; auf nochmalige Eingabe der Universität ant- wortete Daru am 16. November, dais der Kaiser unzufrieden mit dem Verhalten der Universität ihre Herstellung nicht gestatte und die Bitte der Professoren um Fortzahlung ihres Gehalts abschlage, während er anderen weiseren Universitäten semen Schutz nicht versage. Als nun- mehr die Universität durch die Vermittelung ihres Oberkurators von Massow die Fürsprache Bernadottes und Clarkes, des zeitweiligen Generalgouvemeurs der besetzten Landesteile nachsuchte, da antwortete der letztere am 18. Dezember, dafs nach der Mitteilung Berthiers der Kaiser aus Misfallen an der Haltung, welche die Universität Halle stets gegen Frankreich beobachtet habe, die Wideraufnahme der Vorlesungen noch verschoben habe und dafs die abermals erbetene Gehaltszahlung nicht zuläfsig sei.**)

Bei dieser Entscheidung verblieb es; der General Menard wollte es sogar als ein dankenwertes Zugeständnis angesehen wissen, dafs er für die Professoren die Erlaubnis zum Verbleiben in Halle erwirkt habe,***) und aulserdem gab er die Ausweisung der Studenten für eine vorübergehende Vorsichtsmafsregel aus, da sonst die Unbesonnenheit der jungen Leute leicht unabsehbares Unglück über die Stadt gebracht hätte. ^) Auch gab er zu verstehen, dafs er gegen den Aufenthalt einzelner Studenten in Halle nichts einwende, da es nur auf die Ent- fernung der Masse angekommen sei, eine Erlaubnis, von welcher z. B. der mehrerwähnte Bremenser Ad. Müller behufs Erlangung der Doktor- würde Gebrauch machte. Er hatte dann Gelegenheft, die Gewandtheit zu bewundern, mit welcher die Frau Professor Niemeyer die zahlreich und bunt in ihrem Hause verkehrenden Franzosen behandelte, während in der Familie Wucherer die gefangenen und auf Ehrenwort entlassenen preußischen Offiziere eine stille und vertrauliche Zuflucht fanden, zu welcher sich auch Schleiermacher einzufinden pflegte.

Im übrigen war den Professoren trotz der streng befohlenen

*) Correspondance de Napoleon XIII, 375 bei Varrentrap Job. Scbulze S.48. ♦*) Anlage 37 e und f. ***) Anlage 87 g.

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Manneszucht anfangs übel mitgespielt: es halte am ersten Tage des Plimderns genug gegeben, wobei Nösselt und Schütz bedroht, Eber- hard sogar arg gemifshandelt wurde. Auch Jakob, Vater, Tieftrunk war es nicht viel besser ergangen: sie wie andere, selbst auf die spär- lichste Kost beschränkt, hatten ihre Einquartierung, von welcher die Professoren ungeachtet des Bernadotteschen Befehls nicht frei blieben, in Küche und Keller persördich bedienen müssen,®) Steffens verliefs seine Wohnung am Paradeplatz und zog in die Märkerstrafse zu Schleiermacher, der freilich auch mehrere französische Offiziere zu be- herbergen und zu verpflegen hatte, Dort retteten beide neben dem gesonderten Schlafgemach ein gemeinschaftliches Arbeitszimmer, in welchem Schleiermacher, in allem Lärm und Elend ein Meister geistiger Sammlung, nun seine Abhandlung über den Timotheusbrief nieder- schrieb. Es gieng freilich dürftige genug zu: die Gehaltszahlungen und die sonstigen Einnahmen Helen fort, dagegen wurden die Professoren, auch abgesehen von der anfanglichen Begelirlichkeit der fremden Truppen, zu bedeutenden Ausgaben genötigt, nicht nur für den Unter- halt der einquartierten Sieger, sondern auch zur Unterstützung der zu schleuniger Abreise gezwungenen mittellosen Studenten und zur Be- streitung des Aufwandes für die akademischen Bekanntmachungen. Nach einer Aufstellung des Prorektors vom 23* Oc tober waren bis da- hin für den letztgenannten Zweck von Froriep sechzehn, von Schmalz vierzig Fried richsdor ausgelegt, zur Unterstützung der Studenten von Maafs 110 Thaier in Gold, von Froriep 205 Thaler Courant aufge- wendet,*) SteCfens verkaufte sein Silberzeug und rühmte doch die un- vergefslichen Abende, die er in aller Bedrängnis mit gleichgesinnten verlebte.^) Am regelrechtesten gieng es noch bei Niemeyer zu, dessen Hausgenosse durch fast zwölf Monate, der Intendant Clarac, ein strenger aber uneigennütziger Mann für Ordnung gesorgt zu haben scheint. Während nach einem kaiserlichen Befehl vom 13. November die übrigen in Tätigkeil und auf ihrem Posten verbliebenen Beamten ihr Gehalt bezogen, war dieses den freilich ihrer Amtstätigkeit enthobenen Pro- fessoren mit einer Ausnahme versagt; diese Ausnahme bildete Kurt Sprengel, der für sich und zum Unterhalt des botanischen Gartens die ausgeworfenen Beträge erhielt.*) Gleich wol wurden die Professoren

insofern als Beamte behatpdelt, als sie durch Armeebefehl vom 8* No- vember aus Berlin angehalten wurden den Eid des Gehorsams gegen die französischen Gebieter zu leisten; die Ablegung des Eides vollzog sich am 22. dess. Monats.

Die Universität glaubte doch weitere Schritte zu ihrer Erhallung tun zu sollen; sie halte sich inzwischen an ihren Oberkurator ge- wendet und von ihm am 25. November ein teilnehmendes Schreiben erhalten* Eben derselbe richtete an den französischen Generalschalz- meister General Esleve eine Denkschrift zu Gunsten der Universität und machte ihr hierüber am 24. Dezember Mitteilung; diese hielt es in Folge dessen für angemessen^ den Kaiser Napoleon nochmals unmittel- bar anzugehen. Der Entwurf der Bittschrift, aus Schützens Feder, fiel sehr unterwürfig und fast wie ein Bekenntnis begangenen Unrechts aus, so dafs sich in würdiger und entschiedener Weise zuerst der Direktor Schmalz, dann Wolf, Reil, Kemme, in der Hauptsache auch Niemeyer und Schleiermacher gegen ihn erklärten. Andere, Jakob, Voigtel, Rüdiger, Gilbert waren einverstanden ; die beiden letzten erwiesen sich besonders fügsam gegen die französischen Machthaber, Man sah indes bei dieser Uneinigkeit von dem vorliegenden Entwürfe ab und ersetzte ihn durch einen allerdings angemessenem, welcher am 19* Januar 1807 in französischer Übersetzung abgieng. Auch diesen unterschrieb Schmalz nur ungern, Wolf und Reil verweigerten ihre Unterschrift schlechthin, der letzte aus dem Grunde, weil er Untertan des Königs von Preufsen sei,') Das Gesuch wurde mit einem ausführlichen Bericht über die Widerherstellung der Universität dem Minister von Massow und von diesem dem General Esteve zur Beförderung an den Kaiser übergeben. Weitere Fürsprache lehnte Massow als dermalen unzeitig ab; Esteve hoffte wenigstens, dafs der Kaiser in der pünktlichen Abzahlung der Kriegsschuld, welche der Stadt Halle auferlegt war, einen Beweis ihres Verlangens sehen werde, de se retidre digne de soti indulgefwe. Auch der hitendant Clarac scheint das Gesuch unterstützt zu haben. Allein es erfolgte überhaupt keine Antwort, sehr hegreiflich bei Eröffnung des Winterfeldzugs und in den Tagen der Schlacht bei EylaUj deren Ausfall dem Kaiser andere Sorgen nahe legte. Noch am ersten Mai schrieb Massow^ dafs er bisher weder für die Universität noch für die

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Zahlung der Professorengehalte etwas erlangt habe. Vielmehr zeigte kurz darauf ein höchst auffälliger Vorgang, dafs das Mistrauen und die Abneigung des Kaisers gegen Halle gewachsen war.

Kurz vor Pfingsten rückte der französische General Boudet mit etwa 6000 Mann ein; auf besonderen Befehl des Kaisers liefs er in der Nacht vor dem 18, Mai gleichzeitig und in der Stille den Oberkon- sistorialrat Niemeyer, den Postdirektor von Madeweis, den Landrat von Wedel, den Major von Heiden, welcher seit der Übergabe von Magde- burg unter den auf Ehrenwort entlassenen Offizieren als Kriegsgefan- gener in Halle lebte» und den, Ratsmeister Keferstein verhaften und zunächst nach der Moritzburg, am folgenden Tage aber nach Frankreich abführen, wo ihnen Pont a Mousson an der Mosel zum Aufenthalt an- gewiesen wurde. Der Grund dieser Mafsregel, welche Stadt und Uni- versität in tiefe Bestürzung versetzte, ist niemals angegeben worden* Als Strafe konnte sie nicht gelten, da keiner der genannten sich einer feindseligen Handlung gegen die Franzosen schuldig gemacht hatte oder auch nur einer solchen bezichtigt worden war. Es läTst sich nur ver- muten, dafs der Kaiser in ihnen bei ihrem amtlichen und persönlichen Ansehen Bürgen für das Wolverhalten der Stadt Halle zu besitzen glaubte, zumal jeder von ihnen einem wichtigen Verwaltungs- oder Gesellschaftskreise entnommen war. Freilich sprach hiergegen die Wahl des völlig einflufslosen Majors von Heiden und in rechtlicher Beziehung der Umstand, dafs sie sämmtlich wenigstens von Mainz ab die Kosten ihres Unterhalts zu tragen hatten, welche doch der fran- zösischen Regierung zugefallen wären, wenn sie als Geiseln gelten sollten. Niemeyer behauptete noch später mit allem Grunde nie er- fahren zu liaben, wodurch er verdächtig geworden sei; indes begriff sich bei ihm am leichtesten, dafs man in dem Direktor der weltbekannten Franckeschen Stiftungen, der zugleich angesehener Universitätsprofessor und beliebter Prediger war, einen besonders gewichtigen Bürgen er- griffen zu haben glaubte.^)

Es fehlte nicht an Verwendung gerade für Niemeyer^ selbst Massow trat für ihn ein; allein er wie seine Mitgeiseln mosten doch in ihrem halbfreien Gewarsam bis nach dem Friedensschlüsse ausharren. Die Bewachung war nicht eben drückend, man gestattete den Gefangenen

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kleine Ausfläge; Niemeyer erhielt sogar am 25. Juli die Erlaubnis nach Paris zu reisen und benutzte seinen dortigen Aufenthalt, um die Wider- herstellung der Universität zu betreiben. Hiermit hatte er zunächst kein Glück: er begegnete bei den einflufsreichen Staatsmännern ent- weder der Gleichgiltigkeit oder, wie bei Beugnot, entschiedener Ab- neigung. Ganz ohne Eindruck blieb indes sein Berofihen und nament- lich eine von ihm für die Universität und die Franckeschen Stiftungen abgefafste Denkschrift nicht; er wurde vielmehr schon damals nach Cassel, der Hauptstadt des neugegründeten Königreichs Westfalen, zu weiterer Verhandlung gewiesen^ so dafs seine Gefangenschaft im Grunde der Universität Vorteil brachte. Am 31. August erhielt er die Er- laubnis zur Rückreise und traf nach weiter ausgedehnter Fahrt am 9. Oktober wider in Halle ein; schon vorher hatte er eine vorläufige Anfrage erhalten, ob er geneigt sei, an die neuzugründende Universität in Berlin überzutreten. Ein sehr gnädiger Erlais Friedrichs Wilhelm III vom 7. November bezeugte herzliche Teilnahme an seiner Rückkehr aus dem ehrenvollen Exil und gewährte ihm die erbetene Frist zur Entscheidung über den eben erwähnten Ruf.^) Von seinen zugleich entlassenen Gefährten blieb Madeweis von seinem Amte entbunden, der Landrat von Wedel verzichtete auf das seinige, Keferstein trat ungehindert wider in den Stadtrat ein.

Unterdessen hatte die Lage in Halle für Universität und Stadt sich wesentlich geändert. An jener war, wie schon erwähnt, Nösselt am 12. xMärz 1807 in tiefem Gram gestorben (S. 485); Wolf, Loder Jakob waren aus Anhänglichkeit an Preufsen, aus Abneigung gegen die Fremdherrschaft geschieden. Konopack folgte einem Rufe nach Rostock, Froriep nach kurzem Zwischenaufenthalte in Berlin einem solchen 1808 nach Tübingen. Auch Schmalz legte in diesem Jahre sein Lehramt nieder, um sich der Umgebung des Königs in Memel anzuschliefsen (S. 400) und Dabelow verliefs Halle 1809. Schleier- macher harrte aus, so lange er auf die Herstellung der Universität hoffen durfte, und schlug dieserhalb einen erneuten Ruf nach Bremen aus; auch als jene Aussicht völlig zu schwinden schien, konnte er sich zu einer Trennung von seinem Könige und von Preufsen nicht ent- schliefsen. Mit seinem Freunde Steffens lebte er der festen Zuver-

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sieht, dafs die gegen wärli^^e Heimsuchung des Vaterlandes nur zur Abschüttelung des Schwachen und Unhaltbaren führen, dafs Preufsen sich aus seinem Sturze gekräftigt erheben und seine Aufgabe» die Ver- teidigung des deutschen Geistes und des Protestantismus, nun erst recht erfüllen werde, ja dafs es inmitten seiner jetzigen Prüfung schon die ersten geistigen Siege über den Widersacher deutscher Bildung und Denkart erringe. In diesem Vertrauen und mit dem bewufsten Vorsatze, zu der Aufrichtung des Vaterlandes beizutragen und seinen König nicht zu verlassen , gieng er nach Berlinj wo er zunächst Vor- lesungen über die Geschichte der Philosophie hielt und dann als Pre- diger an der Dreifaltigkeitskirche und als Professor, gleichen Sinnes mit Fichte wenn auch verschiedener Gemütsart, den öfifenilichen Geist der Hauptstadt umzuschafifen bemüht war. Dieses Vorhaben kündigte sich sofort nach Abschiufs des Tilsiter Friedens an in seiner Predigt über das Bibel wort, zu haben als hätten wir nicht; und der Erfolg seines Wirkens war der Art, dafs er sich in den Ruhm, die dorti^^en höheren Kreise zu ernster Gesinnung wachgerufen und von der früheren Leichtfertigkeit gereinigt zu haben, völlig mit Fichte teilen durfte. „Es giebt keinen", sagt Steffens,*) »der wne er die Gesinnung der Einwohner hob und regelle und in allen Klassen eine nationale, eine religiöse, eine tiefere geistige Ansicht verbreitete, Berlin war durch ihn wie umgewandelt und würde sich nach Verlauf einiger Jahre in seiner früheren Oberflächlichkeit selbst kaum widererkannl haben. Was ihm den grofsen Einflufs verschaffte, war dieses: dafs er Christ war im edlen Sinne, fester unerschütterlicher Bürger, in der bedenklichsten Zeit kühn mit den Kühnsten verbunden, rein Mensch in der tiefsten Bedeutung des Wortes und doch als Gelehrter streng, klar, ent- schieden,^

So war die Friedriclisuniversität, mochte sich ilir Geschick auch sonst günstig wenden, fast aller Männer beraubt, denen sie die neue Blüte und namentlich die ideale Erfassung ihrer wissenschaftlichen Aufgabe verdankte; was von ihnen noch übrig war, Reil, Horkei,

*) Was ich erlebte VI S. '271. Über deia Atiteil Fichtes an dieser Sinnes- wandlang ebenda 8. S* 273. Vgl, S. 142; Die Berliner Universitiit sebüttelte von der Uauptatadt dnä dortige halbfraazösische Wesen ab.

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rens, sollte ihr in den nächsten Jahren entrissen werden. Im ganzen hatte sie während der Unglüekstage eine würdige und mann- hafte Haltung bewart; auf ein Abschiedssclireiben ihrer Beauftragten Schmalz und Froriep vom 22. Aug. 1807 sprach Friedrich WilheUn III ara 3. September von Memel seine völlige Zufriedenheit mit dem aus- gezeichneten und pflichtmäfsigen Betragen ihrer sämmtlichen Mitglieder aus,*o)

Andererseits liatte sich das Schicksal Halles insoweit entschieden, ils die Stadt mit dem Saalkreise dem neugeschaffenen Königreiche Westfalen einverleibt wurde. Dies kündigte der Intendant am 17. Aug. 1807 der Universität mit der Aufforderung an, einen Abgeordneten fiacli Paris zu schicken, wozu auf seinen Vorschlag Sprengel gewählt %vurde. Diesem wurde indes in Cassel bedeutet, dafs die Universität, deren Bestand nicht anerkannt sei, kein Recht habe, sich in Paris ver- treten zu lassen; überdies wurde er durch Erkrankung an der Weiter- ,xeise verhindert. Indes mehrten sich die Anzeichen, dafs man der chwerbedrückten Stadt zu helfen geneigt sei, und Clarac richtete an alle königlichen und städtischen Behörden am 17. Ocloher die Auf- forderung, durch Vorschläge die woKvoUende Gesinnung der neuen Regierung zu unterstützen. Clarac war zu diesem Schreiben durch ^inen Erlafs des westialischen Ministeriums (Jollivet, La Orange, Simeon, Beugnot) bewogen, in welchem also die Geneigtheit Simeons den Sieg über den früheren Gegner Beugnot davon getragen hatte* ^*) Die Uni- versität reichte hiernach am 30. October einen Aufsatz über ihre amt- (liche Widereröffnung ein mit dem Bemerken, dafs die Professoren latsächlich inzwischen ihre Vorlesungen vor denjenigen Studenten fort- gesetzt hätten, qui uvaieni obteim des auioriUs francoiscs la permismn de continuer leur sejoitr dans notre ville. Hiermit konnten nur ver- einzelte Ausnahmen vernmtlich von der medezinischen Fakultät ge- meint sein; dafs Professoren anderer Lehrfächer auch nur für die einheimischen Studenten Vorträge gehalten hätten, ist nicht bekannt gew^orden und die Angabe sollte w^ol nur der neuen Regierung den Weg bahnen, um den Fortbestand der Universität anzuerkennen.

Offenbar hatte sich die westfälische Regierung schon in diesem Sinne entschieden: denn ein zweiter Erlafs des Intendanten Clarac vom

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7. Dezember benachrichtigte die Professoren, dals ihnen vom 1. October 1807 wider ihr Gehalt gezahlt werden würde^ eine Anordnung ohne rechtlichen Sinn, wenn man nicht die Wideraufnahme ihrer Amts- tätigkeit im Auge gehabt hätte. So fafste es auch die Universität auf, indem sie sofort beschlofs sich bei der Huldigung des Königs Jerome und zwar durch Eberhard und Niemeyer vertreten zu lassen; da Eber- hard krank war, wurde er durch Voigtel ersetzt und Reil schlois sich zur Unterstätzung seiner Amtsgenossen freiwillig an. Dieser meldete schon am 21. Dezember, dafs die Widerherstellung der Universität so gut als entschieden sei. Bestimmter lautete der Bericht der drei Abgeordneten vom 23. Dezember über die Aufnahme, welche sie an diesem Tage mit und vor den ständischen Abgeordneten bei der Vor- stellung vor dem Könige gefunden hatten. Nach einer Anrede Nie- meyers hatte der König unter leisem Hinweis auf frühere angebliche Ausschreitungen der Professoren und Studenten und mit der Mahnung, sich nicht in politische Dinge zu mischen, die Fortdauer der Universität, deren Protektorat er übernehme, und, soweit es sich mit der Ver- fafsung des Königreichs vertrage, die Erhaltung und selbst die Er- weiterung ihrer Rechte zugesagt. Wenige Tage darauf bekräftigte ein Schreiben des Ministers Simeon an die drei Professoren diese Ent- schliefsung mit der Ermächtigiuig, die Widereröflfnung der Vorlesungen in den öffentlichen Blättern anzuzeigen."*") An demselben 29. Dezember hatte die Universität ein Dankschreiben an den König Jerome gerichtet; den Huldigungseid leisteten die Professoren am 3. Januar 1808. ^2)

§ 52. Die westfälische Verwaltung.

Am 16. Mai 1808 wurde die Universität durch den feierlichen Zug der Professoren nach der Aula im Wagegebäude und durch eine Rede Niemeyers wider eröffnet; Steffens glaubte in dem allen nur einen Leichenzug, erstandene Gespenster, den Modergeruch eines verwesenden Daseins warzunehmen. ^^) Der Lehrkörper war ja sehr zusammenge- schrumpft, nicht nur der Zahl nach; das Vorlesungsverzeichnis sah

*) Anlage 38.

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mager genug aus, bewies aber das redliche Streben der Professoren, welche sich zur Deckung des dringendsten Unterrichtsbedürfnisses mit Vorträgen überluden. Hierauf wies auch ein Erlafs des General- studiendirektors vom 17. August mit dem Ausdruck des Bedauerns darüber hin, dafs es noch nicht gelungen sei, die Lücken im Lehr- körper auszufüllen. Fast hätte dieser eine weitere gerade bei. jener Sachlage verhängnisvolle EinbuTse erlitten.

Wir wissen, dafs Niemeyer eingeladen war an die neuzugründende Universität in Berlin überzugehen. Jetzt wurde er durch Wilh. von Hum- boldt aufgefordert, als Staatsrat die Leitung des öffentlichen Unter- richts im preulsischen Ministerium mit einem Gehalte von fünftausend Thalem zu übernehmen. Für einen treuen Sohn seines Vaterlandes sicher ein lockendes Anerbieten, zu dessen Annahme auch die Berliner Freunde drängten. Allein die westfälische Regierung hatte ebenso den Wert des Mannes erkannt und bot ihm die Stelle eines Kanzlers und ständigen Rektors an der Universität Halle an, falls er den Ruf nach PreuTsen ablehne. Dies alles geschah kurz vor Schluls des Jahres 1807. Niemeyer durfte sich sagen, dafs bei aller Anerkennung der Verdienste, welche namentlich Maals und Eberhard um die Erhaltung der Universität erworben hatten, doch deren Fortbestand hauptsächlich seinem unablässigen und zugleich geschickten Bemühen verdankt wurde, dals aber dieser Fortbestand noch keineswegs gesichert sei, wenn er, der Mann des Vertrauens auf beiden Seiten, jetzt die noch nicht völlig gelöste Aufgabe verlasse, und was sollte aufserdem aus den Francke- schen Stiftungen, aus seinem geliebten Pädagogium werden, für deren Verwaltung doch die Kraft des trefiflichen Knapp unter so schwierigen Umständen nicht ausreichte! Niemeyer trug das westfälische Anerbieten seinen Amtsgenossen vor, welche in richtiger Erkenntnis der Sachlage, auch wol aus Achtung vor Niemeyers Weltklugheit, Gerechtigkeit und uneigennütziger Hingabe sich mit dieser Änderung der alten Uni- versitätsverfassung einverstanden erklärten und ihren neuen Kanzler beglückwünschten. Niemeyer legte hiemach in einem würdig gehaltenen Berichte vom 11. Januar 1808 seinem geliebten Könige die Gründe seines Bleibens in Halle und die Bitte vor, ihn seiner bisherigen Pflichten zu entlassen, aber ihm die Rückkehr nach Preufsen nicht

völlig zu verschliefsen. Durch Kabinetsschreiben vom 27. Januar be- willigte ihm Friedrich Wilhelm Ifl unter voller Anerkennung seiner Beweggründe die erbetene Entlassung in den ehrendsten Ausdrücken mit der Versicherung, dafs er an seinem ferneren Schicksale und an dem Gelingen seiner Anstrengungen den wärmsten Anteil nehmen werde. An demselben Tage trat Niemeyer seine neue Würde in einer Sitzung des akademischen Senats an.")

Das Amt des Universitätskanzlers war von der westfälischen Re- gierung ähnlich wie vordem bei der Einsetzung Hoffmanns gedacht:*) er sollte der unmittelbare Vorgesetzte der Universität und deshalb auch für ihre Haltung und Entwickelung an erster Stelle verantwortlich, andererseits aber der Vermittler zwischen der Universität und der Staalsregierung sein. Nur dafs er hierneben auch Professor blieb und als solcher innerhalb des Lelu^körpers unmittelbar an der Lösung der wissenschaftlichen und der Lehraufgabe, auch an der hierzu erforder- lichen Selbständigkeit der Professoren beteiligt war. Eine sehr ver- wickelte und arbeitsvolle Stellung, welche nach ihrem Umfange noch dadurch erschwert war, dafs Niemeyer mit der Vertretung der Uni- versität in der Versammlung der westfälischen Stände beauftragt und hierdurch seiner Hallenser Tätigkeit jährlich \Vochen, ja Monate lang entzogen wurde. Allein sein persönlicher und geschäftlicher Takt wufste allen Schwierigkeiten zu begegnen, so weit es die Umstände zuliefsen. Er erwirkte die Zustimmung der Regierung zur Einsetzung eines Prorektors und mit Zustimmung der Professoren setzte er einen Ver^vaUungsausschuss ein, bestehend aus dem Prorektor und fünf von den Fakultäten gewählten Mitgliedern, darunter zwei aus der philo- sophischen Fakultät, welche etwa die Befugnisse des früheren Dekanats- koUegiums hatten und in Selbständigkeit ihre Anträge und Beschlüsse falstcn, um sie dann dem Kanzler und, sofern nötig, durch ihn der Staatsregierung zur Entscheidung vorzulegen. Dieser Ausscbufs hiefs die Generaldeputation des akademischen Senats; er sollte eben diesen darstellen, in allen Disziplinarsachen die erste Instanz bilden, aber in der Regel sich nur auf Einladung des ständigen Rektors versammehi.

•) Alllage 39,

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Der erste Prorektor wurde auf Nienieyers Vorschlag Maafs, derselbe, welcher dieses Ami in dem Unglücksjahre bekleidete; nachher trat das übliche Wahl verfahren ein. Eben dieser Verwaltungsausschufs scheint auch die Geschäfte der am IL September 1811 eingesetzten Disziplinar- kommission überkommen zu haben, da für diese eben dieselbe Zu- sammensetzung beliebt wurde.^^) Auch in äufseren Dingen bewies Niemeyer seine Uneigenoützigkeit insofern, als er die Rektoratsgebüren dem jeweiligen Prorektor uberliefs und für sich nur in dem Jahre in Anspruch nahm, in welchem nach der früheren Ordnung auf ihn die Wahl zum Prorektor gefallen sein würde. Wenn in seinen Berichten an die Kasseler Regierung hier und da des Lobes und der Ergebenheit allzuiriel enthalten scheint, so wird dies aus der Schwierigkeit seiner Aufgabe zu erklären sein; in seiner preufsischen Gesinnung hat er nie gewankt.

So war die Verwaltung der Universität an Ort und Stelle ge- ordnet: die regierungsseitige Aufsicht über sie führte in Kassel der Generaldirektor des öffentlichen Unterrichts. Als solcher war zuerst der berühmte Historiker Joliannes Müller eingesetzt, welcher in Berlin mundlich durch Napoleon zur Annahme solcher Stelle in der Hoffnung bewogen war, in ihr zum Schutz deutscher W^issenschaft und zur Er- haltung ihrer Pflegestätten beitragen zu können. Allein er fand sich in der französischen Umgebung und Sinnesart doch nicht zurecht, und der Gram über das Geschick seines V'aterlandes, das Gewissensbedenken, ob er seinen Übertritt in den westfälischen Dienst verantworten könne, scheint ihn frühem Tode entgegengeführt zu haben* An seine Steile trat 1809 Justus Christoph Leist, ein tüchtiger Schüler Pütters namentlich im Staatsrecht, welcher, 1795 aufserordentlicher und 1802 ordentlicher Professor in Göttingen, 1807 in den westfälischen Staatsrat berufen war. Es mufs anerkannt werden» dafs er als Generaldirektor für die drei noch fortbestehenden Universitäten des Königsreichs, Marburg Göttingen, Halle, nach Kräften gesorgt hat. Im übrigen schmiegte er sich ohne jedes Bedenken in das französische Staatswesen und wurde ein ebenso eifriger Diener seines neuen Herrn, wie er dem alten ge- dient hatte; dem entspricht, dafs er dreifsig Jahre später sich als einen gewissenlosen Anhänger der Macht erwiesen und durch seine Mit-

Wirkung bei dem hannoverschen Staatsstreich emen traurigen Ruf er- lang hat. Für die Universität Halle ist seine V^erwaltun^ wegen ihres Geschicks und im ganzen auch wegen ihrer Unbefangenheit zu loben; wenn einige Professoren ihre Freude über seine Ernennung brieflich in etwas lebhaften Farben ausdrückten, so mag dies mit der Sachlage entschuldigt werden und jedesfalls hat er ihre Erwartungen nicht ge- täuscht.

Zunächst erlitt freilich die Universität niancherlei Einbufse* Ihr Gesuch vom 20. Juli 1809 um Schutz ihrer stiftungsmäfsigen Vorrechte wurde in der Hauptsache, namentlich so weit es ihre eigene Gerichts- barkeit und die Steuerfreiheit der Professoren erhalten w^oUte, am 22. Oclober als unvereinbar mit der Landesverfassung abgeschlagen, wogegen ihr die Handhabung der akademischen Zucht mit den hier- aus folgenden rechtlichen Entscheidungen belassen wurde. Der allge- meinen Gesetzgebung entsprach es, dafs der bisher beim Fortziehen ge- zahlte Abschofs 1810 aufgehoben w^urde.*^) Mit der Einsetzung der neuen Gerichtsbehörden in Westfalen am 1. März 1808 schwand für die JuristeofakoUät die Befugnis Rechtssprüche zu erteilen; durch Erlafs des Appellationsgerichts in Kassel vom 23. Juni \vurde ihr die Ab- fassung von Rechtssprüchen ausdrücklich untersagt und die Zurück- sendung aller Akten befohlen. Indes kann sich dieses Verbot nur auf den Umkreis des Königreichs Westfalen erstreckt haben ; denn es findet sich, dafs Spruchsachen in den Jahren 1809 und 1810 abgemacht sind. Im Winter 1810/11 wurden 53 und noch im Winter 1812/13 33 Rechts- händel durch Gutachten und Urteile der Fakultät erledigt, was ein Erlafs des Generaldirektors vom 17. Mai anerkennt, also durchaus mit Wissen der Staatsregierung. Als vollends der Herzog von Anhalt- Köthen beflissen war, sein Land mit einer Verfassung nach franzö- sischem Muster zu beglücken, aber keine Möglichkeit zur Einsetzung eines eignen Appellhofes fand, da wurde mit Zustimmung der ^vest- fälischen Regierung die juristische Fakultät in Halle tatsächlich als Kassationshof für Köthen bestellt und für dieses verzwickte Verhältnis die Formel erfunden: Wir Leopold Friedrich Franz von Gottes Gnaden u, s. w., der Kassationshof des Herzogtums Anhalt-Koethen im Staats- rathe hat durch das Organ der Juristen^Fakultät zu Halle erkannt u. s. w.

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Minder fiel ins Gewicht unfl war überdies selbsty^standlicbi da& den Professoren untersagt wurde ihre preulgischen Titel fortzuführen.")

* In Fortsetzung des früheren Verfahrens wurde der Kanzler 1811 angewiesen^ über den allgemeinen Zustand der Univ^rsitllt ]ialbjährlieh zu berichten. Diese Berichte hatten indes wenig Wert; sie gaben kein genaues Bild und nahmen bald ein tabellarische? Gepräge an. Die Studenten seien fleifsig, Unordnung und ZuchtlosigHeit; käme wenig vor, der Parteigeist unter ihnwi werde durch die immer widerkehrende Neigung zu den verbotenen Kränzchen genährt dies wa^ etwa ihr Hauptinhalt. Die Vorlesungsverzeichnisse wurden nach wie vor halb- jährlich zur Genehmigung eingereicht, kamen, auch wol mit einzelnen nicht eben belangreichen Erinnerungen zurück. In anderen Berichten Hiuste angezeigt werden, welche von den angekündigten Vorlesungen wirklich gelesen seien; hier und da begegnet man der Bemerkung, dais eine und die andere aus Mangel an Zuhörern nicht zu Stande gekommen sei, worauf ziemlich regelmälsig die Mahnung zu folgen pflegt, auch vor wenigen zu lesen. * Voigtel wollte eine Vorlesung nicht halten, weil von fünfzehn Studenten, die sich angemeldet hätten, nur einer bereit gewesen sei. das Honorar zu zahlen. Die Zahl der Hörer wird leider nicht mehr, wie früher, angegeben, so dafs ein genaues Urteil über die Wirksamkeil der einzelnen Professoren schwer tm ge- winnen ist. Durch einen Erlafs des Generaldirektors vom 13. April 1810 wurde eine Übersicht dessen verlangt, was von de^" Universität in dem letzten Jahrzehnt für die Wissenschaften geleistet sei. Diese weitschichtige Aufgabe hätte auch deswegen kaum pine befriedigende Lösung gefunden, weil von denen, welche dort wirklich neues in der Wissenschaft geschaffen, einige Häupter fortgegangen, andere ver- storben waren und die Schilderung ihrer Verdienste durch die zurück- gebliebenen Genossen schwerlich unbefangen und treu ausgefallen sein würde. Aber es kam bei dieser Arbeit überhaupt nicht über die Anfänge hinaus, welche nach den wenigen bei den Akten. befindlichen Gutachten nur Anlals gaben, den Hochmut und den Unfrieden unter den Professoren anzufachen. Sprengel benutzte die Gelegenheit, um über Kemme und Heil, Kenrnie, um über Senflf abschätzig zu aufteilen; nach dieser vielversprechenden Einleitung hat man die Aufgabe verr

Schrader, Universität Halle. II. 2

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nünfliger Weise ruhen lassen. Auch die Mahnung darauf zu achten^ dafs nicht unbefahigte und ungeprüfte Privatdozenten eindrängen, war ziemlich überflüssig; wer sollte Brod und Ruhm an einer Universität suchen, deren Studentenzahl auf den vierten Teil des früheren Be- standes zusammengeschwtinden war?^®) Nicht nur für Halle, sondern auch für die beiden anderen Universitäten schrieb Leist am 11. Sep- tember 1809 vor, dafs jeder neu eintretende Professor ein lateinisches Programm abzufassen und eine lateinische Rede zu halten habe.^^)

Den Verlusten gegenüber konnten unter den damaligen Umständen die Gewinne nur gering sein. Zu diesen mufs man den Erlafs des Ministers Simeon rechnen, welcher den künftigen Geistlichen und Lehrern Freiheit vom Kriegsdienst zugestand, falls sie von ihren Lehrern empfohlen wurden^**); bei dem Menschenverbrauch in den Napoleoni* sehen Kriegen war diese Ausnahme von der auch im Königreich West- falen eingeführten Konscription allerdings wertvoll In der Kassen- verwaltung war begreiflicher Weise einige Unordnung eingetreten: die Gelder flössen spärlich, von verschiedenen Seiten traten bei der allge- meinen Bedruckung und der anfänglichen Unsicherheit der staats- und privatrechtlichen Verhältnisse Stockungen ein. Auch der Pächter von Giebichenstein verweigerte die Haferliefemng an die Reitbahn, weil er sich hierdurch gegen die frühere Magdeburger Regierung verbindlich zu machen fürchtete; die gegen ihn dieserhalb angestrengte Klage war 1813 noch nicht beendet. Die westfälische Regierung hatte freilich, um aller Verlegenheit zu entgehen, am 26. Dezember 1808 den Ver- kauf aller Pferde angeordnet; dieser Weg war doch nicht gangbar, da die Pferde Sondereigenlum des Stallmeisters waren.

Der Bericht des Unterpräfekten Schele vom 27, Februar 1808 giebt als Jahreseinnahme der Universität 14 0(X) Thal er ^54000 Francs an; nicht mitgerechnet ist hierbei, was die Hilfsanstalten aus eigenem Be- sitz oder aus besonderer Bewilligung bisher gezogen hatten. Für 1809 fuhrt der Voranschlag 35 907 Thlr als die Gesamrateinnahme und 35038 Thlr als Ausgabe auf. Namentlich das theologische Seminar litt durch die verzögerte Zinszahlung für sein bei der kurmärkischen Land- schaft hinterlegtes Vermögen von 30000 Thlrn,^^) Im ganzen mufs der westfälischen Regierung eine straffe, einfache und durchsichtige Finanz-

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allung nachgerühmt werden. Ein Erlafs Leists vom 19. Mai 1809 bestimmt, dafs die Gehälter der Professoren und üniversilätsbearalen lediglich aus der Staat skasse, die zufälligen und Anstaltsausgaben aus dem Studienfonds zu zahlen seien, welcher aus den Einkünften der einzuziehenden ünterrichtsanstalten gebildet werden sollte. Ordnung suchte die Regierung durch Einführung vierteljährlicher Voranschläge und Rechnungslegungen herzustellen; dies gelang freilich» ohne doch eine merkliche Vermehrung der Einnahmen herbeizuführen. Diese sollte durch die Aufhebung der Universitäten zu Rinteln und Helm* stedt und durch die Überweisung ihrer Mittel an die drei übrigen Hochschulen geschaffen werden; indes kamen die hieraus fliefsenden Zuschüsse mehr den Anstalten als der Universität selbst und den Pro- fessoren zu gute, von denen jedoch einige darauf mit geringen Ge- haltszulagen bedacht wurden. Der königliche Erlafs vom 10. Dezember 1809 (Bulletm des Laia du Boyaume de Westphatie N, 51) hob nämlich nicht nur die beiden vorgenannten Universitäten sondern auch das Pädagogium zu Klosterbergen bei Magdeburg und das Seminar zu Riddagshausen bei Braunschweig auf, deren nicht unbedeutende Ein* künfte gleichfalls zum Unterhalt der drei bleibenden Universitäten be- stimmt wurden* Als Grund zur Aufhebung von Rinteln und Helm- stedt wurde die geringe Zahl ihrer Studenten angegeben; für Helmstedt trifft dies eigentlich nicht zu, da diese Universität damals unter be- rühmten Lehrern, Henke, Pott, Lichtenstein, Bredow, Beireis, PfafF in leidlicher Blüte stand* Der Grund zu ihrer Aufhebung war vielmehr ein politischer: die durch Dörnberg 1809 vorbereitete Verschwörung zur Abschüttelung der westfälischen Herrschaft hatte ihre Verzweigungen auch in diese Universität erstreckt und unter den Professoren nament- lich an Henke und Bredow stille Begünstigung, unter den Studenten wirkliche Teilnehmer gefunden. Dies war mehr, als die durch den gleichzeitigen Zug des Herzogs Wilhelm von Braunschweig erschreckte westfälische Regierung vertragen konnte, weshalb sie nach dem Scheitern des Aufstandes ungesäumt zur Auflösung dieser um die Entwickelung der Wissenschaften wolverdienten Anstalt schritt.^^)

Wirksam zeigte sich die Fürsorge der Regierung bei den Hilfs* anstalten. Die Woltat der Freitische war durch die Folgen des Krieges

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zunächst stark beeinträchtigte die zu ihren Gunsten bestehenden Kirchenkollekten hatten vorher im Durchschnitt einen Jahresertrag von 3000 Thalem ergeben. Diese Einnahme fiel vorerst gänzlich aus; aber auch die Magdebui^er und Halbecstädter Freitische horten auf, von denen die letzteren doch 624 Thaler neben den Ephorengebüren von 51 Thalern heigesteuert hatten. Bei diesen erheblichen Abgängen konnten anfangs nur acht ganze und eben so viel halbe Freitisch- stellen verliehen werden. Die Einsammlung der Kirchenkollekte wurde bald wider befohlen; bei den gedrückten Zeitverhältnissen brachte sie 1808 kaum mehr als 400 Thaler. Eine ausgiebigere Hilfe gewährte die Übertragung von 87 bisherigen Helmstedter Freitischen nach Halle.

.Auch die Universitätsbibliothek erhielt in den Jahren 1809 12 neben den regelmäfsigen Anschaffungen einigen Zuwachs sowol aus Helmstedt als namentlich durch Überweisung der Bibliothek des JcAannisklosters in Halberstadt, deren Einverleibung aber 1812 noch nicht beendet war. Auch aus der Bibliothek des Klosters Huysburg bei Halberstadt ward die Hallische Bibliothek ergänzt; einzelne kostbare Werke wurden durch die westfälische Regierung geschenkt. Zu Biblio- thekaren hatte die Regierung nach Wolfs Abgang am 12. Juni 1808 die Professoren Vater und Ersch ernannt, welchen die Sammlung am 18. Juli durch die mit Vollmacht versehenen Vertreter Wolfs Knapp und Keferstein übergeben wurde. Wie früher erwähnt erwuchsen aus den gegenseitigen Forderungen Wolfs und der neuen Bibliothekare einige Streitigkeiten, welche schliefslich nach einer herben Mahnung Leists beigelegt zu sein scheinen. Auch hatten sich wol Über- schreitungen des Voranschlags herausgestellt, aber wenig Bücher fehlten und andererseits hatte Wolf am 11. Juli 1809 sich freundlich und ver- bindlich gegen seine Nachfolger erklärt.^^) An des nach Königsberg gebenden Vaters Stelle trat nach ErlaCs vom 7. October 1809 Voigtel.

Der botanische Garten erhielt 1810/11 ein neues Gewächshaus, dessen Bau 2940 Francs gekostet hatte. Das chemische Laboratorium war unter Gilberts Leitung noch mietsweise untergebracht; die Her- stellung einer eigenen Anstalt, für welche 5000 Thaler veranschlagt waren, 'kam nicht mehr zur Ausführung. Steffens hatte 1808 die Gründung einer Bergwerksschule beantragt^ worauf die westfälische

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Regierung anfänglich gern eingieng. Allein es kam weder zur Be- wiUigtiDg regelmäfsiger Mittel noch wollten sich Schüler einstellen; Steffens erzählte später mit einigem Humor, dafs er nur einen Zög- ling gehabt habe. Schliefslich ergab sich wenigstens eine leidliche »Vermehrung der akademischen Mineraliensammlung.-*) ' Besonders die raedezinischen Anstalten hatten sich der staatfichen Unterstützung zu erfreuen; sehr begreiflich, da ihre äulsere Nutzbar- keit ebenso wie bei dem botanischen Garten auf der Hand lag. Vor allem bedurften die Kliniken geeigneter Räume; nach protokollarischer Abmachung vom 2. September und ersten October 1808 wurde ihnen das neben dem Dome gelegene Gebäude des eben aufgehobenen reformierten Gymnasiums zu weiterem Ausbau lind bald darauf auch die teilweise schon früher für Universitätszwecke benutzte .erzbischöf- liche Residenz übergeben. Zum Unterhalt des anatomischen Theaters waren bisher 400 Francs ausgeworfen; diese Summe wurde durch Erlafs vom 30» Mai ISIO verdoppelt, freilich immer noch ein allzu- dürftiger Aufwand. Reichlicher wurde die bekanntlich durch eine Hebammenschule erweiterte Entbindungsanstalt bedacht; sie erhielt 1811 einen Jahresbetrag von 3300 Francs.^^)

Schlecht war bei den neuen Einrichtungen nach einem, Berichte des

Kanzlers vom 4. April 1810 die Wittwonkasse der Universität gefahren:

die Einnahmen aus der Pacht für den Bier- und Weinkeller und für die

Garküche, wie der ZuschuTs aus deii Gefällen der akademischen Gerichte,

insgesammt damals 456 Thaler, hatten aufgehört. Es verblieben nur

der Staatszuschufs mit 201, die Zinsen eines ersparten Kapitals .von

^5600 Thlrn mit 245 Thirn und der bei dem Rückgange der Universität

^Kehr verminderte Betrag aus den Einschreibegebüren, zusammen etwa

^■160 Thaler. In diese Summe abzüglich der bei jedem Todesfalle ge*

zahlten Begräbnisgelder mosten sich damals zwölf Wittwen teilen, so

dafs sich ihr Ruhegehalt kaum von einem Almosen unterschied.^^)

Dafs die Aufsicht der Staatsregierung aehr peinlich gewesen wäre, läfet sich eigentlich nicht sagen; der allgemeine Druck der Zeit und die Unsicherheit lastete freilich auch auf unserer Hochschule. Der Be- fehl vom 6. März 1811 an die Studentj^n und an alte Universitätsmit- glieder, welche noch nicht Professoren waren, nichts ohne Genehmigung

der akademischen Behörden drucken zu lassen^ war nur die Bestati« gung eines alten UniversitäLspriTilegiuins; die Anordnung, dafs die Halljsche Litieraturzeitung sofort nach dem Erscheinen jeder Nummer an den Herzog von Bassano^ das bekannte Haupt der Pariser Polizei, einzureichen sei, und die Empfehlung gröster Behutsamkeit bei der Beurteilung politischer Schriften war auch nur eine erklärliche Vor- aichtsmaf^regel.^^ Vieiraehr mufs der Staatsverwaltung ein allgemeines wenn auch nicht eben kräftiges WolwoUen gegen die Universität nach* gerühmt werden, das sich selbst in bedenklichen Zeiten nicht völlig verieugnete* Die Aufsicht wurde nur leichthin geübt; gröfsere Strenge hätte sich in Halle ohnehin nicht leicht durchsetzen lassen, da die aus- übenden Beamten meist Deutsche waren und die gleiche vaterländische Gesinnung, welche die grofse Mehrzahl in stiller Gemeinschaft verband, ein tieferes Eindringen in die Denkart der akademischen Kreise ab- wehrle, die wenigen anders oder gar nicht gesinnten aber vom Ver- trauen ausschlofs. Ein wirkliches Gedeihen der Universität war jedoch in dieser Lage unmöglich; abgesehen von der Armut und Bedrückt- heil, unter welcher die ganze Stadt litt, konnte während der kurzen westfälischen Herrschaft der Bruch mit der glänzenden Vergangenheit nicht geheilt, ein planmäfsiger und angemessener Ersatz für die aus- geschiedenen Gröfsen zumal bei der Anziehungskraft, welche die junge Universität Berlin übte, nicht geschaffen werden. Auch hatte Leist für dieses tiefere Bedürfnis kaum ein genügendes Verständnis. Dazu traten äufscre Hemmungen: 1812 stockten von neuem die Geld- zahlungen für die Anstalten^ die Kasse des Klosters Bergen war er- schöpft und es muste eine Anleihe von dreitausend Thalem, je zur Hälfte für die Hilfsanstalten und das theologische Seminar aufge- nommen werden^ um nur die unvermeidlichsten Ausgaben leisten zu können. Der Bericht des Unterpräfekten vom 2* August 1811, dafs der Zustand der Universität sich hebe» wird durch die geringe Zunahme der Studcntenzalil nicht gerechtfertigt und war nur eine beschönigende Verhüllung des trüben Sachverhalts zumal für eine Zeit, in welcher Reil und Horkel abgegangen und Steffens im Abgehen begriffen war. Letzterer hafte vielmehr Recht, wenn er die Universität tief gesunken und den allgemeinen Zustand der Stadt traurig naimte,*^)

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S 53, Der Lehrkörper,

Schwerer als an äufseren Mitteln war die Einbufse unserer Uni- versität an ihren grofsen Lehrern, für welche ein Ersatz selbst der Zahl nach kaum zu hoffen, für Männer wie Wolf und Schleiermacher schlechthin unmöglich war. Bald traten neue Verluste ein; die Grün- dung der Universität in Berlin zog 1810 Reil, Horkel und Bernstein, den letzteren an das dortige Medezinalkollegiura, die Erweiterung Breslaus durch die Einverleibung der Frankfurter Hochechule 1811 Stefifens fort, Nösseit und Eberhard starben; des letzteren Wirksam- keit war allerdings ziemlich erloschen, so dafs seine Aratsgenossen nicht eine Widerbesetzung der Stelle, sondern die Teilung ihres Ge- halts unter sich wünschten.^^) Auch Gilberts Abgang nach Leipzig 1810 war bei seinem Mangel an Lehrgeschick nicht eben empfindlich. Immerhin war es günstig, dafs Reil und Steffens nicht sofort nach dem Umsturz giengen, dafs Sprengel und der eben zum ordentlichen Professor ernannte jüngere Meckel überhaupt bheben, dafs Niemeyer nd MaaTs die Kenntnis und die Gewohnheiten der üniversitätsver- Avaltung in die neue Zeit hinüber retteten. Dazu kamen von den auf* gehobenen Universitäten nicht nur äufsere Hilfsmittel sondern auch Professoren, unter ihnen einige von wissenschafthcher Bedeutung und Wirksamkeit: von Rintelen Wegscheider» von Helmstedt Schmelzer, Pfaff und Bruns.

Die theologische Fakultät besafs nach Nösselts Tode und Schleier- machers Forlgang nur zwei ordenthche Mitglieder, Knapp und Nie- meyer, jener nach Gelehrsamkeit und Tiefe der gröfsere Theologe, aber beide zu schöpferischer Fortbildung ihrer Wissenschaft nicht geeignet. Mit Nösseit war der wissenschaftliche gefühls warme Rationalismus aus- gestorben und mit Schleiermacher die Möglichkeit geschwunden, ihn durch die Transscendenz der Anschauung über sich hinauszuheben; Niemeyer war mehr seiner aesthetisclien ümkleidung und seiner Ver- wendung für gebildete Kreise zugeneigt. Ein anderer wesentlich an die formale Verstandestätigkeit gebundener Rationalismus sollte jetzt in Halle einziehen und in seinen Hörsälen auf lange Jahre herrschen; seinen Hauptvertreter fand er in Wegscheider und wirksame Unter-

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Stützung von andersgearteter Denk- und Forschungs weise durch Gese- nius, der volle Einfliirs beider entfaltete sich erst in der nächsten Zeit,

Julius August Ludwig Wegscheider, 1771 in dem brauuschweigi- sehen Dorfe Küpplingen geboren, seit 1771 auf der Universität Helm- stedt hauptsächlich durch Henke gebildet, war von 179ö=-1805 Haus- lehrer in Hamburg und benutzte die Mufse, welche ihm dieses Amt liefs, um sich neben der Ergänzung seiner theologischen Kenntnisse mit der Kantischen Philosophie bekannt zu machen, aus welcher er indes mehr die greifbaren Sätze der praktischen Vernunft als die eigentlich kritischen Gedankengänge sich anzueignen verstand. Als Frucht dieser Studien veröffentUchte er 1797 eine lateinische Abhand- lung über das Verhältnis der stoischen Sittenlehre zu Kants Kritik der praktischen Vernunft, Die Schrift zeugt von gelehrter Beschäftigung, aber nicht von Gedankenliefe; die Darstellung ist schwerfällig. Immer- hin erschien sie geeignet, dem Verfafser den Zugang zum akademischen Lehramt zu eröffnen ; auch erlangte er 1805 die Stelle eines Repetenten in Göttingen* Hier schrieb er 1806 die Einleitung in das Evangelium des Johannes, welche sich in gelehrter Weise über das Leben des Apostels, über die Echtheit, die kanonische Geltung» die Abfassungs* zeit, Zweck und Ursache des Evangeliums wesentlich im Sinne der kirchlichen Überlieferung aber ohne besondere Wärme verbreitet»*^) Das Werk verschaffte ihm den Ruf zum ordentlichen Professor an der Universität in Rinteln, von wo er 1810 nach Halle übersiedelte* Hier trug er anfangs die Encyklopaedie der Theologie und Auslegung des Neuen Testaments, auch historischkritische Einleitung in die gesammte Philosophie, im folgenden Jahre Dogma tik und Religionsphilosophie vor, schon damals wegen seiner Gemeinverständlichkeit gern von den Studenten gehört.

Ihm trat Heinrich Friedrich Wilhelm Gesenius zur Seite, haupt- sächlich für das Gebiet der hebraeischen Sprache und des Alten Testa* ments, daneben auch für Kirchengeschichte, aber damals wie. später ohne sich innerlich an der Lösung der schweren und höchsten Auf- gaben aus der christlichen Glaubenslehre zu beteiligen. Geboren 1786 zu Nordhausen und auf dem dortigen Gymnasium vorgebildet besuchte er seit 1803 gleichfalls die Universität zu Helmstedt, wo er sich in der

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Auffassung der Kirchengeschichte an Henke, in der Erforschung der hebraeischen Sprache an Pott und Lichtenstein, auch diese Rationa- listen, anschlofs, daneben aber in ziemlichem Umfange sich auch klassi- schen Studien widmete. Demgemäfs erwarb er auch den philosophi- schen Doktorgrad in Göttingen, wo er 1806 Repetent an Wegscheiders Stelle geworden war, mit der Abhandlung Symbclae observationum in Ovidii Fastos. Während dieser Zeit hörte er noch bei Eichhorn, Tychsen, Plank und las seinerseits nicht nur über Gebiete -seiner eigentlichen Wissenschaft^ als über hebräische und arabische Sprache und über das Alte Testament, sondern auch über griechische und lateinische Dichter und erwarb sich hierdurch bei seinem Fleilse und seiner allgemeinen sprachlichen Begabung eine achtungswerte Kenntnis der klassischen Litteratur. Indes gab er aus Rücksicht auf den eifert süchtigen Heyne diesen Zweig seiner Tätigkeit nach drei Semestern auf und beschränkte sich auf die erstgenannten Fächer. Obschon nun als Lehrer der morgenländischen Sprachen sehr gesucht sah er sich doch genötigt 1809 eine Stelle am Gymnasium in Heiligehstadt anzur nehmen, für welche ihn Joh. von Müller empfohlen hätte. Von dort wurde er 1810 zum aufserordentlichen Professor an der Hallischen Universität ernannt und 1811 zum ordentlichen Professor befördert, nachdem er einen Ruf nach Breslau ausgeschlagen hatte; 1813 verlieh ihm die Fakultät die theologische Doktorwürde. Seine Ahfangsvor- lesungen betrafen die Erklärung der Psalmen und die Kirchengeschichte; auch stellte er sofort examinatorische Übungen an und stiftete 1818 die exegetische Gesellschaft.

Aufserdem rückte Sam. Friedr. Günther Wahl (geb. 1760), welcher seit 1788 als aufserordentlicher Professor der morgenländischen Sprachen an unserer Hochschule tätig war, in eine ordentliche Professur auf. Von seinen früheren Schriften sollen hier die allgemeine Geschichte der morgenländischen Sprachen und Litteratur 1784, sein Elementar- buch für die arabische Sprache 1789, sein Altes und Neues Vorder- und Mittelasien genannt werden; später bearbeitete er arabische Texte, auch den Koran. Er lebte bis 1834. Dazu kam Theod. Friedr. Stange, geb. 1742 im Herzogtum Anhalt, als Rektor an verschiedenen Gym- nasien tätig und 1789 als Professor an das reformierte Gymnasium in

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Halle berufen, welche Stellung ihn bekanntlich zu kirchengeschicht- lichen Vorlesungen für reformierte Studenten der Theologie berechtigte. Er wurde 1809 zum außerordentlichen Professor der Theologie an der Universität, also ohne Beschränkung auf seine Konfessionsgenossen, ernannt; erst in spätem Alter wurde er 1828 ordentlicher Professor und starb 1831. Unter seinen Schriften sind die theologischen Syrn- mikia 1802/5 und vorher die Äntkritica in locos quosdam Psalmortim 1791 94 zu erwähnen.

Die Juristische Fakultät verlor zwar an Schmalz und Dabelow tüchtige und rührige Kräfte, war aber in ihrem sonstigen Bestände durch den Herrschaftswechsel nicht berürt, nor dafs ein Teil ihrer Lehrer überhaupt zu frischem Wirken nicht melir die Fähigkeit hatte. Die erste Ergänzung erhielt sie 1808 durch Karl Franz Ferdinand Buch er, welcher 1786 in Rinteln geboren und in Marburg Zuhörer des jungen Savigny schon 1805 den juristischen Doktorgrad erhalten und nach dem Kriege kurze Zeit das Amt eines Secretärs bei Job. von Müller versehen hatte. Diesem verdankte der zweiundzwanzigjährige die An- stellung als ordentlicher Professor in Halle mit dem besonderen Äuf- trage^ über den Code NapoHon Vorlesungen zu halten,^^) In derselben Richtung bewegte sich seine systematische Darstellung des im König- reich Westfalen geltenden Rechts 1809, 2 Bde, und sein alphabetisches Verzeichnis des französischen Rechts, welches er in Verbindung mit mehreren Gelehrten 1813 in zwei Bänden herausgab. Sehr rasch im Schreiben verfafste er daneben sein System der Pandekten 1808—12 und seine kistoria Utterarm variorum systmiatum iuris civilis. Er folgte 1818 einem Rufe nach Erlangen und gieng fort, ohne die königliche Entlassung abzuwarten, was in Berlin sehr misfällig bemerkt wurde und dem Kanzler Niemeyer einen Vorwurf zuzog, weil er diese Dn* regelmäfsigkeit, man sieht nicht recht wie, hatte verhindern sollen. Von Helmstedt kam Friedrich Aug* Schmelzer, geb. 1759, welcher seit 1785 Dozent in Göttingen^ von 1789 als aufserordentlicher und von 1794 1810 als ordentlicher Professor an der vorgenannten Universität ge- lehrt hatte. Er hatte 1785 de exacta aequalitate inter titriusqtie rdigionis consortes und 1792 über den Kontumazialprozefs des höchsten Reichs* gerichts geschrieben. Später beschäftigte er sich mit dem deutschen

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Fürstenrecht j was Änlafs zu seiner Befragung in einer wichtigen An- gelegenheit des preüfsischen Königshauses gab,*^) Auch er lehrte in Halle römisches Recht; wir werden ihm später noch als Direktor unserer Universität begegnen. Der dritte in dieser Zeit berufene Jurist war Joh, Christ. Salchow, welcher 1782 in Güstrow geboren und in Jena gebildet sich hauptsächlich mit dem Strafrecht beschäftigte und auch für dieses Fach 1810 den Lehrauftrag für Halle erhielt, wo er bis 1829 lebte. In Jena war er anfangs genötigt gewesen, seinen Unterhalt durch Romaoschriftstellerei zu suchen; aufser seiner Teil- nahme an dem Magazin für positives Recht gab er 1803 eine Dar- stellung der Lehre von Strafen und Verbrechen nach gemeinem Recht und ein Lehrbuch des in Deutschland geltenden positiven Rechts her- aus. Übrigens trug er in Halle auch Polizei- und Kameral Wissenschaft vor. Erwähnung verdient, dafs er sein Vermögen dem Hallischen Waisenhause vermachte.

Noch 1Ö06 kurz vor dem Kriege war Joh* Friedr. Meckel, der gröfsere Sohn seines grofsen Vaters Philipp Friedr. Theodor, noch nicht fünfundzwanzig Jahre alt in dessen Stelle berufen, nachdem er von einer Studienreise zur Besichtigung der Pariser Sammlungen heim- gekehrt war. Vorneralich Zootom gehört er zu den Hauptbegründern der vergleichenden und der pathologischen Anatomie; seine Beiträge zur vergleichenden Anatomie erschienen 1808 12, sein Handbuch der pathologischen Anatomie in zwei Bänden 1812— 18, Seine übrigen Werke fallen in den nächsten Zeitraum; indes entwickelte er schon jetzt die Eigenschaften, welche ihn als Forscher und Lehrer aus- zeichneten: Wahrheitsliebe, scharfes Urteil, klare Darstellung* Seine lebhafte und reizbare Gemütsart sollte ihm und anderen noch manche Unbequemlichkeit bereiten; sein eigenmächtiges Verfahren gegen den Prosektor Schmidt, den er ohne weiteres absetzen wollte, wurde durch einen Erlafs Leists vom 18. April 1809 zurechtgewiesen.^) Mit der Leitung der Entbindungsanstalt und der mit ihr verbundenen Heb- ammenschule wurde Karl Friedr. Senff beauftragt, welcher 1776 in Halle geboren und ebendaselbst ausgebildet 1802 mit der Abhandlung de incremento ossimn embrifomim die Doktorwürde und 1808 die Er- nennung zum aufserordentlichen Professor erlangt hatte. Er gab 1812

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ein Lehrbuch für Hebammen und zugleich die Geschichte der Hessi- schen Entbiedungsschule heraus, und starb 1816.*)

Sehr schwer hielt es einen Ersatz fßr Reil zu finden; endlich Heß sich Adolf Friedr. Nolde gewinnen, welcher 1764 in Neostrelitz geboren 1790 aufserordentlicher und 1794 ordentlicher Professor der Geburts- hilfe in Rostock geworden war und seit 1806 für dasselbe Fach dem medezinischchirurgischen Kollegium in Braunschweig angehörte. Er kam 1810 nach Halle, wo ihm auch gleich seinem Vorgäuger das Stadl- physikat übertragen wurde, starb aber schon 1813* Hiermit war indes das Bedürfnis nicht einmal äufserlich gedeckt, da Reil auch das Fach der Chirurgie versehen hatte. Hierfür wurde 1811 Karl Heinrich Dzondi, geboren 1770 zu Oberwinkel im Königreich Sachsen, welcher anfangs Theologie und dann Heilkunde, schliefslich in Wien, studiert hatte, aus Wittenberg berufen und ausdrücklich zum Direktor der chirur- gischen Klinik ernannt, welche Stellung ihm später hauptsächlich auf Anstiften Meckels ungerechter oder wenigstens unbilliger Weise wider entzogen wurde, Dzondi halte im März 1813 einen mehrmonatlichen Urlaub erbeten, um im Gefolge der französischen Armee bei den in der Nähe zu erwartenden Schlachten Erfahrungen sammeln zu können, da ihm der französische Generalarzt Larrey hierzu Aussichten gemacht habe. Hierdurch scheint er in den Verdacht der Franzosenfreundlich- keit geraten und mit einigen seiner Ämtsgenossen, namentlich mit Meckel, verfeindet worden zu sein, obsciion man doch von dem früheren sächsischen Staatsbürger nicht wol eine besonders preufsische Ge- sinnung erwarten konnte. In den zahlreichen Privatbriefen, mit welchen Meckel ihn in unedler Weise später bei dem preufsischen Ministerium anzuschwärzen suchte, ist übrigens nicht hiervon, sondern von seiner angeblichen wissenschaftlichen Untüchtigkeii die Rede, freilich auch dieses ohne Begründung. Jener Plan Dzondis scheint sich indes nicht erfüllt zu haben^ Übrigens bestand auch zwischen Nolde und Dzondi Zwist; dieser liefs leicht die gebotenen koliegialischen Rücksichten aufser Acht und jener war heftig und reizbar, dazu in semen Gegen- äufserungen sehr derbe,^*)

*) Über Senff finden Bich allerband Naclirichten in Kügelgens Geschichte eines iilteii Mann es 8. 102.

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Die eigentliche Philosophie erhielt nach Jakobs Fortgang und Eber- hards Tode keine Ergänzung; sie wurde nach wie vor hauptsächlich -durch Maafs vertreten, da Tieftrunk und der fast taube HoflPbauer wenig bedeuteten. Die Pflege der Naturphilosophie erlosch mit Horkels und Steffens Fortgange. Auch die Altertumswissenschaft blieb nach dem Scheiden Wolfs wesentlich auf die mäfsig anregende Kraft Schützens beschränkt, welche durch den Eintritt jüngerer Lehrer nicht ausreichend ergänzt wurde. Zu diesen gehörte Joh. Wilh. Lange, 1767 in Halle geboren und Schüler Wolfs, 1795 Privatdozent, daneben Lehrer am städtischen lutherischen Gymnasium, und als dieses ebenso wie das reformierte Gymnasium 1808 mit der lateinischen Hauptschule des Waisenhauses verschmolzen wurde, an letzterer Anstalt. Er wurde 1810 zum aulserordentlichen Professor befördert und starb als solcher 1831. Von ihm wie von Schütz wurde mehr die Erklärung der alten Schriftsteller als die reale Seite der Altertumswissenschaft in den Vor- lesungen gepflegt. Joh. Aug. Jacobs, 1788 in Pitzbühl bei Magdeburg geboren und auf der Schulpforte vorgebildet, hatte seit 1806 zuerst in Wittenberg Jura, dann in Leipzig Philologie studiert. Von dort aus mit Niemeyer befreundet wurde er 1810 Inspektor am Pädagogium des Waisenhauses und habilitierte sich an der Universität 1811 mit der Abhandlung Observationes criticae in Plutarchi Horatii aliorumque locos. Das spätere für die Universität nicht eben einflufsreiche Wirken des ehrenwerten Mannes mag gleich hier erledigt werden: er wurde 1816 aufserordentlicher und 1821 ordentlicher Professor, 1819 neben Nie- meyer Leiter des pädagogischen Seminars, 1825 nach Knapps Tode Kondirektor und nach Niemeyer nur für kurze Zeit erster Direktor der Franckeschen Stiftungen, da er 1829 starb. Aufser einer kritischen Ausgabe des Theokrit hat er gröfsere philologische Arbeiten nicht ge- liefert; daneben hat er das Verdienst, das mehrerwähnte und nach seinem Tode von Gruber vollendete Buch über Niemeyer (Zur Erinnerung an dessen Leben und Wirken) in weiterer Ausführung seiner Gedächtnis- rede begonnen zu haben. Der wissenschaftlich bedeutendste war Phil. Aug. Ferd. Näke, welcher 1788 in Frauenstein geboren nach dem Be- suche der Schulpforte seit 1806 in Leipzig zuerst die Rechte und dann unter G. Hermanns besonderer Leitung Philologie studiert hatte und

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1810 an das Hallische Pädagogium berufen war. Bei der Universität trat er 1812 mit der Abhandlung Schedae crUicae de Pleiade tragicorum Graecorum ein und wurde 1817 zum aufserordentlichen Professor be- fördert; in dasselbe Jahr fallt seine Schrift ChoeriU Samii opera}^) Aber im Jahre darauf wurde der ebenso liebenswürdige als gelehrte Mann an die neugegr findete Universität nach Bonn berufen, wo er 1820 ordentlicher Professor wurde und 1838 nach erfreulicher Wirk- samkeit starb*

Von Helmstedt traten in die philosophische Fakultät Bruns und Joh. Friedr. Pfaff über, jener für morgenländische Sprachen, auch für Auslegung des Alten Testaments, daneben für allgemeine Litteratur- geschichte; dieser sollte bald ein mehr als ausreichender Ersatz für den 1812 sterbenden Klügel werden, dem er 1788 auf den Helmstedter Lehrstuhl gefolgt war. In Stuttgart 1765 geboren hatte er in Göttingen unter Kästner und Lichtenberg studiert und war dann zu seiner weiteren Ausbildung in der Astronomie zuerst zu Bode in Berlin und von da nach Wien gegangen; 1802 hatte er einen Ruf nach Dorpat abgelehnt. In Halle widmete er sich weniger der Astronomie als der reinen Mathe- matik, welchem Fache auch seine früheren Schriften, Versuch einer neuen Summationsmethode und die disquisitiones ünalißicmy angehören. Seiner wissenschaftlichen Gröfse entsprechend erwarb er sich auch in Halle hohe und allgemeine Achtung; er starb 1825. Ob Mollweide, welcher in Halle studiert hatte und nach kurzer Lehrtätigkeit am Pädagogium 1811 nach Leipzig berufen war, in Halle irgend welche akademische Wirksamkeit ausgeübt hat, läfst sich nicht ermitteln. Den Ersatz für Gilbert lieferte der 1812 eintretende Karl Wilh. Gottlob Kastner, welcher 1783 in Pommern geboren sich zuerst der Pharmacie gewidmet hatte und dann Professor der Chemie in Heidelberg geworden war. Von dort nach Halle gerufen entwickelte er sich zu einem be- liebten Lehrer für Chemie und Physik; auch seine Bücher aus dieser Zeit, Grundrifs der Physik 1809/13 und das chemische Handwörter- buch deuten auf seine Neigung zum Lehren* Er wurde 1818 nach Bonn versetzt und gieng von dort nach Erlangen, wo er 1857 starb» Der Nachfolger von Steffens sollte Ger mar werden, der gleich ihm Schüler und Anhänger Werners war; 1786 in Glaucha geboren studierte

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er seit 1804 Mineralogie in Freiberg und 1807 Naturwissenschaften in Leipzig. Von dort wurde er durch Sprengel nach Halle gezogen, wo er 1810 den philosophischen Doktorgrad erwarb. Nach Steffens Ab- gang wurde er Direktor der Mineral iensaramlung und 1812 Privat- dozent. Seine eigentliche Neigung gehörte indes der Entomologie; um diese durch selbständige Untersuchungen zu fördern unternahm er 1814 eine längere Studienreise durch Oesterreich und Dalitiatien. Nach seiner Rückkehr wurde er 1817 zum aufserordenthchen Professor er- nannt, sonach gehört seine akademische und namentlich seine schrift- stellerische Wirksamkeit im wesentlichen der folgenden Zeit an. Indes erschien seine wichtige Abhandlung über Versteinerungen schon 1810/11 in den Schriften der naturforschenden Gesellschaft zu Halle.

Endlich ist noch JoK Samuel Ersch zu nennen, welcher schon 1803 als aufserordentlicher Professor der Geographie und Statistik und als zweiter Redakteur der nach Halle übersiedelnden Allgemeinen Litteraturzeitung von Jena gerufen war. Geboren 1766 in Gr. Glogau halte er unter grofsen Entbehrungen sich für einen wissenschaftlichen Beruf herangebildet. Er hatte sich 1785 nach Halle, im Jahre darauf nach Jena und von dort 1795 nach Hamburg zur Herausgabe der Neuen Hamburger Zeitung begeben; fünf Jahre später war er nach Jena zurückgekehrt und an der Redaktion der eben erwähnten Litteratur- zeitung beteiligt. Seine Neigung hatte sich früh auf Bücherkenntnis und Litteraturgeschichte gerichtet; dementsprechend wählte er neben dem ihm aufgetragenen Lehrfächern auch andere Vorlesungsstoffe, unter diesen selbst die Tagesbegebenheiten in einem sogenannten Zeitungskollegium. Besonderes Verdienst sollte er sich durch die All- gemeine Encyklopaedie der Wissenschaften und Künste erwerben, zu deren Herausgabe er sich später mit Gruber verband. Er bereitete indes dieses umfangreiche Unternehmen selbständig schon während der Befreiungskriege vor und erliefs im Februar 1815 die erste öflFentliche Ankündigung hierüber. Der erste Quartband erschien 1818; das Werk ist hier um so mehr zu erwähnen^ als es zwar in Leipzig erschien» aber eine grofse Zahl seiner zum Teil buchartigen Aufsätze Hallenser Professoren und Dozenten verdankte.

Neben Wahl wurden auch der Historiker Vofs und der National-

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Ökonom und Salzamtssecretär Rüdiger zu dieser Zeit ordentliche Pf o- fessoren. Jener geriet mit der juristischen Fakultät wegen der Ein- reihung seiner Vorlesungen, z. B. über Staatsrecht, unter die juristischen in Hader; dieser gieng mitten im Halbjahre 1810 ohne Urlaub nach Berlm, um dort mit Vorlesungen Geld zu verdienen und kehrte erst auf entschiedenen Befehl seiner Regierung zurück, Dals er > der Uni- versität durch seine Vorlesungen nicht eben genützt habe, ist schon S. 410 bemerkt; zehn Jahre später verkam er kläglich, nachdem er in halber Geisteszerrüttung sittlichen Verirrungen verfallen war.

Auch der tüchtige akademische Musiklehrer Daniel Gottlob Türk,*) dessen Anweisung zum Generalbafsspielen noch lange im Gebrauch blieb, wurde 1808 zum aufserordentlichen Professor ernannt; er starb schon 1813 im sechs und fünfzigsten Jahre. ^^ Die späteren Eönigs- berger Historiker Joh. Voigt und E. Drumann traten 1812 als Privat- dozenten in den Hallischen Lehrkörper.

§ 54. Das akademisclie Leben.

Eine förderliche Entwickelung der Wissenschaft und ihrer Lehre konnte nicht zu einer Zeit erwartet werden, in welcher die Universität von Tage zu Tage um ihren Bestand rang, die Hörsäle entvölkert waren und die Professoren mit der Sorge um ihren . Lebensunterhalt zugleich die schwere Aufgabe hatten, die Selbständigkeit ihres Lehr- amts mit der nötigen Vorsicht gegen die fremde Macht zu waren. Nicht völlig mangelte es an neuen Regungen: es ist schon gesagt, dals der Rationalismus sich innerlich zu wandeln beganp, und vor allem die Heilwissenschafl, deren Nützlichkeit auch dem fremden Herrscher nicht entgieng, eröffnete sich durch Meckel neue und fruchtbare Forschungsgebiete. Auch Dzondis vielseitige Bildung und anregende Kraft wird von Niemeyer gerühmt.^O Andere grofse Fächer erschienen verödet: in der Philosophie namentlich nach Steffens Fortgang kein belebender Hauch und die Lehrer der Altertumswissenschaft beschränkten sich auf . die ÜberUefernng der handwerksmäßigen . Kenntnisse. Da$

*) Siehe oben S. 412.

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philologische Seminar behielt unter Schütz seine zwölf Mitglieder; er- klärt wurden im Winter 1810 11 die Cicerotiischeu Briefe und Plutarchs Leben Giceros, recht nützlich zumal in dieser Zusammenstellung, aber nicht eben geeignet Blick und Neigung der Zöglinge auf höhere Ziele zu lenken. Daneben Übungen in lateinischer Darstellung, Disputatorien und Examinatorien; als bescheidene Preisaufgaben wurden Übersetzungen aus Quintilian und Seneca oder eine Sammlung der in Giceros Briefen enthaltenen Nachrichten über seine Landhäuser vorgeschrieben, aus deren Lösung sich mancherlei Wissen und Fertigkeit, aber keine Be- geisterung gewinnen liefs.^)

In anderer Richtung wurkte die Fremdherrschaft höchst segiens- reich. War die akademische Jugend schon vor dem Kriege, wenn auch ohne unmittelbaren politischen Zweck, Frankreich abhold, was Napoleon ganz richtig erkannt hatte, war namentlich schon .damals der Stolz auf deutsche W^issenschaft und Kunst in ihrem Bewustsein lebendig geworden, so erwuchs nach dem Zusammenstürze hieraus tatkräftige Liebe zum Vaterlande und die feste Überzeugung, dafs es Pflicht sei zur Herstellung seiner Gröfse mitzuwirken. Den Studenten wurde befohlen beim Singen des Landesvaters ein Hoch auf J^rome einzuschalten; die wenigen, welche . sich hierzu anfangs verstanden, verfielen in allgemeinen Verruf. Die bewuste Gesinnung ergriff und durchdrang jung und alt; in keinem ward sie wärmer und kraftvoller als in Schleiermacher und Steffens , in diesen beiden nicht nur aus Liebe zu deutscher Eigenart, aus dem Gefühl pflichtmäfsiger Verant- wortlichkeit für den Schutz deutscher Sprache und Wissenschaft, aus Treue gegen den schwergeprüften König, aus Hais gegen den schonungs- losen Eroberer, sondern vor allem, weil sie in dessen Walten und in dem fremden Staatswesen nichts von dem sittlichen Ideal erkannten, dessen Verwirklichung sie gerade vom Staate erwarteten und ohne dessen Ausprägung der Staat ihnen inhaltsleer und der Erhaltung un- wert erschien. So hatte Schleiermacher in Vorahnung des vaterlän- dischen Unheils schon vor dem Kriege von der Kanzel geredet, so be- sonders nachdrücklich in seiner letzten akademischen Predigt zu Halle,^*) und Steffens schlug alsbald nach Widereröffnung der Universität ähn- liche Töne an.

Schrader, Universität Halle. II. 3

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Im Winter 1808/9 hielt Steffens siebeD Vorlesungen über die Idee der Universität, ohne Zweifel im Hinbück auf Sehleiermachers eben erschienene gelegentliche Gedanken über Universitäten, auf welche er auch in der Vorrede seiner späteren Ausgabe der Reden hindeutet und eben so sicher in Nacheiferung Fichtes, wenn auch nicht so kühn und mit solcher vaterländischen Leidenschaft wie dieser, so doch mit gleichem Stolze auf Deutschlands Beruf und mit gleicher Abneigung gegen das widerdeutsche Wesen/^) Auch Steffens wies wie Fichte auf den Ablauf einer schlaffen Vergangenheit, das Abschütteln narkotischer Gleichförmigkeit und falscher Duldung hin; unumwundener sogar schil- dert er die verderbliche Einwirkung Frankreichs und französischer An- archie auf Deutschlands Sprache und Gesinnung und den Ursprung dieses üblen Einflusses in den litterarischen und künstlerischen Neigungen Friedrichs des Grorsen. Alle Teile des Lebens seien erschüttert, der Staat, dessen Bürger sie gewesen, gestürzt, selbst die Treue und An- hänglichkeit an Fürst und Vaterland schwanke. Von dieser Grundan- schauung aus, deren offenes Bekenntnis von dem Mute des Redners und von seinem Zutrauen zu der treuen Gesinnung der Zuhörer zeugt, ge- langt er zu dem in philosophischer Ableitung und Hülle ausgesprochenen Satze, dafs es darauf ankomme, sein eigenes Mafs zu erkennen und lebendig zu fassen , dafs , wer dies vermöge , das Mafs aller Dinge be- sitze und dafs zu dieser Erkenntnis die Universitäten als Schulen der Selbstbildung und Weisheit führen sollten. Die Weisheit sei nur da^ wo die Wahrheit und die Sittlichkeit, das Erkennen und das Dasein sich in einem höheren Leben durchdringen, und wie das Verderben der sich vereinzelnde Mensch sei, so müsse mit dem Staate die Manig- faUigkeit der Bürger und umgekehrt mit jedem Bürger das Ganze des Staats zu gleicher Zeit und untrennbar gegeben sein. Es ist nicht schwer, in diesen Sätzen den Nachklang des Schleiermacherschen Individualismus und seiner Verschmelzung mit dem sittlichen Gesammt- körper zu erkennen, wie andererseits in der Behauptung, dafs die Natur das Vorbild alles Lebens und das Gleichnis aller geselligen Ver- bindungen in sich enthalte, der Lehrer der Naturphilosophie unver- ändert zu Tage tritt. Unmittelbar und widerum im Einklang mit seinem Freunde lenkt er nun auf sein sitthches und vaterländisches

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Ziel mit den Worten hin: Das eigentlich unvergängliche und wahrhaft innere Leben des Staats „ist die Wahrheit und Sittlichkeit und deren äufsere Erscheinung die heilige und unantastbare Ehre. Denn die Vernunft begreift und fafst ewig nur sich selber und ist nichts anderes als der reine Act des Selbsterkennens. Die Gesetze der Natur, also auch die Nothwendigkeit derselben, stellen demnach die Gesetze der Vernunft selber dar, und da diese, wo sie ist, absolut frey ist, so ist die Nothwendigkeit nur in und mit der Freiheit und ohne diese nichtig, Der Staat ist nichts anderes, als die gemeinsame Organisation der Vernunft aller Bürger." Demnach gelten die Universitäten als „solche Einrichtungen, durch welche die Junglinge des Staats aufgefordert werden, durch Selbstbestimmung das Mafs zu erringender Freiheit sich erwerben. Sie sind die Pfleger des nationalen Geistes und die Erwecker innerer Freiheit; ihr Sinn ist jetzt freilich unterdrückt, aber keines\vegs verschwunden.*^ Hieran schliefst er die ergreifende eines Lehrers der Sitte und der Vaterlandsliebe vollkommen würdige Mah- nung: „Vor allem aber ermuntere ich euch das Gemüth zu reinigen, ehe ihr das heilige Geschäft (der Selbstbildung) vornehmt. Alle irdische Rucksichten müsset ihr aus der Seele bannen, als wenn nichts als der Gott der Wahrheit und der Liebe und die forschende Seele da wäre. Nicht euch selbst gehört ihr jetzt mehr an, Nicht in der Überein- stimmung mit der äufseren Welt sondern in der Übereinstimmung mit euch selbst, die euch keiner rauben kann, liegt die Wahrheit eures Daseyns und mit dieser die W'eisheit." Hiermit kehrt er zu dem Wesen der Freiheit ais dem Ausgleich des W^iderspruchs zwischen dem Endlichen und dem Unendlichen, dem Bedingten und dem Unbedingten zurück, um zu den religiösen Schlofssätzen gelangen, dafs alles Wahre unmittelbare Offenbarung sei und dals der Versöhner Jesus Christus unter der widergeborenen Menschheit wider erscheine.

Es fehlt leider an Zeugnissen über die Wirkung dieser freige- sprochenen Reden auf die akademische Jugend; natürlich glich sie nicht derjenigen, welche Fichte im Winter zuvor auf einen gröfseren Kreis Erwachsener ausübte, von denen mancher in wirklicher Staats- täligkeit begriffen oder demnächst zu solcher berufen war. Auch wollte Steffens seine Hörer keineswegs zu unmittelbarer vaterländischer

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Tat sondern, ^ie es einem Universitätslehrer ziemt, zur sittlichen Vor- bereitung auf dieselbe und zur Selbslbildung anregen. Aber aus dem hinreifsenden Eindrucke, welchen Steffens wolbekannte Rede 1813, aller- dings im richtigen Augenblicke allgemeiner und liefer Erregung,, auf die Breslau er Studenten machte, läfst sich die Kraft seines Wortes wol ermessen. Er selbst sollte indes schon in Halle unmittelbar an patriotischen Plänen beteiligt werden: die Männer, welche in Berlin die Erhebung vorbereiteten, unter ihnen besonders Gneisenau, wendeten sich an Steffens, um durch ihn auf allerlei Wegen diejenigen Nach-j richten zu erhalten, welche einem plötzlich ausbrechenden ünabhängig- keitskampfe zu gute kommen könnt en, und auf solchen hofften die glühenden Herzen bekanntlich schon 1809, Es galt die Zahl und Ver- teilung der feindlichen Truppen zu ermitteln und hierüber flofsen die Erkundigungen ehemaliger preufsischer Offiziere Steffens zu, um von. diesem widerum nach Berlin befördert zu werden. Lange konnte der- gleichen freilich der westfälischen Regierung nicht verborgen bleiben; als Steffens 1811 dem Rufe nach Breslau folgte, entgieng er mit Mühe der schon beschlossenen Verhaftung.

Reils vaterländische Gesinnung haben wir sclion oben (U, 7) er- ' wähnt; bei Widereröffnung der Universität am 16. Mai 1808 begann er seine Rede als Dekan der medezinischen Fakultät mit den uner- schrockenen Worten „Ich habe die Liebe zu Preufsen mit der Mutter- milch eingesogen**, um dann die Verdienste der Könige von Preufsen um die Wissenschaften zu preisen.*^)

Mit solcher wenn auch möglichst verborgenen Betätigung vater-, ländischer Gesinnung wurde nicht nur der Argwohn der neuen Regie-i rungt sondern auch die Abneigung der wenigen Amts genossen wach, welche aus Mutlosigkeit, aus Mangel an sittlicher Würde, aus niederen und doch so erklärlichen Rücksichten auf das eigene Leben sich der anderen Seite zuwandten. Es gab deren, wie schon bemerkt, sehr wenige und unter ihnen sicher keinen der hervorragenden Geister; wenn Voigt el 1809 um die Ernennung zum Historiographen des König- reichs Westfalen bat^ so wollte er hiermit ausgesprochenermafsen sein kärgliches Gehalt von 500 auf 800 Thaler erhöhen, ein tieferer An- trieb lag dieser Elendigkeit nicht zum Grunde. Aber Gegensätze auf

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diesem sitüichen und staatlichen Gebiete erbitterten mehr aJs wissen- schaftliche Kärapfe; den unerfreulichen Beweis hierfür sollte unsere Universität noch einmal ein Menschenalter später liefern. In einer Zeit allgemeiner Unsicherheit und Erregung wuchert der Parteigeist; das Gefühl der Gemeinsamkeit, die Pflicht in dem einzelnen ein gleichbe* rechtigtes Glied des Gesamnitkörpers zu sehen und zu achten schwächt sich ab und die Reizbarkeit verleitet zu Äufserungen und Schriften, welche schon die Selbstachtung verbieten sollte. An derartigen Aus- schreitungen fehlt es in den Schriftstücken der Universität aus dieser Zeit keineswegs: wenn Rüdiger sich nachträglich grob gegen die Wahl Sprengeis zu der Pariser Reise erklärte, so bemerkte dazu Dabelow mit lakonischer Scliärfe; indi pnora, rm posteriora.*^} Diese Tonart sollte in der Folgezeit leider öfter angeschlagen werden.

Die starke Belastung der Stadt Halle traf auch die Professoren. Indes w^urde soweit dies angieng ihre äufsere Lage einigermafsen, z. ß* durch Minderung der Einc|uartierungslast erleichtert, bei der Menge der dorchrückenden Truppen immerhin eine willkommene Gunst, Sorgenfrei lebte kaum einer, nicht einmal Niemeyer, der doch als Kanzler» Professor, Direktor der Franckeschen Stiftungen und des theologischen Seminars, endlich als Ordensritter ein Gesammtein- kommen von etwa 12 000 Francs neben freier Wohnung bezog, die Einnahmen aus den Vorlesungen und den Gewinn der Schriftst ellerei ungerechnet. Freilich hatte er in seiner Stellung auch grofse An- sprüche zu befriedigen, im Mai 1808 sogar den König Jerome aufzu- nehmen.*^)

Die Zahl der Studenten war natürlich durch die Ereignisse von 1806/7 sehr zusammengeschwunden; bei der Widereröffnung der Vor- lesungen fanden sich 174 statt der früheren 1280 an, im nächsten Winter nur 210, so dafs die Regierung damals die Aufliebung der Uni- versität ernstlich erwog. Im Sommer 1811 hatte sich der Besuch auf 318 gehoben, von denen 199 Theologen, 78 Juristen und Kameralisten, 39 Medeziner, 2 Philosoplien, darunter 198 Inländer und 120 Ausländer waren; im letzten Winter 1812/13 war diese Zahl auf 342 mit 220 Theologen, 79 Juristen 37 Medezinern und 6 Philosophen gestiegen,*^) Dazu kam, dafs die Studenten nicht minder als die Lehrer und die

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Bfirgerschaft unter der zunehmenden Verarmung zu leiden Imtten: der Beschlufs der jurislischen Fakultät vom 12. October 1870, dafs über Honorarerlasse eben nur die Fakultät entscheiden dürfe, deutet darauf hin, dafs die einzelneii Professoren mit derartigen Gesuchen überhäuft wurden:*^) Über den Fleifs und Eifer der Studenten zu dieser Zeit gebricht es an genaueren Zeugnissen; er wird mit dem Fortgang der grofsen Lehrer nicht gewachsen sein* Ihre Sitten scheinen in dem einfacheren Verhältnissen und unter der vaterländischen Prüfung sich gehohen und gestärkt zu haben ; dies wird auch keineswegs durch das Auftauchen einzelner Kränzchen und deren studentischen Verkehr mit der Nachbaruniversität Leipzig, selbst nicht durch das Auftreten einer westfälischen und einer sächsischen Landsmannschaft widerlegt, wenn überhaupt Niemeyers Anzeige hierüber vom 21. Juli 1810 wirklich be- gründet war. Trotz einiger Verweisungen, von welchen selbst Söhne berühmter Professoren betroffen wurden/ lassen auch die allgemeinen Verordnungen dieser Zeit erhebliche Verstüfse gegen Zucht und Sitte nicht erkennen. Durch Erlafs des Ministers Sinieon vom 8. September 1809 und des Generalsecretärs Leist vom 9. August 1810 wird der Universität, nachdem zufolge des Code Napoleon ihr die contentiöse Gerichtsbarkeit nicht mehr zusteht, doch die Disziplinargewalt, aber sine strepitu et forma imllcii, Verhängung vierzehntägiger Karzerstrafe, die Erteilung des Rates zum Abgehen, selbst das Recht der Verweisung gegen alle Teilnehmer irgend einer Landsmannschaft, Orden oder Ver- bindung belassen. Diese Bestimmung entsprach indes lediglich den Veränderungen der Landes%"erfassung und der allgemeinen Verwaltung, Eher wurde das Verbot des Waffen tragens und des offen tliclien Taback- rauchens auf bedenkliche Gewohnheiten deuten, wenn nicht dieses zu unbedeutend und jenes in der allgemeinen Lage begründet gewesen wäre. Wenn Leist noch im März 1813 die Kinn härte und das Tragen besonderer Abzeichen untersagte, so wird dies seinen Anlafs in der zu jener Zeit sehr erklärlichen Besorgnis vor politischen Vereinigungen gehabt haben; wie denn die Regierung schon 1812 ihr Mistrauen in die Gesinnung der Studenten ausgesprochen hatte. Im Jahre 1809 hatte freilich der westfälische Minister von Wolfradt die Studenten wegen ihrer Besonnenheit bei dem unvermuteten Durchzuge des Herzogs

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Ton Braunschweig ausdrücklich belobt, was dann durch Anschlag am schwEüTzen Brett zu ihrer Kenntnis gebracht war; ihre Zurückhaltung wird wesentlich dem Überraschenden des Vorgangs beizumessen sein."*®)

Mit Unterstützung Johannis von Müller hatte der Kanzler Niemeyer 1808 die Verleihung einer Uniform an die Studenten beantragt, viel- leicht eben durch eine Anregung Müllers bewogen, da ein sonstiger Anlafs zu diesem für einen ehemals preufsischen Professor auffälligen Schritte nicht ersichtlich ist Die Entsclieidung wurde mit der Be- merkung verschoben, dafs schon jetzt dem tatsächlichen Gebrauch einer solchen Uniform nichts entgegenstehe; es ist kaum anzunehmen, dafs die Studenten sich diese sicher unwillkommene Erlaubnis zu Nutze gemacht haben;*')

Einige Anregung gewann das allgemeine Leben durch die von Reil versuchte Verwandlung Halles in einen Badeort und die damit verbundene Aufrichtung eines Theaters, Reil schlofs am 25. Juli ISIO einen Vertrag mit der medezinischen Fakultät, durch welchen ihm die Gebäude des ehemaligen reformierten Gymnasiums gegen Abtretung des früheren Salzhofs und gegen die Verpflichtung überlassen wurden, die Bäder in dieses Gymnasium zu verlegen. Wir erinnern uns^ dafs dieses Haus 1808 der medezinischen Fakultät zu klinischen Zwecken überwiesen war (II, 21). Reil erhielt in Berlin die Erlaubnis» zur Lei- tung des Bades einige Sommermonate in Halle zubringen zu dürfen. Gleichzeitig wurde die ehemalige Schul- und Universitätskirche zu einem Theater eingerichtet, in welchem während der Badezeit 1811/14 die 2U diesem Behuf von Lauchstädt übersiedelnde Weimaraner Truppe spieUe, Das Theater wurde im Anfang des August ISll mit einem von Goethe gedichteten Prologe und der Aufführung des Egmont ein- geweiht; die Teilnahme der Hallenser, insbesondere auch der Studenten, denen dieser Genufs weniger kostete als der Besuch von Lauchstädt, war sehr lebhaft, was schon durch den Ertrag bewiesen wurde. Denn in diesem Jahre hatten 24 Vorstellungen in Lauchstädt 1681, dagegen 32 in Halle Mll Thaler eingebracht; ja die Gesammtemnahme des Hallischen Theaters für 1811/14 belief sich trotz des dazwischen fallen- den Krieges auf mehr als 24000 Thaler ,*^) während die Badeanstalt nur kümmerlich fortbestand.

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§ 55. Das Jahr 1813.

Die Hörsäle der Friedrichsuniversität leerten sich abermals, als Friedrich Wilhelm III am 3. Februar 1813 zur Bildung der freiwilligen Jägerabteilongen, noch mehr als er am 17, März zur Erhebung gegen die französische Bedrückung aufrief. Nicht nur sämmüiche Preufsen, dieses Wort im Sinne der Staatsgrenzen nach dem Tilsiter Frieden verstanden, sondern auch aus den ehemals preufsischen Landesteilen giengen viele Studenten fort, um in die neugebildeten Truppenteile des preufsischen Heeres einzutreten. Wie grofs die Zahl der letzteren war, welche von den französischen Behörden als Westfalinger bezeichnet werden, ist nicht festzustellen; die Berichte der Universität nennen in steigendem Grade zehn, zwölf, sieben und zwanzig^ unter ihnen Söhne Sprengeis und Meckels, aber auch hiermit war ihre Summe nicht er- schöpft. Die Gesammtzahl derer, welche bis Ostern die Universität verlassen und die preuisische Grenze überschritten hatten, wird akten- mäfsig auf 212 angegeben. Hiemach begreift sich, dafs am 3. Mai, zumal nach dem Gefechte des vorhergehenden Tages, die Vorlesungen noch nicht eröfifnet waren* Gleichwo! legte die westfälische Regierung auf ihren ungestörten Fortgang grofses Gewicht, schon um die allge meine Erregung durch den Ansehein friedlicher Sorglosigkeit zu be- geh wichtigen. Am 18. März befahl ein Erlafs Leists, die Vorlesungen zur Widerlegung des grundlosen Gerüchts, als ob sie in diesem Sommer nicht statthaben sollten, unverzüglich anzukündigen; ihr Verzeichnis wurde ohne Anstand genehmigt. Indes waren bis zum 27. April nur wenige der älteren Studenten aus den Ferien zurückgekehrt und noch nicht ein neuer eingeschrieben*'**)

Dazu kam nun, dafs Bülow am 2, Mai Halle angegriflfen und nach hartem bis in die Strafsen fortgesetzten Kampfe den sich tapfer wehren» den Feind mit einem Verlust von 40O Gefangenen und mehreren Ge- schützen aus der Stadt gedrängt hatten. Es scheint, dafs nach der Erstürmung des Steintors einige Bürger bei der Eröffnung der beiden anderen Tore behilfhch gewesen waren; am Gefecht hatte sich nach- weislich kein Einwohner beteiligt. Wol aber hatten die Professoren Nolde und Dzondi sich das Lob der westfälischen Behörden durch die

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Hilfe verdient, welche sie während des Kampfes den beiderseitigen Verwendeten geleistet hatten.*^^) Die Besetzung der Stadt währte in- des nur wenige Tage, da Bülow durch den Miserfolg der Schlacht bei Gr, Görschen zum Rückzug über die Elbe genötigt war; sonach konnte die Universität am 29. Mai berichlen, dafs die Vorlesungen nunmehr eröffnet seien. Auch Leist hatte am 17. Mai über das Verhatten der Universität in jenen Tagen günstig berichtet: Niemeyer sei allerdings nach dem Gefechte in Leipzig gewesen, um von einem befreundeten Kaufmann Geld für die Universität und die Franckeschen Stiftungen aufzunehmen* Freilich ohne Erfolg, zudem sei er dort mehrere Tage zurückgehalten, da der Wagenverketir unterbrochen gewesen sei. Dafs er ohne Erlaubnis dorthin gegangeui sei zu tadeln; übrigens sei sein Verbalten nach Schmelzers Urteile musterhaft gesetzlich gewesen, er habe auch bei den preufsischen und russischen Befehlshabern im Ver- dacht der Franzosenfreundlichkeit gestanden. Die übrigen Professoren hätten sich tadellos benommen, von den Studenten hätten sich mehrere, auch Westfalinger, bei den Preufsen anwerben lassen.

Die beiden Fürsien waren begreiflicher Weise nach dem unglück- lichem Gefechte in ganz anderer Stimmung, gleichviel ob sie das Ge- rücht über die Teilnahme der Einwohner an dem Kampfe wirklich ge* glaubt oder zu glauben nur vorgegeben hatten. Auch war doch war- scheinlich genug, dafs, wie ihnen hinterbracht war, die Professoren wie die Hallischen Bürger mit ihrer Freude über die Anwesenheit der Preufsen nicht zurückgehalten hatten* Als Jerome während des Waffen- stillstands durch die Stadt kam, brauste er auf: die Professoren sollten sich von der ligne maOimnatique ihrer Wissenschaft nicht entfernen, und den wegen seiner Leipziger Reise sich entschuldigenden Niemeyer fuhr er an ,,8% vmm avies iU cmipabl€f je vous aurais fait pmdre.*^

Schlimmer klang die Drohung Napoleons, als er am Abend des 13* Juli von Magdeburg her die Stadt berürte. Er liefs sich über die- selbe nach seiner Weise im höchsten Unwillen aus, da von den Bür- gern aus den Fenstern auf französische Soldaten geschossen sei. Fünf bis sechs Schuldige sollten ausgemittelt und erschossen werden, sonst sollte die Stadt verbrannt oder mit einer Kriegsabgabe von vier Mil- lionen Francs und 15 000 Mann belegt werden, Halle stecke voll von

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Mitgliedern des Tugendbundes, was zwar nicht in diesem Mafse zutraf, aber früher mit Steffens seine Richtigkeit gehabt hatte. Der Universität kündigte er die Aufhebung an, sein Bruder habe überhaupt unrecht getan sie wider herzustellen , selbst auf das Verhalten der Stadt im Jahre 1806 kam er in seinem Grolle zurück. Eine bescheidene Er- widerung des Universitätsdirektors Schmelzer fand keinen Eingang; der Kanzler Niemeyer, welcher sich mit anderen Professoren bei dem Um- spann eingefunden hatte, gelangte erst ganz zuletzt bis zum kaiserlichen Wagen, als alles vorbei war^ und kam nicht mehr zum Worte. Der Maire Slreiber, welcher mit der Untersuchung beauftragt wurde, be- richtete indes in würdiger Sprache an den Generalinspektor der west- fälischen Gensd'armerie von Bongars, er könne niemand namhaft machen, der sich an dem Kampfe beteiligt habe, von dem Tugend- bunde wisse nach Niemeyers Aussage an der Universität nicht einer. Auch der Präfekt des Fuldadepartements Piautaz zeigte an: er sei Zeuge des Kampfes am 2. Mai gewesen, kein Bürger habe geschossen, sondern sie hätten die Verwundeten beider Parteien aufgenommen, übrigens sei dieselbe Beschuldigung von den Preufsen erhoben worden. Ein ähnlich entlastender Bericht gieng von dem Unterpräfeklen ein.

Allein alle diese Vorstellungen, von denen der Bericht Streibers dem König Jerome vorgelegt wurde^ vermochten den Entschlufs Napoleons nicht zu ändern. Durch den Erlafe Jeromes vom 15. Juli erfolgte die Aufhebung der Universität;*) gleichzeitig wurde befohlen, die Vor- lesungen sofort einzustellen, Siegel und Insignien abzuliefern, die Hör- säle, die Bibliothek, die Sammlungen zu versiegeln und die Rechnungen abzuschliefsen. Mit der Ausführung des Befehls wurde der Maire Streiberi der Universitätssecretär Kunitsch und der Inspektor der Frei- tische Bispink beauftragt. Am 19. war die Aufhebung vollzogen und am 30. d. M. das Protokoll über die Übergabe des Universitätsbesitzes aufgenommen. Dieser Besitz sollte nach dem Erlafs vom 15. an andere Universitäten und öffentliche Unterrichtsanstalten verteilt werden; den- jenigen Professoren, welche sich nicht durch ihr Benehmen ihrer Stellung unwürdig gezeigt hätten, wurde die Zahlung ihres halben Gahalts bis zu ihrer anderweitigen Anstellung zugesagt, *) Anlage 40.

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Hiernach galt es nun^ über die Professoren zu verfügen» von denen einige meist unbedeutendere, Wahl, Vofs, Wehrn, sich in un- ziemlicher Hast und zudringücher Ergebenheit um ihre V'erseizung nach Göttingen bewarben, Leist berichtete am 18. August über die wissen- schafthche Tüchtigkeit der Professoren: mit grofsem Lobe wurden Gesenius, Nolde^ Sprengel, Meckel, welcher feiner als Langenbeck sei, auch Wegscheider und Dzondi bedacht, selbst der fast taube Hoff'bauer wurde Avegen seines Naturrechtes gerühmt. Von diesen wurden die vier erstgenannten für Göttingen, die drei letzten für Marburg empfohlen, Schmelzer sei weder Lehrer noch Schriftsteller, auch Schütz habe keine Lehrgabe, Knapp und Niemeyer seien an den Franckeschen Stiftungen zu belassen, Voigt eU welcher früher an dem aufgehobenen lutherischen Gymnasium Lehrer gewesen war, und Maafs an den Schulen des Waisenhauses anzustellen ; Tieftrunk, Wehrn, Rüdiger seien mit Ruhe- gehalt zu entlassen. Mit diesen Urteilen, die man im allgemeinen als zutreffend anerkennen darf, war es indes nicht abgetan; am 2, Sei>- tember folgte ein weiterer Rericht über die pohtische Haltung der Pro- fessoren. Sprengel und Meckel wurden am meisten beschuldigt, so habe sich auch Bongars und der Präfekt Piautaz geäufserl; besonders Meckel habe die jungen Leute verführt, er sei ein unruhiger Geist, mit allem unzufrieden et Uujoto's partismi d£s jeunes exalirs, Nieaieyer sei ifii9i6 eonduite trh-srnpecte und selbst Voigtel wurde unter die Zahl derer gerechnet, qiti paraissetit tenir au Systeme I^tsäetL Wenn einige als d'une nuUite ahsolue bezeichnet werden, so lag hierin auch gerade keine Schmeichelei. Durch Erlalk des Königs wurden nun versetzt nach GötUngen Schmelzer, Bruns, Pfafif, Gesenius und der Lehrer des Englischen Müller, nach Marburg Wegscheider, Salchow% Dxondi, HoEf- bauer, Schütz, Ersch, Vofs, Wahl, Kastner. Knapp, Ntemeyer, Voigtel, Maafs wurden den Franckeschen Stiftungen überwiesen, die Kanzler- würde unter Einziehung ihres Gehalts unterdrückt. Mit vollem Gehalt sollten in den Ruhestand treten Stange, Prange, Wagnitz, Woltär, Kemme, König, Ebers, Wehrn und der Lehrer des Französischen Lestiboudois. Wie es scheint, sollten Sprengel und Meckel, welche in diesem Erlasse nicht genannt werden, als des Preufsentums verdächtig und mithin ihres Amtes unwürdig, ohne weiteres entlassen werden.^*)

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Die rasch drängenden Ereignisse vereitelten die Durchführung dieser Bestimmungen. Am 28. September floh Jerome vor dem Über- fall Tschernitscheffs aus Kassel nach Marburg, am 11. October rückte Blücher mit dem schlesischen Heere in Halle ein und nahm bei Nie- meyer Wohnung. In seinem Gefolge befand sich Steffens, welcher die ölten Freunde wider sehen durfte.^-) Am IG. October schlug York in blutigem Kampfe Marmont bei Möckem und eröffnete hiermit den Leipziger Sieg, und am 26. October verliefs der inzwischen nach seiner Residenz zurückgekehrte Jerome zum zweiten Male Kassel und sein kurzlebiges Königreich Westfalen auf Nimmerwidersehen. Und da Nie- mand bezweifelte, dals Halle an Preulsen zurücktallen werde, so ge- stattete König Friedrich Wilhelm III am 15. November 1813 aus seinem Hauptquartier Frankfurt, dafs die Friedrichsuniversität, so weit sie es aus ihren eigenen Mitteln vermöge, sofort wider in Wirksamkeit trete,*) und lobte eben daher am 23, Dezember, dafs noch in diesem Winter- halbjahr gelesen werden solle. Wer konnte, eilte aos den befreiten Landesteilen zu den Waffen: der zweite Sohn Meraeyers gab seine juristische Professur in Mai^burg aufj um den Krieg mitzukämpfen, an welchem die beiden anderen Söhne des Kanzlers» der älleste als Ober- arzt, der dritte in dem zweiten Leibhusarenregiment Teil nahmen.

Über die Zahl der Mitkämpfer von der Universität Halle sind schon oben Berechnungen angestellt; sie läfst sich wenn auch nicht mit Sicherheit nach der Ausdehnung der Unterstützungen schätzen, welche für hilfsbedürftige aus dem Felde heimgekehrte Krieger durch einen Erlafs des Staatskanzlers von Hardenberg vom 24. November 1814 in Aussicht gestellt und durch Vermittelung der Universitätsbehörden in den beiden folgenden Jahren in Anspruch genommen wurden. Aus dem Juli 1816 liegen 180 Gesuche bedürftiger und nunmehr auf unserer Universität befindlichen Studenten, meist von ehemaligen freiwilligen Jägern vor, welche an beiden Kriegen Teil genommen hattenj dar- unter 33, welche im Felde zu Offizieren befördert waren. Die Be- gründung der meisten Gesuche ergiebt, dafs die Väter durch Plünde- rungen, Kriegsabgaben oder durch Ausrüstung ihrer Söhne mittellos

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geworden waren. Dazu kamen 29, unter ihnen 14 Offiziere, welche gedient hatten, aber keine Unterstützung beanspruchten und 34, dar- unter einige Apotheker und Lazarethgehilfen, welche aus Unkunde dieser ganzen Veranstaltung sich nicht gemeldet hatten.^*) Alles zu- sammengerechnet würde die Zahl von 243 ins Feld gezogenen Studenten ergeben, eine Summe, welche auf den Krieg von 1815 ausgedehnt, noch hinter der Wirklichkeit zurückbleiben dürfte. Denn ist auch an- zunehmen, dafs in diese Zahl nicht wenige begriffen sind, welche erst nach dem Kriege unsere Universität bezogen, so sind andererseits die- jenigen nicht in ihr enthalten, welche im Kriege gefallen waren oder sich einer anderen Universität oder auch anderen Berufsarten, z. B. dem Offiziersstande, zugewendet hatten. Die Höhe der im Einzelfalle verliehenen Unterstützungen bewegt sich zwischen 25 und 50 Thalem. Das Vaterland war befreit, die Universität sollte bald zu neuem und kräftigen, wenn auch andersartigen Leben erwachen. Aber einst- weilen lasteten auch neben der Verarmung die Folgen des Kriegs noch schwer auf Halle. Die Stadt war mit Verwundeten und sonstigen Kriegskranken überfüllt, deren Pflege nicht nur Geldmittel sondern auch Menschenleben forderte, als eines der edelsten dasjenige Reils, welcher seinen Anstrengungen in den Lazarethen zum Opfer fiel.

Anmerkungen zu Kapitel 17.

1) Die Kurze Geschichte der Universität und Stadt Halle seit dem Ausbruch des Krieges im Jahre 1806 bis zum dritten August 1814 nennt den französischen Sprachmeister Renoualt als den heimlichen Zuträger, S. 8. 81. Nach Eckstein Chronik S. 2 ist diese geschichtliche Übersicht von dem Buchdrucker Thieme zusammengestellt und von dem Professor Maafs im einzelnen berichtigt. Nach anderen ist Buhle, welcher auch die Schicksale und fröhlichen Ereignisse der Stadt Halle von September 1813 bis 1814 (Halle, Reinicke, 1815. Mit einer Kupfer- tafel) beschrieben hat, der Verfasser.

2) Vofs Schicksale der Stadt und Universität Halle in den Zeiten Bd. XH, 411.

3) Müller Briefe von der Universität in die Heimat S. 349 u. 353; Niemejer Beobachtungen auf Reisen IV, 7.

4) Univers. Archiv U. 11 fol. 13.

5) Steffens Was ich erlebte V, 217 ff.

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6) Gek Staatsarchiv Rep. 92, Nachrichten über n. s. w. Maesow DI* B. 14: liegt nalie zur Erklärung dieser auflRilligen Gunst eine besondere Ergebenheit Sprengele gegen die siegreichen Franzosen vorauBsctisetzen ; auch hat er bald darauf bei Beratung einer an Napoleon zu richtenden Bittschrift sich anfangs stu ^ntel^ würfigen Ati&drücken geneigt g<*zeigt. Allein er widerrief eeine Abstimmatig und sein späteres Verhalten schützt ihn gegen jen(>n i*ehiinpf liehen Venlacht, £b läTst sich eher annehmen^ dafs französischer Seits der Intendant Clarac, viel- leicht der Kaiser aelbst» nach ihrer damaligen Denkart eine besondere Teilnahme für den botanischen Cxarten hegten^ was mit dem vielleicht von Sprengel geschickt viTwertetf^n früheren Aufenthalte Alex, von Humbohlts in Paris zusammenhängen mochte, Sprengel widmete zwar den von ihm herausgegebenen index plantarum quae in horto boianico Halensi anno 1807 vigueruni dem genannten Lud, Ant. Claracio, urbis et provinciae Eaknsis praefedo : auch sind die Dankes- und Lobes- ausdrücke der Widmung etwas stark , aber nicht über das damals übliche Maafs hinaus und in den Worten ^Obstquium in Imperatoris voluntatem et civilis pru- dcntia te nusquam impediüerunt, citivis, quacunque in re posse^^ ff ratificari ff entern' que nostram calamitatibus temporum oppressam offtciis tms sospiiare**' sogar leidlich freimütig. Wir werden sehen, dafs Sprengel später den Franzosen wegen seiner preufsischen Gesinnung verdächtig wurde.

7) Die deutsche Fassung abgcdriiekt in Vofs Zeiten XlII, 104—6. (Tbrigeus vgh d. Univ. Arch. U. 11 fol. 107 C

8) Niemeyer DeportationBreiBe nach Frankreich, Bd IV, 1 der Beobach* tungen S. 28 ff. Vofs Zeiten XIII, 424; Univers. Arch. a. a, 0* foL l&ß.

9) Nie me vor Deportationsreise, IV. 2, 487*

10) Niemeyer a. a. 0. S. 562.

11) Abgedruckt in Vofs Zeiten XÜI S. 120. Bezeichnenderweise ivnrde in rliesem Erlafa zur Erwägung gegeben, ob etwa die Universitiit und das Waisenhaus für die Hebung der Staats Wirtschaft nnd des Gewerbes nutzbar gemacht worden könnten.

12) Vofs Zeiten XIH, 131—134; Univ, Arch. U. 11 fol. 52 ff und H. 15. Nie- meyer Zur Erinnerung an dessen Leben S, 384 f., und Deportationsreise a. a. O. S. 485.

13) Univ. Arch. F. 15, Steffens Was ich t^rlebte VI, S, 7.

14) Das« im Geh. Staatsarch. (Acta betr. die akademischen Lehrinstitute 1807/8 R, 8^ A. XXIX 1) befindliche und bei Niemeyer Zur Erinnerung an dessen Leben S. 500 abgedruckte Kabinetsschreiben ist für den Konig und für Niemeyer gleich ehrenvoll und verdient deshalb auch hier vollstlindig widt-rgegeben zu werdvn: „Ich lasse den Beweggründen, welche Euch nach Eurem Schreiben vom 1. d. be- stimmt haben in die Dienste des Königs von Westphalen zu treten, vollkommene Gerechtigkeit widerfahren und wünsche Euch (rlück zu dem bey dem neuen Lan- di'sherrn zum Besten r Franckischen Stiftungen und der Universität ausgewirkten Beschlüssen. Zugleich bewillige ich die erbetene Entlassung aus meinen Diensten und versichere Euch dabey, dafs ich dessenungeachtet an Eurem ferneren Schicksal nml an dem Gelingen Eurer rühmlichen Änätrengnugen zum Besten der Meusoh- heit den wärmsten Antheil nehmen werde als Eurer gnädiger König, Königsberg d* 27. Jan. 1808. Friedrich Wilhelm." Vgl. dazu Univ. Arch. U. 11. Vol. II fol. 82. Über Nicmeyers Verdienst um die Erhaltung der Universitüt Steffens a, a. 0, V, 166.

15) Univ. Arch. D. 24. Vol. IL; Geh. Staatsarch. Generaldirektion des öffent liehen Unterrichts B. Speciaüa, Halle N. 8.

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15b) Joh. von Müller starb aiti 29, Mai 180^, wie A. Kleinschioidt Ge- schichte des K5nign Westfalen, 18D3, S. i'60. 328 meint, in Folge unverdienter Kränkung dnrch Jt-rorne. welcher ihn bei der Conr am IL Mai deas, J. ange- schrieen hutte: ,,AI1© Eure üniverBitäten taugen nichts; ich werde sie alle ver- brennen, ich will nur Soldaten und Ignoranten.**

16) Geb. Staatsarch. Westfalen, Generaldir. u. 8, w., Halle Vol. IL

17) Geh. Staataarch. ebendaa. N. 21; Univ. Arch. J. 37; Akten der Jurist. Fak. Vol. ]5 der Reökripte fol- 149 u. Vol, 16. Über den Fortfall der preufaischeu Titel Univ. Arch, T. 23.

18) Geh. Staatsarch. a. a. 0. Halle Vol. II a, V und Univ. Arch. U. 12.

19) Univ, Arch. P. 47.

20) Akten der thfoL Fak.

21) Geh. Staatsarch. R, 76. Westf^L Behörden Vol. I fol. 44; über die Reit- bahn ebendas, u. Gen. Dir. ti. g. w. N. 34. Über die Finanzverwaltnng der westfäL Regierung Un. Arch. E. 9 fol. 110.

22) Uoiv Arch. V. 10. Die Verbindung mit den Helmstedter Studenten ver- mittelte der preufsisehe Major a. D. von Tempskj, Pachter deg Amalienbades bei Morslebon, nahe bei Helmstedt iu der vordem preufaigcheji Provinz Sachgen ge- legen, nicht, wie Kleinschmidt a* a, O. S. S38 angiebt^ im Elmwalde. Die Ver- schwörung wurde durch unvorsichtige Prahlerei eines TeilnehmerB, des Landwirts Schulze, verraten, welcher von dem Maj. von Tempsky bei einer späteren Be- gegnung im Harz ohne weitere» niedergeseho&Ben wurde, ganz iai Sinne jener Zeit

23) Geb. Staatsarch. W^estf. Spec. Halle N, 35; Univ. Arch. B. 3 g und b.

24) Geh. Staatsarch., Univ. Halle Objets g^n^ranx, Cart. 60 N. 6; Steffens Was ich erlebte VI, 20.

25) Geh. Staatsarch. Westfalen Spec. Halle N, 22 n. 25; Univ. Arch. G. 26.

26) Geh. Staatsarch. a. a 0. N. 37.

27) Univ. Arch. C. VoL H; Geh. Staatsarch. a. a. 0, N. 36.

28) Geh. StaatBareh. W^stfäl. Behörden R. 76 XVHI VoL I; Steffens a.a.O. VI, 225.

2H) Geh. Staatsarch. üniversite de Halle Objets gen^rau.x Cart. 60 N. G.

30) Weg scheider Ethices Stuicorum recentiorum fundamenta ex ipsorum scriptis cruta atque cum ethkis principiä^ quae crüica rationü practtcae secundum Kantium exhibct, comparata^ 1797. Wegscheider Einleitung iu das Evangelium Joliannia, 1806.

31) Akten der jarist. Fak. Vol. 15 der Reskripte fol. 161: „Le Professeur nommi B^attachera spccialewent ä devclopper les principe» du Code Napotion.^

32) Dies bezieht sich namentlich auf die Möglichkeit einer ebenbürtigen Ehe iwischen dem Prinzen Williehu und der Prinzessin Radziwil.

33» Geh, Staaisareli. AVestfftl BcdiÖrden XVIII VoL 2. fol. 19.

34} Geh. Staatsarch. Westfalen, Gen. Dir. des öffenll. Unterrichts, Spec. Halle 17 u. 22. Über Dzondi vgl. auch A. Hirsch Geschichte der medezinjschen Wissenschaften in Deutschland, 1893, S. 506.

35) Ein schönes Zeugnis filr Nükes wissenschaftliche Tüchtigkeit und zugleich ein woltuendes Beispiel der amicitiae Portenses liefert Ä, Meineke in der Vorrede zu seiner Ausgabe des Kallimachtis S, IV: ^^n his (die sich um Kallimachus ver- gemacht haben) primum sibi locum vindicat August its Naekius^ cuiits viri

quam ego ne post tantam quidem temporis intercapedincm nisi cum summa de* recordari soleo.*^

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36) Univ. Arcli. P. 7 VoL V, Über Rtidigers eigenmächtige Reise nach BerHn vgl, cL Geh. Staatsarch. Westfalen Generaldk, Spec. Halle N. 16; über sein ipä- teres Schicksal die Specialakten im Univ. Arch.

37) In einem Briefe an Leist, Geh. Staatsarch. Westfalen Gen, Dir. des unter* rieht» Spec. Halle N, 5.

38) Geh. Staatsarch. a. a. 0. N. 28.

39) Über die Weigerung der Studenten» Jerome zu feiern vgl Kleinschmidt a. a, 0. S. 173; Jacobs Gösch, der in der Prov* Sachsen vereinigten Gebiete, Varrentrap Joh. Schulze S. 4b; Dilthey Schlei ermaehers polit. Ge- ainnnng in don preufs. Juhrbb, X, 249.

40) Henrik Steffens Vorleßungen über die Idee der UniveraitHten » 1809.

41) Steffens Was ich erlebte VI, 153. 167.298. Über Reila mannhafte R»'de vgl. J. A. Voigt Skizzen aus dem Leben Fr. D. F. HoflTbauers, weil. Pastors zu Ammendorf. Ein Beitrag zur Geschichte des Lützowschen Corps, 1869, S. 31,

42) Über Voigtela Gesuch Geh. Staatsarch. Universite de Halle; Objets g^ne- raui Gart. 16 N, 2. Über DabelowB Äufserung gegen Rüdiger Univ. Areh. U, 11 VoL IL

43) Über die Erleichterung der Einquartierungslast Univ. Arch. J, 8; über Niemeyers Einkommen Geh, Staataarch. Univ. de Halle etc. N, 14; über den Be- such des Königs Jerome bei ihm Erinnerungen an sein Leben S. 338.

44) Die Erwligung über die Aufhebung der Universität findet sich in einem Briefe Leiste an Joh. v, JHlUer vorn 18. September 1308, Geh. Staatsarch. We«tf. Gen. Dir. u. s, w. N, 16. Die ebendas. Westfal. Behörden R. TG XVIII VoL H u. bei Bull mann a. a. 0. angegebenen Zahlen der Studenten sind im Text nach dem Universitätsarchiv berichtigt.

45) Akten der Jurist. Fak., Reakr. Vol. 16, fol. 42.

46) Univ. Arch. D. 24 u. F. 44; Geh. St&ataarch. Westf. Gen. Dir, u. s. w. Voi, VL Ebendas. Univ. de Halle N. 3, und zur Erinnbmng an Niemeyers Leben S. 390 C Voigt a. a. 0. S, 44 zilblt zu dieser Zeit fünf Landsmannschaften in Halle: Märker, Pommern, Westfalen, Boniasen^ Sachsen. Die aus Ibdmstedt kom- menden Studenten zeigten anständige Haltung und hielten sich zu den Ver- bindungslosen, mit denen zusammen sie die rcBpublica^ mit dem Spottnamen Sut- phuriay bildeten, _

47) Geh, Staatsarch. Univ. de Halle N. 3,

48) Geh. Staatsarch. Gen. Dir. u. s. w. N. 22; Akten der medez. Fak.^ Dekanats- bücher für 1810; Nase mann Bad Laucbstädt S. 48; Hallisches patriot. Wocheu' blatt, 1811 vom 3. August.

49) Geh. Staatsarch. am letztangef. Orte N, 24 u. 39; Univ. Arch. U, 11 Vol, H und die Akten über den Lektionskatalog von 1813. Im Februar 1813 traf der von Jahn entsendete Stud, Meyer aus Berlin in Halle ein mit der Botschaft, dafs in Preufsen alles zum Ausbruch bereit sei und die Freiivilligen sich in Breslau sam- meln sollton. Nach Rücksprache mit den Senioren der Verbindungen brachen sofort vi ernnd zwanzig Studenten nach Breslau auf, andere giengen zu weiterer Anregung nach anderen Hochschulen; Fr, von Jagwitz Geschichte dea Ltitzow- corps, 1892, S, 16.

50) Bericht Leiste vom 17, Mai 1813 im Geh* Staatsarch. Universitti de Halle N. 14.

51) Die Beläge der Darstellung im Geb. Staatsarch. an letztan geführt er Stelle und bei Niemeyer, Zar Erinnerung an sein Leben S«392fir. Die verschiedenen

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im Geh. Staatsarch. befindlichen Berichte von Niemeyer, Streiber und dem Unter- präfekten sämtlich vom 14. Juli stimmen fast wörtlich überein und werden durch den Bericht des Fuldapräfekten Piautaz, eines geborenen Spaniers, vom 16. Juli durchweg bestätigt. Die Angaben Kleinschmidts a. a. 0. S. 588 f. über J^romes und Napoleons Anwesenheit in Halle sind lückenhaft. Die Russen führten den sonst verhafsten Praefekten Piautaz am 3. October 1813 aus Cassel gefangen fort, Kleinschmidt a. a. 0. S. 631.

52) Niemeyer Zur Erinnerung S. 396; Drojsen Leben des Feldmarschalls Grafen York T. IL, S. 343.

53) Univ. Arch. ü. 17. Der spätere Professor Krukenberg stand als erster leitender Arzt, Meckel, der Sohn des Hallenser Anatomen, als Bataillonsarzt beim Lützowschen Corps. Dieser griff indes in dem Gefecht an der Göhrde wider zu der Büchse, was auf erhobene Beschwerde von Lützow mit den Worten ge- billigt wurde: „Es ist dem Compagnie-Chirurgus gestattet, so viel Franzosen todt zu schiefsen als er Lust hat.^ Hier darf noch erzählt werden, dafs der spätere Geheime Commerzienrat und um die Stadt HaUe viel verdiente Stadtälteste Wucherer, dessen Familie U, 5 erwähnt wurde, im März zu Gneisenau gieng, dann beim Überfall des Lützowschen Corps zu Kitzen zugleich mit dem freiwilligen Jäger von Mühlenfels schwer verwundet und gefangen wurde, aber gleich diesem unter- wegs entsprang, um sofort wider in das Heer zu treten: Jagwitz a.a.O. S.SOl u. 312.

Kapitel 18.

Der neue Aufbau.

§ 66. Herstellung der üniyersität^ Einfttgung Wittenbergs.

Der Fortbestand der Universität war also ausgesprochen; zu größerer Sicherheit richtete das Ministerium des Innern am 20. De- zember 1813 an den König den von Schleiermacher verfafsten Antrag, dafs die Universität sofort als eine inländische der Ministerialabteilung für Kultus und Unterricht unterstellt werden möge. Eben diesen Wunsch hatte die Universität selbst in einer Eingabe ihres Kanzlers vom 18. Dezbr. vorgetragen und ebenso lautete der Bericht Schuck- manns vom 29. Dezbr. an den König. Der Minister glaubte freilich damals noch, die Leitung des öffentlichen Unterrichts, dessen doch sehr nötige Abzweigung ihn später nicht wenig verdrofs, in seiner Hand behalten zu können. Der fortdauernde Krieg gestattete indes eine behördlich gegliederte Verwaltung der ehemals preufsischen Teile

Scbrtder Universität HaUe. U. 4

der Provinz Sachsen vor der Hand noch nicht; der Staatskanzler von Hardenberg entschied also am 30. Januar 1814 aus Langres, dafs die Universität und die sonstigen Schulen einstweilen unter dem Mtliiair- gouvernement bleiben sollten.^)

Inzwischen hatte die Universität bmeficio patris patriae nuper ab uäeriiu mndkata per trimestre lühermmi ihre Tätigkeit mit der An- kündigung der Vorlesungen und einem Prooemium über des Vater- landes Befreiung wider aufgenommen und den Unterricht am 3. Januar

1814 wirklich begonnen. Am 2. August durften Abgeordnete der Uni- versilät den durch Halle reisenden König begrüfsen: am 25. September

1815 fand in Magdeburg die neue Erbhuldigung Statt, bei welcher der Kanzler Niemeyer die Universität im Auftrage des Generalkonzils vertrat/-)

Bei der Rückkehr in die alte Landeshoheit fehlte es nicht an mancherlei Anständen; die preufsische Verwaltung hatte zuerst die Zahlung der Professorengehälter nur zur Hälfte auf die königlichen Kassen angewiesen, weil sie irrig annahm, dafs die andere Hälfte aus eigenen Mitteln der Universität zu decken sei, Sie wurde bald auf- geklart, dafs es solche Mittel überhaupt nicht gebe, und verfügte dem- zufolge am 26. September 1814 die volle Gehaltszahiung. Sogar die Besoldunjisrückstände aus der Kriegszeit 1806 bis zum 1. October 1807 wurden bald beglichen; nach einem Berichte des Ministers von Schuck- mann an den Staatskanzler vom 10. October 1816 wurden selbst Schleiermacher, Wolf, Froriep, Schmalz für die Einbufse aus jener Zeit befriedigt. Der Universität überhaupt beantragte Schuckma nn am 13. März 1816 den früheren Staalszuschufs von 35 907 Thalern mit einer Zulage von 1093 Thalern, insgesammt also 37000 Thaler jähr- lich zu bewilligen.^) Kleinere Stockungen in der Gehaltszahlung, unter denen aber alle Welt, besonders alle Beamte litten, erwuchsen daraus^ dafs nach königlicher Anordnung das baare Geld zunächst für das Heer aufgewendet wurde, auch bei dessen Verweilen im Felde aufge- wendet werden muste, die Kassenscheine aber, über deren volle Ein- lösung die Staat sregierung sich damals noch nicht entschieden hatte» als unterwertig von den Beamten nicht gern genommen wurden.*)

Neuen Glanz und reichere Mittel sollte dagegen die Friedrichs-

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Universität durch eine Erweiterung gewinnen, welche als Folge des eben abgelaufenen Krieges eintrat. Schon längst hatte die Schöpfung Friedrichs des Weisen in Wittenberg ihre Bedeutung und ihre An- ziehungskraft verloren: die erlösende und werbende Kraft ihres evan- gelischen Worts war bald nach Melanchthons Tode versiegt, ihre Theologie zu streitsüchtiger und unfruchtbarer Scholastik verknöchert, die früher verkündete Freiheit in Zwang des Geistes und Dürre des Herzens verkehrt. Ihre Orthodoxie war vor hundert Jahren im Kampf mit dem Hallischen Pietismus unterlegen; neue auch nicht eben schöpferische Regungen in anderen Wissensfächern, welche dort in der zweiten Hälfte des achtzehnten Jahrhunderts auftauchten, vermochten den Verfall dieser Geburtsstätte der Glaubenserneuerung und der deutschevangelischen Kirche nicht abzuwenden. Zudem hatte die Für- sorge des sächsischen Hofes sich mehr der stärkeren und fruchtbareren Universität in Leipzig zugewendet. Hierzu kamen die Kriegsnöte des neuen Jahrhunderts und als deren Äbschlufs die Belagerung Witten- bergs 1813, welche die Stadt schwer, die Universität tödtlich traf. Die geringe Zahl der Studenten, deren im Sommer 1811 68, im folgenden Winter 42 aufgenommen waren,*) zerstob, die Professoren bargen sicli in dem benachbarten sächsischen Seh mied eberg, die Bibliothek wurde ordnungslos zusammengeworfen und dann unter vielen Fährlichkeiten fortgeschafft. Selbst nach dem Urteil der eigenen Professoren war die Widerherstellung W^ittenbergs neben den aufblühenden Nachbaruni ver- sifäten kaum möglich, jedesfalls nicht wünschenswert; vielmehr dachten die einen von ihnen an die Verlegung, die anderen und dies war die Mehrheit an die Vereinigung Wittenbergs sei es mit Leipzig oder» was besser schien, mit Halle, für welches kräftige Staatshilfe in Aussicht stand» Auch die zur Prüfung der Wittenberger Zustände eintreffenden Abgeordneten der preufsisehen Regierung erkannten^ dafs die Uni- versität nur mit einem unverhältnismäfsig hohen Aufwände und auch dann ohne Hoffnung entsprechender Frucht hergestellt werden könne. Nach allem entschied Friedrich Wilhelm III am 6. März 1816, dafs die Wittenberger Hochschule nach Halle verlegt und mit der dortigen

*) Weiter reicht das Albmii nicht Seit 1802 ist die Zahl der jilhrlicheD Auf- -Bahmen ungefUhr der obigen gleich, im Jalir© 1807/8 beträgt sie sogar nur 78.

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Friedrichsuniversität vereinigt, dagegen in Wittenberg, welches auch sonst noch zu entschädigen sei, ein Predigerseminar aus den Mitteln der Universität gegründet und unterhalten werde;*) eben dieser Erlafs traf auch die nächsten Bestimmungen Ober die bisherigen Witten- berger Einkünfte. Für das Seminar wurde der Betrag von jährlich 8697% Thalem nebst dem Gebäude des Augusteums und einige sach- liche Beihilfe bestimmt, die übrigen 17911V4 Thlr wurden nach Halle übertragen.^) Die manigfaltigen Stiftungen der Wittenberger Hoch- schule mit ihren verschiedenen Zwecken machten indes eine genaue Prüfung und eingehende Regelung über die Verteilung des Besitzes und der Befugnisse, sowie über die Ausübung der nunmehr auf die vereinigte Universität übergehenden Rechte nötig. Diese Ordnung erfolgte durch das Regulativ vom 12. April 1817 wegen Vereinigung der Universität Wittenberg mit der Universität Halle.**)

Nach diesem Regulativ wurden der Lehrkörper und die wissen- schaftlichen Anstalten beider Hochschulen zu einem Ganzen verbunden ; diejenigen W^ittenberger Professoren, welche nach Halle übergiengen, traten mit gleichem Range und Rechten in den dortigen Senat und das Generalkonzil ein, ihren Platz in der Fakultät erhielten sie lediglich nach dem Dienstalter. Auch die Verwaltung der Gesammtuniversität sollte eine einheitliche sein und höchsten Orts damals noch von der zweiten Abteilung im Ministerium des Innern, in Halle aber von einem besonderen Beamten (dem Kanzler oder Kurator) geführt werden. Von der Bibliothek blieb in Wittenberg, was den Zwecken des neuen Se- minars dienen konnte; der übrige Teil nebst allen Sammlungen fiel an die Hallische Universität. Das Vermögen der alten Universität wurde nicht geteilt, sondern einheitlich von einem Rendanten unter der Aufsicht der Seminardirektoren in Wittenberg verwaltet; die Ver- wendung seiner Erträge erfolgte im einzelnen je nach dem Zweck und der Stiftung der in der Universität verbundenen Anstalten. Die zahl- reichen Wittenberger Familienstipendien, von denen noch weiter die Rede sein wird, und ebenso der dortige königliche Stipendienfonds verblieben stiftungsgemäfs der Universität; nur so weit ein dringendes

*) Anlage 42. **) Abgedruckt bei Koch Die preufsischeu Universitäten 1839 I, 528.

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Bedürfnis obwalte, sollten aus den königlichen Stipendien und dem sogenannten Konvikt auch Mitglieder des neuen Predigerseminars be- dacht werden. Für ^die Verleihung der übrigen blieben natürlich die Stiftungsurkunden mafsgebend. Da nun der Wittenberger Rektor und Senat, welche bisher mit der Vergebung vieler Stipendien oder mit der Bestätigung ihrer Verleihung befafst waren, als besondere Behörde in Wegfall kamen, so wurde verordnet, dafs zunächst von denjenigen Professoren, welche von dem Wittenberger Lehrkörper nach Halle sich versetzen liefsen, sechs an die Stelle jener akademischen Behörden in Stipendiensachen treten sollten. Diese sechs machten fortan die Pro- fessoren der Wittenberger Stiftung aus und sollten je nach Abgang eines unter ihnen durch einen anderen mit ministerieller Genehmigung in der Weise ergänzt werden, dafs die drei oberen Fakultäten je einen, die philosophische stets drei Mitglieder zu diesem Verwaltungskörper zu stellen hatten. In möglichster Anschmiegung an die ursprünglichen Stiftungszwecke blieben die Wittenberger Stipendien denjenigen Hal- lischen Studenten vorbehalten, welche in den ehemals königlich säch- sischen Landesteilen geboren waren. Es war in der Ordnung, dafs die Friedrichsuniversität für diese Vermehrung ihrer Mittel diejenigen Freitische wider abtrat, welche ihr von der aufgehobenen Helmstedter Universität zugekommen waren ; diese wurden nunmehr nach Göttingen übertragen, welches fortan als Landesuniversität auch für das Herzog- tum Braunschweig galt. Die übrigen Vermögenserträge wurden nach Verhältnis ihrer bisherigen Verwendung unter die Hallischen Anstalten, die Bibliothek, die Kliniken, die Wittwenkasse verteilt. Zum Schlufs wurde das der Wittenberger Universität bisher zustehende Recht ver- schiedene Predigerstellen zu besetzen der Direktion des künftigen Predigerseminars beigelegt. Dies geschah im Widerspruch zu einer Vorstellung der nunmehr vereinten theologischen Fakultät in Halle, welche dieses Recht zwischen Fakultät und Seminar in der Art geteilt wünschte, dafs die Verleihung der Stellen je zweimal der Fakultät und einmal dem Seminar zustehen sollte. Die Aufsicht über die Ver- waltung des Wittenberger Vermögens wurde schon 1818 der Seminar- direktion abgenommen und der Bezirksregierung in Merseburg über- tragen.®)

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Von den WiUenberger Professoren wurden auf den Antrag des Ministeriums vom 1, Februar 1817 und, wie es scheint, mit ihrer Zu- stimmung, fünf, darunter vier hochbejahrt, mit angemesseneoi Ruhe- gehall ihres Lehramts entbunden: die Juristen Wiesand und Klügel jener 80, dieser 79 Jahre alt und beide seit fünfzig Jaliren Professoren, der Kameralist Äfsmann mit 64, der Professor der Beredsamkeit und Dichtkunst Henrici mit 69 und der Professor der Logik und Meta- physik Klotzsch mit 53 Jahren. Henrici hatte sein Amt 25 Jahre ver- sehen, Klotzsch war 27 Jahre Adjunkt der philosophischen Fakultät gewesen.^) Drei, Winzer, Klieii, Pölitz giengen an die Leipziger Uni- versität, Andrea nach Jena, Lobeck war schon zu langem in Wissen- schaft und Lehre ruhmvollen Wirken nach Königsberg gerufem Andere traten in verschiedene sonstige Lebensstellungen, Aoton und Langguth starben während der Übergangszeit.

§ 67. Der Lelirkörper bis 1S40.

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Die sieben Wittenberger Professoren» welche an die Hallische Uni- versität übertraten, waren der Theologe Weber, der Jurist Pfoten- hauer, der Medeziner Schreger und vier Mitglieder der philosophischen Fakultät, der Philologe Raabe, der Litterarhistoriker Gruber, der Ma- thematiker Steinhäuser und der Lehrer der Naturgeschichte Nitzsch* Michael Weber, im wesentlichen der Wittenberger Orthodoxie zugetan, von unantastbarer Gesinnung und hochgeehrt, hatte die libri st/inbolici ecclesiae Lutheranae herausgegeben. Seine ojniscuhi (taidemica eaque apologetka erschienen 1828; seiner Neigung zur lateinischen Sprache, die er mit grofser Gewandtheit handhabte, entsprachen auch seine anderen Arbeiten, das lateinische Gesangbuch für Studirende und das lateinische Gesangbuch für meine Kinder. Er starb 1833, nachdem er sein Amtsjubileum gefeiert hatte.

Ernst Friedrich Pfotenhauer, 1771 zu Delitzsch geboren, seit 1793 Privatdozent in Wittenberg, 1797 aufserordentlicher und 1SU2 ordentlicher Professor daselbst, hatte in seinen Vorlesungen haupt- sächlich Natur- und Völkerrecht, Staats- und römisches Recht gelehrt, wissenschaftlich aber auch andere Rechtsgebiete behandelt, wie seine

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docirina pi^öcessus cum gennanici tum saxofnci in drei Bänden 1795—97 und sein Handbuch des sächsisehen Kriminalrechts 1811 bewiesen* In Halle wurde er noch 1825 Mitglied und 1841, zwei Jahre vor seinem Tode, sogar Direktor des Schöppensluhls. Eigentlich war er der einzige Wittenberger, welcher sich in die veränderten Verhältnisse nicht zu fugen verstand; mit seinen Fakoltätsgenossen haderte er vielfach und leidenschafttieh über seinen Rang und nahm für sich, wiewol ver- geblich, die Stelle des Ordinarius in Anspruch. Schreger rückte sofort in die seinem Dienstalter angemessene zweite Dekanatsstelle ein; sein Fach war Arzneimittellehre und Diätetik, oder, wie er es zu nennen liebte, Hygiastik; er starb 1833. Weder der Philologe Raabe, der hauptsächlich sich mit exegischen Vorlesungen befalste, noch der Pro- fessor Steinhäuser, welcher angewandte Mathematik, namentlich Me- chanik, Geodäsie und Architektur lehrte, haben in Halle eine erheb- liche Wirksamkeit ausgeübt; jener starb 1845, dieser 1825. Mehr ge- scliatzt wurde der Naturhistoriker Nitzsch, welcher besonders über Zoologie las und 1845 starb.

Anders Joh. Gottfr. Grub er, welcher 1774 in Naumburg geboren und dort durch den späteren Portenser Rektor Ilgen vorgebildet in Leipzig sich den alten Sprachen und der allgemeinen Litteraturkenntnis zugewendet hatte. Er hatte 1803 in Jena mit der auch später ge- schätzten Abhandlung Aestketica phUosophiae pars die Erlaubnis zum Lesen erworben und fleifsig an der dortigen Litleraturzeitung ge- arbeitet. Nach harter Zeit war er endlich 1811 zum ordentlichen Professor der bis toriseben Hilfswissenschaften in Wittenberg ernannt, aber auch sofort in die Auflösung der Universität verwickelt; er fluchtete 1813 nach Leipzig und gieng von dort schon 1815 nach Halle. Durch seine eifrige und geschickte Mitwirkung bei der Verschmelzung beider Universitäten gewann er das Vertrauen seiner neuen Amts- genossen in solchem Grade, dafs er 1817 sofort zum Prorektor ge- wählt wurde und dieselbe Würde auch in den folgenden Jahren ab- wechselnd mit Maafs erhielt, bis 1822 die Berücksichtigung auch der anderen Fakultäten vorgeschrieben wurde.^) Auch fernerhin war er, wie seine zahlreichen in zierheher Handschrift niedergelegten Gutachten in den Universitätsakten beweisen, einflufsreiches und geschätztes Mit-

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glied der üniversitätsverwaltung bis zu seinem 1851 erfolgten Tode, nachdem er noch 1843 sein fünfzigjähriges Doktorat feierlich begangen hatte. Seine Vorlesungen über Anthropologie, Geschichte der Philo- sophie und Aesthetik wurden flelTsig gehört, obschon er diktierend vortrug. Zuerst Mitarbeiter und seit Ersch Tode 1828 alleiniger Heraus- geber der allgemeinen Encyklopaedie der Wissenschaften und Künste hat er um die Förderung dieses groisen Werks die wesentlichsten Ver- dienste; aufserdem war er schriftstellerisch namentlich als Biograph aufserordentlich tätig. Schon 1815 hatte er das Leben Wielands ver- fafst (2. Aufl. 1827 28), zu welchem ihm dieser selbst in seinen letzten Lebensjahren Mitteilungen geliefert hatte, und von 1818 ^28 dessen Werke gesammelt herausgegeben; 1833 erschien sein Leben des bekannten in den dortigen Universitätskreisen viel verkehrenden Roman- schriftstellers Lafontaine, welcher zwei Jahre vorher gestorben war. Eberhards Synonymik begann er seit 1820 umzuarbeiten und von Klopstocks Oden veranstaltete er 1831 eine Ausgabe mit Erläuterungen.

Zu den früher genannten Mitgliedern der theologischen Fakultät kam zunächst der Pfarrer der ULrichskirche B. A. Marks, welcher 1816 auf den Antrag der Fakultät zum ordentlichen Professor der Homiletik und zum Mitdirektor des theologischen Seminars ernannt wurde, was ihn zur Ablehnung einer reich ausgestatteten Pfarrstelle in Duderstadt bewog;*) 1828 rückte er in eine ordentliche Professur auf. Dann kehrte Vater 1820 aus Königsberg zurück. Neue und meistens be- deutende Kräfte wuchsen der Fakultät in Thilo, Tholuck, Fritzsche und Ulimann zu, von denen wenigstens einer geradezu umgestaltend auf die Hallenser Theologie einwirken sollte.

Karl Thilo, 1794 in Langensalza geboren und auf der Schulpforte unterrichtet, studierte seit 1814 in Leipzig und Halle Philologie und Theologie; 1817 als KoUaborator am Hallischen Waisenhause angestellt trat er 1819 als Privatdozent bei der Friedrichsuniversität hauptsächlich für Exegese und Patristik ein und begleitete im folgenden Jahre Gesenius auf dessen Studienreise nach Paris und Oxford. Zurückgekehrt unter- stützte er seinen Schwiegervater Knapp in dessen Übungen, wurde 1822 aufserordentlicher, 1825 ordentlicher Professor und 1835 in An- erkennung seiner Wirksamkeit Konsistorialrat. In seinen Vorlesungen

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hauptsächlich für Kirchen- und Dogmengeschichte tätig erklärte er da- neben nach Knapps Tode in einem zweijährigen Lehrgange das ge- sammte Neue Testament. Seine Bücher, welche sich durch philo- logische Gründlichkeit und gute lateinische Darstellung auszeichneten, bezogen sich meist auf die neutestamentlichen Apokryphen, so seine Acta S. Thomae apostoli und besonders sein Codex apocryphus N. T. e libris editis et mscrptis coUectus. Dazu zeigte er gute Kenntnis der Neuplatoniker in seinen Abhandlungen über Eusebius und Synesius; dafs er Knapps dogmatische Vorlesungen 1827 herausgegeben, ist früher erwähnt, von seiner Bibliotheca Patrum Graecorum dogmatica ist nur der erste Band erschienen. Keiner Partei angehörig, aber von allen geschätzt, freundlichen Herzens und von gewinnenden Umgangs- formen verband er wissenschaftliche Wahrheitsliebe mit tiefer Liebe zu Christus und stand bis zu seinem Tode 1853 in gesegneter Wirk- samkeit.

Einen weit gröfseren Einflufs sollte sein Zeit- und Amtsgenosse August Tholuck nicht sowol auf die wissenschaftliche und gelehrte Theologie als auf die religiöse und kirchliche Denkart auch im Kampfe gegen andere Glaubensrichtungen gewinnen.^®) Geboren 1799 in Breslau und auf dem dortigen Magdalenengymnasium gebildet zeigte er früh Neigung und Fähigkeit zur Aneignung fremder Sprachen; in seinem seit 1814 geführten Tagebuche mischen sich lateinische, französische, englische, arabische Abschnitte. Auch liefs er sich 1816 zuerst als Philologe bei der Breslauer Universität einschreiben, erfuhr aber schon dort mancherlei religiöse Anregung und gieng 1817 in Berlin aus- drücklich zur Theologie über. Seine dortigen Lehrer waren Marheineke und Neander; De Wette scheint er gar nicht, Schleiermacher nur in der Erklärung des Römer- und des zweiten Korintherbriefes gehört zu haben. Überhaupt hatten diese beiden Naturen keine Verwandt- schaft: Tholuck glaubte in Schleiermacher eine gemütlose, satirische, engherzige Gesinnung zu entdecken und Schleiermacher widerum war der einzige, welcher 1820 dem Habilitationsgesuche Tholucks Hinder- nisse bereitete, z. T. aus dem Grunde wenn nicht unter dem Ver- wände, dafs die Fakultät kein Mitglied enthalte, welches Tholuck im Hebräischen zu prüfen vermöge, was ja an sich nach der Absetzung

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de Weües zutraf. Die Habilitation wurde doch durch Einschreiten des Ministers von Allenstein ermöglicht. Tholuck las vom 12. Dezbr. 1820 zuerst über hebräische Altertumer und das Evangelium Lucae, dann in grofser Ausdehnung der Fächer über Hebräisch, Syrisch, da§ Neue Testament, Chris tologie, biblische Dogmatik und Methodologie des theologischen Studiums, welche später seine beliebteste Vorlesung wurde. In Berlin verkehrte er viel in strenggläubigen Kreisen, zu denen namentlich zwei Brüder von Gerlach, von Thadden, der Graf Anton von Stollberg und Lancizolle gehörten; etwas später wurde er mit Rud. Stier und Olshausen bekannt, von denen der erste ihn auf die Gefahr der spekulativen Frömmigkeit, der zweite auf das Bedenk- liche eines rein geföhhgen Christentums hinwies. Bald darauf fällt seine Bekanntschaft mit Rieh. Rothe und Jul Müllen Bei aller Ge- fühlsgläubigkeit war Tholuck damals von rationalistischen Anschauungen nicht frei: er leugnete nicht nur die wörtliche Inspiration der Bibel, sondern, was schwerer wog, die Zurechnung der Sünde Adams an seinen Nachkommen und die Notwendigkeit des Erlösungstodes Christi, sofern hierbei seine göttliche Natur in Mitleidenschaft gezogen werde, im Grunde also die Lehre von der Erbsünde, worüber er von seinem Freunde Stier angelassen wurde. Auch die gegen de Wette gerichtete und 1823 erschienene Schrift „Die Lehre von der Sünde und vom Versöhner oder die wahre Weihe des Zweiflers" ist in die Tiefe dieses Begriffs nicht eingedrungen. Den Rang eines Lizentiaten erwarb er sich 1821 mit der dem Minister gewidmeten Abhandlung Ssufismus sive Theomphia Persamm pantheistka^ welche von den Sprachkennern sehr gelobt wurde. Eine andere Schrift über das Wesen und die sittlichen Einflüsse des Heidenthums besonders unter den Griechen und Römern vom Standpunkt des Christentums aus betrachtet, welche 1822 als Ein- leitung zu Neanders Denkwürdigkeiten aus der Geschichte des Cliristen- tums erschien, litt an Übertreibungen, namentlich an Unterschätzung des sittlichen Gehalts im klassischen Altertum. Von gelehrter Be- deutung war sein in vier Auflagen bis 1856 widerholter Kommentar zum Röraerbrief, 1824, obschon der Verfafser selbst ihn nur als Vor- arbeit ansah. Im Sommer 1825 unternahm er eine Studienreise nach England und Holland» auf welcher er widerholt als Prediger und Redner

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auftrat Als solcher hatte er bei einer Feier sich über die kirchliche Erstorbenheit in Deutschland und über Halle als Sitz des Unglaubeus geäufsert, so dafs, als es von seiner Versetzung nach Halle an Knapps Stelle verlautete, nicht nur die theologische Fakultät einschhefslich der aufserordentlichen Professoren, sondern selbst der Kurator von Witz- leben hiergegen Vorstellungen bei dem Minister erhoben. Jene Rede war im Mi-monanj refjister im Auszöge abgedruckt, welchen Tholuck indes als eine richtige Widergabe seiner Denkweise nicht anerkannte; auTserdem veröffentlichte er in der Darmstädter Kirehenzeitung eine mäfsigende und im ganzen w^olaofgenommene Erklärung, erhielt auch in denselben Tagen auf seinen Brief von Gesenius eine freundliche Antwort,

So erfolgte denn am 29. November 1825 seine Ernennung, welche von einem unumwundenen Verweise des Ministers an die Fakultät, von einem milderen an den Kurator begleitet war* Tholuck siedelte zu Oslern 1826 nach Halle über; kurz zuvor war seine Blütensamm- lung aus der morgenläodischen Mystik erschienen, welche Hegel bei allem Widerspruch gegen die Tholueksehe Auffassung des spekula- tiven Pantheismus sehr anerkannte,^*) wie überhaupt dieser Philosoph von Tholucks Hallischer Tätigkeit geradezu den Untergang des dor- tigen Rationalismus erwartete. In Halle hielt Tholuck seinem Auftrage gemäfs besonders über Dogaiatik, Encyklopaedie und Methodologie der theologischen Wissenschaften und über die Bücher des Neuen Testaments Vorlesungen. Von den Studenten zwar mit Neugier, aber auch mit Abgunst empfangen überwand er letztere bald und sammelte im ersten Halbjahre etwa 200, im nächsten Winter nahe an 3(J0 Zu- hörer, freilich zu einer Zeit, in welcher Halle gegen 800 Theologen 2ähUe. Auch trat er zu seinen Studenten bald in einen persönlichen Verkehr, in welchem seine eigentümliche, nicht selten verfängliche Frageweise ihm zwar bei einem Teile der Jugend Zutrauen, bei anderen und nach aufsen hin aber den Ruf verschafiFLe, nach unpassenden Witzen zu suchen. Es fehlte aber diesem Umgange keineswegs an Ernst; seiner eigenen Natur und Sehnsucht entsprechend hat er sich mit mancher jungen Seele im Gebet vor Gott vereinigt und der theolo- gischen Unterweisung hierdurch die religiöse Weihe und die Forlsetzung

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in das Gemüt gesichert. Indes wird über seine theologischen Über- zeugungen, seine wissenschaftlichen Arbeiten, die Kämpfe, welche er im ganzen siegreich wenn auch nicht allein aus eigner Kraft bestand, später berichtet werden. Nachdem er 1828 die Ordination erhalten, trat er eine Reise nach Rom an, auf welcher er sich mit Sailer be- gegnete und, wie überhaupt mit den damaligen gläubigen Katholiken, leicht zusammenfand. Nach seiner Rückkehr erhielt er einen äufserlich glänzenden Ruf nach Dresden als Hofprediger; er lehnte diesen ebenso wie einen gleichzeitigen an die Universität in Basel ab und befestigte seine Stellung und Wirksamkeit als Lehrer und Prediger in Halle, ob- schon gerade diese Jahre ihm von Seiten neuer Amtsgenossen und der gegen ihn aufgeregten Jugend heftige aber schliefslich ausgeglichene Anfeindungen bringen sollten. Seit 1829 hatte er unter mancherlei Schwierigkeiten zuerst einen Anteil an den akademischen Predigten und zehn Jahre später nach Marks Rücktritt die Ernennung zum Uni- versitätsprediger erhalten; 1859 gelang ihm die Einrichtung akademischer Abendmahlsgottesdienste in der Domkirche. Gerade von der Kanzel hat er einen weit und tief greifenden Einflufs nicht nur auf die Stu- denten geübt, bis er 1864 dem jüngeren Amtsgenossen Beyschlag erst einen Teil dieser Tätigkeit, dann 1873 diese gesammte Aufgabe über- liefs.

In der Fakultät hatte Tholuck an Fritzsche einen rationalistischen Amtsgenossen erhalten; die Habilitation Franckes undDähnes hatte er nicht abzuwenden vermocht, dagegen an Ulimann für wenige Jahre eine Unterstützung gewonnen und nach dessen Abgange durch seinen Einflufs beim Kronprinzen die von Altenstein beabsichtigte Berufung Ferd. Baurs abgewehrt , statt dessen 1839 auch auf Tholucks An- drängen Jul. Müller eintrat. Die an sich wenig löbliche Sitte, dafs einzelne Professoren durch Privatbriefe an den Minister, oder, wie im vorliegenden Falle, an eine noch höhere Stelle ihre Wünsche ohne Wissen und gegen den Willen der Fakultät durchzusetzen suchten, wurde freilich damals wie später mehrfach geübt. Tholuck erlangte durch den Ministerialerlafs vom 17. Februar 1840 die zu jener Zeit noch auf bestimmte Fakultätsmitglieder beschränkte Dekanabilität. Wie er überhaupt gegen bedürftige Studenten woltätig war, so beteiligte

Bi- er sich später auch an christlichen und kirchlichen Unternehmungen in weiteren Kreisen, so zeitweilig an der Gnadauer Konferenz, dem Sammelpunkt der Strenggläubigen, an dem Kongreärfür innere Mission, dem Gustav- Adolf-Verein; er half mit Pernice das hallische Diakonissen- haus schaffen und bestimmte sein eigenes Haus zur Aufnahme eines theologischen Konvikts, welches noch heute in Segen besteht.

So gründete Tholuck sein Leben und seinen Hausstand in Halle, obschon er sonst der Stadt wenig Geschmack abgewann. Mit einem seiner Witzworte sagte er wol: in Halle seien alle Elemente unter dem Fluch, ihr Wasser sei Salz, ihre Erde fest und unfruchtbar, ihre Luft schwer, ihre Feuerung schlecht. Sonst zu grofser Geselligkeit nicht geneigt feierte er doch im Freundeskreise die Weihnacht und den Geburtstag seiner Frau. Sein Amtsjubileum wurde am 2. Dezbr. 1870 von zahlreichen dankbaren Schülern unter hohen Ehrenerweisungen auch von Seiten seines im Felde stehenden Königs begangen; 1874 hielt er seine letzte Vorlesung vor 23 Zuhörern, am 10. Juni 1877 wurde er aus dem Leben abgerufen.

Der schon genannte Christian Friedrich Fritzsche, 1776 geboren und in Leipzig gebildet, seit 1809 Schloisprediger und Superintendent in Dobrilugk, wurde aus diesem Amte 1827 an die Friedrichsuniversität zunächst als Honorarprofessor gerufen und 1830 zum ordentlichen Professor ernannt. Er starb 1850 auf einer Urlaubsreise in Zürich; schriftstellerisch tätig hat er sich eigentlich nur in den Programmen gezeigt, welche damals noch die Fakultät im Namen der Universität zu den drei grofsen Kirchenfesten ausgab. Diese Arbeiten sind noch genauer zu betrachten; seine Vorlesungen erstreckten sich auf das Neue Testament, Dogmatik, biblische Theologie, Katechetik und Di- daktik und scheinen zumal bei seiner Schwerhörigkeit nur einen mäfsigen Erfolg gehabt zu haben.

Als Freund Tholucks trat 1829 Karl Ullmann ein, welcher 1796 in der Pfalz geboren 1819 Dozent und 1821 Professor in Heidelberg geworden war. Seine Arbeiten waren mehr kirchengeschichtlicher Art, so 1825 über Gregor von Nazianz und später über die Vorreformatoren, namentlich 1834 über Joh. Wessel. Leider zog es ihn 1836 nach Heidelberg zurück, wo er mit Umbreit die theologischen Studien und

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Kritiken gründete und noch 1841 über die Sündlosigkeit Christi schrieb. Gleichzeitig mit Ullmann war Heinr. Ernst Ferd. Guericke als aufser- ordentlicher Professor berufen, welcher 1803 in Wettin geboren und in Halle auf der Schule und Universität gebildet 1827 über A. H. Francke und 1828 die Beiträge zur historischkritisehen Einleitung, in zweiter Auflage als Gesammtgeschichte des Neuen Testaments mit ausdrücklicher Bekämpfung des über denselben Gegenstand von de Wette verfafsten Lehrbuchs geschrieben hatte. Sein sehr brauch- bares Handbuch der Kirchen geschieh te erschien zuerst 1833, aber noch 1866 in neunler Auflage; seine Symbolik 1839. Bekannter ist er fast durch seine Lossage von der Union und seinen Anschlufs an die Alt- lutlieraner geworden, für deren kleine hallische Gemeinde er 1834 von Scheibel ordiniert wurde. Er wurde in Folge dessen seiner Professur enthoben, aber 1839 nach Abgabe einer mafsvollen Erklärung wider eingesetzt. An dem Streit gegen Wegscheider und Gesenius hatte er sich mit mehr Ungestüm als Takt beteiligt, auch später in ähnlicher Weise Wislicenus wegen seines Flugblatts Ob Schrift ob Geist ange- griffen. Seine Unerschrockenheit hat er in den nachfolgenden politi- schen Wirren betätigt und das Vertrauen seiner Mitbürger insoweit erworben, dafs er widerholt zum Stadtverordnelen gewählt wurde, bis ihm der Minister nach 1862 die Annahme der Wahl versagte. Er starb 1878, nachdem er vier Jahre vorher sein Amtsjubileum er- lebt hatte.

Die schon genannten Dozenten Franke und Dähne wurden, der erslere 1833, der zweite 1835 aufserordentliche Professoren. In der- selben Eigenschaft trat Herm, Ägathon Niemeyer, der jüngste Sohn des Kanzlers, 1829 von Jena, wo er sich 1821 habilitiert hatte und 1826 zum aulserord entlichen Professor ernannt war, zu unserer Universität über. Ihn hatte aus einer befriedigenden Wirksamkeit der Tod seines Vaters nach Halle und in dessen Stellung am Waisenhause zuerst als Kondirektor und 1830 als Direktor gezogen. In seinen Studien pflegte er im ganzen die historische und exegetische Theologie, zu welcher auch seine 1823 erschienene Abhandlung de docetis gehört; daneben las er über neutestamentliehe Apologetik und christliche Altertümer. Seinem Vater war er auch in der Glaubensrichtung verwandt, seit

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1839 war er in der Versammlung der Stadtverordneten und 1848 auch in der Landes Vertretung im Sinne eines mäfsigen Liberalismus tätig, er starb 1851.

Knapp war 1825, Ä. H. Niemeyer 1828 gestorben; beide hatten ihr Ämtsjubileum in höchst feierlicher Weise, der letztere unter Be- zeugung der königlichen Teilnahme begangen.

Von den älteren Juristen waren Woltär und Wehrn 1815 gestorben und König 1816 mit vollem Gehalt in den Ruhestand getreten; der zu seinem Ersätze aus Landshut berufene Hufeland starb bald nach seiner Übersiedelung, Schmelzer, dessen Wirksamkeit schon früher (IL 26) geschildert ist, wurde am 2. Oetober 1817 zum Direktor der vereinigten Friedrichsuniversität ernannt; aus seiner nicht sehr be- stimmten Geschäftsanweisung*) erhellt, dafs er hauptsächlich den Pro- rektor in Rechtsfragen beraten und für einen geordneten Geschäfts- gang sorgen sollte. Andere Rechtslehrer traten hinzu, wol belahigt, den alten Ruhm der Hallenser Fakultät nach Mafsgabe der veränderten Zeitlage wider herzustellen, wenn sie der Friedrichs Universität dauernd verblieben wären.

Christ. Friedr* Sim. Mühlenbruch war 1785 in Rostock geboren, hatte dort, in Greifswald und Göttingen studiert, dann in Heidelberg auf Grund der Abhandking de oriijine vi et imlole stipulationmn pro- moviert und hierauf seine Tätigkeit als Dozent und Advokat in seiner Vaterstadt begonnen, wo er 18l.*8 zum Ratsherrn und 1809 zum ordentlichen Professor ernannt wurde. Schon 18()7 hatte er sein Lehrbuch der Encyklopaedie und Metliodologie des römischen Rechts herausgegeben, war 1815 nach Greifs wald, 1818 nach Königsberg ge- rufen, von wo er zwei Jahre später nach Halle als Professor des römischen Rechts und des deutschen Privatrechts übergieng. Hier wurde er 1825 zur Unterstützung des beinahe erblindeten Schmelzer stellvertretender Ordinarius der Fakultät und des damals widerum stark beschäftigten Spruchkollegiums und 1826 nach Ablehnung eines Rufes für Jena Geheimer Justizrat. Von dem Vertrauen, welches die Slaatsregierung in ihn setzte, zeugt auch, dafs er nach dem Abgange

*) Anlage 43.

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Witzlebens 1828 in Gemeinschaft mit dem üniversitätsrichter und Kriminaldirektor Schnitze das Amt des auTserordentlichen Regierungs- bevollmächtigten und Universitätskurators übernahm, bis es durch Delbrück von neuem besetzt wurde. Seine wissenschaftliche Tätigkeit ist später zu beleuchten; er stand zu Halle in völlig befriedigender Wirksamkeit und genofs allgemeine Achtung, auch in der durch ihn und sein Haus besonders belebten Geselligkeit^ so dafs für seinen Fort- gang nach Göttingen 1833 ein äufserlich erkennbarer Grund nicht zu finden ist. Dort starb er 1843, nachdem er sich durch sein regierungs- freundliches Verhalten bei dem Hannoverschen Verfassungsumsturz noch einige Unannehmlichkeit zugezogen hatte.

Von gröfserer Bedeutung für die Geschichte und Verwaltung unserer Universität sollte Ludwig Wilh. Ant. Pernice werden. Aus einer italienischen Familie stammend wurde er 1799 am 11. Juli in Halle geboren, studierte seit 1817 in Halle, Berlin und Göttingen die Rechte, las seit 1821 an unserer Universität über Institutionen, Rechts- geschichte, Staats- und Völkerrecht und wurde schon 1825 zum ordent- lichen Professor befördert. Im folgenden Jahre wurde er zu publi- cistischer Tätigkeit für mediatisierte deutsche Fürsten veranlafst; seine gewandte und wachsame Verwaltung des Prorektorats von 1831 33 während und nach einer stürmischen Aufregung der akademischen Jugend trug ihm das besondere Lob des Ministers von Altenstein, auch wol nach Mühlenbruchs Abgang die Ernennung zum Viceordi- narius der Fakultät ein. Nach Schmelzers Tode wurde er 1843 am 7. Januar zum wirklichen Ordinarius und Vorsitzenden des Spruch- kollegiums befördert, aber nicht zugleich zum Direktor der Universität bestellt, da die Befugnisse dieses Amts noch näher geregelt werden sollten.*^) Hierzu kam es nicht, da er nach Delbrücks Tode wegen seiner Geschäftökenntnis und seiner unbedingten Anhänglichkeit an die Staatsregierung 1844 das Amt des aufserordentlichen Regierungsbevoll- mächtigten und Universitätskurators mit dem Range eines Geheimen Oberregierungsrats erhielt und hiermit aus der Fakultät und dem akademischen Lehrkörper ausschied. In sein Lehramt trat er indes wider ein, nachdem in Folge der politischen Bewegungen des Jahres 1848 die besondere Überwachung der Universitäten durch eigene Re-

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gierungsbevollraächtigten und hiermit diese Stelle aufgehoben war; er behielt aber neben der Professur das Amt des Kurators bis zu seinem Lebensende am 16. Juli 1861. Er hatie 1838 einen Ruf nach Göttmgen und 1840 das ADerbieten in den Köthenschen Staatsdienst zu treten abgelehnt. Aus seiner äufseren Wirksamkeit ist noch zu erwähnen, dafs er 1845 zuoi Direktor des hallischen Schöppenstuhls ernannt, 1852 von dem Walilkreise Wittenberg in die erste Kammer entsendet und 1854 zum lebenslänglichen Mitgliede des preufsischen Herrenhauses ernannt wurde. Sein Buch über Geschichte, Altertümer und hislituliotien des röuiischen Rechts erschien 1821 und erlebte schon nach zwei Jaliren eine neue Auflage.

Der dritte bedeutende Rechtslehrer, welcher in diesem Zeiträume der Fakultät zuwuchs, war Friedr. Blume,*) welcher 1797 in Hamburg geboren, in Göltingen und Berlin, hier als Schüler Savignys, studiert und 182Ü in Jena mit der Abhandlung de gemhmtk m düjeatis capäibus promoviert hatte. Dasselbe Forschungsziel verfolgte seine sehr an- erkannte Abhandlung über die Ordnung und die Fragmente in den Pandektentileln im vierten Bande der Zeitschrift für geschichtliche Rechtswissenschaft. Zur Vervollständigung seiner Studien, namentlicli zu handschriftHchen Untersuchungen unternahm er 1821/23 eine Reise nach Italien; nach seiner Rückkehr wurde er aufserord entlicher und 1825 ordentlicher Professor in Halle, wo er sich mit Luise Reil, der Tochter des grofsen Arztes, vermählte. Allein er verliefs 1831 unsere Universität, um zunächst nach Göttingen zu gehen und von dort 1833 als Syndikus nach seiner Vaterstadt zurückzukehren, schliefslich aber 1843 wider einem Rufe an die Universität in Bonn zu folgen.

Für Blume trat besonders als Lehrer des deutschen Privat- un des Kirchenrechts Laspeyres ein, gleichfalls ein Schüler Savignys, von humanistischer Bildung und wissensehafllich konservativer Richtung, welcher 1830 in Berlin aufserordentlicher Professor geworden war. Er bheb bis 1844, gieng dann nach Erlangen und später nach Lübeck; 1869 starb er als Privatmann in Halle.

Für öffentliches, Völker- und Strafrecht wurde der ordentliche Pro-

*) Oft genug auch Bluhme gescb rieben. Schrader» Uuiversität Hallo. U.

fessor Heffler 1830 von Bonn nach Halle versetzt, freilich um bald an die Berliner Universilät überzugehen. Als sein Ersatz namentlich für das letztgenannte Rechtsgebiet wurde 1833 der Oberlandesgerichtsrat Henke aus Wolfenbültel gerufen, welcher schon früher in Erlangen als akademischer Lehrer tälig gewesen war; er wurde 1838 zum Geheimen Justizral ernannt, aber 1856 anf seinen Antrag von seinem Lehramt entbunden und starb dann 1869 in Braunschweig. Sein Lehrbuch des Kriminalrechts und der Krimi nalpolitik war schon 1823 begonnen und wurde 1838 mit dem vierten Bande abgeschlossen, x4n Mühlenbruchs Stelle war 1838 der Romanist Karl Witte aus Breslau getreten, später fast mehr durch seine Verdienste um Dante als durch seine juristischen Arbeiten bekannt; 1858 erhielt er den Titel eines Geheimen Justizrats. Vorübergehend waren an unserer Universität noch Schilling, wel- cher 1822 nach Breslau gieng, Wilda und v. Madai tätig, jener 1831, dieser 1835 zum aufserordentlichen Professor befördert; von 1826 bis zu seinem Tode 1847 gehörte ihr K, F, Di eck an. Endlich ist hierder schon früher erwähnte Franz Anton Niemeyer, der zweite Sohn des Kanz- lers, zu nennen, welcher nach dem Schlüsse der Universität zuerst von 1807/8 in Leipzig, dann in Halle und Göttingen die Rechte studiert und 1811 in Halle auf Grund seiner Abhandlung de transmissione Theodosiana promoviert hatte. Er habilitierte sich ebendort in demselben Jahre und las über römisches und französisches Recht, wurde auch daneben als Assessor bei dem Tribunal in Halle angestellt. Im April 1813 von der westfälischen Regierung zimi aufserordentlichen Professor und Beisitzer des SpruchkoUegiums in Marburg ernannt meldete er sich im Herbst dieses Befreiungsjahres in Kassel zum Kriegsdienst und sollte sofort zum Offizier ernannt werden. Da indes der Kurfürst von Hessen ihm seine Professur für seine Rückkehr aus dem Kriege nicht vorbehalten wollte, so verliefs er überhaupt den hessischen Dienst und trat als frei- williger Jäger in das preufsische Heer ein. Als solcher zu der Jäger- abteilung des ersten Garderegiments gewiesen focht er in der blutigen und ruhmreichen Scli lacht am Montmartre und nahm an dem Einzüge in Paris Teil. Nach dem Kriege arbeitete er zuerst als Referendar bei dem Berliner Kammergericht, wurde aber im April 1815 zum aufser- ordentlichen Professor in Halle ernannt und trug hier Encyklopaedte

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des Rechts, Instihitiooen, römische Rechtsgeschichte, preufsisches Land* ,recht, später auch deutsches Privatrecht, Prozefs- und Handelsrecht vor, und war daneben an den Arbeiten des Spruchkollegiums stark beteiligt, bis er 1823 als ordentlicher Professor nach Greifswald versetzt wurde. Von den Medezinern starb bald nach Nolde und Senff auch der Physiolog Kemme 1816, der indes seit langem eine irgend erhebliche Wirksamkeit nicht mehr geübt hatte, der weit gröfsere K. Sprengel erst 1833. Zwei neue Lehrer von grofser Bedeutung, Christ Friedr, Nasse und Peter Krukenberg, jener der Lieblingsschüler, dieser der Schwiegersohn Reils, traten fast zu gleicher Zeit in den klinischen Unterricht unserer Universität ein. Nasse hatte schon 1801 die Doktor- wurde in Halle mit der Abhandlung de neiiriUde erworben und wurde dort nach manigfachem Wechsel des Aufenthalts 1815 zum ordent- lichen Professor ernannt und mit der Leitung der stehenden Klinik beauftragt; von idealer Gesinnung, in seiner Wissenschaft besonders der Physiologie zugewandt versuchte er sich schon in Halle an der Erfor- schung der Geisteskrankheiten, gieng aber leider schon 1821 nach Bonn, wo er 1851 starb*

Peter Krukenberg war am 14 Febr» 1787 zu Königslutter im Herzog- tum Braunschweig als Sohn eines Arztes geboren und auf dem Gym- nasium In Braunschw^ig vorgebildet. Seiner Neigung zur Heiiwissen- schaft folgend trat er schon als Primaner in das anatomischchirugische Kollegium und nach Vollendung des Schulunterrichts 1805 in das Ka- rolinum zu Braunschweig ein, auf welchem damals wie später neben den allgemein wissenschaftlichen und juristischen Vorlesungen ein Lehrgang in der Anatomie und Chirurgie eingeführt war.^^) Von 1808/11 stu- dierte er in Götlingen, promovierte aber schon am 5, März 1810 mit er Abhandhmg de cancro bulbi oculi hummiL Im Frühjahr 1811 gieng er zur Erweiterung seiner Beobachtungen nach Berlin und schiofs sich hier besonders an Heil und den berühmten Arzt Ludwig Heim an, trat aber 1S13 in das Lützowsche Korps, in w^elchem er zuerst mit der Wafife, dann als Arzt am Kriege Teil nahm. Im Herbst 1814 verab- schiedet wurde er sofort am 22. Dezbr, dess. J. als aufserordentlicher Professor nach Halle geschickt und mit der einstweiligen Leitung der Klinik beauftragt, so dafs er die gesetzliche Staatsprüfung erst nach-

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träglicii im März des folgenden Jahres ablegen konnte. Er folgte diesem Rufe um so lieber, als seine Neigung seit langem auf ein aka- demisches Lehramt in Preufseti gerichtet war. Die stehende Klinik hatte Krukenberg, wie schon angeführt, bald an den älteren Nasse zu überlassen, durfte aber dafür mit einem jährlichen Staatszuschuss von 400 Thalern eine ambulatorische^ die später sogenannte Poliklinik er- richten und rückte nach Nasses Fortgang in dessen Stellung ein, welche er in unermüdlicher Tätigkeit und mit ungewöhnlichem Erfolge bis 1856 verwaltete. Hierbei war er so gänzlich seinem Berufe als Lehrer und Arzt hingegeben, dafs er zu schriftstellerischer Tätigkeil mit Ausnahme der Einleitung zu den von ihm veroffentlicliten Jahr- büchern seiner ambulatorischen Klinik wieder Zeit noch Neigung hatte. Doch hat er noch Reils Entwurf einer allgemeinen Therapie heraus- gegeben. Sein Wirken fand in den weitesten Kreisen und ebenso bei seiner vorgesetzten Behörde die wärmste und ungeteilteste Anerken- nung, wie es sein straffes Pflichtgefühl, seine Wahrhaftigkeit im Leben und in der Wissenschaft, seine Treue gegen sein Amt, seine Kranken, seine zahlreichen noch nach langen Jahren mit stets gleicher V'erehrung an ihm hängenden Schüler verdiente. Die Art seines Unterrichts und seine Verdienste um die Heilkunde werden später bezeichnet werden. Aus seinem Amte schied er freiwillig 1856, aus aller ärztlichen Tätig- keit 1861, nachdem er einen Schlaganfall erlitten hatte; er starb nach langen in voller Geistesruhe ertragenen Leiden 1805.

Die Geburtshilfe wurde von 1827 ^1840 durch Wilhelm Niemeyer, den ältesten Sohn des Kanzlers, versehen, welcher als Arzt schon an dem Kriege Teil genommen hatte. Unter seinen Schriften sind seine Monographie de orif^ine paris quinii net'vorum cerebri von 1812 und seine Beobachtungen über die asiatische Cholera, ein Auszug aus seinem an die Staalsregierung erstatteten Reiseberichte, 1831, zu nennen, Aufser- deni lieferte er Beiträge zu der Zeitschrift für Geburtshilfe und prak- tische Medezin und zu der Bibliothek der Vorlesungen der berühmtesten jetzt lebenden Ärzte. Ihm folgte auf den Lehrstuhl sein Schüler Anton Friedr. Hohl, welcher 1789 in Lobenstein geboren und auf der Schul- pforte gebildet zuerst in Leipzig die Rechtswissenschaft studiert und 1813 sich als Advokat in seiner Vaterstadt niedergelassen hatte. Nach

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wechselndem Geschick bezog er 1824 nochmals die Universität in Halle, um Heilkunde zu studieren, wurde hier 1827 Doktor, 1828 Dozent» 1832 aufserordenllicher und 18S4 ordentlicher Professor. Er ^ab 1833/34 die greburtshilflinhe Exploration in zwei Bänden heraus; er starb 1862.

Die gelehrte nnd geschichtliche Seile der Heilwissen schafl vertrat Ltidw, Herrn. Friedländer, welcher 1790 in Königsberg geboren und dort mit fünfzehn Jahren Student geworden w^ar. An dem Kriege von 1813/14 beteiligte er sich als Arzt und habilitierte sich nach einer italienischen Reise**) in Halle mit der Abhandlung tie medecina octdarum npud Cehum, Er wurde 1819 aufserordentlicher und 1823 ordentlicher Professor und verblieb bis zu seinem Tode 1851 an unserer Univer- sität. Der lateinischen Sprache wol mächtig schrieb er 1823 de in* stitiäiom €id medecinam lihrl duo und 1828 fundamenta dodrinae patho* hgicae; sein lehrreiches Universitätsprogramm Historki ordinis medi- coftmi Halensis reicht bis 1740, d, h, bis zu dem uns wolbekannten Professor der Medezin und der Beredsamkeit Joh. Heinr. Schulze. Aufserdem hat er 1839 Vorlesungen über die Geschichte der Heilkunde herausgegeben. In rehgiösem und politischem Bezüge neigte er, z. T. durch seinen Verkehr mit den Karlsruhern Mystikern nach dem Kriege bewogen, zu strengkonservativen, eigentlich zu romantischen und pietistischen Anschauungen.

Die chirurgische Klinik wurde 1817 auf Meckels heimliches An- stiften widerrech thch und gegen die Vorstellung der gesammten übrigen Universität Dzondi entzogen und, widerum auf Meckels Betrieb, an Wein hold übertragen. Nachdem jedoch dessen wissenschaftliche Un- fähigkeit und amthche Gewissenslosigkeit hinlänglich zu Tage getreten, er überdies während einer gegen ihn anhängigen Untersuchung 1829 gestorben war, trat nach kurzer Zwischentätigkeit Wutzers Ernst Blasius in die erledigte Stelle, welche er bis 1867 verwaltete. Dieser ar 1802 in Berlin geboren, hatte zunächst die militärärztliche Lauf- bahn verfolgt und sich dann 1829 in Halle habilitiert, wo er 1830 zum aufserord entlichen und 1834 zum ordentlichen Professor und Direktor der chirurgischen Klinik befördert wurde. Er hatte 1830/31 ein Hand- buch der Akiurgie in drei Bänden, später ein Lehrbuch der Akiurgie und akiurgische Abbildungen, von 1836/38 aber ein vierbändiges

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Handwörterbuch der gesammten Chirurgie und Augenheilkunde her- ausgegeben.

Zu nennen sind aus diesem Zeiträume noch die Medeziner Schweigger-Seidel und Wutzer. Franz Wilhelm Seidel war 1795 in Weifsenfels geboren, hatte seit 1820 in Halle studiert und war hier dem Physiker Schweigger bekannt und bald so lieb geworden, dafs er von ihm an Kindesstatt angenommen wurde und nunmehr den Namen Schweigger-Seidel führte. Er habilitierte sich in Halle 1826 mit der Abhandlung Prolusimies ad chemiam medicam, wurde 1827 Professor und 1829 nach Däffers Tode Gründer des dortigen pharmazeutischen Instituts. Sehr kränklich fand er 1838 seinen Tod in der Saale. C. G. Wutzer war Regimentsarzt und Direktor der medezinischchirurgi- schen Anstalt in Münster, von wo er am 8. März 1830 als ordent- licher Professor und Direktor der seit Weinholds Tode einstweilen durch den Privatdozenten Blasius verwalteten chirurgischen Klinik nach Halle versetzt wurde. Er verliefs indes diese Stelle schon 1831 und erhielt nunmehr, wie schon angegeben, den inzwischen zum aulser- ordentlichen Professor und Assistenten ernannten Blasius zum Nach- folger.

Die Vertretung der Philosophie fiel bei der Untuchtigkeit der übrigen (ü, 29) immer noch hauptsächlich Maafs anheim, der indes ebenso wie der aus Charkow zurückgekehrte Staatsrat von Jakob mehr Geschick und Erfolg in der akademischen Verwaltung als auf dem Lehrstuhl hatte. Zu ihnen trat als Anhänger der älteren Schule mit einigen Anklängen an F. Jacobi Gotilieb Wilh. Ger lach. Geboren 1786 zu Osterfeld bei Naumburg hatte er seit 1806 in Wittenberg studiert und sich dort 1811 die Erlaubnis zum Lesen mit einer Abhandlung über Schelling und Plotin eröffnet; 1813 hatte er eine Anleitung zum zweckmäfsigen Studium der Philosophie geschrieben. Noch vor der amtlichen Verschmelzung beider Universitäten war er in Halle 1816 Dozent geworden; 1817 wurde er aufserordentlicher und 1819 nach Ablehnung eines Rufes nach Heidelberg ordentlicher Professor. Von seinen zahlreichen Schriften aus dieser Zeit ist die Fundamentalphilo- sophie 1816, Logik 1817, Religionsphilosophie 1818, seine Tugendlehre 1821 und sein zweibändiges Lehrbuch der philosophischen Wissen-

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Schäften 1826 zu nennen; der kritischen Philosophie stand er fem, knüpfte vielmehr an die tatsächlichen Vorgänge im Bewustsein und Gefühl an. Er lebte bis 1864.

Dann fand aber die damals alles überwältigende Philosophie Hegels ihren Zugang auch zu der Friedrichsuniversität, zunächst nach Maafs Tode durch die Berufung des ordentlichen Professors Herm. Friedr. Wilh. Hinrichs aus Breslau, welcher 1794 in Oldenburg ge- boren, in Heidelberg durch Hegel von der Theologie zur Philosophie hinübergezogen, 1819 dort Dozent und 1822 aufserordentlicher Pro- fessor in Breslau geworden war. Hinrichs traf in Halle bei den in den Bahnen der alten Formalphilosophie und des nüchternen Rationa- lismus wandelnden Studenten auf entschiedene durch eigene unvor- sichtige Äufserungen noch gesteigerte Abgunst, welche er bei der reiz- losen Schwerfälligkeit seines Vortrages wol nie völlig überwunden hat. Eine wirksamere, jedesfalls eine anziehendere Vertretung fand dieses System in zwei jüngeren Lehrern, dem liebenswürdigen und vielbe- lesenen Karl Rosenkranz, welcher durch Hinrichs selbst für die neue Lehre gewonnen war und sich 1828 habilitiert halle, aber 1833 nach Königsberg auf den Lehrstuhl Kants und Herbarts berufen wurde, *^) und in Jul. Schal 1er, welcher sich unter Rosenkranz Einflüsse 1834 habilitierte und 1838 aufserordentlicher, aber erst 1861 ordentlicher Professor wurde. Daneben kam der geistreiche aber seltsame Bohtz und der schon 1833 gestorbene Mufsmann wenig in Betracht. Be- sonders aber war es Joh. Eduard Erdmann, welcher durch seine um- fängliche Kenntnis, seinen beredten Vortrag, durch die Verwertung des gesammten allgemeinen Bildungsstofifes zur Belebung und Bereicherung der begrifflichen Gedankenfolge der Lehre Hegels zu langdauemder Herrschaft in Halle verhalf. In Livland 1805 geboren und schon Pfarrer in seiner Heimat hatte er 1832 sein geistliches Amt aufgegeben, um sich ausschliefslich der Philosophie zu widmen, für die er sich 1834 in Berlin habilitierte. Von dort wurde er im Herbst 1836 als aufserordentlicher Professor nach Halle versetzt und hier nach dritte- halbjähriger erfolgreicher Lehrtätigkeit am 29. April 1839 zum ordent- lichen Professor befördert. Über seine Schriften, seine Wirksamkeit und Richtung ist noch zu reden. Daneben versuchte Herm. Ulrici,

welcher 1834 von Berlin als aufserordenUicher Professor hauplsächlich zur Vertretung der Aesthetik und Kunstgeschichte nach Halle geschickt war, in der mit anderen von dem jüngeren Fichte herausgegebenen Zeitschrift für Philosophie und spekulative Theologie, aber auch in eigenen Werken im Gegensatze zu Hegel einen christlich gefärbten Theismus zu begründen.

Der Altertumslehre aufzuhelfen war der zuverlässige Hein dorf zur Unterstützung des alternden Schütz aus Breslau berufen; allein er starb schon am 23. Juni 1816 und der begable Näke gieng, wie wir wissen, 1818 nach Bonn» Schon vorher war dieses Fach, für welches ja auch Raabe, Jakobs^ Lange mit inäfsigem Erfolge und ohne anregende Kraft tatig waren, 1816 Aug. Seid! er, einem Schüler G. Hermanns anver- traut. Feinen Sinnes und guter Fachbildung hatte er doch zumal bei seiner Kränklichkeit wenig Neigung zum Lehren, auch nicht zum Schreiben und legte seine Stelle 1824 nieder» um ohne Amt der Wissen* Schaft (bis 1851) zu leben J^)

Eine wirkliche Neubelebung der Hallenser Philologie sollte aber von der grofsen Begabung, der Raschheit und Schärfe der wissen- schaftlichen Auffassung und dem aufserordent liehen Lehrgeschick Karl Reisigs kommen, w^elcher 182C> als aufserordenlljcher Professor aus Jena berufen wurde. Er war 1792 in Weifsensce geboren und auf der Klosterschule in Rofsleben erzogen; seit 1809 hatte er in Leipzig zu den bevorzugten Schülern G* Hermanns gehört und schon als Stu- dent in Gemeinschaft mit Aug, Meineke unter einem angenommenen Namen Xenophons Okonomikus herausgegeben, allerdings weniger um die Wissenschaft durch einen gelehrten Beitrag zu fördern, als um der Bewunderung seines Lehrers und seiner Abneigung gegen Beck und Gott fr. Schäfer Luft zu machend ') Er gedachte seine Studien in Göt- tingen unter Heyne fortzusetzen, Avurde aber 1813 durch seine Vater- landsliebe zur Teilnahme am Kriege bewogen, nach dessen Beendigung er 1816 seine crntjeiianm in Aristophanem herausgab und 1817 in Jena zu lesen begann. Hier gewann er das Wolwollen Goethes und wurde auch mit F. A. Wolf bekannt, in dessen Begleitung er nach Halle übersiedelte; seine Ausgabe der Arislophanischen Wolken 1820 ist Goethen, Wolf und G, Hermann gemeinschaftlich gewidmet* Gleich

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Wolf mehr zum Lehren als zum Schreiben geneigt und doch zu dem einen wie dem andern befähigt, dazu beider alten Sprachen auch für den mündlichen Gebrauch völlig mächtig sammelte er bald einen Kreis begabter und, wie bei jedem guten Lehrer, strebsamer Schüler um sich und wirkte durch seine vielbesuchten Vorlesungen über Sophokles, Aristophanes, Horaz, Tibull auch anregend in andere Fakoltäten hinein. Es mochte der Zwanglosigkeit seines Verkehrs mit der akademischen Jugend, in welcher er Wolf nicht nur ähnelte» sondern ihn sogar weit überbot, und überhaupt der Ungebundenheit seines äufseren Lebens beizumessen sein, dats der Minister nicht ihn sondern M. E. Meier aus Greifswald als Nachfolger Seidlers in eine ordentliche Professur und in die Direktion des philologischen Seminars berief. Als Reisig indes 1824 einen vorteilhaften Ruf nach Kiel erhielt, konnte seine Beförderung zum ordentlichen Professor und das Anerbieten der Beteiligung an der Seminarleilung nicht umgangen werden. Letztere lehnte Reisig we- nigstens für die nächsten Jahre ab, da er sich inzwischen eine sehr gesuchte, auch für sein Einkommen vorteilhafte philologische Prival- gesellscliaft geschaffen hatte, vielleicht noch mehr um jeder näheren Gemeinsamkeit des Wirkens mit Meier zu entgehen, dessen unerbetene Fürsprache den seines Wertes bewufsten verletzt und mit welchem er bisher keinerlei Verkehr unterhalten hatte. Stets zur Mitteilung bereit und liebenswürdig im persönlichen Umgänge scheute er doch gelegent- lich eine wissenschaftliche Fehde selbst mit seinem verehrten Lehrer G- Hermann nicht; überhaupt liefs alles an ihm eine grofsartige Auf- fassung und Behandlung der Altertumswissenschaft erwarten, wenn die Dauer seines Lebens zugereicht hatte. Allein ihn raffte auf einer italienischen Studienreise am 17. Januar 1829 der Tod zu Venedig fort.^®) Ihm zur Seite stand also Mor. Ed. Meier, zu seinem Nachfolger wurde Gottfr. Bernhardy bestellt. Jener 1796 in Gr. Glogau geboren, war seit 1814 in Berlin Schuler Böckhs gewesen, 1819 Privatdozent in Halle und 1820 aufserordentücher Professor in Greifswald geworden, wo er mit Schömano die von der Bertiner Akademie gekrönte Preis- schrift über den attischen Prozefs herausgab. Dann 1824 als ordent- licher Professor nach Halle versetzt behandelte er in seinen Vorlesungen neben den attischen Rednern mehr die realen Fächer der Altertums-

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Wissenschaft und wurde 1828 Mitherausgeber der dortigen aUgemelnen Litteraturzeitung; 1832 wurde er nach Schütz auch mit der Professur der Beredsamkeit betraut, welche er indes 1845 in einer Zeit der auch ihn berürenden politischen Erregung fär die nächsten drei Jahre ab- gab. Er starb 1855.

Gottfried Bernhardy war 1800 in Landsberg gleich Meier von jüdischen Eltern geboren und trat wie dieser später zum Christentume über. Nach dem Besuche des Joachimsthalschen Gymnasiums in Berlin wurde auch er in seinen dortigen Studien durch Böckh und Wolf, nach der allgemeinen Seite fast mehr noch durch Hegel bestimmt; er pro- movierte 1822 mit der Abhandlung Eratosthenica und erwarb 1823 die Erlaubnis zu lesen mit einer Arbeit über den Periegeten Dionysius. Seine 1828 erschienene wissenschaftliche Syntax der griechischen Sprache zeigt schon ausgedehnte Belesenheit, mehr noch den ausgesprochenen Hang zu philosophischer Gliederung der sprachlichen Erscheinungen. Ihr folgte innerhalb unsers Zeitraums die Geschichte der römischen Litteratur (in fünfter Auflage 1872) und 1836 diejenige der griechischen (dritte Bearbeitung 1861 77), jedoch mit Ausschluß der Prosa, zu deren eingehender Darstellung er nie gelangt ist.

Die bedeutendste Erwerbung nach Reisig und der wertvollste Er- satz für ihn würde sich in seinem grösten Schüler Friedrich Wilhelm Ritschi geboten haben, welcher nach dem Tode seines Meisters am 11. Juli 1829 mit seiner Arbeit über Agathon in Halle promovierte und am 15. Aug. dess. Jahrs sich habilierte. Geboren d. 6. April 1806 in dem thüringischen Dorfe Grofs-Vargula verdankte er seine gründliche Schulbildung in Erfurt und zum Abschlufs in Wittenberg besonders dem früheren Portenser Franz Spitzner und dessen Anleitung zum selbst- ständigen Arbeiten, an letztem Orte auch Greg. Wilh. Nitzsch, und hatte dann von 1825 29 nach anfanglichem Schwanken zwischen der Rechts- und Altertumswissenschaft sich dieser zunächst in Leipzig zugewendet, ohne gerade sich besonders an G. Hermann anzuschliefsen, darauf aber seine Studien in Halle unter Reisig vertieft und abgeschlossen. Der Verehrung seines Lehrers gab er auch durch verfängliche Fragen und Gegenbemerkungen Folge, mit denen er im Seminar dessen amtlich bevorzugten Nebenbuhler, den fleifsigen, aber in der Ausdehnung des

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Wissens und namentlich der Litteraturkenntnis zuerst seiner Aufgabe kaum gewachsenen Meier in Verlegenheit zu setzen liebte. In seiner ersten öffentlichen Vorlesung über Horaz versammelten sich 300 Zu- hörer, darunter 199 eingeschriebene, in der Privatvorlesung über Metrik, also über einen streng fachwissenschaftlichen Gegenstand fast 40 und die letztere Zahl erhielt sich im wesentlichen auch in den folgenden Halbjahren.^®) Im April 1832 wurde er zum aufserordentlichen Pro- fessor ernannt, allein schon im folgenden Jahre als Passows Nachfolger nach Breslau versetzte

Unter den Philologen ist noch Joh. Gust. Friedr. Bill rot h zu nennen, welcher nach dem Erscheinen seiner lateinischen Syntax als aufser- ordentlicher Professor 1834 nach Halle berufen wurde, aber schon 1836 starb; seine Neigung gehörte überdies, wie auch jene Schrift beweist, fast mehr der Philosophie. Erwähnung verdient hier noch, dafs der Senior der Hallischen Philologen Schütz am 21. Mai 1818 die Jubel- feier seines Doktorats und zwar in ganz eigentümlicher Form begieng: er hielt nämlich an diesem Tage nochmals eine förmliche Disputation gegen vier Gegner über Thesen, nach deren Verteidigung ihm erst das Jubeldiplom überreicht wurde. Aug. Seidler hatte ihn im Namen der Universität mit einer Abhandlung de Äristophanis fragmerUis begrüfst und etwas überschwänglich wegen seiner incomparabilis ingenii via et facüitas gefeiert, qiuie ad quodcunqne litterarum gentcs se applicaret^ brevi semper omnem eins naturam et ambitum tenuit et perspexit, ja hierbei unbestimmt gelassen, ob der Jubilar mehr dem Cicero oder dieser mehr ihm verdanke.^®)

Nach dem Tode Wahls fiel die Lehre der orientalischen Sprachen an Emil Rödiger, welcher 1801 in Sangerhausen geboren und auf dem hallischen Waisenhause erzogen auf unserer Universität Theologie studiert hatte. Nachdem er 1826 den Doktorgrad errungen, begann er zu lesen, wurde 1830 aufserordentlicher und 1835 ordentlicher Pro- fessor der orientalischen Sprachen; der kräftigen Verwendung des Prorektors Meier gelang es 1848, ihn ungeachtet des günstigen An- erbietens einer Königsberger Professur der Friedrichsuniversität zu erhalten, obschon der Minister aufser Stande war, ihn für diesen Ver- zicht genügend in Halle zu entschädigen. Schliefslich folgte er 1860

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einem Rufe nach Berlin. Rödig-er gab nach Gesenius Tode dessen hebräische Schulgrammalik in 14 21ter Auflage heraus und setzte dessen thesaurm fort; seine selbständigen wissenschaftlichen Arbeiten beziehen sich besonders auf semitische Paläographie, aramäische und syrische Inschriften und die arabische Übersetzung des Neuen Testaments.

Aber noch ein anderes Sprachgebiet des Morgenlandes sollte nun- mehr auch an unserer Universität Pflege finden. Au^. Friedr. Pott, 1802 zu Nettelrede in Hannover geboren, hatte in Göttingen studiert und war 1825 Lehrer am Gymnasium in Celle geworden; er gab indes diese Stelle 1827 auf, um Bopp in Berlin zu hören und dann seit 1830 an der dortigen Universität zu lesen. Er wurde 1833 zum aufser- ordcntlichen und 1838 zum ordentlichen Professor in Halle ernannt, wo er bis zu seinem am 7. Juli 1887 erfolgten Tode die indische Sprache und Litteratur unter grofser Anerkennung seiner wissenschaft- lichen Leistungen lehrte. Schon 1833,'36 hatte er die etymologischen Forschungen auf dem Gebiet der indogermanischen Sprachen ver- öffentlicht, seine bahnbrechende Untersuchung liber die Zigeuner in Europa und Asien erschien in zwei Bänden 1844/5, sein Buch über die Personennamen 1853» in zweiter Auflage 1859; besonders mit der Schrift über die Reduplication 1862 betrat er das Gebiet der ver- gleichenden Grammatik. Noch in vorgerücktem Alter erhielt er von seiner wie von fremden Regierungen hohe Auszeielmungen. Für die chinesische Sprache hatte sich in Halle Schott 1827 habilitiert, der- selbe, welcher später dieses Fach an der Berhner Universität ver- sehen sollte.

Aber auch die neueren fremden Sprachen fanden zu dieser Zeit eine Vertretung durch eine ordentliche Professur in Ludw, Gottfr. BlanCf welcher zugleich Prediger der reformierten Gemeinde war. Geboren 1781 in Berlin und 1866 in Halle gestorben hatte er hier ein Voeabtdario iHtntesco und eine Übersetzung der göttlichen Komödie herausgegeben; am bekanntesten wurde er wol durch das auf weite Kreise berechnete Handbuch des Wissenswürdigsten aus der Natur und Geschichte der Erde und ihrer Bewohner 1821—24^ welches noch 1867/9 nach seinem Tode in achter Auflage widerholt wurde.

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Nicht soviel Gunst sollte der Geschichte zu Teile werden; der lang- lebende Voigtel galt in der Wissenschaft nichts, der nicht viel mehr bedeutende, aber viel schreibende Chr. Dan. Vols starb 1821, die be- gabten jungen Lehrer und anlserorderitlichen Professoren Drumann, Job. V'oigt, Wachsinuth giengen die beiden ersten 1817 nach Königs- berg, der letzte 1820 nach Leipzig zu langem in Wissenscliaft und Lehre ruhmvollen Wirken. Durch Erlafs vom 2. Aug. 1821 wurde der Privat- dozent Dr. Kruse aus Breslau als aufserordentlicher Professor haupt- sächlich für die Geschichte des Altertums und des Mittelalters nach Halle versetzt. Er folgte indes 1828 einem Rufe nach Dorpat^ da das Angebot einer ordentlichen Professur und eine mäfsige Gehaltszulage ihn nicht in Halle festzuhalten vermochten. Erst mit Heinrich Leo erhielt dieses Fach wider eine selbständige Kraft, deren Sonderart indes eben sowol anzuregen und zu fördern als nach einzelnen Ricldungen zu schädigen und zu verwirren geeignet war. Dies ist später zu schildern; hier sei über sein Leben und seine anfänglichen Schriften bemerkt, dals er 1799 in Rudolstadt geboren und erzogen zuerst die Arznei- wissenschaft studieren wollte, aber bei einem Berliner Besuch durch Jahn auf die Herrlichkeit des Lehramts hingewiesen in Breslau und Jena, hier unter Göttlings Einwirkung sich den alten Sprachen und seit 1819 in Göttingen besonders der Geschichte widmete. Eifriges Mitglied der Jenenser Burschenschaft, auch Teilnehmer an dem Wartburgfeste und dann noch auf mehreren Reisen für die Zw^ecke der Burschen- schaft tätig wandle er sich nach Sands verhängnisvoller Tat von diesen Bestrebungen fort und entgieng nicht ohne einige persönliche Gunst der späteren gerichtlichen Verfolgung. Alles dieses hat er selbst hier und da mit tiefer Empfindung, zuweilen in dichterisch schönem Aus- druck, auch mit guter Laune, öfters aber mit einer nackten Treue er- zählt, welche sich auch vor dem Bekenntnis des Häfslichen und Wider- wärtigen nicht scheut und das Bedürfnis des Lesers stark verkennt, nicht gerade aus dem Haschen nach äulserer Wirkung, wiewol auch dieses nicht ganz fehlt, sondern aus der ünbändigkeit seiner Natur, welcher das innere Mais und die gebotene Schonung anderer Eigenart völlig fremd war,^^) Er habilitierte sich 1820 in Erlangen mit einer ^Abhandlung über die Verfafsung der freien lombardischen Städte, gieng

aber schon 1822 aus der dortigen Vereinsamung nach Berlin, wo auch er den Einflufs Hegels erfuhr. Hiervon befreite ihn, soweit es den Inhalt des Systems angieng, allmählich seine weitere Arbeit, auch die 1823 unternommene italienische Forschungsreise. Zurückgekehrt setzte er seine früheren Untersuchungen 1824 in der Schrift über die Ent- Wickel ong der Verfafsung der lonibardischen Städte fort; seine Neigung zur Erforschung der deutschen Urzeit hatte Ihn schon 1822 in Erlangen zu einer Abhandlung über Odhins Verehrung in Deutschland veranlafst, sie sollte ihn später zu krankhaft übertriebener Aufspürung keUischer Reste auf deutschem Boden verführen* Nachdem er einen Ruf nach Dorpat abgelehnt hatte, wurde er 1827 zum aufserordentlichen Professor ernannt und im folgenden Jahre in gleicher Stellung nach Halle ver- setzt, wo er 1830 eine ordentliche Professur erhielt. In eben diese Zeit fällt die Veröffentlichung seiner noch in Berlin gehaltenen Vor- lesungen über die Geschichte des jüdischen Staats 1828, deren wesent- liche Auffassung er freilich später widerrief, und der erste Teil seines Lehrbuchs der Geschichte des Mittelalters 1830, auch seine namentlich im ersten Teile vortreffliche Geschichte der italienischen Staaten (seit 1829).

Für das Fach der Volkswirtschaft und Statistik wurde neben dem wenig bedeutenden G. F* Kaulfufs der ordentliche Professor Job. Friedn Gottfr. Eiselen 1829 von Breslau nach Halle versetzt, wo er bis 1865 lehrte und lebte. Geborener Hallenser hatte er in Erlangen studiert und war nach kurzer Hauslehrerschaft bei dem Grafen Arnim 1813 in das Lützowsche Korps eingetreten, dessen Geschichte er 1814 geschrieben hat. Zuerst Dozent in Berlin wurde er nach Herausgabe seiner Grundzüge der Staatswissenschaft 1820 zum aufserordenthchen Professor in Breslau ernannt, wo er 1828 sein Handbuch des Systems der Staatswissenschaft veröffentlichte. Aus seiner Hallenser Zeit sind sein Lehrbuch der Staatsfmanzwissenschaft von 1837 und seine Lehre von der Volkswirtschaft 1843, aus späteren Jaliren einige politische Abhandlungen, z. B, 1850 über Preufsen und die deutschen Einheits- bestrebungen zu nennen, ha der akademischen wie in der städtischen Verwaltung geschickt und geschätzt wurde er noch 1862 nach Pernices Tode zum Vertreter unserer Universität im Herrenhause gewählt; in

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seinen Schriften suchte er die tatsächlichen Beobachtungen philosophisch zu begründen und zu läutern.

Nach Pfafifs Tode (II, 30) entbehrte die philosophische Fakultät durch einige Jahre eines ordentlichen Mitgliedes für die Mathematik; Scherk und O. A. Rosenb erger kamen zu gleicher Zeit 1826 aus der Königsberger Schule als aufserordentliche Professoren nach Halle. Jener war 1798 in Posen geboren und hatte zuerst in Breslau, dann seit 1820 in Königsberg unter Bessel und schliefslich in Göttingen unter Gaufs studiert; 1823 hatte er in Königsberg seine akademische Lauf- bahn begonnen und wurde der hallischen Universität für das Fach der reinen Mathematik überwiesen. Hier wurde er 1832 zum ordent- lichen Professor befördert, gieng aber schon im folgenden Jahre nach Kiel. Rosenberger 1800 in Kurland geboren und ganz besonders von Bessel in Königsberg gebildet, dessen Assistent er war, sollte dagegen in Halle die angewandte Mathematik, insbesondere unter Benutzung der Sternwarte Astronomie lehren. Allein auch er wandte sich mehr und mehr der reinen Mathematik zu, zumal die Ausrüstung der Hallenser Sternwarte den Bedürfnissen der Wissenschaft nicht mehr genügte, und lieferte einige wichtige rechnerische Arbeiten, so über die Lappländische Gradmessung (Astronom. Nachr. Bd. 6) und über die Bahn des Halleyschen Kometen (Astron. Nachr. Bd. 8 13), welche nach Bessels Urteil die sorgfältigste und erfolgreichste unter allen Be- rechnungen dieses Kometen war. Bis in sein höchstes Alter, er starb 1890, hat er seinen Beruf, auch die ihm zufallenden akademischen Ämter, darunter den Vorsitz in dem Kollegium der Wittenberger Pro- fessoren, mit seltener Treue verwaltet; seiner streng königstreuen und konservativen Gesinnung hat er in den Parteikämpfen, welche um die Mitte des Jahrhunderts auch unsere Universität bewegten, nicht selten mit grofser Schärfe Folge gegeben. Als Ersatz für Scherk trat Plücker ein, welcher 1801 in Elberfeld geboren und in Bonn, Berlin und Heidel- berg, schliefslich in Paris durch mathematische Studien gebildet, 1825 in Bonn zu lesen begann und dort 1829 aufserordentlicher Professor wurde; 1833 gieng er nach Berlin und von dort 1834 als ordentlicher ProfessOT nach Halle, aber 1836 abermals nach Bonn, wo er 1868 starb. Hauptsächlich mit dem Anbau der analytischen Geometrie beschäftigt

geriet er hierüber mit Steiner in Streit. Sein Nachfolger wurde Sohncke, welcher wie die beiden erstgenannten aus Königsberg 1835 als aufserordentliclier Professor in Halle angestellt wurde und nunmehr In eine ordeotlidie Professur einrückte. Ein anderer Mathematiker Gartz, welcher schon 1823 in Halle aurserordentJicher Professor ge- worden war und dies bis zu seinem Tode 1864 blieb, hatte keinen Lehrerfolg, obschon seine Arbeit über die arabische Obersetzung des Euklid geschätzt wurde.

Die Physik und Chemie wurde nach Kastners Fortgang Joh, Saloni. Christoph Schweigger anvertraut. Dieser war 1779 in Erlangen ge- boren und hatte in seiner Jugend eine gründliche Unterweisung in den klassischen und semitischen Sprachen erhalten, dann aber sich der Mathematik und den Naturwissenschaften zugewendet. Diese lehrte er 1800/3 an der Universität in Erlangen, hierauf an dem Gymnasium in Bayreuth und der Realanstalt in Nürnberg^ wo er auch das ein flu fs- reiche Journal für Physik und Chemie stiftete. Zeitweilig in München und dann als ordentlicher Professor in Erlangen tätig gieng er 1819 an unsere Friedriclisuniversität über, wo er als Lehrer und Forscher besonders auf dem Gebiete des Galvanismus und Elektromagnetismus eine bedeutende Wirksamkeit entfaltete und sich 1821 durch die Er- fmdung des Multiplikators im Anschlufs an Oersteds und Amperes Entdeckungen grofsen Ruhm erwarb. Überhaupt reich begabt war er bestrebt die physischen und kosmischen Erscheinungen im Zusammen- hange zu erfassen und hierbei bestimmte Zahlenverhältnisse auf ver- schiedenen Gebieten in Beziehung und Giltigkeit zu setzen. Diese Gedankenrichtung befähigte ihn, zu den sechs bekannten Uranusmonden noch zwei weitere als notwendig und vorhanden anzunehmen, welche später auch wirklich gefunden wurden, und die von Lamont entdeckte Periode der magnetischen Variationen auf die periodischen Erschei- nungen der Sonnenflecke zu übertragen. Eine ähnliche Neigung be- wog ihn, in den ihm wolbekannten alten Schriftstellern und der grie- chischen Sagenwelt einer Geheimlehre des Magnetismus und der Elek- tricität nachzuspüren, was doch nicht in jedem Betracht den reichlich darüber ergossenen Spott verdiente. Denn man konnte ihm immerhin als warscheiühch zugeben , dafs manchen Sagen und Überliefermigen

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der Alten eine gewisse Anschauung der elektrischen Kraft, wenn auch nicht eine theoretisch begründete Kenntnis derselben oder auch nur eine verwendbare Zusammenfassung ihrer Erscheinungen zu Grunde gelegen habe. Die Verkehrtheit zeigte sich nur darin, dafs er z. B. in den homerischen Gedichten eine bewuste Symbolik dieser Lehre entdeckt zu haben glaubte, so sehr er die Möglichkeit einer solchen dichterischen Verkleidung durch eine eigends zu diesem Zweck von ihm gedichtete Achilleis darzutun bemüht war. Er starb 1857, hatte aber schon 1843 von seinen beiden Lehrfächern die Chemie einem anderen überlassen. Für die Physik war auch Ludwig Friedr. Kämtz tätig, welcher hier 1827 zum aufserordentlichen und 1834 zum ordentlichen Professor er- nannt wurde, aber 1842 nach Dorpat und später nach Petersburg gieng; sein Lehrbuch der Meteorologie, 3 Bände 1831/36 fällt in un- seren Zeitraum.

Ein gröfserer Physiker sollte ausferdem hier seine ruhmreiche Tätigkeit beginnen. Der Physiologe Ernst Heinrich Weber in Leipzig, Sohn unsers Wittenberger Theologen Michael, war mit einer Arbeit über Wellenlehre beschäftigt, fand aber Schwierigkeiten bei ihrer ma- thematischen Begründung und nahm deshalb die Hilfe seines jüngeren Bruders Wilhelm in Anspruch, welcher noch Primaner des Hallenser Pädagogiums war, aber schon damals vorzügliche Kenntnisse in der Mathematik besals. Diesen vermochte der erstgenannte sogar die An- stalt zu verlassen und sich mit ihm ungeteilt jener Untersuchung zu widmen, welche nach ihrem AbschluJfe unter dem Namen beider Brüder erschien. Erst hierauf erledigte Wilhelm seine Maturitätsprüfung, um dann sein akademisches Studium in Halle zu beginnen. Durcli diesen Vorgang und vielleicht durch Vermittelung Alexanders von Humboldt war das preufsische Ministerium auf den ungewöhnlich begabten jungen Gelehrten, der überdies nach kaum abgelaufener Universitätszeit auf einer BerUner naturwissenschaftlichen Versammlung grofse Anerkennung gefunden hatte, aufmerksam geworden. Altenstein unterstützte ihn demnach bei seiner Promotion 1826, für welche er eine Arbeit über Zungenpfeifen geschrieben hatte, und ebenso bei seiner am 26. Febr. 1827 auf Grund der Abhandlung de legibus oscillationis vollzogenen Habilitation, verlieh ihm auch eines von den Wittenberger Stipendien,

Schrader, Universität Halle. II. G

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welche zur Ausbildung tüchtiger Privatdozenten bestimmt waren. Und da Wilhelm Weber alle auf ihn gesetzten Hoffnungen rechtfertigte, so wurde er schon am 20. Od ober des folgenden Jahres zum aufser- ordentlichen Professor unter Beilegung des freilich g^eringfügigen aber in jener Zeit keineswegs unerhörten Gehaltes von einhundert Thalem befördert. Auch sonst unterliefs der Minister nicht, ihn in seinen Forschungen zu fordern und z, B, ihm durch Geldbeihilfe einen längeren Aufenthalt in Berlin möglich zu machen, welcher zur Durchführung einer Reihe von Versuchen nötig war. Leider wurde Wilh. Weber schon 1830 nach Göttingen berufen, wo er an dem grofsen Gaufs den sachkundigsten und teilnehmendsten Genossen seiner Arbeiten finden sollte. Seine bald folgenden Entdeckungen über die Theorie des menschlichen Gehens hat er indes dort mit einem anderen Bruder^ dem Anatomen Eduard vollzogen. Nach mancherlei Zwischenfällen^ unter denen auch sein Anteil an der Verwarung der Göttinger Sieben gegen den Hannoverschen Verfassungsbruch erwähnt werden mufs» starb er in Göttingen 1891 hochbetagt und hochgeehrl.^^)

E, F. Gerraar, dessen anfanglicher Tätigkeit schon oben II, 30 gedacht ist, wurde 1824 ordentlicher Professor und gab in dieser Zeit sein Lehrbuch der gesammten Mineralogie (2. Aufl. 1837) und 1830 seinen Grundrifs der Krystallkunde heraus. Mehr Entomologe als Mineraloge und mehr klar als tief erwarb er sich als Lehrer auch um die Zöglinge des hallischen Bergamts manche Verdienste, welche 1844 durch die Verleihung des Titels Oberbergrat anerkannt wurden. Der eigentliche Mineraloge sollte Kar] von Raumer sein, der spätere Ge- schichtsschreiber der Pädagogik, Verfafser eines auch von K. Ritter geschätzten Handbuchs der Geographie und Herausgeber der Äugustini- schen Konfessionen. Er hatte 1819 Breslau in halbem Zwist mit seinem Schwager und Berufsgenossen Steffens verlassen, dessen heftige An- feindung der burschenschaftlichen Bestrebungen er nicht billigte. In Halle las der vielseitig angeregte und tief religiöse Mann über Geo- gnosie, aber auch über Bacon. Auch von hier trieb ihn 1823 sein Widerwillen gegen die scharfe Verfolgung der Burschenschaft fort, ob- schon er an ihr völlig unbeteiligt war und ihre Ausschreitungen nicht billigte. Nach seinem Abgange wurde Friedr. Ho ff mann, ein geborener

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§ 58. Die Wittenberger Stiftuiigen und HammluDgem

Ostpreufse, welcher sich unter Weifs gebildet hatte, 1824 zum aufser- ordentlichen Professor der Mineralogie ernannt: 1830 gab er eine Über- sicht der orographischeo und geognos tischen Verhältnisse im nordwest- lichen Deutschland heraus und bewährte sich als vortrefflichen Lehrer, Nach einer Forschungsreise durch Italien wurde er 1833 nach Berlin versetzt, wo er schon 1836 starb. Die Botanik und die Pflege des botanischen Gartens gieng nach K. Sprengeis Tode auf Dietrich Franz Leonh. von Schi echten dal über^ welcher in Berlin Dozent und aufseror den t lieber Professor gewesen war; als seine vornemliche Rich- tung wird die Systematik bezeichnet.

Zum SchluTs ist noch der Professor Weise zu nennen, welcher neben Prange Theorie und Ausübung der Mal- und Zeichenkunst bis zu seinem Tode 1850 lehrte*

^m Es ist schon erzählt,*) dafs die Stiftungen der Wittenberger Uni- ^Versität, welche zur Zeil ihrer Auflösung lediglich in Geldunterstützungen zur Verwendung kamen, ungeschmälert auf die neue Gesammtuniver- sität übergiengen und hier durch einen besonderen ^Vusschufs aus den Professoren ihrer Bestimmung gemäTs verwaltet wurden. Sie zerfielen in drei Gnippen: die Familienstipendien, das Konviktorium und die königlichen Unterstützungen. Der Familienstipendien, d. h. solcher, welche von und in der Regel auch für die Angehörigen bestimmter Geschlechter gegründet waren, gab es 28» unter denen einige eine Mehrzahl von Einzelstipendien umfafsten. Das Stiftungsvermögen war im Laufe der Zeit erheblich gestiegen, und wuchs während der Hallenser Zeit durch angesammelte Ersparnisse und sorgfältige Verwaltung weiter, bei einzelnen bis auf das doppelte, ja selbst auf das drei- und vier- fache; so bei der Bcskauischen Slülung von 600 auf 2500 M., bei der Thielemannschen von 3000 auf 11300 M,, bei der jüngeren Marschall- schen von rund 31900 auf 81110 M,, bei der Särgerschen von 4650 auf 15250 M., bei den beiden Ungarischen, der von Kassai von 16930

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auf 67640 und der von Poldt von 3999 auf 15380 M. Im Jahre 1886 betrug das Gesammtvermögen der Wittenberger Stipendien rund 365000 M. mit einem jährlichen Zinsenertrage von 14550 Mark.

So weit nicht in Einzelfallen anderes bestimmt war, wurden diese Stipendien auf eine dreijährige Studienzeit, welche nunmehr bei fast allen in Halle zu verbringen war, und meist nur an solche verliehen, deren Heimat in die ehemals sächsischen seit dem Wiener Frieden aber an Preufsen abgetretenen Landesteile fiel. Hiervon machten die beiden Ungarischen Stiftungen, deren die erste von den in Ungarn geborenen und später in Wittenberg wohnenden Magister Cassai, Frau Kublny und Doktor Temlie, die zweite von Matth. Poldt aus Ungarn gegründet und zunächst für Studierende der Theologie aus der Familie des Predigers Torkoi zu Raab bestimmt war, natürlich eine Ausnahme, da sie lediglich für Studierende aus Ungarn, vorzugsweise für be- dürftige Theologen bestimmt waren; um ihnen das Studium früher in Wittenberg, fortan in Halle zu erleichtern, wurden aufserdem an die in ihre Heimat zurückkehrenden Stipendiaten Reisegelder gezahlt. Diese wie die Verwaltungs- und sonstigen sachlichen Ausgaben wurden vor- weg aus dem Zinsenertrage bestritten, die übrigen Einnahmen wurden je nach der Zahl der Bewerber zu Stipendien verwendet, deren Jahres- betrag zwischen 150 300 M. schwankt, aber in Ausnahmefällen und bei genügenden Mitteln seit dem Erlafs vom 18. März 1834, jedoch nur für ein Halbjahr, verdoppelt werden darf. Dies gilt namentlich von der Kassaistiftung, deren Jahresertrag sich jetzt auf 2650 M. be- läuft: die Zinsen der Poldtschen Stiftung, welche in Ermangelung von Bewerbern aus dem eben genannten Geschlecht auch an andere eigent- liche Ungarn (keine Slovaken, Wenden und Kroaten), ja selbst an deutsche Predigersöhne verliehen werden dürfen, bilden nur ein Stipen- dium in der Höhe der jeweiligen Jahreszinsen, jetzt 640 M. Übrigens sollten die geborenen Ungarn in den Genufs der Kassaistiftung nicht etwa nach dem Grade ihrer Würdigkeit oder Bedürftigkeit, sondern secundum aetatem acadetnicam in universitate Halensi einrücken.

Unter den übrigen verdient wegen ihrer Bedeutung die Wolfframs- dorflfsche Stiftung besondere Erwähnung, welche 1701 von dem Hof- marschall von WolflframsdorfT auf Mücheln mit dem für jene Zeit be-

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Irächtlichen Kapita! von 12960 Thalern gegründet worden ist. Jetzt ist ihr Vermögen anf mehr als 90 000 M,, ihr jährlicher Zinsenertrag auf 3750 JL angewachsen, woraus je nach den vorhandenen Mitteln Sti- pendien von je 150 M jährlich, jetzt 25, verliehen werden. Diese fallen zu drei Vierteln an Theologen, zu einem Viertel an Juristen des evan- gelischen Bekenntnisses, in der Regel für die vorgeschriebene drei- jährige Studienzeit; indes ist ausnahmweise eine weitere Ausdehnung bis zu fünf Jahren gestattet. Das Recht der Verleihung steht den Ge- schlechtsnachfolgern des Stifters zu; allein die jetzt lebenden haben 1882 dieses Recht für ihre Lebensdauer dem Kurator der hallischen Universität übertragen. Auch die jüngere Marschallsche Stiftung, 1822 von Levin Adolf von Marschall auf Altengottern gegründet, ist von Be- lang; ihr Vermögen bestand anfanglich in 10630 Thalern und beträgt jetzt über 81 000 M, mit einem Jahresertrage von 3300 M., aus welchem 22 Stipendien zu 150 Ri je zur Hälfte an Theologen und Juristen ge- spendet werden. Ursprünglich war diese Stiftung für die Kosten von zehn Freitischen bestimmt* Für fünf Stellen bleibt das Recht der Ver- leihung dem in ehemals sächsischen, jetzt preußischen Landesteilen angesessenen Ältesten des Geschlechts von Marschall vorbehalten; für die übrigen wird es von dem Wättenberger Professorenkollegium aus- geübt. Auch bei diesen ist im BedarsfäFalle eine Verlängerung der Genufszeit bis zu einem fünfjährigen Studium gestattet. Für die ün- inihsche Stiftung, welche von der Wittwe des ehemaligen Witfenberger Professors Unruh geb. Leyser aus dem Jahre 1662 herrührt und für studierende Nachkommen des Professors Polykarp Leyser bestimmt ist, dauert der Genufs der jährlich etwa 300 M. betragenden Unterstützung auch über die Universitätszeit fort, bis der Beliehene zu einem Amte gelangt ist oder sich sonst seinen Unterhalt verdient

Hier und da werden, meist nach der Heimat des Stifters, auch andere Körperschaften an der Verleihung beteiligt So hat bei der Thielemannschen Stiftung das geistliche Ministerium der Stadt Beigern das Recht, zwei Anwärter vorzuschlagen, unter denen die Wittenberger Professoren wählen, und bei der nicht unbeträchthchen Stiftung Jakobs Särger aus Kärnthen von 1614 vollzieht der Magistrat zu Spital in Kärnthen die Verleihung; erst wenn er dieses Recht nicht binnen sechs

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Monaten nach der Erledigung ausübt, geht es auf den mehrgedachten Ausschufs der Wittenberger Professoren über.

Im allgemeinen werden mit den schon angeführten Einschränkungen Studierende der Theologie stiftungsmäfsig bevorzugt. Zwei Stiftungen sind indes überhaupt nicht für Studenten, wenn auch für Universitäts- zwecke oder Universitätsangehörige bestimmt. Der Hofmedikus Dr Jahn in Dresden liatte in Verbindung mit einem Kaufmann Gregor eben daher ein Kapital von 700 Thalern (jetzt 2660 M.) ausgesetzt, dessen Zinsen zur Anschaffung anatomischchirugischer Instrumente den Professoren beider Fächer überwiesen werden, und die verwittwete Frau Dr. Vogel hatte 1716 eine geringe Summe von hundert Thalern {j* 400 M.) zur Unterstützung von Witt wen und Waisen Wittenberger üniversiläts- Ver- wandten bestimmt.

Der Genufs einiger Stipendien, so eines Wolfframsdorffschen, des Siegismundschen, des Kornfailschen und eines aus der jüngeren Mar- schallschen Stiftung, war an die Bedingung geknüpft, dafs der Beliehene jährlich eine öfl'entliche Rede über einen von den Wittenberger Pro- fessoren gewählten oder doch genehmigten Gegenstand meist in latei- nischer Sprache zu halten hatte, welche die Universität durch ein ge- drucktes Programm ankündigt. Diese stiftungsmäfsige Vorschrift würd noch jetzt befolgt.

Das Konviktorium hat offenbar gleich der Wolfiframsdorffschen Stiftung ursprünglich aus Freitischen bestanden, welche später in Geld- unterstützungen verwandelt sind. Bei einem anfänglichen Vermögen von 5400 M. hat es allmählich einen Jahresertrag von 1368 M. ge- wonnen, welcher sich durch Zinsen aus früheren Ersparnissen auf 1560 M. erhöht. Hieraus werden nach einem Ministerialer lasse vom 12, Mai 1837 zur Zeit dreizehn Stipendien, nämlich sechs an Theologen, drei an Juristen, je eines an einen Studierenden der Medezin und der Philosophie und die beiden übrigen ohne Unterschied der Fakultät für die dreijährige Studienzeit nach der Bestimmung des Wittenberger Professorenkollegiums verliehen.

Die dritte Gruppe dieser Geldstiftungen, deren Mittel aus dem Vermögen der Wittenberger Universität stammen, bilden die königlichen Stipendien. Hieraus werden zunächst jährlich zwanzig Stipendien zu

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je neunzig und dreifsig Stipendien zu je sechzig Mark, insgesammt also 3600 JL bestritten. Über ihre Verleihung entscheidet jedoch nicht das Kollegium der Wittenberger Professoren, sondern bei ihrer allge- meinen Bestimmung für alle Studenten ohne Unterschied ihrer Heimat die Benefizienkonmiission der Universität und an zweiter Stelle der Kurator. Weitere 1200 M. sind zu Unterstutzungen von je 240 M, jährlich für fünf Privatdozenten der verschiedenen Fakultäten bestimmt, welche eine gedeihliche akademische Wirksamkeit erwarten lassen. Da diese Wirksamkeil aber selbstverständlicli nicht an die Universität Halle -Wittenberg gebunden ist, so werden sie von dem Unterrichts- minister, wenn auch nach Anhörung und auf V'orschlag der Fakultäten verliehen. Endlich stehen neben einer geringen Entschädigung für den bei der Verwaltung beteiligten Beamten zu aufserordentlichen Unterstützungen der dringend bedürftigen Studenten noch 744 M. dem Universitätskurator und 1800 ÄL dem jeweiligen Rektor zur Verfügung; namentlich der letztere ist bei seiner Auswahl weder an das kirchliche Bekenntnis der Studierenden noch an die Grenze des vorgeschriebenen Trienniums oder an ein bestimmtes Verletlungsverhältnis zwischen den einzelnen Fakultäten, ja nicht einmal an die preufsische Staatsange- hörigkeit gebunden.

Der secliste Paragraph des Regulativs vom 12. April 1817 über die Vereinigung der Universität Wittenberg mit Halle bestinnnte. dafs der theologische und der philologische Teil der Wittenberger Univer- sitätsbibliothek zum Gebrauch des neuen Predigerseniioars und des dort schon bestehenden Lyzeums zurückbleiben, der Rest dagegen mit allen anderen wissenschaftlichen Sammlungen und Apparaten in den Besitz der hallischen Universität übergehen und, soweit nicht besondere Stiftungen eine Absonderung vorschrieben, mit ihren Sammlungen ver- schmolzen werden solle. Nach dieser Vorschrift wurde auch verfahren, während zwei andere Büchersammlungen, welche bisher mit der Witten- berger Universität verbunden waren, die von Ponickausche und die ungarische, in ihrem vollen Bestände nach Halle übergiengen. Es hatte indes nicht viel gefehlt, dafs diese Sammlungen in den Kriegswirren der vorhergehenden Jahre untergegangen wären; sie wurden lediglich durch die Tatkraft und Umsicht eines Mannes, ihres damaligen ersten

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Kustos und späteren Hallenser Professors Magister Gotllieb VViih. Gerlach gerettet (s, o, II, 70),^)

Im Juli 1813 wurden nämlich die Üniversitäts- und die Ponickausche Bibliothek, vermutlich auch die ungarische, aus ihren bisherigen Räumen in das Provianthaiis geschafft und darauf im August noch vor Üm- schliefsung der Stadt durch Gerlach auf Kähnen verladen, um auf der Elbe nach Dresden verschifft zu werden. Sie gelangten indes nur bis zu einem Rittergute Seuselitz einige Stunden unterhalb Meifsen und blieben dort bis 1816, um dann durch denselben Gerlacli nach Witten- berg zurückgeschafft zu werden. Im April 1817 wurde er nun von dem Minister beauftragt, die oben bezeichnete Aussonderung in der Art vorzunehmen, dafs neben den eigentlich theologischen und philo- logischen Büchern auch alle Werke allgemeinen Inhalts, welche zu diesen beiden Weisse nschaften in Beziehung standen, für Wittenberg zurückbehalten würden; aufserdem blieben dort alle Schriften, welche schon in der halüschen Bibliothek vorhanden waren. Der hiernach an Halle fallende Rest zählte nur 2444 Werke, welche nach Vollendung jener mühsamen Arbeit mit den beiden anderen genannten Bücher- sammlungen erst im April 1823 in 134 Bucherkisten in Halle ankamen.

Von weit gröfserem Umfange und auch inhaltlich wertvoller wenn gleich von beschränkterem Zwecke war die Ponickausche Bibliothek.-*) Der sächsische Kriegsrat Joh» Aug. von Ponickau, geboren am 2. Sep- tember 1718, gestorben am 26. Februar 1802, hatte nach Ablauf seiner Studien- und Dienstjahre seine Zeit und sein Einkommen zur Anlegung einer Büchersammlung verwendet, welche zunächst alle Werke um- fassen sollte, die sich auf die Geschichte und Landeskunde Sachsens bezogen, daneben auch andere Schriften allgemein wissenschaftlichen Inhalts, namentlich aus der Geschichte der Gelehrsamkeit für ver- schiedene Fächer aufnahm. Jener erste Zweck wurde bis zu einer annähernden Vollständigkeit in einer Sammlung von 11 12000 Werken erreicht; zu dem zweiten unter dem Gesammttitel Miszellanea begriffe- nen Bestandteile der Bibliothek traten noch als besonders schätzens- wert eine grofse Zahl französischer Flugschriften aus dem achtzehnten Jahrhundert, insgesaramt wol 3 4000 Bände, aufserdem eine beträcht- liche Anzahl von Handschriften, Landkarten, Gemälden und Siegeln,

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Von dieser kostbaren Sammlung gieng ein beträchtlicher Teil bei der Beschiefsung Dresdens 1760 durch Feuer verloren; allein der Stifter war unermüdlich bestrebt, den Verlust zu ergänzen und überhaupt den Vorrat zu vermehren. Schon 1762 hatte er diese Bibliothek der Wittenberger Universität zugedacht, deren eigene Sammlung allerdings höchst ungenügend war; diesen Vorsatz führte er noch bei seinen Leb- zeiten, vermutlich wegen seiner zunehmenden Erblindung, von 1789 92 durch Hinüberschafifung der Sammlung nach Wittenberg aus. Hierbei übernahm er nicht nur die Kosten der Übersiedelung, sondern auch die Ausgaben für die neue Aufstellung und setzte überdies testamenta- risch eine Summe von 3000 Thalem aus, deren Zinsen teils zur Be- soldung eines besonderen Kustos für diese Bibliothek, teils zu ihrer Vermehrung verwendet werden sollten und auch noch verwendet wer- den. Nach dem Willen des Gründers ist also diese Sammlung in ge- sonderten Räumen, wenn auch innerhalb des Gebäudes der hallischen Universitätsbibliothek aufgestellt, für welche sie eine äusserst will- kommene Ergänzung bildet. Es scheint übrigens, dafs diese Absonde- rung während der Wittenberger Zeit nicht so sorgfältig beobachtet und deshalb trotz widerholter nachträglicher Durchforschung Reste dieser Sammlung dort zurückgeblieben sind.

Zum Vergleich der Wittenberger und der Hallischen Bibliothek in ihrem früheren Zustande wird übrigens die Bemerkung dienen, dafs im Januar 1807 in der letzteren nach einer von dem mehrgenannten Intendanten Glarac veranlafsten Aufnahme 13 918 Werke gezählt wur- den; und doch hatte die Friedrichsuniversität mit Recht bis auf die Verwaltung des Kanzlers von Hoffmann und die grofsen Bewilligungen Friedrich Wilhelm III zur Zeit des Ministers von Massow über die ärm- liche Ausstattung ihrer Bibliothek Klage geführt.

Die ungarische Bibliothek war besonders für die Fortbildung der Stipendiaten aus Ungarn in der Kunde ihrer Heimat bestimmt; sie enthielt deshalb wesentlich Werke, welche sich auf die Geschichte, Statistik und Geographie Ungarns bezogen und war aus den Abzügen angeschafft und ergänzt, welche jeder Empfänger eines solchen Stipen- diums zu erleiden hatte. Nach der Cassaischen Stiftung bestanden diese bei dreijähriger Genufsdauer für jeden Stipendiaten in einem

Dukaten und sechs Mark, bei Verlängerung des Bezuges in weiteren sieben Mark, und aufserdeni halle derselbe nach seiner Anstellung jährlich drei Mark zu gleichem Zwecke einzuschicken.

Von den übrigen Wittenberger Sammlungen kommt hier nocli die physikalische in Betracht, welche lediglich der gleichnamigen in Halle einverleibt wurde; sie enthielt neben dem physikalischen und chemi- schen Apparat auch mehrere saubere Modelle technologischer Art, Ein Teil dieser Sammlung, welche von dem Wittenberger Professor Lang- guth hergestellt war, wurde schon 1812 für die Ilallische Universität käuflich er^vorben. Diese Instrumente und Modelle, welche sich neben den vorerwähnten Fächern auch auf die Uranographie beziehen» sind sämmtüch wol erhalten und in brauchbarem Zustande, besitzen aber bei der weiteren Ent Wickelung der beteiligten Wissenschaften jetzt nur einen immerhin unverachtlichen Wert für ihre Geschichte.

Endlich ist hier zu erwähnen, dafs aus der Wittenberger Kranken- kasse, dem sogenannten fiscus nusocomu, nach § 13 des mehrangeführten Regulativs jährlich 350 Thaler an die Hallischen Kliniken besonders zur Verpflegung kranker Studenten abgegeben werden sollten, wozu nach § 15 noch weitere 150 Tlialer aus dem bisherigen StaatszuschuJs für die Wittenberger Universität traten. Nach g 14 wurde die Witten- berger Wlttwenkasse mit ihrem Bestände und ihren Verpflichtungen zwar gleichfalls nach Halle verlegt, jedoch mit der mafsgebenden Be- schränkung, dafs ihre Einkünfte nur für die früheren und gegenwärtigen Hinterbliebenen der Professoren der Wittenberger Stiftung verwendet werden dürften.

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Anmerkungen zu Kapitel 18,

1) Ärclii\' de» Mitibteriums der geistl. u. s. w. AngeL, Ee Organisation der Univ. Halle I, 1 VoL 1.

2) Min. Arch, a, ft. ä; Univ. Areh. H. 18.

3) Geh, Staatsareh. R, 74. L. V, Univers. u. SchiilsaclieD, Sachsen ToL L

4) Uiiiv. Arch. E. \L 10 Vol. V fol. 5S.

5) Geh. Staiitsaich. R. 74, L. V. ii. s. v.\\ Min. Arch. Vereinigung von Witten- berg u. Halle I Aijt. X. 4.

6) Geh. Staatsareh. an letztangeftlhrtor Stelle N. 6. Die YeränderuDf^ der Aafgifht erfolgte durch Min. Erl. v. 27./7 1818.

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7) Miß. Arch. h. a. 0, Die Versetzung der genannten Professoren in den Hiüteetand wurde in dem konigL Ed. v. 12. April 1817 f^enohmigt,

8) Dekan ataakten der juristisch<-*n Fakultät VoL 56,

9) Univ. Areb., Cancellariatsakti^n VoL II.

10) Dir^ Grundlage di^r Darstellung bildet das zuverläBsige und emheitlich ver- fafste Werk yoo Leop. Witte Das Leben D, Fr. Aug* Getttrrni Tholucks, 2 Bdo 1884. 86. Vgl. dazu Mart. Kahler Aug. Thaluck, ^'in Lebensabrifs, 1877.

11) Hegel Encyklopaedi*' rler philosophischen Wissenschaften, 8. Aufl,, Vorr. XI Anm. und 6. b^l,

12) Dekanatsakten dor Jurist. Fakult. Vol. 48.

13) C. Barries Peter Krukenberg, Biographische Skizze and Charakteriatik «einer Lehrthatigkpit; Halle 1866.

14} Friedländer Ansichten von Italien, 2 Bde, 1818,

15) K. RoBenkraiiz Von Magdeburg bis Königsberg S. 281 &. und S. a84 tl'.

16) Seidlers Hanptschrift ist de versibits dovhmiacis^] L 17) Xenophontis Occonomicus eiL KusieruE ISVJ.

18) Gut!. Dittenbergeri oratio de Carolo Reisigio Thuringo vor dem Hal- lischen Vorlesungsverzeichnis des Soauaerhalbjahrs 1892.

19) O. Ribbeck Fr. Wilh. Ritschi I S. G4 £ u. 81 f.

20) Univ. Arch. Jubelfeier des Prof. Schütz.

211 Heinr. Leo Meine Jugendzeit, 1880 nach seinem Tode herausgegeben,

22) W. Weber. Eine Lebensskizze von Heinr. Welier in der Deutschen Rundschau 1892 S. 183—202. Der Titel der mit dem illteren Bruder gemein- flchaftlich herausgegebenen Entlingsschrift war; Die Welleiüehre auf Kxjjeninente gegründet, Leipzig, 1825. Der Titel der Promotionsschrift Theuria efficatiae h^- minarum maxime «oft*7mm, der Habilitationsschrift Le^es osciihiUottts onundae. Auf der Xaturforscherversainmlnng in Berlin 1828 hiwlt W, W<=*ber den sehr heifällig aufgenommenen Vortrag über die Kompensation der Orgelpfeifen.

23) VergL Die Rettung der Wittenberger Universitiltsbibliothek durch deren KuatoiJ Mag. G. W, Gerlach. Zur Geschichte de& Jahres 1813; Halle, 1859. Kleinschmidt Geschichte des Königr. We&ttalen vermiBcht S, 590 irrig die Sehickaale der Universitäten Halle und Wittenberg.

24) Ad. Langgut li Johann August von Pouickau, ein gelehrter Bibliophile des 18. Jahrhunderts; im Centralblatt für BiVjliotht'ksweeen, Jahrg. VIII, Heft 6, 1891 S. 241— :^75; vgl. dazu Ed. Böhmer in der Festschrift zur Feier der fünfzig- jährigen Vereinigung der Universitäten Halln und Wittenberg 1867, und 0. H;*rt- v ig in der AUgem* Deutschen Biographie XXVI S. 410.

Kapitel 19.

Die Verwaltung und Staatsaufsicht.

§ 59. Kanzler niiil Prorektor,

Wie Niemeyer während der westfälischen Zeit bemüht gewesen ivar, seine Machtfulle und Verantworttichkeit durch Einsetzting eines

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Verwaltungsaiisschusses und eines Prorektors zu begrenzen und die Verfassung der Universität, so weit es die Umstände zuliefsen, den früheren Einrichtungen anzupassen, so trug er nach Herstellung der preufsischen Herrscliaft darauf an, dafs er sein ständiges Rektorat an einen nach alter Sitte gewählten Prorektor abgeben, aber das Kanzler- amt beibehalten dürfe. Dies wurde gegen das Gutachten des Ober- praesidenten der neuzusammengefügten Provinz genehmigt, welcher seit Widerherstellung der Universität die Aufsicht und Kuratel über sie geführt hatte und gern weiter führen wollte. Der Minister von Schuck- mann betonte hierbei in seinem Berichte vom 27. Dezember 1816, dass die Befugnisse des Kanzlers ganz nach Niemeyers Wünschen zu regeln seien, da er sich freiwillig des Rektorats begeben habe. Dem w^urde durch den königlichen Erlafs vom 4 Januar 1817 in der Weise ent- sprochen, dass dem Kanzler die Oberaufsicht über die Universität, ins- besondere über ihre Hilfsanstalten und die ganze Vermögensverwaltung übertragen und dazu das Recht zu gutachtlichen Vorschlägen beigelegt wurde, Dafs durch ihn auch der gesammte schriftliche Verkehr mit dem Ministerium vermittelt werde, wurde zwar von Seiten des letzteren im ganzen streng eingehalten, wogegen die Mehrzahl der Professoren noch durch lange Zeit ihre Gesuche unmittelbar an den Minister zu richten liebten und hierdurch Rückfragen veranlalsten , welche eine glatte Geschäftserledigung erschwerten und verdunkelten. Schuckniann hatte schon in einem Erlasse vom 29. Aug. 1816 das Amt des Kurators so umschrieben, dafs er ständiger Kommissar des Ministers, das Organ desselben an Ort und Stelle sein solle. Im wesentlichen war also der Kanzler dann, was vor ihm Ho ff mann gewesen war und nach ihm die Kuratoren sein sollten, nur dafs Niemeyer daneben sein Lehramt, die Stellung innerhalb des Professorenkollegiums und der Fakultät und die Wählbarkeit zum Prorektor beibehielt.') Niemeyer führte diese Würde bis zu seinem Tode wenigstens dem Namen nach fort, obschon sie 1819 durch die Einsetzung eines besonderen Regierungsbevoll- mächtigten und Kurators so ziemlich ihres Inhaltes entleert wurde. Nach jenem Zeitpunkt erlosch das Kanzleramt.

Durch den eben gedachten Erlafs von 1816 wurde also der Friedrichsuniversität in ausdrücklicher Gleichstellung mit den übrigen

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preufsischen Universitäten die Wahl ihres Prorektors zurückgegeben, sogar ohne den Wahlkörper an den früher vorgeschriebenen Weclisel unter den Fakultäten und an die Rangfolge der Professoren im akade- mischen Konzil zu binden. Um jede Zufälligkeit auszuschliefsen, wurde die Wahl erst durch eine zweite Abstimmung unter den dreien ent- schieden, welche im ersten Wahlgange die meisten Stimmen erhalten hatten. Der Gewählte hatte seine etwanige Ablehnung mit Gründen zu unterstützen, über deren Giltigkeit das Generalkonzil nach seinem Abtreten durch einfache Abstimmung ohne weitere Verhandlung be- fand. Dieser Entscheidung sollte sich der Gewählte unbedingt unter- werfen; nur Niemeyer erhielt das Recht, eine auf ihn fallende Wahl ohne Anführung von Gründen abzulehnen. Die Abwesenden hatten ihre Stimmen schriftlich und versiegelt an den derzeitigen Prorektor einzuschicken, auch zugleich sich über die Annahme einer etwa sie treffenden Wahl zu erklären. Die Verpflichtung der Abwesenden zu dieser schriftlichen Stimmabgabe wurde nochmals durch einen Erlafs des Ministers vom 17. Juni 1834 eingeschärft.^)

Die vollzogene Wahl war sofort dem Kanzler anzuzeigen und ihre Bestätigung oder die Anordnung einer Neuwahl durch den Minister abzuwarten. In dieser Schlufsbestimmung schien eine Abänderung des uns bekannten Organisationserlasses vom 10. April 1804 zu liegen,*) welcher in § 4 allerdings den Vorbehalt enthielt, dafs der Oberkurator (= Minister) statt des gewählten auch einen anderen ordentlichen Pro- fessor zum Prorektor ernennen dürfe, nur dafs hierzu die besondere Ermächtigung des Königs einzuholen sei. Aus dieser Verschiedenheit folgerte in einem späteren Streitfalle eine beträchtliche Minderzahl des Professorenkollegiums, dafs auch bei nicht bestätigter Wahl das Wahl- recht des Generalkonzils unbeschränkt fortbestehe, oder mit anderen Worten, dafs der Minister auch mit königlicher Genehmigung das Recht nicht besitze, in Nichtgenehmigung der getroffenen Wahl einen Pro- rektor zu ernennen. Dieser Fall wird später erörtert werden; zunächst sollte gegen die erwähnte Auslegung der Vorgang des Jahres 1824 sprechen, wo auf königlichen Befehl sogar der schon im Amt befind- liche Prorektor Gesenius seiner Würde enthoben und statt seiner der

*) Vgl. Anlage 32.

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Staatsrat von Jacob auf drei Jahre zum Prorektor bestellt wurde, ohne dafs das Generalkonzil gegen die Rechtmafsigkeit dieses Verfahrens Einspruch erhoben hätte.

Genug das Wahlrecht der Universität war in erweiterter Fassung hergestellt und in dessen erstmaliger Ausübung der geschäftskundige und besonnene Maafs zum Prorektor gewählt, auch am 31. October 1816 ohne Anstand bestätigt. Die neu eingetretenen Wittenberger Professoren hatten gebeten, für diese erste Wahl von der Beteiligung an dem Wahlakte entbunden zu werden, was ihnen durch den Erlafs vom 10. October zugestanden war. Dafs im folgenden Jahre unter ihrer Teilnahme der Wittenberger Gruber mit dieser Wurde betraut wurde, ist schon erzählt.*) Endlich wurde 1824 durch Ministerialerlafs die feierliche Begehung des Prorektorats wechs eis am 12. Juli wider eingeführt, von welcher lange Jahre abgesehen war, weil sie vordem für die Studenten einen willkommenen Anlafs geboten hatte, ihre Teil- nahme allzu geräuschvoll auch auf den Slrafsen der Stadt kundzugeben.

So schien alles von neuem wol geordnet, die altgewohnte Ver- fassung wider hergestellt und ein ruhiger Gang des Universitätslebens unter dem angestammten Herrscherhause des erlauchten Universitäts- gründers verbürgt; die Zahl der Studenten, welche 1812 wenig über 300 betragen hatte, hob sich stetig und hatte 1819 schon wider die Höhe von fast 800 erreicht. Da wurde auch unsere Frfedrichsuniversität von einer Bewegung berürt, welche sich rasch über die meisten deut- schen Hochschulen ausgebreitet hatte und ursprünglich aus reinen und selbst löblichen Antrieben entstanden bald so viel Trübes und Besorg- liches mit sich zu führen schien, dafs sie die deutschen Regierungen zu ernstlichem Einschreiten und zu einer wesentlichen Umgestaltung der akademischen Verwaltung durch Einsetzung eines mit besonderer Vollmacht ausgerüsteten Regierungsbearaten bewog. Diese Einrichtung war anfänglich nur als vorübergehend gedacht; sie sollte aber Dank der Torheit von verschiedenen Seiten fast ein Menschenalter währen und erst dann weichen, als eine neue allgemeinere und stürmischere Bewegung mit anderen Schranken auch diese Fesseln der akademischen Selbstverwaltung sprengte.

I

*) Siehe oben II, 55.

§ 60» nie deutsche Burschenschaft.

Der vaterländische Kampf von 1813/14 mit seinen hohen Zwecken und seinen trotz aller Zwischenfälle reichen Erfolgen hatte den Sinn des deulschen Volks gehoben und veredelt; er hatte zugleich die Hoff- nung erweckt, dafs so grofse^ so freudig dargebr achte Opfer den Deut- schen auch den inneren Frieden, eine engere Geraeinschaft und eine lebendigere Beteiligung am staatlichen Leben bringen würden. Es wäre unverständlich gewesen, wenn diese Gefühle in der akademischen Jugend, aus welcher eine namhafte Zahl mitgestritten und mitgeblutet hatte, nicht einen besonders starken Widerhall gefunden hätten; hat doch die Jugend das schöne Vorrecht, die Forderungen und Verheifsungen des Lebens ideal aufzufassen und über seine notwendigen Härten und Engen unbekümmert hinwegzusehen. Hierzu schien sie in jener Zeit sogar besonders berechtigt, da der gewaltige Ethiker in seinen Reden die Widergeburt und die Befreiung des Vaterlandes vor allem von der Tatkraft der Jugend abhängig gemacht hatte. Von solcher Stimmung mufste auch die nachwachsende Studentenschaft, welche die Waffen noch nicht zu fuhren vermochte, um so lebhafter ergriffen %verden, als sie dieselbe mit Ernst durch ihre gereifteren von dem Schlachtfelde in die Hörsäle heimkehrenden Genossen vertreten, in ihnen die lebendigen Muster vaterländischer Kraft und Gesittung vor Augen sah. Es war löblich, dafs dieser Jugend schaal und abgeschmackt erschien, was vordem als studentischer Brauch in Ehren gehalten wurde» und es war zweckgemäfs, dafs sie sich zur Ausmerzung der Misbräuche, zur Pflege edlerer Gesinnung in möglichst grofse Gemeinschaften zusammen- zuschliefsen und zu stärken suchte.^

Aus solcher Sinnesweise gieng die Stiftung der allgemeinen deut- schen Burschenschaft in Jena am 12; Juni 1815 hervor; abtun und abschaffen wollten die Mitglieder, was ihnen am Studentenleben kin- disch und verwerflich erschien, auflösen die sich befehdenden Sonder- verbindungen in eine allgemeine Studentenschaft und sich selbst vor- bereiten, um das befreite Vaterland und die eigene Ehre zu schützen. War die Vorstellung über die Wege, auf welchen dieses edle Ziel er- reicht werden könne, noch verworren und unbegrenzt, so hatten

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wenigstens in ihr bestimmte politische Zwecke, gar solche welche sich etwa gegen die Fürsten wenden sollten, um so weniger Raum, als die Fürsten noch nicht einmal in der Lage gewesen waren, über das Mafs der zu gewährenden staatlichen Freiheit sich zu erklären. Die Ver- fassung des deutschen Bundes war ohnehin allgemein und unbestimmt genug, um ungeschulten Köpfen noch alle Hoffnung zu lassen, und die Gefahr radikaler Einheit lag um so ferner, als kurzsichtige und befangene Historiker jener Zeit bemüht waren, die Gemüter mit Ab- neigung gegen Preufsen zu erfüllen, welches doch vor allen der Zeit und dem Grade nach für die Befreiung des Vaterlandes seine Kraft und sein Blut geopfert hatte.

Die preufsischen Staatsmänner sahen deshalb jenen Vorgängen unter der akademischen Jugend zunächst ziemlich gelassen zu: der Minister forderte zwar am 21. Juni 1817 Bericht über die burscben- schaftliche Verbindung Teutonia, welche sich in Halle bereits 1814 ge- bildet hatte, hielt sich dann aber nach seiner Verfügung vom 10. Juli nicht veranlafst, durch weitere Malsregeln dieser Erscheinung grölsere Wichtigkeit zu verschaffen, da die angezeigten Tatsachen zu unbestinmit seien. Auch der Prorektor Gruber antwortete am 23. October dess. Jahres auf eine Anfrage aus Breslau, dafs ein politischer Zweck der Teutonia sich nicht ergeben habe, und noch in einem Berichte vom 16, Januar 1819 glaubte er derartige Verbindungen als ganz natürlich, wo nicht gar für lobenswert erklären zu dürfen. Ja andere meinten die Teutonia, obschon sie sich nach mehreren Hochschulen verbreitet hatte, bei ihren engeren landsmannschaftlichen Formen überhaupt als eine echte Burschenschaft nicht anerkennen zu können, zumal sie sich von jedem Anschlufs an die Jenenser fern gehalten hatte. Nach einem Berichte des hallischen Landrats Streiber vom 7. Aug. 1818 hatte sie sich in Folge von Streitigkeiten schon 1816 aufgelöst, und da sie dem Verlangen nach weiterer Vereinigung nicht gerecht geworden war, so gieng man erst jetzt in Halle an die Bildung einer allgemeinen Burschen- schaft, welche dann freilich mit den Burschenschaften anderer Univer- sitäten in Verbindung trat. Diese umfafste nach Streibers Anzeige den gröfsten Teil der Studierenden; sie habe auf die allgemeine Gesittung vorteilhaft eingewirkt, so dafs die alte Renommisterei verschwunden

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und seit einem halben Jahre keine Karzerstrafe verhängt sei,*) Das war die Zeit, in welcher K, von Räumer sich mit den besseren Zielen der Borschenschaft befreundete, ihre Ausschreitungen aber misbilligte, und wahrlich wenn sie den Zweck verfolgte, welchen Leop. Haupt (a. a. O. S. 82) ihr noch 1820 beimafs, eine allgeraeine, öffentliche, christlichteutsche V^erbindung zu sein, welche in sich die studeniischen Unterschiede, den Pennalismus, schliefslich den Zweikampf aufheben wolle, so brauchte man ihretwegen keine Besorgnis zu hegen.

Denselben Zweck und dieselbe gute Wirkung hatte zunächst auch die Jenenser Burschenschaft»^) Allein es kann nicht befremden, dafs so löbliche und doch so wenig begrenzte Unternehmungen sich bald minder gunstig entwickelten und dafs die Teilnehmer durch die Un- klarheit über ihre Kraft und ihre Mittel, durch den Ehrgeiz einzelner Mitglieder, später auch durch verkehrte Mafsnahmen der Obrigkeit in falsche Bahnen und zu verwerflichen Schritten gedrängt wurden. Zu- nächst nahmen doch die burschenscharHichen Reden und Verhandlungen einen ungebürlichen Raum im akademischen Leben ein und mit den widerhoiten Beratungen über Formen, denen man einen fruchtbaren Inhalt nicht zu geben wüste, wurde allzuviel Zeit und Kraft vergeudet. Da zudem die begeisterten Burschen durch einige ihrer Lehrer in dem Gefühle ihrer Wichtigkeit noch bestärkt wurden, so kann es nicht Wunder nehmen, dafs sie dem Übermut und der Unlenksamkeit weit über das der Jugend zugestandene Mafs verfielen.

War dies schon an sich bedenklich, so erregte es nach aufsen hin um so gröfseren Anstofs, als es sich mit einer anderen im Kerne gleich- falls löblichen Bewegung berürle und durchdrang, welche in ihrer Er- scheinungsform die Verachtung äufserer Sitte mehr als billig zur Schau trug. Es war erklärlich, dafs der ehrliche Polterer Jahn auch nach dem Feldzuge gegen das Walschtum in jeder Gestalt wetterte; dafs er aber die Jugend, welche doch auch zum Anstand und zur Bescheiden- heit erzogen werden soll» in der preufsischen Hauptstadt und unter den Augen des zurückhaltenden Königs zur Derbheit wo nicht zur Ungeschliffenheit in Tracht und Haltung geradezu anleitete, muste einiges Mistrauen gegen das von ihm vertretene Deutschtum erwecken» Dieses geflissentliche Abtun dulserer Sitte gieng nun mit der Turnerei

Scbradcf. LTaiversUüt Halle. U. 7

auf die Burscheiiscbaft über, Heinr. Leo erzählt rait ergetzlicher Selbstverspottung von dein seltsamen Eindruck, welchen er auf seinen Burschen fahrten mit seinem äufseren Auftreten in gebildeten Häusern hervorgerufen habe.

Diese Wunderlichkeiten uiochten belächelt und überwunden wer- den; allein die ungestüme Jugend verlangte nach einer Betätigung, mindestens nach einer öffentlichen und lauten Kundgebung ihrer Ge- fühle, welche zu einer weiteren Erhitzung der Köpfe führte und die Unbesonnenen zur nichtgewollten, die Ehrgeizigen und Berechnenden zur bewusteo Übertretung der Gesetze bewog. So kam es zuerst 1817 zu dem in seinen Einzelheiten nicht vorbedachten Wartburgfeste, welches trotz des Überschwangs der Reden allenfalls hätte von den Regierungen übersehen werden imd in eine Ernüchterung auslaufen können, wenn nicht hierbei der eitle und in staatlichen Dingen völlig unwissende Mafsmann durch seine alberne Bücherverbrennung einflufs- reiche Männer schwer beleidigt und der Jenenser Fries durch unbe- dachte Worte den Argwohn erregt hätte, dafs die Torheiten der Stu- denten von ihren Lehrern gebilligt, wol gar angestiftet würden. An- dererseits war es eine psychologische Notwendigkeit, dafe die Feurigeren alsbald vom Wort zur Tat übergehen wollten und ohne Verständnis der obwaltenden Schwierigkeiten verräterische Absichten bei den Re- gierimgen witterten, welche mit der Verkündigung einer freieren Ver- fassung zögerten. Hatte doch selbst ein Mann, wie Uhland, schon 1816 in einem übrigens schönen Gedicht*) die Fürsten der Säumigkeit, die Völker des Mangels an Mut beschuldigt, obschon der Anteil der Schwaben an dem deutschen Freiheitskriege ein sehr mäfsiger ge- wesen war.

Jene ersehnten Taten, welche sich doch nur in gewaltsamer Er- zwingung der verheifsenen Volksrechte ausdrücken konnten, durften selbstverständlich nicht öffentlich angekündigt werden. So bildeten sich denn innerhalb der allgemeinen Burschenschaft und ganz im Widerspruch zu ihren ursprüngüchen Grundsätzen geheime Kreise, wie die Schwarzen in Giefsen; es kamen die Be wüsten und Unbedingten und vor allen unternahm und verstand es Karl Folien, seit 1818 Privat- dozent in Jena, die gerade Denkweise der Burschen in ihr Gegenteil

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zu verkehren und ein Zerrbild der Pflichtenlehre zu entwerfen, welches die Überzeugung und das Belieben des Einzelnen über das allgemeine Sittengebot, natilrlieh um so viel mehr über die Staatsgesetze zu stellen befahl. In gährenden Gemütern konnte die Frucht solcher Saat nur das Verbrechen bis zum Aufruhr und zum Morde sein; Sands böse Tat am 23. März 1819 rauste allerdings die Regierungen zum ernstesten Nachdenken aufrufen, wie solcher Verführung der jugendlichen Ge* wissen zu steuern sei. Wie einige übrigens mit keinem Namen ver- sehene Denkschriften im preufsischen Staatsarchiv beweisen, hatte man im Unterrichtsministerium die Gefahr schon vor der Ermordung Kotze- bues erkannt, ohne noch zu bestimmten Entschlössen über die Art der Abwehr gediehen zu sein.'^) Ja wenn ein öfifentlicher Lehrer der Theologie» wie der sonst keineswegs hitzige de Weite, im Mitgefühl mit dem über Sands Mutter gekommenen Leide sich so weit vergessen konnte, die Mordtat bedingter Weise als einen Ausflafs der Gewissens- ; treue anzuerkennen, so war der Verdacht, dafs die Universitäten unter Mitschuld ihrer Lehrer die Pflegestätten des Aufruhrs seien, einiger- mal'sen verzeihliclh

Von ähnlicher Anschauung ausgehend und ohnehin durch seine Gemütsart und sein früheres Geschick zum Mistrauen geneigt hatte Friedrich Wilhelm III schon am 7* Dezember 1817 erklärt, ohne An- stand diejenige Universität aufheben zu wollen, auf welcher der Geist der Zügellosigkeit nicht zu tilgen sei; dazu ängstigte die Erinnerung an die mit ihren Folgen kaum überwundene französische Revolution die Gemüter der Staatsmänner. Somit gelang es Metternich, der die Gefährlichkeit der deutschen Einheit und des preufsischen Wachstums für sein Oesterreich allezeit klar erkannt hat, zuerst in Teplitz den König von Preufsen, dann in Karlsbad die deutschen Fürsten zu Zwangsmaisregeln wie überhaupt gegen die politischen Regungen des deutschen Volkes so insbesondere gegen die Universitäten zu über- reden und diesen durch eine übereilte Abstimmung am 20, September 1819 in der Bundesversammlung die gesetzliche Form und Anerkennung zu verleihen-

Diese am 18, October dess* J. in Preufsen verkündigten Beschlüsse bestimmten in ihrem zweiten Abschnitt, dafs bei jeder Universität ein

7*

KJO

mit aufserordent liehen Befugnissen versehener Regierungsbeamter an- zustellen sei, welcher über die strengste Vollziehung der bestehenden Gesetze und Disziplinar- Vorschnften zu wachen, den Geist, in welchem die akademischen Lehrer bei ihren Vorträgen verfahren, sorgfältig zu beobachten und demselben, jedocli ohne unmittelbare Einmischung in das Wissenschaftliche und die Lehrmethoden, eine heilsame auf die künftige Bestimmung der studierenden Jugend berechnete Richtung zu geben, endlich Allem» was zur Beförderung der Sittlichkeit, der guten Ordnung und des äufseren Anstandes unter den Studierenden dienen könne, seine unausgesetzte Aufmerksamkeit zu widmen habe. Die Bundesregierungen wurden verpflichtet, die Lehrer an den Universi- täten und Schulen, falls sie ihren rechtmäfsigen Einflufs auf die Jugend zur Verbreitung verderblicher, der öffentlichen Ordnung und Ruhe feindseliger oder die Grundlagen der bestehenden Staatseinrichtungen untergrabender Lehren misbrauchten» auf Antrag des Regierungsbevoll- mächtigten sofort und ohne Beachtung formaler Hindernisse aus ihrem Amte zu entfernen und nirgends wider anzustellen. Die Gesetze gegen unerlaubte Studentenverbindungen, besonders gegen die seit einigen Jahren gestiftete allgemeine Burschenschaft sollten unter wachsamer Einwirkung der Regierungsbevollmächtigten um so strenger aufrecht erhalten werden, als diesem Verein die schlechterdings unzulässige Voraussetzung eines fortdauernden Verkehrs zwischen den verschiedenen Universitäten zum Grunde liege. Kein Student, welcher forlan sich an verbotenen Verbindungen beteilige, solle später zu einem öffentlichen Amte, ja im Falle seiner Verweisung nicht einmal zu weiterem Studium auf anderen Universitäten zugelassen werden.

Zur Ausführung dieser Vorschriften wurden nun die an den preufsi- schen Universitäten neueingesetzten aufserordent! ichen Regierungs-Be- vollniächtigten am 18. November dess, J. mit einer genauen Geschäfts- anweisung versehen, welche ihnen eine ausgedehnte und tief ein- greifende polizeiliche Macht über die Universität einräumte und die Beschlösse der akademischen Behörden ihrer Bestätigung oder auch Verschärfung zuwies, kurz die Begrenzung und Ausübung der aka- demischen Zucht wesentlich in ihre Hand legte. Namentlich sollten sie entscheiden, wenn der Universitätsrichter und der Senat oder

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andererseits die akademischen Behörden und die Ortspolizei über die Behandlung stydenlischer Vergehuogen unter einander nicht überein- stimmten. Was die alten Gerechtsame der Universitäten noch mehr durchbrach, die Regierun^sbevollmächtigten wurden befugt» bei Säumig- keit der Universitätsbehörden die Mitwirkung der am Orte befindlichen Gerichtshöfe in Anspruch zu nehmen oder auch erforderlichen Falls die akademischen und die polizeilichen Behörden zu gemeinschaftlicher Verhandlung unter ihrem Vorsitz zu vereinigen. Sie sollten ferner sich von der Beschafifecheit der Lehrvorträge die erforderliche Kenntnis verschaffen, den Dozenten die nötigen Bemerkungen hierüber mitteilen und über che Anstellung und Beförderung der Professoren wie über die Zulassung der Privatdozenten dem Minister ihr Gutachten ein- reichen. Zu besserer Beobachtung wurden sie ermächtigt den Sitzungen der Fakultäten beizuwohnen und sie durch den Dekan zu aufser- ordentlichen Versammlungen berufen zu lassen* Weiter sollten sie zur Beförderung der Sittlichkeit, der guten Ordnung und des äufseren Anstandes unter den Studenten den unter ihnen herrschenden Geist und Ton fortwährend beobachten und selbst Einflufs darauf zu ge- winnen suchen, unanständige Tracht und anstöfsiges Betragen durch Anzeige und Bestrafung der Zuwiderhandelnden beseitigeni die Be- schlüsse über die Verleihung der Freitische und sonstigen Unter- stützungen durch ihre Unterschrift bestätigen und monatliehe Berichte über den auf der Universität waltenden Geist, die Beschaffenheit der Sitten und elwanige Vergehungen gegen die Zucht an den Minister erstatten.^)

Um nun diesen Beamten neben ihrer weitreichenden polizeilichen Aufsicht und Verantworthchfceit auch eine innerlich fördernde Fürsorge für die Universitäten zu ermöglichen wurden sie zugleich zu ihrem ' Kurator ernannt» Für diesen Teil ihrer Obliegenheiten wurden sie am 21, November 1819 mit besonderer Anweisung versehen;*) es genügt hier aus ihr hervorzuheben, dafs sie im wesentlichen die Pflichten und Befugnisse der früheren Kanzler \viderhoit, daneben den Kuratoren die besondere Verwaltung der HOfsanstallen, als Bibliothek, Kliniken und

*) Abgedruckt niit «lern EiDfilhraugsschreibeti in AnL 44*

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sonstiger Lehrinstitute, die Anfertigung der Voranschläge, die Aufsicht über die Kasse überträgt und den gesammten amtlichen Schriftverkehr zwischen der Universität und dem Minister durch sie vermittelt wissen will. Den Kuratoren wurde hierdurch ein weites Gebiet teilnehmender FQrsorge geöffnet, so sehr sie auch im einzelnen an die Entscheidung des Ministers gebunden waren. Für manche Verwaltungszweige ist übrigens diese Abhängigkeit durch spätere Bestimmungen gelockert und die Selbständigkeit wie die Verantwortlichkeit der Kuratoren um ebenso viel erweitert.

Die nächsten Folgen der bundestäglichen Beschlüsse schienen vor- erst den erwarteten Erfolg zu haben: am 26. November 1819 löste sich die Jenenser Burschenschaft feierlich auf. Allein Karl August von Weimar behielt doch Recht mit seiner schon vor zwei Jahren aus- gesprochenen Warnung, dafs Argwohn und gewaltsame Mafsregeln Deutschland verwirren würden.' Mindestens die jugendlichen Gemüter wurden verwirrt, als sie unterdrückt sahen, wozu sie vor kurzer Zeit geglaubt hatten sich öffentlich und ohne Scheu, ja unter halber Zu- stimmung eines hochherzigen Fürsten bekennen zu dürfen. Denn von dem Sandschen Frevel wandten sie sich ab, von den Follenschen Ver- führungskünsten wüsten die wenigsten unter ihnen; sollten sie so plötzlich aufgeben, was aus Liebe zum Vaterlande entsprungen war und was sichtlich das studentische Leben und Denken gereinigt und veredelt hatte? Nicht alle meinten dieses tun, dem ausnahmslosen Verbot so streng sich fügen zu müssen. Vielmehr gerade jetzt taten einzelne, was nun wirklich widergesetzlich war; sie traten zu ge- heimem Bunde zusammen, der die alten Ziele auf einem freilich ganz verkehrten Wege verfolgen wollte. Denn war sein Streben ein richtiges, so durfte es sich nicht auf verborgenen Wegen und in Einzelvereinen im Gegensatze zu der früher bekannten Öffentlichkeit und der in An- spruch genommenen allgemeinen Studentenschaft durchsetzen wollen; und so ungefährlich und unbedeutend im Grunde das Tun der neu- gebildeten Burschenschaft blieb, so wirkte das Geheimnis an sich ebenso anlockend als verführend. Es sollte sich bald zeigen, dafs die jungen Herzen nunmehr allerlei Auswege suchten, um sich mit dem Gesetze und ihrem Gewissen abzufinden, wobei denn die Geradheit

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des sittlichen Gefühls nicht gewinnen konnte. Dasselbe Geheimnis verleitete auch zu weiter gehenden Plänen, welche nicht mehr durch die Öffentlichkeit beschränkt und berichtigt wurden, so dafs sich fortan innerhalb der Burschenschaft» wenn auch nicht an allen Universitäten und nicht überall in gleicher Art und Stärke Kreise zusammenschlössen, deren Ziele sich weder mit den Zwecken der Universität vertrugen noch von Staatswegen geduldet werden konnten. Neben diesen Ge- heimstäüen unterscheiden die Erkenntnisse des Breslauer und des Berliner Obergerichts tatsächlich zutreffend zwischen den zur Tat auf- gelegten Germanen und den auf innere und allmähliche Vorbildung bedachten Arminen; es war ein neuer Widerspruch und Keim des Verderbens für die Burschenschaft, dafs beide Zweige zumal in Jena sich auf das bitterste befehdeten. Man liätte sie freilich bei dieser Zerklüftung für um so ungefährlicher halten sollen und doch wurden sie in den amtlichen Erlassen wie in den Untersuchungen weit härter behandelt als die gleichfalls verbotenen Landsmannschaften, vor denen sie nicht mit Unrecht manclies voraus zu haben glaubten. Treitschke urteilt freilich richtig, dafs die wahre Keuschheit mit ihrem Selhstruhm unverträglich sei; gleichwol hielt man in der Burschenschaft strenger auf Sittlichkeit als in den Korps, und hierin lag ein weiterer und zwar unverächtlicher Antrieb für ihren Zusammenhang und Fortbestand* Auch die akademischen Behörden konnten in dem halb begütigenden Erlasse, durch welchen ihnen die Einsetzung der neuen Vorgesetzten angekündigt und die Vortrefflichkeit der erwählten Männer angepriesen wurde*) keinen Ersatz für die starke Schmälerung ihrer bisherigen Selbständigkeit, keine Schärfung ihrer Verantwortlichkeit erblicken; von Herzen haben sie die argw^öhnische Überwachung der Jugend nicht unterstützt und der Kanzler Nieraeyer klagte, dafs er in der Stille bei Seite geschoben sei. Auch war die neue Verwaltung nicht überall taktvoll, und es kam über die Jugend, wenn auch nicht ohne ihr Ver- schulden, viel Leid und Thränen, welche bei gröfserer Unbefangenheit und herzlicherem Wolwollen der Aufsichtsbehörden, bei besserem Verständnis der jugendlichen Natur sich wol hätten verhüten lassen.

•) S. Aulage 44 A iind B.

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Ein solch omsichtiges, erziehendes, vorbeugendes Verfahren war indes bei Beamten, welche dem eigentlichen Universilälsleben bisher ferner standen, umso weniger zu erwarten, als in Preufsen wenigstens zwar nicht Altenstein, aber der Minister des Innern und die Untersuchungs- kommission sei es aus eigner Überzeugung oder aus Forcht vor den königlichen Rügen immerfort zu eifriger Verfolgung antrieben.

§ 61, Der BegieriiugsbeveUmächtig^te und die Hallenser Untersuchungen,

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War der aufserordentliche Regierungsbevollraächligte mit der Auf- sicht über die ganze Universität einschliefslich des Lehrkörpers beauf- tragt, so galt es aufserdem die akademischen Behörden innerhalb ihres Amtskreises zu strafferer Zucht über die Studenten anzuhalten, ihnen die hierzu nötigen Mittel zu gewähren und die Befugnisse aller dieser Verwaltungsstellen unter einander und gegen den Regierungsbevoll- mächtigten klar abzugrenzen. Dies geschah durch königliche Verord- nung vom 18, November 1819 über die künftige Verwaltung der akade- mischen Disciplin und Polizeigewalt bei den Universitäten,^) deren wichtigste Neuerung in der Einsetzung eines eigenen Universitätsrichters an Stelle des bisherigen Syndikus bestand. Dieser Universitätsrichter sollte selbst kein Professor,*) aber bevorzugtes Mitglied des akademischen Senats und für alle erheblicheren Vergehen der eigentliche und ziemlich selbständige Träger der Zuchtgewalt sein; zu diesen schweren Fällen wurden namentlich Zweikämpfe, tätliche Beleidigungen der Studenten unter einander, Beleidigungen ihrer Lehrer und der Obrigkeit, Auf- wiegelei, Unruhestiftung und Teilnahme an verbotenen Verbindungen gerechnet, letztere soweit ihre Ahndung der Universität überlassen blieb und vorbehaltlich ihrer strafrechtlichen Verfolgung durch die ordent- lichen Gerichte, Ohne die Befugnis des Senats zur Verweisung von Studenten zu beschränken wurde doch dem Universitätsrichter frei- gestellt, gegen einen von ihm nicht gebilligten Senatsbeschlufs die Entscheidung des Regierungsbevollmächtigten anzurufen ; aufserdem

*) Von dieser Beecliräiikung ist später in EinzelfttUen abgesehen.

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war er das Mittel, durch welches der Senat mit der Ortspolizei in Ver- bindung trat. Von der bisherigen Obliegenheit des Syndikus, die Uni» versität in Rechtssachen vor Gericht zu vertreten, wurde dagegen der Universilätsrichter befreit; vielmehr durfte er hierfür nach Einvernehmen mit dem Rektor einen anderen Rechtskundigen wählen. Diese letztere Wahl ist später dem mit der gesammten Vermögensverwaltung betrauten Kurator überlassen; im übrigen ist die Stellung des Universitätsrichters, welche sich in manchem Betracht mit derjenigen des früheren Uni- versitätsdirektors vergleichen läfst, ziemlich unverändert geblieben.

Die Staatsregierung durfte glauben, bei geschickter Führung beider so reich ausgestatteten Ämter, des aulserordentlichen Regierungsbevoll- mächtigten und des Universitätsrichters, jeder Gefahr Herr zu werden; aliein die durch alle Drohungen nicht zu stillende Erregung der Ge- müter, der unausrottbare und an sich unverfängliche Trieb der Jugend, sich mit gleichgesinnten zu engerer Gemeinschaft zusammenzuschliefsen, dazu auf der anderen Seite übermäfsiges und deutlich gezeigtes Mis- trauen Üelsen es immer wieder zur Bildung unerlaubter Vereine, seien es Burschenschaften oder Landsmannschaften , kommen, zu deren Unter- drückung dann widerum wie in einem fehlerhaften Zirkel die Befugnisse des Regierungsbevollmächtigten erweitert wurden. Als solcher war mit dem Erlasse vom 18. November 1819 für Halle der Viceberghauptniann G, H. von Wilzleben eingesetzt; er sollte bald Anlafs erhalten die ihm zugedachte politische Aufgabe in Angriff zu nehmen. Zwar hatte der Minister von Altenstein schon am 27. Aug. dess. Jahres die Auflösung der Hallenser Burschenschaft befohlen, falls eine solche bestelle, und der Kaiser von Österreich hatte am 11. Dezember die wenigen in Halle studierenden Ungaren heimberufen, um seine Staaten vor jeder An- steckung zu be waren, ^^) Allein der geheime Fortbestand der Jenenser Burschenschaft wirkte auch nach anderen Universitäten, hin, mit denen eine Übereinkunft auf dem Dresdener Burschen tage freilich mehr ver- sucht als erreicht wurde. 'Witzlebeo mahnte also am 17. November 1821 in Ausführung einer Ministerialbestimmung vom 11. dess. Mon. die akademischen Behörden in einer sehr wortreichen von mancherlei dro- henden Andeutungen durchzogenen Verfügung nicht ohne Grund zur AVachsarakeit, da in Halle eine Burschenschaft in der Bildung begriffen

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sei. Zur Verfolgung solcher Verbindungen, sie mochten förmlich oder formlos sein, waren die Regierungsbevollmächtigten am 7. Juli desselben Jahrs mit aufserordentlichen ihre früheren Befugnisse weit fiberschreiten- den Vollmachten versehen: sie wurden ermächtigt, von juristischen schwer zu erlangenden Beweisen abzusehen und lediglich nach ihrer Überzeugung ohne weitere gerichtliche Untersuchung und ohne Ifit- wirkung des Universitätsrichters und des akademischen Senats Studentmi zu entfernen, welche verdächtig wären derartige Verbindungen zu stiften, zu fördern oder zu unterhalten, unbeschadet der sonst über sie zn verhängenden gerichtlichen Bestrafung.")

Also der Verdacht und die alleinige Entscheidung dieses Beamten genügte zur Verweisung; welche Umsicht und wieviel Wolwollen hätte dazu gehört, um bei so unbegränzter Machtvollkommenheit, welche doch auch die Versuchung und den Antrieb zu raschem Einschreiten in sich schlofs, vor Misgriflfen zu schützen! Auch wurden schon 1821 sieben Studenten fortgeschickt und alle geschlossenen Vereine verboten. Zu diesen gehörten neben mehreren Landsmannschaften die Gesell- Schaft auf der Quelle, so nach ihrem Versammlungsorte, einem Gast- hause in der kleinen Ulrichsstrafse, genannt, welche burschenschaftlichen Anstrich trug, aber Mangels geschriebener Gesetze als eine eigentliche Verbindung überhaupt nicht gelten wollte. Gleichwol wurde sie als Burschenschaft angesehen, worauf auch die Zahl von 219 Mitgliedern hinwies; da indes die grofse Mehrzahl unter ihnen nach dem Zeugnis der akademischen Behörden sich durch Fleifs und Sittlichkeit auszeich- nete, so forderte der Minister am 19. Januar 1822 nur, dafs sie selbst sich auflösen sollte.

Dafs es zu dieser Selbstauflösung nicht kam, verschuldete ein grober Unfug, welcher in den nächsten Tagen von sämmtlichen hierzu ver- einigten Verbindungsstudenten nicht ohne eine Taktlosigkeit des Re- gierungsbevollmächtigten verübt wurde. Jener Verein auf der Quelle wünschte noch einen Kommers abzuhalten, welchen Witzleben auch nicht verbot sondern nur für einige Zeit verschoben wünschte. Als nun der Verein sei es zur Abhaltung oder zur Vorbereitung dieses Fest- gelages zusammenkam, schritt Witzleben sofort durch Entsendung von Polizeibearaten ein und liefs durch diese mehrere Teilnehmer nicht

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nur verhaften sondern auch in den polizeilichen Gewarsam statt des akademischen Karzers abführen. Hierdurch glaubten die jungen Herren sich in ihrer studentischen Ehre gekränkt und warfen am 4. Februar 1822 in roher Weise dem zufällig abwesenden Regierungsbevollmäch- tigten die Fenster ein, und da derselbe Tags darauf seine Sprechstunde für Studierende aufhob und weitere dreizehn Studenten aus ihren Wohnungen durch Polizeibeamte festnehmen liefs, so vergafsen die Burschenschaft und die Korps ihre frühere Befehdung und wanderten gemeinsam am 7. Februar nach dem benachbarten Ammendorf aus. Der Vorgang sah gefahrlicher aus als er war; denn die von Witzleben zur Verstärkung der schwachen Garnison eiligst aus Merseburg herbei- gerufenen Truppen fanden durchaus nichts zu tun und nach mehrfachem Hin- und Herverhandeln, an denen sich auch die erschreckte und ver- waiste Bürgerschaft beteiligte, wurde den Auswanderern zugestanden zwar nicht im Gesammtaufzuge aber paarweise und ohne Waffen un- belästigt zurückkehren zu dürfen, was dann am 9. Febr. ohne Gepränge, wenn auch nicht ohne ein gewisses Aufsehen zur Beruhigung der aka- demischen Behörden und zur Freude der Einwohner ausgeführt wurde. Der Vorfall wurde für wichtig genug gehalten, um über ihn dem Könige zu berichten, welcher dann durch Erlafs vom 21. Febr. die Unter- suchung auf die Aufwiegler zu beschränken befahl. Man scheint aber die weitere Verfolgung bald aufgegeben zu haben vermutlich in der gegründeten Voraussetzung, diese Aufwiegler doch nicht ermitteln zu können.^2) ejjj^ Selbstauflösung hat nach diesem allen die Gesellschaft wol nicht für angemessen gehalten; der Universitätsrichter zeigte viel- mehr am 5. März an, dafs sie noch auf der Quelle zusammenkomme, aber sich in einen Singverein umwandle. So wurde denn diese hallische Burschenschaft durch Erlafs des Regierungsbevollmächtigten vom 7. Juli von Amtswegen unterdrückt.

Der Staatsregierung geschah durch diese einzelnen Mafsregeln noch immer nicht genug, zumal sie sich der Warnehmung nicht verschliefsen konnte, dafs trotz aller Verbote die unerlaubten Verbindungen fort- bestanden, und die in Köpenick eröffnete Untersuchung für ängstliche oder übereifrige Seelen manches Besorgliche zu Tage förderte. Des- halb wurden durch den Erlafs vom 18. April 1823 die Mitglieder

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solcher Verbindungen von jedem künftigen Staatsdienst, durch Erlafe vom 28. dess. Mon. von den Universitätsseminaren ausgeschlossen und am 12. März 1824 wurde die Aufnahme in das Universitätsalbura von der vorgängigen schriftlichen Verpflichtung abhängig gemacht sich an keiner Verbindung zu beteiligen, sie möchte politischer Art sein oder nicht. Zugleich wurde Witzleben aufgefordert, auch betrefTs der Lands- mannschaften genauere Untersuchung eintreten zu lassen. Insbesondere gaben die beiden folgenden Erlasse vom 21. und 25. Mai den Ernst der Regierung zu erkennen. Durch jenen wurde der Fortbestand der ursprünglich nur lur einen fünfjährigen Zeitraum eingesetzten aufser- ordentlichen Regierungsbevollmächtigten auf unbestimmte Dauer und ihre wie des Universitätsrichters Unterstellung unter das Polizeimini- sterium in Verbindungssachen angeordnet, dem Rektor und den Se- natoren bei ungenügender Aufmerksamkeit die Entlassung aus diesen Stellungen angedroht, die Reisen der Studenten und die denselben dienende Länge der Ferien beschränkt, der Besuch der Universitäten in Basel und Tübingen überhaupt verboten. Nach dem zweiten Elr^f lasse sollten alle geheimen, insonderheit die burschenschafltichen Ver^ bindungen fernerhin nicht nur als Studentenvereine sondern überhaupt als verbotene Verbindungen nach dem Edikt vom 20* October 1798 angesehen und neben ihrer Bestrafung durch die akademische Behörde strafrechtlich verfolgt, ihre Untersuchung von den ordentlichen Ge- f richten geführt, der Polizei aber der erste Angriff überlassen und zum Schlufs die verhängten Strafen öffentliohj namentlich am schwarzen Brett bekannt gemacht werden.

Diese Bestimmungen wurden durch einen in Form einer Denk- schrift gehaltenen Erlafs des Ministers von Schuckmann vom 4. Juni 1824 näher erläutert und so zu sagen geschichtlich begründet. Hier-fl nach hätte die Burschenschaft seit 1821 eine hochverräterisclie Rich- tung angenommen; sie gliedere sich nach den in Köpenick und Berlin gewonnenen Aufklärungen in einen an der Spitze stehenden Geheim- bund, in die unter ihm stehenden geheimen Vereine und in die allge- meine Burschenschaft, welche durch Lesezirkel in die verderblichen Grundsätze des Bundes eingeweiht werde. So seien im vorigen Jahre zu Halle die Schriften von Fries, Luden, Jahn und dann die Verfafsung

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der spanischen Gortes gelesen und erklärt. Es werden dann weitere Vorsieh tsniafsregeln befohlen, zugleich aber Bericht darüber erfordert, in wiefern etwa schädlichen Lehren der Professoren begegne! werden könne. Zu letzterer Befürchtung lag indes gerade in Halle nicht der mindeste Grund vor. Eine andere Verfügung Altensteins vom 3. Juli dess. J*, welche auf Änlafs eines später zu erzählenden Studenten- tumulles ergieng, nannte Halle unter den acht deutsclien Universitäten^ auf denen sich Abteilungen des im Auslände gestifteten hochverräteri- schen Geheirabuodes befänden; selbst die Burschenschaften in Berlin und Breslaa hätten einen minder bedenklichen Charakter gehabt, die Professoren hätten die Verpflichtung unmittelbar auf die Erziehung der Jugend zur Treue und zum Gehorsam gegen den Landesherrn und den Staat einzuwirken* Ein letzter Erlafs dieses an Verordnungen so reichen Jahres vom 15, September gestattete die Aufnahme der von aufserpreufsischen Universitäten kommenden Studierenden nur unter der Bedingung, dafs sie sich über ihre Nichtbeteiligung an burschen- Schaft liehen oder anderen unerlaubten Verbindungen völlig ausweisen könnten,^^) Zu einheitlicher Beliandlung dieser Umtriebe wurde in Berlin eine besondere Komraission, bestehend aus den Ministern Kamptz, Mühler, Rochow gebildet, mit welcher der Regierungsbevoll- mächtigte in diesen Angelegenheiten zu verkehren hatte vorbehaltlich seiner Verpflictitong, auch dem Unterrichtsminister von jedem erheb- lichen Vorfalle Anzeige zu machen*

Die akademischen Behörden durften nach diesen geschärften An- weisungen nicht säumen, die ihnen zu Gebote stehenden Strafmittel anzuwenden: im Mai und Juni dieses Jahres wurden dreifsig hallische Studenten wegen burschenschaftlicher Umtriebe verwiesen, l(tä andere erhielten das €07isiliHm abeimdi oder wurden schriftlich verwarnt. Dafs daneben nur sechszelui Mitglieder von Landsmannschaften mit ähn- lichen Strafen belegt wurden, macht einen etwas bedenklichen Eindruck. Mit der Ausführung dieser Strafen wurde es allerdings nicht ganz so schlimm: der König begnadigte schon am 6, Juli die Verurteilten, falls sie ein schriftliches Versprechen künftigen Wolverhaltens abgäben, in der Art, dafs die Mitglieder des geheimen Vereins in der Burschen- schaft eine dreimonatliche Haft auf einer von ihnen zu wählenden

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Festung, die verwiesenen Mitglieder der allgemeinen Burschenschaft eine vierwöchentliche, und die verwiesenen Mitglieder der Landsmann- schaften eine vierzehntägige Earzerstrafe zu erleiden hatten. Zugleich wurde ihnen die Fortsetzung ihrer Studien auf einer anderen Univer- sität gestattet und ihre Unfähigkeit zum späteren Staatsdienst aufge- hoben. Die Mitglieder des Geheimbundes und die ausländischen Mit- glieder der geheimen Vereine wurden von der Begnadigung ausge- schlossen.")

Strenger fiel das Urteil aus, welches nach Schlufs der Köpenicker Untersuchung das Breslauer Oberlandesgericht am 25. März 1826 gegen 28 bikulpaten, darunter auch frühere Hallenser Studenten (Grosser, Wislicenus) bis zu fünfzehnjähriger Festungshaft und Verlust d^ Nationalkokarde und der Anstellungsfähigkeit fällte. Auch wurde die- sen Verurteilten, darunter Am. Rüge und der später so verdiente Schulmann Landfermann, erst nach Abbüfsung mehrjähriger Gefangen- schaft der Rest der Haft erlassen. Der Minister von Altenstein teilte am 20. Juli 1826 dieses Urteil zur Veröffentlichung auch nach Halle mit abermaliger Warnung gegen Irrlehren mit.

Ob nun diese Strenge der Verfolgung die gehoffte Wirkung her- beiführte oder, was unzweifelhaft mitgewirkt hat, die Inhaltslosigkeit und Verworrenheit, der burschenschaftlichen Bestrebungen die jugend- lichen Gemüter ernüchterte und abstumpfte, genug es verlautete nach 1826 für mehrere Jahre nichts von derartigen Umtrieben. Ein Erlais Altensteins vom 23. Aug. d. J, wies zwar auf das Bestehen von Burschenschaft und Landsmannschaft in Halle hin; es wollte sich aber bei der Untersuchung nichts ergeben. Die noch eben für so gefährlich erachteten Schriften Ludens und Jahns musten wol ihre Anziehungs- kraft verloren haben, die geheimen Aufreizungen FoUens und seiner Genossen waren fortgefallen und Witzleben konnte die letzten Jahre seiner Amtstätigkeit, aus welcher er sich am 1. April 1828 zurückzogt ungestörter seinen kuratorialen Pflichten widmen. Es ist schon be- merkt, dafs seine Unbekanntschaft mit den Eigentümlichkeiten des akademischen Lebens ihm die taktvolle Wahl der zweckmäisigsten Mittel und Wege erschwerte. Dazu kam die Besorgnis, ob er wol seiner politischen Aufgabe voll genüge, und das Mistrauen, ob ihm

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hierbei die nötige Unterstützung der Universitätsbehörden zu Teile werde. Widerliolt finden sich in seinen wortreichen Verfügaogen warnende und halbverschleierte halb wider zurückgenommene Hin* deutungen auf Anweisungen besonders bedrohlicher Art, deren An- wendung die Professoren nur durch die gröste Vorsicht und Strenge vermeiden könnten. Der König hatte am 9* März 1820 sämmtlichen öffentlichen Beamten einschliefslich der Lehrer an Universitäten und Schulen die altdeutsche Tracht untersagt, was der Minister gelegent- lich zur Kenntnis mitteilte, Witzleben dehnte diese Bestimmung am 6, März 1824 auf alle Studenten zu einem Verbot des Barets oder der Mütze mit burschenschal'tlichen Farben, des altdeutschen Rocks, des langen Haares und des Stutz-, Schnauz-, Knebel- und Backen- barts, d. h. also jeder Art von Bart aus; was Wunder, wenn der Anschlag dieser Verordnung am schwarzen Brett dem studentischen Spott nicht entgieng! Freilich erklürte auch der Prorektor Pemice in einer Verfugung von 1832 die altdeutsche Tracht sogar für unsittlich, und die Anlegung von Verbindungsabzeichen jeder Art wurde noch später untersagt. Übelwollend und innerlich verfolgungssüchtig war der Kurator von Witzleben keineswegs, aber auch ihm schien die Burschenschaft gefahrlich und überdies war es schwer, die Erwartungen und Mahnungen der Ministerialkommission auch nur zu erfüllen, ge» schweige denn zu überbieten* Hierin wie überhaupt in den unseligen Zeitverhältnissen lag der Grund, weshalb Herr von Witzleben mehr die Aufgabe des aufserordentiichen Regierungsbevollmächtigten als des Kurators warnahm: zudem leuchtet ein eingehendes Verständnis der wissenschaftlichen und Lehrziele einer Universität, eine wirkliche Herzensteilnahme an ihrem Gedeihen aus seiner Geschäftsführung nicht hervor.

Nach Witzlebens Abgange wurden die Obliegenheiten des aufser- ordentiichen Regierungsbevollmächtigten und Universitätskurators bis zum 15. November 1831 dem Ordinarius der Juristenfakultät Mühlen- bruch und dem Universitätsrichter Krirainaldirektor Schul tze (s, o. II, 64) zu einstweiliger gemeinsamer Warnehmung übertragen, dann aber der Geheime Regierungsrat G. Delbrück aus Magdeburg, welcher bei zwei anderweit zu erzählenden Untersuchungen an unserer Univer-

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sität Takt und Geschäflskenninis bewiesen halte, fest für beide Stellen ernannt. Nach seinem Tode am 2. November 1842 wurden sie wider fiir einige Zeit von dem ebengenannten Universitätsrichter verwaltet, welchem zuerst der Prorektor Bernhard j% dann der Ordinarius Pemice beigegeben wurden, bis dieser am 11. Juli 1844 in beide Amter ein- trat. Von diesen führte er dasjenige des aufserordenthehen Regierangs- bevollmächtigten bis zu dessen Aufhebung 1848, das Kuratorium bis zu seinem Tode 1861.

Auch diese Beamten sollten rnit burschenschaftlichen Umtrieben befafst werden, welche sich namentlich seit 1830 von neuem bemerk- lich machten, diesesmal aber nicht durch vaterländische Erinnerungen an die Freiheitskriege, sondern durch die aufständischen Bewegungen in verschiedenen aufserdeutschen Ländern, insbesondere durch die französische Umwälzung und die Erhebung der Polen angeregt wur- den. Diese neue Bewegung hatte deshalb mit der Widererweckung vermeintlich altdeutscher Sitte nichts zu tun; sie war eher weltbürger- licher Art und strebte in Nachahmung des ausländischen, besonders des auch von einigen deutschen Schriftstellern gepriesenen französischen Wesens nur die Erweiterung der slaatsburgerlichen Freiheitsrechtet zum Teil bis zum Republikanismus an. In diesem Abfall von den früheren Zielen war die Gesinnung der Burschenschaft schlechter, ihre Bedeutung und Gefährlichkeit aber um nichts gröfser geworden, so strafbar ihre Geheimtuerei und die Beteiligung einzelner an weiter gehenden Plänen auch war. Es ist unnötig, ihre einzelnen Erschei- nungen hier genauer zu verfolgen, nur die Hallenser Vorgänge sind kurz zu erwähnen.

Schon am 19. Jan. 1831 wiesen die stellvertretenden Regierungs- bevollmächtigten den Prorektor Gruber an, keinen Studenten aufzu- nehmen, der Göttingen oder München in Folge der dortigen Aufruhrs- versuche verlassen habe; am 16. April mahnte ein Erlafs Ältensteins die Regierun gsbe voll mächt igten zur Wachsamkeit und Strenge, da sich in Halle das Verbindungswesen wider rüre, und 1832 erfolgte das er- neute Verbot aller Verbindungsabzeichen. Grobe Zusammenrottungen, welche zu Halle in der Sylvesternacht zu 1831 und am 2. Jan. Statt gefunden hatten, führten zwar, zum Teil nur auf Vordacht hin, zur

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Verweisung von 49 Studenten; dafs diese Unruhen aber irgend einen burschenschaftlichen Hintergrund gehabt hätten^ ergab sich nicht. Es konnte also bei ihrer disziplinarischen Behandlung verbleiben. Als es aber am 27. Mai 1832 zum Hambacher Festn und am 3. April 1833 gar zu dem ebenso wahnwitzigen als verbrecherischen Sturme auf die Frankfurter Haupt wache kam, erwachte die Besorgnis der Regierungen aufs neue in voller Stärke, Delbrück hatte zwar schon am 25. Fe- bruar 1834 in einem gedruckten Erlasse auf das ernstlichste gegen das Verbindungswesen gewarnt; er entgieng gleichwol nicht dem Tadel des Ministers wegen ungenügender Wachsamkeit und muste erfahren, dafs am 22. Mai d, J. die Untersuchung gegen die hallische Burschen- schaft dem Oberlandesgerichtsrat Istrich aus Naumburg übertragen wurde, Dieser, welcher in seinem Verfahren sich genau an die Rechts- formen band, gegen die einzelnen Angeschuldigten sich aber mensch- lich und milde zeigte, hielt allerdings dafür, dafs von 1829/33 in Halle eine Burschenschaft mit hocliverräterischen Zielen bestanden habe. Nach einem Berichte des damaligen Prorektors Pemice hatte sie sich aber schon im Februar 1833 freiwillig, wenn auch mit einiger Feier- lichkeit in Passendorf aufgelöst*^); nach einer Mitteilung der Ministerial- kommission vom 20. Juli 1834 an Delbrück waren insgesammt 299 hallische Studenten der Teilnahme bezichtigt* Ein königlicher Erlafs vom 14. dess. Mon. aus Teplitz hatte herb getadelt, dafs die Regie- gsbevollmächtigten in Greifswald, Halle, Bonn und Breslau nicht mit mehr Ernst und Energie in das Wesen der burschenschaftlichen V^erbindungen eingedrungen seien, weil diese sonst nicht den gefähr- lichen Charakter des Hochverrats angenommen haben würden, Ihnen und dem akademischen Senat in Greifswald sollte das besondere Mis- fallen des Königs ober ihr sorgloses Verfahren eröffnet werden mit der Androhung der unverzüglichen Entfernung aus dem Amte bei fernerer mangelhafter Amtsführung. Altenstein nahm sich einige Zeit mit der Eröffnung dieser königlichen Ungnade, welche wenigstens nach Halle erst am 26. November J, übermittelt wurde.**)

Es %var selbstverständlich» dafs der deutsche Bund in Fortsetzung seiner früheren Politik und angesichts des Frankfurter Aufruhrversuchs zu neuen Mafsregeln schritt. Ein Beschlufs der Bundesversammlung

Scbrader, UnlTeraität Hdlo. ]I. 8

f Mit

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vom 14. November 1834 traf strenge Strafbestimmiingen gegen die Mit^^ieder der Burschenschafl und ordnete, um wo möglich dem Übel im Keime vorzubeugen, besondere Vorsichtsmafsregeln bei der Auf- nahme der Studierenden an* In Ausführung dieses Beschlusses wurden durch königliche Verordnung vom 5- Dezember 1835 eigene Immatri- kutatiooskommissionen eingesetzt und den aufzunehmenden die Aus- stellung eines Reverses auferlegt, durch welchen sie bezeugten mit den gegen das Verbindungswesen ergangenen Bestimmungen völlig bekannt sein; durch Handschlag und Abgabe des Ehrenworts hatten sie sich zur Fernhaltung von jeder verbotenen Verbindung zu verpflichten.*^ Es braucht hier nicht ausgeführt zu werden, wie bedenklich die Ab- forderung des Ehrenworts war und wie entsittlichend es wirken muste, wenn der junge Student dennoch dem Zureden älterer Kommilitonen und dem lockenden Bilde ihres innigen Zusammenlebens nicht zu widerstehen vermochte. Denn dafs auch seit dieser Art der Immatri- kulation zahh'eiche studentische Verbindungen bestanden, sänimttich unerlaubt, wenn auch in der Mehrzahl landsmannschafllicher Art, be- weisen unter anderem die übrigens gelinden Strafen, welche 1835 über Mitglieder der hallischen Pommerania, Marchia, Saiconia, Thuringia, Westfalia verhängt wurden, und später wurde neben diesen noch eine Borussia genannt. Die weitere Untersuchung gegen diese politisch ungefahrhchen Vereine wurde durch den könighchen EriaTs vom Febr. 1835 den akademischen Behörden zugewiesen; über die Mitglieder der Hallenser Burschenschaft sollte nach abgeschlossener Untersuchung das Kammergerichi erkennen. Dieses verurteilte nach den Schreiben der Ministerialkommission vom 7. und 3L Juli 1836 vier zu zehnjähriger, 54 zu sechsjähriger und zwei zu dreyähriger Festungshaft, sämmtliche aufserdem zur Unfähigkeit, je ein öffentliches Amt zu bekleiden. Ein späteres am 23. Jan. 1838 mitgeteiltes Erkenntnis desselben Gerichts- hofes belegte unter 204 Angeschuldigten 39 mit der Todesstrafe, die übrigen mit Festungshaft bis zu dreifsigjähriger Dauer, alle unter Ver- lust der Nationalkokarde und der Ansleliungsfähigkeit und unter Ein- ziehung iiires Vermögens. Es erhellt aber nicht, ob unter dieser Zahl auch Mitglieder der hallischen Burschenschaft begriffen waren. Zur vollständigen Abbüfsung dieser Strafen, vollends zur Vollstreckung der

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Todesstrafe kam es bei keinem unter ihnen; einer empfindlichen wenn auch selbstverschuldeten Störung der Berursbildung und der Lebens- verhältnisse entgieng Niemand,'®)^

Der Erlasse gegen unerlaubte Verbindungen, besonders gegen die Burschenschaften waren seit 1819 so viele ergangen, dafs eine Zu- sammenfassung und Ausgleichung unter ihnen nötig erschien. Diese erfolgte durch das Gesetz vom 7. Januar 1838, welches zunächst alle Studentenverbindungen ohne Unterschied des Namens verbot, dann aber zwischen einfachen und politischen Verbindungen einen erheb- lichen Unterschied zu Ungunsten der letzteren feststellte, die gerichtliche Verfolgung dieser dem Kammergericht zuwies, für die Voruntersuchung das Zusammenwirken der Polizei und der akademischen Behörden fest- hielt und am Schlufs selbst gesellige und wissenschaftliche Vereinigungen nur in losester Form gestattete, Äufserdem war im Verlauf aller dieser V'erhandlungen und Verordnungen widerholt auf das Edikt vom 20. Oc- tober 1798 Bezug genommen, welches ohne Beschränkung auf studen- tische Kreise alle Gesellschaften und Verbindungen, die auf Verände- rungen in der Verfassung oder Verwaltung des Staats abzweckten, mit schwerer Strafe bedrohte, Dafs hierbei auch die Anwendung mystischer und hierogl5T>hischer Formen untersagt wurde, mochte seinen Grund in der Erinnerung an den Ordensunfug haben, der während der eben abgelaufenen Regierung Friedrichs Wilhelms D getrieben wurde.*^)

Was an ähnlichen Vorgängen noch folgte und des Zusammenhangs halber hier angeschlossen werden soll, war nur ein schwaches Nach- bild der früheren Erscheinungen sowol unter den Studenten als bei den staatlichen und akademischen Behörden* Noch 1841 wies ein Er- laJ5 des Ministers des Innern Grafen Arnim vom 25, Mai auf Anzeichen von burschenschaH liehen Verbindungen in Halle, Jena und Breslau hin; der Senat in Halle erkannte dann wegen des Verdachts der Teil- nahme an verbotenen Verbindungen, ja im Zusammenhange hiermit schon wegen des Besitzes eines Rappiers. Am 14, Juli 1843 wurden vierundzwanzig Mitglieder der hallischen Burschenschaft mit acht- bis vierzehntägiger Karzerstrafe belegt, ohne dafs man nach dem Gesetz von 1838 das Kammer gericht zur Mitwirkung angerufen hätte; auch in den folgenden Jahren erfolgten ähnliche Verurteilungen wegen des-

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selben Vergeheos. Auf diese Vorfalle bezog sich ein Bericht des Re- gieruogsbevollmächtigten Pernice vom 21. April 1845| der den Forl- bestand einer burschenschaftlichen Verbindung Alemannia trotz ihrer zweimaligen Bestrafung anzeigte und in einer zweiten ausführlichen Darstellung vom 30. Aug. beleuchtete. Allein sein Pflichteifer fand in Berlin keinen Widerhall; selbst der Minister des Innern entschied am 13. Dezember dess. J,, dafs es an hinreichenden juristischen Beweisen fehle, um gegen die Mitglieder jener Verbindung auf Grund des § 6 des eben erwähnten Gesetzes einschreiten zu können.^^) Dafs früher zur Verweisung auch der Verdacht ohne Beweis hinreichtet schien man vergessen zu wollen; die Anschauung der regierenden Kreise hatte sich eben geändert, seit Friedrich Wilhelm IV seinen Widerwillen gegen die frühere Methode der Demagogen Verfolgungen kundgegeben hatte. Auch war seit 1840 das Ringen um Erweiterung der staat- lichen und kirclilichen Freiheit in den Kreisen der Erwachsenen so offen, so stetig und nachdrucklich aufgenommen, dafs hierdurch die akademische Jugend der Versuchung zu selbständigem politischen Tun enthoben und von ihrer eigenen Ohnmacht überzeugt wurde. Unmittel- bar nach dem Märzaufs tande von 1848 verordnete der Unterrichts- minister Graf Schwerin am 13. April, dafs fortan die Reverse der auf- zunehmenden Studierenden über ihre Enthaltung von verbotenen Ver- bindungen fortfallen sollten^ und am 18. dess. Mon. wurden durch Beschlufs des Gesammtministeriums die Stellen der aiifserordentlichen Regierungsbevollmächtigten an den Universitäten aufgehoben.

Hiermit kam eine Reihe von Mafsregeln in der Gesetzgebung und Verwaltung für die Universitäten zum Abschlufs, welche durch ein Menschenalter fortgesetzt nirgends grofse Gesichtspunkte, Verständnis der geistigen Bewegung, unbefangene Würdigung der jugendlichen Seele erkennen lassen, sondern in der Behandlung von Fall zu Fall eine un- gebürliche Angst vor Bestrebungen zeigen, die verkehrt waren und in ihrem Verlauf strafbar wurden, aber bei ihrer geringen Bedeutung, ihrem Mangel an Zusammenhang mit gröfseren Volkskreisen und eben deshalb an Mitteln zu ihrer Verwirklichung, mit wenigen persönlichen Ausnahmen, mehr auf dem Wege der Zucht als des Strafrechts zu be- sänftigen und auszugleichen waren. Wie viel Zeit und Kraft ist hier

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an ein Verfahren verschwendet, das zu einem fruchtbar nachwirkenden Ergebnis nicht führen konnte und dessen Ungeschick zu der Verbit- terung der Gemüter für die Zeit der nachfolgenden Bewegung nicht wenig beigetragen hat, und wie viel Elend ist aus den Mafsregeln ent- sprossen» deren kurzsichtige Schärfe die vaterländische Entwickelung nicht aufzuhalten vermochte! Es verdient hier aber wol bemerkt zu werden, dafs nicht alle, aber eine namhafte Zahl derer, welche wegen ihrer Teilnahme an der Burschenschaft verfolgt und bestraft waren» 1648 furchtlos den erschütterten Regierungen ihre Unterstützung liehen und die überflutende Bewegung in das Bette eines gesunden Staats- lebens hinüberzuleiten redlich bemüht waren.

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§ 62. Andere Verwaltungsmafsre^eln.

Die Bundesbeschlüsse von 1819 und 1834 hatten drei weitere An- ordnungen zur Folge, durch welche gleichfalls die Selbständigkeit der Universitäten beschränkt wurde. Zunächst hob ein königlicher Befehl vom 18. October 1H19 für einen fünfjährigen Zeitraum die Druckfreiheit auf, welche die Universitäten bisher für die in ihrem Auftrage oder von ihren Mitgliedern herausgegebenen Schriften besessen hatten; hiermit schwand auch das ihnen zustehende Recht der Gensur über alle an- deren an dem Orte ihres Sitzes erscheinenden Werke und Flugschriften. Vielmehr wurde die Censur über alle Drucksachen dem Oberpraesidenten der Provinz übertragen. Dieses bedeutete zunächst in dem Wegfall der Censurgebüren einen allerdings nicht grofsen Einnahmeverlust; weit empfindlicher war, dafs die wissenschaftlichen Arbeiten der ersten ge- lehrten Körperschaft in der Provinz fortan der polizeilichen Aufsicht einer reinen Verwaltungsbehörde unterliegen sollten, bei welcher zu- mal in einer erregten Zeit auf ein sachliches und unbefangenes Urteil nicht schlechthin gerechnet werden konnte. Dazu kam für die Univer- sität in Halle (auch für Greifswald) die besondere Unbequemlichkeit, dafs die Professoren ihre Werke vor dem Abdruck in Handschrift nach Magdeburg schicken sollten, wodurch abgesehen von der Möglichkeit anderer Unfälle bei dem damaligen Zustande des Postverkehrs eine lästige Verzögerung des Druckes verursacht wurde. Von diesem Ge- sichtspunkte aus erhob die Universität ihre Gegenvorstellung, welche

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nach einigen Zwischenverhandlungen insoweit Erfolg hatte, dafs we- nigstens für die Schriften ihrer Angehörigen und für die unter ihrem Schlitz und ihrer teilnehmenden Mitarbeit erscheinende allgemeine ballische Litteratur7X»itung eigene Censoren aus ihrer Mitte bestellt wurden: als die ersten Knapp und Niemeyer für die Theologie, Schmel- zer und Salchow für die Rechtswissenschaft, Sprengel und Meckel für die medezinischen und naturwissenschaftlichen, Maafs, HolTbauer und Gruber für die philosophischeu und philologischen, Jacob und Vofs für die geschichtlichen und politischen Werke, Für die litterarischen Schöpfungen der Universität selbst bedeutete dies im wesentlichen die Erhaltung des früheren Zustand es, da zu ihrem Abdruck ja auch früher die Erlaubnis des Dekans erforderlich war. Der Kurator von Witzleben hatte die anfängliche Anfrage des Oberpraesidenten von Bulow, ob er die Censur übernehmen wolle, mit richtigem Gefühle sofort abgelehnt Als 1833 der Staatswirtschaflslehrer Eiselen auf seinen Wunsch von der bedenklichen Censur der in seine Wissenschaft schlagenden Bücher entbunden wurde, trat Pernice an seine Stelle. Mit den übrigen wider die Universitäten getroffenen Mafsregeln wurde auch diese nach Ablauf der fünfjährigen Dauer auf unbestimmte Zeit verlängert, obschon die litterarischen Kundgebungen der hallischen Professuren aus jener Zeit keinerlei Anlafs hierzu boten.^^)

Die zweite schon oben II, 114 erwähnte Anordnung bestand in der durch königlichen Erlafs vom 5. Dezember 1835 vorgeschriebenen Einsetzung einer besonderen Immatrikulationskommission: diese sollte nach der Bestimmung des Ministers vom 8. Februar 1836 aus dem Rektor, dem Universitätsrichter und den vier Dekanen, aber unter dem Vorsitz des aufserordentüchen Regierungsbevollmächtigten be- stehen. Gerade diese Art der Beaufsichtigung erregle grofse Unzu- friedenheit und wurde auf die Gegenvorstellung der Universität durch den Ministerialerlafs vom 31. Mai 1838 soweit gemildert, dafs der Re- giemngsbevollmächtigte seiner Pflicht, bei allen Aufnahmeakten an- wesend zu sein, d. h. im Grunde überhaupt seiner Teilnahme an den- selben enthoben wurde. Es war auch nicht einzusehen» in welcher Weise er über die grofse Zahl der an einem Tage gleichzeitig erfolgten Aufnahmen eine wirksame Aufsicht hätte führen können.-^)

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Die dritte Mafsregrel, welclie sich an die Verfolgung der studenti- schen Verbindungen knöpfte, wird am Schlufs dieses Paragraphen er- wähnt werden.

Eine woltätige Einrichtung war die Einsetzung einer besonderen Behörde, welche unter dem Namen der Quaestur die Vorlesungsgelder in Vertretung der einzelnen Dozenten und fijr dieselben zu verein- nahmen hatte. Indes konnte diese neue Ordnung erst nach Überwin- dung rnanigfacher Anstände ins Leben treten» da nicht wenige Pro- fessoren anfänglich geneigt waren, in ihr einen Eingriff in ihre Privat- rechte zu erblicken. Mit der bisherigen Gewohnheit waren jedocli so schwere Übelstände der Dozenten verbunden, auch hatte sich eine willkürliche Belastung der Studenten aus ihr ergeben, so dafs allmäh- lich der grofse Vorteil der beabsichtigten Einrichtung für das Ansehen des gesammlen Lehrkörpers als solchen und für die Stellung der ein- zelnen Lehrer zu den Studenten erkannt wurde. Schon 1818 hatte die juristische Fakultät ihren Aktuar mit der Annahme des Kollegien- lionorares für ihre Mitglieder beauftragt und sich über bestimmte Grundsätze verständigt, nach denen sie dessen Einzahlung für be- dürftige Studenten bis über ihre üniversitätszeit hinaus zu verschieben bereit war. Hierdurch gewannen nicht nur die Zahlungen seihst eine gröfsere Regelmäfsigkeit und Sicherheit, sondern die Dozenten wurden auch der peinlichen Lage enthoben, persönlich über die an sie heran- tretenden Einzelgesuche um Erlafs des Vorlesungsgeldes entscheiden zu müssen. Dies halte auch eine allgemeine Bedeutung: schon am 7. October 1823 hatte Altenstein gegen allzufreigebigen Erlafs des Honorars gewarnt, um dem Andrang mittelloser und un befähigter Studierender zu der Universität und zum Staatsdienst zu wehren. Allein die AufTorderung des Ministers, Jene Einrichtung, welche übrigens für die Universität Frankfurt schon seit 1810 bestand, zu einer allge- meinen für alte Fakultäten und Lehrer zu machen, begegnete noch lebhaftem Widerspruch» und obwoi er am 8- Juli 1826 eine gemein- same Quaestur für die ganze Universität in Aussicht nahm, so erfolgte die Zustimmung der Widerstrebenden doch erst 1831, in welchem Jahre es am IL April zur Aufstellung einer Geschäftsanweisung für einen nach damaliger Absicht noch alleinigen Quaestor kam. Auch dieser

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Plan sollte für längere Jahre Entwurf bleiben, da die juristische Fakultät sich in ihrer Sondereinrichtung durchaus behagle. Um den weiteren Verlauf dieser Angelegenheit gleich hier zu erledigen, so führten die 1844 wider aufgenommenen Verhandlungen zu den Bestimmungen vom 18. Juli 1845 und hiermit wenigstens unter den drei übrigen Fakultäten zu einer Einigung, welcher sich 1865 auch die juristische Fakultät an- schlofs. Einzelne dieser Einrichtung noch anhaftende Mängel wurden durch den Schlufserlafs vom 5. Mai 1886 beseitigt, welcher den § 73 der inzwischen ergangenen allgemeinen Universitätsstatuten ausführte und zur Einziehung sammtlicher Vorlesungsgelder, sowol der sofort gezahlten als der gestundeten, auch nötigenfalls zur Einklagung der letzteren statt des einzelnen Rechnungsführers eine gemeinschaftliche Quaestur bestehend aus dem Quaestor und dem Kontrolbeamlen ein- setzte. Die Wahl dieser Beamten und die allgemeine Ordnung der Aufgaben sollte die Quaesturkommission vollziehen, welche aus dem jeweiligen Rektor und je einem Mitgliede jeder Fakultät, sei es ein ordentlicher oder ein aufserordentlicher Professor, besteht. Zu be- quemerer Verwaltung der ziemlich umfangreichen Geschäfte wurde der Rendant und der Controleur der Universitätskasse zu Quaesturbeamten ernannt. Die allgemeine Aufsicht über die Geschäftsgebarung fiel dem Kurator und dem Rektor zu.*) Eine Regelung des über Gebür an- gewachsenen Stundungswesens ist noch vorbehalten.

Innerhalb der medezinischen und der philosophischen Fakultät kam es während dieser Zeit widerholt zu Streitigkeiten nicht sowol über die Zahl der zur Führung des Dekanats berechtigten Stellen, als im Einzelfalle über das Recht zu den dekanabeln Mitgliedern zu ge- hören» In der medezinischen Fakultät wurde dieser Streit durch per- sönliche und wissenschaftliche Gegnerschaft verschärft; nach Meckels und Dzondis Tode fand indes die alte Bestimmung, nach welcher die drei ältesten Mitglieder das Dekanat in halbjährlichem Wechsel zu ver- wallen hatten, ihre unbehinderte Ausführung, Erst durch § 7 der neuen Fakultätsstatuten vom 12. März 1881 wurde die Dekanabililät und damit die Beteiligung an den Fakultätssporteln auf alle Ordinarien ausgedehnt* In der philosophischen Fakultät wurden 1830 die alten

*) Kuratarialarch* VUI, 5. B.

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Satzungen von 1734 und 1740, welche die neun ältesten Mitglieder für dekanabel und sportelberechtigt erklären, neu bestätigt, wobei es auch später verblieben ist.--^)

Für die Habilitation der Privatdozenten trat durch den Erlafs vonri 7. November 1818 insofern eine Steigerung der Anforderungen ein, als sie verpflichtet wurden, über zwei Abhandlungen zu disputieren; da- gegen blieben sie ebenso wie die Doktoranden von der Verpflichtung zum Druck der Dissertation befreit. Die gleichzeitig in Aussicht ge- nommene Neuordnung der Promotionen zum Grade eines Doktors er- folgte dagegen nicht, und für die Erlangung der medezinischen Doktor- würde w^urde durch die königliche Verordnung vom 26» November 1825 und in ihrer Ausführung durch den Ministerial erlafs vom 7, Jan. 1826 als Vorbedingung ein vierjähriges Studium und während desselben die Ableistung einer Prüfung von der philosophischen Fakultät, des soge- nannten tentamm philosopkicum vorgesehrieben. In diesem hatten sich die Bewerber über ihre befriedigende Bildung in den ärztlichen Hilfs- wissenschaften, d, h. nach damaliger Auffassung in der Logik, Psycho- logie, Physik, Chemie, Botanik, Mineralogie und Zoologie auszuweisen. Aus diesem Kreise der Hilfsgebiete wurden später namentlich als Be- dingung für die Zulassung zur Staatsprüfung die beiden erstgenannten philosophischen Fächer gestrichen und demzufolge die Benennung dieser Prüfung in ein tentanmi phijsimm umgewandelt. Die Verleihung der Doktorwürde an abwesende Bewerber auf Grund einer eingereichten Abhandlung ohne Prüfung und Disputation, die sogenannte Promotion m ahsentia, wurde durch den Erlafs des Ministers von Altenstein vom 12. November 1821 untersagt und dieses Verbot auch gegen die Vor- stellung der Universität durch den weiteren Erlafs vom 2. Februar 1822 aufrecht erhalten. Hierunter war aber die Befugnis der Fakultät wissenschaftliche Verdienste durch freiwillige und prüfungslose Ver- leihung der Doktorwürde zu ehren, nicht einbegrififen; nur wurde diese Auszeichnung von dem einstimmigen Beschlufs der Fakultät und, falls sie etwa wegen anderer als wissenschaftlicher Leistungen erfolgen sollte, von der vorgängigen Genehmigung des Ministers abhängig gemacht.*^) Die letztere Beschränkung fiel erst mit dem Erlafs der allgemeinen Universitätsstatuten von 1854 fort.

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Daneben halte der Minister widerholten Anlafs, Misbräuche bei der Verleihung^ der Doktorwürde namentlich in der medezinischen FakuUät zu rügen. Am 21. Jan. 1825 verbot er, die Anforderungen an inländische Bewerber auf eine Disputation über Thesen zu beschränken, da hier- neben stets eine lateinisch geschriebene Abhandlung zu liefern und zu verteidigen sei. Wenn er gleichwol 1832 nachträglich billigte, dafs der Dekan die Promotion auf jene einfachere Leistung hin vollzogen habe, weil die übrigen Fakultätsmitglieder die Abgabe ihrer Gutachten nnge- bürlich versäumt zu haben schienen, so läfst dieser Grund auf üble Gewohnheiten innerhalb der Fakultät schliefsen. In der Tat scheinen starke Unordnungen nicht nur zufolge der Verfeindung einzelner Pro- fessoren sondern auch aus Vernachlässigung und Verachtung der gesetz* liehen Vorschriften eingerissen zu sein. Einem Mitglied wurde von dem Minister 1826 das Recht zur Verwaltung des Dekanats überhaupt entzo^eni weil er seit anderthalb Jahren an den Fakultätssitzungen und Prüfungen nicht Teil genommen hatte. Als ferner 1834 durch eine grobe Nachlässigkeit und offenbare Ordnungswidrigkeit das Doktordiplom wenn auch mit Vorbehalt und in verklausulierter Weise einem Un- würdigen ausgehändigt ^var, da ordnete der Minister neben genauer Untersuchung dieses Falles an, dafs fortan alle Promotionsverhand- lungen vor Eröffnung des Schlufsurleils an den Kandidaten und vor Anberaumung des Promotionsaktes dem Kurator zur Prüfung der Ordnungsmäfsigkeit , insbesondere auch in der Beziehung vorzulegen seien, ob alle Fakultäbmitglieder pfltchtuiäfsig an der Prüfung Teil genommen hätten. Die Berichte dieser Angelegenheit lassen erkennen, dafs, wenn auch der Dekan die Verantwortung seines Vorgehens vor allen zu tragen hatte, doch kein Mitglied völlig schuld frei war und dafs der Vorgang überhaupt sich nur zutragen konnte, weil die Fakultäts- ordnung seit längerer Zeit in vollständige Auflösung verfallen war- Insbesondere hatten die dekanabelen Mitglieder, jeder an seinem Teile, sich allmählich durch ihren Einflufs auf die Geschäftsbehandlung eines solchen Übergewichts bemächtigt, dafs die jüngeren Amtsgenossen nicht zu ihrem Rechte kamen» also auch für die Misbräuche in geringerem Grade verantwortlich waren. Auf Vorstellung des Kurators wurde jene kränkende Bestimmung nach Jahresfrist um so eher zurückgenommen,

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Is inzwischen eine ziemlich umfassende personale Umgestaltung der 'akultät eingetreten war.-'') Indes auch anderweitig muste der Minister ur Strenge bei den Promotionsprü fangen mahnen, und nicht ohne rrund klagte Reisig 1827 über die Formlosigkeit der Dispiüationeu ei den Promotionen und Habilitationen.

P Die Gründung der Union zwif^chen den beiden Reformationskirchen alte die Folge, dafs nach einer Eröffnung des Staatsministerinms vom . Juli 1821 auf Allerhöchste Bestimmung in den amtlichen Kund- ebungen, so auch in denen der Universitäten, die r3ezeiclmung Pro- ?stanten und protestantisch durch Evangelische und evangelisch ersetzt •'erden sollten.

Auf Antrag der Universität genehmigte der Minister am 6. Dezembr. 824 die Widerherstellung der schon früher erwähnten Zahlungskom- lission*) zur Regelung des studentischen Haushalts, wenn auch mit inigem Zweifel über ihre Wirksamkeit. Indes trat diese aus dem niversitätsrichter und einem Rendanten zusammengesetzte Kommission 32& unter dem Prorektorate Jakobs wirklich ins Leben und soll bis 333 den Erwartungen entsprochen haben; weshalb sie dann mehr rioschen als aufgehoben ist, erhellt nicht.-^)

Es ist nicht zu verwundern, dafs man die ursprünglichen Statuten &r Universität den vielfach umgestalteten Bedürfnissen und Zuständen ich! mehr angemessen fand. Die Beratungen über einen Entwurf euer Satzungen begannen schon 1824, also zu einer Zeit, in welcher ie Universität durch die Einsetzung des aufserordentlichen Regierungs- ?vollmächtigten in ihren korporativen Rechten sehr beschränkt und ire Stellung zur Staat sregierting wesentlich verändert war. Es wäre so zweckmäfsiger gewesen, mit der Aufstellung des neuen Entwurfs is zum Ablauf eines Verhältnisses zu warten, das sich ja selbst als ne vorübergehende Ausnahme angekündigt hatte. Die mühseligen ad zeitverzehrenden Verhandlungen führten deshalb auch trotz der indereichen Protokolle zu keinem Ergebnis, bis das frühere Rechts- ?rhältnis wenigstens in seinen Grundlagen hergestellt war. |b An die Mafsnahmen gegen die Ausbreitung der Börschenschaft

♦) Sielie oben I, 59.

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schlofs sich auch die schon oben (II, 108) erwähnte Verkürzung der Universitätsferien, um den studentischen Verkehr zwischen den Uni- versitäten zu erschweren« Bis dahin bestand noch immer mit Ruck- sieht auf die Leipziger Messe die Sitte, die Vorlesungen des Sommer- halbjahrs vierzehn Tage vor Pfingsten, die des Winters drei bis vier Wochen vor Michaelis zu eröffnen. Nunmehr wurde durch den Mi- nisterialerlafs vom 15. März 1825 unter ausdrücklicher Beziehung auf die burschenschafllichen Umtriebe bestimmt, dafs die Vorlesungen des Sommers am ersten Montag nach Jubilate beginnen und am ersten Sonnabend nach dem 15. September schliefsen, das Winterhalbjahr aber vom ersten Montag nach dem 18. October bis zum Sonnabend vor Palmarum währen sollte. Diese Ordnung wurde auch trotz mehr- facher Gegenvorstellungen, schliefslich noch durch den Erlais vom 8. April 1842 aufrecht erhalten. Bald darauf drang indes mit dem Erlöschen der Furcht vor der gefährlichen Burschenschaft die Erkenntnis durch, dafs hiermit die Zeit der Erholung und der wissenschaftlichen Forschung für die akademischen Lehrer allzusehr geschmälert werde, Eine königliche Verordnung vom 19. April 1844 dehnte die Herbst- ferien auf zwei Monat vom 12. August bis zum 14. October aus und gab für die Osterferien drei Wochen frei, vom Sonntage Palmarum bis zu Misericordias, wenn das Osterfest in den März, vom Sonntage Judica bis zu Quasimodogeniti, wenn es in den April falle Hierbei ist es verblieben, eine neue Ferienordnung indes in Aussicht gestellt.^')

Anmerkungen zu Kapitel 19.

1) Geh. Staatsarch. L. V Univ. u. Schule. Sachsen, Vol. I fol. 102; Zur Er- innerung an Niemeyers Leben S. 302; Univ. Arch. C. 17 Vol. IL

2) Univ. Arch. Kanzellariatsakten Vol. II.

3) Eine Geschichte der deutschen Burschenschaft zu liefern liegt aafserhalb der Aufgabe dieses Werks. Für ihre Anfänge dürfen Rödiger ein deutsches Wort au Deutschlands Burschen, gesprochen vor dem Feuer des Wartenbergs, Jona 1817, Ludw. Heinr. v. Jakob (der Hallenser Professor) Akademische Freiheit und Disziplin mit besonderer Rücksicht auf preufsische Universitäten, Leipzig 1819, J. Leop. Haupt Landsmannschaft und Burschenschaft, Altenborg

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1820, und vor allein Hoinr. Leo Meine Jagendzeit (S* 144 ff-), auch die bei den Akten be&dlichen, übenlieg gedruckten Erkenntnisae des Breslauer Oberlandes- gericbta und des Kriminalsenats des Kamjiiergorichta au Berlin als Quelle g*>lteo. Wenn in diesen Erkenntnissen die Hörte der Sehlufsurteile zunächst überrascht, so darf doch nicht vergessen werden, dafs sie %*on den angesehensten Gerichts- höfen gefällt wurden und sicher die damaligen Rechtsanschaaungen nnabhiingiger preuföischer Richter ausdrücken. Es ist also nicht gestattet, sie etwa als Austlafs eines bescliriinkten Abaohitiamus bei Seite zu schieben; vielmehr fordern sie bei ihrer Gründlichkeit» welclie allerdings hier und da einzelne unbedeutende Vor- gänge alliu eifrig aufzuspüren, allzu scharf anszulegen scheint, zunftchst zur An- erkennung ihrer Gewissenhaftigkeit, dann zu dem Zugeständnis anf, dafs dem Gesetze und dem Richter nicht vergönnt war, mitleidig Über dasjenige hinweg- zusehen, was uns jetzt unschädlich und Iftcherlich vorkommt. Der Richter urteilte aufserdem nach den vorliegenden Geständnissen und der hieraus geschöpften Dar- stellung des Tatbestandes; daf« diese Geständnisse nicht selten durch unerlaubte Verhörsformen, durch den beschränkten Verfolgungseif er eines Kamptz. das ver- werfliche Vorgehen eines Tschoppe, Dambach, Krause erprefst waren, durfte den erkennenden Richter nicht bestimmen und mociite ihm im einzelnen kaum be- kannt sein. Die umfassende und ivie immer jiragraatisch begründete Darstelltmg Treitschkes (Deutsche Geschichte II, 3&3ff.; rD:,434; IV, 2G2 ff., 611 ff.) glaube ich im aOgemeinen als zutreffend anerkennen zu sollen ; wenn mein Urteil na- mentlich über die früheren Zeiten der Burschenschaft hier und da milder, über ihre obrigkeitliche Behandlung achärfer ausfJült, so will ich hiermit doch aus- drücklich meinen Dank für die Auffassung bekennen, mit welcher Treitschke diese Erscheinungen in die geaammte Entwickelung des deutschen Lebens ge- stellt hat* Zu meinem Bedauern hat der erste haliiache RegierungsbevoUmüchtigte Herr von Witzlcben wichtige Akten ans der Zeit seiner Verwaltung nach Aus- weis des Kuratorialrepertoriums einstweilen an sich genommen, angeblich mit Genehmigung des Ministers von Altenstein; über ihren Verbleib hat sich nichts ermitteln lassen.

4) Univ. Arch., Conclus* concil. general. I; das. Unerlaubte Verbindungen von 1820, Dafs die Teutonia keine wahre Burschenöebaft gewesen, behaupten Jakob a. a. O. S. 29 und Anm. zu S, 114, u. L. Haupt a. a, S. 49, Sie war gleich- wol mehreren unbequem geworden, so dem jungen Immennann, welcher freilich gegen sie gesehrieben hatte, und auch unserem bekannten Dabelow, welcher 1817 nach Halle zurückgekehrt war und der ihm erteilten Erniüchtigung zufolge dort Vorlesungen halten wollte, aber von den angeblich durch ihn höheren Orts ^-erschwUrsiten Teutonen In den Bann getan zu sein erklärte, was freilich die Teutonen leugneten; Univ. Arch. Beschwerde Dabelows wider Gesenius 1817,

5) Treitachke a. a, 0. II» 422,

6) In dem bekannten Liede; Wenn heut ein Geist herniederstiege , zugleich ein Sänger und ein Held,

7) Eine dieser aus dem Untenich tsm in ister lum stammenden Denkschriften (Geh. Staatsarch. Acta über Universitäten und akademische Disziplin R* 92 Altea- »tein, A. N. 7 b) ist mit L. B. unterzeichnet und handelt über Hebung der sitt- lichen und politischen Zucht auf Universitäten und Schulen, ohne Angabe der Zeit, aber mit offenbarer Beziehung auf geheime Verbindungen ; eine zweite, gleichfalls ohne Angabe der Zeit und des Verfafsers, zielt offenbar auf den politisch besorg-

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liehen Zustand (1er Univcrsitäteaf die Anlagen nehmen uuf den noch lebenden KoUebiie Platt,

8) Der ßesehlnfa der Bandesvereammluiig, welcher die UniTersitäteii betrifft, ist b*?i Koeh die preiifsiscbtfu Univer»itäteu I, 15, die GeschRftsanweisang für die aufsi^rorcleiitlicheii Regierim|i:»bovolImiicbtigt(*n ♦■bendas. S. 16 20 abgedmcJit 9) Koch a. a. *). !. 20—24.

lOj Univ. Arch. Verboteoe Verbindungen seit 1821; ConckiB. conc. gen. Vol. L

11) Abgedruckt bei Koch II, L S. U4.

1*2) Univ. Arch. Verbindungswesen Vol. I. Luatigt' Teilnehmer besangen später die in ihrer Erium^nrng frgetzliche Auswandernng in biblischer Ans drucks weite unter dem Titel: Auszug der Kinder isrftel aus Halle am 7, Februar 1822, Diesi^ Parodie^ lange Jahre handschriftlich fortgepflanztj ist in Ludw, Koppele Bursche fahrten, Jena 1845, S. 81—90 gedruckt.

13) Koch a. a. O. 11, 1 S. 115-127.

14) Univ. Arch, P. 44; Verbindungswesen Vol. IL

15) Univ, Arch. Verbindungswesen Vol. ITI; Kuratorialarch. Teilnahme ander Burscheni^chaft Vol. L

16) Kurat. Arch. a. a. O. Vol. IL

17) Koch a.a.O. U, 1, 394 n. L 25. Mindestens fdr Halle ward IlaniachlÄg nnd Ehrenwort vorgeschrieben, Kurat* Arch. a. a. 0. IL foL 75.

18) Univ. Arch., Senat. Consulta I, Verbindungewesen III; Kur.ArcL Burschen* öchaft Vol. II; Treitschke Detilöche Ge&ch. m, 611 f.

19) Univ. Arch., Senat. Cons. I; Koch a. a. O II, L S, 158 u. 397.

20) Univ. Arch., Senat. Cons. II: Kurat. Arch. Burschenschaft Vol. IIL

21) Kur. Arck Censur* Angelegenheiten; Akten der theologischen Fak, v, 182(.),

22) Koch a. a. O. L 2^; U, l, 892; Kurat Arch. Bundesbefehl von 1834.

23) Kurat. Arch.^ DekanatsverwaUung.

24) Dekanatsbücher der medez. Fak.. VoL XVU; Koch a. 0. 11, 1, *22. 2b) Dekanats buch er der medez. Fak,, Kurat» Arch. Promotionen Vol. 4; Koch

a. a- 0. IL 1, 22,

26) Univ. Arch., Wid erb erstell ung der Zahlungskommiseion; Bnllmann denk- würdige Zeitperioden der Univ, Halle S. 244.

27) Univ. Arch , Ferien 1824— 5S. foL 25.

Kapitel 20.

Die Wissenschaft und ilire Lehre.

§ 63. Ber späte Bationali^tnng.

Die hallische Theologie unsers Zeitabschnitts wird hauptsächlicE von der Weiterbildung des dortigen Rationalismus bis zu seinem wissen- schaftlichen Äbschiurs und von seinem Kampfe gegen eine neu ein-

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dringende offenbarungsgläubige Gotteslehre erfüllt und bestimml. Jener wird in erster Reihe durch Wegscheider, in etwas anderem Sinne auch durch Gesenius, diese durch Tholuck vertreten; die zwischen ihnen stehenden Anschauungen von Thilo und Üllmann waren zweifelsohne von wissenschaftlicher Bedeutung und Wirkung» konnten aber eine fruchtbare Vermittelung der beiden Gegensätze, deren der eine die Er- starrung des Alters, der andere die Leidenschaft der Jugend zeigte, nicht erzengen. Nachdem Schleiermacher aus Halle geschieden war, fand dort die verstandesmäfsige Auffassung der Heilslehren keinen weiteren Widerstand; das noch von Nösselt und in aesthetischer Um- kleidung von Niemeyer gehegte religiöse Gefühl verlor seine belebende Kraft und wich einem MoraMsmus, welcher sich zwar seines Ursprungs aus Kant rühmte, aber von dessen philosophischer Unbedlngtbeit all- mählich auf die Durchschnittsforderungen des gebildeten Gewissens herabsank und aufserdem nicht verstand sich mit dem Verstände zu einheitlichem Wirken zu verbinden.

Zwar brachte Mich, Weber*) von Wittenberg. einen warmen Offen* barungsglauben und Treue gegen das ältere kirchliche Bekenntnis mit; allein er wich von ihm doch in einzelnen Punkten, z, B. von dem strengen Trinitätsbegriflf und der lutherischen Abendmahlslehre ab und andererseits machte seine liebenswürdige und friedliche Gemütsart ihn zu einem streitbaren Auftreten gegen den Rationalismus wenig ge- eignet.^) Ebenso wenig war nach Schleiermachers und Steffens Fort- gange eine lebendige philosophische Kraft an der Friedriclisuniversität, welche eine tiefere Auffassung der Christuslehre hätte vorbereiten und unterstül2en können. So hatte der dortige Rationalismus nam entheb im ersten Jahrzehnt unseres Zeitraums freie Balm, um seine letzten Folgerungen zu ziehen; denn dafs er sich aus seinem eigenen Inhalt hätte neu gestalten können, dazu fehlte seit Semlers und Nösselts Ab- leben jede Voraussetzuog-

Die eigentliche Bekenntnisurkunde und Richtschnur dieses Rationa- lismus lieferte Wegscheider in seinem htstituÜönes Theologiae christianae doijmaücae^ welche er zuerst 1815 herausgab und 1817 den Manen

•) Siehe o. II, 54,

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Luthers widmete, dann aber mit unermüdlichem Fleifse in immer neuen Auflagen (der siebenten und letzten von 1833), nicht sowol be- richtigte, — denn seine Auffassung änderte sich in keinem Stücke als umständlicher und genauer zu begründen suchte. Die inzwischen erschienene Litteratur führte er gewissenhaft, aber ohne Auswahl an und ohne seinen Gegnern irgendwelche Einwirkung auf seine Über- zeugung einzuräumen; auch zu ihrer sachlichen Widerlegung liefs er sich nur ausnahmsweise herbei. Das mit grofser Gelehrsamkeit aus- gestattete Werk enthält ein klares und offenes Bekenntnis zum Ratio- nalismus und eine ebenso ofl>ne Absage an den Supernaturahsmus; in seinen Grundsätzen ist es keineswegs eine selbständige Schöpfung, sondern es lehnt sich an Reinhards und Ammons (Summa Theohgiae^ ausführlicher Unterricht in der christlichen Glaubenslehre, wissenschaft- liche praktische Theologie) Schriften an, bringt aber hinzu, was Weg- scheider nach seiner unphilosophischen Denkweise aus Kant fiir die Sittenlehre gelernt zu haben meinte*) Dafe diese Sittenlehre durch Fichte und Schlei erraacher verlieft und eigentlich auf einen anderen Boden versetzt war, entgieng ihm insofern, als er für deren Tiefsinn kein Verständnis, allenfalls ein mitleidiges Lächeln hatte. Die lateinische Darstellung ist, soweit es der Gegenstand zuläfst, ziemlich rein und sachlich trotz seines schwerfalligen Satzbaus leicht verständlich. Wir werden uns die Grundsätze und den Gedankengang dieses einflufs- reichen Buchs zu vergegenwärtigen haben.

Religion ist eine bestimmte Weise die Gottheit (numefi qualeamque) zu erkennen und zu verehren. Denn wie es dem Verstände eigen ist die Ursachen der Dinge aufzuspüren, so entspricht es dem Wesen der Menschen, unter Leitung der Vernunft die oberste d. d. die schlechl- hinnige und unendliche Ursache aller Dinge sich im Geiste vorzusteUeo, Diese Vorstellung führt auf einen Schöpfer der \Xe\U welcher zugleich der oberste Urheber und Richter des Sittengesetzes ist. Denn das Streben nach einer sittlichen Vereinigung mit Gott ist der wahren Religion keineswegs fremd und bei dieser müssen wir stehen bleiben, da die nnio mysiica^ d. h. diejenige Annäherung des göttlichen Wesens,

*) S. oben II, 24.

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nach welcher inan sich eine nähere Verbindung Gottes mit den Gläubigen als mit den übrigen einbildet» der Idee der göttlichen Allgegenwart I durchaus widerspricht. Also ist klar, dafs alle Religion sich auf die- jenige Geisteskraft stützt, mittels welcher der mit Vernunft und sitt- licher Freiheit begabte Mensch sich über die Sinnenwelt und über die an Raum und Zeit gebundene Ordnung der Aufsenwelt erhebt. Auf dieser Kraft beruht auch die Religion, welcher deshalb nur der Mensch ^ fähig ist. Deshalb bemüht sich der Verfasser immer klarer die Wahr- heit ins Licht zu stellen, welche alle Glaubensätze den siitltchen Vor* 'Schriften anzupassen und an ihnen zu prüfen lehrt. Die letzte und oberste Entscheidung gebürt aber der von Gott uns eingepflanzten Vernunft, welcher wir nach dem göttlichen Gebote selbst zu folgen verpflichtet sind. Welche positive Form des religiösen Glaubens wir uns deshalb auch denken mögen*), so darf sie nur soweit anerkannt werden, als sie in ihren Dogmen und Symbolen die wahren Aussprüche der Vernunft über die Religion in enger Verbindung mit der Tugend widergiebt. Diese von tauschenden Begierden und verderblichem Eigen- nutz freie Religion wird von den Menschen nur durch den freien und verstandesmälsigen Gebrauch ihrer Kräfte erworben und ist nur bei denen möghch, welche mit einer freieren Bildung (liheraUori lUctrma) versehen sind. Hiermit ist der letzte und oberste Grundsatz des voll- endeten Rationalismus ausgesprochen. Daher sind nach Wegscheider 12) die Systeme des Supernaturalismus und des Rationalismus ein- ^H ander so entgegengesetzt, dafs sie in folgerechter Ausfuhrung sich nicht " vereinigen lassen. Denn auch die Lehre von der Offenbarung sei auf die angeborenen Gesetze des Denkens und Handelns zurückzuführen und an ihnen zu prüfen. Hiernach gebe es eine eigentliche und un- mittelbare Offenbarung nicht, denn auch die in dieser liegende augen- blickliche Tat Gottes sei in ihren Teilen nach dem angeborenen Gesetze der Kausalität zu beurteilen* Deshalb lasse sich nicht leugnen, dafs die Offenbarung, aus welcher die jüdische und die ciiristliche Religion abgeleitet werden, auf eine natürliche und mittelbare zurückgeführt

♦} Praef. VII: Quaemnque cxeogüata fuerit positiva fidei religmae forma etc.

Schr&der UniTumitiki Halle. IL 9

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werden könne. Nach diesem Grundsatz sei auch die Authentie der Heiligen Schrift zu bemessen: die Schrift sei so beschaffen, dafs aus ihr unler Anwendung einer gesunden philosophischen und philologi- schen Kintik sich eine völlig glaubwürdige Geschichte und Lehre Jesu und seiner Apostel herstellen lasse* Es versteht sich also, dafs Weg- scheider nur die graramatischkritische Methode der Schrifterklärung angewendet wissen will, und ebenso begreift sich, dafs er den bekannten Beweisen für das Dasein Gottes ihre herkömmliche Wertschätzung, wenn nicht jedem einzeln so doch allen in ihrer Gesammtheit, vollauf beläfst

Wo nun in der Schrift erzählt wird, was der gesunden Vernunft widerstreitet, da haben sich entweder Jesus und die Apostel der Vor- stellungs- und Ausdrucksweise ihrer Zeit nach der seit Semler auf- gekommenen Akkommodationslehre anbequemt oder es liegt eine falsche Überlieferung vor, wenn man nicht gar annehmen wollte, dafs Jesus und die Apostel In den Irrtümern ihrer Zeit befangen gewesen seien 26 und 106). Jene Voraussetzung der Anbequemung oder auch einer irrigen Überlieferung sei namentlich auf die Erzählungen von den Engels* und Teufelserscheinungen, von den Wirkungen der Dämonen und von den Wundern anzuwenden. Die scholastische W^underlehre widerspreche sowol dem Wesen des menschlichen Verstandes, welcher sich streng an die sicheren Erfahrungsgesetze binde, als auch der richtigen Idee von Gott als dem ewigen und stets sich selbst gleichen Schöpfer und Regierer der Welt, Denn wenn sich wirklich in der W^elt ein Vorgang darbieten sollte, der mit den in bestimmte Grenzen eingeschlossenen Naturkräften nicht erreichbar wäre, so würde hierin eine an sich unnötige Mangelhaftigkeit der Natur liegen, welche not- wendig einen gleichen Mangel an Vollendung in dem Schöpfer der Natur voraussetze. Auch die kirchlichen Symbole und Glaubenssätze gelten nur, soweit sie mit der richtig erklärten Schrift und mit der gesunden Vernunft übereinstimmen; was dieser widerspricht, ist irrig* Dieses trifft auch die Lehre von der göttlichen Dreieinigkeit; denn wenn man diese nach den Grundsätzen der gesunden Vernunft prüft, so läfst sich zuerst nicht verkennen, dafs jede Mehrheit in Gott offenbar der Vernunft widerstrebt, dann dafs jede philosophische Erklärung der

I

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Dreieinigkeit sich notwendig in die Irrtümer des Sabellianismus oder des Tritheismus oder des Arianismus verlieren müsse* Eben diese Grundsätze seien auch auf die Lehren von der Freiheit, der Sünd- haftigkeit und der Erlösungsbedürftigkeit des Menschen anzuwenden, unter denen namentlich die Annahme der Erbsünde zu verwerfen sei. Denn zuerst könne die Güte Gottes nicht zulassen, dafs durch eines iMenschen Sünde die Natur aller Menschen verdorben werde. Ferner lehre die Erfahrung, dafs die Begierden an sich nicht schlecht seien, sondern nur durch den Übeln Willen des Menschen schlecht werden»*) Ebenso richtig sei die Bemerkung^ dafs die nächsten Quellen der Schlechtigkeit in der körperlichen Beschaffenheit, hauptsächlich aber in der menschlichen so vielen Irrtümern unterworfenen Sinneswahrneh- mung und Einbildungskraft und in der Schwäche und Trägheit der ungenügend ausgebildeten Vernunft,**) dazu in den äufseren Einflüssen der Erziehung, des Beispiels, den Gewohnheiten des bürgerlichen Lebens***) liege. Was Paulus hierüber im Anschlufs an die damaligen jüdischen Lehrer gesagt habe, sei obsolet 117. 118).

Nach dieser Auffassung bedurfte es allerdings des Erlösertodes Jesu nicht, da sein Verdienst besonders in der Vorbildlichkeit für wahre Religion und Tugend besiehe. Ja Wegscheider drückt sich selbst über die Tatsache des wirklichen Todes Jesu (licet adstantibm vere expirmse f^isusj und seine Rückkehr ins Leben sehr behutsam aus 121). Deshalb wird die Entsühnung des Menschen wesentlich auf den Ge- horsam gegen Christi Gebote zurückgeführt, freilich zur Schonung der Schwachen hinzugefügt, dafs der Tod Christi gleichsam ein Symbol für die Versöhnung des Menschen mit Gott sei 142). Die Lehre von der Rechtfertigung sei aber auch gewissen anlliropomorphistisehen Begriffen eines ungebildeten Zeitalters entsprungen 155). Es ent- spricht dieser Auffassung, dafs das Abendmahl seiner mystischen, ja seiner unmittelbaren Wirkung entkleidet wird: das Sacrament beschränkt sich vielmehr auf den Genufs von Brot und Wein als der Symbole für den Tod Christi, die Teihiehraer werden hierdurch an den Tod

*) Waa ein gedankenloser Zirkel ist **) Was gegen dci> Rationalismus spreeben würde. *) Was obtjrfltlchlicfci ist und zudem iiichtö erklärt.

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und das gesamrate Verdienst Christi» besonders aber an semen Ge- horsam und an sein Beispiel in feierlicher Weise erinnert und hier- durch zur wahren Fröramiglteit gegen Gott und Christus, zur wahren Menschlichkeit gegen andere angeregt und verpflichtet 180a).

Nach allem diesem ist es nicht auffallend, dafs Wegscheider die Verbesserungsiahigkeit nicht nur des einzelnen Christen, sondern des Christentums selbst behauptet 27), Wenn er hinzufügt ,,videndum tarnen est^ ne univermm fidei fundmneninm emrtutur^^ so war dies un- bestimmt genug, um einerseits besorgte Gemüter zu beruhigen und andererseits der läfslichsten Auslegung der biblischen Überlieferung und der Heilslehren Raum zu lassen.

Es ist begreiflich, dafs eine solche Darstellung des Christentums in weiten Kreisen der theologischen und mehr nocli der Laienwelt Ver* breitung und Zustimmung gewann, zumal sie zu ihrer Unterstützung eine achtungswerte wenn auch nicht eben gesichtete Gelehrsamkeit heranzog und aufserdem durch die ernste Gesinnung und völlige Über- zeugtheit ihres Urhebers empfohlen wurde. Sie war so bequem; denn sie forderte von Niemand, daXs er Gott sein Herz, seinen Geist hin- gebe. Vielmehr wenn Jesus sich im Ausdruck auch den Irrtümern seiner Zeitgenossen angepafst hatte, warum sollte es jetzt nicht ge» stattet sein, eine Ausgleichung seiner Lelire mit der eigenen doch durch manche Erfahrungen bedingten, durch die fortschreitende Wissenschaft entwickelten Überzeugung zu versuchen! Sie war so gemeinverständ- lich; denn sie überschritt nirgends die Summe und Höhe des allge* meinen Bildungsstandes^ ja sie berief sich ausdrücklich auf diesen Bildungsschatz, die UberaUor doctrina, von der doch zum grofseren Teile abhieng, was sie gesunde Vernunft nannte, Sie war namentlich in dieser Zusammenfassung so brauchbar, so klar und übersichtlich, dafs sie den Leser weiterer selbständiger Arbeit und des tieferen Nach- denkens überhob. Und sie war endlich so vollständig und abge- schlossen, dafs neben ihr und über sie hinaus jede andere Auffassung irrig, jedes andere System überflüfsig erschien. Das Ctu^istentum sollte zwar je nach dem Fortschritt der menschlichen Einsicht und Sitte ver- bessert werden können, wenn man nur seine unbestimmt genug um» schriebenen Grundlagen nicht umstürzte; aber der so gestaltete Ratio-

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nalismus bedurfte, ja gestattete keine VerbesseruEg, es sei denn in genauerer Beweisführung, in gelehrterer Begründung seiner übrigens unantastbaren Sätze. Es gieng seinem Verkündiger fast so, wie nach Fiehtes Darstellung dem seligen Nicolai: er konnte durchaus nicht be- greifen, dais Jemand mit gesunden Sinnen eine abweichende, zumal eine Iransscendentale Auffassung haben könne, und es fehlte nicht viel, dafs er eine solche Korzsichtigkeit, wo sie wirklich sich hervor* wagte, einer absichtlichen Verstockung zuschrieb. Mindestens besorgte er von ihr eine verderbliche Einwirkung auf die Christenheit und ver- säumte nicht nachdrucklich vor ihr zu warnen. Hierzu liefs sich aller- dings Wegscheider, der auch wider seine Gegner eine würdige Haltung bewarte und zum persönlichen Streit nicht geneigt war, weniger her- bei als manche seiner Anhänger, welche die Lehren des Meisters in der haliischen allgemeinen Litteraturzeitung und namentlich in Rohrs kritischer Predigerbibliothek verteidigten. Dafs Fichte schon 1806 in den Grundzügen des gegenwärtigen Zeitalters (Sämmtl WW VII, 26 ff) in seiner gewohnten Schärfe diesen gesunden und gemeinen Menschen- verstand abschätzig bei Seite gestellt und die aus ihm fliefsende Re- hgion als eine blofse Glücksetigkeiblehrc niedrigster Gattung bezeichnet hatte, welche nur soviel Übersinnhches beibehalte als zur Zügelung des Pöbels nötig sei, dies kümmerte die Helden des Rationalismus um so weniger, als sie gewohnt waren den unverstandenen Fichte zu den unverständigen Philosophen zu rechnen*

Fast bis zum Schhifs des dritten Jahrzehnts unseres Jahrhunderts hatte Wegscheider Recht mit seiner Behauptung Bationalismo iheoh- fjorum ecclesiae etamjeUcae plurimi aihtipulantur 10), wenn auch nur mit der ihm eigenen Nichtachtung der grofsartigen Wirkung, welche schon damals die spekulative Theologie in Berlin und Heidelberg übte. Dann aber entstanden ihm Gegner in der Nähe und in der Feme, von denen einer den obersten Grundsatz seiner theologischen Erkennt- nis prüfte und in seiner Haltlosigkeit aufwies. Der Jenenser Karl Hase legte in seinen Streitschriften-} dar, dafs die Einsetzung des gesunden Menschenverstandes zum obersten Richter in theologischen Dingen nicht nur jede wissenschaftliche Untersuchung, jede innere Ent Wickelung der Vernunft ausschlieise, sondern selbst die Forderungen des Gewissens

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und die Tiefe der Sündenerkenntnis beeinträchtige. Der gesunde Mensdienverstand eines gebildeten Zeilalters setze sich aus einem ge- wissen allgemeinen Wahrheitsgefühl und aus denjenigen Ergebnissen wissenschafllicher Forschung zusammen, welche allmählich in das Gemeinbewostsein übergegangen seien. Gerade dieser Bestandteil wechsele aber mit dem Fortschritt der Wissenschaften seine Richtung und seinen Inliall, so dafs was vor hundert und mehr Jaliren verlacht und verdammt sei, jetzt von Niemand bezweifelt werde. Sonach sei der sogenannte gesunde Menschenverstand ein sehr unsicherer Richter und mit der Erforschung der letzten Gründe befasse er sich nie; gerade hieraus freilich erkläre sieh seine Celebrilät (Streitschr. HI, 85). Allein diese Berufung auf den blofsen Menschenverstand bedeute für die Wissenschaft nicht mehr, als die Berufung der Mystiker auf heiliges Gefühl und innere Erleuchtung (Streitsclir. I, 42). Dabei erkannte Hase an, dafs der Rationalismus, welcher in Wegscheiders Dogmalik die klarste und gelehrteste Darstellung gefunden habe, statt des früheren flachen Eudämonismus durch Kant sittlichen, durch Jakobi religiösen Ernst gewonnen habe. Nur dafs diese ernste Religiosität sich doch mehr und mehr ihrer notwendigen Gefühlszutat entledigt hatte und dafs der grundlose Hochmut des Rationalismus das, was er nicht sah oder nicht einsah, entweder als nicht vorhanden oder als eine längst überwundene Grille behandelte. Allmählich war aus dem gesunden der gemeine Menschenverstand geworden und seine aus Rhein walds Repertorium herrürende Benennung als ßationaUsmus imlgaris^ welche Hase ungern anwenden wollte^ war schliefslich in mehr als einem Sinne bezeichnend.

Die dogmatische Ausgestaltung des Rationalismus war hiermit er- schöpft; was nach dieser Richtung noch versucht wurde, war in der Hauptsache nur eine Auslegung des in Wegscheiders Institutionen auf- gerichteten Lehrgebäudes und gieng zumeist von höher gestellten Geist- lichen z, B. von Röhr und Brettschneider aus, welche hiermit ihre Pflegebefohlenen gegen den neuerwachenden Pietismus zu schützen meinten. Unter den akademischen Vertretern des Rationalismus wen- deten sich die ernsteren der gelehrten Schrifterklärung nach ihrer sprachlichen und kritischen Seite zu; hierzu ist der Hallenser Christ,

Friedr. Frilzsche zu rechnen, dessen schon oben 11, 60 gedacht ist« Einige seiner Festschriften behandeln zwar auch Glaubens fragen, so über das zehnte Kapitel des Evang. Joh. von Christus als der Tore zum Schalstall, ober die Sündlosigkeit Christi, über den Heiligen Geist und über das Abendraah!, das echte Luthertum und die Union. Die letztgenannte Abhandlung erschien 1834 auf Verlangen als ein Sonder- abdruck aus seinen katechetischen Vorlesungen; sie verteidigte ent- schieden die Union und richtete sich gegen die damaligen Altlutheraner und ihren hallisehen Vorkämpfer Guericke, obschon dieser nicht aus- drückhch genannt wird. In der Sache erklärt sich Fritzsche gegen Luthers Abendmahlslehre und für Zwingli, rechnet indes diesen Gegen- stand mit Knapp zu den theologischen Problemen, welche nicht zu den Glaubensartikeln gehören. Die Beweisführung ist m allen diesen Abhandlungen, etwa die letzte ausgenommen, weit weniger dogmati- scher als sprachlichexegetischer Art, wenn auch in rationaler Denk- weise und sogar mit dem Zugeständnis, dafs z. B. in der Versuchungs-^ geschichte sich mythische Zutat befinde. Hierin ist schon ein märsiger Einflufs des Tübinger Straufs sichtbar, dessen Verdammung durch die evangehsche Kirchenzeitung Fritzsche für unchrisllich erklärt. In der zweitgenannten Abhandlung behauptet er unter warmem Preise der Sündlosigkeit des Herrn doch in Übereinstimmung mit Knapp, dafs die Möglichkeit zu sündigen in Christo vorhanden gewesen sei.^)

Die Hauptsache ist ihm stets sprachliche Genauigkeit, wie es von einem Schüler G. Hermanns zu erwarten war. Wer sich einen philo- logischen Ausleger der Heiligen Schrift nenne, habe dahin zu streben, dafs der Leser dasselbe empfinde, was der Verfasser gedacht habe* Aufgabe des Erklärers sei darzulegen, nicht was ihm zusage, sondern was der Schriftsteller gedacht habe. Wessen Religion und Theologie auf das Ansehen der so erklärten Bibel gebaut sei, wie sich dieses für einen Christenmenschen gezieme,*) der nehme auch die Vorschriften der Heiligen Schrift als die alleinige Richtschnur der Frömmigkeit am*) Die vier Programme über den Heiligen Geist 184& 44 richten sich im Grunde gegen die Lehre von der Dreieinigkeit, beschränken aber

*) Ut hominem Christiiimiüi decet; Fritzsuhiorum opüsc. p. 122,

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die Betrachtung ganz nach der Neigung des Verfassers wesentlich auf die formale Seite der Cberlieferung, Andere Abhandkingen^) sind ge- schichtlichen Inhalts; eine unter ihnen, welche einen erfolglosen Be* kehrungsversuch Freylinghausens in Wittenberg schildert, fand der Minister Eichhorn allzu einseitig**) Dies hinderte freilich den Minister nicht bald darauf in der Verlegenheit, welche durch Meiers Verzicht auf die Professur der Beredsamkeit geschaffen war, die Hilfe Fritzsches als eines guten Lateiners wenn auch vergeblich in Anspruch zu neh- men. In der Polemik gegen Ullmann und Tholuck verfuhr Fritzsche sachlich und anständig; wie es sich mit einem Streite zwischen ihm und Tholuck aus den Jahren 1840/41 verhalten habe^ werden wir später sehen.

Eine wirksame Unterstützung erhielt der Rationalismus durch Wilhelm Gesenius, so verschieden auch sonst dessen Sinnesart von der der eigentlichen Rationalisten war. Ober den im ganzen einfachen Verlauf seines Lebens ist zu der früheren Mitteilung (II, 24) hinzuzu- fügen, dafs er zwei gröfsere Studienreisen unternahm, deren erste ilin 1820 in Gemeinschaft mit seinem Amtsgenossen Thilo nach Paris, Lon- don, Oxford führte und als unmittelbare Frucht die anecdofa Orientalin^ von Bedeutung für die syrische und saraaritanische Sprache, brachte. Die zweite vom Jahre 1835, welche nach England und den Nieder- landen gieng, hatte vornehmlich Forschungen über phönizische In- schriften zum Zweck, deren Ergebnisse er in den Momttmmia scripturae Ungimeque Fhommae (3 Bände, 1837) niederlegte. Einen Ruf nach Göttingen 1827 zum Ersatz für Eichhorn, der ihn einige Jahre vorher wegen seines Jesaias in den Göttinger gelehrten Anzeigen angegriffen hatte, lehnte er ab, demzufolge er von der Staatsregierung zum Kon- sistorialrat, von der Stadt Halle zum Ehrenbürger ernannt wurde. Der Tod rafifte ihn am 23. October 1842 aus voller Wirksamkeit hinweg.

Für Wegscheider war es nun eine wissenschartliche und religiöse Aufgabe, die christliche Lehre nach der Aussage des menschlichen Ver- standes als des allein berechtigten Richters sicher zu stellen. Was über die so begrenzte Erkenntnis hinaus gieng, wurde nicht nur als überflüssig und unbedeutend sondern selbst als nachteilig für die wahre Religion fortgewiesen: was innerhalb dieser Grenze als wahr oder

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wenigstens als zulässig anerkannt wurde, sollte als feste Grundlage der Religion geschützt und durch Anwendung auf das sittliche Gebiet fruchtbar gemacht werden. Eine so ernste Teilnahme für die religiösen Grundfragen besais Gesenius überhaupt nicht, wenigstens nicht nach der wissenschaftlichen Seite, wenn auch hiermit über seine eigene religiöse Überzeugung nichts ausgesagt werden soll. Er mag vielleicht den Hauptlehrsätzen Wegscheiders zugestimmt haben; allein seine Neigung gehörte der Sprache und sein auf Beobachtung und Erfahrung gerichteter Geist halte eigentlich überhaupt keinen Raum für abstrakte und transcendentale Aufgaben, wogegen ihm nach dem Zeugnis naher stehender Schüler religiöses Gefühl keineswegs fremd war. Seine Skepsis in dogmalischen Dingen wurzelte vielmehr in seinem Zweifel an der Treue der biblischen Überlieferung und stiefs sich demzufolge auch an der Haltbarkeit der ältesten kirchlichen Salzungen, die ihm freilieh wol auch von Seiten des rein verstau desmäfsigen Denkens anfechtbar erschienen. Seine scharfe Prüfung des Alten Testaments, sein heller Kopf, der überall das Klare und Greifbare suchte und mystischer An- schauung, allegorischer Deutung gründlich abhold war, liefsen ihn auch dort Fabel, Irtum, Einseitigkeit warnehmen , wo doch unter einer un- vollkomraenen und kritisch unsicheren Aussage sich eine Tatsache sei es des äufseren Geschehens oder des religiösen Bewustseins barg. Hieraus ergab sich nicht eine Umdeutung sondern eine Anzweiflung, mindestens eine starke Beschränkung der Überlieferung und dies muste allerdings den Rationalismus fördern, der ja auch die Zuverlässigkeit der biblischen Schriften mit ihren Wundergeschichten, ihren Engels- und Teufelserscheinungen in Frage oder vielmehr in Abrede stellte und hiernach auch die Symbole der alten Kirche teils als unbiblisch abwies teils verstandesmäfsig auszulegen und zu beschneiden unternahm. In seinen früheren Jahren liefs Gesenios, wenn der mündlichen Über- lieferung zu trauen ist, sich freilich in seiner Laune zu spöttischer Beleuchtung einiger alttestamentlichen Vorgänge hinreifsen, welche ihm als jüdisches Machwerk erschienen; er glaubte hiermit den Kern der biblischen Vorstellungen nicht anzutasten. Rechnen wir hierzu seine Gabe anschaulicher Darstellung, seinen Witz, seine Selbslgewifsheit, so muste die Jugend hierdurch in den Bahnen des Rationalismus um so

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mehr fest gehalten werden, als sie in solcher Skepsis nicht nur seine BeslätigEng sondern auch eine Würze seiner Trockenheit fand. Diese Wirkung \TOrde nuch schwerlich durch die gröfsere Zurückhaltung ab* gescliwächt, welche Gesenius sich in dem letzten Jahrzehnt seiner Wirksamkeit auferlegte: übrigens wird von seinen Schülern Tielfach bezeugt, dafs sein versöhnlicher von aller Streitlust entfernter Rationa- lismus sich ebenso wenig in seinen Vorträgen als in seinen Schriften hervordrängle* Er war eben kein Dogmatiker und deshalb auch gegen wissenschaftliche Gegner gerecht und selbst milde.

Welche Mängel indes dem Theologen Gesenius anhaften mochten, sie wurden durch seine Verdienste um die Wissenschaft und ihre Lehre mehr als ausgeglichen. Von Jugend auf hatte er sich mit stetigem Eifer zuerst den klassischen und demnächst den o^ient^ahschen Sprachen gewidmet; man ei^ählte, dafs er zur Erlernung einer fremden Sprache Anfangs wöchentlich sich 900 Vokabeln eingeprägt und hierdurch in kurzer Zeit ihren Wortschatz zu eigen gemacht liabe. Diesen eisernen Fleifs setzte er bis zum Schlüsse seines Lebens fortj noch wenige Tage vor dem Tode liefs der unheilbar erkrankte sein Bett in sein Bücher- zimmer tragen, unter seinen Büchern ist er gestorben. Vom Arbeits- zimmer gieng er in seine Vorlesungen, welche er als seine Erhokmgen zu bezeichnen pflegte, und umgekehrt zurück; eine anderweitige Aus- spannung hat er sich nie gestattet. Als Champollion das erste Licht in die ägyptischen Hieroglyphen brachte, wählte er dessen Schrift zu seinem Studium während der nächsten Herbst ferien und deutete noch vor ihrem Ablauf hieroglyphische Inschriften im Dresdener Museum; dann hielt er mit Beginn des Winterhalbjahrs über diesen Gegenstand vor seinen gereifteren Schülern ein Privatissimum, in welchem er frei sprechend und frei an der Tafel die wunderlichen Figuren zeichnend die neue Wissenschaft mitteilte*

Wie schon erzählt hatte er als Göttinger Repetent anfangs auch alte Schriftsteller erklärt; seine hierdurch geschulte Sprachkrafl und die Kenntnis der alten Litteratur bot seinen nachmaligen Forschungen eine reichliche und zuverlässige Hilfe, so dafs er auf dem semitischen Sprachgebiet bald anerkannt ermafsen die Herrschaft errang und wäh- rend seiner Lebenszeit trotz Ewalds si>äteren hochmütigen und un-

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fernen Angriffen behauptete. Es mag nicht gerechtfertigt sein, ihn den Schöpfer einer selbständigen semitischen Philologie zu nennen^*} L da ihm die Holländer SchuUens und Schröder hierin vorangegangen I waren, auch die Arbeiten der Göttinger J. D. Michaelis und Eichhorn ^ seine Entdeckungen wirksam vorbereitet hatten. Aber soviel ist im- f zweifelhaft, dafs er in Deutschland wenigstens dieser Wissenschaft eine selbständige Stellung neben der Theologie erobert, und vor allem dafs er die semitischen Sprachen einschliefslich ihrer Nebendialekte in einem Umfange und mit einer Genauigkeit erforscht und beherrscht hat wie Niemand vor ihm. Schon 1810 hatte er versucht, die maltesische Mundart als eine dialektische Entartung der arabischen Sprache auf- zuweisen; er wusle die Reste der aramäischen, syrischen, samaritani- sehen Mundarten klar auszuscheiden und widerum in den geschicht- lichen Zusammenhang dieses gesammten Sprachgebiets einzufügen. Für die phöoizische Sprache und ihre Inschriften ist er nach dem Mafse der den Quellen damals beiwohnenden Zuverlässigkeit eigentlich der Entdecker und Erklärer geworden.

Zu solchen Leistungen vermochte ihn neben seinem grofsartigen Fleifse allerdings nur eine hervorragende Begabung zu führen, deren Eigenart seinen Blick bei weitem mehr auf die Sprache selbst in ihrer lexikalischen Ent Wickelung und auf ihren p-ammatischen Bau als auf den Inhalt der in ihr verfafsten Schriftwerke lenkte. Auch auf dem so abgegrenzten Gebiete war er wie überhaupt in seinem Geistesleben der Abstraction, der Ableitung aus allgemeinen Gesetzen oder der Hin-

tleitung zu solchen wenig geneigt; vielmehr er sah, sammelte und sichtete die einzelnen spracldichen Erscheinungen, um ihnen nach Auf- hellung des um sie verbreiteten Dunkels, nach Aufdeckung ihrer Ge- schichte in Form und Bedeutung ihren Ort und Zusammenhang in und mit dem Sprachganzen anzuweisen. Es war so, wie einer seiner jüngsten ScJmler sagt: y,Dem sinnvollen Kleinleben des Geistes, wie es in den letzten Elementen der Sprache allmählich von einer Bedeutung des Wortes zu näheren und entfernteren gewöhnüch in ganz natür- licher Weise sich fortbewegt, Diesem nachzugehen und die verschütteten

*) Wie Ed. Beufs in Herzogs KealeDcjkl. V, 146 if. behiiupteL Ähnlieh aucli S ach au in Lexis die tieutöciien Uuiver»i täten, 1ÖÖ3, I, 508 Ü".

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Wege wider aufzufinden» auf denen der Volksversland sich von einem Sinn zum anderen gewandt hat, dazu war er vor allen Anderen der Mann."*) War sonach die quellenmäfsige und zuverlässige Feststellung der sprachlichen Tatsachen und die Ermittelung des etymologischen und geschichtlichen Bandes unter ihnen sein stetiges und in wachsen* der Klarheit angewandtes Augenraerk, so begreift sich, dafs diese Me- thode, ohne die ganze Aufgabe zu erschöpfen, sich doch innerhalb ihrer Grenzen behauptete und dafs seine Bücher weit über seine Lebenszeit hinaus in Anselin standen und noch heut, wenn auch unter vielfacher Veränderung und Ergänzung ihres Inhalts, ihre Geltung und Wirksam- keit keineswegs eingebüßt haben.

Zu diesen Werken gehört vor allen sein hebräisch-deutsches Hand- wörterbuch über die Schriften des Alien Testaments nach alphabetischer Ordnung (2 Bände 1810/12), welches er in Handschrift behufs Ermitte- lung eines Verlegers an den Professor Vater in Halle geschickt halte. Dieser teilte es an Niemeyer mit, welcher erstaunt über seine wissen- schaftliche Bedeutung nunmehr die Berufung des jungen Gelehrten beantragte und vermittelte. Dieses lexikalische Erstlingswerk gieng auszugsweise in das neue hebräischchaldäische Handwörterbuch über die Schriften des Alten Testaments 1815 über, welches 1823 in zweiter, 1834 in vierter Auflage, der letzten von Gesenius selbst besorgten, erschien und noch 1890 in elfter Auflage von Mühlau und Volk wider- holt worden ist. Seine wissenschaftliche Ausweitung und Ergänzung erhielt dieses Wörterbuch in dem ausgezeichneten Thßsaurm philo- lofficus criticm tingnae Hehmeae^ welches 1835 38 in drei Bänden herauskam und nach Gesenius Tode von Rödiger bis zu einer Aus- dehnung auf fünf Bände erweitert und bearbeitet wurde. Neben diesen lexikalischen Schriften giengen seine grammatischen her: seine hebräische Grammatik, welche die Eigentümlichkeiten seiner Methode, klare Darstellung der Tatsachen unter Zurückstellung ihrer allgemeinen Gesetze, besonders deutlich erkennen läfst, erschien zuerst 1813 und in stets wachsender Vollendung von ihm selbst in dreizehn, seil 1845 in der vierzehnten bis einundzwanzigsten Auflage von Rödiger, seitdem

*) Ge Ben ins: eine Erinnerung von R. H. S, 20-

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bis zu ihrer fünfundzwanzigslen Widerhol UBg 1889 von Kaotzsch be- arbeitet Aoch dieses Werk fand seine wissenschaftliche Fortbildung in dem ausführlichen granimat ischkritischen Lehrgebäude der hebräi- sehen Sprache mit Vergleichung der verwandten Dialekte, welches 1815 mit der Einleitung über die Geschichte der hebräischen Sprache und Schrift begann und in Rödigers Fortsetzung und späterer Bearbeitung (zuletzt 1855) zu einem sehr brauchbaren HilfsmiUel geworden ist. Zur Einführung in die alttestamentliche Schriftwelt diente sein mit An- inerkungen und erklärendem Wortregister versehenes hebräisches Lese- -buch, welches seit 1814 in zahlreichen Auflagen widerliolt eine zweck- mäfsige Auswahl aus den leichteren prosaischen und poetischen Büchern des A, T, bot und später zu Unrecht aus Abneigung gegen semen rationalen Herausgeber bei Seite geschoben wurde. Im Zusammen- hange hiermit ist noch zu erwähnen, dafs Gesenius in der Verwen- dung seiner phönikischen Studien die erste folgenreiche Anregung zur Erklärung der punischen Einschiebsel im Pönulus des Plautus gegeben hat. Auf exegetischem Gebiete bewegt sich seine Ober Setzung und Erklärung des Jesaia (drei Teile 1820/21), für welche vornemlich er €eine Pariser Reise unternommen hatte und welche trotz ihrer An- fechtung durch Eichhorn für eines der besten Erzeugnisse der da- jnaligen theologischen Litteratur dieser Gattung gilt, Dafs in diesen zahlreichen und meist bahnbrechenden Schriften sich manches findet, welches später auf Grund genauerer Quellenprüfung berichtigt und ergänzt^ dafs namentlich die hebräische Syntax seitdem sehr erweitert jLind begründet worden ist, würde Alemand weniger in Abrede stellen, als Gesenius selbst, dessen Wahlspruch in solchen Dingen das dies diem docet war.*) Neben seinem Fleifse und seiner Wahrheitshebe besals er die Liebe des Empirikers zu den einzehien Erscheinungen ohne dessen Gedankenlosigkeit. Hätte sein früher Tod ihn nicht an <ier Vollendung so mancher Arbeit, unter anderen an einer Ausgabe des berichtigten alttestamentlichen Textes gehindert, so würde die Unbefangenheit und das weise Mafs seiner Kritik in noch helleres Licht getreten sein.

*) Bödiger in der Vorrede der 14, AafL der Grammatik S. VI.

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So reiches Lob gebüii dem Forscher Gesenius; es kann fraglich sein, ob nicht dem Lehrer ein gröfseres zukomme. Von seinem Lehr- eifer, welcher das eben Erkannte bald wider mitzuteilen und fruchtbar zu machen verlangte, haben wir an der Behandlung der Hieroglyphen ein Beispiel kennen gelernt In seinen Forschungen auf das Greifbare und Anschauliche gerichtet, verstand er den ihm stets zu sofortiger Verwendung gegenwärtigen Schatz seines Wissens auch vor den Hörern in gleich anschaulicher Lebendigkeit auszubreiten und das Alte durch Vergleich mit dem Neuen in abbildlicher Klarheit verständlich zu machen. Lehrreich, anregend, fesselnd in allen Vorträgen wüste er durch derartige Beziehungen auch das Trockene zu würzen, schwierige Aufgaben vor und mit den Schülern bis zu voller Durchsichtigkeit zu lösen und das Zweifelhafte und scheinbar Widerstreitende in voller Gegenständlichkeit und gegenseitiger Abwägung und Prüfung zu ent- wickeln und zu versöhnen. Dafs hierbei sein geistreicher Humor nicht selten über das unmittelbare Bedürfnis hinaussprang» machte seinen Unterricht nicht weniger anziehend, zumal er in der Sache den zu- verlässigen Boden nie aufgab und durch seinen hellen Verstand vor den unklaren Anschauungen der einen, durch seine Besonnenheit vor den gewagten Vermutungen der anderen geschützt blieb. Alle seine Lehrtugenden entfalteten sich mit besonderer Kraft in seinem Seminar, wo er neben den Erklärungsübungen die Aufmerksamkeit der Mit- glieder für wissenschaftliche Tagesfragen, eine Insctu"ift, eine Karte, eine Sammlung merkwürdiger Abbildungen aus dem Morgenlande in An- spruch nahm und liierdurch deren Selbsttätigkeit belebte und schärfte. Weit entfernt in diesem Verkehr mit seinem Wissen eifersüchtig zu kargen, nahm er gern und anerkennend auf» was seine Schüler etwa in sprachlichen und geschichtlichen Fragen Neues und Richtiges vor- brachten und mals selbst den notwendigen Tadel so zu, dafs er an- spornte ohne zu demütigen. So muste ihm freilich die Prüfung der Geister leicht werden und wo er in einem Zöglinge wissenscltaftlichen Sinn und ernstes Streben sah, da half er, der sonst sich von der Menge seiner Zuhörer eher fem hielt, bereitwillig und vermittelte für die Bedürftigen willkommene Unterstützung, So blieb er mit der Jugend, die er überhaupt taktvoll zu behandeln wüste, jugendlich und

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lebendig zu einer Zeit, in welcher der Rationalismus ira Absterben war. Die Vorlesungen Wegsclieiders wurden leerer und leerer; bei Gesenius blieben sie gefüllt und versammelten in der Blütezeit der Fakultät, die gerade durch Gesenius die besuchteste in Deutschland bis zu einer Zahl von 900 Theologen wurde» gegen 500, auch später bei der starken Abnahme der Gesammlzahl nie unter 200 Hörern. Unier diesen befanden sich viele, welche später ihrerseits die Wissen- Schaft förderten: Pel. von Bohlen, Gieseler, Hahn, A. Th. Hoffmann, Hupfeld, Olshausen, Stier, Rödiger, Tuch, Vatke, Knobel, Benfey. Unter seinen Vorlesungen waren die hebräische Archäologie, die Ein- leitung in das Alte Testament und die besondere Einleitung zur Genesis die beliebtesten und förderlichsten; wenn nicht in der Grofsartigkeit der Begabung, so war er doch in der Wirkung seines Unterrichts mit F. A. Wolf vergleichbar.

Im äufseren Leben wol auf seinen Vorteil bedacht und anderer- seits behaglichem Genüsse nicht abgeneigt war er zugleich ein guter Geschäftsmann. Dafs er in einem Studententumulte vermittelte und beruhigte, statt sofort zu strenger Strafe zu greifen, kostete ihm freilich sein Prorektorat, was indes sein Ansehn nicht schmälerte und an- scheinend auch im Ministerium nachträglich als eine Übereilung er- kannt wurdet Seine Geschäftsgewandtheit und sein verträglicher Sinn kam auch den Verhandlungen der Fakultät zu gute, in welcher er bei allen Achtung genofs, wenn auch Tholuck gelegentlich in einem Privat- briefe über seine Allmacht klagte. Eben dieser hielt ihm im nächsten akademischen Gottesdienste nach seinem Tode die Gedächtnisrede. Es war keine leere Form, dafs die Fakultät die Verdienste des weit über Deutschlands Grenzen Berühmten in ihrer Todesanzeige an den Minister mit lebhaften Farben schilderte, und es war ein Ausflufs lobenswerter Gerechtigkeit bei dem sonst dem Theologen Gesenius grundlich ab- holden Minister, dafs er in dieser Schilderung die gleiche Ehre für Gesenius wie für die Fakultät unbefangen anerkannte*"^)

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§ 64. Tholnck.

Der Rationalismus, welcher sich in Halle seiner Herrschaft un- besorgt freute, fand auf anderen Universitäten weniger Anerkennung, hier und da entschiedene Abneigung, in Berlin sogar unverhohleDe Verachtung. Dort waltete seit der Stiftung der Universität eine tiefere und wärmere Gotteslehre, bald im Bunde bald im Kampfe, immer aber in fruchtbarer Berurung mit der sich mächtig entfaltenden Philo- 3ophie; es zeigte sich eben, dafs beide Wissenschaften in iliren Gründen wie in ihren höchsten Zielen von einander nicht lassen können. Von dort war auch der Lehrer gekommen, welcher den ballischen Ratio- nalismus in langjährigem Ringen niederwerfen, mindestens in seiner Ohnmacht und Lebensöde aufweisen sollte. Nicht als ob Tholuck ein eigentlicher Zögling der ohnehin in sich mehrspaltigen Berliner Theo- logie gewesen wäre; den besten Teil seiner Gotteserkenntnis verdankte er vielmehr seinen eigenen schwer durchlebten Erfahrungen und den Anregungen, welche er im Verkehr mit christlich und kirchlich er- wärmten Männern, darunter dem ehrwürdigen Baron von . Kottwitz, gewonnen hatte. Aber er hatte doch dieselbe Luft mit Neander und Marheineke, mit Schleiermacher und Hegel geatmet, von denen der gesinnungsverwandte Neander auch unmittelbaren Einflufs auf ihn aus- übte. Den beiden letztgenannten, welche, wenn dies möglich gewesen wäre, einander eher hätten unterstützen und ergänzen als bekämpfen sollen, stand Tholuck zwar nicht fremd, aber abgeneigt gegenüber. Schleiermacher hatte freilich nichts getan, um das Herz des jungen Dozenten zu gewinnen, dessen überschäumendes und ungezügeltes Gefühl den scharfen Denker wenig anmuten mochte. Auch Tholuck hat den grofsen Theologen später zwar billiger beurteilt, aber niemals weder geliebt noch völlig verstanden. Anders war es mit Hegel, der dem jungen Mystiker Verständnis und Wolwollen entgegenbrachte und ihn als Bundesgenossen im Kampfe gegen die dürre Selbstgerechtigkeit des Rationalismus begrüfste. Diese Freundlichkeit vermochte Tholuck nicht von Herzen und nicht mit dem Kopfe zu erwidern. Aber er hatte doch in diesen beiden, welche dem Abschlufs ihrer Lebens- und Berufsaufgabe nahe standen, die lebendige Kraft der Wissenschaft

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in ilirer vollen Reife am Werke gesehen j wenn die Fruchte ihres

Forschens ihm nicht zusagten, so hatte er doch an ihrer Arbeit und ihrem EinOusse die Höhe und die Bedeutung wahrer Wissenschaft er- kennen müssen, auch dafs zur Lösung solcher Aufgaben es wissen- schaftlicher Vielseitigkeit bedürfe.

Zu letzterer war nun Thohicks Wesen ohnehin mehr geneigt, als einer stetigen und gesammelten Durchbildung zuträglich war. In manigfachen und hastigen Studien hatte der mit rascher Auffassung begabte auch die spekulative Philosophie, welche ihren Wert für die Religionslehre nie verlieren wird, doch mehr gestreift als in strengem Denken durchgearbeitet, Kants Lehre ist ihm immer trocken und starr erschienen; Hegels Herabsetzung des religiösen Gefühls und der Religion überhaupt zu einer niederen Erkenntnisstufe muste den znrück- stofsen, in welchem das Gefühl, zumal das religiösCj der eigentliche Quell des geistigen Lebens war. Zudem konnte ihm nicht verborgen bleiben, dass in dem Systeme Hegels trotz allen Bestrebens, die all- gemeine Substanz in die Form des Subjekts umzuwandeln und hier- durch zu individualisieren, die lebendige Persönlichkeit nicht zu ihrem Rechte kam. Was sollte ihm eine Lehre, welche die Urgestalt aller Persönlichkeit nicht als lebendiges Wesen sondern nur als eine Idee hinzustellen und ihrer Schöpferkraft zu entleeren schien! Eher hätte ihn die Gotteslehre Schleiermachers befriedigen können, welche ihren Grund im Gefühl und ihr höchstes Ziel in der gott erfüllten Persönlich- keit hatte. Nur dafs doch nicht so klar war, wo diese Persönlichkeit zu suchen sei, ob in einem überweltlichen und alles weltliche aus sich schaffenden Wesen oder in der ihrer Vollendung entgegenstrebenden, in dem Einzelnen sich entfaltenden Menschheit, dafs überhaupt bei chleiermacher so vieles in den Schleier der Dialektik eingehüllt war, dafs er so manche biblische Verkündigung als unverbindlich wo nicht gar als unverständlich bei Seite schob und grofse Teile der biblischen Überlieferang als uneclit, mindestens als schlecht beglaubigt aufweisen wollte. Einige Zuneigung empfand Tholuck zu Schellings Anschauungs- erkenntnis; allein diese Neigung fand in ihm keine wissenschaftliche Fortwirkung, da überhaupt eine folgerechte und begrifilliche Systematik

Sctu-Kdor, UiÜTersität U^Ue. U. IQ

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seinem Denken und Empfinden zuwider war* Bei aller Gelehrsamkeil war nicht die Aufrichtung des Lehrgebäudes sein Ziel; ihn beseelte das aus Gott stammende, durch göttliche Erweckung geläuterte und in Gott ruhende Gefühl» und eben dieses Gefühl viel mehr als das theologische Wissen suchte er in seine Schüler hineinzugiefsen. Diese Gemütsart verhinderte ihn, sich mit hingebender Selbstbeschränkung in ein philosophisches System zu versenken; er würdigte nicht genug den Wert der strengen und doch inhaltsvollen Begriffsableitung in dem Kampfe gegen einen Gegner, der seine Behauptungen schlechthin durch ein verstandesmäfsiges Denken gesichert glaubte» und er verkannte, wie so viele nach ihm, dafs der Rationalismus innerhalb seiner Grenzen und auf seinem eigenen Boden gerade durch Hegels Ge- dankentiefe und Gedanken weite schon entwaffnet und unterhölt war^ bevor auf seinen Trümmern eine gläubigere Gotteslehre ihren Neubau in Angriff nahm.

An gelehrter und weilgreiftjnder Forschung liefs es gleich w^ol der junge Theologe nicht fehlen; allein der Drang, ihre Frucht alsbald zu verkünden und für die Verbreitung der wahren Gotteserkenntnis zu verwerten, verleitete ihn zu einer Hast des Schreibens» welche der Schärfe der Untersuchung, der Zuverlässigkeit ihres Ergebnisses nicht seilen Eintrag tat und erst in den späteren Auflagen seiner Werke einer gröfseren Reife wich. Damit hieng zusammen, dafs, soweit bei seinen Arbeiten die Kenntnis fremder Sprachen in Betracht kam, die Aufmerksamkeit des sprachbegabten und sprachenkundigen Verfalsers sich doch weit mehr auf die BewälUgung des Sprachschatzes, als auf den Bau und das grammatische Gefüge der Sprache richtete. Es war daher für solche Gegner, welche die grammatische Genauigkeit als die Hauptsache bei der neu testamentlichen Erklärung ansalien, nicht eben schwer, die Versehen Tholucks auf diesem Gebiete nachzuweisen; der* artigen Tadel, soweit er berechtigt und nicht mit anderer Zulat ver- setzt war, hat Tholuck ziemlich gleichmütig aufgenommen, soweit er sich aber mit Verketzerung seiner Absichten mischte oder die religiöse Grundlage seiner Auslegung angriff, herbe und auch erregt abgewiesen.

Die Zahl seiner Schriften war nach dem eben bemerkten sehr grofs; versuchen wir sie nach ihren Gattungen zu ordnen und den

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Inhalt derjenigen» welche für Tholucks Äofifassung und Wirksamkeit besonders wichtig sind, darzustellen.

In das Gebiet der Dogmatik gehört streng genommen nur seine schon II, 58 erwähnte Schrift: die Lehre von der Sünde und vom Versöhnen So wichtig sie indes für die Kenntnis der religiösen Ent- Wickelung Tholocks war, so wenig wird sie dieser tiefsten und schwersten aller religiösen Fragen gerecht. Es ist eine schiefe Behauptung, dafs das Ende aller Spekulation die Leugnung alles bestimmten Seins sei (S, 8), da sie ein ganz anderes Ziel verfolgt und, wenn sie wahrhaftig spekuliert, vor dem letzten Ende anhält. Wenn ferner Tholuck das Böse nicht ewig neben Gott, aber auch nicht als sich selbst verzehrenden Schatten in Gott setzen kann, wenn er es nicht für ursprünglich, auch nicht für einen notwendigen Mangel» sondern für Beraubung und Gegensatz hält (S. 21), so wird es keines Beweises bedürfen, dafs diese gewundene Scholastik nichts erklärt. Was Tholuck liefert^ ist mehr eine Beschreibung des sündigen Zustandes mit seinen Folgen, als Aufdeckung seiner Entstehung. Auch die Ausstellung Hegels, dafs der Verfafser seine Leser nur bis zum Leiden und Tode Christi, aber nicht bis zu seiner Auferstehung und Herrlichkeit noch bis zur Aus- giefsung des Heiligen Geistes führe, ist zutreffend. Ebenso enthält die allzufrüh verfafste Schrift mehr die Versicherung der Versöhnung (S, 137), als Erklärung und Beweis für sie; wie die Versöhnung mög- lich sei und vor sich gehe, wird nicht dargetan. Dafs diese Fragen damals Tholuck vielfach bewegten, erhellt auch aus seinen gleich- zeitigen Aufzeichnungen; allein seine inneren Erfahrungen sind unruhig und seine Gedanken, namentlich über das Verhältnis der vollendeten Persönlichkeit Christi zu der doch auch berechtigten aber unvoll- kommenen und endlichen Persönlichkeit des einzelnen Menschen ent- behren der Schärfe und des Abschlusses. Er versucht eine Art von Unterscheidung zwischen dem Logos und dem Menschen Christus (sollte doeh hier Jesus heifsen, wenn jener Unterschied überhaupt ein realer wäre); allein dafs der Logos Christus, d? oS ndpTcc iy^v€Jo, auch den ersten Adam mit seiner sündigen Anlage geschaffen habe und gerade deshalb auch der Welt Sünde tragen müsse, dafs und wie die Anlage zur Sünde in Adam und in jedem nach und aus ihm geborenen

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Menschen zur Tat werde, wird nicht zur Klarheit gebracht» An sich sehr verständlich, da mindestens der letzte Teil dieser Frage bisher überhaupt nicht beantwortet ist.®) Gut sind die Bemerkungen über das Verderbliche der Trennung von Glaubens- und Sittenlehre (S. 230) und über das Schädliche der allzuvielen Beweise in religiösen Dingen, da dann der Gegner leicht meine mit der Wahrheit selbst fertig zu sein, wenn er die Beweisgründe für sie in die Flucht geschlagen habe (S. 250). Dafs dem vierundzwanzigjährigen die Lösung oder auch nur die Förderung dieser Frage nicht gelang, ist freilich kein Tadel: dafs er überhaupt über sie schon damals geschrieben, entsprang jenem schon bezeichneten Drange, die eigenen Gefühle zu verkünden, ohne ihre Reife abzuwarten.

Diese Hast ist auch in Tholucks exegetischen Arbeiten sichtbar in denen er doch ungleich bedeutenderes und von gröfserer Ursprüng- lichkeit geschaffen hat. Vor allem er hat die allzulang zurückgeschobene religiöse Erklärung wider in ihr Recht neben und vor der einseitig grammatischen eingesetzt; die Versehen, welche er in dieser begangen, werden reichlich durch die anregende Kraft jener aufgewogen* Ihm kam es darauf an, bei der Auslegung des Neuen Testaments dasjenige voranzustellen und mit Nachdruck herauszuheben, was für jeden Christen den Grund seines Glaubens, die Richtschnur seiner Sitte bilden sollte; die Erklärung war also weit mehr dogmatischer und namentlich apolo- getischer als sprachlicher Art, obschon auch in dieser ihm seine aus» gebreitete Sprachenkenntnis wirksame Hilfe leistete.^) Es war unver- meidlich und Tholucks Natur entsprechend, dafs er hierbei mehr auf theologische Zeitfragen eingieng, als eine kritisch gesichtete Behandlung der Schrift gerade forderte; die Folge war, dafs seine Kommentare ungeachtet der in ihnen niedergelegten Gelehrsamkeit und ihrer wider- holten Auflagen eine dauernde Geltung in der wissenschaftlichen Theologie sich kaum errungen haben. Auch an fluchtigen und wenig durchdachten Bemerkungen, ja an einem gelegentlichen Abgleiten in den sonst bekämpften Rationalismus selbst in derber Gestalt fehlte es nicht, auch nicht an Versuchen sich menschlich zurechtzulegen, was doch nur als ein Übermenschliches angeschaut werden kann.^^) Ob es

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als einen Vorwurf gelten darf, dafs er sich oft nur tastend und ohne bestimmte Entscheidung aussprach, mag dahin gestellt sein.

Allein trotz dieser Mängel und trotz seiner Neigung, einzelnes halb kasuistisch zu erörtern, trotz seiner zahlreichen Hypothesen und der nicht selten gesuchten Unterschiebung eines frommen Sinnes unter das einfache Bibelvvort, ohne welche Zutat es auf diesem Gebiete wol nie abgehen wird, haben Tholucks exegetische Werke, denen die münd- liche Erklärung entsprochen haben wird, die zu oberst von ihm be- absichtigte Wirkung, Auffassung des Neuen Testaments als der ewigen Urkunde des neuen Bundes, gläubige Aufnahme der Heilsleliren, Ab- weisung des verstandesstolzen und gefühlsarmen Rationalismus, vollauf geübt. Auch befähigte ihn seine weite Gelehrsamkeit zu Anschauungen, deren Mangel er bei seinen Gegnern mit Recht rügte: es sei unver- zeihlich, behauptete er in seiner Schrift gegen Strauls (S, 155), dafs nicht nur dieser sondern überhaupt die neueren rationalistischen Kri- tiker die bestimmten historischen Verhältnisse der ersten christlichen Zeit ihren Lesern so ganz aus den Augen rückten. Die Mängel seiner Exegese hat Tholuck wenigstens zum Teil selbst gekannt und ohne Hehl anerkannt, ^*) auch in den ferneren Ausgaben seiner Kommentare möglichst abgestreift, wie überhaupt seine späteren Scliriften, so lange er im Vollbesitz seiner Geisteskraft war, eine stetige Zunahme von Reife und Besonnenheit zeigen.

Abgesehen von einzelnen Abhandlungen sind seine Hauptwerke auf diesem Gebiete der Kommentar zum Römerbrief 1824, zum Evan- gelium des Johannes 1827, die ausfüiirliche Auslegung der Bergpredigt Christi nach Matthäus 1833 und als reifste Frucht der Kommentar zum Briefe an die Hebräer 1836, sämmtlich in zahlreichen Auflagen wider- holt. Den Ungestüm der Jugend zeigen am deutlichsten die beiden ersten; die Auslegung des Johannis war nach seinem eigenen dank- baren Bekenntnis ein unmittelbarer Ergufs der durch Xeander in ihm erweckten Begeisterung. Der Kommentar zur Bergpredigt liefert eine genaue und gelehrte, in ihren Einzelheiten fast allzu peinliche Unter- suchung mit Prüfung der früheren Erklärer. Die Darstellung ist wenig übersichtlich und mühsam zu lesen, das Ergebnis tritt nicht immer klar hervor^ wird auch nicht überall scliarf gezogen; häufig schliefst

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die Erörterung mit einem Es scheint. Einzelne Lehren, z, B. über die Ehescheidung, die Trauung geschiedener, den Eid, werden in ihrer Anwendung auf die Gegenwart weiter ausgeführt, auch wol als ein noch ungelöstes Problem bezeichnei. Tief und bedeutungsvoll stelH er (S. 44) unter Hinweis auf die ReformaUon das Evangeliuni nicht unter den Gesichtspunkt eines fordernden Gesetzes, sondern einer er» füllten Verheifsung. „Sobald vorausgesetzt werden mufs, dafs der Blick des Erlösers die Vollendung des von ihm gestifteten Reichs ge- schaut, so kann auch nicht daran gezweifelt werden, dafs er sie bei diesem Ausspruche (Matth. V, 5) vor Augen hatte. So spricht dem- nach diese Verheifsung die Demuth und Sanftmuth als das wahrhaft weltüberwindende Princip im Hinblick auf seinen endlichen Sieg in der Geschichte aus^ (S. 95). Das Verhältnis des Matthäus zu Lukas Yl wird genau geprüft; in beiden Überlieferungen erkennt Tholuck Zu- sammenordnung und Einschiebung der zu verschiedenen Zeiten erfolgten Aussprüche des Herrn* Sehr vorgeschritten scheint Art und Inhalt der Auslegung in dem Kommentar zum Hebräerbriefe: die Erklärung ist sprachlich genauer, die Untersuchung unbefangen und vorsichtig, die Beurteilung der Vorgänger oft scharf, aber treffend und gerecht. Auch über die Inspiration spricht sich der Verfasser hier S. 58. 63 unum- wundener und doch mafsvoller als früher aus.

Wie schon angedeutet war der Zweck der ThoUickschen Exegese nicht ledigHch die sprach* und sinngemäfse Auslegung der Bibel, son- dern ebenso Erweckung des Lesers und Verteidigung der göttlichen Herkunft des Christentums. Diese letztere ist nun die besondere Ab- sicht Tholucks in seinen apologeüschen Werken, in denen seine Kraft am wirksamsten, seine Neigung am wärmsten hervortritt. Dieses Streben durchzieht allerdings alle seine Schriften. Schon 1821 hat er apologetische Winke für das Studium des Alten Testaments heraus- gegeben, sein litterarischer Anzeiger von 1830—1849 ist wol zunächst zur Einführung in die neuere theologische Litteratur, doch im Grunde mehr noch der Verteidigung des Christentums bestimmt. Als besondere apologetische Arbeiten sind indes seine gegen Straufs gerichtete Schrift über die Giaubwürdigkeit der evangelischen Gescliichte 1837 und seine Gespräche über die vornehmsten Glaubensfragen der Zeit 1846 (erstes

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und einziges Hefl) xu erachten, beide auch für nichttheolo^ische Leser bestimmt. Es war damals schwerer als jetzt, nach so vielen und tiefen durch Straufs angeregten Untersuchungen seine geschichtskritische und philosophische Beweisführung zu widerlegen. So ist denn in Tholucks erstgenannter Schrift bei weitem nicht alles probehaltig; es fehlt nicht an Zirkelschlüssen^ sogenannten petitiones princijvij^^) manches ist nur Ausbruch des gläubigen Unmuts ohne Beweiskraft (S. 116. 271), der Spott über die von F. A. Wolf und Niebuhr geübte Kritik ist unwissen- schaftlich, auch insofern ohne Wert als, selbst wenn jene sich geirrt hätten, hiermit die an den Evangelien geübte Kritik nicht hinfällig würde. Herzens wärme ist überall ersichtlich, die Polemik ist wol scharf^ ohne doch die gebürenden Grenzen zu überschreiten, der Witz allerdings hier und da (S. 36. 37. 106) ohne Würde, auch der aus der Chronologie geführte Beweis (z. B. S. 69) nicht ausreichend. Aber in dem Erweise der Glaubwürdigkeit der evangelischen Geschichte aus den Evangelien werden die von Straufs erhobenen Anfechtungen zum Teil treffend widerlegt und dessen Anerkenntnis des Lukasevangeliums als des Werks eines Apostelschüters glücklich benutzt, um hieraus ab* zuleiten, dafs dann die hiermit übereinstimmenden Erzählungen der übrigen Evangelisten unmöglich Mythenbildungen sein könnten. Die von Straufs befolgte Beweisart wird an mehreren Stellen (S. 26. 44) richtig gezeichnet; dafs er aufser der Idee des Mythus nur alte Waffen gegen die evangelische Geschichte verwende, bemerkten auch andere Apologeten und war nach Reimarus und den englischen Deisten nicht eben schwer zu sehen, Gut ist S. 6 die allgemeine Bemerkung» dafs auch in der reinen Mystik allzusehr der Blick auf den Christus in uns überwiege mit Vernachlässigung des Christus vor uns und für uns. So entschieden übrigens Tholuck bei Straufs die Art der Untersuchung und ihre Ergebnisse verwirft, so wenig will er sein als bedeutend an- erkanntes Werk (S. 32. 36) durch aufser e Mafsregeln unterdrückt wissen. Immerhin dürfte die Tholöcksche Verteidigung an Tiefe und Unbefangenheit der Ullmannschen Arbeit in den Studien und Kritiken nicht gleichkommen.

Ausdrücklich wenden sich die Gespräche über die vornehmsten Glaubensfragen der Zeit an nachdenkende Laien, welche Verständigung

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suchen. Sie sollen eine Auseinandersetzung zwischen den damals streitenden Richtungen, eine Widerlegung der sogenannten Lichtfreunde, noch mehr der junghegelschen Schule, auch eine leise Abwehr der übertriebenen Orthodoxie bringen. Die an halbgebildete aber glaubens^ schwache Laien gerichtete Darstellung wird mehr historisch als aus dem Beweise des Geistes und der Kraft geführt, obschon auch dieser einige Male (S. 79. 178) gestreift wird. Wie es bei derlei für einen bestimmten Zweck erdichteten Gesprächen zu gehen pflegt, sind die Einwände der Gegner mehr nach der Vorstellung des Verteidigers zu- geschnitten, ihre Waffen stumpfer als es der Wirklichkeit entsprach. Der Sprecher des Rationalismus wird zwar als wolgesinnt aber doch einfältiger und eigensinniger, der nachhegelsche Naturalist, welcher nach der Methode Feuerbachs die Religion in Anthropologie übersetzen will, roher gezeichnet als gerade nötig war. Statt des Beweises dient öfters die Versicherung. Die sechs Abschnitte handeln über die Ver- nunft und den Rationalismus, über Vernunft und Glauben, Glauben und Schrift (z. T. oberflächlich), den neuesten Fortschritt, Fortschritt und Symbol und den widererwachten Glauben* In dem vorletzten Abschnitt wird die Umformung der Symbole und die Aufstellung eines der guten Geistesentwickelung entsprechenden neuen Bekenntnisses mit einiger Zuversicht in Aussicht gestellt; wir werden einen dem ent- sprechenden Versuch J, Müllers später kennen lernen. Die Ausdrucks- weise ist im ganzen mild und wirklich mehr auf Verständigung wenig- stens mit dem lichtfreundlichen Rationalisten als auf seine Überwindung gerichtet. Der Christenglaube wird nicht nur mit Wärme, sondern auch mit feiner Menschenkenntnis verteidigt; es ist eine das Herz treffende Bemerkung S. 42, dafs sich in unseren Wahrheitstrieb die Interessen unserer Willensrichtung hineinlegen. Die Schrift zeigt Kennt- nis der neueren Philosophie, aber Abneigung gegen Hegel, welcher für die Sünden seiner aus der Art geschlagenen Jünger verantwortlich gemacht wird. Es ist zu bedauern, dafs dieser Versuch der Vermitte- lung und Belehrung in der kirchlichen und staatlichen Aufregung jener Zeit keinen Widerhall und keine Fortsetzung fand; das zweite Heft sollte von Christus handeln^ vermutlich also den Streit, der sich zuvor fl mehr um menschliche Auffassungen und um Aufsendinge bewegt hatte,

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durch das helle in seiner Erhabenheit hergestellte Bild des Erlösers zum Abschlufs und zum Frieden bringen.

Der apologetischen Wirksamkeit Tholucks schliefst sich die er- bauliche an; hier läfst sich indes der Schriftsteller von dera Prediger und Seelsorger nicht trennen. Als litterarische Arbeit sind nur die Stunden christlicher Andacht zu nennen, welche von 1839-=1870 in acht Auflagen erschienen und seinen rationalistischen Gegnern den ebenso wolfeilen als unwürdigen Anlafs boten, die in ihnen gezeich- neten Seelen Vorgänge für Selbstbekenntnisse und Selbstverurteilungen des schuldbe wüsten Verfassers zu erklären. Das Erbauungsbuch schil- dert in seinem allgemeinen Teile den Kreislauf des kirchlichen, im besonderen den Kreislauf des menschlichen Lebens. Die achtundachtzig Betrachtungen stehen sonach in innerem Zusammenhange; sie knüpfen an ein Wort der Bibel an und fügen einen Liedervers ein. Hier und da überschwänglich halten sie sich doch von unwahrer Übertreibung fern, sind milde und erwecklich und bieten oft tiefe Gedanken von ursprünglicher Frische, Sie sind nach Inhalt und Wert wol verschieden, aber der Grundton ist Trost und Zuversicht in Gott. Sowol der Er- bauung als der Bibelerklärung dient Tholucks Übersetzung und Aus- legung der Psalmen für Geistliche und Laien der christlichen Kirche (1843, 2. Aufl. 1873), in welcher das Sprachliche durchaus zurücktritt, dagegen geschichtliche und inhaltliche Anschaulichkeit verfolgt und erreicht wird, von der aus der Leser zu religiösen Erwägungen gleich- sam wie zur Verwendung des Gelesenen geleitet wird.

Viel hatte auf diesem Felde Tlioluck nicht zu sclireiben, da er als akademischer Prediger den unmittelbaren Zugang zu dem Ohre und dem Herzen seiner Gemeinde hatte, welche sich weit über den Kreis der Universität hinaus erstreckte. Die in verschiedenen Sammlungen gedruckten Predigten, unter denen mehrere oft durch fortschreitende Behandlung desselben Gegenstandes z. B. über das apostolische Be- kenntnis, das Vaterunser, den Heiligen Geist, die Gimdenmittel, zu- sammenhängen, sind in der Regel nicht lang. Nicht alles in ihnen trägt den Stempel der unmittelbaren Empfindung, an einigen Stellen mischt sich die von anderen so reichlich gehandhabte Reflexion ein, auch hier geht es nicht ganz ohne Überschwang ab. Aber in der

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grofsen Mehrzahl sind sie Zeugnisse und Ergüsse des eigenen religiösen Lebens; sie greifen das widerwillige Menschenherz geradezu und mit Nachdruck an, so dafs es sich der Erkenntnis, des Schuld gefühls^ der Aufrüttelung nicht erwehren kann. „Tholucks Rede, sagt sein Bio- graph*), ist wie ein loderndes Feuer, und erst im Verlauf der Jahre senkten sich die Flammen allmählich und es blieb ein milder erwär- mender und erleuchtender Schein.** Wenn derselbe Verfasser sachlich zutreffend bemerkt, dafs in den Tholuckschen Predigten der Text nicht ganz zu seinem Rechte komme und dafs die Rede sich nicht immer an die vorangestellte Einleitung binde, so dürfen beide formale Mängel aus Tholucks Stellung und Natur nicht nur entschuldigt, sondern als persönliche Vorzüge anerkannt werden. Denn Tholuck wollte auf der Kanzel nicht vor allem die Bibel auslegen, sondern seiner Gemeinde helfen; er suchte also zuerst nach dem, was dieser gerade Not tat, und fugte dann das Bibelwort gleichsam als Heilmittel und Zeugnis hinzu. Die Abweichung von dem Plane war aber ein Zeugnis und eine Förderung der lebendigen Gemeinschaft, welche Tholuck mit seinen Hörern verband und ihn zu Ausführungen drängte, von denen er des Widerhalls in ihrer Brust unmittelbar versichert war. Tholuck war sich dieser Abweichungen von den Vorschriften der Homiletik wol be- wust; allein er, der aus und zu den Bedürfnissen seiner Gemeinde sprach, durfte sich gestatten, was bei jungen allgemeiner redenden, minder erfahrenen bedenklich oder unmöglich gewesen wäre. Hierüber hat er sich in der Vorrede zu einer seiner Predigtsammlungen selbst ausgesprochen; es mag hiermit zusammenhängen, dafs er als Professor die Homiletik nur kurz behandelt hat, gleichsam als wollte er seine Schüler nicht an allgemeine Regeln binden, welche freilich vor Ab- wegen zu schützen, aber der Rede weder den Inhalt noch die Lebens- wirkung zu geben vermögen. Es wird wol richtig sein, was einer seiner vertrautesten Anhänger urteilt, dafs seine vollendetsten Werke seine Predigten- seien, deshalb besonders weil sie Zeitpredigten gewesen seien.**) Wie auf der Kanzel, so war Tholuck in der reichlich geübten Seelsorge und in gemeinschaftlichem Gebet der Genosse seiner Schüler

*) Witte II, 297. **) M. Kahler, A. Toluck, ein Lebensabrifs S. 45.

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und seiner Gemeinde, Nirgends das schwache so gern sich selbst be- irügende Herz schonend verfolgt er doch immer das Ziel, den Gegen- stand seiner geistlichen Pflege zur Ruhe und Sicherheit, zur Freude I in Gott zu leiten. „Keine Börse, schreibt er einem Bekümmerten, bessert tief innerlich als die Treudige, Das Lehrstück von Furcht vor Gott haben alle Religionen: dafs wir aber einen freien Zugang haben durch den Glauben zum Vater, das haben sie nicht. Von einer Bufse %vissen sie alle, aber von der kindlich freudigen Beschämung, welche die Herzen reinigt, wissen sie nicht. *^ **)

Man kann zweifeln, ob Tholucks Lebenszeugen der lutherischen Kirche aus allen Ständen während der Zeit des dreifsigjährigen Krieges 1859 zu seinen erbaulichen oder seinen geschichtlichen Schriften ge- hören; jedesfalls haben sie auch einen paränetischen Zweck, insofern sie durch Schilderung glaubensreicher und lebenspendender Kirchen- männer seinen Zeitgenossen ein Vorbild zu ähnlicher Gesinnung und ähnhchem Wandel vorhalten wollten. Eben hieraus erklärt sich, dafs die Lebensbeschreibung von dreiundfunfzig frommen evangelischen Christen vom Fürsten bis zu dem Handwerker und dem Landmann zwar anziehend und erwec klichaber nicht geschiclitlich eingehend und genau abgefafst sind. Die inneren und äufseren Schicksale Jak. Böhmes 2. B* werden zutrefifend erzählt, auch die Grundzüge seines Glaubens und seiner Lehre dargestellt, aber seine grofse Bedeutung in der deutschen Mystik und für die Philosophie nur eben berürt* Anderer- seits gehören sie mit dem schon 1852 erschienenen strenger geschicht- lichen Buche über den Geist der lutherischen Theologen Wittenbergs im Verlauf des 17. Jahrhunderts, welches sich übrigens bis auf Löscher und dessen Streit mit den Hallischen Pietisten erstreckt, zu den Vor- arbeiten für Tholucks längst beabsichtigte Darstellung des Rationalis- mus, von welcher die Vorgeschichte in vier Abteilungen von 1853 62, die Geschichte des Rationalismus selbst aber nur in ihrem ersten Heft 1865, auch diese nur über seine Anfänge bis 1750 erschien. Die Fort- setzung sollte den Rationalismus bis zu seinem Absterben im vierten Jahrzehnt unsers Jahrhunderts verfolgen. Leider haben das Lebens- alter und die Kräfte des Verfafsers zur Vollendung dieses verdienst- vollen Unternehmens nicht zugereicht; schon die letzterschienene Ab-

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teilung zeigt zwar, wie sich von selbst versteht, grofse Belesenheit, aber das gelesene ist mehr, z. T* in Auszügen, an einandergefögt als innerlich in einander verarbeitet und stützt sich auf die Beweisstellen ohne genaue Prüfung, Tholuck war zu der ganzen Arbeit durch die zutreffende Warnehniöng bewogen, dafs der viel verschrieene und von ihm selbst hart bekämpfte Rationalismus seine Wurzeln schon in der spätlutherischen Orthodoxie habe und deshalb nicht als eine schlecht- hin vernieidliche Verirrung angesehen werden dürfe; woraus denn für ihn der Antrieb folgte, seine neuorthodoxen Freuode vor der so eifrig angestrebten Widerbelebung jenes falschen Luthertums und vor Über- spannung des Lehrbegriffs, auch wol des kirchlichen Amtes zu warnen. Dieser offenkundige Zweck mag der Grund gewesen sein, aus welchem das Buch in strengkonfessionellen Kreisen und selbst bei dem Minister von Räumer so entschiedener Abneigung begegnete, während der Tadel Joh, Schulzes sich mehr auf die lässige Art der Darstellung und auf die allzulreue Schilderung des früheren nicht eben anmutigen akademi- schen Lebens bezog, welche sich für den Senior einer protestantischen theologischen Fakultät nicht zieme. Auch entbehre das Werk, nämlich die Vorgeschichte des Rationalismus, allgemeiner Gesichtspunkte und bringe nichts neues an beachtungswerten Tatsachen. Dieses Urteil ist schlechthin ungerecht: das Buch bringt neue Tatsachen und stellt die bekannten im Zusammenhange als Glieder einer keineswegs zufälligen Entwickelungsreihe dar. Es macht hierdurch die bisher je nach dem Standpunkte verurteilten oder gepriesenen Erscheinungen verständlich und es würde sich am Ende nicht dem Schlüsse versagt haben, dafs der Neuorthodoxismus und das Lichtfreundtura als Correlate in einer notwendigen Beziehung zu einander ständen. Ohne abschliefsend und tadeifrei zu sein, wie wäre dies bei solchem Umfange und bei dem noch heute drückenden Mangel an Vorstudien möglich gewesen? ^var das fleifsige und in frischem Sione geschriebene Buch eine sehr dankenswerte Leistung, welche Ergänzung und Bericlitigutig, nicht aber Verwerfung verdient. Seine Mängel bestehen mehr in der unvoll- ständigen Bewältigung des überreichen Stoffs, in der unzulänglichen Kenntnis der einzelnen auch jetzt noch nicht genau ermittelten Vor- gänge und in gewissen Einseitigkeiten des Urteils, und doch welchen

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Fortschritt weist das Werk Tholucks in allen diesen Dingen auf?^*) Ja einen erheblichen Fortschritt in ihm selbst, wenn man dieses Werk mit seinem früher -geschriebenen Abrifs einer Geschichte der Umwäl- zmigen vergleicht, welche seit 1750 auf dem Gebiete der Theologie in Deutschland stattgefunden haben. ^^) Diese verdient wirklich nianig- fachen Tadel: sie ist ohne Tiefe, auch befangen, urteilt oberflächlich über S. J, Baumgarten und Chr. Wolff und sehr ungerecht und leiden- schaftlich über Semler, dessen Schwächen zu stark gezeichnet, dessen Verdienste unziemlich vergessen werden. Auch der minder scharf be- urteilte und doch wie weit hinter Semler zurückstehende Nösselt wird nicht einheitlich aufgefafst und der Hauptfehler seiner Theologie, die Verweltlichung des Christentums in eine flache Glückseligkeitslehre, überhaupt nicht berurt. Diese Abhandlung zeigt, wie tief damals Tholuck noch durch die Gegnerschaft gegen den Rationalismus erregt war: sie ist nicht viel mehr als ein polemischer Zeitschriftsaufsatz. Wie viel verständiger wenn auch keineswegs erschöpfend und völlig gerecht urteilte Tholuck in seiner Vorgeschichte über Tliomasius und wie viel deutlicher erkennt er hier die Mängel des Hallischen Pietismus? Es würde nach allem schwierig sein, über Tholucks Stellung in der Wissenschaft, noch schwieriger über seine theologischen Über- zeugungen ein einfaches Urteil zu fällen. Unzweifelhaft hat er die Auslegung der Bibel, namentlich des Neuen Testaments, welche seit Semler mehr und mehr zur einseitigen Sprach- und Sacherklärong herabgesunken war, theologisch umgestaltet und durch Hervorhebung des Heils- und Lehrgehaltes in einer Weise ergänzt und befruchtet, deren Bedeutung sich leicht aus einem Vergleiche zwischen der Ex- egese vor und nach ihm ergiebt. Es ist nicht anzunehmen, dafs diese Erweiterung der Aufgabe jemals wider schwinden werde. Allein seine Kommentare ermangeln häufig, wenn auch in allmählich abnehmendem Grade der Schärfe und Ruhe der Untersuchung, der Klarheit und Sicherheit der Ergebnisse, so dafs er zwar, w^as wahrlich nicht gering zu achten, seinen Nachfolgern den Weg und die Richtung gezeigt, aber nach Methode und Inhalt des Abschliefsenden nicht ebensoviel geliefert hat. Ursprünglich und schöpferisch in seinem Fühlen ist er es doch nicht gleichermafsen im Denken gewesen; die geschlossene

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und scharfe Gedanken folge, welche die Schüler Schleiermachers in die Bahnen wo nicht zu den Lehren des Meisters zwang, war Tholucks Wesen fremd. Auch seine religiösen Ansichten zeigten nicht immer dieselbe Farbe, aber i Dimer denselben Grund, dieselbe Wärme, die- selbe Liebe zu Christus. Bestimmter und erfüllter dorch die biblische und dogmatische Überlieferung als Schleiermacher fand er sich doch durch sie nicht so gebunden, wie sein Freund Hengstenberg, bei dem es indes ohne halbbewuste Trugschlüsse aoch nicht abgieng, Tholuck verkehrte zu lebendig mit seinem Gott, empfand zu tief das religiöse Bedürfriis seiner Zeit, um sich in dogmatische Formeln oder kirchliche Fassungen zu versteifen. Abgeschreckt von der Öde des Rationalis- mus suchte er ihn später doch mehr zu erfüllen und zu belehren, als fortzuwerfen, da er seinen Ursprung beobachtet und verstanden hatte. Ein Anhänger der Inspiration war er weit entfernt, ihre Geltung über das zuständige Mals hinaus anzuerkennen. Fest überzeugt von der Thatsächlichkeit der bibhschen Wunder forschte er doch nach der Möglichkeit sie zu verstehen und das Ober weltliche mit dem Laufe der Natur auszugleichen. WiderhoU nimmt er zur Erklärung wunder- artiger Vorgänge späterer Zeit den Somnambulismus zu Hilfe, wenn- gleich er mit Hegel in ihm nur eine niedere Stufe des Seelenlebens erkennt, ^^) Dem Verstandesfanatismus der spätlutherischen Orthodoxie gönnte er keinen Einflufs auf seinen Glauben und seine Lehre, so sehr er die alten Satzungen der lutherischen Kirche achten gelernt hatte; den Versuchen ihr Bekenntnis zur Umgrenzung und Scheidung der evangelischen Kirchen in der Gegenwart zu verwenden blieb er fremd. Vielmehr kämpfte er mit seinen Amtsgenossen tapfer für die gefährdele Kirchenunion und gegen den beschränkten Konfessionalismus, dem er die Kraft zu wecken und zu beleben nicht zutraute. Kein Freund Hegels und Schleiermachers und ein entschiedener Gegner der jung- hegelschen Spekulation erklärt er bestimmt zu einer solchen Ab- trennung von Theologie und Philosophie, wie sie von Schleiermacher angestrebt worden sei, sich nicht verstehen zu können. ^^) Es ist richtig und ein Beweis reichen religiösen Lebens» dass der Theologe Tholuck sich nicht schlechthin klassifizieren läfst; eben deshalb sollte man ihn auch nicht ohne weiteres als den Romantiker unter den Theologen

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abtun wollen, mit denen er höchstens die Vielseitigkeit und Lebendig- keil der Teilnahme» aber keineswegs die subjektive Willkür, die ironische Überschätzung des eigenen Ich, die MaTslosigkeit des Begehrens und der Anschauung gemein hatte. ^^) Sein Witz und seine gelegentliche Schelmerei entsprang nicht der Überhebung über andere, sondern war ein Kind seines frohen Herzens, welches auch andere zu gleicher Fröhlichkeit einladen wollte.

Mag man nun in dieser Schilderung ein Lob oder einen Tadei des Theologen finden, sicher drückt sich in dieser Eigenart seine hervor* ragende Befähigung zum Lehrer, auch zum Seelsorger aus. Nicht die Wissenschaft an sich als ein in sich abgeschlossenes Erkenntnisgebiet, als Gegenstand und Ergebnis theoretischer Forschung wollte er seinen Zuhörern vortragen; seine Hauptsorge war vielmehr, dass die Wissen- schaft sofort in ihren Herzen lebendig werde und warme GottesMebe wecke. Daher die erschütternde Wirkung, welche seine Worte wie auf der Kanzel so auch oft genug im Hörsal hatten; die Geistes- and Herzensar heil des Lehrers rief unmittelbar den gleichartigen Vorgang in dem Geiste des Schülers wach. Wie sollte sich dieser nicht durch den Sprecher ergriffen, durch ihn nicht nur im Erkennen gefördert, sondern auch im Fühlen gekräftigt, im Willen geläutert fühlen! Und so erklärt sich auch das mehrfach angeführte Wort Tholucks: lieber mit den Kandidaten als mit den Pastoren und lieber mit den Studierenden als mit den Kandidaten!*) Der werdende und bildungsahige war ihm eben lieber als der fest ausgereifte. Hierbei mochte die strenge Wissen- schaft in ihrer Schärfe und Stetigkeit leiden; um so mehr zog die un- berechnete, abgerissene, frei hervorquellende Rede mit sich fort. Und wenn der Seelsorger sich im Gebet mit dem Schüler vor Gott ver* einigte und demütigte, so band diese Gemeinschaft beide fester und fruchtbarer an einander, als es die scharfsinnigste Lehrent Wickelung vermocht halte. Daraus erklärt sich^ dafs die wissenschaftliche Nach- wirkung Tholucks seinem unmittelbaren und erziehlichen Einflüsse auf seine Schüler nicht gleich kam. Wenn der alternde Rationalismus jener Zeit auch ohne ThDlucks Bekämpfung abgestorben wäre, so

) Z.B. bei Kahler a. a. 0. S. 26.

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doch fraglich I was an seine Stelle treten sollte; dass dieser Er- satz ein bejahender, fördernder, zo neuem Leben und tätiger Frömmig- keit führender war, das ist Tholucks Werk, in dem er freilich alsbald durch die überragende Wissenschaftlichkeit Jul Müllers auf das erfolg- reichste unterstützt wurde. Als Beweis hierfür gilt die durchgreifende wenn auch allmähliche Umgestaltung der sächsischen Pfarrgeistlichkeit; als Zeugnis dient die Begeisterung, mit welcher tausende zu der Jubel- feier ihres geliebten Lehrers 1870 beitrugen. Es wird richtig sein, was Kandidaten aus der früheren Zeit seiner Hallenser Wirksamkeit er- zählten, dafs es Tholuck anfangs nicht .leicht wurde gegen Gesenius Schüler volle Gerechligkeil zu üben: er stand eben mitten in einem Kampfe, der uns nie kalt, selten ganz unbefangen läfst. Auch ist die Duldung leichter in theoretischen Dingen als im Handeln und im Leben. Aber je mehr mil der Zuversicht des Sieges die Kampfesglut in ihm sich legte, desto ruhiger und billiger wurde sein Urteil; je mehr sein wissenschaftliches Tasten und Kingen zum sicheren und ausgeglichenen I Besitzauswuchs, desto klarer vermochte er auch Wissenschaft und Glauben gegen einander abzuwägen. pEin Glaube, so innig und zu- versichtlich, dafs er vor keiner ernsten Wissenschaft zurückschreckt, sondern im Gegenteil sie vielmehr herbeiruft, damit sie vor einer un- gläubigen Welt die Erklärerin seiner Schätze, die Vertreterin seiner Rechte werde. Eine Wissenschaft, so ernst und unermüdlich, dafs sie nimmer sich genug gethan» so lange der unbegriffene Buchslabe vor ihr steht, die aber auch weifs, dafs Antrieb und Leben aus dem frischen Born des Glaubens ihr zuströmen mufs und^ was über allem steht, dafs es nur einen unfehlbaren Meister giebt" So sein Be- kenntnis bei feierlichem Ajilafs im Auftrage der Universilät, ")

Auch seine Händel hatten weniger die Erforschung der Wahrheit, die Entwickelung der Wissenschaft als das Bekennen und V^erteidigen seines Glaubens zur Ursache und zum Zv,^eck; er war mehr bekenntnis- als streitfroh. Daher auch seine Streitschriften eine dauernde ße* deutung nach dem Erlöschen des Handels nicht geübt haben, während Lessings, Herders, Schleiermachers Kampfesart uns noch heute ergetzt und wissenschaftlich fördert. K, Fr. Aug. Fritzsche, Professor in Rostock und Sohn des Hallenser Theologen, sclurieb 1831 über die Verdienste

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Tholucks um die Schriflerklärung, hauptsächlich in Bezug auf dessen eben in dritter Auflage widerholten Kommentar zum Römerbriefe. Sein Angriff richtete sich besonders gegen die grammatischkritische Seite der Arbeit, an welcher er manche Versehen aufdeckte, nicht ohne durch Aufweisung einiger Accentfehler ins kleinliche zu fallen. Der Ton der Schrift ist spöttisch, nicht selten verächtlich und selbst schimpfend, ihr Sinn antipietistisch; was sie gegen Tholucks tiefere religiöse Anmerkungen beibringt, ist geist- und geschmacklos. Tholuck antwortete 1832 in seinen Beiträgen zur Spracherklärung des Neuen Testaments, worin er die Richtigkeit mancher Bemerkungen, den Scharfsinn und die Gelehrsamkeit des Gegners anerkannt, die meisten seiner Ausstellungen aber auf Verdrehungen zurückführt, ihm auch nicht mit Unrecht Leidenschaft vorwirft. Als seinen eignen Mangel gestand er S. 16, dafs er bis dahin die Bibel viel zu wenig als ein Ganzes durchgearbeitet, sich von anderen Erklärern zu abhängig ge- macht habe (d, h. doch wol nur in sprachlichen Dingen) und die nötige Akribie der Auslegung nicht besitze. Wenn Tholuck bei dieser Ge- legenheit S. 2 die evangelische Eirchenzeitung von jeder persönlichen Erbitterung frei spricht, so wird er mehr an seine eigenen Beiträge gedacht haben; überdies ist erfahrungsmäfsig in theologischem Streite schwer zu unterscheiden, wo das sachliche aufhört und das persön- liche beginnt Fritzsche setzte dem seine Präliminarien zur Abbitte und Ehrenerklärung entgegen, worin er die Zugeständnisse gern an- nahm, in einigen sprachlichen Fragen z, B. S. 37 Anm. in der Ab- weisung des Sanskrit sich beschränkt erweist und den Vorwurf der Urteilslosigkeit (Akrisie) aufrecht erhält. Wenn er sich behufs Be- endigung des Streits zu einer Disputation in Halle oder zur Unter- werfung unter schiedsrichterlichen Spruch, sogar unter Aussetzung von Geldpreisen erbietet, falls die Entscheidung irgend zu Gunsten Tholucks ausfalle, so war dies mehr eines litterarischen Klopffechters als eines Vertreters der Wissenschaft würdig. In seiner Erwiderung Noch ein ernstes Wort an D. Fritzsche wurde Tholuck allerdings heftiger als die Sache wert war; er warf dem Gegner unredliche Beweisführung, Verleumdung, auch Frivolität und besonders dogmatischen Parteihafs vor. Seine früheren Zugeständnisse nahm er nicht zurück, berief sich

Schrader, Universität Halie. U. H

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aber für den Wert seiner Erklärungsart auf Lücke, der bei mancherlei

Einzelausstellungren Tholuck gelobt halte, weil er die theologische Aus- legung wider in ihr Recht eingesetzt habe. Bemerkenswert für seine Auffassung der Trinitätslehre ist seine beiläufige Äuiserung S. 30, dafe der Heilige Geist nicht ein Individuum, wie der menschgewordene Sohn Gottes, sondern vom Himmel her in die Herzen der Gläubigen ausge- gossen sei. Hiermit war dieser Handel erloschen,^*')

Ein zweiter Streit entspann sich durch die 1840 namenlos in Leipzig erschienene Schrift „Wie Herr D. Tholuck die heilige Schrift erklärt» wie er beten lehrt und dichtet", welche angeblich die auf einer sächsischen Predigerkonferenz gehaltenen Vorträge widergab.*) Diese Vorträge sollten die Antworten auf die einleitende Lobrede eines für Tholuck begeisterten Kandidaten sein. Die Lobrede war albern und nach ihrem eigentlichen Sinne spöttisch und für Tholuck verletzender als die nachfolgende Kritik der anderen Teilnehmer. Von diesen wird Tholuck S. 81 der philologischen Gharlatanerie, S, 118 eines schmach- vollen Gaukelspiels mit der Rechtgläubigkeit, der Heterodoxie und Schriftwidrigkeit beschuldigt: ihm werden kapuzinerartige Witzeleien, sogar selbstsüchtige Engherzigkeit bei der Verleihung akademischer ünterstützungeti vorgeworfen. Die sprachlichen Ausstellungen sind hier und da begründet, tragen aber meistens das Gepräge kleinlicher Wortkrämerei; der Ton ist oft hühnisch und hämisch, die Betrachtung S. 94 rationalistisch platt» S. 87 wird Tholuck sogar wegen angeblich Hegelscher Anschauungen verspottet. Das ganze ist eine üble inhalt^ lieh wertlose Schmähschrift, zu welcher ein besonderer Anlafs nicht vorlag.

Tholucks Antwort „Zur Charakteristik rationalistischer Polemik*^ fiel begreiflicherweise herbe und erregt aus, gieng aber im ganzen über die erlaubte Abwehr nicht hinaus; seine Entrüstung mochte noch durch den Umstand gesteigert werden, dafs er den Urheber jener Schrift in seiner Nähe vermutete. Im Eingang seiner Antwort hatte er nem- lich bemerkt, dafs man allgemein jene Schmähschrift ganz oder teil- weise einem Hallischen Theologen beimesse, und hiermit zieiuHch deul*

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*) Siehe oben S. n, 136.

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lieh auf seinen Amtsgenossen Chr* Fr. Fritzsche hingewiesen. Er stellte hierbei eine Fortsetzung seiner Verteidigung in Aussicht, wünschte aber nicht länger mit einem verkappten Gegner zu tun zu haben; er werde vielleicht gedrängt Verhältnisse öffentlich zu besprechen^ in Be- zug auf welche seinen Gegnern die Diskretion erwünscht sein könnte» Durch diese Drohung fand sich Fritzsche zur Abfassung einer Gegen- schrift veranlafst, welche er in der allgemeinen Litteraturzeitung unter der Unterschrift des Hallischen Theologen ankündigte und dem Pro- fessor Thilo als Censor der theologischen Bücher vorlegte. Dieser erteilte die Druckerlaubnis um so unbedenklicher, als die Schrift durch- aus sachlich und mit weit mehr Ruhe und Mafsigung abgefafst sei als die Tholucks. In diesem Zeitpunkte machte der Dekan Gescnius zur Verhütung weiteren Ärgernisses dem Kurator Delbrück am 4. Januar 1841 Anzeige über die Sachlage. Tholuck wünschte die Ausgabe der Fritzscheschen Schrift durch den Kurator verhindert, bis Fritzsche sich durch bestimmte Erklärung von dem Verdachte eines Anteils an der ersten Schmähschrift gereinigt oder für den Fall seiner Urheberschaft ihm Genugtuung gegeben habe, hn ersten Falle wäre die beabsich* tigte Entgegnung ein Angrifif aus freier Hand, im zweiten das äufsersle von Schamlosigkeit und Immoralität: eine Behauptung» welche doch mehr der Erregung Tholucks als den Gesetzen einer ruhigen Schlufs- folge entsprach. Von der Stellung dieser Alternative erhielt Fritzsche natürlich keine Kenntnis; aber die Aufforderung des Kurators von der Ausgabe seiner Schrift abzustehen lehnte er unter nachdrücklicher Warung seines Rechts ab, da Tholuck in seiner Schrift mit Fingern auf ilin gewiesen habe und er also denselben öffentlich zum Beweise seiner Behauptung auffordern müsse, zudem sei seine Schrift wissen- schaftlich und defensiv.

Den Antrag des Kurators, dafs der Minister die Ausgabe der Gegenschrift verhindern möge, lehnte dieser am 23. Jan. ab, da Fritzsche mit ihrer Veröffentlichung im Rechte sei; er behielt sich aber die nach- trägliche Behandlung der Angelegenheit vom Standpunkte der Disziplin vor, falls dazu Anlafs sei. Gesenius, welcher sich in diesem Handel nach beiden Seiten wahrhaft kollegialisch benahm, drang nochmals in Fritzsche seine Antwort zurückzubehalten, worauf dieser nunmehr unter

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Erlafs einer zweiten öffentlichen Erklärung zur grofsen Befriedigung des Ministers und Delbrücks eingieng. Auch Tholuck sah von den angekündigten Fortsetzungen seiner Schrift ab, ohne auf seine früheren Forderungen zurückzukommen.

Es ist nirgends ersichtlich, dafs Fritzsche wirklich der Verfasse oder Urheber jener Schmähschrift gewesen ist, oder auch nur dafs ihU; Tholuck ausgenommen^ ein anderes Mitglied der Fakultät dafür gehalten habe; vielmehr stand diese, so weit die Akten ergeben, eher auf Fritzsches Seite. Fritzsche war ja unzweifelhaft Rationalist und als solcher Tholucks theologischer Gegner; trotzdem ist es ohne klaren Beweis nicht gestattet, ihn nach seinem sonstigen Auftreten eines so rohen und unwissenschaftlichen, dazu feigen Angriffs zu bezichtigen. Eher würde man nach dem ersterzählten Streitfalle an seinen Rostocker Sohn denken können; für diese Vermutung fehlt aber jeder tatsächliche Anhalt. Dals hallische Zuträgereien an diesem unerquickUchen Handel ihren Teil hatten, ist sehr wahrscheinlich ; ob aber diese oder sonstige Mitteilungen an den ungenannten Verfasser auf Fritzsche zurückzu- führen sind, läfst sich aus dem vorliegenden Material nicht ermitteln.^*) Übrigens verdient bemerkt zu werden, dafs in beiden Streitfallen Tholuck der angegriffene war.

Es ist erwähnt, dafs Tholuck mit seinen Amtsgenossen die von Friedrich Wilhelm III herbeigeführte Union der lutherischen und der reformierten Landeskirche gegen konfessionelle Auf lösungsversuche ver- teidigt habe; der Anlafs hierzu wird später 75) erzählt werden. Noch in der Vorrede zu seinen Lebenszeugen der evangelischen Kirche hatte Tholuck ausgesprochen, wie teuer ihm die früheren Bekenntnisse und Ordnungen der lutherischen Kirche mehr und mehr geworden seien; ebendaselbst sagte er sich aber von demjenigen Konfessionalismus los, welcher das Heil der Gegenwart in der Widereinsetzung der Ver- gangenheit sah. Vielmehr wollte er in aller Stetigkeit auf dem alten Grunde weiter bauen, um den von der Entwickelung angezeigten, von Gott gewollten Fortschritt entgegen der damaligen Überspannung des lutherischen Sonderbekenntnisses zu vollziehen. Es war nicht kon- fessionelle sondern sittliche Strenge, dafs Tholuck 1856 auf der kirch- lichen Konferenz in Monbijou in der Frage über die Widertrauung

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Geschiedener gemäfs seiner schon erwähnten Schriftauslegung die schärfere Auffassung vertrat. Eben weil er von je für ein lebendiges schriftgläubiges Christentum mit aller Kraft gekämpft hatte, zuerst gegen dessen Aushölung durch den Rationalismus, dann gegen die kritische Antastung der biblischen Überlieferung, so wehrte er sich später gegen Fesseln, welche den lebendigen Glauben innerhalb eines geschichtlich gewordenen Bekenntnisses einzuengen und zu lähmen drohten. In diesem Sinne durfte Tholuck ein Mann der theologischen Vermittelung genannt werden, und eben dieses hat der evangelischen Kirche und ihrer Lehre reiche Frucht gebracht.

§ 65. Letztes Bingen und Niedergang des Bationalismns.

Die von Hengstenberg herausgegebene evangelische Kirchenzeitung brachte in ihrer 5. und 6. Nummer von 1830 einen Aufsatz über den Rationalismus auf der Universität Halle, in welchem ausgeführt wurde, dafs die groJfee Mehrzahl der 881 hallischen Studenten der Theologie unter dem Einflüsse von Wegscheider und Gesenius stehe, dafs diese sich aber offen zum Rationalismus bekannten und es sich demgemäfs angelegen sein liefsen, was die evangelische Kirche in ihren Bekennt- nisschriften als ewige göttliche Wahrheit anerkenne, als Irrtum dar- zustellen und zu bekämpfen. Dies wird durch Mitteilungen aus den Vorlesungen beider dargetan, welche sich auf Wegscheiders ver- standesmäfsige Erklärung der Wunder und auf Gesenius angebliche Spöttereien über alttestamentliche Erzählungen bezogen. Hiernach sei nicht zu verwundern, dafs die künftigen Prediger, nachdem ihnen das Licht selbst in Finsternis verwandelt worden sei, die wenigen Jahre vor Übernahme des geistlichen Jochs nach Genufs in der Weltlust trachteten, nachher aber mit verhärtetem Herzen an der Unterdrückung der göttlichen Wahrheit und der Verwüstung der Kirche mitarbeiteten. Es sei demnach nicht etwa der Rationalismus als ein längst wider- legtes System mit blofser Verachtung anzusehen. Vielmehr sollten alle, die es angehe, durch Gebet, Wort und Tat die Wunden heilen helfen, welche der Unglaube diesen durch die Reformation so reich- lich gesegneten Ländern geschlagen habe und zu schlagen fortfahre;

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besonders jetzt, da die Besetzung der Direktorstelle an den Francke- schen Stiftungen bevorstehe und die Wahl des Direktors grofsenteils entscheiden werde, ob in diesen Anstalten Franckes und seines Herrn Geist oder der Geist des Unglaubens unserer Tage regieren solle.

Die Anklage gieng also im wesentlichen dahin, dafs Wegscheider den Unglauben und Gesenius eine frivole Auffassung der alttestament- lichen Überlieferung lehre. Als zuverlässige Quellen dieser Mitteilungen wurden für Wegscheider gut nachgeschriebene Kollegienhefte, für Ge- senius mündliche Erzählungen seiner Zuhörer angegeben. Es könne daher nicht für die wörtliche Richtigkeit jeder einzelnen Äufserung eingestanden werden, wol aber für die Richtigkeit der Darstellung im ganzen, welche auch jeder ihrer Zuhörer bezeugen könne. Übrigens enthalte diese Darstellung wesentlich nichts, was nicht schon durch diese Männer selbst einem gelehrten Publikum wäre gedruckt vorgelegt wor- den. Jene Kollegienhefte stammten von dem Professor Guericke, der sie freiwillig für den ihm bekannten und von ihm gebilligten Zweck dargeboten hatte und sich hierzu durch eine öffentliche Erklärung vom 21. April bekannte.*) Da sie auch Nachschriften der Geseniusschen Vorlesungen enthielten, der Aufsatz der Kirchenzeitung diese aber nicht unter seinen Quellen nennt, so muste in diesen etwas Anstöfsiges wol nicht zu finden sein. Dies stimmt auch mit dem Ergebnis der späteren Untersuchung.^*)

Der Eindruck des Aufsatzes war überaus grofs nicht nur an der Universität sondern in der theologischen Welt überhaupt. Für Halle wurde er durch manche dortige Vorgänge verstärkt: Gebetsversamm- lungen bei einem Stellmacher Wagner und das ähnliche Auftreten eines Medeziners de Valenti hatten die Gemüter mit Besorgnis vor einem in jener Umgebung fremdartigen Frömmlertum erfüllt. Hierauf bezogen sich zwei namenlose Flugschriften, deren erste über die Umtriebe der Frömmler in Halle von Freimund Lichtfreund aus rationalistischem Lager hervorgieng. Die zweite unter dem Titel „Bericht über die Um- triebe der Vernünftler in Halle oder Welch Leid giebt es im preulsi- schen Staate von Sebastian Treff* mit einem Vorwort gegen Mystizismus und Rationalismus war die Gegenschrift, welche manches gute» aber

*') Im Auszuge in Anlage 45 enthalten.

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ha

auch viel Klatsch enthielt. Der Verfasser Tersicherte weder mit dem dortigen Landgerichtsdirektor von Gerlach noch mit Tholuck, Guericke oder Hengstenberg in der allergeringsten Beziehoog zu stehen; dies war jedoch wahrheitswidri?, wenn nach dem Berichte des stellvertreten- den Regiermigsbevollmächtigten MQhleiibruch ein im Hause Tholucks wohnender und mit ihm verkehrender Student der Theologie Gustav Gebel der Schreiber war. Es lag nahe auf Tholuek als den Verfasser des Aufsatzes in der evangelischen Kirchenzeitung zu raten; allein bald bekannte sich hierzu der ebengenannte Landgerichlsdirektor von Ger- lach, was durch die Redaktion der Kircheuzeitung bescheinigt wurde, Tholuek erkläile später, dafs er zwar im allgemeinen von dessen Vor- haben gewust, die Veröffentlichung des Aufsatzes aber widerraten habe. Die angegriffenen Professoren verteidigten sich in einem Berichte den Minister vom 12. Februar 1830 in würdiger Weise ohne ihre theologische Überzeugung zu verleugnen. Allein der König, welcher in sekiem bewegten Lebensgange sich allmählich mehr einer bibel- und bekenntursgläobigen Frömmigkeit zugewandt hatte und bei seinen kirclilichen Bestrebungen ziemlich empfindlich gegen Störungen sei es von konfessioneller und separatistischer oder von rationalistischer Seite geworden, überdies immer nocii jeden verderblichen Einflofs in politi- scher und religiöser Beziehung von der Jugend abzu^vehren bemüht war, befahl am 14. Februar genaue Untersuchung, mit deren Fuhrung der Geheime Regierungsrat Delbrück aus Magdeburg beauftragt wurde. Dieser verfuhr hierbei eben so gründlich als besonnen, vernahm auch mit Genehmigung des Ministers Zeugen aus den Reihen der Studenten und prüfte deren Hefte, wobei sich herausstellte, dafs die Nieder- schriften Guerickes von Gerlach nur mit groben Auslassungen benutzt waren. Sein Schlufsbericht mit den Kommissionsakten vom 21. März d. J. fiel im ganzen zu Gunsten der beiden angeschuldigten Professoren aus und verneinte, dafs sie einer unerlaubten und strafbaren Hand- lung verdächtig seien, so dafs gegen sie eine Untersuchung gerecht- fertigt wäre* Ein Nachtragsbericht vom 19. April über die Aussagen weiterer von Gerlach angeführter Zeugen fügte zu diesem Schlüsse nichts neues, stellte aber fest, dafs Gerlach selbst bei der Vernehmung ausweichend geantwortet habe.

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Auf dieses Ergebnis stützte sich der sehr umfängliche Immediat- bericht des Ministers vom 8. August, welcher beide Professoren in Schutz nimmt; den von Gerlach aber stark belastet, auch deshalb weil er seine Beschuldigungen durch den Druck veröffentlicht habe. Im allgemeinen spricht sich aber der Minister entschieden zu Gunsten der akademischen Lehrfreiheit aus. Dies ist um so mehr anzuerkennen, als ersichtlich Altenstein selbst bei dem Könige angeschwärzt war. Das geheime Staatsarchiv*) enthält zwei undatierte Briefe von ihm aus jener Zeit an eine ungenannte Excellenz, die aber offenbar un- mittelbaren Vortrag beim Könige hatte, in denen er unter Bezug auf die Anklage der Hallenser theologischen Fakultät durch die Kirchen- zeitung um Vorlage eines Aufsatzes über seine Ansichten betreffs der Bildung der Theologen an den König bittet. Er spricht hierbei auch von einer sogenannten frommen Partei, welche ihn beschuldige, dals er mit seinen Ansichten absichtlich zurückhalte.

Hierauf entschied der König durch Erlafs am 23. September, dafs die Lehrvorträge beider Professoren ein Einschreiten der Regierung nicht rechtfertigten, dafs er aber, ohne auf die Verschiedenheit der dogmatischen Systeme in der Theologie entscheidend einwirken zu wollen, von allen Lehrern derselben eine würdige Behandlung des heiligen Gegenstandes und auch bei abweichenden Ansichten ein stetes Festhalten des Gesichtspunktes erwarte, dafs durch ihre Lehrvorträge junge Theologen für die evangelische Kirche gebildet werden sollten. Diese Anforderung sei allen, die es angehe, zu eröffnen und der Minister habe für ihre Erfüllung ernstlich zu sorgen. In der Haupt- sache entsprach der königliche Erlafs wörtlich dem Antrage des Ministers und wurde nun mit der Nachricht über den Ausfall der Untersuchung sämmtlichen theologischen Fakultäten und Konsistorien mitgeteilt. Zu- gleich richtete der Minister einen Erlafs an die beiden Professoren, in welchem er zwar sein Vertrauen zu ihnen ausdrückte, dabei aber be- tonte, dafs in den Vorträgen zur Erweckung frommen Ernstes eine würdige Haltung notwendig sei. Gleichzeitig mit jenem ersten Erlasse hatte jedoch der König in einem zweiten dem Minister die gröste Auf-

*) Geh. Staatsarch. R. 92. Schilden VII. 5. 6.

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merksamkeit auf die Besetzung der theologischen Lehrstühle empfohlen; sowol aus dem Tone dieses Erlasses als aus einer eigenhändigen Nachschrift des Königs geht hervor, dafs er noch immer besorgt und mit dem Verhalten Altensteins, namentlich mit dessen früherer Be- mühung den nach Göttingen gerufenen Gesenius in Halle zu halten unzufrieden war. Andererseits drohte Gesenius bei einem Besuche in Berlin mit sofortiger Niederlegung seiner Professur, falls er in dieser Angelegenheit noch weiter belästigt würde.

Indes hatte dieser häfsliche Handel noch ein beruhigendes Nach- spiel. Die theologische Fakultät in Breslau richtete am 2. Januar 1831, die Hallenser am 17. Februar ein Dankschreiben an den Minister für diese Erledigung der Angelegenheit; dasselbe hatten die beiden an- geschuldigten Professoren schon zuvor am 26. Dezember getan. Nicht genug hiermit wandten sich beide am 31. Jan. und am 2. Februar auch unmittelbar an den König, um unter Dank für die getroffene Entscheidung ihre Pflichttreue gegen ihr Lehramt und gegen die Kirche zu beteuern. Beide erhielten gnädige und anerkennende Ant- worten, welche übrigens von Altenstein entworfen und vom Könige schlechthin genehmigt waren; sonach schien auch der Minister seiner- seits das Mistrauen seines Herrn überwunden zu haben. Bemerkens- wert ist hierbei, dafs in diesen Erlassen die Zufriedenheit des Königs sich unumwundener gegen Gesenius als gegen Wegscheider aussprach, dessen Rationalismus ihm verständlicher und deshalb auch mehr zu- wider sein mochte.*)

Auch nach einer anderen Seite trat Ruhe ein. Die Professoren Wegscheider und Gesenius hatten ihren Angeber wegen Beleidigung und Schädigung verklagt, worauf hin das Oberlandesgericht in Naum- burg die Untersuchung gegen ihn eröffnete. Das Ansinnen des Justiz- ministers von Danckelmann, dem Gerichte die Dellbrückschen Kom- missionsakten auszuhändigen lehnte Altenstein zwar ab, gab aber über ihren Inhalt Auskunft. Andererseits hatte das Oberlandesgericht den Antrag Gerlachs auf weitere Zeugenvernehmung abgewiesen, „weil dies nicht zur Sache gehöre und nur neue Inkriminationen der beiden

*) Sämmtliche königliche Erlasse finden sich in Anlage 46.

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Professoren beabsiclitige.^ Beide Professoren zogen indes um des Friedens willen ilire Anklage am 14. October 1832 zurück, zumal sich die Behörden und die öflentüche Meinung inzwischen zu ihren Gunsten ausgesprochen habe. Demgemäfs wurden vom Gericht die Akten zurück- gelegt. So weit nach den vorläufigen Auslassungen des Oberlandes- gerichts gegen den Minister eine Vermutung gestattet ist, schien es zu einer Verurteilung Gerlachs, mindestens zu einer ernsten Behandlung des Falles geneigt.

Nicht so friedHch stand es in der theologischen Welt. Zwar die Erklärung, welche Tholuck über sein Verhältnis zu dem besprochenen Aufsatze in N. 38 der evangelischen Kirchenzeitung vom 25. April ver- öfifeotlichte, war nicht dazu angetan den Streit zu nähren.-^) Wie kaum gesagt zu werden braucht, war sie nach Inhalt und Ton auf- richtig und angemessen; seine Stellung war aber insofern peinlich, als er ja die in jenem Aufsatz niedergelegten Anschauungen über den Glaubensstandpunkl und die schädliche Wirksamkeit der beiden Pro- fessoren teilte, auch den ihm befreundeten Verfafser als Laien zu einem Urteil berechtigt hielt, dagegen die Richtung des Artikels, welche auf Absetzung der rationalistischen Kirchenlehrer zielte, aus Rechts- und Zweckmäfsigkeitsgründen misbüligte. Denn die Professoren seien gleich anderen geistesverwandten Kirchenlehrern zu einer Zeit ange- stellt, in welcher die Bedeutung der Verpflichtung auf die Bekenntnis- schriften im Bewustsein erloschen sei, und ein peremtorisches Ein- greifen der Kirchenbehörden gegen rationalistische Lehrer störe, wie Neander richtig bemerkt habe, die heilsame Krisis, welche jetzt in der Theologie eingetreten sei, und hiermit auch seine ruhige Wirksamkeit, Seinerseits habe er dem Verfafser auf die Ankündigung seines Vor- habens von vorn herein erklärt, dafs er von einem solchen Schritte vermöge seiner Stellung keine nähere Kenntnis nehmen und noch weniger dabei mitwirken könne. Die am Schlufs seiner Erklärung ausgesprochene Hoffnung, dafs durch sie das friedliclie Verhältnis in der Fakultät nicht gestört werden möge, erfüllte sich insofern, als zu dem theologischen Gegensatz keine persönliche Entzweiung zwischen ihm und seinen Amtsgenossen hinzutrat. Auch nicht durch eine kleine Schrift des ihm gesinnungsverwandten Ullmann, welcher im Anschhifs

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an Neander das Auftreten der evangelischen Kirchenzeitung durchaus misbiOigte, natürlich ohne von ihr etwas anderes zu erlangen als die Versicherung, dafs sie ihn wegen seines wenn auch noch schwachen Bekenntnisses zu Christus achte.-^

Von besonderem Gewicht war aber, dafs der allverehrte Neander, dessen bibhsche Frömmigkeit von keiner Seite angezweifelt wurde, am 22, Februar sich wegen jener Anschuldigung der Hallischen Pro- fessoren und wegen eines früheren allerdings selir gehässigen Angriffs gegen Schleiermacher -^) überhaupt von der evangelischen Kirchenzeitung lossagte. Neander verwarf, dafs die zwischen den wissenschaftlichen Theologen obwaltenden Unterschiede, möchten sie nun in Vorlesungen oder in Schriften vorgetragen sein, vor den Richterstuhl der Laien ge- bracht würden, weil man hierdurch den Laien, der die inneren Kämpfe eines Theologcm nicht verstehe, leicht zu einem lieblosen Aburteilen verleite und hiermit die heilige Pflicht gegen den guten Ruf Anderer gerade da verletze, wo man am schonendsten verfahren sollte, nämlich in Bezug auf das Verhältnis zur christlichen Gemeinschaft. Er tadelte ferner mit dem grösten Nachdruck das Anrufen der äufseren Macht zur Entscheidung in dem Kampfe zwischen Irrtum und Wahrheit, zu- mal ihr Eingreifen die jetzige heilsame Ent Wickelung der evangelischen Theologie, welche nur die göttliche Weisheit zu einem glorreichen Ausgange zu führen vermöge, verderben müsse. Er erklärte es für das verkehrteste Beginnen, die sich wissenschaftlich bildende Jugend durch Versetzung in eine willkürlich gebildete geistige Umgebung der Gegensätze entheben zu wollen, aus denen sich die Wahrheit erst entwickeln müsse, da es in keines Menschen Macht stehe, die Wahr- heit in der Wissenschaft als etwas Fertigge wordenes dem jüngeren Geschlecht zu überliefern. Endlich verurteilte er das Verfahren, nach welchem Hefte der Studierenden oder mündliche Äufserungen derselben zu Anklagen gegen ihre akademischen Lehrer benutzt würden; ein solches Verfahren könne nur dazu dienen, aller Willkür der Verleum- dung, die von Misverständnissen oder Verdrehungen ausgehe, Tor und Tür zu öfiftien, die Unbefangenheit des akademischen Lehrvortrages zu hemmen, das gegenseitige Veilrauen zu stören und ein in der Gesin- nung höchst verderbliches System der Kundschafterei in Gang zu bringen.

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Es versteht sich, dafs die evangelische Zeitung, welche diese Ab- sage bitter empfand, hierdurch gleichwol nicht belehrt wurde. Sie schrieb in ihrer ausführlichen Erwiderung jedem Laien, der nur so viel von Theologie besitze, als von der Verbindung allgemeiner Bildung mit fester christlicher Überzeugung unzertrennlich sei, das Vermögen, das Recht und die Pflicht zu, die Abweichungen der Theologen von der Schriftlehre zu beurteilen, sie wies dem Landesherm das Recht und die Pflicht zu, den unchristlichen und unkirchlichen Bestrebungen der beiden Professoren ein Ziel zu setzen, zumal noch vor kurzem die De- magogie sich mit dem Rationalismus verbunden habe ,2*) und was die durch das eingeschlagene Verfahren nahe gelegte Störung des Ver- trauens zwischen Lehrer und Schüler betreffe, so bezeichnete sie ihrer- seits das Vertrauen eines christlichen Studierenden der Theologie zu einem rationalistischen Lehrer derselben als Sünde. Gegen solche Be- weisführung, die mit einer völligen Verdrehung des Sittengesetzes endete, war ein fernerer Streit ebenso unmöglich als überflüfeig. Auch der lutherisch rechtgläubige Steffens in Breslau erklärte sich mit Ne- ander durchaus einverstanden und wünschte dies zur öffentlichen Kenntnis gebracht zu sehen (Ev. Kirchenz. 1830 S. 320). Schleier- macher meinte spöttisch, dafs die Hallischen Geschichten , aus denen Gesenius wol Nutzen ziehen, Wegscheider aber für sein trockenes Leben einmal etwas Pikantes gewinnen werde, hoffentlich in nichts zerfliefsen würden. Für Gesenius traf dies insofern zu, als seitdem von Spottreden in seinen Vorlesungen nichts verlautete. Natürlich liefsen sich noch manche von beiden Seiten vernehmen, in der evan- gelischen Kirchenzeitung, welche ihr Vorgehen höchlich lobten, und aufserhalb ihrer, welche wie Brettschneider sie verurteilten; beide Teile kommen hier nicht weiter in Betracht.

Recht bedenklich sah es aber anfangs unter der Studentenschaft aus, welche durch diesen Angriff auf ihre verehrten Lehrer tief erregt und gegen die vermeintlichen Urheber der Anschwärzung, Tholuck und Guericke, auf das äufserste erbittert waren. Spottlieder auf diese und Lobpreisungen auf jene wurden am schwarzen Brette angeschlagen; ein Fackelzug für Wegscheider und Gesenius unterblieb auf des letzteren Wunsch, weil zum Schlufse Tholuck die Fenster eingeworfen werden

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sollten. Dafür hiefs es aber am schwarzen Brett: Hora prima diei Veneris in auditario mtmwo*) explodetur Tlwluckl Der Prorektor Bluhme warnte gegen diese Ausschreitung durch Ansehlag und in mändlicher Ansprache, auch durch die Mitteilung, dafs Tholuck nicht der Verfasser des Aufsatzes in der evangelischen Kirchenzeitung sei. Hierdurch wurde es diesem, der sich durch alle Drohungen und Warnungen von seinem Kollegium nicht fem halten liefs, doch möglich, seine Vorlesung am nächsten Freitag trotz des anfanglichen Lärmens bis zum Ende zu halten. Die Erregung gegen ihn dauerte indes noch Monate lang an; am 25. Februar warnte der Prorektor abermals gegen Spottanschläge und das Singen von Spottliedem und noch am 14. April glaubte er durch öflfentliche Widerholung seiner früheren Ansprache die Gemüter beschwichtigen zu soUen.^^ Als ein Nachklang dieser Vorgänge ist es anzusehen, dafs die Studenten 1834 V^egscheider und Gesenius eine Abendmusik mit Lobgesängen brachten. Ob die Roheit, aus welcher em Teil der Studenten 1846 den Tholuck zugedachten Fackelzug zu stören beschlossen (Kahler a. a. 0. S. 26), noch eine Nachwirkung des früheren Händel oder eine Ausgeburt der lichtfreundlichen Bewegung war, mag dahingestellt sein.

Tholuck hatte also ganz Recht gehabt mit seiner Besorgnis, dafs durch jenen Zeitungsaufsatz seine in gesundem Wachsen begriffene Wirksamkeit gestört werden würde. Es ist daher kaum richtig zu sagen, dafs dieser Vorgang vielen über die Armseligkeit des hallischen Rationalismus die Augen geöffnet und der altersschwachen Theologie der Aufgeklärten den Todesstofs gegeben habe,**) dessen es im Grunde nicht mehr bedurfte. Aus wissenschaftlich verkehrten und sittlich be- denklichen wo nicht verwerflichen Mafsnahmen kann nie gutes ent- springen und zu solchen Mafsnahmen gehörte in beiderlei Bezüge jener Angriff. Vielmehr wurde die religiöse Gesundung der sächsischen Geist- lichkeit, an welcher schon damals Tholuck mit sichtlichem Erfolge arbeitete, unterbrochen und die akademische Jugend durch Aufregung eines an sich lobenswerten Gefühls länger in den alten Bahnen fest- gehalten, als sonst wol geschehen wäre. In dieser Hinsicht läfst sich

*) d. h. auf der Wage. ♦♦) Wie Witte a. a. 0. II, 182.

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die önwissenschaftliche und gehässige Anschwärzimg des hallischen Rationalismus wol mit der Miswirkong vergleichen, welche seinerzeit das Wöllnersche Religionsedikt und die damals beabsichtigte Mafs- regelung der liallischen Fakultät im Gefolge hatte.

Die evangelische Kirchenzeitung liefs sich freilich durch derartige Erwägungen in ihren Anfeindungen nicht beirren. Einem hämischen Versuche, den Streit durch einen neuen Angrilf in ihren Spalten am 15. Februar 1834 wider anzufachen, wurde auf des Censors Hofsbach Antrag durch den Minister von Altenstein die Druckerlaubnis versagt. Dann brachte ihre 4. Nummer von 1842 einen Aufsatz, in welchem die theologische Fakultät zu Halle, d. h, eigentlich Gesenius, wegen ihrer Behandlung des Alten Testaments zur Rechenschaft gezogen werden sollte. Die Fakultät, mit Ausnahme von Gesenius» der sich besonders beschwert hatte^ reichte eine Verteidigungsschrift ein, ohne hieran einen Antrag zu knüpfen, Delbrück wünschte allerdings von dem Minister eine rechtfertigende Anerkennung der Fakultät ausge- sprochen. Dies schlug Eichhorn am 15. April und zwar in Ausdrücken ab, welche w^enn auch verdeckt den Inhalt des Angriffs als begründet bezeichneten; es war dies eben einer von seinen zahlreichen unglück- lichen Erlassen, welche den Empfänger belehren solUcn, aber nur Mis- stimmung erregten. Gleich wol hatte der Minister durch einen früheren Erlafs vom 24. Februar Gesenius selbst eher begütigt. Endlich warf Hengstenberg noch 1866 in N. 6 seiner Zeitung der Fakultät vor, dafs einige ihrer Mitglieder das Alte Testament nicht als göttliche Offen- barung auslegten. Die abw^eisende Antwort der Fakultät vom 1. März wurde in der Darmstädter allgemeinen Kirchenzeitung N. 23 vom 21* März veröffentlicht.-^) Tholuck hatte der evangelischen Kirchen- Zeitung, wie wir wissen, Milde und Freiheit von Bitterkeit zugesprochen; man mufs den Begriff der Milde sehr weit und den der Bitterkeit sehr enge ziehen, um jene in ihr vertreten und diese von ihr ausgeschlossen zu finden.

Die gesunde Entwickelung der Theologie schritt gleichwol neben und nach diesen unerquicklichen Störungen mit innerer Notwendigkeit fort. Nicht durch Anrufen der äufseren Macht sondern durch die Wissenschaft selbst, welche sich in Schleiemiacher, Daub, Marheineke

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auf ihre Tiefe besonnen, durch Tholucks paräiietische Krall neue Glaiibensfrische gewonnen, aus Fichte und Hegel die Unterstützung der Philosophie und die Verachtung des flachen Menschenverstandes gezogen hatte, war eine neue Theologie geboren, welche in Forschung und Anwendung, in Kampf und Verniittelung sich immermehr und immer bewuster um den geoffenbarten Christus, das Haupt der Kirche und den Quell der Frömmigkeit, sammelte. Neben diesem jungen Leben fand der alternde Rationalismus keine Wirkungsstätte mehr; er hatte sich ausgelebt und schliefslich eine Gestalt angenommen, gegen welche Semier und Nösselt sich sehr gewehrt haben würden. Seine Grundzüge waren abgeblafst, seine WaJfen abgestumpft; nachdem er seine woltätige Wirkung beendet hatte, war er ohne die Fähigkeit und das Recht weiterer Selbständigkeit in den breiten Strom des geistigen Lebens eingemündet, in demselben Verlaufe, welchen alle zum Ziele gelangten Systeme erfahren. Gtu'i&t. Wolff würde die Fortsetzung seiner Lehre in G. Fr. Meier schwerlich anerkannt haben; dasselbe VerhäUnis bestand zwischen dem Rationalismus von 1770 und 1840. Es ist richtig, dals nach dieser Zeit die Lichtfreunde auftraten und der Pro- testantenverein sich bildete. Jene rühmten sich ihres Zusammenhangs mit Wegscheider, schritten dann aber zu Plänen und Gestaltungen fort, welche schlechthin aufscrhalb der christlichen Theologie und Kirche lagen und sich bald mit politischer Zutat versetzten. Der Protestanten- verein, wie man auch über seine spätere nicht immer gleichartige Ent- wuckelung denken mag, zählte Rieh. Rothe zu seinen Mitgliedern und war in seinen Anfängen weit mehr gegen konfessionelle Enge und gegen Hierarchie als auf selbständige Theologie und Bibelauslegung gerichtet.

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§ ü6. Die übrigen Fakultäten.

Ä. Die Pflege des Staats- und Völkerrectits war unter der Un- gunst der allgemeinen Zustände überall zurückgegangen: die Land- stände mit ihren Rechten traten hinter der wachsenden Fürstengewalt mehr und mehr zurück, miter dem verwüstenden Einflufs der französi- schen Umwfdzung und ihrer Kriege verfiel das Reichsgericht, ver- hwand eine grofse Anzahl der kleineren Reichsstände und das

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Deutsche Reich selbst erlosch mit dem Ausscheiden Oeslerreichs und der Gründung des Rheinbundes, Als aber das Reich in loser Ver- einigung wider aufgerichtet wurde, waren seine Glieder mehr bestrebt das Landesrecht und die Landeshoheit zu schützen und in sich abzu- schliefsen als die öffentlichen Ordnungen des deutschen Bundes aus- zubauen, wenn auch dessen Grundvertrag gelegentlich erläutert wurde. Überhaupt mangelte es an einem öffentlichen Leben, zumal in den beiden gröfsten deutschen Staaten, also auch an fruchtreicher und wirk- lich wissensciiaftlicher Behandlung des Reichs- und Staatsrechts, und ebenso wenig konnten die mühsam hergestellten und zum Teil will- kürlich abgegrenzten Staaten Europas zu einer geschichtlich begründeten Erörterung des Völkerrechts einladen. Was auf diesem Gebiete er- schien, rürte allerdings von einem früheren Rechtsgelehrten der halli- schen Universität, aber doch aus der Zeit her^ als er sie schon ver^ lassen hatte.r^) Ebenso gieng die alte Hallenser naturrechtliche Schule nach ihrem kurzen Aufschwünge unter Klein teils an der schema- tisierenden Wirkung des preufsischen Landrechts, besonders aber an dem überwäitigenden Einflufs zu Grunde, welchen die durch Hugo und Savigny geschaffene historische Auffassung auf die Wissenschaft des Rechts ausübte. Neben dieser grofsartigen Entwickelung des römi- schen Rechts fand die Rechtsphilosophie, welche Hege! als Schrifl- steller und Lehrer, unter seinen Schülern aber besonders Ed, Gans mit Vorliebe vertraten, in Halle keinen Nachklang, der sich in das Gebiet der eigentlichen Rechtslehre fortgesetzt hätte.

Das römische Recht wurde dagegen in Halle, wie oben erwähnt» durch drei begabte Schüler Savignys, Mühlenbruch, Bluhrae, Pernice mit grofser Gelehrsamkeit und giücklichem Erfolge vorgetragen. Ihre Wirksamkeit ist im allgemeinen schon geschildert; es wird daher ge- nügen auf diejenigen beiden Schriften des bedeutendsten unter ihnen einzugehen, welche in seine Hallenser Zeit fallen* Mühlenbruchs in gutem Latein geschriebene Doctrina Pandedarum erschien 1823 in drei Teilen, 1827 in zweiter, 1838 in dritter Auflage. Sein Zweck war, seine Schüler zur Quellenkunde durch deren genauere Beschreibung und durch Darstellung ihrer späteren Schicksale anzuleiten, die höchsten Grundsätze der Römer über Recht und Billigkeit zu entwickeln, end-

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lieh die so gewonnene Grundlage auf die Auslegung und Verbesserung unserer Reehtsbücher anzuwenden. Dieses letzte Ziel führte ihn etwas von der streng historischen Schule ab und auf das Bedürfnis der Gegenwart hin. Besondere Sorgfalt verwendete er auf die Darstellung des römischen Gerichtswesens und der Rechtsformeln. Vom einfachen anhebend suchte er den Stoff gut zu ordnen und unter allgemeine Gesichtspunkte zu stellen; die Hilfsmittel führte er in möglichster Voll- ständigkeit an, seine Belesenheit umfafste nicht nur die eigentlichen Rechlsquellen im engeren Sinne, sondern erstreckte sich auch auf die Schriftsteller der klassischen Zeit^ namentlich auf den häufig angefutirten Cicero. Hatte er also mit diesem Werke die historische Rechtsbe- trachtung für das heutige Recht nutzbar machen wollen, so suchte er umgekehrt für ein anderes Rechtsgebiet der Gegenwart die geschicht- liche Begründung. Ein an den Kurator gerichteter Ministerialerlafs vom 11, September 1824 empfahl Aufmerksamkeit auf die Vorlesungen über das allgemeine Staatsrecht, dessen Kenntnis bei den jungen Juristen ungenügend erschien, und Förderung der praktischen Rechts- kunde, um die allerdings sehr hervorragenden Leistungen der histori- schen Schule zu ergänzen* Namentlich mahnte der Erlafs zur Unter- weisung im preufsischen Civilprozefs.^^) Mühlenbruch wollte nun der hierin liegenden Gefahr vorbeugen, daii die Behandlung des preufsi- ichen Civilprozesses noch mehr von dem gemeinen Recht abgetrennt werde, als dies schon von den Gründern des preufsischen Landrechts geschehen sei, welche den preufsischen Prozefs gleichsam als etwas ganz neues hingestellt hätten. Wenn Erweckung und Ausbildung der juristischen Urteilsfähigkeit das Ziel und die Frucht der Beschäftigung mit dem gemeinen Rechte sei, so helfe hierzu nicht jahrelanges Ein- üben von Geschäftsformen, nicht das Auswendiglernen von Gesetzen und Verordnungen, sondern nur ein grundlichwissenschaftliclies Rechts- und Prozefsstudiura; gerade der Civilprozefs könne der geschichllichen Grundlage am wenigsten entbehren. Deshalb gab er 1827 seinen Ent- wurf des gemeinrechtlichen und preufsischen Civilprozesses mit bei- gefügten Quell- und Litteraturbelägea heraus. Die Schrift sollte ein Hilfsbuch für die Vorlesungen oder für das Selbststudium liefern und enthält demgemäfs im wesentlichen nur die geordnete Übersicht über

ScbrAder, UmvereitiLt EAÜe. IL 12

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den Stoff mit Angabe seiner einzelnen Glieder, wozu die Belagstellen

entweder nur ang:eführt oder auch inhaltlich ausgezogen waren, so dafs der gemeinrechtliche und der preufsische Cirilprozefs stets unter jedem Titel in Verbindung behandelt werden. Neben diesen selb- ständigen Werken überwachte Mühlenbruch den juristischen Teil der halUschen allgemeinen Litteraturzeitung,

Der Minister suchte noch in anderer Weise dem gründlichen Be- triebe der Rechtswissenschaft aufzuhelfen: durch die Erlasse vom 11. April und 27. November 1826 wurden lateinische Examinatorien und Disputatorien und zu ihrer Förderung auch lateinische Exegetika des römischen Rechts empfohlen, da sich bei den juristischen Prü- fungen die genügende Fertigkeit im lateinischen Ausdruck vermissen liers. Es darf wol bezweifelt werden, dafs diese Mahnung den er- warteten Erfolg auf die Dauer gehabt hat.*')

B. In der Heil Wissenschaft war seit Reil trotz manigfacher Fakul- tätswirren ein stetiger Fortschritt sowol in der Forschung als in der Krankenbehandlung sichtbar. Auf jenem Gebiete behauptete Meckel den ersten Rang; zu seinen früher erwähnten Werken kam während unsers Zeitraums neben einzelnen Abhandlungen, z. B. 1826 der Be- schreibung des Ornithorynehus paradoxus^ sein Handbuch der mensch- lichen Anatomie in vier Bänden 1815 20, das nicht vollendete System der vergleichendeh Anatomie 1831 33 und vierzehn Bände des Archivs für Anatomie und Physiologie* Die ärztliche Krankenpflege erhielt durch Krukenbergs unermüdhche Tätigkeit, durch sein geordnetes, zu» sammenhängendes, stets gegenwärtiges Wissen namentlich in der von ihm geschaffenen und zu einer Musteranstalt erhobenen Poliklinik eine neue Gestalt. Der theoretischen Spekulation abgeneigt und in seiner Kunst kein Dogmatiker, sondern ein Mann der Beobachtung und Er- fahrung war er doch durchaus nicht ein Materialist; als Arzt falste er stets die physiologischen und pathologischen Vorgänge ins Auge, daher er auf Leichenuntersuchungen viel Arbeit und Aufmerksamkeit ver- wendete. Seine Diagnose^ in welcher er besonders ausgezeichnet war^ gieng unmittelbar von den Klagen des Kranken aus ; an dessen gegen- wärtigen Zustand knöpfte er die anamnestischen Momente an und lenkte stets den Blick auf den vorliegenden scharf umgrenzten Fall

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ohne Entwerfung allgemeiner KrankheitsbSlder. In den Heilmitteln ein- fach und ein entschiedener Gegner kunstvoller Rezepte erzog er seine zahlreichen in ihrer späteren Berufstätigkeit wolberufenen Schüler zu ähnlicher Klarheit, Einfachheit und Tatkraft. Dies alles mit be- schränkten Mitteln; ein angemessenes klinisches Gebäude erhielt er erst nach uneigennütziger Ablehnung eines vorteilhaften Rufs nach Götlingen, in der Poliklinik wurden jährlich 8 10 000 Kranke mit einem Aufwand von nur tausend Thalern behandelt/^-)

Weniger günstig entwickelte sich die Chirurgie» welche zu Wein- holds Zeit fast verkam. Dzondi hatte zwar nach seiner Verdrängung aus der Universitätsklinik sich eine eigene Anstalt für Chirurgie und Augenheilkunde geschaffen, die indes trotz ihres Krankenbesuchs den Universitätsunterricht nicht ersetzen noch merklich beeinflussen konnte. Auch schriftstellerisch war er tätig: 1816 erschienen seine Beiträge zur Vervollkomnung der Heilkunde und noch 1829 die Abhandlung de fistulis iracheae congenitisj welche als die erste wissenschaftliche Beob- achtung dieser Krankheitserscheinung geschätzt wurde. Erst Blasius vermochte der Chirurgie eine einigermafsen würdige Stellung neben den übrigen Gebieten der Heilkunde an unserer Universität zu erringen^ ohne doch besonders scliöpferisch in ärztlicher Kunst und Wissenschaft zu wirken. Geschätzt wurden seine Untersuchungen über Lupus und über Neubildung verstümmelter Körperteile.

L G. Dafs die von dem Minister von Altenstein und besonders von seinem Rate Joh. Schulze hochgeschätzte Philosophie Hegels in Halle Boden gewann, wurde nicht sowol dem eigends zu diesem Zwecke berufenen Hinrichs verdankt, der es bei seinem Mangel an Forraen- sinn nie zu einer ausgedehnten Wirksamkeit brachte, auch nicht dem jugendlichen noch in der Bildung begriffenen Rosenkranz, sondern vor allen Eduard Erdmann, welcher in langjähriger Lehr- und Schrifttätig- keit seinem Meister treu blieb, ohne wie so manche andere Jünger zu Folgerungen fortzuschreiten, welche dem Sinne des Stifters fremd waren und zuwider gewesen sein würden. Seiner Neigung und seinem umfänglichen Wissen entsprechend versuchte er den vorhandenen all- gemeinen Bildungsschatz dem Systeme einzugliedern, durch Anwendung ier philosophischen Kategorien zu ordnen und zu klären und hiermit

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das System selbst für weitere Kreise anziehend und versländlich zu machen. Wenn er hierbei nach Weise der älteren Hegelianer das Ziel verfolgte, die Notwendigkeit der gerade so und so gearteten geschicht- lichen Entwickeluog nachzuweisen, so gieng es freilich hier und da ohne einige Künstlichkeit nicht ab, welche am ersten in der Geschichte der Philosophie annehmbar war. Denn in dieser war ja wirklich ein stetiger Fortschritt in der Befreiung des Geistes warzunehmen und die einander ablösenden Systeme liefsen sich sei es in ihrer Ergänzung oder in ihrem Gegensatze leicht als die notwendig aus einander folgen- den Entwickelungsstufen des philosophischen Bewustseins begreiflich machen; daher auch seine bleibendsten und nutzbringendsten Schöp- fungen diesem Gebiete angehören. So der Versuch einer wissenschaft- lichen Darstellung der Geschichte der neueren Philosophie in drei Bänden 1834 53, und in kürzerer und übersiclithcher Behandlung des Gesammtgebiets sein Grundris der Geschichte der Philosophie 1866 (3. Aufl. 1878). Daneben fehlte es weder an strenger philosophischen Werken, wie der Logik und Metaphysik 1841, dem Grundrifs der Psychologe 1840, welche beide zu Grundlagen für seine Vorlesungen bestimmt waren, und den zur Erläuterung des letzteren geschriebenen psychologischen Briefen, noch an solchen Abhandlungen, in denen der Verfasser mancherlei Zeitfragen, über Glauben und Wissen, über Leib und Seele und derartiges, nie ohnö Geist und Anmut, aber häußg mit einem Behagen an blendenden Einfallen, an witziger Darstellung be- handelte, welche die schlichte und keusche Gedankenentwickelung mehr verdeckte und selbst schädigte als belebte. Dies gilt weniger von seinen ernsten Spielen (4. Aufl. 1890), einer Sammlung von Vorträgen, welche eben dazu bestimmt waren, im Spiel der Gedanken, in anregenden Gegensätzen die Teilnahme der Hörer für ernstere Fragen zu wecken, und diesen Zweck in ihrer wolberechneten Darstellung sicher erreicht haben, als von seinen Vorlesungen über akademisches Leben ond Studium 1858, welche von der philosophischen Tiefe der gleichartigen Schrift Schellin gs nichts zu eigen haben. Eine rein gelehrte und höctist verdienstliche Arbeit war seine Ausgabe der Leibnizschen Werke,^) welche neben erläuternden Bemerkungen ober ihre Abfassungszeit auch manches bis dahin Ungedruckte brachten. Wie Erdmanns Sctiriften

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so waren auch seine Vorlesungen sorgfältig ausgearbeitet; was beiden an der Theologen-Universität in Halle zu besonderer Wirkung verhalf, war die Eigenschaft, dafs er, der ehemalige Prediger, der auch in Halle nicht selten die Kamel bestieg, den Inhalt des christlichen Glaubens durch die Philosophie nicht aufzulösen sondern zu bekräftigen und philosophisch auszulegen unternahm, ohne doch den gewagten Deu- tungen Göscheis und anderer zu verfallen. Die Spaltung der Hegel- sehen Schule in eine Rechte und eine Linke war ira Grunde für ihn nicht vorhanden, auch für Halle ohne entzweiende Bedeutung, bis Rüge, doch mehr Tagesschriftsteller als Philosoph, den vergeblichen Versuch machte die Lehre Feuerbachs auch an unserer Hochschule einzubürgern. Erdmanns Lehrerfolg hat bis in sein hohes Alter an- gedauert, man darf dreist sagen, so lange als dem System Hegels überhaupt noch eine unmittelbare Wirkung beschieden war. Er starb 1892, fast 87 Jahre alt,*)

Es ist schon erzählt,**) wie sehr Karl Reisig bei längerem Leben geeignet gewesen wäre, für die Altertums wissenschafl die Zeiten F, A. Wolfs in Halle wider heraufzuführen. Insbesondere galt dies von ihm als Lehrer, da er in dieser Tätigkeit sich am glücklichsten fühlte und am ghicklichsten wirkte, stets dem behandelten Gegenstand und zugleich seinen Schülern in voller Lebendigkeit zugewandt, die Schätze seines Wissens immer zur Hand, immer neidlos mitteilend und in völliger Beherrschung des Stoffs dessen Einzelheiten an ein- ander prüfend berichtigend beleuchtend, auch im Vortrage, selbst im Klang der Stimme gleich Wolf mächtig auf seine Hörer einwirkend, scharf im Urteile aber ohne Eitelkeit und Eigensucht, dabei allezeit wol wollend und fördernd gegen seine Schüler, bei sachliclier Würde zugleich in vollster Selbstgewilsheit ein Meister und ein Genosse der Jugend. Was Wunder, dafs er in der kurzen Zeit seiner HaUenser Berufstätigkeit durch seine Vorlesungen, besonders aber in der von ihm gestifteten philologischen Gesellschaft eine namhafte Zahl solcher Zöglinge ausbildete, welche in der Wissenschaft wie ira Schulwesen

•j Vergl. Joh, Ed. Erdmann von B, Erdmann in den Philoiophiachen Monat&heften 1893, wo auc4i sümmtiiche Schriften des ersten aufgefülirt sind* •*) S. II, 73.

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bedeutendes ja hervorragendes geleistet haben! Keiner unter ihnen reichte an Ritschis Gröfse (II, 74); es verdient wol hervorgehoben zu werden, dafs auch dieser, ebenso wie sein Meister, in der Forschung wie in der Lehre gleichgrofs war. Aber wie achtbar neben ihm Friedr. Haase, Ficker, Fofs, Mützell, SeylTert, Hanow, Peter, Eckstein, Kiefs- lingi fast sämmthch durch eigene Arbeiten um die Wissenschaft, wie namentlich um die Schule verdient, sämmthch ihrem Lehrer bis an ihr Lebensende in Verehrung und begeisterter Liebe zugetan.**) Eben im Begriff seine sprachliehkritische Tätigkeit durch eine umfänglichere Auffassung der Altertumswissenschaft im Sinne Böckhs zu ergänzen schied Reisig, bevor er die nun erlangte Reife und Weite seines Geistes als Schriftsteller dartun konnte. Was er bis dahin herausge- geben, war an Zahl wenig und zeigte seine ungemeine Begabung mehr In ihrer jugendlichen Kraft als in der Vollendung, welche von seiner stets wachsenden Kenntnis der alten Sprachen und Schriftwerke, von seinem Scharfsinn im Trennen und Verbinden, von seiner Gabe die alten Zustände in voller Lebendigkeit zu veranschaulichen unzweifel- haft zu erwarten war* Dies gilt besonders von seiner Ausgabe des Sopliokleischen Oedipus auf Kolonos, welche trotz ihrer etwas selt- samen Anordnung noch heut durch die lebe ns warme und mitempfindende Schilderung der Personen und Begebenheiten, durch die Frische der Darstellung, durch die glückliche Wahl des lateinischen Ausdrucks den Leser anzieht und ergetzt- Daneben sind seine Untersueiiung über die Partikel äv und besonders seine Conjectanea in Aristophaneni zu nennen; sie fallen fast säramtlich in die Jenenser Zeit, während seine Hallenser Arbeit zunächst semen Schülern und dann der Vorbereitung auf gröfsere Leistungen gehörte.

Neben und nach solchem Glänze konnte sein Mitai'beiter M. £• Meier und sein Nachfolger Gott fr, Bernhardy bei gründlichem Wissen und grofsem Fleifse nur bescheidenere wenn auch an sich achtungs- werte Erfolge erringen, auch zum Beweise, dafs die lernbegierige Jugend eher und stärker durch die Schönheit der alten Sprachen und Schrift- werke, als durch die erst mittelbar aus ihnen zu entnehmende Kenntnis der Sachen angezogen wird. In dieser Beziehung hat Bernhardy viel- leicht mehr auf weitere Kreise als auf seine Zuhörer gewirkt; es kam

hiazu, dafs seine massenhafte Gelehrsamkeit, welche er auch in seiner uaifangreichen Ausgabe des Suidas 1834 53 ausbreitete, namentlich in seinen beiden Werken über die Geschichte der allen Litterat ur nicht selten durch Gedanken allgemeinerer Art erhellt und belebt wurde, zu dtnen ihn die Schule Hegels und Böckhs befähigt hatte. So blieb die Altertumswissenschaft an unserer Universität zwar immer nocli in gründlicher und schätzenswerter Art vertreten, allein ihre frische An- ziehongs- und Schöpferkraft war zu jener Zeit nach anderen Hoch- schulen gewandert.*)

Diese Frische hätte Heinrich Leo der Geschichtswissenschaft nach langer Öde zubringen können, wenn er neben ihr derjenigen Unbe- fangenheit und Gegenständlichkeit fähig gewesen wäre, welche doch, wie man meinen sollte, der Lehrer der Geschichte bei aller inneren Teilnahme an den von ihm geschilderten Begebenheiten am wenigsten entbehren könnte. ^ Es ist nicht leicht einem Manne gerecht zu werden, der selbst der einfachen Gerechtigkeit so wenig zugänghch war, so oft er auch in seinem Leben und Wirken Wolwollen, sogar gegen Anders- gesinnte empfunden und geübt hat, Von großer Geisteskraft und stetigem Tatendrange, wolgeeignet historische Erscheinungen in ihrem Zusammenhange und ihrem inhaltlichen Werte lebendig zu erfassen und zu veranschaulichen, wenn sie verwandte Saiten seiner Eigenart berürten, folgte er doch seiner Gefühlsweise mit Ungestüm, sobald sie seinen nicht immer stetigen aber immer leidenschaftlichen Empfindungen zuwider waren. Zum Forscher taugte er nur in seiner Jugend, wo sein inneres Wesen noch beweglicher, seine Grundsätze für Liebe und namentlich für Hafs noch nicht so starr und scharf geworden waren, und nur für solche Zeiten und Gebilde, in denen er gewisse innere Ideale ausgeprägt zu iinden glaubte. So hat er sich in den Glanz der Völkerwanderung, in den lebendigen Verkehr jener Zeit von Hof zu Hof, in die Städtebtldong des frühen Mittelalters ganz hineingeschaut und sie mit vollem Verständnis wenn auch nicht ohne einige Gefühls- zutat geschildert; seine schon genannte italienische Geschichte fällt in diese Lebenszeit. Vorgefafste Meinungen beeinträchtigen freilich auch

*) Kick* Volk mann Gottfr. Bernhardy. Zur Erinneruiig an aeiB Leben und WirkeD, 1887.

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das Ergebnis seiner Foi^chungen; das Celtische hat er auf deutschen

Boden mit einer Voriiebe entdeckt, welcher die Wirklichkeit nicht durchweg entsprach. Weit mehr war er Geschichtschreiber, nament» lieh in dem Sinne» dafs er über Menschen und Taten zu Gerichte safs, nicht mit der etwas hausbackenen Moral Schlossers, sondern den ge- sammten Verlauf meisternd, uneingedenk der Wahrheit, dafs die Ge- schicke der Völker sich doch mit einiger Notwendigkeit nach ilirer Anlage und göttlichen Bestimmung vollziehen, vielmehr geneigt sie und ihre Führer auch im Falle des Gelingens zu verdammen, wenn ihr "Weg sich mit seiner Gedankenwelt teindlich kreuzte. Er hat im Ernst wol nie eine wirkliche Geföhlsgemeinschaft mit der kathoHschen Kirche gehegt; aber ihre Geschlossenheit, ihre Macht des Befehlens, die hohe Schätzung des kirchlichen Amts, welche er auch auf seine Kirche übertragen wünschte, machte ihn völlig blind gegen den sitt- lichen und religiösen Werl der Anstrengungen, ob gelungen oder nicht, welche die gedrückte Christenheit zur Widererlangung ihrer Glaubens- freiheit, zur Herstellung ihres unmiltelbaren Verkehrs mit Gott unter- nahm. Auch an Luthers Streben hatte er zu mäkeln, das Auftreten von Hufs fand er dumm und sein Schicksal verdient, den Kampf der Niederländer gegen das spanische Joch, der dem Historiker in mehr als einer Beziehong notwendig erscheinen muste, verurteilte er ganz und gar. Eben weil ihm die innere Ruhe und Harmonie fehlte, hatte er für die Schönheit der alten Welt überhaupt kein Verständnis. Im Urteil aufbrausend vergafs er sich auch im persönlichen wie im amt- lichen Verkehr nicht selten, ohne nachher immer den rechten Mut zur Vertretung seiner Meinung zu zeigen; die Selbstzucht fehlte auch dem gereiften Manne, der doch so gern andere seiner Zucht unterworfen hätte. Seinem Könige und seinem Staate treu ergeben, hat er gleich- wol die treibenden Kräfte gerade dieses Staatslebens nicht erkannt, so dafs dessen reiche Frucht, als sie spät mit Gewalt hervorbrach, ihn völlig überraschte, dann aber, was zu seinem Lobe zu sagen ist, auch ein Herz eroberte. Trotz einiger katholisierender Neigung ist er ein aufrichtig Lutherischer geblieben; aber den stillen Frieden in Gott, die Freudigkeit, welche der Glaube in das ringende Herz ergiefst, hat er nicht gekannt In schriftticher Darstellung zuweilen sehr glücklich hat

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er doch in der Art des Ausdrocks, in der mühsamen Ent Wickelung manches von dem ihm später verhafsten Hegel angenommen. Aber in mündlicher Rede und von dem Feuer sittlicher Leidenschaft ent- zündet rifs er hin und hat manche Hörer aufgeweckt und zu sich herangezogen, auch ihnen persönliche Freundlichkeit erwiesen, wenn er in ihnen verwandle Gesinnung zu treffen glaubte. Eine Schule hat er nicht gebildet; dazu fehlte die Stetigkeit einer ausgebildeten Me- thode, die Ruhe des Forschers, die Vielseitigkeit und Milde der Be- trachtung, welche auch dem tastenden und irrewandelnden Jünger zu helfen weifs. So hat er manigfach an und noch mehr aufgeregt; aber die Spur seiner Arbeit ist mit seinem Leben dahin geschwunden und von seinen zahlreichen Werken wird sich, die ersten Bände seiner italienischen Geschichte ausgenommen^ kaum etwas erhalten. Unter ihnen sind aufser kleinen Zeit- und Streitschriften, so der verdienten Abfertigung Diesterwegs 1636, dem Sendschreiben an Görres 1838, der Sifpiatura (emporis 1848 und einigen angelsächsischen Studien, dem Beowulf 1839 und dem angelsächsischen Glossar 1872, besonders noch seine zwölf Bücher Niederländischer Geschichte, sein Leitfaden für den Unterricht in der Universalgeschichte in vier und sein Lehrbuch der Universalgeschichte in sechs Bänden zu nennen.

Von der Derbheit, ja Häfslichkeit seiner Sireitart liegen mancherlei Proben vor; als Beispiel mögen seine Hegelingen dienen, die er, der Zuhörer Hegels im Jahre 1821 , als Mann 1838 nicht nur gegen die Nachfolger des Philosophen sondern auch gegen ihn selbst richtete. Er will aus Stellen Hegels und der Hegelianer beweisen (S, 4), dafs diese Partei den Atheismus offen lehrt, dafs ihr das Evangelium eine Mythologie sei, dafs sie eine Religion des alleinigen Diesseits ver- künde, dafs sie durch verhüllende Phmseologie sich die Gestattung christlicher Eide und die Möglichkeit der äufseren Teilname an christ- lichen Sacramenten verschaffe. Sonach ist verständlich, dafs er S. 26 die Lehren der Hegelianer Ausgeburten der Hölle nennt. Nicht alles ist schlechthin falsch, was er vorbringt; das meiste besteht aber aus schimpfendem Geschw^ätz und übertreibenden Folgerungen. Wenn nicht an seiner eigenen Entwickelung, so hätte er doch aus der Beob- achtung der litterarischen Welt entnehmen können, wie anregend und

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fördernd die Betrachtungsweise Hegels auf so manches Wissensgebiet, namentlich auch auf die Philosophie der Geschichte gewirkt hat, die Leo selbst, freilich nicht in der Weise der idealen Erklärung sondern der sittlichen Verurteilung so gern handhabte. Es ist nach aller Über* lieferung nicht zu bezweifeln, dafs Leo auch in persönlichein Umgänge viele angezogen, bei manchen Freundschaft geweckt und gegeben hat* Aber als Lehrer konnte der nicht günstig wirken, der seine eigene Leidenschaft nicht zu zügeln w^uste, der die Jugend um so weniger zu lenken, aus ihrer eigenen Natur zu entwickeln vermochte, je weniger er fremde Eigenart verstand, der die Begebenheiten nicht mit keuscher Zurückhaltung und selbstv erleugnender Wahrheitsliebe auflafste, son- dern dem, was nach innerem Zusammenhange und doch auch aus Gottes Willen geschehen war, den Mafsstab seiner eigenen Denkweise anlegte. Man hat Leo nach seiner Geistesart wol unter die Romantiker zählen wollen j wenn darunter eine Vorliebe für vordem lebenskräftige nun- mehr aber abgestorbene Gestalten und Gebilde verstanden werden soll, so mag in jener Zuordnung ein Körnchen Wahrheit liegen. Aber im ganzen passt das Wort nicht: Leo war weniger als die Romantiker« insofern ihm deren selbstvergessene Versenkung in den bewunderten Gegenstand fremd blieb, und er w-ar doch mehr als viele von ihnen, denn seine Urteile und Neigungen hatten nichts mit aesthetischem Genüsse zu tun, sondern w^urzelten, wie oft auch verkehrt, immer in sittlichen Anschauungen und Zwecken, an denen es manchem Roman- tiker sehr gebrach, ^^) Für die Geschichte der Hallenser Hochschule und für die Gestaltung ihres akademischen Lebens ist Leos Person und Wirksamkeit von Bedeutung gewesen; in seiner Wissenschaft hat er nicht verstanden sich eine bleibende Statt zu schaffen.

Bei der selbständigen Entwickelung, welche der Mathematik und den verschiedenen Zweigen der Naturwissenschaften mehr und mehr zu Teile wurde, liefs sich voraussehen, dafs sie sich schärfer van ein- ander abgrenzen und jede für sich besondere Lehrer erfordern würden. Gleichwol wurde kurz vor Ablauf unsers Zeitraums dieses ganze Er- kenntnisgebiet nochmals durch die Gründung des mathematischnatur- wissenschaftlichen Seminars am 27, November 1839 zusammengefafst, welches den Mitgliedern Anleitung zu eigenem Ai^beiten geben, beson-

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ders aber sie für ihren späteren Lehrerberuf zweckmäfsig, aber auf dem Wege der Wissenschafl vorbereiten sollte. '^^) Seitdem Semler das theologische Seminar umgestaltet und F, A, Wolf das philologische gegründet hatte, war dies also die dritte rein wissenschaftliche Hilfs- anstalt, woneben die Kliniken auch der unmittelbaren Anwendung des theoretisch Erkannten zu dienen halten. Aber auch sonst war das llinisterium bestrebt, die Studierenden über die Vorlesungen hin- aus in lebendige Verbindung mit ihren Lehrern zu setzen und ihren Fleifs sowol zu überwachen als anzuspornen. Der Wunsch des Mi- nisters vom 14. Novbr. 1824, dafs die Professoren die nähere Aufsicht über die Studien der ilmen gruppenweise zuzuweisenden Studierenden übernehmen möchten, scheiterte zwar an der Gegenvorstellung der Universität vom 19. Dezbr. dess, J. , welche jede geregelte Aufsicht über die Arbeitsweise der Studenten für schädlich erklärte, dagegen hodegetische Anleitung für die verschiedenen Fächer und Zwischen- prüfungen während der Studienzeit empfahl und aufserdem grötsere Sorgfalt der Gymnasien bei Ausstellung der Abgangszeugnisse ver- langte. Aber die oben II, 121 erwähnte philosophische Vorprüfung der . Doktoranden der Medezin diente sowol dem Zwecke der Überwachung und Anspornung, als der besseren Vorbereitung für den praktischen Teil ihres Studiums, und zur Belebung des Fleifses wurde die schon an anderen Universitäten übliche Gewährung von Geldpreisen für die gelungene Bearbeitung wissenschaftlicher Aufgaben eingeführt. Zu diesem Behufe wurde durch den Erlafs des Ministers vom 12. Juli 1824 eine jährliche Summe von 250 Thalern zu fünf Preisen überwiesen, deren zwei für Arbeiten der philosophischen und je einer für die der übrigen Fakultäten bestimmt war; am 29. Novbr. dess. J. folgte die Geschäftsanweisung. ^^) Dem damaligen wissenschaftlichen Brauche ent- sprechend sollten sämmtliche Arbeiten in lateinischer Sprache abgefafst werden, die Verkündigung des Ausfalls wurde mit der Feier des könig- lichen Geburtstags verbunden. Für die Medeziner wollte auch der Erlafs des Jlinisters vom 8. Septbr. 1820 eine gelehrtere und allgemei- nere Bildung durch die Vorschrift sichern, Vorlesungen über Hippo- krates, Celsus und die Naturphilosophie zu halten.

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Anmerkungen zu Kapitel 20.

1) Chr. Fr. Fritzsche narratio de Michdele Weber o, in FriUschiorum opm* cula academka p. 309 ff.

Karl Hase Streitschriften Heft I, 1834, Heft lU, 1837.

3) FriUachiorum opusc. ac. p. 57: „Verum enim vero tantum ahest^ ut i$tde H* quatur^ ne licuüse quiäem Chrütum peccarCy ut^ dummodo tibi veram exptatimi notmnem c libris sacris ductam informaveris ^ facile inteUectiiruä «t>, operis Christi mtrüum viinque eius vere sahttarem €jc eo pender e, qaod non peccaverit^ quum po9set,* Dazu P. b9: „Si Jesum propter suam impeccaiitiam Bei fiUum censendum esse defen* dimus, Jesu autem mpeceantiam testimoniis Apostolorum, quorum dimnam auctori* tatem idoneis argumentis firmare tieglexerimuSj munimus^ postremo apostolos, homim$ ab errandi periculo minime alienos^ quatainque Jesus mente agüasset^ penitus scivitH precaria 8umimti$^ profecto Christianorum fidem perinfirmo aut nuUo poti%ts funda- mento niti volumus^'^

4) Fritzgchiorum opusc. p, 120 aoci*

5) Be Jesuäarum machimdionibus Halensia theologi opera ad irritum redoiiii, 1840, handelt von dum Übertritt des una bt^kannteu Herzogs Moriz Wilhelm von Sacbsen-Zeiz zur katholisiicheu Kirche nnd von seinem durch Franck^' bewirktem Rücktritt, s, o. S. 17 u* 214. Be Augusto Niemei^ero et G. Fr id. Bintero, summii theologiae practicae doct&ribmy 1842. Be iurbis a Fietinta quodam ViUbergae coth citatis^ 1844. Dazu die Abhandlung de ratione docendi Socratica, zu welcher er durch Beinen Lehrauftrag filr Katechetik vcranlafst war.

6) R* H. S. (d. i. Rudolf Hayni Silesiue) Gcseniu«, eine Erinnerung für seine Freunde S. 20.

7) Für die Schilderung von Geaeniua habe ich aufeer den amtlichen Urkunden und gelegentlich! n Bemerkungen in Wittes Tholuck einige kleinere aber ergiebige Schriften benutzt: die eben genannte von Haym und Friedr. W. Ebeling der grofae Hebriler G. F. Wilh. Geeeniiis, in der Romanzeititng für 1888 S. 567—72, 633^38 u. 707—11. Aufserdem verdanke ich einigen seiner Schüler aus der letzten Zeit, unter diesen meinem lieben Vetter Dr. Herrn. Schrader in Berlin, sehr wert- volle Mitteilungen über seine Methode, seine Vorlesungen, sein Seminar und seinen Charakter. Vergl. aufserdem Ed. Reufs in Herzogs Kealeocykl. der Theol. V, 146, dessen Urteil über Gesenius wissenschaftliche Bedeutung durch gütige mündliche Mitteilungen deß Herrn Professors Kantzseh zwar in einigen Punkten beschrilnkt, aber im ganzen mir bestätigt worden ist.

B) Die Aufzeichnungen Tholucfcs bei Witte a, a. O. 11^ 53ff. ; die tiefgehen- den Ausstellungen Hegels in der Vorrede zur dritten Auflage seiner Encyklo- pädia 1830 S. XXII f.

ii) Mart. Kahler in Herzogs Real encyklo päd ie XV, 560—68. 10) Z.B. in seinem Kommentar zum Johannesevangelium, erste Aufl. S. 341: „Nach Matthäus war der Herr auch den andern Frauen erschienen^ als sie sich ^ben auf dem Wege nach Jerusalem hefanden. Nun war er unbemerkt hinter Magdalena getreten^ sein qualvoller Tod mochte wol «seine Züge unkenntlich ge- macht haben, vielleicht hatte er auch Gärtnerkleider angelegt, wenn dieser G&rten dem Joseph von Arimathia oder einem ihm Befreundeten gehörte, in welchem

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j^alle wol die Familie, der «ich der Auferstandene zuerst zeigte, ihm Kleider g«b. Cagnis tisch und gesucht smd eben daselbst (*eine Bemerkungen über den Neid ies Evangeliaten Johannes, und S. 63 über die Sinnesart der Maria bei der Hocb- :eit zu Kana.

11) Tholuck Beiträge zur SpracherklUrung dea N. T. S, IG f.

12) Wenn Tholuck Die Olaubwtirdigkeit der evang. Geßch. S. 8 den Ursprang lea Rfttionaliamus in dem Mangel an krjiftigen Glaubenslielden unter denjenigen Theologen sucht, welche noch dem alten Sjatem treu geblieben seien, so iieifdt las «ngefähr daeselbe zweimal mit anderen Worten aagen. Noch nieiir wenn Cr. Joli. 21, 24 als Beweis für die Abfassung diese» Evangeliums durch den Vpoatel Johannes gelten soll.

13) Über die Predigtweise und die Seelaorge Tholucks xg\. die reichhaltigä DarsteÜnng Wittes a, a. 0. It, 291-325.

14) Die ungünstigen Urteile des Ministers v^on Raumer, Job. Schulz es, Wiese» >ei Witte II, 455. Die Schwierigkeit der Aufgabe läfst sich leieht an dem Jtreit ermessen, welcher sich an das zur Ungebür gepriesene Werk Deiiifles ge- knüpft hat.

15) Erschienen im litterarischen Anzeiger und wider abgedruckt 1839 im iweiten Bande seiner vermischten Schriften S. 1—147.

16) Tholuck Verm. Sehr. I, 58. 78.

17) Vgl, Tholucks sehr wichtige Vorrede zum zehnten Jahrgänge des litte- 'ariaehen Anzeigers*

18) So K, Schwarz in seiner geistreichen Schrift zur Geachichle der neuesten rheologie, erste Aufl. S. 120. 122^ dessen Zeichnung Tholucks in einzelnen Zügen licht schlechthin unrichtig, aber überall karrikiert und aufserdem lückenhaft ist. )ie grofsen und nnvergefslichen Verdienstt^ Tholucks in den von ihm ausgegan- reoen pere^ön liehen Anregungen erkennt ([brigeua auch Schwarz S. 125 bereitwilig kn. Wenn er aber Tholuck halb vorwurfsvoll einen geistreichen Eklektiker, einen 'on allen ßildungselomenten der neueren Zeit berürten Theologen , und seine lechtgläubigkeit an allen Punkten unteiiiolt nennt, so wird man den ersten Teil Lieaer Behauptung im Grunde für ein Lob und den zweiten nur dann für halb icbtig erkh'iren dürfen, wenn man die Rechtglänbigkeit der erstarrten Symbol- Gläubigkeit des 17. Jahrhunderts gleichstellt, wozu Schwarz wol am wenigsten ^neigt und berechtigt sein wHrde,

19) So in seiner Rede zur dreihundertjährigen Jubelfeier der Einführung der ieformation in die Stadt Halle bei Witte 11, 41 L

20) Die Titel der Streitschriften sind: K, Fr. Aug. Fritzsche (Rostock) Jber die Verdienste Tliolucks um die Schrifterklflrung , Halle 1831; Tholuck Beiträge zur Spracherklarung des Neuen Testaments, zugleich eine Würdigung ler Receneion meines Kommentars zum Briefe an die Römer von D. Fritzsche, lalle 1832; K. F. A. Fritz che Pritliminarien zur Abbitte und EhrenerkUlrung, reiche ich gern dem Herrn Konsistorialrath Tholuck gewähren möchte, und Bitte ji das Publikum, mir durch Lösung einiger Preisaufgaben hierzu behilflich zu ein; Tholuck Noch ein ernstes Wort au den Dr. Fritzsche.

21} Titel der ersten Schrift: Wie R D, Tholuck die heilige Sclu-ift erklärt, rie er beten lehrt und dichtet; Vorträge in einer Sächsischen Predigerkonferenz ^halten, Leipzig 1840 (Neben titel: Kritische Beiträge zur Erläuterung des He- erbriefs mit Rücksicht auf den Kommentar des H. D. Tholuck zu diesem

Briefe. Nebet einem Anhange über die Stunden chriBtlicher Andacht von D. Tholaek). Darftiif) Tholut^k 2«r CharakteriBtik rationalistischer Polemik. Eine Beleucbtuug der St*hrift ,\Vie Tlioluck u. w."* Halle 184ü. Die Ankün- digung der von dem HallenBer Fritzacho beabsirht igten Vertoidigungi?8clirift lautet im IntelligenÄblatt der Allgemeinen Littpratnrzeitung, Novbr, 1840 St 54 S. 448: „Der in dorn Scliriftehen des Herrn Conaiatorialratb D. Tboluck zur Charakteristik rationalistiseber Polemik n. s, w. als Yerfafier oder Redaktor der eben genannten Schrift bezeichnete Halliscbe Theologe wird nächstens in einer besonderen Schrift antworten. Der Hallische Theolog." Die SchhifeerklflruDg i*teht ino Intelligenzblatt der Allgem. Litteratnrzeituug 1841 Febr. N. 6 S. 4€, II: „Die im Intoiligenzblatt der Allgem. Litteraturzeitnng 1840 N. 54 angekündigte Schrift einea liallificheii Theologen ist ausgearbeitet, hat das Imprimatur erhalten und beJindet sich in der Druck erey. Obgleich der Inhalt rein wissen sc haftJ ich ist, bo wünschen doch die verehrten CoUegen de& Yerfafsers» dafs sie nicht ausgegeben werde. Der Ver- fafE^er erfüllt den Wunsch seiner Freunde und die Schrift wird nicht ei^scheinon»**

2*2) Die Darstellung hauptsächlich nach den Akten des königlichen Miiiiste- riumö der geistlichen etc. Angelegenheiten, Uniw Halle I. N* 458 und VII N. Vol. I und IL Die Erklärung des aufserordentlichon Professors Guericke ist in Anl, 45 so weit abgedruckt, als sie den Streitfall betrifft; ihr Schi ufs enthält be- gründete Klagen Über die Anfeindungen, welche Gaericke damals wegen seines theologischen Staudpunktes in häuslicher Bedrängnis erduldet hatte. Wo diese Erklärung gedruckt ist, habe ich nicht ermitteln können; in Nr. 35 der evange- lischen Kirchen aeitung vom 1. Mai 1880, wie die Ministerialakten angeben, steht eie nicht

28) Evangel Kirchenz. v. 1830 N. M S, 297, abgedruckt bei Witte 11, 179 tf.

24) Der Titel der Schrift lautet: Theologisches Bedenken, aus Veranlassung des Angriffs der Evangelischen Kircbenzeitung auf den Hallischen Rationalismus, mit besonderer Beziehung auf die bisher erschienenen Erörterungen, von C. Uli manu, 1830, 440. Ihre Beurteilung findet sich in der evangeL Kirchenz. 1830 S. 285-296.

25) Die Absage Neanders in der evangeL Kirchenx. 1830 N* 18 v. 3. März S, 187. Die Aufsätze der evaiigel K. Z, gegen Schleiermacher und dessen Send- schreiben an Lücke stehen im Jahrgang 1829 S. 769 798; sie schreiben ihm Glauben wollen im Unglauben zu, und werfen ihm mit stets wachsendem Nach- druck Unglauben an die Wahrheit als das Wort Gottes und Leugnung der Gött- lichkeit der Lehre Jesu vor.

26) Gegen einen Mann von so vaterliindischer und königstreuer Gesinnung, wie sie Geseniu» alle Zeit, auch unter der westfälischen Fremdherrschaft, bewiesen und bekundet hat» war diese Verdächtigung ebenso schmäblich wie abgeschmackt. Der grimme Demagogen Verfolger von Kamptz dachte anders; in seinem bei den Ministi/riidakten befindlichen Gutachten erklärt er sich mit dem grösten Nach- druck gegen die Verdammungsgelüste der evangelischen Kirchenzeitung und für Einstellung der Untersuchung gegen die beiden angescbnldigten Professoren-

27) Univ. Arch., Pcdizei- und Disciplinarangelogenheiten, Vol. III, 1827—1841.

28) Über die beiden ersten Angriffe von 1834 und 1843 vgl. die MiniBterialiikteii und das Kuratorialarcbiv, über den letzten von 1866 die Akten der theologischen Fak. in Halle.

29) Heffter das europäische Völkerrecht der Gegenwart, 1. Aufl. 1844, S oben II, HS.

4

4

4 I

30) DekauÄUakten der jiir. Fak., Vol. 17 foL 26.

31) Dekftnatsakten der jiir. Fak., VoL 19 fol. 3 und 20 M. 9*

32) Barri^s nm angef. Ort*/»

33) Leihnitii opera philosophica quae exitant Latina GalUca Germanica amnia id. Ed, Erdmann 184Ö.

34) VergL zu diesem alle« die ichöne und asutreffendc Scbüderong 0; Rib- becke Fr. RitHclil I, 34—39.

85) Treitschke Deutsche Geschichte IV, 473; W Herbst Ein Wort der Erinnerung an H. Lao, in den Deutsche vangelisclien Blktteni III, 599 610.

36) Dekan. Akten der philoa. Fak* VoL 18. Die Geschäfts au Weisung hei Koch din preufs. Univers. 11, Abt- 2 S. 83Ö,

87) Dekan. Akten der jur. Fak, Vol 17, der philos. Fak. VoK 18; die Geschafts- anweisnng bei Koch s, a. O, II, Abt L S. 320.

^^ Die Uni%^ersität halle zur westfälischen Zeil schliefstich eine Ge- I sammleinDahme von 35 907 Thalern; nach ihrer Widerherstellung " wurde auf Schuckmanns Antrag diese Summe auf 37 000 Thaler er- höht*) Hierbei konnte es bei dem Eintrill neuer Bedürfnisse, der Vermehrung der Lehrstellen, der Eriichtung weiterer Hilfsanstalten nicht bewenden: für die Jahre 1821/23 erreicht der Universilätshaus- halt schon eine Einnahme von rund 62 000 Thalern, welche sich aus dem Staatszuschyfs von 40000 Thlrn, einem Beilrage aus den Ein- künften des ehemaligen durch die westfälische Regierung aufgehobenen Klosters Bergen**) von 15 071 Thlrn, dem hallischen Anteile an den Einkünften der ehemaligen Universität Wittenberg mit 6107 Thlrn, im übrigen aus Promotions- und Habilitationsgebüren zusammensetzt. Zehn Jahre später waren die Einnahmen auf 68 598 Thaler und für die Haushaltsperiode von 1839 42 auf rund 74 000 Thaler gestiegen, zu welchen aufser den schon genannten Kassen auch die Griefstädter

Kapitel 21. Die äufsere Ausstattung*

§ 67. Hauslialt^ Besolduiifiren^ Hallenser Stiftuitgen.

•) § M. n, 50. ♦♦) § 52. n, 19.

Stiftung 5000 Thaler bis dahin beisteuern muste, dafs diese Summe anderweitig beschafft werden könnte. In dieser Summe sind auch die Einnahmen der Universität aus eignem Erwerb, namentlich aus den eben angegebenen Quellen enthalten; indes kommen diese gering- fügigen Beträge kaum in Betracht, zumal sie mit Ausnahme eines Anteils der Bibliothek an den Einschreibe- und Promotionsgebüren sofort wider den Fakultätskassen und den nach Mafsgabe der Statuten berechtigten Professoren zuflössen» mithin eigentlicli nur durchgehende Rechnungsposten darstellten. Nicht einbegriffen waren die Einkünfte des theologischen Seminars, welches als eine besondere Stiftung seine Verwaltung selbständig führte, und ebenso wenig die weiter unten zu erwähnenden Freitische und Stipendien, Nicht durchweg und nicht in ausreichendem Mafse konnte mit jenen Mitteln den begründeten Wünschen der Universität genügt werden; allein es verdient die höchste Anerkennung und gereicht der Ältensteinschen Verwaltung zum ge- rechten Preise» dafs sie in einem durch die Kriege tief erschöpften Lande und unter dem Zwange der peinlichsten Sparsamkeit jene immer- hin beträchtlichen Summen flufsig zu machen verstand.

Die Einnahmen wurden nicht ganz zur Hälfte durch die Besol- dungen der Professoren verzehrt, welche 1821 die Höhe von rund 25000 Thalern erreichten; mit den übrigen wurden die Kosten der Verwaltung, der Unterhalt der Hilfsanstalten, die baulichen Ausgaben bestritten. Nach wie vor waren die Gehaltssätze der Professoren unter einander aufserordentlich verschieden, in den ersten Jahren unsers Abschnitts auch an sich wenig genügend, obschon gegen frühere Zeiten erlieblich gebessert. Die Ungleichheit, welche nicht selten in Ungleich- mäfsigkeit und selbst in Unbilligkeit ausartete, erhielt sich während des ganzen Zeitraums und hat leider auch später nicht beseitigt wer- den können. Das Gehalt der beiden Ehrenstellen, des Kanzlers mit 2155 Thlr und des Universitätsdirektors mit 2552 Thlr, allerdings ein- schltefslich der Besoldung für die Professur, hob sich vor den übrigen weit hinaus und darf zumal für jene wolfeilere Zeit als reichlich gelten. Für die übrigen bewegen sich die Gehaltssätze 1821 zwischen 1500 und 400 (für Reisig) Thalern. Der Medeziner Düffer wurde sogar mit 200 Thlr abgefunden. Zwanzig Jahre später bilden 1600 und 400 Thlr

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die Gehaltsgrenze, die alteren Professoren beziehen zwischen 1000— 1600 Thlr. Auch damals gab es noch einen aiifserordentlicheo Pro- fessor mit 200 Thlr; ein anderer wissenschaftlich hervorragender, der überdies nach seinem Fache auf Vorlesungsgelder kaum rechnen kounlef muste sich mit 450 Thlr begnügen. Indess werden bei den vielge- hörten Professoren die reichlich fliefsenden Einnahmen aus den Vor- lesungen bei dem Urteil über die Angemessenheit der Staatsbesoldung mitveranschlagt werden müssen. In den Ministerien war sicher der Höchstbetrag des Gesammtaufwandes für alle Universitäten festgestellt; an sogenannten Normaletats für die einzelnen Hochschulen, welche nanienthch die höchste und die niedrigste Gehaltsstufe wie das Durch-

^ schnittsgehalt für die ordentlichen und andererseits für die aufser- ordentJichen Professoren vorschrieben, fehlte es noch. Bei der Unzu- länglichkeit des üblichen Anfangsgehalts, welches nur in dringenden Bedarfsfallen, zudem nicht immer nach glücklicher Wahl, höher be- messen wurde, können die gehäuften Gesuche der geringer Bedachten um Verbesserung ihrer Lage nicht auffallen; sie waren zum Teil sicher durch die Not eingegeben, Sie machen nichts desto weniger einen trüben Eindruck, der durch die Willigkeit des Ministers wirklichem Bedürfnis abzuhelfen nicht gehoben wird. Wenn dieser Misstand nicht mehr und namentlich nicht so störend wie in früheren Zeiten auf das Verhältniss der Professoren unter einander eingewirkt hat, so scheint

I der Grund hierfür ganz besonders darin zu suchen, dafs andere Gegen- sätze namentlich religiöser und politischer Art weit stärker hervor- traten und statt der einzelnen persönlichen Befehdung Gruppenbil- dungen erzeugten, welche den Kampf gegen einander unternahmen

^^und das Einzelinteresse überdeckten.

^P Die Wittenberger Stipendien und Freitische sind früher aufge-

[ zählt;*) die Stipendien Hallenser Stiftung mehrten sich auch über unsern Zeitraum hinaus und dürfen der Übersicht halber hier wol zusammengefafst werden. Noch jetzt beträgt die Zahl der Hallenser Stiftungen neunundzwanzig, von denen zwei, das Vermächtnis des großen Medeziners Hoffmann und die Schenkung des Meunierschea

*) II, 83.

Schrider, UaiTeRitit Halle* IL

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Hauses, stalt dessen später ein Kapital von 3600 Thalern überwiesen wurde, zu Gunsten der Professoren erfolgt waren» die Dritte des In- spektors Lenz zugleich einem theologischen Uoterrichtsbedürfnis ab- helfen solUe ♦) Von den übrigen, welche sämmllich die Unterstützung bedürftiger Studierender bezweckten, sind die älteren durch Rötger, Krüger, Klemmer, Dreifsig, Mene gegründeten nach Betrag und Be- stimmung schon früher I, 572 aufgefötirt. Unter den neueren galten yier den jungen Theologen. Die erste von Tlioluck aus einer ihm von dankbaren Schülern dargebrachten Jubiläumsgabe 1873 gestiftet ist allmählich zu einer Höhe von rund 23000 M. angewachsen, deren Zinsen bis zum Jahresbetrage von 900 M. an religiös und sittlich empfehlenswerte Studierende der Theologie durch die Aufsicht füh- renden Leiter des schlesischen Konvikts"*^) ohne Beschränkung der Zahl und Genufsdauer ausgeteilt werden. Insbesondere soll dieses Stipendium der Heranbildung tüchtiger Dozenten der Theologie dienen. Der Buchhändler Bädeker zu Essen schenkte zum Gedächtnis seines als Student der Theologie verstorbenen Sohnes 3000 JL, deren Zinsen nach Beschlufs der theologischen Fakultät einem ihrer Zöghnge, wo möglich aus Essen oder doch aus dem Rheinlande, zukommen sollen. Die theologische Dekanatsstiftung, von früheren und noch lebenden Ordinarien dieser Fakultät durch Verzichtleistung auf ihre Dekanais- gebüren ins Leben gerufen, besitzt ein Kapital von rund 4700 M., aus dessen Zinsen ein Stipendium einstweilen im Betrage von jährlich 150 iL für einen Studenten der Theologie bestimmt ist. Gleichem Zwecke dient das von dem Prediger Schwarz in Stettin 18B4 in der Höhe von 1200 M. mit einem Jahresertrage von 52 M, gestiftete Stipendium, welches der Kurator der Universität nach Anhörung der theologischen Fakultät verleiht.

Für Studierende der Medezin sind fünf Stiftungen vorhanderiT Zuerst der zum Andenken an den Medezinalrat Niemann in Merseburg 1837 von seinen Verehrern gesammelte Betrag von 1065 ÄL, aus dessen Zinsen für einen ausgezeichneten Studenten der Medezin ein wertvolles Buch gekauft wird* Dann die Schenkung des Professors P,

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•) 1, 572. ao. ♦*) S. über dieseß im folgen den Buche.

R Kruken- M

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welcher 1857 bei seinem Ausscheiden aus dem Lehramt der Uni- versität die Summe von 5000 Thalern zu einem unteilbaren Stipen- dium für einen Medeziner, jetzt in der Höhe von 660 M. überwies. Von ähnlicher Bedeutung war die 1874 erfolgte Stiftung der Wittwe des 1833 verstorbenen Meckel im Betrage von 12000 M. mit einem Zinsenergebnis von gegenwärtig 530 M Der ältere Professor Älfr. Wilb. Volkmann schenkte 1876 bei seinem Doktorjubiläum 6000 M.» welche jetzt 245 M* Zinsen abwerfen. Von kleinerem Umfange ist die von Frau Könneke zum Andenken an ihren verstorbenen Sohn 1870 gegründete Stiftung von 200 Thalern, deren Zinsen für einen vier- jährigen Zeitraum angesammelt und dann in einmaliger Auszahlung^ jetzt 136 M,, einem Studierenden der Medezin zufliefsen. Für dieses Stipendium ist der Professor Th. Weber und nach seinem Ableben die medezinische Fakultät, für die Meckelsche Stiftung ihr Dekan, für die drei übrigen die Fakultät selbst die verleihende Stelle.

Den Naturwissenschaften sind drei Stiftungen gewidmet. Der Universitätskurator von Beurmann schenkte zum Andenken an seinen auf einer afrikanischen Forschungsreise gefallenen einzigen Sohn 1865 eine Summe von 3000 Thalern, deren Zinsen bis zu 300 M. für einen würdigen Studierenden der Naturwisseuschaften christlicher Religion bestimmt sind. Der Überschufs an Zinsen wird zur Vermehrung des Grundkapitals verwendet, welches hierdurch jetzt auf die Höhe von etwa 11400 M. gebracht ist. Der Professor Kummer in Berlin über- wies 1882 der Universität 6000 M,; der Zinsenertrag ist für einen in Halle Studierenden der Mathematik bestimmt, welcher seine Tüchtig- keit durch eine schriftliche Arbeit darzutun hat. Für einen Studierenden der Landwirtschaft sind die Zinsen des von dem Direktor des land- wirtschaftlichen Instituts Kühn 1885 geschenkten Kapitals von 2000 M. bestimmt. Diese drei Stipendien werden durch die philosophische Fakultät verliehen.

Zwei andere sollen das Studium der Altertumswissenschaft fördern, eine von dem Subrektor Wensch in Wittenberg zum Andenken an seinen Lehrer Reisig 1832 gestiftet, jetzt in einer Summe von rmid 800 M., dessen Zinsen am Todestage Reisigs an einen Studenten der Philologie ausgezahlt werden; dieser hat als Gegenleistung einmal wäh-

13*

- 196

rend der Bezugsdauer eine lateinische Rede zu hallen. Erheblicher isl die Stiftung, welche die Schüler Bernhardys bei dessen Jubiläum 1872 mit einem Betrage von 3000 M- der Universität überwiesen, gleichfalls zur Unterstützung eines tüchtigen jungen Philologen. Dieses Stipen- dium von jetzt etwa 120 M. verleiht die philosophische Fakultät, jenes der älteste Geschleehtsnachfolger des froheren Kurators Pernice,

Der Bezug der übrigen Stipendien ist an kein bestimmtes Fakul- tät sstudium gebunden. Der bekannte Philosoph Krug in Leipzig^ schenkte unserer Hochschule 1828 eine Summe von 5O0O Thalern, welche jetzt durch Ersparnisse die Höhe von 25 500 ÄL erreicht hat. Der Zinsertrag von 960 M. ist zu je einem Viertel für Nachkommen des Stiftei^, zur Vermehrung der Universitätsbibliothek, zum Preise für eine gelungene lateinische Abhandlung aus dem Gebiete der Phi- losophie und zu einem Stipendium zu verwenden ^ über dessen Ver- leihung der akademische Senat entscheidet. Die von den Professoren Dümmler und Th. Weber 1H66 gegründete Stiftung, welche damals 400 Thaler, jetzt etwas über 2200 M, beträgt, gilt einem katholischen Studierenden, welcher olme Rücksicht auf Heimat oder Studium die Jahreszinsen bis zur Höhe von 90 M,, jedoch nur für ein Jahr nach Entscheidung des jedesmaligen Rektors bezieht Die Zinsen des Kapi- tals, welches der Professor Knoblauch in seinem Rektoratsjahre 1869 der Universität in der Höhe von 8600 M, schenkte, werden in sechs Stipendien für Angehörige aller Fakultäten und nach Beschlurs der zuständigen Fakultät verliehen. Endlich entscheidet der Rektor über den Empfang desjenigen Stipendiums, welches aus den Zinsen der 1867 bei der Feier der fünfzigjährigen Vereinigung Halle und Witten* bergs gesammelten Summe von ursprünglich 1628, jetzt etwa 2100 M, bestritten wird und den Namen der Jubiläumsstiftung führt.

Auch die letzte von dem Stadtältesten Wucherer 1866 gegründete Stiftung im Betrage von tausend Thalern ist hier zu nennen, obschon ihre Erträge zunächst den Angehörigen zweier Familien gewidmet sind und erst nach deren Aussterben zu Universitätsstipendien verwendet werden dürfen.

Alle diese Stiftungen stellen in runder Summe ein Kapil 200 000 Mark mit einem Zinsenertrage von 7800 M. dar.

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[apital von fl

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Selbst die kleinen Stipendien bedeuteten zur Zeit ihrer Gründung bei der damaligen Wolfeilheit des Lebens erheblich mehr als in der Gegenwart. Um der Verzettelong so kleiner Betrage vorzubeugen wurde durch den Ministerialerlals vom 17. October 1890 angeordnet, dafs, soweit die Stiflungsurkunden dies zulassen, mehrere Stipendien zusammengelegt werden sollen, um dem Empfänger eine Jahressumme von wenigstens 300 M,, für den Sommer 120, für den Winter 180 M, zu sichern.

Cber die Entstehung der königlichen Freitische in Halle ist schon früher berichtet,*) auch angegeben, dafs sie während der westfälischen Fremdherrschaft bei der Spaltung der Provinz Sachsen fortfielen und zeitweilig ihren Ersatz in den nach Halle verlegten Tischen der auf* gehobenen Universität Helmstedt fanden. Nach Widervereinigung des 1807 abgetretenen Staatsgebiets mit den allen Landen trat das frühere Verhältnis ein. Diese Tische erhallen sich jedoch nicht nur durch die viert eljährhchen Sammlungen in den evangelischen Kirchen, sondern auch durch einen Slaatszuschufs, der sich jetzt auf 13650 M. jährlich belauft, wozu noch einige kleinere Beiträge kommen. Der Ertrag der kirchlichen Sammlungen kommt nach der königlichen Verordnung vom 14 April 1855 ausschliefslich Studierenden der evangelischen Theologie zu gute, der Rest wird unter sämmtliche Fakultäten verteilt Jene ergeben zur Zeit etwa 3750 iM., für diese verbleiben 14 250 iL Die Zahl der Tische wird sowol durch den Ausfall der Sammlungen als durch die Höhe des Aufwandes für die verbrauchten Lebensmittel bedingt. Im Durchschnitt der letzten Jahre konnten von diesen könig- lichen Freitischen 140 und zwar 100 sogenannte lutherische durch die Beneflzienkommission der Universität und 40 sogenannte reformierte durch das Ministerium der hallischen Domkirche vergeben werden; für die letzteren, welche in Ermangelung reformierter Bewerber auch lutherischen Studenten bewilligt werden können, steht ein Jahresbetrag von 6000 M. zur Verfügung*

Die Magdeburgischen Freitische, für welche von und aus den einzelnen berechtigten Kreisen des ehemaligen Herzogtums Magdeburg

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Anwärter vorgeschlagen werden, beliefen sich bis 1888 auf 28: in diesem Jahre konnten sie auf 35 erhöht werden, für welche die Mittel durch eine sorgsame Verwaltung eingespart waren.

Für Angehörige des Herzogtums Anhalt, vorzugsweise für Stu- dierende der Theologie sind von der dortigen herzoglichen Regierung Jährlich 750 M. ausgesetzt, womit vier bis fünf an Anhaftiner zu ver- gebende Freitische unterhalten werden. Des von dem Professor Vater 1823 gestifteten Freitisches ist schon oben*) gedacht; die angesammelte Summe beträgt jetzt etwas über 14 000 M., aus deren Zinsen vierzehn Studierende, auch diese vornemlich Theologen, für das Winterhalbjalir je einen Tag um den anderen gespeist werden.

Die ständige Aufsicht über die Freitische und ihre Inhaber wurde früher von einigen Professoren hauptsächlich der theologischen Fakultät geführt, welche für diese Mühewaltung eine Gcldentschädigung bezogen. Am 10. Juni 1829 bestimmte indes der Minister, dafs diese beständigen Freitischephorate mit dem Abgang der damaligen Ephoren eingehen und ihre Besoldung zum Freitisch fonds geschlagen werden sollte; die Aufsicht sollte fortan unentgeltlich von den Dekanen verwaltet werden. Später ist sie indes, soweit sie überhaupt notwendig war, auf einen Beamten des Universitätskuratoriums übergegangen**)

§ 68. Bauten und Anstalten.

Nach Widerhersteilung der Universität wurden ihr am 14. Augui 1814 die beiden oberen Stockwerke der städtischen Wage, welche bisher zur Unterbringung französiseher Gefangener gedient hatten, wie für Verwaltungszwecke, so namentlich zu akademischen Feierlichkeiten und als Hörsäle für die besuchtesten Vorlesungen gegen Mtetszahlung vrider zugewiesen. Der Mietsvertrag wurde 1816 für dreilsig Jahre abgeschlossen und setzte für das Gebäude der Wage einen Mietzins von 150 Thlr und für das zum Fechtunterricht bestimmte Scharren* gebäude in der Steinstrafse 24 Thlr fest. Indes erwiesen sich diese für frühere Zeiten allenfalls ausreichenden Räume bald als einen un-

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*) § S8. I, S9G.

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p!

zulänglichen Notbehelf. Zudem kam es seil 1826 zu widerholtem Streit zwischen Reisig, für dessen Hörer der gröfste Saal der Wage kaum ausreichte, und der theologischen FakuUät, welche aus früheren Zeiten zu delsen Gebrauch das alleinige oder mindestens ein Vorrecht zu be- itzen behauptete.")

Dieses gab erneute Anregung zur Erbauung eines eigenen Hauses für die Universität, welche ja schon früher in Erwägung gezogen war- Denn der Kanzler Niemeyer hatte diesen Neubau, dessen Kosten auf 40 000 Thir veranschlagt wurden, schon 1823 in einem unmittelbar an den König gerichteten Gesuche beantragt; die Gewährung war aber wegen Mangels verfügbarer Mittel ausgesetzt. Bei seiner Jubel- feier hatte indes Niemeyer seine Bitte widerholt und nunmehr die Zusage als einen besonderen Beweis der königlichen Gnade erhalten. Am 4- Mai 1827 kam die Nachricht, dais der König für den Bau die erbetene Summe bewilligt habe und dafs zur Ermittelung des ge- nannten Platzes demnächst der Ministerialrat Johannes Schulze kom- men werde. Unter dessen Vorsitz wurde nun nach Verwerfung anderer Vorschläge am 9. Mai der Ankauf des früheren Schauspiel- liauses, des anstoßenden kleinen Raabeschen Hauses, des neben und hinter ihm gelegenen städtischen Trockenplatzes und Schulgartens be* schlössen. Wir erinnern uns, dafs das Schauspielhaus im Verfolg des Hellsehen Unternehmens, aus Halle einen Badeort zu schafifen, an der Stelle errichtet war, welche zuerst die Kirche des Barfüfserklosters und nachher die zeitweilig für den akademischen Gottesdienst benutzte Kirche des 1808 aufgehobenen lutherischen Gymnasiums inne hatte,') Damals befand sich das Schauspielhaus im Privatbesitz und wurde nun- mehr für 9300 Thlr angekauft. Dazu kamen die Kosten seines Ab- bruchs mit 3057 Tblr und der Kaufpreis des städtischen Trockenplatzes mit 1147 Thlr, so dafs die Herstelking eines geeigneten Bauplatzes einen Aufwand von 13 504 Thlr verursachte. Der Kronprinz hatte freilich den Plan begünstigt die verfallene Moritzburg zur Universität auszubauen; allein dieser Plan rauste wegen der Höhe der Kosten auf- gegeben werden.

Für den Bau selbst hatte der König auf Grund des nunmehr auf- gestellten Anschlages 55 000 Thaler bewilligt* Nach mancherlei

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Zwischenverbandlungen kam es erst am 3. Au^st 1832 zur Grund- steinlegung und nach ziemlich rascher Ausführung des Hauptbaus am 31, Üctober 1834 als dem Reformationstage zur festlichen Einweihung des stattlichen neuen Gebäudes, welche durch ein Festprogramm an- gekündigt, durch feierlichen Zug des akademischen Köniers und nach amtlicher Übergabe des Hauses mit Reden und Ehrenpromotionen in der neuen schönen Aula begangen wurde.

Die bewilligte Bausumme war indes weit überschritten^ nicht ohne Schuld der Baubeamten, insofern sie bei der Veranschlagung wesent- liche Bedürfnisse namentlich der inneren Ausstattung vergessen und erst während der Ausführung in Rechnung gestellt hatten. Schon der Hauptbau hatte über 73 600 Thlr gekostet; dazu kamen der Aufwand für die äufsere Freitreppe, Nebenbauten, die Ausstattung u, s. w., so dafs für den Bau einschliefslicb des Platzes eine Summe von nmd 93 857 Thalern verausgabt waren, und doch war der ursprüngliche von Schinkel entworfene Plan nur unvollständig zur Ausführung ge- kommen. Denn dieser hatte dem allein vollendeten Mittelbau zwei Seitenflügel anfügen wollen, welche sonstigen akademischen Zwecken, namentlich der Aufnahme der Bibliothek und der Universitätsverwaltung dienen sollten. Die Herstellung dieser Flügel wurde nunmehr bis auf weiteres verschoben und ist zwar 1867 von neuem erwogen, aber auch heule noch nicht erfolgt, auch nicht mehr ein so dringendes Bedürfnis, da für jene Erfordernisse später durch selbständige Bauten gesorgt ist. Man hat sich aber diesen Vorgang mit seinen Bedingungen gegenwärtig zu halten, um nicht ungerecht über Schinkel zu urleilen; denn der Bau entbehrt nach dem Wegfall der beiden Flügel des Ebenmafses und macht den Eindruck der Unfertigkeit. Der König war aber mit Recht über den Mangel an Voraussicht bei den Baubeamten erzürnt und er- klärte am 15. November 1837 über die bereits verausgabten 77 300 Thaler hinaus nichts weiter bewilligen zu wollen; der ungedeckte Rest wurde sonach zum gröfseren Teile durch das Ministerium aus verfug- baren Mitteln, zum kleineren aus eigenen Einnahmen der Universität gedeckt. Für das nächste Unlerrichtsbedürfnis jener Zeit reiclite das neue Haus; denn es enthielt neben der schönen und mit den Bildnissen der beiden fürstlichen Stifter von Wittenberg und Halle geschmückten

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Aula und den nötigen Versammlungsräumen für den akademischen Senat und die Professoren vierzehn Hörsäle und vermochte dazu noch die umfangreiche zoologische Sammlung der Universität aufzunehmen. Diese muste allerdings zur Genügung des mit der Stodentenzahl wachsenden Lehrbedürfnisses 1886 anderweit untergehracht werden, wodurch zwei weitere geräumige Hörsäle und zwei Zimmer für Semi- narzwecke gewonnen wurden.*)

Für die Universitätsbibliothek hatte bekanntlich der Kanzler von Hoffmann ein Haus auf dem Paradeplatze ermittelt und zum notdürf- tigem Gebrauche eingerichtet.*) Dieses, ein ehemaliges Salinenhaus, wurde seit 1819 zu gedachtem Zwecke mit einem Aufwände von 8015 Thalern weiter ausgebaut; diese Ausgabe wurde auf die Erspar- nisse angewiesen, welche in den vorhergehenden Jahren bei der Uni- versitätsverwaltung, und soweit diese nicht zureichten, bei den wissen- schaftlichen Staatsanstalten überhaupt gemacht waren**^) Später sollte sich freilich zeigen, dafs das Mauerwerk des Hauses durch die frühere Aufbewarung des Salzes bedenklich angegriffen war. Für die fernere Verwaltung und Ergänzung der Bibliothek, welche lange Jahre in Voigteis Händen lag, wurde am 20. Mai 1823 eine Geschäftsanweisung erlassen, nach welcher für den Ankauf der Bücher und zu sachlichen Ausgaben 1898 Thal er ausgesetzt wurden. Von diesen sollte je 150 Thaler auf theologische und juristische Werke, 200 auf medezinische und 858 Thlr auf Bücher aus dem Bereiche der philosophischen Fa- kultät verwendet werden,*)

Durch den Vertrag vom 25. Juli 1810 hatte Beil %'on der mede- zinischen Fakultät die Gebäude des ehemaligen reformierten Gymna* siums zu klinischen und Badezwecken gegen Abtretung des ihm früher überlassenen alten Salzhofes erhalten; die in das umgebaute Gymna- sium verlegte Klinik wurde aber erst am 21. October 1823 eröffnet. Hiermit behalf sich Krukenberg lange Jahre, obschon die dortige Ein- richtung den Bedingungen einer fürsorglichen Krankenbehandlung keineswegs entsprach. Als er nun 1837 den Buf nach Göttingen ab- lehnte, ohne irgendwelche Gegenleistung von der preufsischen Begie-

*) S. I, S. 575 u. Anlage 35.

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ning zu verlangen, erklärte sich, wie wir wissen,*) der Minister am 17. October dess. J. zum Bau einer allen wissenschaftlichen Ansprüchen •genügenden Klinik bereit; der Bau, in dein Garten der bisherigen Klinik gelegen, war 1842 vollendet, seine Kosten beliefen sich auf 27 375 Thaler. '^)

Für den physikalischchemisehen Unterricht wurde 1823 durch den Ankauf des Bergnerschen Hauses in der Jägergasse gesorgt, in welchem der Direktor Schweigger neben einer Dienstwohnung die nötigen Vor- trags-, Arbeits- und Samnilungsräurae erhielt. Der Kaufpreis betrug 7500 Thaler und wurde dem Vermögen der Wittenberger Universität entnommen, dessen Jahresbeitrag zur Unterhaltung der vereinigten Universität dagegen um 375 Thlr gekürzt wurde. In der Ausführung der V^ersuche, zumal der chemischen^ war übrigens der geistreiche Schweigger keineswegs besonders geschickt.^)

Das anfanglich nur zur Unterstützung bedürftiger Studenten der Theologie und allenfalls zu ihrer asketischen Erziehung dienende theo- logische Seminar war bekanntlich durch Semler zu einer wissenschaft- lichen Anstalt in der Art umgestaltet, dafs die Mitglieder in ihm Anleitung zu ihren Studien erhielten und die Seminarspenden als Belohnung für FleÜE und Fortschritte bezogen. Neben dem theolo- gischen hatte sich von Alters her der pädagogische, in ziemlicher Be- schränkung auch einiger alt klassischer Unterricht erhalten. Der Mis- brauch, dafs be^ eintretendem Bedürfnis ein Teil der Seminareinkünfle zu anderweitigen Zwecken, namentlich zur Aushilfe bei der Besoldung der Professoren verwendet wurde, war in Folge des Organisations- eriasses vom 10. April 1804 beseitigt.**) Neben dem Seminar hatten sich nun Sondergesellschaften einzelner theologischer Professoren, na- mentlich unter der Leitung von Gesenius, Marks, Vater, Wegscheider gebildet, deren Eingliederung in das Seminar für die geordnete Fach- bildung der jungen Theologen sehr wünschenswert war. Diese Neu- ordnung erfolgte nach dem Vorschlage der Fakultät durch den Mi- nisterialerkrs vom 4. Dezember 1825, welcher das Seminar nach den einzelnen theologischen Gebieten in fünf, später durch Einfügung von

*) Siehe II, 179. *♦) Siehe I, Ö9. 338. 422. 573*

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Unlerabteilimgen noch mehr Fachklassen zerlegte. Einer schädlichen Zersplitterung wurde durcli die Gesanimlleitung der beauftragten Pro- fessoren vorgebeugt. Das Vermögen der Stiftung hatte 1886 die Höhe von 229 890 M. mit einem Zinsenertrage von 8200 M, erreicht. Als nun das Studium der Altertumswissenschaft seit F. A, Wolf an Selb- ständigkeit und Umfang der Art gewachsen war, dafs seine Verbindung mit dem theologischen Unterricht sich nur noch in Ausnahmefällen als möglich erwies» und als andererseits der Grundsatz sich Geltung ver- schafifte, dafs die eigentliche Vorbereitung auf das Lehramt erst nach Abschlofs des FakuUatsstudiums fruchtbar sein könne, da wurde die pädagogische Abteilung unsers Seminars durch den königlichen Erlafs vom 21. Jahr 1884 abgetrennt und dem Schulkollegium der Provinz Sachsen angeschlossen.*) Zum Unterhalt dieses nunmehr selbständigen nach Magdeburg verlegten Seminars werden aus der Kasse des Semi- narr^ jährlich 4100 M. so lange entnommen^ als die Gesammteinkünfte des theologischen Seminars nicht unter 8200 M. herabsinken,^)

Über die Einrichtung des akademischen Gottesdienstes bis zu seiner Unterbrechung im Jahre 1806 ist an anderer Stelle berichtet»**) Nachdem nun die Schulkirche während und nach der Kriegszeit durch ihre Verwendung als Magazin für den Gottesdienst untauglich geworden und 1810 von der westfälischen Regierung überhaupt an Reil zur Er- richtung eines Schauspielhauses ohne Befragung der Universität abge- treten war, siedelte der akademische Gottesdienst in die ülrichskirche |fiber, dessen Oberdiakonus Marks, zum aulserordentlichen Professor der Theologie und am 24. November 1814 zum Üniversitätsprediger ernannt, seitdem jenen Gottesdienst in vierzehntägigen Zwischenräumen abbhielt, auch ab und zu den Studenten das heilige Abendmal, seit 1822 nach uniertem Ritus, austeilte. In dieser Tätigkeit wurde Marks seit 1829 teilweise, seit 1836 gänzlich durch Tholuck abgelöst (s. o. II, 60), und da die ülrichsgemeinde sich hierdurch beschwert fühlte, so wurde der akademische Gottesdienst in demselben Jahre in die re- formierte Dom- und Hofkirche verlegt, auch seit 1859 halbjährlich die Abendmalsfeier für die teilnehmende akademische Jugend veranstaltet.

*) S. I, S. 96. *♦) I, 574

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An Tholucks Seite trat helfend 1864 Beyschlag, bis er ihn im Predigt- amt 1878 gänzlich ersetzte, später aber seiner Seits widerum den Pro- fessor Hering zum Beistand erhielt. Die persönlichen und sachlichen Ausgaben dieses Gottesdienstes werden mit 789 M. jährlich bestritten^ wozu noch einige Aufwendungen für die Ausführung der liturgischen Gesänge durch den akademischen Gesangverein treten. ^^)

Die Erweiterung der anfänglich ganz auf den freiwilligen Beitritt der Professoren angewiesenen Wittwenkasse war bekanntlich 1777 durch den Minister von Zedlitz .^erfolgt. "*") Ihre angemessenere Ver- waltung und eine bestimmtere Abgrenzung der zu verteilenden Ein- künfte trat durch den Ministerialerlafs vom 23. Mai 1824 ein; damals verfügte die Kasse über eine Jahreseinnahme von 926 Thalem.") Immer noch blieb die Höhe der einzelnen Anteile von der wechselnden Zahl der bezugsberechtigten Wittwen und Waisen abhängig; sie belief sich in der Regel für jede Wittwe auf 720, bei günstiger Lage der Kasse auf 1080 Mark, bis 1889 der Staat sich zu einer gesetzlichen Regelung und Erhöhung seines Zuschusses entschloTs und hierdurch jede besorgliche Unsicherheit beseitigte (s. § 77).

SchlieisHch ist noch zu erwähnen, dafs das anatomische Institut eine höchst wertvolle Unterstützung durch Einverleibung der grofsen Meckelschen Sammlung erfuhr, deren Ankauf um den Preis von 25000 Thalem der König am 11. Mai 1836 genehmigt hatte.

Anmerkungen zu Kapitel 21.

1) Univ. Arch. Repert. II. Sect. 3; Akten der theol. Fakultät.

2) Univ. Arch. W. 11, Vol. III.

3) Kurat. Arch. Xu, 7; Univ. Arch. Repert. II. Sect. I. Tit. 1.

4) Vgl. über dieses alles das Karat Arch. Baukasse III, 7, 2 Adhib. und das Univ. Arch., Universitätsgebäude Vol. I u. 11.

5) Geh. Staatsarch. R. 74. L. V., Vol. I.

6) Univ. Arch. II, 8.

7) Dekanatsakten der medez. Fak. von 1810; Kurat. Arch. III, 8; BuUmann denkwürdige Perioden u. s. w. S. 199.

*) I, 562.

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8) Karat. Arch. I, 4. Schweigger pflegte wol im Anblick eines misiangenen Versuches mit wehmütigem Lächeln zu sagen: „Es mag ihm nicht''.

9) Seminar-Akten der theol. Fak.

10) Univ. Arch. K. 11.

11) Uniy. Arch. Repert. IL Sect. IV; Ballmann a. a. 0. S. 218.

Kapitel 22.

Das akademische Leben.

§ 69. Die Professoren.

Wie schon erzählt wurde die äufsere Lage der Professoren durch Erhöhung ihres Gehalts nur allmählich und in geringem Grade ge- bessert; zunächst hatten sie sogar eine merkliche Einbufse erlitten. Denn durch die westfälische Regierung waren gemäls der allgemeinen und gleichen Regelung der Abgaben die früheren Vorrechte der Pro- fessoren, ihre Befreiung von der Einquartierung, die Accisevergutung, das Recht eines eigenen Wein- und' Bierkellers, für den die Pacht ihnen zukam, ohne jede Entschädigung aufgehoben. Da diese Vorrechte den Professoren vordem auf ihr Gehalt angerechnet waren, so beantragten sie am 9. Dezember 1814 ihre Herstellung. Hiergegen erklärte sich sofort die Minister von Elewitz und von Schuckmann, wiewol dieser den Ersatz der Eellerpacht berücksichtigenswert fand, weil sie wie früher angegeben in die Universitätswittwenkasse fiols. Nach mehr- fachem Schriftwechsel entschied Altenstein in den Erlassen von 1821 und 1822, dafs die Aufhebung aller Vorrechte, also auch der Be- freiung von Entrichtung der Gemeindesteuern in Kraft bleibe.^)

Unter den Professoren traten mehr noch als im vorigen Zeitraum Spaltungen nach verschiedenen Richtungen ein. Zuerst persönlicher Art: daJfe der krankhaft erregte Wittenberger Pfotenhauer als ältestes Fakultätsmitglied für sich die Stelle des Ordinarius und des Univer- sitätsdirektors in Anspruch nahm und den mit diesen Ämtern betrauten Schmelzer widerholt zum Verzicht aufforderte, ist schon erwähnt.*)

*) n, 55.

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Er fand allerdings bei Niemand eine Unterstülzung seines Begehrens, stritt ebenso gegen Salchow und fügte sich so wenig in die Ordnung der Fakultät, dafs er sogar ohne ihr Wissen alte Akten, insbesondere Urteilsbücher verkaufte,-) Die in der medezinischen Fakultät ent- brannten Fehden sind früher geschildert. In der philosophischen Fakultät stiefsen Hhiriclis und Leo durch ihr anspruchsvolles Auftreten bei Professoren und Studenten an. Jener hatte sich 1825 in einem anscheinend an Job. Schulze gerichteten Briefe, dessen Entwurf in dem von ihm benutzten Hörsäle aufgefunden wurde, höchst abschätzig über seine philosophischen und theologischen Amtsgenossen, aber auch über die studierende Jugend geäufsert, welche roh, ungebildet und sittenlos sei und schlechthin weder Sinn noch Bedürfnis für die Philosophie habe. Unter den Philosophen werde nur Gerlach gehört; in der Theo- logie, namentlich in der Dogmatik herrsche Wegsciieider unumschränkt» selbst Knapp werde verlacht. Nicht alles, was er schrieb, war un- richtig, aber das meiste stark übertrieben; Knapp stellte mit vollem Grund in Abrede, was über seine Zuhörer vorgebracht war. Hinrichs Urteil wird begreiflich aus der Erwägung, dafs er als Prophet einer mächtig aufstrebenden Lehre auftrat, welche die Rätsel der Geistes- welt begriffen und den in Halle noch immer vorgetragenen Kantianis* mus längst überwunden zu haben glaubte. Der bei den Studenten erregte Ärger wurde nach einigen Schwierigkeiten doch ziemlich bald überwunden» Ein Bericht des Prorektors Jakob vom 19. Jan. 1825 machte mit Grund auf das Bedenkliche solcher Privatberichte auf- merksam, auch darauf dafs Hinrichs mit einer gewissen Ü]>erhebung aufgetreten und von einem grofsen Rufe begleitet sei, der sich nicht verwirklicht habe. Allein ein sehr wortreiclier Erlafs des Ministers» offenbar aus Schulzes Feder, belehrte die Universität über den Wert solcher Privatschreiben und über den seit langem erschütterten Ruf Halles, während in Berlin die Philosophie Hegels einen guten Einilufs übe.^) Das kollegialische Verhältnis wurde durch diese Zurechtweisung nicht eben gebessert, zumal Hinriclis auch später weder seine An- sprüche noch seinen Ton herabstimmte und noch 1830 in einer amt- lichen Aeufserung von der Erstorbenheit der Fakultät redete.

Leo liebte es freilich sich noch derber und anmafs lieber auszu-

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drücken : in einem Umlauf vom 5. Jan. 1831 erklärte er seine Absicht den jetzt in der Fakultät herrschenden Geist auf alle Weise unter- graben zu wollen und 1838 klagte er in einem gleichfalls für die Fakultät bestimmten Schriftstuck über Schweiggers unerträgliche Menschenqoälerei* Die widerwärtigen Vorgänge bei dem Habilitations- versuch des streng lutherischgesinnten Dr. Thile 1839 bewiesen, dafs schon Parteigegensätze den Streit anfachten und vergifteten. Prutz, Daniel, Pott hatten sich an der öffentlichen Disputation in einer Weise beteiligt, welche die Zuhörerschaft aufregte und Leo und Tholuck zur Beschwerde bei dem Kurator veranlafste. In der nachfolgenden schrift- lichen Abstimmung nannte Leo unter Beleidigungen des Dekans Eiselen und des Professors Gerlach die Fakultät eine altersschwache Körper* Schaft. Thiele wurde, um dies hier zu erledigen, zwar anfänglich ab- gewiesen, später jedoch unter Vermittelung Delbrücks zugelassen und las 1840 über die politischen und kirchlichen Verhältnisse der ersten drei Jahrhunderte unserer Zeitrechnung. Allein seine Gegner behielten in der Sache Recht: unter Leos Zustimmung erklärte die Fakultät 1842 auf eine Anfrage des Ministers für angemessen, dafs Thiele an ein Gymnasium versetzt werde.*)

Die persönliche Fehde war sonach zu einem Streit der Parteien erweitert und ausgeartet, wozu ja bei der Verschiedenheit der Über- zeugungen Anlafs genug vorlag. Zwar nicht in der Geschichte, da niemand in wissenschaftlicher Hinsicht Leo die Spitze zu bieten ver- mochte. Auch in der Theologie insofern nicht, als die Gegensätze hier zwar grundsätzlich waren, der Kampf aber nach 1830 sachlich ge- führt wurde und gegen das Ende unseres Zeitraums mit dem Ab- sterben des vulgären Rationalismus überhaupt erlosch. Anders würde es in der Philosophie gewesen sein, wenn nicht der zu immer gröfserem Einflufs gelangende Erdmann im Grunde dem Streit abhold gewesen oder wenn der kampflustige Rüge zu einer bedeutenden Wirksamkeit auf dem Lehrstuhle gediehen wäre. Aber ihm fehlte hierzu ebenso die ruhige Versenkung in die Sache wie die liebevolle Hingabe an das Bedürfnis der Jugend ; er war deshalb nicht im Stande die anderwärts sich vollziehende Spaltung der Hegeischen Schule auch auf Halle in dem Sinne zu übertragen, dals die von ihm vertretene Linke in den

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HörsäJen und im Lehrkörper eine gröfoere Gellung erlangl hätte. Dafs er gleichwol das geistige Leben in Halle wenn auch mit anderen Mit- teln und nach anderer Richtung merklieb beeinflufste, wird sich gleich zeigen.

Denn mit den wissenschaflhcheD und kirchlichen Gegensätzen mischten sich in zunehmender Stärke die politischen, bis diese im nächsten Zeitraum mindestens für ein Jahrzehnt das korporative Leben der Universität beherrschten und unter Verdeckung der früheren Unter* schiede das Kampfziel und die Kampfesart bestimmten. Die Jugend schien sich freilich nach den letzten burschenschaftlichen Regungen einer unmittelbaren Teilnahme an den vaterländischen Geschicken ent- wöhnt zu haben, weniger vermutlich wegen der über sie verhängten Verfolgungen als weil die Altersschicht, welche die Freiheitskriege und die nachfolgenden Jahre mit Bewufstsein durchlebt hatte, von den Hochschulen verschwunden und das öffentliche Leben Deutschlands überhaupt gelähmt war. Die französische Umwälzung von 1830 fand zwar ihre Lobredner; im ganzen war doch der Abscheu gegen den kürzlich bekämpften Vaterlandsfeind noch zu frisch, um zur Nach- ahmung zu reizen* Mehr wurden die Gemüter durch den hannover- schen Staatsstreich erregt ; die Absetzung der sieben Professoren hatte fast gröfsere Teilnatmie in der allgemeinen Welt der Gebildeten als an den Universitäten geweckt und unter diesen mehr in Berhn und in Königsberg als in Halle, Gleichwol scheint auch hier dieser Vorgang die spätere Zerklüftung des Lehrkörpers mindestens vorbereitet zu haben. Denn in einem Berichte von 1844 klagt der neuernannte Ku- rator Pemice unter Zustimmung von Leo und J. Müller, dafs seit 1838 in der philosophischen Fakultät sich eine Spaltung und Bewegung be- merkbar mache, deren Quell er in dem politisch freisinnigen Pliilologen Meyer sucht und zu deren Ausgleich er die Berufung Karls von Rau- mer und ähnlich gesinnter wünscht.'') In dem selbständigen Raumer, dem Freunde der edleren burschenschafthchen Bestrebungen, möchte sich Pemice leicht geirrt haben; er hat wol hauptsächlich an dessen religiöse Gesinnung gedacht, da er namentlich die Hegeische Philosophie bekämpft sehen wollte. Hiermit kann indes nur die radikale Abzwei- gung des Systems gemeint sein, obschon diese an der Universität

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nach Kuges Fortgang nicht mehr vertreten war. Denn gegen Erd- manns Wirksamkeit hat Pernice nie Bedenken geäufsert und in poli- tischer Gesinnnng wüste er sich mit ihm verwandt,

Im ganzen hielt sich die politische Erregung der Geister zurück, so lange der ehrwürdige Friedrich Wilhelm III lebte; sie war an un- serer Universität jedesfalls nicht stark genug, um wie nachher zwei feindliche Lager zu schaffen. Vielmehr fehlte es nicht an Versuchen die Professoren unter Beteiligung weiterer Kreise gesellschaftlich zu einigen und auch die Studenten in diese Kreise zu ziehen. Der ge- gelungenste und umfänglichste dieser Versuche war die durch Mühlen- bruch, Schnitze, Gesenius, Niemeyer u. a. 1828 angeregte Stiftung des Museums, eines grofsen Lesevereins, welcher indes seinen Mitgliedern auch die Gelegenheit zu gröfseren geselligen Zusamraenkünften und musikalischen Genüssen bieten sollte. Selbst der Minister billigte das Unternehmen und gewährte für mehrere Jahre eine namhafte Geld- unterstützung; hieraus erklärt sich, dafs ihm 1831 die paragraphen- reichen Satzungen des Vereins zur Bestätigung vorgelegt wurden.^) Andere Sammelpunkte boten die in diesem Zeitraum besonders häufi- gen Amtsjubiläen, neben den schon erwähnten von Schütz» Knapp, Nlemeyer auch von Mich. Weber und Voigtel, die Feier der fünfund- zwanzigjährigen Regierungszeit des Königs und die wider holten Be- suche des Kronprinzen, deren erster 1823 mittels Einholung durch berittene und uniformierte Studenten, durch Beglückwünschung der Universität und Überreichung eines von Reisig verfafsten lateinischen Festgedichtes besonders gefeiert wurde, da er dem Empfange des neu- vermählten hohen Paares galt. Auch bei dem zweiten 1831 nahm der Kronprinz von der Universität eine wirtliche Begrüfsung auf dem Jägerberge und einen Fackelzug der Studierenden an. Ähnliche Fest- lichkeiten hatten die Professoren bei einer mehrtägigen Anwesenheit des Ministers von Altenstein 1821 und bei der Begrüfsung der Prin- zessin Auguste von Weimar, der Braut des nachmaligen Kaisers Wilhelm, vereinigt.

Die Lebensführung war im ganzen einfach und entsprach den Be- dingungen» welche die Not der Fremdherrschaft und die sparsame Zeit nach dem Kriege der Bevölkerung auferlegte. Noch 1844 bezahlte

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man für eine Wohnung von fünf Zimmern im ersten Stockwerk eines Hauses der gesucliten Leipziger Strafse emen jährlichen Mietzins von 65 Thalem, zwanzig Jahre vorher hatten in ungefähr gleicher Lage vier Stuben und drei Kammern 25 Thaler erfordert Die kostspieHgen Fahrten nach Lauchstädt und Leipzig hatten aufgehört, für die später üblichen Reisen in die Weite fehlte Zeit, Geld und auch Lust. Zwei Konditoreien boten zu jener Zeit ihre bescheidenen Genüsse; die eine am Markte pflegte Reisig, Leo, Pernice und ähnlich gesinnte ziemlich regelmäfsig unter ihren Gästen zu sehen.')

Sehr allmählich hob sich Handel und Gewerbe; um so leichter gewölmte man sich die anfangs so mismutig aufgenommene Universität als den Mittelpunkt des städtischen Lebens und als Vertreterin der öffentlichen Meinung namentlich in kirchlicher und staatlicher Beziehung anzusehen, zumal sie in schwerer Zeit sich als mannhafte Hüterin des vaterländischen Sinnes bewährt hatte. Dies war um so erklärlicher, als neben den ziemlich bedeutungslosen Tagesblättern die Zeitschriften, welche auf den öffentlichen Geist bestimmend einwirkten^ fast aus- schliefslich in den Händen der akademisciien Lehrer lagen. Unter diesen verfolgten die beiden schon erwähnten, die Hallische Litteraturzeitong und der theologische litterarische Anzeiger, allgemeinere Ziele, jene in achlungswerter Gelehrsamkeit den alten Rationalismus und einen in bescheidenen Schranken sich haltenden Freisinn vertretend, dieser unter Tholucks Leitung der Vorkämpfer eines bibelgläubigen Christentums. Mehr Aufsehen sollte eine andere Zeitschrift machen, welche sich den Bruch mit einer vermeintlich abgelebten Vergangenheit und die Her- an fführung einer neuen Zeit in Theologie, Lilteratur und selbst in staatlichen Anschauungen geradeswegs zum Ziele setzte,

Arnold Rüge, 1802 auf der Insel Rügen geboren, hatte von 1821^24 in Halle, Jena und Heidelberg hauptsächlich Philologie studiert und war nebenbei ein eifriges Mitglied der Burschenschaft und des Jünglingsbundes gewesen; die Folge war eine einjährige Untersuchungshaft in Köpenick und eine fünfjährige Festungsstrafe, welche er in Colberg abbüfste. Während dieser Zeit hatte er sich eifrig um die alte Litteratur bekümmert, so dafs er nach seiner Ent- lassung und nach Widererlangung der Ansteliungsfähigkeit 1831 Hilfs-

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J ehrer am Pädagogium des hallischen Waisenhauses und 1832 auf Grund eines niclit eben gründlichen Buches über Piatons Äesthetik Privatdozent wurde. In freundschaftlichem Verkehr mit Ritschi und Rosenkranz wurde er durch diesen erst jetzt zu der Philosophie Hegels bingeleitet, der er sich nach mehrjähriger Beschäftigung in voller Hin- gabe widmete; jedoch wie sich bald kund gab weniger zur Versenkung in ihre reine Theorie, als um ihre Sätze zu einer freiheitlicheren Ge- staltung der Wissenschaft, insbesondere zur BeleuGhtung der theologi- schen und staatlichen Vorgänge zu benutzen. An dem Ausbau der strengen Wissenschaft und auch am Lehramt fand er weniger Be- friedigung, zumal Erdmano seit 1836 das System des gemeinschaft- lichen Meisters in anderem Sinne und mit grofsera Erfolge auslegte. Er schrieb freilich noch 1837 die Vorschule der Aesthetik mit be- sonderem Hinweis auf das Komische, wandte sich dann aber mit Ge- schick und grofser Rührigkeit der Behandlung der Tagesfragen zu, wozu das herausfordernde Vordrängen Leos und Hengstenbergs den nächsten Anreiz lieferte. So entstand 1838 seine Schrift Preufsen und die Reaktion, in welcher er zwar an die Freiheitskriege und Körnera Opfertod anknüpfte, übrigens aber sich von seiner Jugend* neigung zu der idealen Burschenschaft in seiner derben Weise los* sagte. Mindestens verhöhnte er S. 45 den Stuttgarter Menzel, dessen lederne Figur das abgestandene altburschenschaftliche Kuhhorn blase. Diese Schriftgebung war indes nur ein Vorspiel; in der Hauptsache vereinigte er sich mit seinem Freunde Echtermeyer zur Herausgabe der Hallischen Jahrbücher für Wissenschaft und Kunst, welche seit 1838 in vier stattlichen Quartbänden erschienen und seit Ruges Über- siedelung nach Dresden in einem fiinften Bande 1842 als Deutsche Jahrbücher sich fortsetzten. Denn er hatte des Miserfolgs und auch wol der geregelten und stillen Lehrtätigkeit müde schon 1839 seine akademische Stellung aufgegeben und war nach Dresden übergesiedelt, weil er dort vor der preulsischen Censiir sicher zu sein glaubte. Allein auch dort wurde seine Zeitschrift nach Jahresfrist durch die sächsische Regierung unterdrückt*®)

Nach der Ankündigung wollten sich die Jahrbücher auf das Leben der deutschen Wissenschaft und Kunst beschränken und vorzugsweise

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die Gestaltung des allgemeinen Geistes in Theologie, Knnst, Philosophie, Nationallitteratur, der Geschichte und klassischen Philologie zum Vor- wurf nehmen, der Art dafs die besprochenen Werke in den allge- meinen Zusammenhang der geistigen Bewegung gestellt werden sollten. Aufserdem fanden die Herausgeber nötig den von ihrer früheren Be- deutung und auch Richtung abgewichenen Berliner Jahrbüchern für wissenschaftliche Kritik ein kräftigeres Organ zur Seite zu stellen, welches mit Entschiedenheit die neuere Ent Wickelung des Hegeischen Systems ausprägen und sich besonders gegen die Reste der Romantik in unserer Litteratur wenden sollten, Dafs ein solches Unternehmen nötig sei, glaubte Rüge durch seine Kritik der gelehrten Journalistik in Brockhaus Blättern für litterarische Unterhaltung 1837 nachgewiesen zu haben. Hiermit war der Ursprung und die Richtung der neuen Zeitschrift bezeichnet; als inhaltlicher Zweck wird im Vorwort zum zweiten Jahrgang die Darstellung des prinzipiellen und lebendigen Kampfes und der geistigen Bewegung auf Grund des Protestantismus und der freien Wissenschaft und mit der praktischen Richtung auf den protestantischen und modernen Staat angegeben. Schärfer und entwickelter wird im Vorwort zum vierten Bande die Autonomie des Geistes und zwar in der Wissenschaft als Fortbildung des Rationalis* mus und in staatlicher Beziehung als Liberalismus zum Grundsatz und Zweck der Zeitschrift gemacht.

Eis fand sich eine nach Zahl und Ansehen stattliche Schaar von Mitarbeitern zusammen, die meisten selbstverständlich dem jüngeren freiheitlich aufstrebenden Geschlecht angehörend, woneben sich aus der strengen Wissenschaft Lachmann, Droysen, Bergk, Sauppe, Dahl- mann, Mohl, Fallati u, a. mit Beiträgen einstellten* Aber die eigent- liche Neigung und der gröfsere Raum gehörte den jüngeren Mitglie* dern der Hegeischen Schule, besonders den Tübingern Zeller, Vischer, Straufs, der sich mit einem liebenswürdigen mid anmutigen Aufsatze über Just. Kerner einführte. Von Berlin trat Vatke mit philosophischem Ernst und dem schweren Rüstzeug Hegelscher Dialektik hinzu; es ist heut nicht leicht, seinen umständlichen und viel verschlungenen Beur- teilungen der Schriften Rothes über die Anfänge der christlichen Kirchct Schallers über den historischen Christus, J. Müllers über die Lehre

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von der Sünde Verständnis und Geschmack abzugewinnen, so sehr seine Gründlichkeit und sein sichtliches Streben nach Gerechtigkeit uns Achtung abnötigt. Besondere Anziehung übten die ausführlichen Auf- sätze über einzelne Universitäten, so über Halle, Leipzig, Heidelberg, Tübingen und vor allen über Berlin, welche deren Ent Wickelung von den Anfängen bis zur Gegenwart begleiteten , in dieser die hervor- ragenden Professoren zumeist nach ihrer Stellung zu der freieren Wissenschaft mit Anerkennung, aber auch mit grofser Schärfe und einigem persönlichen Beigeschmack behandelten.

Welches Aufsehen diese Zeitschrift machen muste, läfst sich leicht begreifen, gröfseres als die hallische allgemeine Litteraturzeitung, die Vorfechterin des platten Rationalismus, welche Rüge anderswo die einzige getreue des alten knorrigen soliden Kriticismus nannte,^) Und wohin sie schliefslich führen muste, liels sich aus der abschätzigen und selbst burlesken Art, mit welcher Erdmanns Glauben und Wissen beurteilt und ein Windei genannt wurde, wie aus dem Lobe Feuer- bachs bis zu seinem Wesen des Christentums und aus seinen eigenen Beiträgen entnehmen* Anfangs erfreute sich das Unternehmen zwar der Teilnahme Joh, Schutzes und selbst Altensteins, welcher seine Freude an dem allerdings prächtigen Aufsatze Ruges über Heinr. Heine (I, 193) hatte und nicht abgeneigt war, den Verfafser zum Professor zu befördern, wenn er sich nur der persönlichen Anzüglichkeiten ent- halten wolle. Allein eben dies war Rügen unmöglich, liefs sich auch nach der Leidenschaft, mit welcher die verletzten Gegner, namentlich Leo und Hengstenberg sich gegen ihn kehrten, nicht wol erwarten. In eigentlich politischer Hinsicht kam kaum etwas bedenkliches vor; der kurze Aufsatz über das Portfolio aus Hannover im dritten Bande ist streng genommen der einzige, welcher eine politische Tagesfrage zum Gegenstände hatte. Auch bekannte Rüge anfanglich laut und aufrichtig seine Anhänglichkeit an den preufsischen Staat, in welchem er das Bollwerk des Protestantismus und der Geistesfreiheit sah. Die französische Umwälzung von 1830 wies er damals ab und verteidigte seinen Staat selbst gegen süddeutsche Mitarbeiter. Allmählich glitt er indes mehr und mehr in den Gegensatz gegen die preufsische Regie- rung ab, zumal nach Altensteins Tode; die Mafsnahmen gegen Bruno

Bauer wurden herbe getadelt, die theologische Fakultät zu Halle wegen ihres angeblichen Knechtssinnes bei der Verteilung der Preise 1840 verhöhnt, und im Vorwort zum fünften Bande zeigt Rüge selbst eine Abkehr von Beutschland und eine Hinneigung zo der Praxis des re- volutionären Frankreichs, wenn auch für die theoretische Wissenschaft an der Oberherrschaft Deutschlands festgehalten wird. Rüge nahm sogar zurück, was er zum Preise des protestantischen Staats gesagt hatte, da ihm dieser noch nicht frei genug war. So beweist sich das oben gesagte, dafs es ihm von Anfang an mehr um die Befreiung des Geistes von Fesseln als um seine inhaltliche und selbständige Ent Wicke- lung zu tun war, und es kann nicht überraschen, dafs er in seiner' späteren politischen Erregung Deutschland selbst der Niedertracht zieh. Schliefslich hat doch den stets aufrichtig gesinnten^ den Flüchtling auf fremder Erde, die vaterländische Entwickelung seit 1866 zu seiner alten Liebe und Treue zurückgeführt.

Ungeschlaclit war Rüge immer, auch im schriftlichen Ausdruck; sieht man von derartigen Auswüchsen ab, so darf man einige seiner Aufsätze, so namentlich über Heine und das in Gemeinschaft mit dem litteraturkundigen Echtermeyer verfafste Manifest über den Protestan- tismus und die Romantik im zweiten Bande vortrefflich und wirkungs- reich nennen* In beiden nimmt die sittliche Geradheit und Entrüstung, mit welcher Heines und Friedr, Schlegels Verherrlichung der Lieder- lichkeit gegeifselt wird, durcliaus für den Verfafser ein. Sonst hatte Rüge zu der Aesthetik, welcher er in mehreren Aufsätzen z. B, über die Düsseldorfer Malerschule nachgieng, mehr Neigung als Befähigung und Verwandtschaft ; nicht sowol die künstlerische Form als der Stoff und allenfalls dessen geistige Auffassung nahmen seine Teilnahme in Anspruch.

Dem Leben der hallischen Universität haben die Jahrbücher un- zweifelliaft ihre Spuren eingedrückt; obsehon damals von den Pro- fessoren nur wenige sich zu ihnen bekannten, so halfen sie doch die Bewegung vorzobereiten und zu verstärken, welche die Geister der Universität in dem folgenden Jahrzehnt aufregte und entzweite* Auch im Guten darf man sagen, dafs ihr Plan, die Betrachtung von den Einzelheiten auf die Gesammtgestaltung der Wissenschaft zu lenken,

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an sich ein wolerwogeneF und richtiger war, welcher auch seinen Ein- flufs auf verschiedene Wissensgebiete nicht verfehlt hat. Eine inhalt- lich fördernde Nachwirkung konnten die Jahrbucher, abgesehen von einzelnen wolgelungenen und selbst gelehrten Aufsätzen, kaum haben, da ihr Zweck und ihre Methode wesentlich polemisch und auf- rüttelnd sein sollte.

§ 70. Die Stadenteii.

Nach Widereröffnung der Universität nahm die Zahl der Studenten mit der Herstellung geordneter V'erhältnisse in Staat und Geseilscliaft, 'zum Teil auch wol wegen der Einverleibung von Wittenberg stetig zu. Ein Vergleich aus dem Jahre 1819 lehrt, dafs schon damals Halle mit 739 Studenten die zweitbesuchteste Universität des preflfsischen Staates war, während Berlin 1096, Breslau 465, Bonn 402, Königsberg 211 und Greifswald noch weniger Studenten zählte**^) Drei Jahre später war unsere Hochschule auf 835 Studenten angewachsen, darunter 522 Theologen, 188 Juristen, 75 Medeziner und 50 Philosophen. Ihren Höhepunkt während dieses Zeitraums erreichte sie 1828 mit 1330 Studenten, darunter 944 Theologen, einer seitdem nie wider erreichten Zahl, 239 Juristen, 58 Medezinern und 89 Philosophen. Dann nahm der Besuch teils wegen der im geistlichen Amt eingetretenen Überfülle, teils wegen der steigenden Anziehungskraft Berlins allmählich ab und sank im Jahre 1840 auf 686, unter denen die Theologen mit 402 noch immer die Mehrzahl behaupteten, während die Juristen auf 87 herab- gesunken waren und ihr früheres Übergewicht nie wider errangen.

Die wissenschaftliche Vorbereitung der Ankömmlinge wurde besser und namentlich gleichmäfsiger, seitdem durch den Erlafs vom 4. Juni 1834 dieselbe Ordnung der Abgangsprüfung für alle Gymnasien vor- geschrieben und in Abänderung der früheren Bestimmungen,*) nament- lich der Vorschriften vom 12. October 1812 die an den Universitäten bestehenden Prüfungskommissionen aufgehoben waren* Die berühmte und wirklich geistreiche Erläuterung der neuen Ordnung vom 24. Octo- ber 1837 hatte eigentlich den Zweck, das schematische und beengende

♦) Vgl. I, 552.

Verfahren, zu welchem die Bestimmungen der sogenannten Abiturienten- priifungsordnung leicht verleiten konnten, zu lockern, wird ihn auch bei einsichtigen Lehrerkollegien ohne Beschädigung der gymnasialen Bilduogsgrundlagen erreicht haben. Allein sie führte im ganzen zu einer Herabstiramuog der Forderungen an den altsprachlichen Unter- richt in ihrer bisherigen Strenge zu Gunsten einer nicht genau zu um- grenzenden Allgemeinbildung, und doch läfst sich nicht sagen, dafs sie der Entwickehmg der besonderen Anlagen in den Zöglingen der Gym- nasien merklich zu Hilfe gekommen sei. Dafs durch die neuen Vor- schriften bei weitem mehr als vordem unreife oder lückenhaft vorbe- reitete Zöglinge von den Universitäten fern gehalten wurden, ist un- zweifelhaft; gleichwol wuchs die Gefahr, dafs unter der angestrebten Gleichmäfsigkeit hier und da die Eigenart der Begabung leiden könne. Dieser Nachteil wird sich indes bei keiner allgemeinen Ordnung schlecht- hin vermeiden lassen und muste um jenes erheblichen Vorteils willen als getragen werden; aufserdem sind sonderartige Anlagen weit seltener, die Eigenliebe der Schüler oder die Eitelkeit der Eltern so gern annimmt. Der Fleifs der Studenten wurde durch die Ausbreitung des Ver- bindungswesens einigermafsen beeinträchtigt; im ganzen haben tüchtige Lehrer und die in fruchtbarer Entfaltung begriffenen Wissensgebiete immer strebsame Jünger gehabt, an denen jene wie diese ihre Freude haben durften. Zu diesen Gebieten gehörte vor allen die Philosophie, für welche durch Hegel und seine Schüler der Eifer in einem Grade und Umfange angefacht wurde^ wie er seit Schellings und Schleier- machers früherer Lehrtätigkeit nicht wider bemerkt worden war. Es galt in Halle bei vielen Studenten als eine Ehrensache, die öffentliche Vorlesung Erdmanns nicht zu versäumen, und wie viele Abende wurden in Disputationen von lernbegierigen Jünglingen hingebracht, welche im Hinblick auf den Meister der Schule glaubten sich mit Erfolg an den Rätseln des Weltalls versuchen zu dürfen! Warum Kant nicht mehr ausreiche, wo und warum Schellin g stehen geblieben sei, wie in Hegel der absolute Idealismus und mit ihm die letzte Philosophie in die Welt geboren sei, das waren die Fragen, in denen sie sich nicht selten mit grofsem Zeitaufwand und auf Kosten der tatsächlichen Kenntnisse aus ihrem besonderen Studien fache, aber sicher zur Ausweitung ihres

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Geistes und mit allem dem Genufs ergiengen, welchen schon Aristoteles vor allem der Theorie zuschreibt. Auch läfst sich nicht leugnen, dafs die Frucht dieser philosophischen Bemühungen der Theologie in ihrem Kampfe gegen den abgestandenen Rationalismus, der Altertumswissen- schaft zur Überwindung eines einseitigen Sprachstudiums, der Recht- wissenschaft zur Schärfung der Begriffe zu gute kamen, wie viel Ur- sache auch die Fachgelehrten namentlich in der Heilkunde und den Naturwissenschaften zur Warnung vor willkürlichen Gedankenbildtmgen haben mochten. Wie stark aber diese Bewegung die jugendlichen Gemüter ergriff, erhellt unter anderem daraus, dals zu Anfang des folgenden Zeitraums mehr als hundert Studenten den Minister in einer schriftlichen Eingabe baten, David Straufs nach Halle zu berufen, sehr zu seinem und des Kurators Entsetzen, Schlierslich gelang es Gesenius, diesen Anstofs vermittelnd zu ebnen. Immer noch behaupteten Tholuck und Gesenius neben einander ihr Ansehn und ihren Einflufs; weder diesen Beiden noch Krukenberg noch vordem Reisig und Mühlenbruch hat es an begeisterten und fleifsigen Schülern gefehlt, so dafs alles in allem genommen der Eifer und der wissenschaftliche Sinn der halli- schen Studenten während dieses Zeitraums gelobt %verden darf*

Auch im äufseren Auftreten zeigte das studentische Leben trotz der heftigen Fehden zwischen Burschenschaft und Korps mehr Zu- Vsammenhalt, freilich auch in solchen Dingen, welche weder der wissen* schaftlicheo Arbeit noch der aligemeinen Gesittung förderlich waren. Auch die Korps und die Landsmannschaften waren streng verboten, besonders seit 1838; allein wenn sie es nicht zu auffällig trieben, macht doch ihre Behandlung durch die akademischen Behörden eher den Eindruck einer wolwollenden Duldung, wenn auch gelegentlich einzelne ihrer Mitglieder bestraft wurden. Die studentische Gemein- schaft wurde namentlich bei öffentlichen Aufzügen gepflegt, zu denen besonders die im vorigen Paragraphen erwähnten hohen Besuche und die Huldigungen vor einzelnen verehrten Lehrern Anlafs boten. Die altdeutsche Tracht war ja verboten; allein bei solchen Aufzügen wurde eine besondere Festkleidung wo nicht vorgeschrieben so doch gestattet und selbst mit den Behörden verabredet. Bei Fackelzügen trugen die Chargierten schwarze Samtröcke, weifse Beinkleider, spanische Stiefel,

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Federhüte, weifse Schärpen und Schläger, ihre Adjutanten Jacken, weifse Beinkleider, hohe Stiefel, Bärenmützen und Schleppsäbel Beim Einzüge der jungen Kronprinzessin wurden den von Ammendorf vor- reitenden Studenten weifse Uniformen mit blauen Aufschlägen zu Ehren der bairischen Landesfarben vorgeschrieben.^^)

Im Gegensatz zu den früheren betrübten Zuständen*) scheint während dieser Zeil die Unzucht unter den Studenten erheblich zurück- getreten zu sein, woran doch zunächst die bekannten Grundsätze der Burschenschaft y dann auch die Wachsamkeit des aufserordentlichen Regierungsbevollniächtigten, welcher 1825 die Schliefsung verdächtiger Häuser veranlafste, vielleicht auch das strengere Sittengefühl der zahl- reichen Theologen das Haupt verdienst haben mögen. *^) hi anderer Hinsicht ist freilich nicht viel ruhmliches aus jener Studentenzeit zu melden. Die Zahl, wenn auch nicht die Gefährlichkeit der Zweikämpfe wuchs erheblich, wozu die Reibereien zwischen den verschiedenen Verbindungen willkommenen Anlafs lieferten. Um diese Vergehungen bekümmerte sich der Regierungsbevollmächtigte ungeachtet seiner diszi- plinarischen Befugnisse kaum; er überliefs meistens dem Senat die ziemlich mild ausfallenden Bestrafungen, deren eine Menge in den Akten verzeichnet steht. Das früher so eifrig behauptete Vorrecht des Burschen auf den breiten Stein in der Stralsenmitte wurde weniger gegen die Kommilitonen als gegen die Philister geübt und verlor sich allmählich mit der langsam fortschreitenden Verbesserung des Strafsenpflasters. Sonst gab es Unziemlichkeiten und Ausschreitungen genug, namentlich wo sich der Student in seiner Standesehre gekränkt fühlte. Zu jenen gehörte die Unsitte des Rauchens im Theater, in den Wandelgängen des Universitätsgebäudes und selbst, wenn auch sicher vereinzelt, in den Hörsälen; 1820 muste das Mitbringen der Tabackspfeifen in die Universität, 1824 das Aufbehalten der Kopfbedeckung in den Hörsälen^ was schon hundert Jahre zuvor Gundling verspottet hatte, 1834 das Rauchen walirend der Vorlesungen untersagt werden, wogegen gleieli- wol noch in dem folgenden Jahre bei mehreren Professoren gesündigt wurde. Und noch 1837 fand sich die Polizei veranlafst, bei Widerer-

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*) S. L S. 595.

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öflfnung der theatralischen Vorstellungen, das Rauchen, das Mitbringen von Hunden und das Sitzen mit bedecktem Haupte während der Auf- führung streng zu untersagen. ^^) Dafs gegen das Ende unsers Zeit- raums die studentische Korona bei öffentlichen Disputationen gelegentlich ihren Beifall und ihr Mifsfallen ziemlich lärmend kundgab, war freilich unpassend, aber doch sehr erklärlich, wenn die Disputanten selbst sich in eine leidenschaftliche Kampfeswetse und auf persönliche An- griffe einliefsen.

Schlimmer waren einige öffentliche Vorgänge, welche zu wahren Aufläufen ausarteten und die akademischen Behörden nicht minder als die Bürgerschaft in Schrecken setzten. Von dem Ansturm der be- leidigten Studenten auf die Wohnung des Kurators von Witzleben und ihrem mehrtägigen spafshaften Auszuge nach Ammendorf haben wir schon gehört.*) Ärger gieng es 1823 zu. Bei einer Schlägerei mit Bauern in dem benachbarten Diemitz im October d* J. w^aren mehrere Studenten gemifshandelt, wofür die beanspruchte Genugtuung nicht erfolgte. Zu dieser Aufregung kam, dafs am 16. Dezember auf Befehl der Ministerialkommission der Studiosus Grosser wegen seiner Betei- ligung an den burschenschaft liehen Umtrieben verhaftet und statt in den akademischen Karzer in das Polizeigefängnis abgeführt wurde. Hierüber empört rotteten sich mehr als 800 Studenten, also fast die gesammte Studentenschaft mit Rappieren und Stöcken bewaffnet auf dem Markte zusammen und verlangte lobend, dafs Grosser dem Karzer überwiesen werde. Die Lage war für die allgemeine Ruhe der Stadt um so bedenklicher, als der Obrigkeit nur geringe Machtmittel, mili- tärischer Seils nur die dort stehende Jägerabteilung mit etwa 150 Mann zu Gebote stand. Man darf es als ein Verdienst des Prorektors Gesenius anerkennen, dafs er sich unter den lärmenden Haufen be- gab und weitere Ausschreitungen durch Erfüllung ihres nächsten Ver- langens verhütete. Anders sah man freilich die Sache in Berlin an, wo man zwischen diesem Auflauf und der Burschenschaft einen ur- sächlichen Zusammenhang wittern mochte. Die Besatzung wurde ver- stärkt und der Landrat Streiber mit der Untersuchung beauftragt, aus

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welcher sich zunächst wenig er^ab, da selbst Gesenius in der Auf- regung und der Dunkelheit keinen der meist vermummten Studenten erkannt hatte. Diese waren übrigens keineswegs beruhigt, sondern widerholten und diesesmal ohne jeden Anlafs rein aus Lust am Länn in der komraenden Sylvesternacht den wüsten Zusammenlauf auf dem Markte und ergiengen sich in Verhöhnungen der Wache, so dafs är* geres nur durch die Besonnenheit des befehlenden Offiziers abgewehrt wurde. Eine ungezogene Fortsetzung fand in der Vorlesung des Pro- rektors Statt» dem nachträglich seine vermittelnde Tätigkeit verübelt wurde. Nachher folgten zahlreiche Verweisungen und ein strenger Tadel des Ministers vom 12. Jan, 1824, welcher die Zuchtlosigkeit am grösten unter den hallischen Studenten fand und die akademischen Behörden, ja die Professoren überhaupt für weitere Störungen ver- antwortlich machte. Die von Gesenius verfafsle Verteidigung der Uni- - versität vom 30, Jan. fand kein günstiges Gehör; vielmehr wurde er % durch den königlichen Erlafs vom 21. Mai des Prorektorats enthoben und der Staatsrat von Jakob zum Prorektor für einen dreijährigen Zeitraum bestellt. Bei dieser unverdienten Mafsregel, welche schwer- lich von dem Minister von Altenstein angeraten war, scheint mehr die Besorgnis vor der Burschenschaft als eine Abneigung gegen Gesenius mitgewirkt zu haben; denn auf die Gegenvorstellung der Universität ergieng zu ihrer Beruhigung ein weiterer Erlafs des Königs vom 7. JuH an den Minister, welcher seiner Milde halber hier mitgeteilt wird: 7,Auf die Vorstellung der Professoren zu Halle am 1. Juni beauftrage ich Sie, dieselben dahin beruhigend zu bescheiden, dafs die erfolgreiche amtliche Wirksamkeit und lautere patriotische Gesinnung ihres Kollegen, des Professors Gesenius, von mir gar nicht in Zweifel gezogen worden I ist und die Verfügung vom 21. May lediglich darin ihren Grund hat» dafs derselbe nach den mir erstatteten Berichten am 16. Dezember v. J. nicht die Besonnenheit und Festigkeit gezeigt hatte, welche in so unruhigen und bewegten Zeiten, wie die hoffentlich vorübergehenden | der Universität, erforderlich sind.^"} Sehr erklärlicher Weise hatte dieser Prorektoratswechsel den Studenten Anlafs zu neuem Lärm ge- geben, worüber Witzleben am 3. Juni berichtete* Allein ein verstän- diger Erlafs des Ministers wies ihn an, nicht von jeder Kleinigkeit

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Aufhebens zu machen; vielmehr sei dafür zu sorgen, dafs die Stu- denten sich in anständigen Vergnögungslokalen bewegen könnten und zu allgemeinen wissenschaftHchen Studien angeregt würden. Wenn der Erlafs zu diesen namentlich die Beschäftigung mit den Naturwissen- schaften rechnet, von welchen er sich eine besondere Anziehungskraft versprach, so wird dieser mehr ideale als klare Rat kaum bis zur An- wendung gediehen sein.

Ähnliehe wenn gleich minder grobe Ausschreitungen kamen in der Neujalirsnacht 1831 und 1833 vor; jene zog fünfzig unmittelbar von dem mit der Untersuchung beauftragten Geheimenrat Delbrück aus Magde- burg angeordnete, aber dann vom Minister genehmigte Verweisungen, diese eine ausführliche Beschwerde der Studenten über die städtische Polizei, beide zusammen das Verbot der öffentlichen Feier der Sylvester* nacht auf dem Markte nach sich, welches übrigens nicht streng befolgt wurde und deshalb noch 1846 durch einen Erlafs des Ministers des Innern eingeschärft werden muste. Dieses Verbot traf übrigens nicht ausschliefslich die Studentenschaft: vielmehr haue zu derartigen Auf- läufen nach sonstiger Art vorwiegend der ausgelassene Pöbel mitge- wh-kt.^^)

Diese Vorgänge können als Ausbrüche jugendlichen Übermuts und verzeihlichen studentischen Dünkels aufgefaisl werden. Schlimmer war die namentlich in den zwanziger Jahren widerholt hervortretende Sucht, sich mit den Gesellen in Schlägereien einzulassen und gegen die Mit- glieder des unteren Bürgerstandes zudringlich und ungeschliffen, selbst roh zu benehmen. Wie weit dieser wenn auch nur in einem kleinen Teile der Studentenschaft vorhandene Hang gediehen war, zeigen z%vei Ministerialerlasse aus dem Juli 1826, welche die freche Sittenlosigkeit der Beteiligten und ihre Neigung zum Trunk rügen und die Entfer- nung der Übeltäter vorsclireiben. Ja der Minister glaubte sich veran- lafst^ den Studenten den Besuch solcher öffentlichen Tanz-, Gast- und anderer Gesellschaften, in denen sich diese Schicht der Bürgerschaft bewege, bis Ostern 1827 überhaupt zu untersagen. Dieser beschämende Erlafs wurde noch dazu auf Anordnung des aufseror deutlichen Re- gierungsbevollmächtigten durch den Druck veröffentHcht und hierbei ziemlich taktlos der V'erkauf von Brantwein an Studenten untersagt.

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was gleichwol der Minister aiifrechl erhielt. Noch am Sehlufs des Jahres erklärte der Minister, dafs der Ton unter den halüschen Stu- denten sich keineswegs gebessert habe und sich fortwährend durch aufifallende Roheit auszeichne; er rügt hierbei, dafs Prorektor und Senate auch die einzelnen Professoren nicht genügend auf Hebung der Sittlichkeit hinwirkten.^*) Ganz Unrecht hatte also Hinrichs mit seiner Schilderung der hallischen Studenten aus jener Zeit nicht, wobei indes nicht vergessen werden darf, dafs das AuflalHge und Rohe überall eher an die Oberfläche tritt als der Anstand und der bescheidene Fleifs. Beachtung verdient auch, dafs die Studenten sich eigentlich nie gegen die akademischen Behörden, kaum einmal gegen einzelne Professoren auflehnten.

Welches sind die Ursachen dieser Zügellosigkeit, welche sich bei einzelnen Anlässen doch über einen grofsen Teil der Studentenschaft ausbreitete? Teils mögen sie in der Ausartung des trotz aller Verbote wuchernden Verbindungswesens zu finden sein, welches sich damals mehr als später mit dem Anspruch auf die Herrschaft über studen- tischen Brauch hervordrängte. Andernteils wird kaum zu leugnen sein, dafs die Änraafsung, welche neben anderen löblichen Neigungen sich in der Burschenschaft als besondere Staatsweisheit, als den Beruf zur Besserung der öffentlichen Ordnungen darstellte und in manchen Köpfen zu ihrer Verachtung, ja zu revolutionären Gedanken führte^ dem Gehorsam gegen die Obrigkeit und der Fügsamkeit in die allge- meine Sitte nicht sonderlich günstig war. Wenn doch Verfafsung und Gesetz der Änderung so sehr bedurften und wenn diese Änderung nur von der akademischen Jugend ausgehen konnte, wie ihr oft genug eingeredet und von ihr gern geglaubt wurde, woher sollte eine beson- dere Achtung gegen die Hüter des Gesetzes kommen? In dieser Rich- tung wird also der Auffassung Treitschkes wol beizupflichten sein. Endlich ist nicht zu bezweifeln, dafs die allzuängsiliche Überwachung der Jugend und die Beschränkung der studentischen Freiheit, welche so weit gieng ihr sogar das Tragen nicht brennender Tabackspfeifen auf der Strafse zu verbieten, gerade den Hang zur Übertretung so törichter Anordnungen wecken muste. Im Einzelfalle kam hierzu die ungeschickte Behandlung des jugendlichen Übermuts, sei es durch die

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städtischen Behörden oder durch den ersten aufserordentlichen Re- gierungsbevollmächtigten, welchem es völlig an Humor in der Auf- fassung der studentischen Denkweise gefehlt zu haben scheint. Auch Delbrück hatte an dieser für seine Aufgabe notwendigen Eigenschaft gerade keinen Überflufs; allein er war von vom herein mit den aka- demischen Verhältnissen vertrauter und überdies trat in den letzten Jahren unsers Zeitraums ungeachtet einzelner Überschreitungen eine gröfsere Beruhigung der Studentenschaft, Überdrufs an den früher be- liebten Narrheiten und mehr Anbequemung an die öffentliche Sitte ein.

Anmerkungen zu Kapitel 22.

1) Min. Akten I N. 1. Vol. 1 N. 9; Kurat. Arch. über Kommunalsteuer- Freiheit von 1826; Univ. Arch. Sect. IV N. 3, 2. 2.

2) Akten der Jurist. Fak., Statuten Vol. 5.

3) Univ. Arch., Acta de 1825 über ein aufgefundenes Briefkonzept.

4) Dekanatsakten der philosophischen Fak. Vgl. über diesen wie über den kurz zuvor ähnlich verlaufenden Habilitationsversuch des Licentiaten Baumgarten B. Haym Das Leben Max Dunckers, 1891 S. 42 f.

5) Kurat. Arch. V. N. 4 Vol. 8.

6) Kurat. Arch. IX, 24 B. Die alten Statuten, welche 1839 durch neue er- setzt wurden, sind bei Koch Die preufs. Univ. II, 467 abgedruckt. Selbst das Alter für die Zulassung der zum Besuch berechtigten Hausgenossen der Mitglieder wurde statutarisch festgesetzt: § 16 „Als erwachsen werden Knaben über vier- zehn und Mädchen über zwölf Jahre angesehen^.

7) Hall er Die Lebensgeschichte eines alten Hallensers.

8) Arnold Rüge Aus früherer Zeit, 4 Teile, 1862—67.

9) Rüge Aus früherer Zeit IV, 450.

10) Geh. Staatsarch. Rep. 92, v. Allenstein A. N. 7 b.

11) Univ. Arch., Polizei- und Disziplinar -Angelegenheiten Vol. III; Verbin- dungswesen Vol. III.

12) Kurat. Arch. X, 6.

13) Univ. Arch., Unziemlichkeiten in den Hörsälen; Polizei- und Disziplinar- Angelegenheiten Vol. III.

14) Akten der theol. Fak.; Univ. Arch. Verbindungswesen III; Kurat. Ar- chiv VI a. 34. Delbrück vollzog auch diese Untersuchung mit grofsem Geschick.

15) Univ. Arch., Excess in der Neujahrsnacht v. 1831; Senatskonsuite Vol. I, Kurat. Arch. VII, 2.

16) Kurat. Arch. VL a. 34.

Sechstes Buch.

Die Gegensätze und ihr Ausgleich. Fortschreitende Teilung der Lehrgebiete.

1840—1892.

Schnder, UniTenitit Halle, n. 15

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Kapitel 23'

Das Jahrzehnt der Bewegung; 1840-1850.

§ 71. Die Entwiekelniig,

Es ist schon (II, 208) bemerkt» dafs die französische Umwälzung von 1830 auf die Stimmung und Hallung unserer Universität einen bemerkbaren Einflufs nicht geübt habe; selbst der rasch fortstürmende i Rüge war ihr anfangs abhold gewesen und die düstere Sorge, welche rjenes Ereignis in Niebuhr wachgerufen hatte, schien überhaupt unbe- gründet. Die burschenschafttichen Regungen nicht nur unter der akademischen Jugend sondern auch in den wenigen Universitätslehrern, welche sich ihnen anfangs geneigt gezeigt hatten, waren erloschen, hauptsächlich wol weil trotz aller sonstigen politischen Sehnsucht ihre Unreife und Aussichtslosigkeit immer klarer zu Tage trat. Ähnlich lag es auf kirchlichem Gebiete: die mäfsige Bewegung, welche an die Gründung der Union, den Erlafs der landeskirchlichen Agende geknüpft war, hatte über die engen nächstbetroffenen Kreise hinaus keine Teil- nahme geweckt und so lebhafter Streit sich zwischen dem ausklingen- den Rationalismus und der widererwachten Orthodoxie entspann, so sliefsen die so scharfen Gegensätze einstweilen mehr im theologischen als im eigentlich kirchlichen Leben zusammen. Die Provinziallandtage, Ersatz und Vorbereitung für eine allgemeine Landes Vertretung, waren mit ihren Verhandlungen auf verschlossene Räume angewiesen; kaum die von der Staatsregierung bestätigten Ergebnisse %vurden bekannt, von dem Gange der Beratungen, dem Kampfe der Meinungen drang nichts über die Sitzungssäle hinaus. Man bewunderte wol die Helden der französischen Rednerbühne und beneidete die süddeutschen Kam- mern um ihre Beredtsamkeit ; das junge Deutschland regte sich mit

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heifseni aber unklarem, nicht selten abschreckendem Verlangen, Aber bestimmte Wunsche, auf Umgestaltung der staatlichen und kirchlichen Verfassung mit einigem Nachdruck und in folgerechter Verknüpfung gerichtet, worden in Preufsen um so weniger laut, als die Verwaltung des Landes sich verständig und gedeihlich erwies. So bot der preufsische Staat nach 1830 das Bild eines Stilllebens, während dessen er sich von den schweren Anstrengungen und Opfern der Freiheits- kriege erholte und, wie sich bald zeigen sollte, Kraft zu neuer Be- wegung einsog. An diesem friedlichen Zustande hatte die dankbare Verehrung des alternden Königs ihren reichen Teil; auch wüste jeder- mann, dafs er, der so sehr gelitten, so viel für die wirtschaftliche Er- starkung seines Volks getan, den Frieden mit Umsicht erhalten, die Wissenschaft im ganzen ihrem freien Walten überlassen und nach Ver- hältnis der wachsenden Staatsmittel unterstutzt hatte, w-eiter gehenden staatlichen und kirchlichen Bestrebungen, die namentlich eine stärkere Beteiligung des Volkes an dem öffentlichen Leben verfolgten, eine ent- schiedene Abneigung, kaum ein Verständnis entgegenbringen würde. Diese Ruhe endete mit der Thronbesteigung Friedrich Wilhelms IV, dessen reicher, beweglicher, mit mancherlei Kenntnissen und An* scliauungen ausgestatteter Geist selbst die Sehnsucht nach einer frischeren Ent Wickelung des Volkslebens ungeduldig empfand. Die Notw^endigkeit der Eröffnung neuer Wege hatte er mehr gefühlt als klar erkannt: er war bereit in Staat und Kirche dem Volke eine Mit- wirkung zu gestatten, soweit das Be wustsein seiner königlichen Ver- antwortlichkeit, seine eigentümliche Auflassung der allgemeinen Zwecke, seine Abneigung gegen den verstandesmäfsigen Liberalismus, sein Ab- scheu vor Frankreich, seine Ergebenheit gegen das oesterreichische Kaiserhaus dies zuliefs. Ein Gegner der Aufklärung war er besonders von dem mystischen Bestandteile des evangelischen Glaubens ergriffen, die katholische Kirche beneidete er um ihre Pracht, ihre geschlossene Gliederung, war auch gerecht und klug genug, um einzusehen, dafs ihr mit polizeilichen Mafsregeln nicht beizukomnien sei. Was ihm aus der Vergangenheit mit dem Schimmer romantischer Herrlichkeit um- kleidet erschien, das wünschte er zu erhalten, zu vertiefen, neu zu beleben. Der Gegenwart mehr abgewandl als einem Staatsmanne ge-

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stattet und heilsam ist, suchte er Widersprechendes, Freiheit und Ge- horsam, zu vereinigen^ ohne doch für beides durchsichtige und lebens- fähige Formen zu finden ; auch im Verkehr mit anderen Staaten be- stimmte ihn hergebrachte Neigung weit mehr, als sich mit dem Vorteil des eignen Volks vertrug.

So kam es, daCs er in seinen ersten Kundgebungen die nunmehr mit einiger Wärme, aber anfangs auch mit herzlichem Vertrauen ge- äufserten Wünsche des gebildeten Volkstums befriedigen zu vpollen schien; als er sich aber misverstanden glaubte (wie sollte man ver- stehen, was unklar war mid einander widersprach!)» wandte er sich mit scharfem Ausdruck gegen Bestrebungen^ welche den Gehorsam gegen die Krone, die kirchliche Mystik, die ständische Gliederung des Staats in Frage stellten. Was war, sollte verklärt, altes wider belebt, schlechthin neues nicht geschaffen werden; seine Auffassung des Staats zeigte ein grundverschiedenes Gesicht von dem, was ihm die be- scheidenen Anträge der Provinzialstände, die lauteren Forderungen der Presse entgegenbrachten. Denn gerade die gebildeten Schichten des Volks einschliefslich eines grofsen Teils des Beamtentums strebten nach weit reichender Beteiligung am Staatsleben, teils weil sie die Kraft dazu in sich zu spüren meinten, teils um die gefährliche Kluft zwischen der Slaatsregierung und den Untertanen durch ein vertrauensvolles Zusammenwirken zu überbrücken, einzelne weiterblickende wol auch, weil sie die politische Vereinsamung Preufsens, die Ohnmacht Deutsch- lands innerhalb der europäischen Staatenfamilie bitter empfänden und die Abhilfe dieses schweren Übelstandes nur von der Überführung Preufsens in die neuen Staatsformen erwarteten. Man durfte doch glauben, dafs der hochgebildete König in diesem Streben das Recht und die Zweckmäfsigkeit nicht verkennen werde; man wurde tief ver- stimmt, wenn man für solche vaterländische Vorstellungen herbe Zu- rechtweisungen von solchen Staatsbeamten eintauschte, bei denen man eine tiefere Einsicht in die lebendigen Kräfte des Staats, eine unbe- fangene Auffassung der Gegenwart nicht warzunehmen vermochte.

Indes das Verbot, die Abweisung hätte man noch eher mit Ruhe hingenommen; was aber fort und fort reizte, zu Widerwillen und Spott heraus forderte, das waren die unbeholfenen Belehrungsversuche, mit

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denen die Slaatsregierung ihre ablehnenden Bescheide verbrämte. Gerade dies war aber das Ungeschick, an welcher die Verwaltung des übelberatenen Eichhorn krankte; die treuen Genossen Altensteins, welche die notwendige Eigenbeweg^ung der Wissenschaft verstanden und zum Heile des Staates förderten, musten zurücktreten hinter der schulmeisterlichen Weisheit, welche sich vermafs diese Ent Wickelung in wortreichen Erlassen und mit steigender Empfindlichkeit in andere Bahnen zu lenken und selbst Meister der Wissenschaft für ihre auf die Gegenwart gerichteten Worte abzukanzeln. Auch konnte nicht fehlen, dafs bei diesen ohnmächtigen Versuchen das Kind mit dem Bade ausgeschüttet wurde: weil der Rationalismus hohl, zum Teil un- christlich geworden war, darum wurden hochverdiente Forscher und Lehrer auf dem Gebiete der orientalischen Sprachen, welche dem Rationalismus nicht ergebeUj aber verwandt waren, scheel angesehen, und weil die quietistische Richtung des Hegeischen Systems neben sich eine in Forschung und Lehre radikalere Abzweigung der Schule ent- stehen sah, zu welcher der Meister sich gewifs nicht bekannt haben "v^ürde, deshalb sollte wo möglich das ganze System aus dem akademi- schen Lehrkörper verbannt und durch ein anderes ersetzt werden, das einzelne Mängel Hegels allerdings aufdeckte» aber seine greisenhafte Unfruchtbarkeit weder damals noch später losgeworden ist.

Laut sollten also die gelehrten Körperschaften nicht mehr sagen, was sie über Zeitfragen dachten, und wenn sie die von ihnen ver- folgten Richtungen offen verteidigten, so waren sie eines Tadels sicher, an dem noch mehr die Form als der Inhalt abschmeckend erschien. Was blieb den redelustigen oder den mit öffentlichen Reden Beauf- tragten übrig, als sich andeutungsweise und versteckt in einer Weise zu äufsern, welche geeignet war den unvermeidlichen Tadel als un- zutreffend abzulehnen, ohne doch die eigne Meinung zu verleugnen? So verfuhr die Berliner Akademie der Wissenschaften mit ihrem Fest* redner Fr, von Raumer, so unter den Universitäten sehr vorsichtig Berlin, herausfordernder und spöttischer Königsberg und Halle* Die Albertina in Königsberg hatte dem berühmten Physiker Wilh. Weber nach der Göttinger Gewalt maferegel ein ehrendes Doktordiplom zuge- schickt, in welchem sein Verdienst propter miendatam hiimmu pro-

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gresauä rationem gepriesen wurde. Eichhorn sah und rügte hierin das Lob politischen Forlschritts und muste die Antwort hinnehmen, dafs man die berühmte Abhandlung Webers über die Theorie des mensch- lichen Geheos gejueint habe. Schön war das zweideutige Versteck- spielen in diesem stilistisclien Kunstwerke Lobecks gerade nicht; es sollte aber ein Gegenbild in Halle finden.

Wir wissen schon, dafs ein amtlicher Bericht des Kurators Pernice 1844 über das Aufkommen einer regienmgsfeindlichen Gesinnung seit 1838 klagte, als deren Vertreter er Meier und Pott bezeichnete. Er hätte eher Rüge nennen können» wenn dieser noch ein tätiges Mitglied des Lehrkörpers gewesen wäre. Richtig ist, dafs zu jenen beiden sich später andere gesellten: der Archaeologe Rofs, in der Politik reform-

I bedürftig, in der Wissenschaft bis zum Übermafs bei dem Alten be- harrend, und der Zoologe Burmeister, dieser ohne politisches Ver- ständnis, was er durch lärmende und ungemessene Forderungen zu

f verdecken suchte, dazu von den anderen Hinrichs, welcher seine freieren Anschauungen in Vorlesungen über den Staat kundgab, und nament- hch der junge Historiker Max Duncker, der eigentliche politische Ver- stand dieser Genossenschaft, ein Zögling der Hegeischen Schule von gründlicher gesell ich tlicher Bildung, in Mafs und Auffassung weit ver- schieden von dem ihm persönlich befreundeten Rüge. Von seinem akademischen und wissenschaftlichen Wirken wird später die Rede sein. Diesen gegenüber fehlte es nicht an strengen Anhängern der alten Regierungsschule unter dem Vorantritt von Pernice und Leo, von denen dieser sich allzuoll zu ungeschlachten Ausfällen hinreif^en liefs. Ihnen schien verwerflich, was jene in vormärzlicher Zeit he- gehrten: reichsständische Vertretung in Preufsen, Freiheit der Presse, und ungehindertes Bekenntnis der Wissenschaft, Der freien Presse hat sich doch Leo ohne Scheu bedient, wenn auch nur um zu ver- dammen, wer und was ihm gegen unbeschränkte Herrschaft in Staat und Kirche zu streiten schien; zur Gerechtigkeit gegen die andere Richtung hat er es nie gebracht, obschon ihm gelegentliche Teilnahme an dem persönlichen Wole der Gegner, menschliches Mitgefühl, auch anständiger Sinn nicht schlechthin abgesprochen werden kann. Dafs aber Pernice, der gesinnungsverwandte Vertreter des Ministers, jene

Richtung mit besonderer Schärfe bekämpfte und, wie man nur zum Teil mit Grund annahm, sein amtliches Ansehen zu ihren Ungrunsten geltend machte, hat den Kampf besonders verbittert und zu leiden- schaftlichen Vorgängen geführt. Einstweilen verlockte dieser Zustand auch hier zu einer verdeckten Kampfes weise gleich der aus Königsberg berichteten; man ergofs seinen Groll gegen die Regierung bei der Habilitation gegen solche Ankömmlinge, welche im Gerüche besonderer Heeresfolge gegen den Minister, gegen Hengstenberg oder Leo standen, und man wickelte bei festlichem Anlafs seinen Freisinn in anscheinend unverfängliche Ausdrücke ein, welche allenfalls auch einer anderen Deutung iahig waren.

Der amtliche Glückwunsch, welchen die Friedrichsuniversität der Schwesteranstalt in Königsberg zu ihrem drei hundertjährigen Bestehen darbrachte, war von Meier, dem Professor der Beredsamkeit abgefafst. Er hatte in ihm die Königsberger Amtsgenossen gelobt, dafs sie sich nicht vom Vaterlande getrennt, sondern die Gesinnungen ihrer Mit* bürger geteilt, endlich es vorgezogen hatten, sich lieber durch freies Bekenntnis der Wahrheit den Hafs der Dunkelmänner zuzuziehen als durch Verschweigen und Heuchelei sich Gunst zu verdienen. Darüber wurde ihm am 10* October 1844 ein protokollarischer Verweis erteilt, aber Abschrift des Protokolls und des vorangehenden Ministerialerlasses verweigert, wogegen der rheinische Beobachter, welchem man nähere Beziehungen zur Regierung zutraute, bald darauf indiskrete und ent- stellende Mitteilungen über den Vorgang mit Berufung auf das Pro- tokoll brachte. Meiers Antwort war die Erklärung, dafs er gar nicht verstehe, was man ihm zur Last lege, da er nur unverfängliches und selbst patriotisches ausgesprochen habCj und das Gesuch um Entbin- dung von der Professur der Beredsamkeit. Hiermit war freilich der Kurator, welcher einen verschärfenden Bericht beifügte, und der Minister einverstanden, der nicht unterliefs seiner Genehmigung des Gesuchs vom 16* April 1845 noch Worte des Unmuts beizufügen. Allein die sachliche Folge dieses ungeschickten, in der Vorenthaltung der erbetenen Abschrift auch ungerechten Verfahrens war eine arge Unbequemlich- keit für den Minister wie für die Universität, Denn Berohardy, der zunächst zum Eintritt in das erledigte Amt aufgefordert wurde, erbot

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sich zwar zur Abfassung der lateinischen Vorreden zu den Vorlesungs- verzeichnissen» lehnte aber die Übernahme der Festreden ab; dasselbe tat der fertige Lateiner Fritzsche, an den sieh der Minister in seiner Verlegenheit gewendet halte. Ja Bernhardy verweigerte auch die fernere Herstellung der Proömien, da ihm von Rektor und Senat verübelt war» dafs er in einem derselben sich gegen einen hocinnütigen Angriff des Professors Rofs auf Wolf und die ganze neuere Philologie gewehrt hatte. So entstand eine empfindliche Lücke, welche erst nach dem tAbgange Eichhorns am 13. Juni 1848 durch abermalige Übertragung rder bezeichneten Professur an Meier, nunmehr unter seiner Zustim- mung, ausgefüllt wurde, Er wartete dieses Amis bis zu seinem Tode 1855, worauf es an Bergk übergieng. Es erhellt aber, wie sehr durch ein so unbedachtes Verfahren die Achtung vor einer Regierung ge- schmälert werden muste, welche statt unbedeutendes zu übersehen den Gegner zwar zu reizen, aber nicht einmal zu strafen vermochtet)

Nicht viel anders verlief der Handel mit Hinrichs» welcher die be- sorgte Anfrage des Ministers über seine politischen Vorlesungen durch ihren Druck beantwortete; er wurde am 13, Februar 1844 bedeutet, dafs es nicht jedermanns Sache sei sich auf Staatskunst zu verstehen und dafs er besser tue sich solcher Vorlesungen in Zukunft zu ent* halten.

Ebenso eifrig und im Grunde ebenso wirkungslos schritt der Mi- nister gegen rationalistische Bewegungen ein, obschon die Universität hierzu eigentlich wenig Anlafs bot. Gegen kirchliche und dogmatische Bevormundung w^ar die überwiegend noch im Banne des alten Ratio- nalismus liegende Provinz Sachsen besonders empfindlich. Als daher in den marsgebenden Kreisen der Staatsregierung die Neigung deutlich hervortrat, die evangelische Kirche an ein enges Bekenntnis zu binden und dementsprechend unter ein strenges Regiment zu stellen, ver- einigten sich zunächst rationalistische Geistliche der Provinz zu gemein- samer Abwehr dieser Gefahr unter dem Namen der protestantischen Freunde, der Lichtfreunde, wie sie bald im Volksmunde hiefsen. Ihr ausgesprochener Zweck w^ar, auf dem Grunde des Evangeliums und im Geisle der evangelischprotestantischen Kirche das noch unvollendete Werk der Reformation weiter entwickeln und vollenden zu helfen. Wie

sich bald zeigen sollte, verstanden die Stiramführer unter dieser Vollen- dung der Reformation die Befreiung der evangelischen Gemeinde von dem Ansehn der Heiligen Schrift oder, da dies nicht unverhüllt zugc*- standen wurde, die Auslegung der Schrift nach der Auffassung des platten Rationalismus. Dieses Ziel trat in jener verschwommenen Er- klärung freilich nicht scharf hervor, wurde auch nicht von allen denen geteilt, die sich in rasch wachsenden Volksversammlungen zur Gegner- schaft gegen die vorbezeichnete hochkirchliche Strömung bekannten.

Zur Erstarkung der Bewegung diente, dafs auch reichere Geister sich zeitweilig ihr anschlössen, ura sie zu vertiefen und so weit zu be- festigen, dafs an ihr die hochkirchlichen und starrkonfessionellen, auch wie später zu Tage trat unionsfeindlichen Pläne einer Borhner Hof- und Kirchenpartei zu nichte würden. Zu diesen reicher ausgestatteten konnte man den gealterten Wegscheider, welcher den protestantischen Freunden gelegentlich seine Teilnahme bezeugte, kaum noch rechnen, wol aber den Privatdozenten der Theologie Karl Schwarz und den aufserordentlichen Professor der Geschichte Max Duncker: jener be* müht, seine von dem gewöhnlichen Rationalismus weit abliegenden theologischen Anschauungen, welclie sich wesentlich auf Schleiermacher stützten, in die Menge zu giefseui dieser hauptsächlich von dem Ge- danken geleitet, die kirchliche Bewegung auch mit politischem Sinn zu zu füllen und zu Gunsten staatlicher Freiheit zu verwerten. Aus dieser Voraussetzung liatten beide in der Hallischen Versammlung der pro- testantischen Freunde am 6, August 1845 geredet, jener gegen den Autoritätsglauben, dieser um darzutun, aus welchen Gründen die Kirchenreformation des seclizehnten Jahrhunderts ihr politisches Ziel verfehlt habe. Bei der Masse der Zusammenströmenden stiegen der Staatsregierung ernste Besorgnisse auf: am 10. August dess* J. verbot der Minister des Innern die ferneren Versammlungen der Licht freunde, wenn sie den Charakter von Volksversammlungen annähmen oder auch sich als geschlossene Gesellschaften bilden wollten, und dieses Verbot wurde durch den Minister Eichhorn am 23. Aug. der Univer- sität mit der Veranlassung mitgeteilt, die beteiligten Dozenten hiervon protokollarisch in Kenntnis zu setzen* Dies waren aufser den ge- nannten auch Niemeyer und Francke. Hieran liefs sich indes der Mi-

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nister nicht genügen : Schwarz und Doncker wurden besonders verhört, da über ihre Reden Zeitungsberichte bedenklichen Inhalts erschienen waren. Beide erklärten, dafs ihre Worte in den Zeitungen entstellt seien; Schwarz insbesondere behauptete, nicht gegen die Autorität Christi, wie ihm Schuld gegeben war, sondern gegen die buclistäbliche Geltung der Schrift gesprochen zu haben* Betreffs Dunckers erkannte der Minister die Entstellung an, verlangte aber, dafs er selbst eine Berichtigung der Zeitungsangaben veröflfentliche. Dies lehnte Duncker mit Grund ab, da seine Rede demnächst vollständig im Druck er- scheinen werde. Allein der Minister ordnete am November doch an, dafs seine protokollarische Auslassung von Amts wegen durch den Kurator in der Leipziger Zeitung abgedruckt wurde. Hatte der Minister beabsichtigt, hierdurch den Professor Duncker entweder mit seinen Gesinnungsgenossen oder mit seinen Amtspflichten in Widerspruch zu setzen, so wurde diese Absicht durch den Druck der Rede gänzlich vereitelt. Übrigens fand Duncker mit seinen Freunden doch Gelegen- heit, bei besonders zu diesem Zwecke veranstalteten Festessen seine Mitbürger über politische Tagesfragen zu unterrichten,

Wegscheider hülste seine einmal kund gegebene Teilnahme an den protestantenfreundlichen Bestrebungen, wie überhaupt seine theo- logischen Überzeugungen durch Vorenthaltung einer Ordensauszeich- nung bei der Feier seines fünfzigjährigen Doktorats. Der Minister erkannte am 23. Dezember 1846 seine gewissenhafte Treue und sein redliches Forschen nach Wahrheit an, belehrte ihn aber zugleich, dafs der Geist, welcher früher der Behandlung der Theologie die fast allge- mein vorherrschende Richtung gegeben habe, weder die Forderungen der Wissenschaft noch die Bedürfnisse des kirchlichen Lebens befriedigt habe und deshalb der neueren theologischen Ent Wickelung habe Raum geben müssen. Dafs und warum er für ihn eine Auszeichnung nicht habe beantragen können, sollte ihm der Kurator vertraulich eröffnen: sicher eine recht angemessene Art, das Fest des Greises zu verschönen.

Schlimmer ergieng es Schwarz: da er auch sonst der Irrgläubig- keit verdächtig war, so wurde ihm die Fortsetzung seiner akademisclien Lehrtätigkeit untersagt. Als Schwarz die Aufhebung dieses Verbots nachsuchte, gab ihm der Minister auf, sich schriftlich über seine Stel-

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lung zu den Grundprincipien der evangelischen Kirche zu erklären. Dies geschah 1847 durch sein Buch über das Wesen der Religion. In dem hierüber von der theologischen Fakultät erforderten Gutachten erklärten sich drei Mitglieder» Wegscheider, Thilo, Fritzsche für, Tholuck, Müller, Herzog gegen Aufhebung* des Verbots; Hupfeld forderte aber die Widerzulassung sogar als einen Akt der Gerech tigkeil. Bei der üngeneigtheit des Ministers schleppte sich die Sache hin, bis nach Eich- horns Abgange der neue Minister Graf Schwerin am 29. April 1848 das Gesuch Schwarzens genehmij^e und ihm aufserdem eine Summe von 300 Thalern aufserordenLlich bewilligte. Es darf gleich hier hin- zugefügt werden, dafs Schwarz im October 1848 einen Ruf an die Universität in Zürich erhielt, aber in Halle bleiben zu wollen sich er- bot, wenn er dort zum aufserordentlichen Professor mit einigem Ge- halt ernannt werde. Die Gesinnungen waren wol auf beiden Seiten milder, die Gerechtigkeitsliebe gröfser geworden: die nochmals befragte Fakultät erklärte nun mit entschiedener Mehrheit die Schrift über das Wesen der Religion für eine ausgezeichnete und verdienstliche Leistung, wollte aber den Verfafser lieber in der philosophischen Fakultät wissen, Gleichwol beförderte ihn der damalige Minister von Ladenberg am 1. Jan. 1849 zum aufserordentlichen Professor der Theologie unter Beilegung eines bestimmten Gehalts. Wie stark übrigens Schwarz die aus den licht freundlichen Bestrebungen erwachsenen Bildungen freier Gemeinden als törichte Versuche verurteilte, religiöse Gemeinschaften ohne Religion zu gründen und durch blofse Negationen Gemütsbedürf- nisse zu ersetzen, hat er in seiner späteren Schrift zur Geschichte der neuesten Theologie (1856 S. 244) offen ausgesprochen.^)

Dafs unter solcher Behandlung das Vertrauen der Professoren auf eine unbefangene Würdigung ihrer Tätigkeit schwand, dafs sich bit- tere Feindschaften unter ihnen einschlichen, dafs diese Verbitterung - sich besonders gegen den Kurator kehrte, in dessen strenger und ein- seitiger Gesinnung man den Ursprung der ministeriellen Mishandlungen suchte, kann nicht überraschen. Diese böse Entfremdung trat deoni auch bei einzelnen Anlässen in einer Form und Hitze hervor, welche keinem der Beteiligten zum Lobe, zur Befriedigung, zum Nutzen ge- reichte. Es ist eben erzählt» dafs dem Professor Meier die Abschrift

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der ihm protükollarisch erteilten Rüge vorenthalten wurde und dafs gleichwol über den Vorgang in öffentlichen Blättern, welchen man nähere Beziehungen zur Staatsregierung beiraafs, ziemlich genaue Angaben erschienen. Es war erklärlich, wenn aucli nicht eben würdig und noch dazu unvorsichtig, dafs Meier sich über den Kurator» den er für den Urheber dieser Zeitungsmitteilungen ansah, in Gegenwart anderer Pro- fessoren höchst abscliätzig und verletzend äufserte. Dies wurde von einem der Hörer, Rosenberg, welcher als ein genauer Freund Pernices die Beleidigung auch auf sich bezog, immittelbar zur Kenntnis des Ministers gebracht. Eichhorn verfügte am 2. Febr. 1846, dafs dem Gesetze freie Anwendung verstattet werden müsse, da der Prorektor und das Generalkonzil ungenügende Erklärungen abgegeben hätten; er habe demnach die Einleitung einer fiskalischen Untersuchung gegen Meier wegen der dem amtlichen Organ des vorgesetzten Ministeriums zugefügten schweren Beleidigung bei dem Oberlandesgericht in Naum- burg beantragt. Dafs der Minister zugleich die Professoren zur Auf- recht erhaltung der Würde und des Wolanstandes mahnte, war in der Ordnung, Die Untersuchung» welche durch drei Instanzen verfolgt wurde, endete mit der vorläufigen Freisprechung Meiers, weil der Wortlaut seiner Äufsermig nicht genau festzustellen wäre, also widerum mit einem Miserfolge des Ministers.

Die Nachwirkungen des Vorfalls waren jedoch hiermit nicht er- ledigt. Rofs lehnte die Wahl in den akademischen Senat ab» weil er sich ün Auslande an unverholene Meinungsäufserung gewöhnt habe und zur Verhütung jeder etwaigen Misdeutung es deshalb vermeiden müsse, mit dem Angeber jener Beleidigung in demselben Beratungs- körper zu sitzen. Der Prorektor d'Alton sah diese Ablehnung als rechtsgiltig an und wurde dieserhalb vom Minister getadelt, und als er hierauf sein Prorektorat niederlegen wollte, zog er sich am 7, Sep- tember 1846 eine weitere Rüge zu. Dafs nach allem gerade Rofs für das Jahr 1847/48 zum Prorektor erwählt wurde, läfst die Stimmung in der Mehrheit der Professoren deutlich erkennen. Der Minister be* stätigte aber die Wahl nicht und ernannte aus eigener Befugnis auf Grund des mehrerwähnten Organisationsstatuts vom 10. April 1804 den Physiologen Volkniann zum Rektor, welcher im Wahlgang die

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meisten Stimmen nach Rofe erhalten hatte. Über diese vermeintliche Eigenmächtigkeit entstand im Generalkonzil grofse Aufregung, da jenes Statut wenigstens betreffs der Prorektorwahl durch den Erlafs vom 29, Aug. 1816 aufgehoben sei; allein die juristische Fakultät erkannte das Vorgehen des Ministers als zulässig an und so blieb es bei der getroffenen Mafsregel, bis ein Erlafs des Grafen Schwerin vom 13. April 1848 das freie Wahtrecht des Konzils nach dem angezogenen Erlasse von 1816 anerkannte.*) Auch abgesehen von dem rechtlichen Bedenken barg sich in der Ernennung Volkmanns sachliche Unzuträg- lichkeit: der vortreffMche Mann, welcher sein einträgliches Lehramt in Dorpat vor wenigen Jahren zur Warung seiner Unabhängigkeit frei- willig aufgegeben hatte, glaubte seine loyale Annahme des unwill- kommenen Auftrags durch besondere Erklärung vor den akademischen Behörden rechtfertigen zu müssen, sicher für den Prorektor eine wenig erquickliche Lage.

Schliefslich soll erwähnt werden, dafs Meier, welcher bei einer Erörterung über das philologische Seminar in seiner Leidenschaft den Kurator abermals der Intrigue beschuldigt hatte, mit einer erbeblichen Ordnungsstrafe belegt wurde, woran allerdings den Minister kein Ge- richt hindern konnte,'^)

Man sieht: Ungeschick und Misgeschick in den ministeriellen Mafs- regeln folgten sich in langer Kette, und nicht allein Halle muste unter solchen Verkehrtheiten leiden. Dazu kam, dafs das einzige Heilmittel, welches der Minister seinerseits zur Überwindung der verhafsten Rich- tung im Lehrkörper hätte verwenden können, die Berufung anders ge- sinnter Professoren, bei seinem Mangel an klarer Entschiedenheit nicht ergriffen wurde. Wiederholt erwog er mit Pernice, der Minister in langen Verfügungen, der Kurator in längeren von Bedenken strotzenden Berichten, ob Karl von Raum er, Nägelsbach und ähnliche nach Halle zu rufen seien. Immer überwogen die geschäftlichen, für eine ent- schlossene Verwaltung doch leicht zu überwindenden Anstände; bei Nägelsbach kam freilich seine Unlust nach Halle zu gehen hinzu. Hätte der Minister seinem Willen rücksichtslos Geltung verschafft^ ohne mit

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*) VgL oben n, 92.

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der Universität überflüfsige und stets angefochtene Erörterungen zu pflegen, er würde seinen Zweck eher erreicht und zugleich die Aufrei* zung der Gemüter vermieden haben* So gelang ihm nur, seine Anhänger in peinliche Lagen zu versetzen und unter den anderen auch unmittel- bar nicht Betroffenen eine hochgradige Erbitterung, ja Widerwillen und Cberdrufs über eine so kurzsichtige und ohnmächtige VerwaHung zu erzeugen. Die Frucht dieses Verfahrens sollte bald erschreckend hervorbrechen. Wie weit war doch der Minister Eichhorn von dem Staatsrat Eichhorn verschieden, der mit Klarheit, Tatkraft, diplo- matischer Geduld und Klugheit die Gründung und Ausbreitung des Zollvereins förderte: ein deutlicher Beweis dafür, dafs die feine und vielgliedrige Aufgabe des Unterrichtsministeriums ein Verständnis und eine Sinnesart fordere, welche keineswegs von jedem sonst tüchtigen Verwaltungsbeamten erwartet werden darf.

§ 72. Ber Aasbmcli.

Die Überzeugung, dafs dem Volke, mindestens den gebildeten Ständen ein gröfserer Anteil an dem staatlichen Leben gebure, hatte seit 1840 an Umfang und Stärke stetig gewonnen; sie erhielt durch die eben geschilderten Vorgänge, deren ähnliche sich auch in anderen Verwaltungszweigen widerholten , eine wirksame Unterstützung und leider auch eine Beimischung von Bitterkeit- Dafs eine verfassungs- mäfsige Erweiterung der staatlichen Freiheit nicht zu umgehen sei, dafs mit ihr das Band zwischen den deutschen Staaten und Stämmen inniger und lebensvoller werden müsse, war auch dem Könige von Preulsen weder verborgen noch schlechthin zuwider, so unklar er über beides dachte und so leicht er sich von der Ausfuhrung der hierauf gerichteten Pläne durch seine Ergebenheit gegen Oesterreich zurück- halten liefs. Aus dieser Erwägung hatte er 1847 den vereinigten Landtag berufen, welcher eine bedeutende Zahl begabter Redner ver- einigte und durch seine mit vaterländischer Wärme vor der Öffent- lichkeit geführten Verhandlungen die schönsten Hoffnungen erweckte. Der unbefriedigende Abschlufs dieser von der gespannten Teilnahme des deutschen Volkes getragenen V^ersammlung steigerte die unzufriedene

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Erregung der Gemüter, so dafs die freiheitlichen Bewegungen in Italien, mehr noch die französische Umwälzung im Februar 1848 auch in Deutschland die Köpfe erhitzten und zu ähnlichem Tun fortrissen*. Aus dieser verhängnisvollen Verknüpfung erklären sich die stürmischen Vorgänge auf deutschem Boden, deren beklagenswerter Verlauf hier der Ohnmacht, dort dem Ungeschick der regierenden Mächte zur Last fielen; es war das lähmende Bewustsein manigfacher Versäumnis und auch wirklicher Verschuldung, welches vor dem Aufstande zurückwich, statt ihn mit Entschiedenheit niederzuwerfen. Auch in Preufsen schied das alte Ministerium, um neuen Männern Platz zu machen, ^velche nach ihrem Auftreten im Vorjahre das Vertrauen der Bürger, wenn auch leider nicht die klare Entschlossenheit und die Übung des Re- gierens zu ihrer schw^eren Aufgabe mitbrachten.

Es verstand sich, dafs nach diesem Wechsel diejenigen Körper- schaften, welclie die Bedrückung des öfTentlichen und selbst des wissen- schaftlichen Geistes besonders empfunden hatten, ihre frühere Selbst- ständigkeit wider forderten, ja nach neuen Rechten und Bildungen strebten, deren Gestalt und Abgrenzung ihnen selbst nur in unklarenj Umrissen vorschwebten. Vor allen verlangten die Universitäten zurück, was ihnen die Buiidesbeschlüsse genommen liatten; welche weiteren Bedingungen zu erfüllen seien, um ihnen zu neuem und frischem Leben zu verhelfen, das sollte dann unverzüglich erw^ogen werden.

In Halle gieng diesen Bestrebungen ein tragikomisches Vorspiel voran. Der aufserordentliche Professor des Staatsrechts Wippermann hatte in einer halböffentiichen Gesellschaft am 1. März geäulsert, daß , unter Umständen eine sittliche Verpfliclitung zur Revolution vorliegen' könne, worauf Leo nach seiner Weise mit groben persönlichen Aus- fällen geantwortet hatte. Da dieser Vorgang sofort in weiteren Kreisen bekannt wurde, so geriet auch ein Teil der Studentenschaft in eine besorgliche Aufregung gegen Leo; dieser erkannte deshalb in einer schriftlichen Erklärung vom 9. März an, dafs er zwar in der Sache seine Ansicht aufrecht erhalte, aber zu seinen Ausdrücken gegen Wippermann nicht berechtigt gewesen sei. Diese Erklärung las der Prorektor Volkmann in der Aula den Studenten zu ihrer Beschwichtigung vor, was zwar von ihnen mit Beifall begleitet, aber von vielen Pro-

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fessoren picht mit Unrecht als wenig angemessen getadelt wurde. Wippennann selbst war weder mit der Erklärung Leos noch mit dem Verhalten des Prorektors zufrieden und wies erzürnt alle weiteren Vermittelungsversuche ab; selbst als Leo, dem inzwischen die vorbe- zeichnete Gesellschaft (das Museum) ihre Misbillignng seines Auftretens zu erkennen gegeben hatte, am 11. März seine Worte noch unum- wmidener zurücknahm, lehnte Wippermann jede Verständigung ab, zumal er einer Genugtuung von Seiten Leos nicht bedürftig sei;*)

Am 29. März 1848 beantragte die Universität bei dem neuen Ministerium, für dessen Einsetzung dem Könige gleichzeitig gedankt wurde, die Aufhebung der Karlsbader Beschlüsse und dementsprechend die Beseitigung des aufserordentlichen Regierungsbevollmächtigten. Es konnte allenfalls als eine sachliche wenn auch wenig erwogene Fol- gerung angesehen werden, wenn zugleich um Auniebung des mit jener Stelle personal verbundenen Amtes des Kurators gebeten wurde, dessen Befugnisse, soweit sie die inneren Angelegenheiten der Universität be- träfen, auf Prorektor und Senat, in äufseren Dingen aber auf den Oberi)räsidenten der Provinz übergehen sollten. Der erste Teil dieses Antrags wurde in allgemeiner Ausdehnung auf alle Universitäten durch den Beschlufs des deutschen Bundestags vom 2. April erfüllt, welcher überhaupt die Ausnahmegesetze des Bundes von 1819 aufhob; die Mitteilung dieses Beschlusses an die Hallische Universität erfolgte erst später. Dafs der zweite Teil neben dem sachlichen Inhalt auch eine persönliche Spitze in sich barg, sollte sich bald zeigen. Gleichzeitig erbat und erhielt die Universität, wie schon 11, 238 erzählt, das Recht der freien Prorektorwahl, einstweilen wie es in dem Ministerialerlasse hiefs, zurück.")

Soweit durften die Anliegen der Universität in der Sache wie in der Form als berechtigt gelten. Anders verhielt es sich mit einer Ein- gabe vom 29. Juni, in welcher acht Professoren unter dem Vorantritt des Mineralogen Germar um Ernennung eines besonderen Kurators und um sofortige Entbindung Pernices von diesem Amte zur Beseitigung des persönlichen Misverhältnisses baten, in welchem dieser zu vielen Mitgliedern des Senats und der Universität stehe. Als Grund dieses Misverhältnisses wurde unter anderen angegeben, dafs Pernice mit

&c]ini(l«r, iiuiTersitttt Haue. U. ll)

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seinen Anträgen auf Verbesserung der aufseren Lage nur sieben in der Eingabe namentlich aufgeführte Professoren bedacht hätte, die ihm in persönlicher Freundschaft und in politischkirchücher Richtung näher verbunden wären. Hiergegen verwarten sich nicht nur diese sieben, sondern auch der nicht zu ihnen gehörige Prorektor Volkmann er- klärte diese Angabe für grundlos; auch werde die Mehrzahl des Gene- ralkonzils nicht durch jene acht vertreten. Sicher war, dafs wenigstens einer unter ihnen, der Chemiker Marchand, widerholte Beweise per- sönlichen Woiwollens von Pernice empfangen hatte und sich mit der Beteiligung an jener Eingabe ebenso der Unwahrheit wie des Undanks schuldig machte.

Selbst in jener Zeit der Verwirrung war es eine kaum entschuld- bare Schwäche, dafs das neue Ministerium am 11. Juli, also richtig gerade vor dem von den acht Antragstellern gewünschten Tage, durch Absendung eines Rates dem Kurator Pernice einen längeren Urlaub anbot, was dieser mit Recht ablehnte* Der Antrag der acht kam nun bei dem Widerspruch, den er innerhalb des Professorenkreises gefunden hatte, am 12, August im General konzil zur Verhandlung, wurde aber schon hier durch den Vorschlag des Philosophen Erdmann beseitigt, den Minister um baldige anderweitige Regelung der bisher von dem aufserordentlichen Regierungsbevollmächtigten versehenen Geschäfte zu bitten. Dieser Vorantrag, welcher formell gerechtfertigt und dem Sinne nach offenbar zu Gunsten Pemices gestellt war, wurde mit zwölf gegen elf Stimmen angenommen, woneben einige Professoren sich der Ab-' Stimmung überhaupt enthielten, weil selbst der Mehrheitsantrag ihnen die Befugnisse des General konzils zu überschreiten und die gebotene Rücksicht gegen Pernice zu verletzen schien. Es mag zur Bezeichnung der Lage noch bemerkt werden, dafs Erdmann nicht zu jenen sieben gehörte, welche in der ursprünglichen Eingabe als besondere Lieblinge des Kurators genannt waren.

Schon vorher waren die Ansprüche der acht durch mehrere Er- lasse mittelbar, aber auch geradezu abgewiesen. Am 18. Juli hatte der Minister dem Kurator mitgeteilt, dafs der Bundestag am 2. April die Ausnahmegesetze von 1819 aufgehoben habe; mithin trete der aufserordentliche Regierungsbevollmächtigle aufser Wirksamkeit, wo-

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gegen der Kurator bleibe, dessen Geschäftskreis möglichst eng uod scharf zu bezeichnen sei, Demgemäfs gieng nach einem späteren Er- lasse vom 27. November die Ausübimg der akademischen Zucht wider ausschliefslich auf den Prorektor und den Senat über. Am 22. Juli hatte aber der Minister den acht Professoren unter Abweisung ihres Antrages vorgehalten, dafs sie unrichtige Angaben gemacht und sich gegen die sieben angeblich begünstigten unpassend verhalten hätten* Auf den Beschlufs des Generalkonzils vom 12. August entschied der Minister am 2. Dezember, dafs ihrem Antrage, sofern er gegen den Kurator Pernice gerichtet erscheine,*) keine Folge gegeben werden könne, da keine Tatsachen vorlägen, welche zu dessen unfreiwilliger Entfernung aus seinem Amte fuhren könnten; vielmehr sei seine ge- wissenhafte und Ireue Amtsverwaltung anzuerkennen. Da Pernice aber wider in ein akademisches Lehramt eintrete, so werde er sich nach eigenem Wunsche desjenigen Teils seiner kuratorialen Befugnisse enthalten, welcher sich auf Berufung, Anstellung, Beförderung und Auszeichnung der akademischen Lehrer beziehe, in welchen Sachen der Senat und die Fakultäten unmittelbar zu berichten hätten. Der Geschäftskreis des Kurators werde sich demnach wesentlich auf die Etats-, Kassen-, Rechnungs- und Vermögensverwaltung beschränken, so lange das Amt des Kurators mit einem Lehramt vereinigt sei. Pernice erhielt einen im ganzen gleichlautenden Erlafs von demselben Tage, in welchem noch besonders betont wurde, dafs diese Einschrän- kung der kuratorialen Befugnisse auf seinen eigenen Antrag erfolge. Allerdings wurde Fernices Stellung zu den Professoren dadurch verändert, daJs er zu derselben Zeit an des abgegangenen Wippermann Stelle als ordentlicher Professor des Staatsrechts in die juristische Fakultät und hiermit in den Lehrkörper der Universität wider eintrat* So war dieser widerwärtige Streit einstweilen, nicht gerade nach dem Sinne seiner Crheber, erledigt; es sollte sich aber bald zeigen, dafs die Halbheit welche sich in der jetzt versuchten Umgrenzung der kuratorialen Befugnisse ausdrückte, auch sachlich nicht haltbar war. Denn als im folgenden Jahre die philosophische Fakultät sich über

*) Was sicher nicht in dem Sinne Erdmanns und der Mehrheit gelegen hatte.

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eine angebliche Einioischujig des Kurators in ihre Angelegenheiten be- schwerte, erhielt sie einen derben Verweis und wurde bedeutet, dafs der Kurator auch in jener selbstgewählten und von dem Minister einst- weilen genehmigten Beschränkung der erste Beamte der Universität und das Organ des Ministers sei, dem es immer unbenommen bleibe in geeigneten Fällen von jenem Verzicht des Kurators abzusehen und dessen volle Wirksamkeit in Anspruch zu nehmen.

Inzwischen hatte Meier, welcher für 1848/49 zum Prorektor ge- wählt war, seinem Unmut über die Uni versitäts Verwaltung der letzten Jahre In semer Antrittsrede einen deutlichen, aber nicht gerade edlen Ausdruck gegeben; die Erinnerung an die erlittene Unbill, die er doch trotz seines ehrenwerten Charakters nicht ganz ohne eigene Schuld trug, mochte ihm Worte eingegeben haben, zu deren Aussprechen da- mals nicht viel Mut gehörte. Eine fernere Erregung der Professoren drückte sich in einer öffentlichen Erklärung aus, welche sie und zwar jetzt in ihrer Mehrheit am 21. November gegen das neue sogenannte Novemberroinisteriura richteten; es zeugt nicht für die Einsicht dieser Mehrheit, dafs sie sich der grofsen Zahl kopfloser Kundgebungen aus jenen Tagen anschlössen,*^)

Im übrigen kehrte allgemach bei den meisten Ruhe und Besonnen- heit ein. Da doch zunächst in jenem Jahre der Aufregung alles ver- besserungsbedürftig erschien, so hatten auch die Universitäten anfangs ohne viel Überlegung eine Umgestaltung ihrer Verfafsung für nötig ge- balten, ohne sich um ein klares Bild der neuen Form grofse Sorge zu machen. Die Jenenser luden deshalb ihre Schwesteranstalten zu gemein- samer Beratung ein. Allein aus Halle hörte auf diesen Ruf nur ein aufserordentlicher Professor und ein Privatdozent; die übrigen folgten der Erkenntnis, dafs die vom Staate unterhaltenen und geleiteten Hoch* schulen auch nur auf Anordnung ihrer Regierung und innerhalb der Grenzen ihres Staats an die Änderung ihrer Verfai'sung gelien könnten, obschon in wissenschafllichem Betracht die Universitäten das Landes- gebiet uberragteo und ein gemeinsames deutsches Gepräge trugen. Nachdem der Minister die Universität Halle widerholt, zuletzt am 12. Dezember 1B48 an Erstattung ihres Gutachtens erinnert hatte, ward hier eine vorberatende Kommission aus sechs Mitgliedern eingesetzt,

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deren nicht eben umfangreiche und eingreifende Vorschläge, Feststellung der Zahl der ordentlichen Professuren, unbeschränkte Zahl der auTser- ordentlichen Professoren, Einführung eines Minimalgehaltes in gleicher Höhe mit dem Gehalt der in demselben Range stehenden Staatsbeamten, Abschaflung der Zeugnisse über den Besuch der Vorlesungen, in der Sitzung vom 23. Dezember durch die Mehrheit des Generalkonzils ohne grofse Beratung angenommen wurden. Der gleichfalls wiewol nicht ohne lebhaften Widerspruch gefafste Beschlufs, dafs dem Minister nicht zustehen solle, gegen den übereinstimmenden Widerspruch der betei- ligten Fakultät und des Generalkonzils einen Professor anzustellen, würde allerdings 'von Belang gewesen sein, wenn die Zustimmung der Staatsregierung zu diesem bis dahin unerhörten, nicht nur die mi- nisterielle, sondern auch die königliche Befugnis einengendem Anspruch irgend zu erwarten gewesen wäre. Auch den Kurator wünschte Halle in Übereinstimmung mit den Universitäten in Berlin und Königsberg beseitigt. Nachdem nun der Minister am 26. Juni 1849 zur Wahl zweier Abgeordneten aufgefordert hatte, welche in Berlin an der Be- ratung über den auf die Universitäten bezüglichen Abschnitt des künf- tigen Unterrichtsgesetzes Teil nehmen sollten, fanden allerdings mehrere Mitglieder des Generalkonzils mit dem Prorektor Meier, dafs man diese Wahl nicht verweigern dürfe, zumal in einer Zeit, in welcher die un- bedingte Befolgung aller Befehle der vorgeordneten Behörden als oberste Pflicht jedes Beamten gelte. Hinrichs hielt aulserdem das ganze Universitätswesen für dermafsen veraltet, dafs es die höchste Zeit sei, mit seiner Reform wirklich einmal einen Anfang zu machen, und Biirmeister stimmte ihm völlig bei. Allein Leo erklärte es für höchst gefährlich, in so schwankenden Zuständen altbewährte An- stalten, wie die Universitäten im ganzen seien, reformieren zu wollen, und Hupfeld wünschte, dafs die vielen gesetzgeberischen Versamm- lungen, welche jetzt in Preufsen mit ihren unreifen Plänen nament- lich den öfifentlichen Unterricht und die bisher als Zierde Deutschlands geltenden und einer zarten Behandlung besonders bedürftigen Ein- richtungen gefährdeten, auf eine weniger aufgeregte Zeit verschoben werden möchten. Diesen beiden verständigen Gutachten stimmte die überwältigende Mehrheit des Generalkonzils freilich zu; gleich wol muste

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die Walil, welche auf die Professoren Eiselen und Wunderlich fiel, vollzogen werden.

Es ist bekannt, dafs zumal nach dem abermaligen Wechsel des ünterrichtsministers es zur Vorlage eines Unterrichtsgesetzes nicht kam; so blieb der feine und vielgliedrige Bau dieser grofsen für die Wissen- schaft, den Staat, das nationale Leben kostbaren Anstalten vor den Eingriffen einer unüberlegten Neuerungssucht bewart und sie durften, was überall das richtige und fruchtbringende ist, die notwendigen Änderungen ihrer Formen mit Vertrauen von ihrer ferneren zweckge* mäfsen Entwickelung erwarten. Was verlangte man denn im Grunde auch Grofses? Mehr Unabhängigkeit vom Staate unä mehr Geld von der Regierung desselben Staats, beides nicht gerade in glücklicher Verbindung. Die aufserordentlichen Professoren und die Privatdozenten verlangten nach Rechten, namentlich nach einer geordneten Beteiligung an dem korporativen Leben der Universität, also etwa was an den Universitäten des Mittelalters die universitus scholarium oder doch das corpus dodorwn besessen hatte; über diese Einrichtungen waren aber die Universitäten aus eignem Drang und Bedürfnis längst hinausge- wachsen. Schliefslich waren die Änderungen, welche für Halle z. B. durch die allgemeinen Statuten von 1854 eintraten, sehr geringfügig und beschränkten sich im wesentlichen auf Beseitigung einzelner Zwei* deutigkeiten und auf klarere Begrenzung der Rechte und Pflichten wie für die Gesammtuniversität so für ihre Glieder, die Fakultäten, und für deren Angehörige. Auch diese Satzungen haben seitdem je nach eintretendem Bedürfnis mancherlei Änderungen erfahren, die meistens eine Erleichterung des inneren akademischen Lebens bedeuten und sich übrigens der Vervielfältigung der Fachgebiete anschüefsen. Ein mehreres und namentlich ein grundsätzlich verschiedenes wird in ab- sehbarer Zeit nicht nötig sein.

Überhaupt riefen die Ausschreitungen und sichtlichen Gefahren des Bewegungsjahres eine allmähliche Beruhigung der Gemüter und selbst unter den freier denkenden Professoren, namentlich bei denen welche von vorn herein klare Gedanken gehegt und feste Ziele ver- folgt hatten, den Vorsatz hervor, die Regierung nach Kräften zu unter- stützen. Dieser Wille wurde bald zum herrschenden im V^olke über*

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haupt; wäre er von der Staatsregierung einsichtig und mit Vertrauen benutzt, ohne grollende Ruckblicke auf diejenigen, welche in schweren Zeiten sich zum Schilde der Krone und der Regierung gemacht hatten, und ohne rückwärtsweichende Schwäche namentlich in dem Streben nach engerer Vereinigung des vielgespaltenen Vaterlandes, unserem Staatsleben wäre manche demütigende Erfahrung» manche verbitternde Erinnerung erspart geblieben.

Man hätte erwarten sollen, dafs die akademische Jugend von dem Fortschrittstaurael jener Zeit besonders ergriffen werden würde. Allein hierin zeigte sich ein höchst auffälliger Wandel der Giesinnung seit dem Entstehen der Burschenschaft, Einige meist turnerische Regungen an den süddeutschen Universitäten abgerechnet war die akademische Jugend, da sie die Erwachsenen in heifsem politischen Kampfe be- griffen sah, von dem Ansprüche, ilirerseits den Staat bessern zu können, völlig zurückgekommen. In Halle war es namentlich ein Teil der farbentragenden Verbindungen, welcher seine Anhänglichkeit an König und Vaterland öffentlich und mit einigem Nachdruck kund gab. Dies trug ihnen als Unterschrift unter das später der Universität geschenkte Bild des Königs das etwas überschwangliche Lob in Böckhs schöner Fassung ein: Robora viromm nutabani^ stabat iuvefitus.

Anmerkungen zu Kapitel 23.

1) Vergl. über den gaozen Vorgang den auafiilirliclien Schriftwechsel im Koratorialarchiv V, 4, Adhib, In seiner Verteidigung hatte Meier sich allerdings verwunderter und unschuldsvoller gestellt, als ihm sukam.

2) Neid eck er Geschichte des evangelischen ProteätantiBmus in Deutschland, Bd. ir (1845) S. 705 f,; Hay m Das Leben Mäs Dunckers S. 69—73. Kurat. Arcb. V, 4 Vol. 7 und Adhib. Der Vortrag Dunckers erschien noch 1845 (Leipzig, Kirchner) unter dem Titel Die Krisis der Reformation. Auf die Schwächen dieser Bewegung und auf die Mittel, sie zu läntern und für die Hebung des sittlichötaatlichen Sinnea zu verwerten weist auch die ihr übrigens nicht abge- neigte Schrift von R. Haym Die Krisis unserer religiösen Bewegung, 1847, auf S. 98 ff. hin. Über Wegacheiders Jubelfeier Kurat. Arch. V, 68. Aus Eilera Denk- würdigkeiten erhellt übrigens, dafs der Minister Eichhorn die wissenschaftliche Bedeutung Schwarzens nicht verkannte.

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S) Kurat Ärch. V, 67; Arch. der Umy. Sect V N. 3 eondusa concil. gener.

Vol. VII und ulie Akten über cUe Differenz zwieohen Meier und Rosenberger^ 1846.

4) Knrftt. Arch. VII^ 1, 13; Univ. Arch, Acta über die Differenz zwischen Leo und Wippermann.

5) Kurat. Arch. C. V, 1, B; Univ. Arch., concL concil. gen. VII, Die GesiD- nung Burmeistere erhellt genügend aus der Tatsache , dafa er eeine Unterßchrift zu der Eingabe schlechthin verweigerte, weil er auiger Stande sei, nach den Ber- liner Märzereignissen dem Könige einen Dank auszuaprechen.

6) Die Beläge für die erzählten Tatsachen finden sich in den angeführten AktenBtücken des Kuratorial- und dea UaiveraitätBärchivs.

Kapitel 24. Die Wissenschaft

§ 73. Der Lehrkörper der oberen Fakiiltäteii.

Die Friedrichsuniversität hat während der letzten fonfzig Jahre, welche wir hier zosammenfassen, einen sehr starken und allmählich zunehmenden Wechsel in ihrem Lehrerbestande gesehen, freilich ohne sich hierin von der Mehrzahl der deutschen Hochschulen merklich zu unterscheiden* Für diesen von oben mehr als zweckmäfsig gehegten Wandertrieb lassen sich mancherlei Ursachen anführen; sicher ist, daTs die frohere Sefshaftigkeit der Professoren die Bildung wissenschaft- licher Schulen mehr begünstigte und demnach auch für den Staats-, Schul* und Kirchendienst vorteilhafter war. Denn innerhalb der Schule, welche auch in sich selbst eine stetige Entwickelung erfährt, gelangt die Lehre des Meisters zu ihrer schärfsten Auslegung und zu ihrer fertigsten Verwendung, und hieraus ergiebt sich schliefslich am klarsten der Punkt, von dem aus sie erweitert und umgestaltet werden mufs. Wenn es hierfür eines Beweises bedürfte, so würde er für unsere Universität durch die Wirksamkeit und das Geschick der grofsen Juristen- schulen im vorigen Jahrhundert, durch den Verlauf des Pietismus und des Wolffschen Systems, den Ursprung, die Blüte und den Ausgang des Rationalismus, endlich durch die Lehrkraft F. A. WolfFs geliefert werden. Auch für die neuere Zeit wird sich die Wahrheit dieses Satzes aus der folgenden Darstellung ohne besondere Beweisführung

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ergeben. So viel erhellt ohne weiteres» dafs auch dem hochbegabten Lehrer schwerer als vordem wird, bei dem raschen Wechsel der Stellung das jeweilige Bedürfnis der Jugend klar zu erkennen und zu befriedigen und in der Flut der gleichstrebenden einen bestimmenden Einflufs zu erringen.*)

Am wenigsten würde die theologische Fakultät von dieser Unruhe betroffen sein, wenn nicht in ihren Bestand der Tod stark eingegriffen hätte; aber auch so tritt in ihr die stetige Fort- und Umbildung so klar wie kaum in einer andern Fakultät hervor. Der Rationalismus war, wie schon erzählt, ausgehölt und am Ende seines Einflusses an- gelangt; seine akademischen Vertreter, unter denen freilich Gesenius noch anderes bedeutete und eben deshalb auch fortlebtCj starben ziem- lich rasch hinter einander : Gesenius 1842, Wegscheider 1849, Fritzsche 1850, Ag. Niemeyer 1851, Francke freilich erst 1879. Auch anders- gesinnte wurden durch den Tod abberufen: Marks 1847, der gelehrte und milde Thilo 1855, Die beiden Gelehrten, welche zuerst und am nachdrücklichsten einer bibelgläubigen Theologie wider Raum in der Fakultät und unter der Jugend verschafften, starben fast zu gleicher Zeit: A. Tholuck, dessen Leben und Wirken genügend geschildert ist, 1877, Julius Müller 1878.

Dieser, der mittlere von drei hochbegabten Brüdern, war am 10. April 1801 als Sohn eines Feldpredigers in Brieg geboren. An- fänglich widmete er sich in Breslau und Göttingen der Rechtswissen- schaft mit grofseni Eifer, so dafs er an beiden Universitäten eine juristische Preisaufgabe löste, \} In Göttingen gieng er 1821 zur Theo- logie über und hörte Plank, Eichhorn, Steudlin, daneben auch philo- sophische Vorlesungen; im folgenden Jahre kehrte er nach Breslau

*) In der iVnlage 48 sind neben den Rektoren säinmtiiche ordentliclii^ und aufeerordentlielie Professoren in zeitlieber Fol^e nufgefiibrt^ welche an unserer Universität ßeit ibrer Stiftung gclebrt baben, Sie in der Daratelbing für jeden einzelnen Zeitraum noehroals berznzäblen würde zwecklos und ermüdend Bein; in dieser finden also vomemlich nur diejenigen eine Stelle, welche der Friedrieha- Universität in einiger Daner und Wirksamkeit angehört haben. Die Privat- dozenten ßittd in dem anlieg*^nden Verzeichnis nur so weit entbalten, atß sie hier in eine Professur aufgerückt &ind; für die frühere Zeit sind t*ie überbaupt nicht bekannt, da jeder Magister mit Erlaubnis der Fakultät lesen durfte, obue dea- balb in dem Verzeichnis der Vorlesungen genannt zu werden.

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zurück. Aos den schweren Kämpfen, welche den Wechsel des Fachs verursachten und begleiteten, wurde er durch Tholucks Zuspräche be- freit, welcher mehr durch seine persönliche Glaubensgewifsheit als durch seine Wissenschaft auf ihn einen tiefen Eindruck machte. In Berlinj wohin er sich 1823 zur Fortsetzung seiner theologischen Studien begeben hatte^ zog ihn weniger Schleiermacher als Neander und Straufs an. Nach abgelegter Prüfung wurde er 1825 Pfarrer zu Schönbrunn in Schlesien; dort richtete er gegen Theiners Schrift über die katholische Kirche Schlesiens eine Erwiderung, welche nach drei Monaten eine zweite Auflage erlebte, und gegen Middeldorf das Gespräch eines Scholastikers mit seinem Freunde. Andererseits wendete er sich in den folgenden Jahren öffentlich gegen die von Staatswegen erfolgte Einführung der Agende und des Unionsritus, nicht gerade wegen ihrer Gestalt, sondern weil er die freie Selbstbestimmung der Kirche in diesen Dingen, auch in Bezug auf die Widertrauung Geschiedener, beanspruchte. Er wurde 1831 als Universitätsprediger nach Göttingen berufen und trat dort auch als Privaldozent in die theologische Fakultät mit der Abhandlung Luiheri de praedesiinatwne et Uber& arbürio dodrtna ein, in welcher er den Bew^eis antrat, dals Luther seine frühere strenge Überzeugung hierüber im Herzen nie aufgegeben habe. Obschon damals als Lehrer nicht eben gesucht, lehnte er doch z. T. aus Liebe zu seinem Bruder Otfried das doppelte Anerbieten eines Predigtamts in Bremen und Kassel ab, folgte aber 1834 einem Rufe in die ordent- liche Professur der Dogmatik zu Marburg, in welcher er alsbald eine grofse Wirksamkeit fand. Als Schriftsteller lieferte er Beiträge zu den Ullmannschen Studien und Kritiken, in denen er sich gegen die Ver- einbarkeit der Hegeischen Philosophie mit dem Christentum, gegen Schleiermacher und David Straufs wandte; seine Schrift gegen Feuer- bachs Wesen des Christentums fällt schon in seine Hallenser Zeit. Hierher wurde er unter lebhafter Mitwirkung Tholucks am 11, März 1839 berufen, nachdem der kirchliche Anstofs beseitigt war» welchen er durch seine vorerwähnten Schriften in Berlin gegeben hatte» In diese Jahre 1839 44 fällt sein Hauptwerk über die christliche Lehre von der Sünde, welches sechs Auflagen erlebte und trotz vielfacher Anfechtung auch von verwandter Seite, z. B, durch Rot he, grofsen Ein*

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fiufs narnentlich auf die akademische Jugend geübt hat. Hierüber wie über seine zweite gröfsere Schrift Die evangelische Union» ihr Wesen und ihr götüiches Recht 1854 ist noch anderswo zu sprechen; hier ist zu erwähnen^ dafs seine eigentümliche Anschauungs- und Lehrweise, in welcher sich inniges Gefühl mit besonnener Betrachtung und philo- sophischer Prüfung verband, ihm eine grofse und dankbare Zuhörer« Schaft bleibend gewann. Seiner sonstigen Wirksamkeit ist die Be- rofung Hupfelds nach Halle, die Abwehr eines strengkonfessionellen Kurators nach Delbrücks Tode und der Versetzung des Hessen Vilmar in das preufsische Unterrichtsministerium zu danken. Hatte er früher gegen die staatliche Eiiifüluung der kirchlichen Union gestritten» so war er doch dem Gedanken der Union von Herzen ergeben und kämpfte für dieselbe mit Nitzsch auf der evangelischen Landessynode von 1846 mit solchem Nachdruck, dafs das Ordinalionsformular beider von der Mehrheit der Versammlung angenommen wurde. Ebenso lebhaft trat er dort für eine presbyterialsynodale Fortbildung der Kirchen verfalsung ein. Nach dem Sturme des Jahres 1848 beteiligte er sich an der Gründung des deutschevangelischeu Kirchentags in Wittenberg, ohne doch der verfolgungssüchtigen Engherzigkeit zu ver- fallen, welche bald darauf jede freiere Entwickelung in Staat und Kirche zurückzudrücken beflissen war. Vielmehr bekämpfte er diese Richtung in der deutschen Zeitschrift für christliche Wissenschaft und christliches Leben. Seine Tätigkeit wurde 1856 durch einen schweren Schlaganfall gehemmt, wenn auch nicht schlechthin gelälimt; denn er bewarte noch manches Jahr seine fesselnde Lehrkraft;^)

Dem erkrankten Müller war 1861 Adolf Wuttke zur Seite ge- treten, welcher 1819 in Breslau geboren und eben dort gebildet, sich frühzeitig auch in den staatlichen Wirren, zeitweilig selbst als Heraus- geber einer konservativen Königsberger Zeitung hervorgetan hatte. In Berhn als Privatdozent und seit 1854 als aufserordentÜcher Professor tätig hatte er 1850^-53 seine Geschichte des Heidentums herausgegeben, welcher 1861—62 sein Handbuch der christlichen Sittenlehre (dritte Aufl. 1874 nach seinem Tode) und zahlreiche Aufsätze in theologischen Zeitschriften folgten; er starb 1870. Ihn ersetzte in demselben Jahre als Dogmatiker und Exeget JuUus Köstiin, 1826 in Stuttgart geboren,

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Tordem Repetent am Tübinger Stift, seit 1855 in Götlingen, seit 1860^ in Breslau ordentlicher Professor und demnächst auch Konsistorialrat, seit 1892 Oberkonsistorialrat. In Müllers Steile trat Martin Kahler, 1835 in Neuhausen bei Königsberg geboren, seit 1860 Privatdozent» dann in Bonn 1864 und in Halle 1867 aufserordenllicher und 1879 ordentlicher Professor der Theologie. =^)

Zu den Lehrern der systematischen Theologie gehörte auch der aufserordentliche Professor Karl Schwarz» über dessen frühere Stel- lung zur Fakultät und zu der damaligen Staatsregienmg schon II, 235 f. berichtet ist. Von scharfem Verstände und mit guter philo- sophischer Bildung hatte er sich in bewuster Unterscheidung von Hegel um die spekulative Entwickelung der Lehre Schleiermachers bemüht, in welcher er übrigens auch die pantheistische Zutat nicht verkannte. Seine zuerst 1856 erschienene Schrift zur Geschichte der neuesten Theologie, welche ihre Entwickelung seit Straufs Leben Jesu nicht selten einseitig und mit allznscharfem, aber immer lehrreichem und geistvollem Urteil verfolgte, stellte ihn in schroffen Gegensatz zu der Fakultät, welche bei mancherlei Verschiedenheit der Färbung doch in ihren Stimm führern sich zu keinerlei Verwandtschaft mit Schleier- macher bekennen wollte. Schwarz wurde 1856 als Generalsuper- intendent und Oberhofprediger nach Gotha berufen, w*omit er aus dem akademischen Leben überhaupt ausschied.

Der durch Gesenius allzufrühen Tod verwaiste Lehrstuhl der alt- testamentlichen Sprache und Theologie wurde 1843 durch Hermann Hupfeld unter dem Einflufs seines früheren Marburger Amtsgenossen J. Müller besetzt. Hupfeld, 1796 in Marburg geboren^ hatte dort 1817 mit einer philologischen Abhandlung die philosophische Doktorwürde erworben und war dann nach kurzer Leitung der dortigen Stipendiaten- anstalt 1819 in ein Lehramt zu Hanau eingetreten, welches er indes 1822 freiwillig aufgab, zum Teil durch körperliches Leiden bewogen* auch weil mancherlei Zweifel sein Glaubensleben bedrückten. Nach ernsten hauptsächlich alttestamentlichen Studien gieng er 1824 nach Halle, um dort unter Gesenius seine Ausbildung fortzusetzen. Ob- schon von diesem nicht nur in der theologischen Richtung sondern auch in der Auffassung der hebräischen Sprache verschieden wurde

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er doch von ihm veranlafst, sich dort in der philosophischen Fakultät zu habilitieren; er wurde aber schon im folgenden Jahre als aufser- ordenthcher Professor der Theologie und bald darauf zugleich als ordentlicher Professor in der philosophischen Fakultät zu Slarburg an- gestellt, wo er 1830 auch in das theologische Ordinariat aufrückte. Die unverhoffte Anerkennung, welche ihm die hallische Fakultät 1834 durch Verleihung der theologischen Doktorwürde erwies, verdankte er Gesenius unbefangener Wertschätzung. Manigfache Arbeiten, we!che er im Dienst der Universität und der Kirche unternahm, dazu die peinliche und ausgedehnte Art seines Forschens verhinderte ihn an der Fertigstellung gröfserer Werke; aus seiner Marburger Zeit sind neben kleineren Aufsätzen besonders die Commentatio de emmdanda ratimie lexicographiae Semiticae 1827^ die kritische Beleuchtung einiger dunkeln und misverstandenen Stellen der alttestamentlichen Textgeschichte (1830 in den Studien und Kritiken), die Schrift über die Quellen der Genesis und die Art ihrer Zusammensetzung 1833 und die Anfange einer freilich nie vollendeten ausführlichen hebräischen Grammatik 1841 zu nennen. Ohne flielsenden Vortrag und nicht so sprudelnden Geistes wie sein Vorgänger fand er es in Halle nicht leicht, einen gröfseren Zuhörerkreis zu sammeln; dazu kam, dafs er zur Gewimiung einer festen wissenschaftlichen Grundlage die phüologischkritische Seite der Auslegung mehr bevorzugte, als der Masse der Studenten willkommen war. Allein die Ausharrenden wurden durch die Gründlichkeit seines Unterrichts und durch die Selbständigkeit und Wahrhaftigkeit des Ge- botenen gefesselt; insbesondere regte er die Mitglieder des alttestament- lichen Seminars zu eigner Arbeit an. Sein schriftstellerisches Haupt- werk aus dieser Zeit bildet die Obersetzung und Auslegung der Psalmen in vier Bänden 1855—61, in zweiter Auflage nach seinem Tode 1867 ^71 von seinem Schüler und Freunde Riehm herausgegeben. Nach manigfachem Hingen hatte er den menschlichen Pragmatismus, welcher ihn früher ängstigte, überwunden und den Ausgleich zwischen einem lebendigen Christusglauben und der kritischhistorischen Betrach- tungsweise gefunden. Der Augsburgischen Konfession aufrichtig zu- getan und gegen den schon erwähnten Versuch einer neuen Bekenntnis* forme! mistrauiscli wehrte er sich doch gegen die unbedingte Ge-

bnndenheit an die Symbole und schrieb 1861 gegen die von dem Erlanger Hofmann und anderen vertretene theosophische oder mytho- logische Theologie; auch wies er die strenge Inspirationslehre ent- schieden ab. Dafs er bei dieser Gesinnung, die er in völliger Unab- hängigkeit warte, zwar mit seinen nächsten Amtsgenossen in Frieden lebte, aber sonstigen herben Anfeindungen von sogenannt streng- gläubiger Seite nicht entgieng, wird noch zu erzählen sein.*)

Nach Hupfeids Tode 1866 wurde Konstantin Schlottmann, früher Gesandtschaftsprediger in Konstantinopel und dann Professor in Bonn, sein Nachfolger; zugleich wurde Eduard Riehm, welcher 1862 aus Heidelberg als aufserordentlicher Professor für die alttestamentliche Wissenschaft berufen war, zum ordentlichen Professor ernannt. Von Riehni hatten schon früher die Schriften über den Unterschied zwischen Schuld- und Sühnopfer, über die Gesetzgebung in Moab und über den Hebraeerbrief grofse Anerkennung gefunden; in Halle erschienen seine Messianischen Weissagungen (2. Aufl. 1885), sein Handwörter- buch des biblischen Alterturas (seit 1892 2, Aufl. von Bäthgen) und nach seinem Tode die Alttestamentliche Theologie, herausg. von Pahncke, und die Einleitung in das Alte Testament, herausg. von Brandt, beide 1889.90. Schlottmann hatte 1851 das Buch Hiob übersetzt und er- klärt; von vielseitiger, auch philosophischer Bildung und der lateini- schen Sprache völlig mächtig schrieb er im Kampfe gegen Rom den Erasmits redivmts zum Beweise, dafs eine ähnliche Gestalt unter dem heutigen Papsttum nicht mehr geduldet werde,*) und über die In- schrift des Eschmnnazar, wogegen seine Verteidigung der Echtheit der in Moab aufgefundenen und auf seinen Rat von der preufsischen Re- gierung angekauften Altertümer wenig Zustimmung fand. Sein Kom- pendium der biblischen Theologie des Alten und Neuen Testaments wurde nach seinem Tode von Kuhn herausgegeben. Beide Gelehrte waren mit ihrem Amtsgenossen Köstlin eifrig an der Durchsicht der lutherischen Bibelübersetzung beteiligt; beide übten eine ausgedehnte und viel geschätzte Lehrtätigkeit, beide wurden unserer Universität kurz hinter einander, Schlottmann im Herbst 1887, Rlehm im Früh- jahr 1888 durch den Tod entrissen,

*) DarnnB in deutscher Übersetzung Der DeutBche Gewiesenskampf von J. Jakobi.

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Kirche in den sechs ersten Jahrhunderten mit eben soviel Klarheit als Wärme darstellt. Ihm folgte im Ordinariat Friedrich Loofs, 1858 in Hildesheim geboren und an der Universität in Leipzig seit 1883 als Privaldozent und aufserordentlicher Professor tätig, von wo er 1887 in gleicher Eigenschaft an unsere Hochschule berufen war. Vor ihm vertraten dasselbe Fach als aufserordentliche Professoren Tli. Brieger von 1873—76, dann der 1884 nach Königsberg versetzte P. Tschack er t, darauf K, Müller^ vorher in Berlin und 1886 nach Giefsen berufen; neben ihm Alb, Eichhorn, dieser 1888 zum auiserordenllichen Pro- fessor ernannt, Aufser kürzeren hauptsächlich quellenkritischen Arbeiten aus früherer Zeit ist von Loofs besonders der ausführliche Leitfaden der Dogmengeschichte zu nennen, in erster Auflage 1889, in dritter 1894 erschienen-

Dem alternden Tholuck wurde als Universitätsprediger und für das Fach der Pastoralwissenschaften 1850 K* Bernh, Moll, bis dahin Prediger in Stettin, zur Seite gestellt, welcher 1853 das System der praktischen Theologie im Grundrifs herausgab. Als dieser 1860 als Generalsuperintendent nach Königsberg gieng, kam für dasselbe Doppel- amt wie für die Auslegung des Neuen Testaments Wilibald Bey- schlag, vorher Pfarrer und Lehrer in Trier und dann Hofprediger in Karlsruhe. Von seinen gröfseren Werken sind aufser der oft widerholten Lebensschilderung seines Bruders Franz (Aus dem Leben eines Frühvollendeteo) das Leben Jesu (1885, 3. Aufl. 1892. 93) und die Neutestamentliche Theologie (1891. 92), jedes in zwei Bänden zu nennen. Mit seinen Amtsgenossen Kösllin, Kahler, Wolters in der aufserordentlichen Generalsynode 1875 zunächst an der Feststellung der neuen Kirchenverfassung, dann mit dem erstgenannten, mit Schlottmann und Hering an der weiteren landeskirchUchen Gesetzgebung beteiligt, gründete er in Verbindung mit gleichgesinnten 1876 zur Entwickelung und Verteidigung ihrer kirchenpolitischen Richtung die Deutschevan- gelischen Blätter, welche seitdem unter seiner tätigen Leitung in sieben- zehn Bänden erschienen sind. Der ebengenannte Albrecht Wolters war 1874 für die Pastoral Wissenschaften aus Bonn berufen, starb aber leider schon 1878 und erhielt Hermann Hering zum Nachfolger, welcher aus dem Pfarr- und Ephoralamt in Lützen zu akademischer Tätigkeit

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berufen wurde.'') Eben derselbe vertrat auch das Fach der clu'istlichen Pädagogik; dieselbe lehrten neben ihm Gustav Kram er, Direktor der Frankeschen Stiftungen, und Wilh. Herbst, der ehemalige Rektor der Pforta, dessen Leitung auch die umgestaltete pädagogische Abteüung des theologischen Seminars anvertraut war, bis ihn 1883 ein früher Tod abrief. Beide gehörten der theologischen Fakultät als Honorar- professoren an,®)

Sehr häufig trat der Wechsel in der juristischen Fakultät, beson- ders unter den Lehrern des römischen Rechts ein, von denen die meisten auch über das Civilrecht und den Ctvilprozefs lasen. Der älteste unter ihnen, welcher auch den grösten Teil unsers Zeitraums bis zu seinem Tode 18S3 lehrte, war der schon im vorigen Abschnitt erwähnte Karl Witte. Neben ihm stand als hervorragender Gelehrter F. L. Keller von Steinbock, dessen scharfsinniges Werk Semesirmm ad TulUum Ciceronem libri sex 1841 51 auch für die Altertumskunde von hohem Werte war. Geboren 1799 in Zürich und ein Schüler Savignys behandelte er das römische Recht von rein wissenschaft- lichem Standpunkte, ohne seiner Anwendung im gemeinen Rechte ge- neigt zu sein. Früher an den politischen Wirren seines Heimats- kantons stark beteiligt verlor er dort bei einer neuen Bewegung seinen mafsgebenden Einflufs und gieng demzufolge 1843 gern unter Savignys Vermittelung nach Halle ^ von wo er 1847 nach Berlin als Puchtas Nachfolger gerufen wnjrde. Von seinen Schriften ist noch der Civil- prozefs und die Aktion in summarischer Darstellung 1852 zu erwähnen. Seiner unruhigen und doch kühl berechnenden Sinnesart fehlte bei aller Gelehrsamkeit die warme Hingabe an die Wissenschaft, so dafs er, zumal auch sein politisches Verhalten nicht stetig, sein Privatleben nicht Qeckenrein war, in den preufsischen Stellen nicht zu dem Einflufs gelangte, zu dem ihn seine wissenschaftliche Bedeutung berechtigt hätte. Ihm folgten in langer Reihe die ordentlichen Professoren Buddebis 1850, Bruns 1850— 59, Imra. Bekker ISoö ^57, Hartman n und Hug, Böhlau 1859 62, Dernburg 1862—73, nach Eiselens Tode Vertreter der Universität im preufsischen Herrenhause, Hermann Fitting seit 1872, welchem namentlich die Geschichte des römisctien Rechts im frühen Mittelalter die Aufdeckung seines Zusammenhangs

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mit der römischen Kaiserzeit verdankt, Eck 1873 77, E, Zietelniann 1881—84, Leonhard 1884 und Rudolf Stammler seit 1885, daneben die aufserordentUchen Th. Kipp 1887^ 89 und dann Max Rümelin seit 1893 als ordentlicher Professor. Von den Lehrern des deutschen, des Privatrechts und des Prozesses waren mehrere zugleich für ein- zelne Gebiete des römischen, auch für das Kirchen- und das Staatsrecht tätig: neben dem Kurator Pernice, welcher wie schon gesagt an Wippermanns Stelle das Staatsrecht übernahm, sind hier Di eck 1826 47, Otto Göschen, 1844 bis zu seinem Tode 1865, der schon erwähnte Wunderlich, dessen Zuhörer ihn bei seiner Berufung an das Lübecker Obergericht 1850 durch besondere Eingabe^ wiewol ver- geblich, zu halten suchten, Wasserschieben 1850 52, dann be- sonders für deutsches Recht der Nürnberger P. J. Merkel 1852 bis zu seinem Tode 1861, Anschütz 1862 bis zu seinem Tode 1874, für kürzere Zeit der jüngere AI fr. Fernice, AI fr. Boretius seit 1874, Eugen Huber 1888 92, welcher dann einem ehrenvollen Rufe nach Bern folgte, seitdem Phil Heck dann Gust. Last ig 1873 aufserordent- licher und 1878 ordentlicher Professor, besonders für preufsisches Privatrecht, Handels und Wechselrecht, Friedr. Schollmeyer, früher Richter, seit 1881 aufserordentlicher, 1883 ordentlicher Professor und seit 1886 zugleich Universitätsrichter und der ordentliche Honorarpro- fessor Wilh. von Brünneck seit 1885 zu nennen. Merkel und sein Schüler Boretius waren Mitarbeiter an den monumenia historiae germO" nica, der erste in kirchlicher Hinsicht streng konfessionell und ein Gegner der landeskirchlichen Union.*) Das Strafrecht lehrte nach Hen- ckes Abgang im Jahre 1856 Paul Hinschi us 1863—65, Hugo Meier 1863—70, Adolf Dochow 1872 bis zu seinem Tode 1881, Emil Brunnenmeister 1882 89 und seitdem Franz von Liszt. Für das Staats- und Kirehenrecht waren früher die schon genannten Wipper- mann, Pernice, Budde und Wasserschieben tätig gewesen; später gieng beides an Hinschius und Em. Friedberg und seit 1868 mit dem neu sich bildenden VerwaUungsrecht an Ernst von Meier über, welcher 1886 zuerst nach Marburg und demnächst nach Göttingen als Univer- sitätskurator berufen wurde. Ihn ersetzte in den eben genannten Fächern Edgar Löning, bis dahin Professor in Rostock.***)

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iBfeBieinen Pathologie verbundene und von Krukenberg in den Leichen- sektionen besonders gepflegte pathologische Anatomie nöUg geworden. Schon früher war für dieselbe beiläufig L. Friedländery dann von 1874 bis 1880 Friedn Steudener, ein Schüler des jüngeren Volkmann, und hierauf Karl Jul Vogel tälig gewesen, welcher eigentlich zum Nach- folger Krukenbergs berufen sich doch weniger in der Klinik als in der theoretischen Forschung heimisch fühlte. Schon 1873 war indes dieses Fach unter Einrichtung einer besonderen zuerst freilieh ziemlich dürf- tigen Anstalt Theodor Ackermann, vorher in Rostock, übertragen,**)

Die Arzneimittellehre, früher materia medica^ dann Pharmakologie genannt, hatte zuerst neben der gerichtlichen Medicin Ludw. Krahmer, seit 1845 aufserordenllicher , seit 1852 ordentlicher Professor, dann mit ihm von 1874 79 Hermann Köhler gelehrt, bis IS&i) für sie Erich Harnack als aufserordentlicher Professor berufen wurde. Er erhielt 1889 das Ordinariat und zwei Jahre darauf eine eigene pharmako- logische Anstalt. 1*)

Gehen wir zu den angewandten Teilen der Heilkunde über, so wurde wie eben erwähnt nach Krukenbergs Rücktritt Vogel mit der Leitung der inneren Klinik beauftragt; er gab sie aber 1861 an Theodor Weber, Sohn des Leipziger Anatomen und Enkel des früheren Wittenberger Theologen Michael Weber ab, welcher ganz im Sinne Kruken bergs neben der siehenden Klinik besonders den poU- klinischen Einrichtungen und der Ausbildung junger Ärzte sein Augen- merk zuwandte. Auch hier wurde indes bei der wachsenden Aus- dehnung des Fachs die Polikhnik abgezweigt und 1890 an den aufser- ordentlichen Professor Jos. von Mering übertragen»

Es ist schon erzählt, dafs nach Wutzers kurzer Wirksamkeit die chirurgische Abteilung auf Ernst Blasius, zuerst bei seiner Jugend vor- läufig und seit 1834 fest übergieng, auch wie er dieses Lehrgebiet aus früherer Versunkenheit zu heben verstand.*) Seine ausgedehnte Tätig- keit erschütterte seine Gesundheit, so dafs er 1867 die Leitung der Klinik und 1871 auch den Vorsitz in der ärztlichen Prüfungskommission abgab; er starb 1875. Diesem geschätzten Manne, welcher im Verein

•) S. o. II, S. 70 itnd 179.

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mit Krukenberg und Alfred Volkmann viel zum Ruhme unserer Fakultät beigetragen hatte, war ein gröfserer Nachfolger beschieden, der in For- schung, Lehre, ärztUcher Kunst gleich ausgezeichnet, die chirurgische Anstalt der Friedrichsuniversität zu einer vielgesuchten Heilstätte, zur Pflegerin der Wissenschaft, zur Pflanzschule zahlreicher hervorragender Chirurgen machen sollte,

Richard Volkmann war am 17, Aug. 1830 zu Leipzig als der zweite Sohn des vorgenannten trefflichen Physiologen A, Volkmann geboren. Von dem Vater der Fürstenschule in Grimma übergeben widmete er sich den dort besonders gepflegten Altertumsstudien mit solchem Eifer und Erfolg, dafs er sie auf der Universität fortzusetzen gedachte und nur auf den Wunsch seines Vaters sich der Heilwissen- schaft auf den Universitäten in Halle und zeitweilig auch in Giefsen zuwandte. In Berlin, wohin er sich zur Erwerbung des Doktorgrades und zur Ablegung der Staatsprüfung 1854 begeben hatte, gelang es ihm bald zu Schönlein, mehr noch zu dessen erstem Assistenten Traube und zu Bernhard Langenbeck nähere Beziehungen zu gewinnen, welche zuerst wissenschaftlicher Art bei den beiden letzten sich mit persön- licher Freundschaft verbanden. Volkmann hat sich deshalb auch stets mit einiger Vorliebe einen Schüler Langeixbecks genannt. Nach seiner Rückkehr wurde er 1855 Assistent bei Blasius und hatte ihn sogar im folgenden Jahre während eines viermonatlichen schweren Augenleidens sowol in der operativen Behandlung der Kranken als in der Leitung der Klinik zu vertreten; seine akademische Lehrtätigkeit trat er 1857 mit der Abhandlung obsenntiones anatomicae et chirurgicae qnutuor über Neurosarkome und die verschiedenen Formen der Ankylose an. War es nun ein erklärliches Misbehagen des in seine Wirksamkeit wider eintretenden Blasius über die glänzenden Lehr- und Heilerfolge seines jungen Assislenten, der die Zuhörer auch in die damals kaum bekannte Welt der ärztlichen Mikroskopie einführte, oder mochte sich die t^erzeugung des allezeit selbstbewusten Volkmann den Ansichten und Vorschriften des Vorgesetzten nicht immer fügen wollen, genug es kam zum Bruche zwischen beiden, welcher Volkmann nicht nur seiner Assistentenstelle sondern auch aller durch die Klinik gebotenen Hilfsmittel, namentlich der Beobachtungen an dem dortigen Kranken-

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bestände beraubte. So wurde Volkmann ausübender Arzt in Halle, nicht nur für das Gebiet der Chirurgie, obschon gerade dieser der weite ärzthche Blick» welchen er sich während seiner ausgedehnten Tätigkeit dieser Zeit erwarb, später sichtlich zu gute kam. Denn er wurde bald der gesuchteste Arzt Halles und schied aus dieser Art der Wirksamkeit erst aus, als ihn die Universität völlig in Anspruch nahm. Seine Lehrtätigkeit, welche er damals besonders der pathologischen Anatomie zuwandte, hatte er nemhch während dieser neunjährigen Zeit der ärztlichen Praxis stetig fortgesetzt, dabei auch trotz seiner anstrengenden Beschäftigung die späten Abendstunden für die Fort- setzung seiner Forschungen, für mikroskopische Beobaciitung und für die Anfertigung treuer und zugleich künstlerisch vollendeter Zeich- nungen besonderer Krankheitserscheinungen mit nie rastendem Fleifse ausgebeutet. So fand er Stoff und Zeit zu mehreren Abhandlungen, namentlich über einige vom Krebs zu unterscheidende Geschwülste und über Kanalbildungen im harten Knochengewebe, welche später den Namen des Entdeckers erhielten. Besonders wurde aber sein Ansehen durch seine Schrift über die Krankheiten der Knochen und Gelenke begründet, welche 1865 in Pitha-Billroths Handbuch der Chirurgie als erster Teil der Kränkelten der Bewegungsorgane erschien.

Beim Ausbruch des Kriegs 1866 eilte Volkmann sofort ohne Auf- trag nach Böhmen, wurde aber alsbald zum leitenden Arzte der grofsen Kriegslazarethe bestellt und schuf dort wesentlich aus eigner Tatkraft die zur Pflege der Verwundeten nötigen Einrichtungen. Es war daher eine wolverdiente Anerkennung, dafs er, der schon 1863 zum aufser- ordentlichen Professor befördert war, am 4. März 1867 an Stelle des nun ausscheidenden Blasius die ordentliche Professur der Chirurgie und die Leitung der chirurgischen Klinik an unserer Universität er- hielt* Es bezeichnet seinen Sinn, dafs er dieses Amt unter völliger Aufgabe seiner bisherigen einträglichen Tätigkeit antrat, ohne einst- weilen mit einem Gehalt bedacht zu werden. Von diesem Zeitpunkt beginnt die schöpferische Wirksamkeit Volkmanns in Forschung, ärzt- licher Kunst und Lehre und die Erfindung zahlreicher Einrichtungen zur Linderung des Schmerzes und zur Erleichterung der Heilung für die Kranken, ein Beweis seiner Bedeutung auch darin, dais er gleich

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in ihnen ansiedelnden Krankheitserreger kurz vorher entdeckt und empfohlen hatte. War der Fund dieses Mittels bei seinera genialen Urheber vielleicht nach manchen tastenden Versuchen das Ergebnis einer augenblicklichen geistreichen Anschauung gewesen, so wurde es nunmehr einer strengen und tblgerechten Prüfung auf seine Ursachen und auf die Art und die Grenzen seiner Verwendbarkeit unterworfen und erwies sich in dieser als eine der segensreichsten Entdeckungen, welche an chirurgischer Bedeutung dem Gebrauch des Chloroforms gleich kam, in ihrem Wesen die Wissenschaft nach verschiedenen Seiten berührt, in ihrer Wirkung tausenden von Wundkranken das Leben erhalten hat. Wenn Volkmann, dem bei dem Bewustsein des eignen Wertes jede Schmälerung fremden Rufes fern lag, das Ver- dienst Listers stets neidlos anerkannt hat, so gehurt ihm dafür das Lob, das neue antiseptische Verfahren wissenschaftlich begründet und gegen manigfachen Zweifel und Widerstand in die Heilkuust einge- führt zu haben, was andererseits Lister willig eingeräumt hat. Das Ergebnis seiner Untersuchungen legte Volkmann nach mehrjähriger sorgfältiger Beobachtung in seinen Beiträgen zur Chirurgie und in seiner Abhandlung über den antiseptischen Occiusivverband und seinen Einflufs auf den Heilungsprocefs der Wunde, 1875 in der Sammlung klinischer Vorträge dar, und auf dem ärztlichen Kongrefs zu London 1881 durfte er den völligen Sieg des neuen Verfahrens und seine Ein- Wirkung auf die wissenschaftliche Würde der Chirurgie verkünden, welche durch diesen Fortschritt zum Range der jüngsten Experimental- wissenschafl erhoben sei. W^enn das ursprünglich angewandte Mittel später durch mildere, einfachere, minder kostbare ersetzt wurde, so blieb doch Wesen und Ziel der Antisepsis unverändert Für den be- handelnden Arzt ergab sich aus der neuen Entdeckung eine gesteigerte Freude an seinem Berufe; allein Volkmann zog die weitere Folgerung, dafs hiermit auch die Verantwortlichkeit des Arztes für jeden ferneren Fall der Blutvergiftung und der Wundrose gewachsen sei, und dieses Gefühl strenger Verantwortlichkeit wüste er auch seinen Schülern nachdrücklichst einzuprägen. Über seine nächste und begrenzte An* Wendung erhoben hat dieser Satz allgemeine Giltigkeit: jede grofse

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Entdeckung im Reiche der Wissenschaft erweitert und verschärft die Pflicht ihrer Jünger,

Auch ein anderes Unternehmen, welches der Chirurgie und der Verbreitung chirurgischer Beobachtungen in hohem Mafse förderlich wurde, ist unter der lebendigen Teilnahme Volkmanns ins Leben ge- treten. Gleich nach dem französischen Kriege und auf Grund der in ihm gesammelten Erfahrungen erliefsen Langenbeck, Simon und Volk- mann einen Aufruf zur Gründung einer deutschen Gesellschaft Pur Chirurgie, deren erste Sitzung am 10* April 1872 in Berlin stattfand und durch einen Vortrag Volkmanns eröffnet wurde; ihr Vorsitz gieng nach des alternden Langenbecks Ausscheiden auf Volkmann als das angesehenste Mitglied über, obwol er bei seiner lebhaften und sachlich erregten Teilnahme an den Einzelfragen weit weniger zur ruhigen Leitung der Beratungen, als zu ihrer Befruchtung durch eigne stets rait gespannter Aufmerksamkeit gehörte Vorträge und durch einge- streute Bemerkungen geeignet war, Welcher Eifer ihn hierbei beseelte und welches Gewicht man andererseits seiner Mitwirkung beimafs, er- hellt aus der Tatsache, dafs er kaum zehn Tage vor seinem Tode zu den Vorbereitungen für die chirurgische Abteilung des im nächsten Jahre bevorstehenden medezinischen Kongresses gleichsam als selbst- verständlich hinzugezogen wurde und zur Mitwirkung aus seiner Pflege- anstalt nach Halle eilte.

So grofs diese Vorzuge waren, die Volkmann nicht minder seinem unermüdlichen Fleifse als seiner reichen Begabung dankte, so wurden sie vielleicht noch durch seine Lehrbefahigung übertroffen. Für die schriftliche Darstellung durch seine vortreffliche Schulbildung und seine reichliche Kenntnis der Alten wol vorbereitet, verwendete er auf die Form seiner Arbeiten, welche er vor der Niederschrift stets reiflich bis in die Einzelheiten durchdacht hatte, die äufserste Sorgfalt. Ebenso sorgsam pflegte er namentlich im Beginn seiner Lehrtätigkeit seine Vorträge vorzubereiten, welche demnach neben dem inhaltlichen Werte auch durch die Klarheit der Anordnung, durch die Wahl des Aus- drucks, durch sinnltchlebendige von anschaulicher Nachahmung des körperlichen Vorgangs oder von erläuternden Zeichnungen begleitete

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Darstellung die Zuhörer ebenso fesselte als unterrichtete. Ihm genügte ein einfacher Änlafs, ein scheinbar unbedeutender Fall, um das Bild des Leidens und seine Verwandtschaft mit ähnlichen Erscheinungen sei es vor seinen zahlreichen Zuhörern oder auch nur vor seinen Assistenten zu entwickeln. Alles was er wüste und konnte, teilte er freigebig mit; seine nächsten Schüler und Unterärzte erzog er zu selb- ständigem Tun und liefs sie, falls sie sein Vertrauen gewonnen hatten, gern gewähren, sehr erfreut, wenn sie auf dem Lehrstuhl oder in der ärztlichen Weit Beifall fanden. Dazu kam, dafs er, wie jeder gute Lehrer, durch sein stetiges Fortschreiten» seine immer neuen Ent- deckungen und Hilfsmittel den Unterricht allezeit frisch und lebendig erhielt. Sonach ist selbstverständlich, dafs er eine grofse Zah! von angesehenen auf dem akademischen Lehrstuhl oder in Krankenhäusern tätigen Schülern gebildet hat und dafs die berühmte hallische Klinik, für welche er endlich nach langen Anstrengungen eine angemessene räumliche Ausstattung erlangt hatte, immer wider eine große Anzahl besuchender Chirurgen selbst aus dem Auslande herbeizog»

Es ist schon beiläufig erwähnt, dafs Volkmann inmitten der Kriegs- wirren noch Kraft und Neigimg zu dichterischen Schöpfungen fand. Die Erfüllung seiner Berufspflicht, so gewissenhaft er es mit ihr nahm und so sehr seine Wissenschaft ihm die Aufgabe und das Ziel seines Lebens blieb, genügte ihm nicht; zur Ergänzung und gleichsam im Widerspiel seiner ärztlichen Tätigkeit fand er in der Kunst ein Mittel, die Anspannung seiner Kräfte auszugleichen und seiner Phantasie in künstlerischer Anschauung und Tätigkeit Befriedigung zu schaffen. In den häufig aufgesuchten Sammlungen Italiens war er heimisch ge- worden und entschlug sich in der Betrachtung der dortigen Kunstwerke wie über der Schönheil der Landschaft der Gedanken an seinen Beruf und auch an seine körperlichen Leiden. Vor Paris schrieb er seine Plaudereien an französischen Kaminen, welche er blattweise den Sei- nigen schickte, und er lieferte in ihnen den Beweis, dafs die echte und volkstümliche Märchendichtung in Deutschland noch nicht ausge- storben ist. Als ob sie nur das Eigentum seiner Familie bleiben sollte, bedurfte es eindringlichen Zuredens der nächsten Freunde, um ihn zu ihrer Herausgabe unter dem Decknamen Richard Leanders zu be-

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bis in die Tage seines Dahinsterbens ermögUcliL Schliefslich raffle eine Lungenentzündung den geschwächten nach wenigen Tagen am 28. November 1889 dahin. Sein Gedächtnis wird in der von ihm gepflegten Wissenschaft nie vergehen, sein Marraorbild eine Zierde der von ihm geschaffenen Klinik bleiben. ^*)

Zum Nachfolger Volknianns auf dem Lehrstuhl und in der Klinik wurde 1890 F. von Bramann, vorher aufserordentlicher Professor und Assistent an der chirurgischen Universitätsklinik zu Berlin er- nannt; der Einleitungsunterrtcht in der Chirurgie wird wie zu Voll- manns Lebzeiten so auch nachher von seinem Schüler, dem Professor Oberst, versehen.

Leiter der Entbindungsanslalt und Lehrer des entsprechenden Ge- biets, welches sich allmählich zu einer vollständigen Wissenschaft der Frauenkrankheiten entwickelte, war von 1832—64 der Professor und Geheime Medezinalrat Ä. F, J. Hohl. Nach seinem Tode gieng dieses Lehrgebiet an Robert Olshausen bis zu seiner Versetzung nach Berlin 1887 über, zu dessen Nachfolger Rud. Kaltenbach, vorher ordentlicher Professor in Giefsen, ernannt wurde. Als aufserordent- licher Professor war für dasselbe Fach von 1877 82 der sodann zur Leitung der Breslauer Anstalt berufene Heinr. Fritsch und seit 1885 der aufserordenlliche Professor Em, Schwarz tätig. ^''j

Die Augenheilkunde galt früher als ein Anhängsel der Chirurgie und wurde als solches von Dzondi und Blasius behandelt; sie erhielt aber einen eignen Vertreter in Alfred Gräfe, welcher 1864 zum aufserordentlichenj 1873 zum ordentlichen Professor und 1884 zum Geheimen Medezinalrat ernannt wurde und als langjährigen Assistenten den Professor P, Bunge hatte. Als er 1892 die akademische Tätig- keit aufgab, wurde A, von Hippel, vorher in Giefsen und Königsberg, mit der Leitung der Augenklinik betraut. Auch die Ohrenheilkunde zweigte sich als eigenes Fach ab und erhielt in Herm. Schwarlze, seit 1868 aufserordentlichem Professor, seit 1887 Geheimer Medezinal- rat, ihren besonderen Lehrer und seit 1885 ihre eigene Klinik.^"*)

Der Vortrag wie die klinische Unterweisung über Geisteskrankheiten war bisher mit der Leitung der Provinzial -Irrenanstalt bei Halle ver- bunden und von ihrem Direktor, erst Moritz Koppen von 1874—79

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und dann Eduard Hitzig, 1872 Dozent in Berlin, 1875 ordentlichem Professor und Direktor der Irrenanstalt in Zürich, versehen. Da indes jene Anstalt mehr und mehr aus einer Heilanstalt sich in eine Pftege- anstalt für verblödete Kranke umsetzte, auch bei ihrem wachsenden Umfang die verwaltende Tätigkeit des Direktors stärker beanspruchte als sich mit seiner Forschungs- und Lehraufgabe vertrug und überdies ihre Entfernung von Halle dem regelmäfsigen Besuche der Studenten hinderlich war, so wurde für Hitzig und unter seiner sachkundigen Mitwirkung in Halle selbst eine besondere Universitätsklinik für Nerven- und Geisteskrankheiten, zuerst 1885 in vorläufiger Einrichtung und 1891 in eignem Gebäude gegründet, welches noch später zu schildern ist. ^') Endlich wurde 1889 ein besonderer Lehrstuhl für Gesundheitspflege geschaffen und unter Anweisung angemessener Untersuchungsräume dem Professor Friedr, Renk übertragen, welcher bis dahin dieses Fach im Reichsgesundheitsamt und als Dozent der Universität in Berlin be- handelt hatte. 1^)

Aufser den schon erwähnten aufserordentlichen Professoren dieses Zeitraums sind noch Ernst Kohl schütter und Ad. Seeligmüller für innere, Richard Pott für Kinderkrankheiten, die Chirurgen Alfr Genzmer und Fedor Krause, 1892 als chirurgischer Oberarzt an das städtische Krankenhaus in Altona berufen, und für die Zahnkeilkunde die Dozenten Dr. Hohl und Professor Holländer zu nennen/^'*)

§ 74-t Der Bestand der piülosoiikischen Fakultät«

Von den drei ordentlichen Professoren, welche in Beginn unseres Zeitabschnitts die Philosophie in Halle lehrten, lebte der aus Witten- berg gekommene Kantianer Gerlach bis 1864, während der jüngere Hinrichs schon I&jI starb. Zu ihnen waren die schon II, 71 genannten Herrn. Ulrici und Jul Schaller getreten, jener 1834, dieser 1838 aufser- ordentlicher Professor, beide erst 1861 in ordentliche Lehranstalten befördert. Im allgemeinen mochte dieses langsame Aufrücken seinen Grund darin haben, dafs ein Bedürfnis zur Vermehrung der Ordinariate nicht vorlag; für Ulrici kam der besondere Umstand hinzu, dafs er seine Hauptwirksamkeit nicht, wie der Minister erwartet hatte, auf das

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Gebiet der allgemeinen Litterat Urgeschichte und der Aesthetik, sondern der systematischen Philosophie verlegte. Auch mochte seine Gegner- schaft gegen die Lehre Hegels Joh. Schulzen unbequem sein.

Jener Verpflichtung glaubte Ulrlci litterarisch durch seine Ge- schichte der hellenischen Dichtung 1835, seine Schrift über Shake- speares dramatische Kunst 1839 (3. Aufl. 1868) und seine Abhand- lungen zur Kunstgeschichte als angewandter Aesthetik 1877, im Lehr- amt besonders durch seine Vorlesungen über Kunstgeschichte und durch seine Verwaltung der akademischen Kupferstichsammlung seit 1850 zu genügen. Im übrigen gehörte seine Neigung der Philosophie, in welcher er durch neue Systembildung den nach seiner Ansicht halt- losen und verderblichen Hegeischen Lehren entgegenzuwirken bemüht war. Zuerst durch seine Schrift über Princip und Methode der Hegei- schen Philosophie 1841, welche doch nur eine formelle z. T. ober- flächliche Kritik an dem häufig misverstaodenen Systeme Hegels, namentlich an seiner formalen Begriffssprache übt, unter welcher Ulrici den realen Sinn nicht entdeckt. Neben dem z. T. wegwerfenden Tadel nimmt sich am Schlufs S, 291 das Anerkenntnis, dafs das Grund- princip der Hegeischen Philosophie, die Entwickelung des Denkens aus sich selbst als aus seiner immanenten Nothwendigkeit, der allein walire Begrifir der Philosophie sei, ziemlich seltsam aus. Diese für alle Philo- sophie selbstverständliche Eigenschaft rühmt Ulrici an Hegel noch un- umwundener in seinem zweibändigen Werke über das Grundprincip der Philosophie in kritischer und spekulativer Entwickelung 1845/6, dessen erster Teil die Systeme seit Bacon nach ihren Grundlagen dar- stellt und meistens mit abgünstigem Urteile begleitet. Der zweite Teil knüpft an den ersten Satz des Cartesius an, kommt aber trotz aller Mühseligkeit über die Grundlage der Denknotwendigkeit und die Identität des Denkens und des Gedachten nicht eben hinaus, bringt also kaum etwas neues, obschon es an einzelnen trefifenden, aber auch nicht schlechthin neuen Bemerkungen, z, B, S. 73 über den Willen, nicht fehlt. Ulrici meinte den Kategorien und Gattungsbegriffen, welche bisher nur ein ideelles Dasein gehabt hätten, ihre notwendige Stelle in der Welt der Realität, d. h. der Warnehmung an- und nachge- wiesen zu haben, w^as entweder zweideutig oder widerom nicht neu,

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jedesfalls nicht besonders scharf war- Auch seine dritte Schrift über Glauben und Wissen 1858, welche zur Versöhnung beider beitragen sollte, bringt bei aller Umständlichkeit zwar einige selbständige An- schauungen, gelangt aber zu einem scheinbar günstigen und wenig- stens den Verfasser befriedigendem Ergebnis nur durch den Mangel an Schärfe in der Umgrenzung und Trennung der hierher gehörigen Begriffe. Namentlich in der Betrachtung über die Ethik fallen die Gedanken auseinander; neu ist etwa seine Zurückweisung der Speku- lation, unter welcher er jetzt nur willkürliche Gedankengebilde zu ver- stehen scheint, im Gegensatz zu der immer wider betonten Denknot- wendigkeit^ d. h, der aus dem Denken sich notwendig und unmittelbar ergebenden Gewifsheit, Daher er dem Wissen die Eigenschaft der Notwendigkeit, dem Glauben Freiheit zuschreibt, weil zu ihm eine freie durch unsere Subjektivität bedingte Entscheidung gehöre. Neu war auch die Behauptung, dafs die Philosophie dem Wissen und dem Glauben angehöre, und ebenso neu der verworrene Satz, dafs absolute Philosophie ein Widerspruch in sich sei, weil das absolute Wissen sich weder zu begründen brauche noch sich begründen lasse und weil ein sich entwickelndes Absolutes eine contradidio in adiecto sei. Nicht neu ist^ dafs der religiöse Glaube zum Gebiet der persönlichen Über- zeugung gehöre und die ganze Persönlichkeit binde. Wenn aber der Verfasser zu dem Schlüsse kommt, dafs der Glaube durch die philo- sophische Durchbildung seines Inhalts sich zum wissenschaftlichen Glauben erhebe, ohne die Kraft lebendiger persönlicher Überzeugung zu verlieren, und dafs er dann die höchste erreichbare Form des menschlichen Wissens und der vollkommenste Ausdruck echter Huma- nität sei, so ist hiermit nicht eine Versöhnung, sondern eine Ver- mischung, wo nicht Verwischung von Glauben und Wissen gegeben. Dafs Ulrici durch unablässige Erweiterung seiner Kenntnisse und in immer %viderhoiten Ansätzen bemüht war, für die Philosophie einen Inhalt zu gewinnen, welcher im Gegensatz zu der wachsenden mate- rialistischen Weltanschauung dem sittlichreligiösen Bedürfnis der Mensch- heit Genüge leiste, ist aus seinen beiden letzten gröfseren Werken über Gott und die Natur (1862, 2. Aufl. 1866) und über Gott und den Menschen (2 Tle 1866—73, 2. Aufl, des ersten Teils 1873) ersichtlich.

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Das erstgenannte Buch zeuget von grofser Belesenheit und ist aller- dings fhicMbarer als die früheren Schriften, enthält auch über die per* sönliche Unsterblichkeit S. 251 gute Bemerkungen. Der Verfasser geht von den Naturwissenschaften aus, deren allgemeine Kategorien und Gesetze mit mancherlei Kenntnis, aber nicht mit gleicher Begriffsschärfe erörtert werden, und steigt zu Gott als der notwendigen Voraussetzung der wissenschaftlichen Ontologie, ja S, 425 der Naturwissenschaft auf. Die Idee Gottes soll zu den Gränzbegrififen gehören, d* h* wo das Denken versage; die Möglichkeit der Offenbarung wird S. 555 nur nebenbei zugestanden. Diese Frage hat jedoch den Verfasser ernstlich beschäftigt» wie der Schlulis des Buches S. 623 zeigt: „Das religiöse und sittliche Gefühl, die unmittelbare Offenbarung Gottes im mensch- lichen Geiste, ist nur die notwendige Grundlage jeder anderweitigen (mittelbaren) Offenbarung an den menschlichen Geist. Denn ohne das religiöse und sittliche Gefühl wurden u^ir eine gegebene göttliche Offen- barung gar nicht als götthche Offenbarung zu erkennen, die Wahrheit von Täuschung und Luge nicht zu unterscheiden vermögen.*^ Welchen Wert er auf diesen Satz legt, beweist dessen wörtliche Widerholung am Schlüsse des zweitgenannten Werks. Auch in diesem läfst sich die scharfe Bestimmtheit der Begriffe und der Begriffsentwickelung vermissen, obschon es widerum einen gröfseren Reichtum der Betrach- tung und das Streben nach abschÜefsender Systematik zeigt. Absicht des Verfassers ist, die Notwendigkeit eines persönlichen Gottes und des Glaubens an ihn darzutun. Der zweite Teil enthält von den Grundzugen der praktischen Philosophie nur das Naturrecht; die Fort- setzung, welche die Ethik und Aesthetik behandeln sollte, hat Ulrict nicht mehr geliefert. Obschon er ausdrücklichen Bezug auf das Christentum kaum irgendwo nimmt, so wird sich doch sclion aus dem hier Beigebrachten die Behauptung rechtfertigen, dafs er in Verbin- dung mit anderen (J. H. Fichte, Wirth) einen christlich gefärbten Theismus als Grund und Ziel der Philosophie aufzuweisen bemüht war, freiüch bei dem melir bemerkten Mangel an genauer ßegriffs- scheidung ohne befriedigenden Abschlufs, aber wie die widerholten Auflagen dartun, nicht ohne einigen Widerhall in der Leserwelt. Die von J. H. Fichte begründete Zeitschrift für Philosophie und spekulative

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Theologie leitete er seit 1847 unter dem neuen Titel der Zeitschrift für Philosophie und pliilosophische Kritik zuerst in VerbiDdyng mit andern, seit 1879 allein, bis er 1883 ihre Herausgabe seinem jüngeren Amtsgenossen Krohn überliefs. Ulrici starb im Januar 1884.

Mit nicht geringerem Fleifse, aber mit gröfserer philosopliisdier Begabung und ein'dringenderer Denkkraft, hierin auch Ed. Erdmann überragend hat sich Juh Schaller dem Ausbau der Hegeischen Lehre zugewendet, wie sich sogleich aus seiner ersten gröfseren Schrift über die Philosophie unserer Zeit (zur Apologie und Erläuterung des Hegel- schen Systems, 1837) ergab. In scharfsinniger und im ganzen un- befangener Betrachtung wird Hegel hauptsächhch auf Grund seiner Phänomenologie ausgelegt und gegen Einseitigkeiten und MisYerständ- nisse seiner damaligen Gegner meistens glücklich verteidigt, jedoch mit der ÄJafsgabe, dafs Schaller in dem Begriff der Freiheit und der gött- lichen Persönlichkeit etwas über Hegel hinausgeht und lebendigere Bestimmungen aufnimmL So z. B. wenn er zu dem nachdrucklich be- tonten Satze, dafs nach Hegel der Geist und nicht der Begriff das höchste sei, liesonders ausführt, dafs Gott die Liebe und in seiner Schöpfung ebenso freie als notwendige Sei fast Offenbarung sei. Er fafst die Persönlichkeit Gottes reicher und lebendiger und bestimmt ge- nauer, dafs das menschliche Wissen nur ein von Gott geschaffenes Moment in Gott sei, unterscheidet auch klarer zwischen Decken und Schaffen. Kurz das Buch beweist ein volles Verständnis und selb- ständiges Durchdenken der Hegeischen Metaphysik. Ein anderes Ziel verfolgt seine zweite Schrift über den historischen Cliristus und die Philosophie 1838| welche zuerst mit Scharfsinn auf einige mangelhafte und unklare Voraussetzungen bei Straufs hinweist, dann aber die Ideen der Versöhnung, der Persönlichkeit, der Gottmenschheit einer selbständigen Erwägung unterzieht. Sie schliefst sich hier an den Lehrgehalt der christlichen Religion an und unternimmt es ihn philo- sophisch zu begründen, namentlich aber die Schiefheit und Unklarheit aufzudecken, mit welclier Straufs die Verwirklichung der Gottmenschheit nicht in einer einzelnen historischen Person sondern in der mensch- lichen Gattung sieht. Den Sinn der Versöhnung und des aus ihr folgenden neuen Lebens spricht sie mit Nachdruck und Klarheit aus.

Scürttder, liiiTersität Halle, n. lg

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Allein schliefslich geht es doch nicht ohne bedenkliche IJmdculun^ neuLeslameiiUidier BegriBFe im Sinne göttlicher Immanenz und ohne ebenso bedenkliche Anbequemung der philosophischen Betrachtung an die neutestamentliche Cberlieferong ab. Beide Darstellungen bewegen sich durchgängig in der Sprache der Hegeischen Schule, wodurch ihre Wirkung auf weitere Kreise beeinträchtigt sein mag. Dasselbe Kleid tragen seine Vorlesungen über Schleiermacher, welche sich auf dessen philosophische und allgemein religriöse Hauptwerke mit Ausschlufs der strengtheologischen beschränken, jene aber nach ihrem Inhalte ent- wickeln und prüfen. Indes spielen Analyse und Kritik häufig in ein- ander über, so dafs die Vorlesungen, um belehrend zu wirken, eigent- lich die Kenntnis Schleiermachers voraussetzen; einige erhebliche Schwächen seiner Chris tologie werden scharfsinnig aufgedeckL Die Behauptung von der Verwandtschaft Schleierraachers mit Schelling trifft nur zum Teil zu. Schon vorher hatte Schaller seine Geschichte der Naturphilosophie von Bacon Verul bis auf unsere Zeit (2 Bde, 1841 46) begonnen; sie verfolgt in genauer Darstellung die einzelnen Systeme bis auf Fries, ohne Schelling zu umfassen, dessen Beurteilung bei Schallers Eigenart besonders erwünscht gewesen wäre. Auch von seiner Psychologie ist nur der erste Teil über das Seelenleben des Menschen 1860 erschienen, eine auf reicher Belesenheit und aus- gedehnten, auch naturwissenschaftlichen Kenntnissen ruhende Unter- suchung» welche unter Anknüpfung an die üblichen V^orstellungen sich von der Schulsprache völlig frei gemacht hat und die verschiedenen Beobachtungen, auch die Annahmen und Voraussetzungen der Natur- wissenschaft auf ihr Wesen und ihre angebliche Tatsächlichkeit be- grifflich prüft, hiermit aber die Grenzen der bisherigen Kenntnis un- befangen und ohne den Versuch willkijrncher oder sophistischer Ober- brückung bezeichnet, ^ö) Dieselbe Klarheit und Wahrhafligkeit der Dar- stellung, welche in Schatlers Schriften hervortritt, wird auch seinem mundlichen Vorti'age nachgerühmt; leider verfiel er bald nach seinem letztgenannten Werke einer schweren Krankheit, welcher er 1868 erlag. An seine Stelle trat in demselben Jahre als Ordinarius Rudolf Haym, geb. 1821, auf unserer Universität gebildet und am 31. Aug, 1843 zum Doktor der Philosophie ernannt, 1848 Mitglied der Frank-

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furter Reichsversammlüng in Gesinnungsgenossenschaft mit den drei anderen Hallenser Abgeordneten Duncker» Schwarz und Schwetschke, seit 1851 Privatdozent und seit 18G0 aufserordentlicher Professor, Be- gründer und von 1858^63 Herausgeber der preufsischen Jahrbucher. Sein Lehrauftrag überwies ihm neben der Phüosopliie auch die Be- handlung der neueren deutschen Litteratur, von welcher, wie wir sahen, ülrici sich allmählich zurückgezogen hatte. Seinen Beruf für dieses Fach hatte er durch sein Lebensbild Wilhelms von Humboldt 1856 dargetan, dem sich später seine Werke über die romantische Schule 1870 und über Herder in zwei Bänden 1880.85 anschlössen, während das Leben seines Freundes Duncker 1891 mehr Verwandt- schaft mit der in den preufsischen Jahrbüchern gepflegten Politik hatte. In diesen hatte er auch seine philosophischen Arbeiten über Fichte, Schopenhauer und Hart mann und die mehr zur Litteraturgeschichte gehörigen über Schiller und Vamhagen niedergelegt, anderer Aufsätze hier nicht zu gedenken. Die Philosophie Schleiermachers hat ihre Prüfung in seiner romantischen Schule und im 26. Bande der preufsi- schen Jahrbücher gefunden. Sein gründliches aus Vorlesungen hervor- gegangenes Buch über Hegel und seine Zeit 1857 trägt in der Schärfe des Urteils über den grofsen Philosophen bei aller ihm gezollten An- erkennung doch etwas von der düstern Farbe der damaligen Zeit» welche allzu geneigt war dem Quietismus und der dialektischen Be- griffs Vermischung dieses Systems einen Teil der Schuld an dem Schlafe des öffentlichen Geistes in Staat und Kirche aufzubürden. Die reiche Wirksamkeit, welche Haym als Lehrer fand, hat ihn vermocht mehr- fache Anerbietungen Seitens anderer Universitäten abzulehnen.

Nach Ulricis Tode trat K. Stumpf, ein Schüler Lotzes, vorher in Prag, nach dessem allzuzeitigem Abgange 1890 Benno Erdmann, vorher ordentlicher Professor in Kiel und Breslau, ein; mit beiden zog in unsere Universität die Richtung ein, welche das Erkenntnisvermögen und überhaupt die Psychologie physiologisch zu begründen suchte, ohne doch in ihnen sich von dem Idealismus zu scheiden. ^^)

Als aufserordentliche Professoren unsers Fachs sind aus diesem Zeitraum noch Krohn und Glogau, beide 1884 als Ordinarien nach Kiel, Günther Thiele 1882 in gleicher Eigenschaft nach Königsberg

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renetztf nach ihnen Hans Vaihinger und Karl Uphues, als PriTat- (lozent Edm. Husserl za nennen.

Auch die Altertumswissenschafl war in dieser Zeit unter drei ordentliche Professoren verteilt, von denen der Wittenberger A. G. Raabe 1845, Mor. Ed. Meier 1855 starb. An seine Stelle trat Theodor Bergk, welcher 1812 in Leipzig geboren und daselbst auf der Thomas- schule unter Rois und auf der Universität 1830 35 hauptsächlich durch Gottfr. Hermann gebildet sodann als Lehrer an der lateinischen Haupt- schule in Halle und nach kurzem Aufenthalt in Mecklenburg an dem Joachimsthalschen Gymnasium in Berlin und seit 1840 an dem Gymna- sium in Kassel tätig gewesen war. Seine akademische Wirksamkeit ];)eginnt 1842 mit seiner Berufung nach Marburg in die durch E. F. Hermanns Fortgang erledigte Professur, von wo er 1852 nach Frei- burg gieng. In Halle trat er 1857, zugleich als Professor der Bered- samkeit ein, hinlänglich bewährt als Lehrer und Forscher durch seine Arbeiten über die griechischen und lateinischen Sceniker und vor allem durch seine in widerholten Auflagen erschienene Sammlung der griechischen Lyriker. Welche Achtung er bei den ersten seines Fachs genofs, wird wol am deutlichsten dadurch bekundet, dafs Böckh ihn zu seinem dereinstigen Nachfolger wünschte. Nach Neigung und Aus- bildung mehr den sprachlichen Aufgaben der Philologie zugewandt bildete er eine vortreffliche Ergänzung zu Bernhardy und hat diese Richtung mit grofsem Nachdruck und entschiedenem Erfolge sowol auf dem Lehrstuhl und bei den Prüfungen wie in der Wissenschaft vertreten; seine später erschienene leider unvollendete Geschichte der griechischen Litteratur bewies, mit welcher Selbständigkeit er auch die Realien seines Fachs beherrschte. Zunehmende Kränklichkeit, in wel- cher zum Teil der Grund seiner Fehdelust und seiner nicht selten feindseligen Polemik liegen mochte, bewogen ihn nach elfjähriger Tätig- keit aus einem Amte zu scheiden, in welchem er auch als Program- niatarius der Universität tätig gewesen war; nur seine umfassenden Kenntnisse, seine Fertigkeit in ihrer Verwendung, seine Herrschaft über die lateinische Sprache, dazu die Gabe und Neigung, sich rasch über die wissenschaftlichen Fragen der Gegenwart zu äufsern, befä- higten ihn neben der übrigen nicht geringen Schriftstellerei dieser Zeit

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65 Programme zu schreiben. Bergk gieng nach Bonn, um der dortigen Universität in freier Tätigkeit zu nützen; er starb ISSL^^)

Ihm folgte Heinrich Keil, der Herausgeber der lateinischen Gram- matiker, des jüngeren Plinius, des Cato und Varro, der Scholien zum Apollonios Rhod. und Nikander in den Ausgaben von Merkel 1854 und 0. Schneider 1856, welcher schon früher in Halle Dozent und Gymnasiallehrer, dann in gleicher Eigenschaft io Berlin und seit 1859 als ordentlicher Professor in Erlangen gewirkt hatte. Eine bei dem wachsenden Umfange der Altertumswissenschaft neugegründete oder vielmehr wider hergestellte dritte Professur wurde 1874 Wilhelm Dittenberger, bis dahin Oberlehrer am Gymnasium in Quedlinburg, dem späteren Herausgeber der zweibändigen Syllofje insariptmnnm Oraecarum 1883 und Mitarbeiter an dem corpus imcriptmmm Grae- caruntj verliehen*) und zum Nachfolger des 1875 nach einem arbeits* und fruchlreichen Leben verstorbenen Bernhardy wurde Ed. Hill er aus Greifs wald hauptsächlich für das Fach der Mythologie und der alten Dichter berufen. Leider erlag dieser ebenso anregende, als He* bens würdige Gelehrte, welcher in seinem Verkehr mit den Studenten wissenschaftliche Strenge mit persönlicher Freundlichkeit zu verbinden wüste, schon 1891 einem lange mit grofser Geduld und Milde ge- tragenen Leiden, nachdem er ebenso wie der vorgenannte Dittenberger seine Treue gegen die Friedrichs-Universität durch Ablehnung ander- weitiger vorteilhafter Stellungen bewährt halte. Zu seinem Nachfolger ist Friedrich Blafs, bisher in Kiel, der Geschichtschreiber der atti- schen Beredsamkeit und Herausgeber attischer Redner bestellt worden. Neben diesen ordentlichen Professoren war der früher der Landes- schule in Pforta angehörige Dr. Steinhardt hauptsächlich für Er- klärung des Piaton und Aristoteles von 1866 72 als Honorarprofessor und Joh. Schmidt als auls erordentlicher Professor bis zu seiner Be- rufung in ein Ordinariat zu Giefsen tätig.

Es ist eben des wachsenden Umfangs der Philologie gedacht; schon F. Wolf hatte innerhalb ihrer wenn auch halb widerwillig

*) Aiifserdem hat Dittenberger F. Krämers Ausgabe der commentarii Cae- sar is de belh Galiico von der st" c baten (1867) bis zur fünfzehnten Auflage U890) neu bearbeitet.

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und fast an letzter Stelle der Archaeologie der Kunst einen besonderen Platz angewiesen. Auch dieser sollte nun an der Friedrichs-Universität ein eigner Lehrstohl zugewiesen werden. Zwar der Mr dieses Fach 1843 zuerst berufene Adolf Scholl aus Berlin gieng noch vor Antritt seines Amtes nach Weimar in eine andere ihm mehr zusagenden Stelle. Statt seiner kam der Holsteiner Ludwig Rofs, zur Zeit seiner Be- rufung auf einer Studienreise in Griechenland begriffen und zu deren Äbschlufs einstweilen noch beurlaubt, mit der frischen Anschauung der alten Kunstwerke, in geschichtlichen Dingen, wie er auch in der von ihm unternommenen Zeitschrift Hellenika dartat, in Wort und Schrift ein strenger Anhänger der Überlieferung und ein Feind der neueren Kritik. Er starb 1859, in den letzten Jahren seines Lebens durch ein schweres und höchst schmerzhaftes Rückenmarksleiden von akademischer Tätigkeit zurückgehalten. Ihm folgte, im raschen Wechsel von 1863—69 Alexander Conze und von 1869—73 Richard Schöne, beide jetzt mit der Leitung der grofsen Berliner Sammlungen betraut, dann G, H. Heydemann 1874 als aufserord entlicher und 1882 als ordentlicher Professor, dessen Eifer und Geschick unsere akademische Sammlung von Gypsabgüssen alter Bildwerke reichen Zuwachs ver- dankt, und nach seinem allzufrühen Tode 1889 K, Robert, bis dahin ordentlicher Professor in Berlin.-')

Die semitischen Sprachen w^urden zuerst mit wissenschaftlicher Gründlichkeit von dem uns schon bekannten allgemein geachteten E. Rödiger und, als er 1860 nach Berlin gerufen wurde, von 1862 69 von A, Arnold, neben und nach ihm von Rieh. Gosche bis zu seinem Tode 1889 gelehrt. Während weniger Jahre 1882—85 las über alttestamentliche Sprache und Schrift der aus Greifs wald auf seinen eigenen Wunsch in unsere FakuHät versetzte Julius Wellhausen, welcher hierauf wider eine ordentliche Professur in Marburg antrat. Es folgte Heinrich Thorbecke aus Heidelberg von 1885 90; bevor er dorthin in ein ihm zugedachtes Ordinariat zurückkehren konnte, wurde er durch eine rasch verlaufende Krankheit weggerafft. Sein Nachfolger wurde Friedr. Aug. Müller, welcher unserer Universität schon von 1874—82 als aufserordentlicher Professor angehört und dann ein Ordinariat in Königsberg übernommen hatte. Leider wurde

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auch dieser hochgeschätzte und scharrsinnige Gelehrte schon 1892 der Wissenschaft und dem akademischen Unterricht durch den Tod ent- rissen. Zu seintim Nachfolger wurde Franz Prätorius bestellt, bis dahin ordentlicher Professor in Breslau. Die indische Sprache und Litteratur wie die vergleichende Sprachwissenschaft wurde durch den grösten Teil unseres Zeitraums von F. A. Pott,*) der zu den Begrün- dern dieses Fachs gehörte, bis zu seinem Tode 1887 gelehrt; zu seinem Nachfolger war schon 1885 Rieh. Pischel aus Kiel berufen; aiifser- dem wurden bestimmte Teile dieses Gebiet von den aufserordentlichen Professoren Chr Barlholomae 1884r— 85, im Jahre 1891 von dem bald nach Berlin versetzten K. Fr. Geldner und seitdem von Theod. Zacbariae vorgetragen.-^)

Die französische und die englische Sprache traten aus ihrer bis* herigen Nebenstellung, in welcher sie durch Blanc und Böhmer (1866 72) behandelt waren^ in den Rang der durch ordentliche Professoren zu behandelnden Fächer ein; als solche lehrten zuerst 1873 76 der sodann nach Gratz gerufene H. Schuchardt, dann das Englische K, Elze, ein Schüler G. Hermanns und besonders Aug. Böcklis, be- kannt durch seine Werke über W. Scott 186-i, Byron 1870 und Shake- speare 1876, wie durch seinen rasch in zweiter Auflage widerholten Grundrils der englischen Philologie 1887, der Universität schon 1887 durch den Tod entrissen, und das Französische seit 1876 Hermann Suchier, vorher in Marburg und Munster, welcher unserer Universität unter Ablehnung anderer Anerbieten treu bleiben wollte. Zu Elzes Unterstützung war schon 1888 der aufserordenthche Professor Albr, Wagner aus Göttingen hierher versetzt, welcher 1893 in das erle* digte Ordinariat einrückte.^^) Indes stellte sich bald die Notwendigkeit heraus, neben dieser strengwissenschaftlichen Behandlung beider Spra- chen und Litteraturen auch wie früher Gelegenheit zur Einfuhrung in ihren heutigen Sprachschatz und Gebrauch zu geben; zu diesem Zwecke wurden besondere Lektoren eingesetzt, für das Englische Karl Aue und nach seinem Ableben 1893 P. Thistlethwaite, für das Fran- zösische zuerst Bernh, Wardenburg, dann die rasch widerscheidenden

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Bruder Doutrepont aus Löltich, bis der Dr. Heuckenkamp 1891 diese Aufgabe übernommen hat* Seit 1889 ist auch widerura wie in früheren Zeiten die italienische Sprache unter Leitung des Lektors Berth, Wiese in den Kreis der Lehrfächer getreten.

Die früheren Zeitstufen der deutschen Sprache und Litteratur hatte gelegentlich R Leo im Anschtufs an Wackernagels Lesebuch erläutert und daneben die Kenntnis verwandter Sprachgebiete durch sein alt- englisches Lesebuch 1835 und sein angelsächsisches Glossar 1872 ge- fördert. Als besondere Lehrer des Deutschen traten zuerst 1844 Emil So mm er und nacli dessen frülien Tode 1847 K* Weinhold ein, welcher 1849 als aufserordentlicher Professor nach Breslau berufen wurde. Nach ihm erhielt dieses Fach eine angemessene Stellung durch den hochverdienten Jul. Zachen Geboren 1816 in Schlesien und in Breslau durch strengphilologische Studien gebildet, deren Wert und Methode er durch sein ganzes Leben hoch gehalten hat, ebenda auch durch Hoffmann von Fallersleben auf die deutsche Vorzeit hingelenkt gieng er nach mehrjähriger Hauslehrerzeit im Haag nach Berlin, um dort unter Krankheil und Entbehrung die deutsche Sprache unter der Leitung der beiden Grimm und besonders Lachmanns mit dem grösten Nachdruck zu betreiben: schon seinen niederländischen Aufenthalt hatte er für die Kenntnis der dortigen deutschen und niederländischen Handschriften verwertet. Auf Grund einer Abhandlung über die von ihm auch später verfolgte Alexandersage wurde er von der philo- sophischen Fakultät in Halle zum Doktor ernannt und trat hier 1847 als Hilfsarbeiter bei der Universitäts* Bibliothek ein. Nach langer Arbeitszeit wurde er 1853 Dozent mit einer Schrift über das gothische Alphabet und erlangte 1856 die Beförderung zum aufserordentÜchen Professor. Von 1859 63 war er Oberbibliothekar und ordentlicher Professor in Königsberg, in jener Stelle um die Ordnung und Ergän- zung der dortigen Universitätsbibliothek mit Entschlossenheit und Ge- schick bemüht, ein Meister auch des antiquarischen Bücherbetriebs, in dieser der Begründer eines Fachs, für welches die Albert ina nur vor- übergehend einen Dozenten gehabt hatte. Nach aufreibender Tätig- keit, welche seine Gesundheit dauernd schädigte, wurde Zacher als der erste ordentliche Professor für die den Ische Philologie nach Halle

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zurückgerufen und trug hier neben der Erklärung der früheren Sprach- denkmäler besonders deutsche Grammatik Metrik und Mythologie vor, verschaffte auch seiner Wissenschaft, übrigens ohne schädliche Über- Schätzung, die nötige Geltung bei der Lehramtsprüfung. Vor Einseitig- keit wüste er auch sein wissenschaftliches Urteil zu behüten; obschon treuer Schüler Lachmanns wurde er doch auch anderen Anschauungen gerecht, wie dies aus seiner vorsichtig abwägenden Abhandlung über den Stand der Nibelungen frage,*) aber auch daraus hervorgeht, dafs er in dem ziemtich hitzigen Streite über die deutsche Rechtschreibung auf der Hallenser Philologen Versammlung 1867 eine zwischen der strenghistorischen Schule und dem neueren Brauch vermittelnde Rieh* tung verteidigte. Auch darin zeigte er seine Unbefangenheit und auf- richtige Liebe zur Wissenschaft, dafs er lange vor seinem Tode Ed. Sievers, dessen Auffassung der Sprache sich doch von der seinigen wesentlich unterschied^ immer wider als den geeignetsten Nachfolger für sich bezeichnete. Eigene litterarische Arbeiten hat er bei seiner Gründlichkeit und seiner gewissenhaften Amtsführung aufser den auf die Alexandersage gerichteten wenig abgeschlossen; er hat gleichwol durch die von ihm und E. Höpfner begründete, später von Gering herausgegebene Zeilsclirift für deutsche Philologie seiner Wissenschaft, durch die Einrichtung der germanistischen Handbibliothek und des deutschen Seminars der Universität und seinen Schülern grofsen Ge- winn gebracht. Wie er gewünscht, wurde nach seinem 1887 erfolgten Tode Ed. Sievers, zuerst in Jena und dann in Tübingen Professor, sein Xachfolger; leider muste ihn die Friedrichs-Üniversität 1892 an Leipzig zum Ersatz Zarnckes abgeben. An Sievers Stelle trat Konr. Burdach, Dozent seit 1884 und aofserordentlicher Professor 1887, neben früheren kritischen Arbeiten an der sprachlichen Revision des Lutherischen Bibeltextes und an Forschungen über die Sprache Goethes beteiligt, dessen aufserordentliche Professur sodann von Friedrich Kaufmann aus Marburg bis zu seiner Berufung nach Jena 1893 ver- waltet und hierauf an Strauch aus Tübingen übertragen wurde. Früher halten für dasselbe Fach Lucae, nachher in Marburg, und

*) Briefe über neue Erscheiiiuiigen auf dem Gebiete der deutschen Philologie, in den Neuen Jahrbb, für Phil. u. Päd,. 1858, Bd. 78.

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Heine, dann m

Göltingen, unserer

Universiläl angehört. Auch

Hugo Gering war 1883 89 bis zu seiner Versetzung nach Kiel für beslimmte Teile des deutschen Sprachgebiets in Halle tälig; sein Haupt- fach war aber die nordische Sprache und Litteralur, sein Hauptwerk aus dieser Zeit seine Ausgabe der isländischen Abenteuer (Legenden, Novellen und Märcheo) 1882/83. Für die Geschichle der neueren deutschen Lilleralur war von 1849—60 Robert Prutz als aufser- ordentlicher Professor angeslelll; seine zunehmende Kränkhchkeit und mancherlei andere Wirren hinderten ihn aber, dieser Aufgabe stetig nachzukommen und veranlafsten ihn schliefsüch aus seiner Stellung auszuscheiden.^'^) Dafs dann Haym mit der Warnehmung dieses Lehr- gebiets beauftragt wurde, ist schon erwähnt.

Das Lehrfach der Geschichte blieb nach Voigteis Tode zunächst allein in Leos Händen; lange und schwere Leiden, von denen ihn 1877 der Tod erlöste, machlen ihm schliefslich die Führung seines Amts unmöglich* Ihm war für das Mittelalter» aber auch für bestimmte Ge- biete der allen Geschichle Ernst Dum ml er 1858 als aufserordentlicher und 1866 als ordentlicher Professor zur Seite getreten; früher au der von Perlz geführten Herausgabe der Monummta Gernmniae historka lebhaft beteiligt wurde er nach Wailz Tode mit der Leitung dieses grofsartigen Unternehmens beauftragt und schied deshalb 1888 von unserer Hochschule, Sein Nachfolger wurde Theodor Lindner, der Geschiehtschreiber des späteren Mittelalters, vorher 1874 in Breslau auräerordenllicher, 1876 in Münster ordentlicher Professor. Für das Mittelalter und die neue Geschichle war Gustav Droysen, der seine Forschung vornemlich dem Zeitalter des dreifsigjährigen Kriegs zu- wandle, aus Göttingen zurückgerufen, wohin er 1869 als aufserordent- licher Professor nach anfanglicher Tätigkeit in Halle versetzt war. Ihm wurde bei Ulricis Tode auch der Vortrag der Kunstgeschichte und die Verwallung der akademischen Kupferstich Sammlung anver- traut, welche unter seiner kundigen Pflege ueben der tätigen Fürsorge der Staalsregierung eine erhebliche Bereicherung erfahren hat. Nach Dunckers und Dümmlers Abgange machte sieh das Bedürfnis einer be- sonderen Lehrkraft für die alte Geschichte sehr fühlbar; zu seiner Er- füllung wurde Eduard Meyer, geboren in Hamburg, 1884 in Leipzig

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aufserordentlicher uad 1885 in Breslau ordentlicher Professor, 1889 nach Halle gerufen*")

Für dieses Fach, aber auch für neuere, für Universal- und Ver- fassungsgeschichte war früher von 1839—57 Max Dunckcr Lehrer ge- wesen. Seiner Habilitation hatte seine frühere freilich sehr unschuldige Beteiltg^ung an der Burschenschaft Aufschub, seiner Beförderung die schon erwähnte Ungunst des Ministers Eichhorn und nach 1850 von Raumers entscheidende Hindernisse bereitet. Indes war er bei seinem Einflüsse auf die akademische Jugend, welche sich durch den philo- sophisch begründeten Vortrag des aus der Hegeischen Schule hervor- gegangenen jungen Lehrers angezogen fühlte, doch schon zum aufser- ordentlichen Professor, wenn auch ohne Gehalt und nur mit Aussicht auf gelegentliche Beihilfe ernannt. Die Widerhol ung dieser Geld- gewährung wurde freilich von dem Minister mit eigentümlichen Be- merkungen begleitet. Die Bewilligung, so hiefs es 1845, erfolge nicht, weil der Minister mit seinen Leistungen und dem Geiste seiner Ein- wirkung auf die studierende Jugend zufrieden sei, sondern nur, um ihm durch Zurückziehung früherer Zusicherung keinen Antrieb zum Fortschreiten in seiner unerspriefslichen Richtung zu geben, und weil der Minister hoffe, dafs das Studium der Geschichte zur geistigen Ge- nesung Dunckers füiiren werde. Nach einem vorausgegangenen Berichte des Kurators scheint sich diese abschmeckende Zutat weniger auf Dunckers politische Richtung, als auf seine philosophische Behandlung der Geschichte bezogen zu haben.-®) Eine so grämliche und zugleich überkluge Urteilsweise wurde begreiflicherweise durch die schon er- zälüte Beteiligung Dunckers an den Bestrebungen der protestantischen Freunde nicht milder; es blieb somit dem Nacit folger Eichhorns vor- behalten, die spärliche und überdies jährlich in Frage gestellte Zu- bufse in festes Gehalt zu verwandeln. Die hohe und allgemeine Achtung, welche sich Duncker trotz aller ministeriellen Misgunst in weiten Kreisen erworben hatte, spricht deutlich aus der Talsache, dafs bei der ersten Wahl für die Frankfurter Reichsversammlung die Stände der Provinz Sachsen den jungen Professor an erster Stelle erkoren; dals diese Wahl nachher durch die Stadt Halle fast ein- stimmig widerholt wurde, war freilich zu erwarten. Wie Duncker in

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den Jahren der Bewegung dieses sich mehrfach widerholenden Auf- trags gewartet hat und in allen Schwankungen dem Vaterlande, der Monarchie, sich selbst treu geblieben ist, darf hier nicht erzählt werden. Als mit den trüben Gewässern sich auch die Wellen edlerer Begeiste- rung verlaufen halten und die vor dem Ansturm Zurückgewichenen nun ihre Schwäche durch die Verfolgung derer zu verdecken suchten, welche von der Hoffnung auf des Vaterlandes Macht und Einheit nicht lassen wollten, da verdüsterte sich für Duncker abermals die Aussicht auf eine gedeihliche akademische AVirksamkeit und auf eine Beförde- rung, die er durch die seit 1852 in drei Bänden erschienene und für die beiden ersten Teile schon 1855 in zweiler Auflage widerholte Ge- schichte des Altertums so reichlich verdient hatte. Worauf durfte auch der Mann hoffen, der nach dem Scheitern der vaterländischen Hoffnungen und nach dem auch in konservativen Kreisen beklagten Rückzug Preufsens vor den Feinden seiner Macht der Regierung in den beiden Flugschriften über vier Wochen und vier Monate aus- wärtiger Politik den Spiegel ihres Tuns vorgehallen hatte? So blieb ihm trotz aller Anhänglichkeit an Halle nichts übrig, als 1857 dem Rufe in eine ordentliche Professur nach Tübingen zu folgen; es war eine verspätete Anerkennung, dais die hallische Fakultät, welche vor- dem sich feindselig von ihm abgekehrt hatte, ihn 1859 für die Pro- fessur der alten Geschichte an erster Stelle vorschhig. Freilich auch Tübingen, so wol er sich dort im Lehramt und im Umgange fühlte, sollte ihn nicht fesseln: das Vertrauen hoher Personen rief ihn nach Berlin zuerst in verantwortungsvolle politische Stellung, dann an die Spitze der Staatsarchive und in ein Lehramt an der obersten Kriegs- schule, beides zu seiner tiefen Befriedigung und zur Unterstützung seiner Forschungen über die neuere preufsische Geschichte. Als sein treuer Freund Droysen heimgieng, richtete sich das Vertrauen des Ministers an ihn mit der Frage, ob er dessen Lehrstuhl einnehmen wolle; er glaubte dieses ehrenvolle Anerbieten in seinen Jahren und bei der Last der sonst ühemommenen Arbeiten ablehnen zu sollen. 2^) Noch drei Lehrer der Geschichte sind aus dieser Zeit für unsere Hochschule zu nennen: Gustav Hertzberg, der Geschichtschreiber des späten Griechenlands und Roms, auch der Stadt Halle, seit 1861

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aufserordentl icher, seit 1889 ordentlicher Honorarprofessor» Alb» Ludw. Ewald, 1875 aufserordentlicher Professor, der in Sclirift und Lehre besonders die Ansiedelung des deutschen Ordens in Preufsen be- handelte, daneben aber am tandwirtschaftlichen Institut in sehr ver- schiedener Aufgabe die Forstwirtschaft zu lehren halte, und Wilhelm Schum, seit 1874 Dozent, seit 1818 auiserordentliclier Professor für die historischen Hilfswissenschaften, deren Kenntnis er auch in be- sonderen Übungen zu fördern wüste, 1889 nach Krel versetzt und dort bald zum ordentlichen Professor befördert, aber schon 1892 aus einer reichen Erfolg versprechenden Wirksamkeit durch frühen Tod ab- gerufen.

Auch der Geographie wurde in dieser Zeit zu Halle, wie an den meisten preufsischen Universitäten eine besondere Lehrstälte einge- räumt, welche V873 dem ordentlichen Professor Alfred Kirchhoff, vorher Lehrer an einer Realsclinle und an der Kriegsakademie Berlins, überwiesen wurde.

Die Wirksamkeit des Professors Eiselen für die Fächer der Volks- wirtschaft und der Statistik ist schon erzählt.*) Neben ihm behandelte Hugo Eisenhart, seit 1840 als Dozent, seit 1856 als aufserordent- licher Professor, der Verfasser der 1891 in zweiter Auflage erschienenen Geschichte der Nationalökonomik, dasselbe Fach; nach Eiselens Tode von 1865 72 Gustav Seh moller und nach dessen Versetzung nach SIrafsburg Joh. Conrad, von dessen Werken hier nur die für uns besonders wichtige Schrift über das Universitätsstudium in Deutschland während der letzten fünfzig Jahre, seine Jahrbücher für National- ökonomie und Statistik seit 1872 und sein in Verbindung mit anderen Gelehrten unternommenes Lexikon der Staatswissenschaften genannt werden sollen. Zur Ergänzung des sich mehr und mehr aasdehnenden und für das Staatsleben an Wichligkeil gewinnenden Fachs wurde Rob. Friedberg 1885 von Leipzig als aufserordentlicher Professor berufen, und neben ihm 18U3 Karl Diehl in dieselbe Stellung befördert.

Häufiger Wechsel trat für die Mathematik ein; Sohncke setzte seine Lehrtätigkeit bis 1853, Rosenberger bis 1879 fort, nahm aber an

•) S. Bd. II. S. 78.

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der akademischen Verwaltung bis zu seinem Tode 1890 tätigen Anteil Nach Sohncke kam der bald nach Breslau versetzte Joachimsthal 1853—55, noch kürzer verweilte hier der dann nach München ver- setzte Hesse, beide ersetzte in längerer geschätzter Lehrtätigkeit Ed. Heine, welcher 1881 starb. Auch Karl Neumann, welcher nach seiner Ernennung zum aufserordentlichen Professor 1863 alsbald nach Leipzig berufen wurde, der talentvolle, aber durch frühen Tod abge- rufene Roch, nach ihm Schwarz von 1866—68 und Thomae 1872 74 verblieben uns nur kurze Zeit. Seitdem wird dieses Fach von Georg Gantor, 1872 aufserordentitchem und 1879 ordentlichem Pro- fessor, und Albert Wanger in, vordem Lehrer und aufserordentlichem Professor in Posen und Berlin, seit 1882 ordentlichem Professor an unserer Universität vertreten. Ed. Wiltheifs, 1886 zum aufserordent- lichen Professor ernannt, wurde 1892 von ein schweres Gehirnleiden ergriffen und hierdurch an der Fortsetzung seiner Tätigkeit verhindert*^^)

Von den Lehrern der Piiysik gieng Kämtz 1842 nach Petersburg, Schweigger starb 1857; dagegen trat 1853 Herrn. Knoblauch von Marburg her als ordentlicher Professor der Experimentalphysik und Direktor der physikalischen Anstalt ein, bald auch zum Präsidenten der seitdem in Halle sefshaften naturwissenschaftlichen Leopoldioa erwählt- Hankel hatte von 1847—49 über experimentelle und mathematische Physik, auch über Chemie und Technologie gelesen. Die mathematische Physik wurde daneben von 1879 85 von dem Pro- fessor Ant. Oberbeck und seit dessen Versetzung nach Greifs wald von Ernst Dorn, vorher Lehrer in Berlin und Königsberg und dann Professor in Breslau und Darmstadt gelehrt. Es ist schon berichtet, dafs Schweigger das Fach der Chemie an Marchand (1846 -50) abtrat, welcher Wilh. Heintz zum Nachfolger hatte. Nach seinem Tode 1880 ersetzte ihn von 1882 ab Jak. V^olhard, vorher Professor in München und Erlangen. Die pharmazeutische Chemie wurde von 1878—84 durch den sodann nach Marburg berufenen Ernst Schmidt und nach ihm von Osk, Döbner als aufserordentlichen Professoren vorgetragen.

Wenden wir uns zu den beschreibenden Naturwissenschaften, so wurde der Lehrstuhl der Zoologie 1837 nach des Wittenberger Nitzsch Tode dem Gymnasiallehrer Herrn. Burmeister aus Berlin zuerst als

aufserordenllicheni und 1842 als ordentlichem Professor übertragen. Zweifelsohne ein Mann von Geist und Kennlnissen, wie seine viermal aufgelegte Geschichte der Schöpfung und seine geologischen Bilder beweisen, war er doch von dem Hochmut nicht frei, welcher manchen einseiligen Fachmann zu rasch absprechendem Urleil, zu gewagten Analogien auch auf solchen Gebieten verleitet, die seiner Berufsbild img fern liegen. Sei es, dafs die politischen Zustände des Vaterlandes ihm nicht behagten oder dafs die Eindrucke, welche er 1850 52 auf einer südamerikanischen Reise empfangen, ihn fortzogen, ^enug er wanderte 1861 unter Aufgabe seines Lehramts nach Argentinien aus, om dort in der Abgeschiedenheit eines Landbesitzers seinen Forschungen zu leben; er starb im hohen Alter 1892. Seinen Lehrstuhl erhielt sein Schüler Christof Giebel, welcher schon 1858 zum aufserordentlichen Professor ernannt war. Als Syslematiker hat er sich um die Ordnung und Erweiterung der zoologischen Sammlung unserer Universität grofse Verdienste erworben, dabei auch durch gröfsere Werke, wie die Palao- zoologie 1846, die Fauna der Vor weit 1847, die Odontographie 1854 und noch 1872 durch seinen Oiesaurus orniüiohgicus seine Wissenschaft in der von ihm vertretenen Richtung ausgebaut. Diese Richtung wurde in seinem Nachfolger Herrn. Grenacher, vorher Prosektor der zoologischen Anstalt zu Würzburg, dann Lehrer an der Forstakademie zu Münden und Professor in Rostock, durch die physiologische For- schung abgelöst.'*'^) Als Assistenten und aufserordentliche Professoren waren neben ihm E, Taschenberg, der alleren, und 0, Taschen- berg, der neueren Schule angehörig, angestellt. Auch in der Botanik läfst sich in den drei einander folgenden Lehrern die Entwicklung der Wissenschaft während unseres Zeitraums deutlich verfolgen: D. F. L. von Schi echt endal war Systematiker, der nach seinem Tode 1866 eintretende De Bary Mykologe und Anatom und Gregor Kraus, welcher den 1871 nach Strafsburg berufenen ablöste und seitdem das botanische Institut leitet, Vertreter der experimentellen Pflanzenphysio- logie.*^) Das kryptogamisehe Gebiet hat in dem aufserordentlichen Professor Wilh. Zopf seit 1887 seinen besonderen Lehrer gefunden* Der Mineraloge E. F. Germar, über welchen früher berichtet ist,*) starb

*) II, S. 30 u. 82.

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1853; sein Nachfolger wurde Heinr, Girard, welcher in Berlin geboren und dort för sein Fach durch Weifs, G. Rose und Leop. von Buch, auch durch eine italienische Reise mit dem Botaniker Link ausgebildet auf Grund seiner Schrift Geognostische Untersuchungen in der nord- deulschen Tiefebene als aufserordenllicher Professor in Marburg ange- stellt und von dort nach Halle gerufen wurde. Von seinen spateren Schriften sind besonders die geologischen Wanderungen 1855, das Handbuch der Mineralogie 1862 und die Grundlagen der Bodenkunde für Land- und Forstwirte 1868 zu nennen. Die akademische Tätigkeit hatte der zuletzt kränkliche Mann schon einige Zeil vor seinem 18T8 erfolgten Tode aufgeben müssen; deshalb war 1876 zu seinem Ersatz Karl Freiherr von Fritsch, bis dahin Lehrer am Senckenbergschen Institut in Frankfurt, berufen, welcher auch jetzt noch die hiesige Professur und die unter seiner Leitung und durch seine eigne grofs- artige Schenkung sehr erweiterte mineralogische Sammlung verwaltet. Sein Assistent 0. Lud ecke wurde 1884 zum aufserordentlichen Pro- fessor ernannt; eine weitere Unterstützung erhielt er 1887 in dem Dr, von Schlechtendal. Als aufserordentliclier Professor für Boden- kunde wurde 1886 David Brauns angestellt, welcher von 1879 81 Lehrer an der japanischen Universität in Tokio gewesen war, aber 1891 wegen schwerer Erkrankung seine Stellung aufgeben muste,^^)

Auf Anregung des landwirtschaftlichen Central Vereins der Provinz Sachsen und mittels lebhafter Unterstützung des damaligen Ober- bürgermeisters von V'ofs und des Landesökonomierats R, Stadelmann*) wurde 1662 an unserer Universität ein Lehrstuhl für Landwirtschaft gegründet und zum L October j, J, dem bisherigen Inspektor der gräflich Egloflfsteinschen Güter in Niederschlesien Dr, Julius Kühn verliehen, welcher für seine Aufgabe nicht nur die im land\%irtschaft- liehen Betrieb gesammelten Erfahrungen sondern nach seiner Preis- schrift über die zweckmafsige Ernährung des Rindvielis auch theo- retische Methode und die in halbjähriger Lehrtätigkeit an der Aka- demie zu Proskau bewährte Fertigkeit des Vortrags mitbrachte. Es bedarf einer besonderen Schilderung^ wie sich an diese Ernennung die

*) Über Stadeimann vgUR. Ha ym in derAlJgemeineü deutsclieii Biographie.

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EdI Wickelung einer mit Lehrkräften und Lehrmitteln reich ausgestatteten Anstalt knüpfte und in welcher Weise sie sich der Universität an- i.'liederte. Bis dahin mag auch die Aufzählung der an ihr besonders tätigen Lehrer verschoben werden,

Schliefslich darf die Pflege der Kunst innerhalb der akademischen Unterrichtsgrenzen nicht vergessen werden. Durch Bestallung der akademischen Behörden vom 10. Juli 1795 war der Zeichner Wilh. Herschel als Universitätszeichenmeister angenommen, weniger zum Unterricht in dieser Kunst, als um die für einige Lehr gebiete nötigen Zeichnungen herzustellen. Ein festes Gehalt wurde ihm nicht bei- gelegt. Die Unterweisung im Zeichnen und den Vortrag über die bil- denden Künste überhaupt versah ungefähr in derselben Zeit (1787 1836) der aufserordentliche Professor Prange, welcher es doch z. ß. 1802 zu einer Zahl von 40 Zuhörern brachte. Nach seinem Tode wurde die Stelle eines akademischen Zeichners und Zeichenlehrers mit einem der bisherigen Besoldung Pranges zu entnehmenden Jahresgehalt von 400 Thalern vorläufig dem Kupferstecher Schumann aus Berlin übertragen, welcher indes in Ermangelung fester Anstellung 1841 fort- gieng. Da nun auch dieser Teil des früher Prangeschen Gehalts 1842 zm: Staatskasse eingezogen wurde, so kam hiermit auch die Zeichen- lelirerstelle selbst in Wegfall. Sie wurde indes zuerst 1860 in vor- läufiger und 1873 in fester Einrichtung wider hergestellt und dem jetzt noch in ihr tätigen H, Schenk gegen Besoldung übertragen.

Den Unterricht im Gesangs in der Geschichte und Kunst der Musik versah von 1808—13 der Musikdirektor Daniel Gottl, Türk, durch seine Schriften über den Generalbafs bekannt.'^) Ihn löste in gleicher Amtseigenschaft Naue und diesen seit 1845 als Lektor, seit 1859 als königlicher und Universiläts- Musikdirektor Robert Franz ab, der ersten einer unter den neueren Liederkomponisten und um sinnvolle Gestaltung Bachscher Werke hoch verdient, auch wie u. a. die Ver- leihung des bairischen Maximihans- Ordens 1878 beweist, in hohen Preisen anerkannt und unter seinen Mitbürgern geUebt und verehrt.

*) Siehe o. I, 412 u. II, 82. ßchrider. Unlrersitit Hallt?. 11.

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Leider wurde er durch ein zunehmendes Gehörleiden in der Wameh- mung seines akademischen Berufs und in der bis dahin mit reichem Erfolge geäbten Leitung der Hallischen Singakademie gehemmt, so dafs er in beiderlei Beziehung seine Aufgabe erst vorläufig, seit 1885 aber fest an den jetzigen Lektor, den königlichen Üniversitäts-Musikdirektor 0. Reubke überliefs. Franz starb 1892.

§ 75. Ber wissenschaftliche Betrieb.

Zunächst drängt sich unserer Beobachtung während dieses Zeit- raums die zunehmende Zerlegung der Wissenschaften in verschiedene von besonderen Lehrern vertretene Fächer auf. Diese Teilung stellt sich in der Theologie und der Rechtswissenschaft in der milderen ihrer bisherigen Entwickelung entsprechenden Form dar, dafs ihre Lehrer sich picht mehr wie Semler und Nettelbladt, auch noch wie Schleier- macher an dem Vortrage ihrer gesammten Wissenschaft versuchten, sondern dafs der einzelne unter ihnen mit bestimmt abgegrenztem Lehrauflrag für sein besonderes Gebiet versehen wurde. Zwar hatte Gesenius neben den orientalischen Sprachen und der Erklärung des Alten Testaments noch Kirchengeschichte, Tholuck neben der Aus- legung des Neuen Testaments noch Methodologie und systematische Theologie gelehrt. Ähnliche Verknüpfungen fanden sich bei dem innigen von jedem Lehrer empfundenen Zusammenhange der einzelnen theologischen Fächer auch später bis in unsere Tage: während das Hebräische und das Alte Testament, auf der anderen Seite der ge- schichtliche Teil der Theologie sich mehr für sich hält,, glauben die Systematiker von gelegentlicher Erklärung einer neutestamentlicben Schrift nicht absehen, der Lehrer der praktischen Theologie derselben Unterstützung nicht entbehren zu können. Die christliche Pädagogik war nicht gerade neu hinzugekommen, da sie schon von A. H. Francke wenn nicht geschaffen so doch mit neuem Inhalt versehen und nach seiner ganzen Denkweise zu besonderer Wichtigkeit erhoben war. Aber sie hatte seit Rochow und den Philanthropinisten trotz ihrer sonstigen Verkehrtheiten ein bestimmtes Ziel in der Volksschule und hiermit den Vorteil eines schärfer abgegrenzten Gebiets und einer klareren

Methode erhalten; und ilire Bedeutung nimmt stetig zu, da auch die Aufgabe des Geistlichen in der Seelsorge fiir die Jugend wie für die Gemeinde unter der jetzigen Gefährdung der allgemeinen Sittlichkeit an Umfang und Schwere immerfort wächst. So ist denn die Päda* gogiJc in dieser Eigenart ein besonderes Lehrfach der theologischen Fakultät geworden, welches sich nach Begründung und Abmessung von der in der philosophischen Fakultät behandelten Erziehungslehre merklich unterscheidet. Als wirklich neues Lehrfach ist die Geschichte und Erklärung der christlichen Kunst hinzugetreten, an der Berliner Universität schon seit langem angebaut, bei uns erst seit den letzten Jahren eingerichtet und aucfi gleich, wie sichs gebürt, mit den er- forderlichen Anschauungsmitteln versehen.

Eine ähnliche Stetigkeit nehmen wir in der juristischen Fakultät war; die Gliederung der Rechtswissenschaft bleibt im ganzen dieselbe^ nur dafs die Ausdehnung und Vertiefung ihrer Glieder den einzelnen Lehrer verhindert im Vortrage über sein Sondergebiet hinauszugehen. Hiermit ist nicht geleugnet, dafs das Volksleben z, B, in der Umgestal- tung und Ausdehnung des Handels neue Rechtsverhältnisse schafft und somit auch neue Fragen an die Wissenschaft richtet; aber diese Fragen finden innerhalb der bestehenden Fächer ihre Antwort, Hatten wir früher zu beklagen, dafs unter der Herrschaft des Naturrechts und, wenn auch in anderem Bezüge, des preufsischen Landrechts die ge- schichtliche Behandlung des Rechts, unter der Entwickelung der un- beschränkten Fürstenmacht das öffentliche Recht verkümmerte, so war jener Mangel durch den gewaltigen Einfluls der historischen Schule mehr als ausgeglichen, so dafs der Minister gelegentlich auf die Be- dürfnisse der lebendigen Rechtspflege hinweisen muste. Und mit der verfassungsmäfsigen Beteiligung des Volks an der Gesetzgebung wuchs auch wider die wissenschaftliche Bedeutung des Staatsrechts; seitdem aber wesentliche Zweige der bisherigen Staatsverwaltung auf die Ver- treter der Provinzen und Kreise übergegangen sind und eigene Gerichts- höfe zur Entscheidung von Verwaltungsfragen sich gebildet hatten, ist ein besonderes Verwaltungsrecht entstanden und unter die akademischen Lehrfächer aufgenommen. Es läfst sich kaum sagen, dafs unter der grofsartigen Umgestaltung der Verhältnisse zwischen den verschiedenen

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Staaten die wissenschaftliche Begründung des Völkerrechts j^ewoonen habe, und das vordem so breit und mit so grofser Vorliebe behandelte Gebiet des Naturrechts oder der Rechtsphilosophie findet trotz seiuer Bedeutung im Hegeischen System in den Vorlesungsverzeichnissen auch unserer Fakultät nur ab und zu seine Stelle. Wie überhaupt die denkende Menschheit sich an philosophischer Betrachtung nanxentlich in den Formen der Analyse und der Deduktion übersättigt hatte und heifshungrig nacli tatsächlicher Nahrung verlangte, so strebte auch die Rechtswissenschaft nach positivem Rechte und seiner Auslegung, ohne sich um dessen philosophische Vorausselzungen grofs zu kömmern.

Ganz besonders waren es die Heilkunde und die Naturwissen- schaften, welche neue Triebe aus sich erzeugten und neue Lehrstühle beanspruchten. Aus der Entbindungskunst wuchs die Lehre von den besonderen Entwickelungsformen und Krankheiten der weiblichen Natur, d, h, die Gynäkologie als ein eigenes Gebiet ärztlicher Erkenntnis her- vor. Die Chirurgie, kaum zum Range einer selbständigen Wissenschaft gediehen, entliefs aus sich die Kunde der Augen- und Ohrenkrank* lieiten als zweier besonderer Fächer, deren Bedeutung für die Kenntnis des menschlichen Gesamnitorganisnius sich täglich mehr geltend macht und welche sonach auch an der Friedrichsuniversität besondere Lehrer und eigene Kliniken erhielten. Noch Alfred Volkmann hatte als Lehrer und Forscher die Anatomie mit der Physiologie verbunden, Johannes Müller in Berlin halte dazu noch die pathologische Anatomie gelehrt. Bald fand man nicht nur besondere Anstalten für die Physiologie und die pathologische Anatomie unentbehrlich; auch die Zweiteilung der doch schon selbständig gestellten Anatomie liefs sich nicht umgehen, so dafs jetzt vier Lehrer sich in das Gebiet teilen, welches früher ein einziger zu bewältigen sich zutraute. Der Grund dieser widerholten Teilungen ist eigentlich schon angegeben: man war der allgemeinen Erwägungen müde und wollte die tatsächlichen Erscheinungen nach Ursprung und Entwickelung erkennen und man rief zur Befriedigung dieses Bedürfnisses das Mikroskop zu Hilfe, dessen Gebrauch weit melir Zeit und Anstrengung erforderte, aber auch weit reichere Frucht brachte. Auf diesem Wege entdeckte man eine nach Zahl und Art kaum ausmefsbare Welt kleiner nur mit bewaffnetem Auge unterscheid-

barer Wesen und deren Bedeotong für den allgemeinen Gesiindheits- stand und diese Erkenntnis schuf widerum das neue Forschungs- und Lehrgebiet der Hygiene. Endlich forderte auch die Arzneimittellehre eine auf das Experiment gegründete wissenschaftliche Behandlung, woraus in erweiterter Form die Pharmakologie einschliefslich der früher sogenannten Toxikologie hervorgieng.

Ähnliche Abzweigungen bildeten sich in den Naturwissenschaften, Schon der Physiker Schweigger hatte, wie früher angegeben, die Chemie als eignes Fach an Marchand abgegeben und innerhalb der Chemie entwickelte sich als ein besonderes mehr auf Anwendung gerichtetes Fach die Pharmazie, welches früher in Schweigger-Seidler und 1843 in Steinberg seinen Lehrer erhielt.^*) Selbst in der Physik sonderte sich die theoretische oder mathematische Betrachtung von der experi* nientellen so weit ab, dafs sie zumal bei der Tiefe, welche sie vor- nemlich durch Wilh. Weber und Franz Neumann gewonnen hatte, eines eigenen Lehrers und besonderer Einrichtungen zur Schärfe und zum Schutz ihrer Beobachtungen nicht mehr entbehren konnte und beides auch an unserer Hochschule gewann. Es ist zu vermuten, dafs selbst dieses so abgegrenzte Gebiet sich nach den verschiedenen Zielen widerum in einzelne Richtungen spalten wird, deren exakte Zusammen- fassung dann die Kraft eines Gelehrten übersteigt, und ähnliches läfst sich von der Botanik erwarten, ganz zu geschweigen von der Mineralogie, welche sich schon jetzt kenntlich in verschiedene Fächer gliedert.

Mindestens ebenso manigfach ist die Absenkung neuer Zweige auf dem Gebiete der Sprachwissenschaften vor sich gegangen. Es war nicht zu verwundern, dafs das Sanskrit seit Fr. Schlegels Bemühungen und Bopps Entdeckungen verhältnismäfsig früh an unserer Universität einen Vertreter in dem geistvollen und geistesfrischen Pott erhielt. Wenn diesem aufserdem die Bewältigung der vergleichenden Sprach- wissenschaft gelang, so wird dies für den einzelnen mit der wachsen- den Zahl der auf ihre Entstehung und Entwickelung durchforschten Sprachen und mit der Hinzunahme verwandter Leiirgebiete, wie der allgemeinen Religionsgeschichte und der vergleichenden Mythologie immer schwieriger werden, so dafs schon Jetzt unsere Hochschule zwei

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Lehrer für dieses Gesammlfach besitzt Ähnliclies gilt von dem grofsen semitischen Sprachstamra, welcher innerhalb der philosophischen Fa- kultät unserer Universität wenn nicht verschiedene Lehrstühle so doch schon mehrere Lehrer hat. Für die alten Sprachen war nach Raabes Tode 1845 der Versuch gemacht, mit zwei Vertretern auszukommen; auch liefs die massenhafte Gelehrsamkeit Bernhardys, die Vielseitigkeit und rasche Tatkraft Bergks diese Beschränkung für einige Jahre er- tragen. Allein die dritte Professur muste doch 1874 wider hergestellt werden, zumal die von Böckh in wissenschaftlicher Weise begründete Inschriftenkunde nicht nur in antiquarischer sondern auch in sprach- licher Hinsicht ihren Platz in dem philologischen Lehrgebiete be- anspruchte. Der von dem Ministerium selbst betriebenen und jedes- falls ohne Anstand genehmigten Einrichtung eines besonderen Lehr- stuhls für die Archaeologie der Kunst ist schon des näheren gedacht; es war fast wunderbar, dafs man nach Winckelmanns und Lessings grofsartigen Leistungen dieses Bedürfnis erst nach 1840 an einer Hoch- schule zu befriedigen suchte, welche doch vordem Klotz unter ihren Lehrern gehabt hatte. Seine Leichtfertigkeit und die halbe Verachtung, welche F. A. Wolf diesem Zweige der Altertumskunde anfangs ent- gegenbrachte, mag zusammen die Schuld der langen Versäumnis tragen. Gar bald trat aber der Wunsch hervor^ auch die spätere Kunst in den Kreis der Lehrgegenstände einzureihen und für sie wenn nicht einen eigenen Lehrstuhl zu gründen, wozu dieses für den akademischen Unterricht verhältnismäfsig enge Gebiet kaum Anlafs gab, so doch einen eigenen Lehrauflrag zu erteilen und die nötigen Anschauungs- mittel in einer geordneten Sammlung bereit zu stellen.

Die neueren Sprachen einschliefslich des Deutschen haben wie schon erzählt erst in unserem Zeitraum eine würdige akademische Stellung gefunden; bei der Doppelaufgabe, welche ihren Lehrern zu- fällt, nicht nur die Lilteratur namentlich in ihren älteren Erscheinungen sondern auch die Sprache nach ihrer geschichtlichen Entwickelung und ihren phonetischen Bedingungen zu durchforschen und auseinander zu legen, begreift sich die Forderung, dafs ihnen für einzelne Ziele, im Französischen und Englischen namentlich für die Einübung der heutigen Umgangssprache besondere Hilfskräfte beizuordnen seien.

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Einen andern Grund hat die Zuweisung der Gesehichlswissen- schaft an drei Professoren statt des einen Leo, welcher noch das ganze Gebiet zu beherrschen glaubte* Nicht neue Fächer noch schlechthin neue Methoden entstanden innerhalb dieses Gebiets, sondern die stets wachsende Masse dos Stoffs, die Ausdehnung der archivalischen For- schungen, die Schärfe und Feinheit der Quellenprüfung; welche sich seit Wolfs unsterblicher Homerforschung durch Niebuhr auf die Ge» Schichtswissenschaft übertragen hatte, machte es {selbst einen Ranke kaum ausgenommen) dem einzelnen unmöglich, die sämmtlichen Teile der Geschichtskunde sich in der Genauigkeit und Lebendigkeit anzu- eignen» welche allein die Bürgschaft für einen anregenden Vortrag liefert. Dafs aufserdem in den historischen Hilfswissenschaften ein neues und besonders zu vertretendes Lehrfach sich abzweigte, mag nur nebenbei erwähnt werden.

Ja selbst in der Philosophie, welche gerade die Darstellung der letzten Grundsätze und des allgemeinen Zusammenhangs in der mensch- lichen Erkenntnis zum Ziele hat und welche deshalb eine Zerlegung am wenigsten vertragen zu können scheint, traten zwar nicht ver- schiedene Gebiete, aber verschiedene Betrachtungsweisen, die dog- matische, die kritische, die exaktnaturkundliche mit solcher Klarheit auseinander, dafs es als ein Vorzug unserer Hochschule zu schätzen ist, für jede dieser Richtungen einen besonderen Lehrer innerhalb unscrs Zeitraums gehabt zu haben.

Die Hauptursache dieser Vervielfältigung der Forschungs- und Lehrgebiete liegt natürlich in dem wachsenden Reichtum und der durch äufsere Hilfsmittel geförderten Genauigkeit der Beobachtung, in der gröfseren Tiefe der Untersuchung und der aus beidem entspringen* den Schärfe und Feinheit der Methode. Dies gilt ebenso von den sprachlichen wie von den naturwissenschaftlichen Fächern: wenn in diesen der Versuch neue Verbindungen schuf, das Mikroskop das Zu- sammengesetzte auflöste und das Todte belebte, wenn in jenen die vorurteilslose Prüfung der Quellen und die Vergleichung der sprach* liehen Erscheinungen zu neuen Gesetzen der Kritik, der Auslegung, des Sprachbaus führte, so verzehrte doch das neue Verfahren auf dem einen wie dem anderen Felde Zeit und Kraft und zwang dazu in ver-

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schiedene Hände zu legen, was eines Mannes Gelehrsamkeit nicht mehr bezwingen konnte. Ohne merkliche Gefahr war freilich der neue Weg nicht: die Lehre tritt nicht selten weiter hinter der Forschung zurück, als sich mit der nächsten Aufgabe des Lehramts verträgt. Auch hatte die Besorgnis tatsächlichen Grund, dafs der Gelehrte über den Ergeb- nissen der Einzelforschung die allgemeinen Geistesgesetze mit ihren Kategorien, z. B* von Zweck, Freiheit, Geschichte, mehr als zulässig aus den Augen verlor und dafs natürlich diese Betrachtungsweise vom Lehrer in die Jugend übergieng, welche überdies mit der Summe der Kenntnisse überladen und sovvol in ihrer freien Entwicklung gehemmt als von der Anschauung und Wertschätzung des Allgemeinen abge- lenkt wird. Es wird keines Beweises bedürfen, dafs diese Verschleie- rung des geistigen Auges schliefslich die idealen Regungen und den allgemeinen Bildiingsschatz, selbst die Bildungskratl des deutschen Volks beeinträchtigen mufs, auch zur Zeit wirklich geschmälert und in ihren Grundlagen angegriffen hat.

Allein diese Gefahr ist mit dem Fortschritt der menschlichen Er- kenntnis notwendig gegeben und durch kein äufseres Mittel abzu- wehren; sie kann nur durch grofse zusamnienschauende Geister über- wunden werden, deren Erscheinen wir von der göttlichen Fürsorge in Demut zu erwarten haben. Unsere Universitäten sind ferner nach ihrer eigentümlichen» im ganzen höchst günstigen Entwickelung nicht nur Stätten der Lehre sondern auch der strengen Forschung; es ist zu er- warten, dafs sie leichtere Störungen des Gleichgewichts zwischen beiden au? eigener Kraft beseitigen werden. Wenn aufserdem jede Vertiefung der Erkenntnis den letzten und obersten Gesetzen näher führt, so ist mit Sicherheit anzunehmen, dafs trotz der Verschiedenheit der For- schungs- und Lehrgebiete die Methoden sich vereinfachen nnd ein- ander allmählich nähern. Diese Verwandtschaft der Methoden ver- knüpft schon jetzt verschiedene Fächer: nicht nur im menschlichen Körper, sondern auch im Tier, in der Pflanze tbrscht in gleicher Beob- achtung die Physiologie den Gesetzen der Entwickelung nach. Das Staatsrecht wie die Volkswirtschaft leiten ihren Inhalt nicht mehr aus allgemeinen an die Spitze gestellten Grundsätzen ab, sondern folgen denselben Bahnen, welche die Geschichte an die Hand giebt.

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Freilich bedarf es auch hierbei der Vorsicht: wenn die Gesetze» welche die Naturwissenschaft gefunden zu haben glaubt, auf das Ge- biet des reinen Geisteslebens übertragen werden sollen, so kommt hierbei die menschliche Freiheit und der geschichtliche Verlauf zu kurz. Es ist zweifelsohne eine fruchtbare Entdeckung, dafs an der Entstehung und Fortbildung der Sprache die Natur der Sprachorgane wesentlichen Anteil hat; es würde ebenso verhängnisvoll als kurzsichtig sein, die Entwickelung der Sprachen lediglich oder auch nur zum gröfseren Teile aus der Lautphysiologie ableiten zu wollen, ganz abgesehen von dem Unistande, dafs manche angebliche Gesetze nicht zweifelsfrei sind, dafs auch die Organe des Körpers durch den Geist und seine Geschichte beeinflufst werden und dafs, was so häufig ver- gessen wird, Gesetz und Erklärung zwei sehr verschiedene Dinge sind. Indes wird schon die Geschichte unserer Universität dargetan haben, dafs bei dem unveräufserlichen Wahrheitstriebe des menschlichen Geistes die zeitweiligen Einseitigkeiten in den Wissenschaften im Fort- gang der Forschung stets ihre Berichtigung und ihre Auflösung in höhere Anschauungen bis zu den Ideen hin finden, und so dürfen wir vertrauen, dafs auch förder die Entwickelungswege auf den ver- schiedenen Erkenntnisgebieten Avenn niclit in dieselben so doch in parallele Bahnen einmünden und zu verwandten derselben ideellen Verklärung fähigen Gesetzen führen werden; was die Philosophie immer gewollt, wenn auch oft genug allzu voreilig als schon erfüllt ange- sehen hat.

Es ist eine merkwürdige aber unleugbare Tatsache, dafs mit der Vervielfältigung der Lehrfächer zwar hier und da der einseitige Bil- dnngshochmut des Forschers gewachsen, aber des Streites unter den Lehrern weniger geworden ist. Gegenseitige Anfeindung und Ver- achtung, die zwischen Vertretern der verschiedenen Gebiete im vorigen, namentlich aber im Anfange unsers Jahrhunderts bis zu seiner Mitte so häufig gewaltet, so bitter die gemeinsame Aufgabe erschwert und verdunkelt hat, ist seitdem mehr UJid mehr geschwunden. Die Ach- tung der Genossen ist mit der Einsicht in die Schwierigkeit der Me- thode auch für die anderen Wissensgebiete gestiegen und es ist klar, dafs der hieraus entspringende Ausgleich der Gegensätze die gemein-

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same Arbeit erleichtert und namentlich wirkungsvoller macht. Einen besonderen Belag für diese Ansicht liefert unsere theologische Fakultät. Wir haben nicht zu widerholen, wie der lang fortgesetzte Versuch, die Grundlehren des christlichen Glaubens und Lebens auf formale Verstandesgesetze zurückzuführen, an seiner eigenen Unfruchtbarkeit scheiterte; allein der aus persönlicher Ergriffenheit entsprungenen Gefühlstheologie, so vielen sie den Weg zum Heile eröffnet hat, war wol ein Verdrängen des Gegners, aber nicht eine Überwindung des Gegensatzes möglich. Deswegen nicht, weil auch Tholuck erst all- mählich seine Anschauungen erweitert, die Einseitigkeit seiner Methode abgestreift hat. Die Kritik, auch in der Gottes Wissenschaft und ihrer Überlieferung unentbehrlich, liefs er sich eben gefallen, so weit sie schlechthin nicht zu umgehen war: es war die Tiefe Jul. Müllers und die Entschiedenheit Hupfelds, welche Kritik und Gläubigkeit als inner- lich vereinbar und namentlich als gleich notwendig für Forschung und Lehre aufwiesen und forderten.?®) Zu dieser Überzeugung hat sich dann auch Tholuck in seiner wachsenden Sicherheit bequemt. Und wenn derselbe auch philosophischer Betrachtung von vom herein keineswegs Feind war, so hat doch erst die Gründlichkeit und Billig- keit des Dogmatikers Müllers die Fakultät in ihrer Gesammtheit zu höheren und freieren Anschauungen emporgehoben und mit schärferen Waffen gegen eine glaubenslose Kritik ausgerüstet.

Betrachten wir hier die beiden Hauptwerke Müllers aus der halli- schen Zeit, so behandelt seine christliche Lehre von der Sünde fast alle Grundfragen der Religion, also auch die menschliche Freiheit, die Persönlichkeit Gottes, die Schöpfung, in Auseinandersetzung mit den früheren Philosophen, namentlich mit Leibniz, Kant, Schleiermacher, Hegel, deren Mängel oft scharfsinnig aufgedeckt werden, gelegentlich auch mit Herbart, nach sorgsamer und zweckmäfsiger Methode, welche vom einfachen und endlichen zu dem zusammengesetzten, schwierigen, überweltlichen aufsteigt. Der Wert des Buchs liegt indes weit mehr in der Untersuchung als in ihrem Ergebnis. Denn bei guten und feinen Einzelbemerkungen*) gelingt dem Verfafser die Ableitung der Sünde,

*) Z. B. I, 810 nWir erkennen das Vorhandensein der Sünde nicht aus der Idee sondern aus der Erfahrung^; 11, 30 über die Erklärung des Willens als be-

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die Erklärung ihrer Wirklichkeit doch nicht. Vielmehr führt die An- nahme einer yrsprünglichen Selbstentscheidung» welche in die Vorzeit- lichkeit verlegt wird {II, 92— 96)^ doch zu einer Causalität, welche sonst so ängstlich abgewehrt wird. Da ferner die Realität, ja die Möglichkeit jener Selbstentscheidung, welche trotz allen Widerspruchs der Schellingschen Lehre von der Freiheit nächst verwandt ist, nicht dargetan wird, auch nicht durch die Behauptung II, 210, dafs die aofserzeithche Begründung des Willens ein Vorzug der persönlichen Wiesen sei, so ist es mehr eine Aussage als ein Beweis, dafs I, 271 die Sunde von der göttlichen Ursächlichkeit durch die Lehre vom Ge- richt und der Erlösung ausgeschlossen sei. Ebenso ist, was über den Tod als die Folge der Sünde 11, 379 beigebracht wird, wesenllich nur ein durch die Heilige Schrift beglaubigtes und in begriffliciier Form ausgesprochenes Bekenntnis^ aber keine Erklärung, Die Wirkung des Werks beruht viel mehr auf der Billigkeit und Feinheit, mit welcher die früheren Ansichten geprüft werden, und auf der durchweg schriPt- gemäfsen Begründung der Lehre, so dafs der Leser überall seines Christentums und zugleich der Selbständigkeit und Freiheit der Be- trachtung sicher zu sein glaubt.®")

Ein anderes Ziel verfolgte Müller in der Schrift über die evan- gelische Union, ihr Wesen und göttliches Recht, 1854. Der haupt- sächlich durch Stahl und Hengstenberg geführte Ansturm gegen die landes kirchliche Union hatte zu sehr bedenklichen Vorgängen, nament- lich auch zu der königlichen Verordnung vom 6. März 1852 geführt, durch welche die Union mit ihrer Auflösung bedroht schien. Hier- gegen, besonders gegen die durch den königlichen Erlafs für ent- scheidende Abstimmungen gestattete itio in partes verwarte sich die Hallische Fakultät am 18. Juh* 1852 gegen den Minister von Raumer in einer Denkschrift, welche von J^ Müller abgefafst, aber von säramt- lichen Mitgliedern gut geheifsen war.^^) Der König wurde nun auf die vielleicht nicht beabsichtigten Folgen seines Erlasses aufmerksam und erliefs daher zum Schutze der Union und zur Beschwichtigung

wuiter Selbstbestimmung, II, 60 über den Wert der natürhclien lüdividualitilt, U, 349, dafa die Sünde in dem Meriscben niclit erst entitehe, sandern nur her- vortrete.

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der erregten Gemüter die zweite Verordnung vom 12. Juli 1853, welche zwar die Gegner nicht schlechthin zum Schweigen brachte, aber die nächste Gefahr abwendete.*) Gleich wol glaubte Müller das Recht der Union auch wissenschaftlich verteidigen und hierbei, wie es seiner Einsicht und kirchlichen Tiefe ziemte, den Weg zu ihrer Belebung und Fortbildung zeigen zu sollen. Die Sclirifl, welche sich an die besonnenen und gemäfsigten Männer unter den Verfretern lutherischer Lehre und kirchlicher Ordnung wendet, verlangt keineswegs eine buchstäbliche Herstellung des früheren lutherischen Typus in Lehre und Kirche, sondern seine den damaligen Verliältnissen entsprechende Erneuerung. Sie meint, das göttliche Recht der Union könne nur auf exegetischem und dogmatischem Wege bewiesen werden, nimmt aber die Entwicke- lung der Kirchenlehre seit und nach Luther zu Hilfe. Sie wendet sich mit Nachdruck gegen die Einseitigkeit, mit welcher lutherischer Seils früher und damals wider die Reinheit der Lehre betont werde (S. 19), behauptet vielmehr das Recht der Unterschiede (S. 43), da es an einer vollkommen reinen Lehre stets gemangelt habe und noch mangele, und sieht den wahren Grund der Union in der Glauhenseinigkeit. Denn der Glaube, welcher selig mache, bestehe nicht in der Annahme einer Reihe von arficuli fidei fmidammtfdes primarii, sondern in der unbedingt ver- trauenden Hingebung an den persönlichen Heiland (S. 20). Gleich wol scheint der Verfafser mehr das Dogma als das christliche Leben in der Gemeinde berücksichtigt zu haben. Obschon er S. 120 von der Gemeinde spricht, so denkt er hier auch nur an die Störungen, welche dem Gemeindelehen durch Zulassung von Lehrunterschieden zugefügt werden wurden, was er folgerecht hätte abweisen sollen. Wenn er S. 2 verlangt, dafs die Union eine ausgebildete dritte Gestalt kirch- licher Ordnung hervorbringen solle, so müste diese neue Gestalt doch, wenn sie die Gemeinde beleben sollte, aus einer schriftgemäfsen Ver- einfachung der Lehre hervorgehen. Allein der Entwurf eines Be- kenntniskonsensus, welchen Müller S. 170 205 in 26 Artikeln als Vorarbeit aufstellt, bringt nicht eine verständlichere Vereinfachung, sondern eine allzulehrhafte und theologische, für die Gemeinde

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») Der Vorfall iBt im allgemeinen schon oben TI, S. 164 berurt.

em lachung, ^J

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sländliche, jedesfalls für sie unwirksame Zusammentugung der bis- lierigen Glaubenssätze und Symbole, um deren Aufrechterhaltun^ Müller ängstlicli bemuht ist, augenscheinlicli um jeden Anstofs zu vermeiden. Hieraus folgt selbst einige Uodeutüchkeit, wie im XIU, Ar- tikel über die Rechtfertigung. Wie viel klarer und packender ist die Augsburgische Konfession und vor allem Luthers kleiner Katechismus, das Muster eines Gemeindebuchs !^^)

Immerhin sind dies nur Mängel eines einzelnen unfertigen Ver- suchs, aus dem gleichwol das Streben nicht allein Müllers sondern der Fakultät nach Förderung friedfertiger und fruchtbarer Kirchlicli- keit hervorleuchtet. So waltete ein einmütiger und in sich ausge- glichener Geist in der Fakultät, der sich bei mancherlei Verschieden- heit der Farbe auch späterhin erhalten und wirkungsreich gezeigt hat. Als daher 1865 einige westfälische Geistliche dem Minister vorstellten, dafs den Studierenden in Halle, etwa eine Vorlesung Tholucks aus- genommen, die Gelegenheit fehle, das Alte Testament als göttliche Offenbarung ausgelegt zu hören, da durften Hupfeld und Riehm, sicher in Übereinstimmung mit den übrigen Fakultätsgenossen, jene Anklage öffentlich für eine Unwahrheit erklären* Sie hielten die kritische Erforschung der Entstehungsgeschichte und der menschlich- zeithchen Form des Alten Testaments für ihre Pflicht und ihr Recht; aber sie erkannten in dem Alten Testament nicht nur eine göttliche Offenbarung in Wort und Tat, deren Darstellung das Ziel ihrer Be- rofstätigkeit sei; sondern sie seien auch bemüht, ihren Inhalt als die ewige Grundlage aller wahren Religion nach Kräften herauszustellen,*^) Es verstand sich freilich, dafs sie mit dieser Erklärung diejenigen nicht befriedigten, welche selbst an den reichsten Erscheinungen nur eine Seite zu sehen fähig sind.

Es hat auch an anderen Anlässen nicht gemangelt, um zu bezeugen, wie stark die Fakultät durch ihre Einigkeit selbst in solchen Fragen geworden war, welche nicht unmittelbar ihre Berufsaufgabe berürte* Keine Fakultät hat einen so sichtbaren Einflufs auf Herstellung und Gestalt der neuen Kirchenverfassung geübt^ wie die Hallenser, welche sich in drei Mitgliedern unmittelbar an den synodalen Beratungen be- teiligen durfte und hierbei der Zustimmung ihrer daheim gebliebenen

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Genossen sicher war. Und noch neuerdings hat die Fakultät wesent- lich dazu beigetragen, durch einen aus evangelischer Einsicht und Gesinnung hervorgegangenen Einspruch den Anstofs zur Beseitigung eines Gesetzentwurfes zu geben, welcher der evangelischen Kirche und der evangelischen Erziehung des Volks schwere Gefahr drohte.

§ 76. Die HUfsanstalten.

Das durch Semler umgestaltete und 1825 nach den einzelnen Fächern gegliederte theologische Seminar hatte, wie schon erzählt,*) seine pädagogische Abteilung 1884 an das Provinzialschulkollegium in Magdeburg abgegeben; der 1882 gemachte Versuch, diesen Teil zur unmittelbaren Vorbereitung für das Lehramt geschickter zu machen und doch in Halle in Verbindung mit dem ganzen zu erhalten, ward nach dem frühen Tode seines ersten Direktors, des Honorarprofessors Herbst, nicht erneuert. Die Einnahmen des Gesammtsemipars waren übrigens 1892 bis auf 8732 M. gestiegen, so dafs auch jetzt die ver- tragsmäfsige Überweisung von 4100 M. an das nach Magdeburg ver- legte pädagogische Seminar ohne Bedenken erfolgen konnte. Neben dem theologischen Seminar sind wissenschaftliche Gesellschaften mit ähnlichem Zwecke von denjenigen Fakultätsmitgliedern eingerichtet, welche amtlich an der Leitung des Seminars keinen Teil hatten.

Nach dem Muster des theologischen Seminars wurden nun auch für die juristische und die philosophische Fakultät Anstalten geschaffen, welche ihren Mitgliedern Anleitung zu eigner Tätigkeit unter der hel- fenden Aufsicht ihrer Lehrer boten, auch diese nicht sowol zur un- mittelbaren Vorbereitung für das spätere Amt, als um die Mitglieder in der Auffassung der Theorie klarer und geschmeidiger zu machen. Für das juristische Seminar in seinen verschiedenen Abteilungen sind zur Ergänzung der litterarischen Hilfsmittel jährlich 600 Mark be- stimmt. Hierneben besteht indes unter der Leitung des Professors von Liszt ein besonderes Seminar für Strafrecht, welchem der Di- rektor seine eigene reichhaltige Bibliothek zur Verfügung gestellt hat;

*) II, S. 203.

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aufserdem erhält dasselbe aus Staatsmitteln jährlich 1800 M. zur Be- friedignng der sachlichen Bedürfnisse und 600 M. für einen Assistenten des Direktors.

In der philosophischen Fakultät wurde 1872 das geschichtliche Seminar mit einem Staat szuschufs vöu 600 M, gegründet und unter seinen ersten Direktoren Dümmler und Droysen in zwei Abteilungen ge- gUedert; nach der Gründung der Professur für alte Geschichte trat eine dritte Abteilung unter Erhöhung des Zuschusses auf 800 M. hinzu, Aufserdem wurde die Anschaffung der nötigen paläographischen Ab- drucke zur Unterstützung des Unterrichts in den historischen Hilfs- wissenschaften durch aufserordenthche Bewilligungen ermöglicht. Auch die Geographie erhielt mit der Errichtung einer eignen Professur ihr besonderes Seminar mit der Jahresausstattung von SOOM; aufserdem wurden ihm zahlreiche Kartenwerke von der Staatsregierung über- wiesen. Ferner wurde 1873 nach dem Amtsantritt des Professors Conrad ein Staats wissenschafthches Seminar, auch dieses mit einem Jahreszuschufs von 600 M. für seine Büchersanimlung errichtet; diese ist inzwischen auch durch andere Zuwendungen seines Direktors und der Regierung gewachsen, so dafs sie den Mitgliedern die nötige Hilfe bei Abfassung zahlreicher z. T, im Druck erschienener Abhandlungen gewährt hat.

Das Seminar für klassische Philologie bestand in alter Weise und Wirksamkeit fort, für seine Büehersammlung sind jährlich 900 M. be- stimmt. Leider sind 1884 die Prämien, welche bis dahin aus Staats- mitteln für tüclitige Leistungen einzelner Mitglieder gewährt wurden, in Wegiall getreten und hiermit das Band zerschnitten, welches die Direktoren zu gemeinsamer Beratung und Beurteilung vereinigte. Die drei neusprachlichen Seminare beziehen jedes zur Anschaffung ihrer Hilfsmittel jährlich 300 M.

Nicht so billig liefs sich das archaeologisclie Museum abfinden, bei dessen Gründung der Minister 1841 die in drei Jahresraten zu veraus- gabende Summe von l&X) Thalern zur Anschaffung von Gypsabgüssen bewilligt hatte. Je mehr die Sammlung, zu einem erheblichen Teile durch die Fürsorge ihres Direktors und durch die Teilnahme kunst- sinniger Freunde wuchs, desto deutlicher traten ihre Lücken hervor.

Gegenwärtig bezieht das Museum vom Staat zur V'ermehruog der Bildwerke jährlich 2500 Äi; eine Erhöhung dieser Einnahme um 50*3 M, wird dem Vermächtnis eines kunstliebenden hallischen Bürgers Schmidt verdankt. Auch die Kupferstichsammlung der Universität ergänzt sich nicht nur aus dem jährlichen Staatszuschufs von 860 M., sondern auch durcli gelegentliche Schenkungen der Regierung und durch aufser- ordentliche Bewilligungen,

Weit gröfsere Mittel verzehren die Anstalten für den mathemati- schen und naturwissenschaftlichen Unterrichtj von denen die letzteren indes kaum Hilfsanstalten genannt werden dürfen, da sie selbst für den Vortrag unentbehrlich sind. Die frühere Zusammenfügung aller dieser Fächer durch die Seminarstatuten von 1839*) liefs sich freilich nicht lange aufrechterhalten. Das nach der Trennung erst kürzlich neueröffnete mathematische Seminar begnügt sich vorerst mit einer jährlichen Zubufse von 330 M., wenn es auch in litterarischer Hin- sicht einige Unterstützung bei der Sternwarte findet, deren unzweck- mäfsige Lage und mangelhafte Einrichtung bedauerlicher Weise zur Zeit einen angemessenen durch Beobachtungen unterstützten Unter- richt in der Astronomie nicht gestaltet und deren Jahreseinnahme von etwa 800 M. daher zumeist auf Vermehrung der litterarischen Hilfs- mittel verwendet werden darf. Dagegen sind für die experimentelle Abteilung des physikalischen Seminars jährlich 8100 M., darunter 4900 zu sachlichen Bedürfnissen, für den Unterricht in der mathematisclien Physik aufserdem 1980 M. und Eur Erhaltung der aus Wittenberg stam- menden technologischen Sammlung 300 M. ausgesetzt. Das chemische Institut erhält jährlich etwa 14 000, darunter zu sachlichen Ausgaben 9000 M, Die zoologische Anstalt erfordert 9600, die botanische ein- schliefslich des Unterhalts ilires Gartens 18 800, die mineralogische 6350 M. einschliefslich der Ausgaben für Assistenten und Dienerschaft. Es soll hierbei nicht vergessen werden, dafs die mineralogische Samm- lung noch vor der schon erwähnten reichen Schenkung ihres jetzigen Direktors von dem Berghauptmann Martius 1849 eine erhebliche Zu- wendung an Mineralien und Büchern erhielt.

*) n, S. 186.

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Ein eigentliches Seminar besitzt die Philosophie in sirengem Sinne nicht, wiewol ihre Lehrer neben den theoretischen Vorträgen auch Übungen, sei es in der Auslegung philosophischer Schriften oder im Beobachten und Messen psychophysischer Vorgänge anstellen. Für den letzten Zweck werden die erforderlichen Mittel aufserordentlich bewilligt

Die raedezinischen Institute dürfen noch weniger als die natur- wissenschaftlichen als Hilfsanstalten gelten, da sie den bei weitem grösten Teil des Fachunterrichts in sich schtiersen; sie werden in ihrer Gliederung und mit ihren Jahresaufwendungen später aufgezählt werden.

Eine besonders günstige Entwickelung erfuhr in unserem Zeit- räume die Bibliothek, über deren früheren Bestand II, S. 88 f. berichtet ist. Ihr wachsender umfang, mehr noch die Bedeutung der an sie gerichteten Anforderungen liefsen nicht ferner zu, ihre Verwaltung einem Professor im Nebenamt anzuvertrauen. Nach dem Tode Bern* hardys wurde deshalb ein selbständiges Amt für diese Aufgabe ge- schaffen und 1876 dem Dn Otto Hartwig, bisherigem Bibliothekar in Marburg, übertragen, dem auch allmählich die nötigen Hilfskräfte bei- gegeben wurden* Da fem er das alte Salzamt am Paradeplatz, in welchem die Bibliothek untergebracht war, sowol räumlich als nach seiner baulichen Beschaffenheit, dem Zwecke nicht mehr genügte, so wurde ein Neubau hergestellt und mit den besten Einrichtungen zur Aufbewarung und bequemen Benutzung der Bücher ausgestattet. Die Verwaltung der Bibliothek erfordert jetzt neben dem Oberbibliothekar und einem zweiten Bibliothekar drei Kustoden und eine Anzahl von Hilfsarbeitern, deren Aufsicht auch die in demselben Bau aber in eigenem Räume untergebrachte Ponickausche Sammlung unterstellt ist. Mit Einschlufs der Besoldungen erfordert die Bibliothek einen Jahres- aufwand von etwa 49000 M., von denen für den Ankauf und das Binden der Bücher mehr als 22 000 M* verausgabt werden. Die Zahl der Bände betrug 1890 etwa 180000, worunter 5200 Samraelbände, jeder eine Anzahl von Programmen u. dergl. umfassend, und 791 z. T. recht wertvolle Handschriften begriffen waren. Sie stand hiermit doch noch hinter Königsberg und Kiel zurück und überragte nur Marburg und Greifswald.2'^) Die von Ponickausche Bibliothek zählte zu der-

Schrader, Calveräität Halle. IL 20

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selben Zeit rund 15CXX) Bände, darunter 686 Kapselbände, die einzeln bis 120 Abhandlungen enthallen, und 1039 Handschriften* Zur Be- urteilung der jährliehen Zunahme mag die Angabe dienen, dafs 1890^^1 256T» im folgenden Jahre 3344 Bände angekauft wurden, zu denen an Pflichtexemplaren und Sammelbänden von Abhandlungen noch gegen 600 traten. Die Verteilung dieser Neuanschaffungen auf die einzelnen Fächer gestattet bei einiger Vorsicht einen Schlufs auf die wissen- schaftliche Bewegung; es mag z. B. angeführt werden, dafs in dem letzterwähnten Jahre der Zuwachs an pädagogischen Werken 209 be- trug, gegen 366 geschichtliche, 275 neusprachliche und gar nur 13^ altphilologische gewifs eine sehr bedeutende Zahl Eine höchst wert- volle Ergänzung der Bibliothek bietet seit 1874 der Universitäts- Leseverein, welcher aus eignen Einnahmen und einem staatlichen Zu- schufs von 900 M,, dazu aus den Mitteln der Bibliothek eine be- deutende Zahl von Zeitungen, noch mehr von wissenschaftlichen Zeit- schriften ans allen Fächern anschafft und seinen Mitgliedern, zum grösten Teile Dozenten und Studenten, in einigen geräumigen Zimmern des üniversitäts- Verwaltungsgebäudes oder auch in häuslichem Umlauf zur Benutzung stellt. Nach Ablauf der Benutzungsfrist geht der ge* saramte Vorrat in den Besitz der Bibliothek über. Für die Studenten allein ist die schon erwähnte Handbibliothek bestimmt, welche 1862 ins Leben gerufen wurde.^^)

Wie schon II, 288 erwähnt, wurde 1862 auf mehrfache Anregung ein eigener Lehrstuhl für Landwirtschaft an unserer Universität ge- gründet und hiermit ausgesprochen, dafs dieses Fach in unmittelbarer Verbindung mit der Universität gelehrt werden solle. Der Professor Kühn sah indes bald, dafs der theoretische Vortrag ohne Anschauung und Übung unfruchtbar bleiben, auch Zuhörer in nennenswerter Zahl nicht herbeiziehen werde. Seiner Auffassung des Lehrgegenstandes^ welchen er als Physiologie der Kulturorganismen bezeichnete, seiner hingebenden und opfervollen Tätigkeit ist es zu verdanken, dafs sich aus jener einen Professur eine grofse landwirtschaftliche Lehranstalt entwickelte, welche in stetiger Ausbreitung seit 1863 mit eigenen um- fassenden Gebäuden zu Lehr-, Sammlungs- und Forschungszwecken, einem chemischen Laboratorium, einem Hause für Molkerei wesen, einer

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Tierklinik, einer Maschinenhalle, einem Versuchsgarten für Pflanzen- und Tierzucht mit ausgedehnten Stallungen und endlich durch An- pachtung einer gröfseren Ackerfläche mit dem nötigen Versuchsfelde ausgestattet wurde. Die Anstalt besitzt neben dem Direktor besondere Lehrer für Maschinenkunde (jetzt Prof. Wüst), für Tierheilkunde (Prof. Potz, zugleich Direktor der Tierklinik), für Molkerei wesen (Prof, Kirch- ner, dann Albert), landwirtschafHiche Handelswissenschaft (Ökonomierat Yon Mendel-Steinfels), Forstwirtschaft (Prof. Ewald), Obst- und Garten- baukunde (Dr. Heyer, f 1892) und für landwirtschaftliches Bauwesen (Baumeister Knoch); dazu einen Administrator (Menzel), zwei Verwalter des Haustiergartens und des Versuchsfeldes, einen Rechnungsführer (Oertel) und vier Assistenten, Zur wirksamen Unterstützung der An- stalt diente, dafs 1864 die landwirtschaftliche Versuchsstation der Pro- vinz Sachsen nach Halle verlegt wurde, deren Leiter zuerst Stohmann, jetzt Maxim. Märcker den Unterricht in der Agrikulturchemie erteilt und der Universität als ordentlicher Professor angehört. Die Verbin- dung der Anstalt mit der Universität drückt sich ferner darin aus, dafs ihren Zöglingen Vorlesungen über einzelne Zweige der Natur- wissenschaften, über Staats- und Volkswirtschaft und über Landwirt- schaftsrecht von den akademischen Lehrern dieser Fächer gehalten werden. Das Wachstum der Anstalt stellt sich auch in der Zunahme des Jahresaufwandes von SICK!) M. im J, 1864 auf rund 107 000 M. im J. 1892 dar, ungerechnet die bedeutenden Suramen, welche zur Bestreitung ihrer baulichen und anderen Bedürfnisse aufserordentlich bewilligt wurden; ihre Wirksamkeit in der Zahl der Zöglinge, welche mit dreien begann , 1865 auf mehr als 100 gestiegen war und sich gegenwärtig zwischen 190 im Sommer und 250 im Winter zu be- wegen pflegt. Für die Dankbarkeit dieser Zöglinge gegen ihre Bil- dungsstätte zeugt, dafs sie seit 1877 aus eigenen Mitteln den Aufbau eines grofsen geologischen Profils im Versuchsgarten mit einem Auf- wände von etwa 12100 M, herstellten, welches 1883 vollendet wurde.^^) Der Einrichtungen, welche seit 1885 für den Unterricht der Studierenden im Turnen, Fechten und Schwimmen getroffen wurden, gedenken wir tweckmafsiger bei der Betrachtung des akademischen Lebens überhaupt.

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Schliefslich sind noch einige Anstalten zu nennen, welche de Universität wesenthche Dienste leisten, ohne mit ihrer Verwaltung in unmittelbarer Verbindung zu stehen. Vor allen gehören hierher zwei Eonvikte, welche aus freigebiger und umsichtiger Fürsorge für die evangelische Kirche hervorgegangen sind.

Das schlesische Konvikt ist von dem Grafen Karl Philipp von Harrach am 1, März 1869 durch eine reiche Schenkung begründet und an die Umversität in Halle gebunden. Sein Besitz besieht in einem ge- räumigen zur Aufnahme, Verpflegung und Beaufsichtigung der Zög- Unge bestimmten Hause mit Garten und einem haaren Vermögen, welches jetzt in runder Summe 170000 JL beträgt Sein Zweck ist, für die evangelische Kirche in der Provinz Schlesien durch Förderung der wissenschaftlichen Bildung und durch Pflege der christlichen Ge- sammtentwickelung tüchtige Geistliche zu erziehen; die Hansordnung schreibt deshalb neben der gemeinschaftliclien Andacht auch fach- wissenschaftliche Übungen, namentlich das Lesen der Heiligen Schrift in beiden Ursprachen, selbstverständlich neben den Universitäts Vor- lesungen, vor. Die Zahl der Zöglinge, hallische Studenten der Theo- logie, ist auf zwölf festgesetzt, von denen neun nach Geburt oder nach Wohnsitz der Eltern der Provinz Schlesien angehören oder doch sich für den dortigen Pfarrdienst verpflichten sollen. Die übrigen drei Konviktsstellen dürfen an ausgezeichnete Studierende der Theologie aus anderen Landesteilen verliehen werden, von jenen neun nur die- jenigen, für welche sich schlesische Bewerber nicht finden; ihre An- stellung ist nicht an Schlesien gebunden. Die Anstalt bietet den Zög- lingen völlig freien Unterhalt; die Anleitung zu den Studien erteilt der Inspektor, der ein wissenschaftlich durchgebildeter Theologe sein mufs, in der Regel aber auch als Privatdozent oder aufserordentlicher Professor in ein näheres Verhältnis zu der Universität tritt. Die Ver- waltung führt ein Kuratorium aus fünf oder mit Einschlufs des Ephorus sechs Mitgliedern, von denen der eine der jedesmalige Generalsuper- intendent der Provinz Schlesien ist, ein anderer ordentlicher Professor in der theologischen Fakultät zu Halle sein mufs,

Dieser Anstalt ist das Tholucksche Konvikt nachgebildet, steht auch mit ihm unter derselben Verwaltung und regelt das häusliche

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und wissenschaftliche Leben seiner Zöglinge in ganz ähnlichel" Weise. Dieses Konvikt ist von der Frait Tholuck am 6. Dezember 1878 zum Andenken an ihren Verstorbenen Gatten gestiiftet und mit einem Hause, einem Baarvermögen von 80000 M. und der Bibliothek des Verewigten ausgestattet; es bietet sieben bis acht Studenten der Theologie aus allen Landesteilen und ohne Übernahme einer besonderen Verpflich- tung für ihre spätere Anstellung Wohnung und gegen Zahlung eines geringen Geldbeitrages auch Verpflegung mit Ausnahme des Mittags- tisches. Nach dem Ableben der Stifteriii erbt die Anstalt aus ihrem Nachlafs noch einige angrenzende Häuser und ein weiteres beträcbt* liches Kapital.

Der Thüringischsächsische Geschichts- und Altertums- Verein, wel- cher 1822 von Naumburg nach Halle verlegt wurde, steht insofern zu der Universität in einiger Beziehung, als er seit 1826 in ihren Personalverzeichnissen aufgeführt wird und neuerdings seine Bücher- sammlung der Universitätsbibliothek überwiesen hat. Auch ist seine reichhaltige Sammlung provinzieller Altertümer in den Räumen der alten erzbischöflichen Residenz untergebracht, welche bekanntlich seit Friedrich Wilhelm I in immer ausgedehnterem Maise der Universität zur Benutzung überlassen worden ist. Ähnlicher Art ist die Verbin- dung zwischen der Universität und der kaiserlichen Leopoldinisch- Karolinischen Akademie, welche 1652 als eine naturwissenschaftliche Gesellschaft von deutschen Gelehrten in Schweinfurt gestiftet, von den Kaisern Leopold I und Karl VII mit reichen, unter der späteren Gesetz- gebung grofsenteils erloschenen Rechten ausgestattet wurde und des- halb den Namen Äcademia Caesarea LeopoMinO' Carolina Oermanica natiirae airiosorttm führt. Sie veröffentlicht die Abhandlungen ihrer Mitglieder früher in lateinischer, seit 1818 in deutscher Sprache, von denen die ersten 40 Bände als miscellanea medicophysica Academiae sive Ephemerides Oermanicae, die folgenden 10 als acta physico-medicäy und seit 1757 weitere 58 Bände unter dem Titel nova acta erschienen sind. Ihren Sitz hat die Akademie an dem Wohnort ihres jedesmaligen Prä- sidenten, seit der Wahl des jetzigen, unsers Physikers Herm. Knoblauch, 1878 also in Halle. Sie besitzt eine an naturwissenschaftlichen z. sehr kostbaren Werken reiche Bibliothek von etwa 60000 Bänden^

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welche zur willkommenen Ergänzung der Universitäisbibliothek dient und diese hiermit für die Zeit ilu^es Aufenthalts in Halle von mancher schweren Ausgabe befreit. Ihren Böcherschatz vermehrt sie nament- lich durch den Tauschverkehr, den sie mit mehr als 400 gelehrten Ge* Seilschaften aller Länder unterhält. Da sie von verschiedenen deutschen Fürsten, auch vom Deutschen Reiche selbst unterstützt wird, so darf sie sicher als eine deutsche Akademie gelten. Ihre Beziehung zu unserer Universität drückt sich darin aus» dafs ihre Bibliothek und ihre Ge- schäftszimmer in Nebenräumen des zoologischen Universitätsinstituts untergebracht sind.

Endlich ist noch die 1&45 gegründete deutsche morgenländische Gesellschaft zu nennen, welche den Mittelpunkt ihrer Tätigkeit in Halle und Leipzig hat und ihre Büchersammlmig in besonderen Räumen der Universitätsbibliothek aufbewart.

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AMnerkungen zu Kapitel 24.

1) In Breslau über die Aufgabe de relatione quae tntercedit inter iu8 natura e tt positivum; in Göttingen ratio et historia odii quo fotnus habitum est

2} Von den noch lebeniieu Professoren können hier aus naheliegenden Grün- den nur die äufseren Lebensumatilnde und die wichtigaten Schriften ohne nähere Entwickelnng des Inhalts aufgeführt werden : So von J, Köstlin Die schottisch« Kirche, ihr inneres Leben und ihr VerhÜ^ltnis ainm Staat 1&52; Luthers Lehre von der Kirche 1853; das Wesen der Kirche nach Lehre nnd Geschichte des Neuen Testaments 1S54; der Glaube, »ein Wesen, Grund und GegenatÄnd, seine Bedeu- tung für Erkennen, Leben und Kirche 1859; die Theologie Luthers 1862^ Martin Luther, sein Leben und seine Schriften^ 2 Bdo 1874, 2, AufL 1883; Herausgabe der Studien und Kritiken seit 1873; das Leben Luthers, volkstümliche Bearbei- tung 1882, 7* Aufl. 1889; Luthers Leben als Festschrift für 1883; und aus ähn- lichem Anlafa Friedrich der Weise and die Schlofskirche zu Wittenberg, 1892» Dazu als neueste dogmatische Schrift Die Bekundung unserer sittlichreligiöBen ÜberÄeugiing, 1893* Vgl. Jul. Küstlin, eine Autobiogi^aphie, 1891*

3) Martin Kahler Das Gewissen» Die Entwickelang seiner Namen und seines Begriffs I, 1878. Die Wissenschaft der christlichen Lehre von dem e%*an- gelischen Grundartikel aus im Abrifs dargestellt, 1883 87- Die Universi täten und das öff'entliclie Leben 1891*

4) Vergl. die vor treflnie he Schrift Riehma D. Hennann Hup fei d, Lebens- und Charakterbüd eines deutschen Professors, 1867.

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5) Kautzfich Grammatik des bibliach Ar&mäischeTj, 1884, Die Genesis mit liiifaererUnterBcheidung der QuelleDschriften tiberaetzt von Kaut zach und So ein» 1888, 2 Aufl* ISyL tniersetzung di^r Bibel des A. T.^ mifc kurzem textkritiäciien Kommentar, in Verbindung mit anderen, seit 1891. Dazu die ueuereu Auflagen von Hagenbachs Encjklopaedie der theologischen Wissenschaften » und von Ge- «enius hebräiaclier Grammatik, 25. AuH. (26. Aufl, für 18i}4 in Anssiclit).

6) Fr. Haupt Der erste Brief des Johannes 18G9; die altt es tarnen tlic heu Ci- tate in den vier Evangelien, 187 L

7) H. Hering Johannes Bugenhagen 1888; Hülfsbuch zur Einleitung in das liturgische Studium 1888; die Mystik Luthers im Zusammenhange seiner Theologie 1879.

8) Kramers kritische Ausgabe des Sträbon, 3 Bdo, 1844=52 ist wol, obschon ein streng philologisches Werk^ z* T. durch seine Verehrung K. Ritters veran- lafst, dem er auch in seiner Lebensbeschreibung ein Denkmal gesetzt hat. W. Herbst, früher mehrfach für den Geschichtsunterricht, auch in seiner Schrift Das klassische Altertum in der Gegenwart für das allgemeine Verständnis der Altertumswissenschaft tütig. wandte seine späteren Arbeiten der Geschichte der deutschen Litteratur, namentlich der Darstellung Math. Claudius und Job, H. Vofs zu.

9) Dernburg lustitutionen 1869; Pandekten 3 Bde 1881. Herrn. Fitting Grundrifs zu Vorlesungen über Institutionen, 2. Aufl, 1876; zur Geschichte der Rechtswissenschaft am Anfange des Mittelalters 1875; über den Bracbjlogus und die Turiner Institutionenglosso; die Anfänge der Hechtsschule zu Bologna 1888; Reiehsctvilprocess 1878; Reichsconcursrecht 1884, E, Zitelmann Begriff und Wesen der sogenannten juristischen Personen 1873; Irrtum und Rechtsgeschäft 1879, R. Stammler Praktische Pandektenübungen 1893. M, Rümelin Zur Ge- schichte der Stellvertretung im römischen Givilprozefs 1886; Das Selbstkontra- hiren des Stellvertreters nach gemeinem Recht 1888, Göschen Die goslarschen Statute« 18-10; das sächsiche Landr«chl nach der Quedlinburger Handschrift 1853; docirina de malrimonio ex ordinationibus saec. XVI adumbrata 185 3; docirina de dt'sciplina ecdesiastica ex ordin saec, X VI. W u n d e r H c h Das römische Recht der Gegenwart; Jahrbücher für Dogmatik des Privatrechta» Bohl au Mecklenbur- gisches Landrecht. An schütz Über die Erbfolge in den neuvorpommerschen und rügenschen Lehugiltern 2. Aufl. 1S64; über longobardisches Recht. E. Huber Satem und Geschichte des Schweizerischen Privatrechts, 3 Bde, 1886 8'J. Ph. Heck Das eheliche Güterrecht und die Intestaterbfolge in Ponuuern, 2. Aufl. 18^2. Gnst, Last ig Entwickelungswege und Quellen des Handelsrechts 1877; Quellen des Bologneser Handelsrechts; Markenrecht und Zeichenregister 1889. Fr, Schollmeyer Der gesetzliche Eintritt in das Recht des Gläubigers 1877; der Zwischenstreit unter den Parteien I^ 1S80; die Kompensationseiarede im deut* Sehen Reich sei vilprocesSt 1884. Wilh. von Brünneck Siciliena mittelalterliches Stadtrecht; das Recht auf Zueignung der an der See ausgeworfenen Meeres- Produkte und das Bei^nateinregal ; zur Geschichte des Grundeigentums in Ost- und Westpreufsen 1B91.

10) Dochow Zur Lelire von den gewerbs- und gewohnbeitsmäfsigen Ver- brechen 1871; der Zengniszwang 1877; der Heichsatrafprozefs 187J); die Bufse im Strafrecht. Brunnen meist er Das Tödtungsverbreehen im altrömischen Recht 1887. Fr. von Liszt Das deutsche Reichsstrafreeht 1881; Lehrbuch des deut*

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sehen Strafrechts, 2. AuB, 1S84; die Grenzgebiete zwischen Privßtrecht und Straf- recht 1S89. E. von Meier Die RcchtshiltUing in Staat und Kirche 18G1; über den Abschlulj von Staatavorträgen 1874; die Reform der Verw£»ltungr8organißatioii unter Stein und Hardenberg 188L Edg. Löning Die Verwaltung des General- gouvernementis im Elsaf**, ein Beitrag zur Geschieht»* des Völk#^rrechta; Geschichte des dent«chen Kirchonrechts 1878; Lehrbuch des deutschen Vervvaltungsrechta 1884; die Gemeindeverfasaung dea Urchristentums 1889*

11) Alfr. Volkmann Die Lehre von dem leiblichen Leben des Menschen 18S7; Streifzüge in das Gebiet der exakten Physiologie; die Hämodynamik 1850; physiologische Untersuchnngen im Gebiete der Optik 1863-64. Eberth Unter^ suchungen vlber Nematoden 18G3; die fötale Rachitis 1878; Eberth und Schimmel- buöch Die Thrombose 1888.

12) Bernstein Untersuchungen über den ErregimgsvorgAng im Nerven- und Muskelsystem 1871; die fünf Sinne des Menschen 1875. Ackermann Die Schädel- difformitiit bei der Encepbalocele congenita 1882.

13) L. Kräh m er Die Lehre vom geselligen Mensehen und seinen iandes- gesetzlichen ZnstiladenT Entwurf einer gerichtlichen Medezin, 2. Aufl. 1892. Er^ Harnack Lehrbuch der Arzneimittellehre und ArzneiverordnungHlehre 1883,

14) Vgl. bfcsondera Fed. Krause Zur Erinner ang an Riehard von Volk mann 1B90, Dieses Werk bringt S. 56 64 ein volletändiges Verzeichnis der Schriften Volkmanns. Von der Aufzilhlung seiner Schüler hat hier abgesehen werden müssen; es würde überdies schwer sein, seine unmittelbaren und mittelbaren Schüler zu scheiden.

15) Hohl Die geburtshilfliche Exploration 1833 34; Lehrbuch der OeburtÄ- hÜfe 1855. Rob. Olsbausen Klinische Beiträge zur Gynäkologie und Geburt«- hilfe 18S4; die Krankheiten der Ovarien 2. Autl. 188ß (in der deutschen Chirurgie von Billroth und Lücke). Dazu in Verbindung mit Dn Veit die 10, 12. Aufl. des Lehrbuchs der Geburtshilfe von Schröder, Aufserdem verschiedene Aufsätze in dem Archiv für Gynäkologie (Zur Ätiologie de** puerperalen Bk^nkatiirrhs und über Endometritis fungosa), in der Berliner klinischen Wochenscferift {Über Totalesatirpation des Uterus) und in der deutschen Zeitschrift für Chirurgie (Zur Myotomie und Amputatio uteri supravaginalis). Rud. Kaltenbacb (»md Hegar) Operative Gyn^ikologie; Dere. Lehrbuch der Geburtshilfe, 1893. -'

16) AI fr. Gräfe Klinische Analyse der MotiJitätsatorungen 185^ (dazu der entsprechende Abschnitt in Graefes und Sämisch Handbuch der gesammton Aagen- heiikunde 1874). Aus seinen zahlreichen Aufsätzen seien hier nur Die PendeL beuegungen der Augen nach Schieloperationen, über die Ischaemia retinae, die scheinbare Perversion dea Gesetzes der concomitirenden Ablenkungen bei Aniso- metropie, über intraokulare Cysticercen, über die Einstellung der Augen bei Unterbrechung des binokularen Seliaktea, über Fusiunshewegungen der Augen beim Prismen versuch und über die Thätigkeit der inneren gm den Augenmuskeln bei den associirten Seiten und den accommodativen Konvergenzbewegungen der Augen genannt, Arth. von Hippel Über die Einwirkung des Strychnina auf das normale und das kranke Auge 1871; über den Einüufa hygienischer Mafs- regeln auf die Schulniyopie 1889* Herrn, Schwartze Handbuch der Ohrenheil- kunde.

17) Eduard Hitzig Untersuchungen über das Gehirn 1874. Vgl. dazu L. Meyer in Leiis Die deutschen Universitäten II, 318: „Hitzigs bekannte Ver*

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Sache fillirten den Naeliweis» dafs Reizungen eines bestimmten Rindenbezirks Bewegungen d«r Extremitäten bervorriefiin , und beseitigten mit einem Male den Satz der einheitlieben Rmdenfunctian. Seine Untersnchnngen haben den Grund zu der Theorie der psychischen Centren gelebt. Aiilserdem Mitarbeit Hitzig» an dem Handbuch der Krankheiten des Nervensystems I^ 1.

18) Renk Handbuch der Hygiene; Ders. Die Luft 1886.

19) Fedor Krause Die Tuberkulose der Knochen und Gelenke 183L Hol- länder Die Extraetion der Zühne, 3* Aud. 1888.

20) Als Proben mögen folgende Steilem dienen: S. 142 „Der Zweck ist die innere Energie des organischen Individuums'^ (anklingend an Aristotoles); S. 146 ^Dies ist die fundamentale Täusch uug^ dafs man das Einfache» in sich Prozefsloae für ein reales selbstiindiges Wesen ansieht, während es nichts weiter ist als ein schlechter Gedanke;'' S, 155 „AHein der Organismus ist nicht zuerst fertig da, um dann psychische Prozesse hervorzubringen: äondem die Einheit des Organis- mus ist selbst Seele ;'^ S. 205 „Die Seele ist nicht eine einfache Substanz, sondern sie ist Subject;" S. 218 ^Dic Sinnesempiindungen werden wir also im Allgemeinen als cdn^' VerwirkUclmng des Selbstgefühls anzunehen haben.''

21) K. Stumpf Verhältnis des Platonischen Gottes zur Idee des Guten 1869; Über den psychologischen Ursprung der Raum Vorstellung 1873; Tonpsychologie» 2 Bde 1883 \HX Benno Erdmann Mart. Knutzen und seine Zeit 1870; Kants Kritieismus in der K u, i*. Aud* der Kritik der r. Vern, 1878; die Axiome der Geometrie 1S77; Logik (logische Element^irlehre) 1892.

22) VgL das Leben Bergks vor dem zweiten Teil<^ seiner kleinen philologischen Schriften von Rud. Peppmuller 1886,

23) K. Robert BQd und Lied, archaeologische Beiträge zur Geschichte der griechischen Heldensage 1881 ; Archaeologische Märchen ans alter und neuer Zeit 1886.

24) Thorbecke Moi^gen l an diechc Forschungen. A, Müller Die griechische Philosophie in der abendländischen Überlieferung 1873; Hebraeiiche Schulgram- matik 1878; der Islam im Morgen* und Abendlande 2 Bde 188^—87; Türkisiche Grammatik 1881}. Prätor ins Die Amsarische Sprache 1879; Äthiopische Gram- matik 1886; zur Grammatik der Gallassprache 1893. Pischel und Geldner Vedische Studien 1881J.

25) Suchier Über die Quellen Ulrichs Ton Türlin 1B73; Mariengebete; Denk^ mäter provenzalischer Sprache und Litteratur; bibliotheca Normannica, A. Wag- ner Tundale 1893.

26) E. Sievers Der Heliand und die Angelsäcksische Genesis 1875^ Grund- züge der Lautphysiologie 1876^ 2. Aufl. als Grundziige der Phonetik; Angel- ßächsische Grammatik, 2, Autl. 1886, K, Burdach Reinmar der Alte und Walter von der Vogclweide 1S80. H. Gering Isländische Legenden Novellen und Mär- chen, 2 Bde 1S82.83, Über Prutz Ausscheiden vgl. d. Kuratorialarch. V, 73.

27) Ed. Meyer Geschichte von Troas 1877; Geschichte des Königreichs Pontoä 1879; Geschichte des alten Aegyptünö _18S7 (in Onckens Sammelwerke); Geschichte des Altertums I, 1S84.

28) Kurat. Arch. V, 4 Vol. 7.

29) Haym Leben Dunckers 18i*L

30) G. Cantor Grundlagen einer allgemeinen Mannigfaltigkeitßlehre 1883; Alb. Wangerin Eeduktion der Potentialgleichung für gewisse Rotationskörper auf eine gewöhnliche Differentialgleichung, gekrönte Preisschrift 1875,

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81) H. Knoblauch hat leit 1847 in verschiedenen Abhandlungen die Lehre von der straliienden Wärme bearheitet, E, Dorn neben einigen inatbematii*chei2 Untersuchungen sich vornemlieh der Lehre von der Elektricität zugewendet und namentlich das Problem der absoluten WiderstandsmesBung (Bestimmung des Ohm) behandelt, Jak* Volhard hat neben den Arbeiten über Vnlpin* und HjdrDchelidonsäure besonders sich mit der Featstellnng mafsanalj tisch er Metho< den befafst. Seine Schrift über die Begründung der Chemie durch Lavoisier, 1870, ist schon erwähnt.

32) H. Grenacher Zur EntwiekeUmgegeachichte der Cephalopoden, in der ZeitBchr. für wiesenschaftHche Zoologie XKIV; die Retina der Cephalopoden» in den AbhandL der naturforschenden Gesellsch. zu Halle XVI, u. das Auge der Heteropoden^ ebendas. XVII; von den früheren Arbeiten sind besonders die Unter- suchungen über dae Sehorgan der Arthropoden IST'J zu nennen,

S3) Greg. Kraus Beiträge zur Kenntnis fossiler Hölzer 1882^87; Blüthen- wärme bei Aram Italienm; Botanische Mitteilungen 1B85; Grundlinien zu einer Physiologie des Gerbstoffs 1889, Seine Geschichte des botanischen Gartens der Universität Halle, 1888. 94 ^ und seine Rede über Chr, Wolff als Botaniker sind schon genannt.

34) W. Zittel in Lexia Die deutschen Universitäten II, 68; „Die UnivetäsitÄt Halle, wo Gerraar, Fr. Hoff'mann, Keferstein, Girard, von Fritsch als Geologen, Giebei und Burmeister als Palaeontologen thätig wareu, beansprucht unter den preufsischen Hochschulen eine hervorragende Stellung für die Ent Wickelung heider Wissenschaften,*' Vgl, von Fritsch Allgemeine Geologie 1888.

35) S, o. II, 7Q. Kur. Areh., philos. Fuk. V, 4 Vol 8. m) Ed. Riehm Herrn. Hupfeld S. 120. IM. 132.

37) Die Stellen sind nach der Ausg. v. 1844 angeführt, Schwarz Zur Gesclu^ der neuesten Theologie S, 3Ü8 (I. Aufl.) deckt zwar einige Schwächen in der Be- weisführung Müllers richtig auf, urteilt aber sonst zu leidenschaftlich. Den ersten Band hatte Vatke 1840 in den hallischen Jahrbüchern besprochen.

38) L, Witte Das Leben Tholueks 11, 449.

33) Vgl. noch M. Köhler I>. JuL Müller der Hallische Dogmatiker, wo S. 5 meines Erachtens zutreffend Tholuck der grundlegende akademische Erzieher^ Müller der absehliefsende theologische Lehrer genannt wird; nur dafa ich den Abschlufs von seiner Lehrart, nicht von der Wissenschaft verstehe.

40) E. Riehm Hupfeld S, lo8,

41) 0. Hartwig Contralblatt für Bibliothekswesen 181+0, VII, ai7.

42) Über beide Anstalten Kurat, Arch. IX, 75 u. 76.

43) Kurat. Arch. IX, 72; JuL Kühn Das Studium der Landwirtschaft an d&i üniversitilt Halle 1888.

44) Über Ihre Gründung vgl, d. Univ. Arch. Acta Gelehrte Gesellschaften.

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Kapitel 25. Die äufsere Stellung.

I 77. Terwaltüug and Ausstattniig.

Mit der Aufhebung der Bundestag^sbeschlüsse von 1819 gieng, wie oben § 72 erwähnt, die Handhabung der akademischen Zucht wider auf Prorektor und Senat über; ausdrucklich wurde dies durch den Minister von Ladenberg am 27. Nov. 1848 verfugt. Auch die Mit- wirkung des Kurators bei der Immatrikulation und die ilim m dem Polizeigesetz von 1819 vorbehaltene Entscheidung, falls er mit den Anträgen der akademischen Behörden nicht übereinstimme, fielen fort. Dafs die Beschränkung des Kurators auf die Verwaltung des Universitäts- vermögens und der Institute als eine Halbheit sich nicht bewährte, war schon zu Pernices Zeiten klar; jedesfalls trat unter seinem Nachfolger die frühere Amtsbefugnis des Kurators nach den Bestimomngen seiner Geschäftsanweisung (Anl 44 B) vollständig wider in Ifraft,

Ludwig Pernice starb am 16. Juli 1861; er hat sein Amt mit grofser Gewissenhaftigkeit und Geschäftskenntnis, in Anstellungssachen nicht immer mit klarem Urteil und raschem Entschlufs geführt, auch unter den Professoren sich eine Anzahl von Freunden erworben» welche mit ihm in gegenseitiger Treue verbunden blieben. Gleichwol hat er durch die Schärfe und Einseitigkeit, mit welcher er seine kirchlichen und noch mehr seine politischen Überzeugungen zur Geltung zu bringen suchte und in der Behandlung vornemlich der persöniichen Fragen zur Richtschnur nahm, nicht nur seinen und der Staatsregierung Einflofs behindert, sondern auch Bitterkeit hervorgerufen, wo Verständigung möglich und dem Heile der Universität zuträglicher war. Dais hier- durch gereift auch die V^er treter entgegengesetzter Ansichten die zu- lässige Grenze überschritten und ihren Widerstand in persönliche An- feindung übersetzten, ist gelegentlich dargetan.

Zunächst wurde die erledigte Stelle durch den Rektor und den Universitätsrichter gemeinschaftlich verwaltet, am 19. Mai 1862 aber der frühere Oberpräsident vor» Posen Moritz von Beuermann, welcher

3iß

in dem benachbarten Oppin angesessen war» zum Kurator ernannt. Als erfahrener Vervvaltungsbeamter verfuhr er stets sachlicli, unpar- teiisch, einsichtig; mit besonderem Erfolge nahm er sich der Entwicke- ln g der landwirtschaftlichen Anstalt an. Er starb am 29. Jan. 18T0; von der Achtung und Zmieigung, welche er sich im Kreise der Uni- versität erworben, zeugt die Feier, welche diese zu seinem Gedächtnis am 3. Febr. dess. J. veranstaltete. Ihm folgte nach kurzer wideruoi durch Rektor und Universitätsrichter geführter Zwischen Verwaltung Rudolf Rödenbeck, bis dahin Konsistorialpräsident in Marburg, in welchem Amte er noch bis zum 1. Juli 1871 festgehalten wurde. Auch seine Verwaltung zeichnete sieh durch strenge Gewissenhaftigkeit und persönliches Wolwollen aus; besonderer Dank gebürt ihm dafür, dafs er reiche Mitte) für die Ausstattung der Universität, insbesondere für den Neubau der Bibliothek und der medezinischen Hilfsanstalten, aber auch für die erforderliche Vermehrung der Lehrkräfte zu er- wirken wüste. Die Umsicht und Tatkraft, mit welcher er jene Bauten zum Segen und zur Zierde unserer Hochschule ausführte, hat seine Amtsführung zu einer der wichtigsten und gedeihlichsten während ihres Bestehens gemacht und ihm ein dauerndes Andenken gesichert, Zu Ostern 1883 trat er als Konsistonalpräsident der Provinz Sachsen wider in dem ihm besonders lieben Kirchendienst zurück, welchem er indes durch die ubergrofse Geschäftslast aufgerieben schon 1888 ent- rissen wurde. Zu seinem Nachfolger ward der Verfafser dieser Schrift, bis dahin Mitglied des Provinzialschulkollegiuras für Ostpreufsen, am 29, Jan. 1883 bestellt.

In welcher Weise die akademischen Verwaltungsbehörden und andererseits der Kurator durch den Universitätsrichter unterstützt wurden» ist oben angegeben; der erste, welcher dieses Amt von 1819 25 verwaltete, war der Juslizrat Dryander, bis dahin Syndikus der Universität. Ihm folgte in nebenamtlicher Beschäftigung der Kri- minaldirektor Schultze bis zu seinem Tode 1850, wolwoUend und ge- wissenhaft; in der Verfolgung der Burschenschaft tat er dem Über- eifer der Staatsregierung nicht genug und wurde deshalb, wie bekannt, mehrmals durch aufserordentliche Kommissarien ersetzt. Nach seinem Tode wurde dem Rechtsanwalt Justizrat Schede die Stelle des Uni-

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versitätsrichters widerum im Nebenamt zunächst am 14. Juli 1851 vor- läufig und am 25. April 1857 fest, wenn auch unter Vorbehalt des Widerrufs, übertragen, bis er 1862 dieses Amt freiwillig aufgab. Sein Nachfolger wurde der Kreisgerichtsrat Julius Thümmel, welcher die Stelle schon in der Zwischenzeit zwischen Schnitze und Schede ver- waltet hatte, auch er erst in vorläufigem Auftrage, seit 1864 fest aber unter gleichen Bedingungen wie seine Vorgänger mit diesem Amte be- traut, welches er bis zu seinem 1885 nach schweren Leiden erfolgten Tode beibehielt. Bei seiner reichen Geistesbildung, welche er auch in seinen Schriften über Shakespeare bekundete, seiner lebendigen Teil- nahme für die Kunst,*) seiner menschlichschönen Empfindungsweise eignete er sich für dieses Amt in seltenem Malse und hat es auch seinerseits mit besonderer Liebe gepflegt. So gewann er bald die Zu- neigung seiner neuen Amtsgenossen und das Vertrauen der akademi^ sehen Jugend, für deren Denkweise er volles Verständnis besafs. Nach seinem Ableben wurde die Stelle dem Professor der juristischen Fa- kultät Dr. Friedrich Schollmeyer, natürlich neben der von ihm bei- behaltenen Professur übertragen. Sie ist indes seit Einführung der neuen deutschen Gerichtsverfassung 1879 insofern vereinfacht, als mit ihr der akademische Gerichtsstand der Studenten aufgehoben und durch die ordentlichen Gerichte ersetzt worden ist. Abgesehen also von der unentbehrlichen Hilfe, welche der Universitätsrichter dem aka- demischen Senat und ebenso dem Kurator in Fragen des bürgerlichen Rechts leistet, ist er auf die Handhabung der akademischen Zucht über die Studenten beschränkt, welche er je nach der Natur des Falles teils in Verbindung mit Rektor und Senat teils selbständig übt.

Die preufsische Verfafsung spricht den Universitäten das Recht zu, sich unter Vorbehalt der königlichen Berufung im Herrenhause durch ein Mitglied aus ihrer Mitte vertreten zu lassen; für Halle ist die Wahl nach einander auf Eiselen, Dernburg und bei dessen Ver- setzung nach Berlin auf Herm. Knoblauch gefallen, welcher diesen Auftrag noch jetzt ausübt.

Nach langjährigen durch die Ereignisse von 1848 unterbrochenen

*) 0. Roquette, Jul. Grosse, Aug. Förster, der spätere Direktor des Wiener Hofburgtheaters gehörten zu seinem näheren Umgangskreise.

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und beeinflufslen Beratungen wurden 1854 unter königlicher Bestäti- gung neue allgemeine Statuten für unsere Universität erlassen; ihrer Bedeutung ist schon II, 246 gedacht. Im Anschlufs hieran sind auch für die einzelnen Fakultäten neue Satzungen entworfen und für die medezinische Fakultät am 12. März 1881, für die theologische am 24< November 1885 bestätigt; für die beiden anderen Fakultäten steht die Genehmigung noch aus. Bis zum Erlafs ihrer neuen Statuten hatte die Universität auch nach dem früher erwähnten Wegfall fürstlicher Rektoren nur Prorektoren als ihr Jährlich wechselndes Haupt besessen; seit 1854 führt der gewählte den Titel eines Rektors.

In Folge der schon erwähnten neuen Gerichtsverfafsung waren neue Bestimmungen über den Rechtsstand und das Verhauen der Stu- dierenden nötig geworden; diesem Bedürfnis ist für Halle durch die Vorschriften für die Studierenden der königlichen vereinigten Friedrichs- Universität Halle -Wittenberg vom 1. October 1879 genügt, welchen Anweisungen über die Meldung zu den Vorlesungen, über Entrichtung oder Erlafs der Vorlesungsgebüren, die Benutzung der verschiedenen Büchersammlungen und Nachrichten über die akademischen Stipendien beigegeben sind. Aus jenen Vorschriften soll hier nur auf die §§ 17 ^21 Bezug genommen werden, nach welchen die Eigenschaft eines Studie- renden keine Ausnahme von den Bestimmungen des allgemeinen Rechts begründet, die Studenten vielmehr nicht nur in ihren besonderen Rechts- angelegenheiten sondern auch in Strafsachen unter den allgemeinen Ge- setzen und der ordentlichen Gerichtsbarkeit stehen, daneben aber der akademischen Zucht rücksichtlich ihres allgemeinen sittlichen Verhaltens und der Befolgung der besonderen Universitätsordnung unterworfen sind. Demnach dürfen über sie durch die akademischen Behörden auch nur Disziplinarstrafen bis zur Entfernung von der Universität oder bis zum Ausschlofs von dem Universitätsstudium überhaupt verhängt werden.

Im allgemeinen haben ja die Universitäten, namentlich die von Landesfürsten gestifteten, ihre frühere korporative Rechtsgestalt mehr und mehr abgestreift und den Charakter von Staatsanstalten an- genommen, auch wegen der stets steigenden Beanspruchung der staat- lichen Hilfe annehmen müssen. Es ist ihnen jedoch, so der unsrigen

319 "

nach den Satzungen von 1854, dasjenige Mafs der Selbsländigkeit ge- blieben» dessen sie zu ihrer Würde und für ihre Aufgaben nicht ent- behren können. Für die Verleihung der akademischen Grade haben sie sieh zwar selbst an bestinirate vom Staat gebilligte Ordnungen ge- bunden, übrigens hierin sich die volle Unabhängigkeit gewart. Noch bedeutsamer ist diese Selbständigkeit bei der für die deutschen Uni» versitäten so wichtigen, ja grundbiidenden Einrichtung der Privat- dozenten, über deren Zulassung lediglich die Fakultäten ohne jede Einmischung der Staatsbehörden zu entscheiden haben. Eis würde also heute nicht mehr möglich sein, dafs ein Bahrdt oder ein Peucker durch eine Verfügung des Ministers wider oder auch nur ohne den Willen der Fakultät das Recht erhielte Vorlesungen zu halten. Auch ist ja nur die Fakultät zu einem Urteile über die wissenschaftliche Be- fähigung eines Bewerbers für die akademische Lehraufgabe berufen. In welchem Mafse aber die äufseren Bedürfnisse und zugleich der Wirkungskreis der Universitäten sich ausgedehnt haben, hiermit aber auch die Bedeutung der Staatshilfe für ihr Gedeihen gewachsen ist, er- giebt sich aus der Höhe ihres Haushalts in den verschiedenen Jahren, auch wenn wir den Vergleich auf unsern Zeitraum beschränken. Wir haben gesehen,*) dafs nach Wideraufrichtong der Universität der Anschlag für ihre Hauptverwaltung sich 1816 auf 37 000 Thaler (=111 000 M.) belief und bis 1342 auf das doppelte gestiegen war. Stellen wir hiermit den Voranschlag für die Jahre 1893/96 zusammen, so ergiebt sich an Einnahmen, denen die Ausgaben entsprechen sollen

an Staatazuschufis ; sonst. EinDtthmeti: zusammen: für die Hauptverwalttiug 653 201 M. 03 Pf. 54 151 M. 99 Pf. 707 353 M. 02 Pf,

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inegesammt also 971 372 M. Ül Pf. 4Ö7 832 M. Ol Pf. 1 469 204 M. 02 Pf.

In diese Summe sind natürlich alle aufserordentliche Aufwen- dungen, z, B. für besondere Ergänzung der Sammlimgen und Lehr-

•) n, 191.

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apparate oder für Bauten, nicht eingeschlossen. Welche Höhe die letzteren erreichten, wird die Übersicht im nächsten Paragraphen lehren. Innerhalb der eben angegebenen Gesammtsumme belaufen sich die persönlichen Ausgaben bei der Hauptverwaltung auf 497 443 M., davon der gröste Teil auf das Gehalt der Professoren fällt, überhaupt auf f>52ö64 M.; die sachlichen insgesammt auf 816 640 M.

Nicht in demselben Grade hatten sich die Besoldungen erhöht; aufserdem zeigten sie unter einander noch immer grofse Ungleichheit, welche keineswegs überall auf den Unterschied der Dienstjahre zurück- zuführen ist. Indes ist gegen frühere Zeiten ein erheblicher Fortschritt sowol in ihrer Höhe als in ihrer Gleichmäfsigkeit nicht zu verkennen. Das Staatsgehalt der ordentlichen Professoren bewegt sich in der theologischen Fakultät zwischen 6000 und 8400 M.

- juristischen - - 4800 - 7200 -

- medezinischen - - 4000 - 6000 -

- philosophischen - - 3600 - 9000 -

wozu noch in jedem Falle 660 M. als jährlicher Wohnungsgeldzuschuls treten. Rechnet man hierzu die Einnahmen an Vorlesungsgeldem und an Gehalt für die Leitung der Seminare und Hilfsanstalten, so er- giebt sich in runder Summe

als niedrigstes als höchstes Einkommen

für die theol. Fak. 11 000 M. 17 500 M.

- - Jurist. - 7 340 - 10630 -

- - medez. - 5 900 - 13 350 -

- - philos. - 4460 - 22 200 -

Es versteht sich, dals hierbei andere Nebeneinnahmen, sei es aus der Schriflstellerei, aus der Praxis der Medeziner oder an unständigen Fakultätsgebüren nicht angerechnet werden können. Die auch aus den voi*stehenden Angaben ersichtliche Ungleichmäfsigkeit des Einkommens lälst sich wol mindern, aber niemals ganz beseitigen; im Verlauf der Amtstätigkeit wechselt auch bei demselben Professor die Zahl der Zu- hörer und hiermit die Höhe der Vorlesungsgelder. Wenn auch die Staatsregierung die Verpflichtung hat, jedem amtlich angestellten Ver- treter der Wissenschaft die Ruhe und Unbefangenheit des Wirkens durch Gewährung ausreichenden Unterhalts zu sichern, so bleiben trotz-

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dem so zahlreiche und unberechenbare Hebel oder Hemmungen des Einkommens, dafs es einer ideellen Berufsauffassung bedarf, um über seine unvermeidlichen Verschiedenheiten hinwegzusehen. Über die Einziehung der Vorlesungsgelder durcli eine gemeinschaftliche Quaestur ist II, 119 f. das nötige bemerkt.

Die auf II, 204 angedeutete reichlichere Fürsorge für die Wittwen und Waisen der Universitätsangehörigen trat 1889 ein; das neue Slatut dieser Anstalt vom 17. Dezember d. J. wirft für die Wittwen eines ordentlichen Professors jährlich 1400, eines aufserordentlichen, falls er Gehalt aus der Staatskasse bezog, 1000 M., für die erste Ganzvvaise 600, für jede folgende 400, für die erste Halbwaise 400, für jede folgende 250 M. aus. Aufserdem wurde die bisherige Verpflichtung zur Zahlung von Antrittsgeldern und Jahresbeiträgen aufgehoben. Das eigne Vermögen der Wittwen- und Waisenanstalt, welches bis zum Jahre 1893 auf 779100 M. angewachsen war, blieb ihr zu eigner Ver- waltung, ebenso der staatliche Gründiingszuschöfs von jährlich 3000 M., wogegen die ihr bisher bewilligten Anteile an Einschreibegebüren und dergleichen fortan in die Universitätskasse fliefsen. Soweit die eigenen Einnahmen der Anstaltskasse, welche von dem Rektor und zwei Pro- fessoren verwaltet wird, zur Bestreitung der falligen Wittwen- und Waisen gelder nicht zureichen, ergänzt die Staatskasse den fehlenden Bedarf,

§ ?8. Die Bauteu.

Mit dem Anwachsen der Studentenzahl, der Abzweigung neuer Lehrgebiete, der Vermehrung der Professuren, endlich auch der Er- öffnung neuer Beobachtungs- und Unterrichtswege machte sich das Verlangen nach zahlreichen und gröfseren Hörsälen, nach Herstellung angemessenerer Räume namentlich für die medezinischen und natur- wissenschaftlichen Anstalten geltend. Das 1834 errichtete Hauptgebäude hatte ursprünglich auch die Zimmer für die akademischen Behörden, und die Kassenverw^altung, selbst die Säle für die umfangreiche zoolo- gische Sammlung hergegeben; alles dieses muste aus ihm entfernt und anderswo untergebracht werden, zumal der von Schinkel beabsichtigte Flügelbau unterblieben war. So wurde es möglich aufser der Woh*

Sctirader, L'aiversitit HÄUe, U. 21

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nung des Hauswarts die Zimmer für den Aufenthalt der Professoren, für das Genenilkonzil und die akademischen Prüfungen und vierzehn gröfsere und kleinere Hörsäle zu schaffen^ welche dem Lehrbedürfnis einstweilen entsprachen, nachdem die naturwissenschaftlichen Fächer allmählich sicli ganz aus dem Auditoriengebäude zurückgezogen hatten.

Das Treppenhaus der Universität verdankt aufserdem der Fürsorge des Ministers von Gofsler den Schmuck kostbarer Wandgemälde, welche von 1884 88 durch Gustav Spangenberg ausgeführt worden sind. Jede der vier Wandflächen im Oberstock ist einer Fakultät gewidmet, welche in der Mittelfigor ihre symbolische Darstellung findet; auf den beiden Gemälden zu ihrer Seite sind halbgeschichtliche Vorgänge aus ihrem Wirkungskreise, in den beiden Eckfiguren hervorragende ballische Vertreter ihrer Haupt Wissenschaft abgebildet. Als solche sind für die theologische Fakultät mit Bezug auf die Einverleibung Wittenbergs Luther und Melanchthon, für die juristische Chr. Thomasius und J, H. Böhmer , för die medezinische Reil und Krukenberg und für die philosophische die beiden Wolf gewählt. Unter Einrechnung der übrigen hierdurch bedingten Ausmalung' des Treppenhauses berechnen sich die Kosten auf insgesammt 154091 M., von denen 120 iXM) M. dem vorgenannten Künstler zuflofsen.

Zunächst wurde nun 1872 74 neben der Universität ein beson- deres Verwaltungsgebäude mit einem Aufwand von rund 107000 M, aufgerichtet, welches die nötigen Räume für den Kurator, den Rektor, den akademischen Senat, den Universitälsrichler, das Secretariat mit dem Archiv und die Kasse bot, dazu auch die akademische Hand» bibliothek, einige Seminare und den Universitätsleseverein aufnahm. Für die grofse Bibliothek wurde ein eigener in jedem Betracht ange- messener Bau 1878—82 hergesiellt, welcher 443670 M. kostete, aber auch voraussichtlich für weitere hundert Jahre zureicht. Ganz unzu- länglich und überdies gesundheitsgefährlich waren die bisher für die mcdezinischen Anstalten, namentlich für die Kliniken verwendeten Räume. Die Anatomie hatte ein beschränktes Unterkommen in dea an der Saale gelegenen Sälen der alten Residenz gefunden^ welche kaum für die notwendigsten Sektionen, aber keineswegs zur würdigen Aufstellung der grofsen Jleckelschen Sammlung zureichten, natürlich

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um so weniger, sobald eine zweite histologische und bakteriologische Abteilung von der Hauptwissenschaft abgezweigt werden sollte. Die Physiologie befand sich seit Alfred Volkniauns Zeiten in einem Miets^ hause» die pathologische Anatomie in einem elenden Anhängsel des chemischen histituts; wie sollten hier feinere mikroskopische Unter- suchungen durchgeführt, ein Projektionsapparat mit elektrischer Be- leuchtung aufgestellt werden! Die innere Klinik war bekanntlich für Krukenberg eigends gebaut und hatte diesem bescheidenen Manne in der Zeit seiner grösten Tätigkeit genügt. Dies traf nicht mehr zu, als die Chirurgie in dasselbe Haus einzog, ganz zu schweigen von der für beide Teile geßhrlichen Nachbarschaft dieser Institute. Kleine und niedrige Zimmer in einem Flügel der Residenz sollten der Frauenklinik dienenf dieselben in welchen jetzt der sächsisch •thüringische Altertums- verein seine Sammlungen aufbewart; es wird der Beschreibung nicht bedürfen» wie in dieser Beengtheit die Behandlung der Kranken er- schwert, selbst die Gesundheit der in den dumpfen Räumen sich zu- sammendrängenden Studenten gefährdet wurde. Für die Fächer der Augen- und Ohrenheilkunde, für die Pharmakologie war überhaupt nicht gesorgt»

Ähnlich wenn auch nicht so unmittelbar empfindlich waren die baulichen Cbelstände, welche den naturwissenschaftlichen Lehrbetrieb bedrückten. Am besten kam noch das botanische Institut mit seinem geräumigen Garten fort; auch hier machte indes die Entwickelung der Methode neue Arbeitszimmer, die Zunahme der Studenten einen gröfseren Hörsaal nötig, Bedürfnisse welche erst in der letzten Zeit befriedigt werden konnten. So lange die Zoologie sich auf die Zwecke der Systematik beschränkte, konnte ihnen allenfalls in den Sammlungs* zimmern der Universität entsprochen werden; mit ihrem Übergang zu physiologischen Untersuchungen traten ganz andere Bedürfnisse für Forschung und Lehre auf, welche weitere besonders ausgestattete Räume erforderten. Die mineralogische Sammlung war zusammen- gedrängt, dadurch schwer benutzbar, auch mangelten die nötigen Arbeitszimmer. Für die Chemie war 1862/63 ein eigenes damals an- gemessenes Haus gebaut; auch hier forderte die gröfsere Hörerzahl, die Aufnahme des pharmazeutischen Instituts, die lebendigere Arbeit

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der Zöglinge, die wachsende Scharfe der Beobachtung geräumigere und anders eingerichtete Säle, Besonders unzweckmäfsig zeigte sich die seit Schweigger hergestellte physikahsche Lehranstalt: der Hörsaal zu klein und schlecht beleuchtet, die Sammlungsrännie zu eng, die Arbeits- und Beobachtungszimmer dürftig und auch ohne genügendes Licht, dazu nichts, was den strengen Anforderungen der neuents leben- den malheuiatischen Physik hätte entsprechen können. Dieser Zweig hatte zuerst in dem feuchten Erdgeschofs der alten Bibliothek ein wahrhaft klägliches Unterkommen gefunden; es gehörte der Pflichteifer der Lehrer und der Schüler dazu, um hier Unlersuchungen nachzu- gehen, welche nur bei gröster Genauigkeit, bei Abwehr aller störenden Einflüsse Erfolg versprechen.

Es schien kaum möglich, alle diese weitgreifenden Forderungen in derselben Zeit zu befriedigen und doch hat es. Dank der Tatkraft und Umsicht der Minister Falk, von Puttkammer und von Gofsler, nicht viel mehr als eines Jahrzehnts, dazu freilich sehr bedeutender Geldmittel bedurft, um einen Zustand herzustellen» welcher den An- sprüchen der Lehre und der Wissenschaft in vollem Umfange genügt und der Friedrichs-Üniversilät zur Zierde gereicht. Wir werden sehen, wie manche Anforderungen einander unterstützten^ für andere gerade die Gemeinsamkeit einige Erleichterung wenn nicht der Kosten so doch der Ausführung bot.

Zunächst waren es die medezinischen Institute, welche durch eine seltene Gunst der Umstände nicht nur gleichzeitig sondern auch in nachbarlicher Verbindung neu hergestellt w^erden konnten. Der Staat kaufte 1874 die sogenannte Maillenbreite,*) ein vor dem Steintore hoch und frei gelegenes Grundstück von 32-/» Morgen, von der Ge- meinde der Liebfrauenkirche, welche in diesen Besitz durch ein Ver- mächtnis der Zepernickschen Eheleute gekommen war, für einen Preis von 405 0tH)M.; zur Abrundung wurden 1877 noch zwei angrenzende kleinere Häuser für 25 000 M, erworben. Auf dieser mit der Ergän- zung 33 Morgen grofsen Fläche wurden nun nach dem einheitlichen

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*) Der Name stammt wnlirscbemlich von ein*?m sclion früher abgetrennten und besondera verkauften Teilo dieses Grundstücks, auf wekhom t'ranzösbche Auswanderer vordi^m ein Haus für das damals beliebte Main*^öpiel ©rriehtet Katten.

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Entwerfe und uoter der Leiiuog des Landesbauinspeklors von Tiede- niann von 1874—86 die chirurgische Klinik mit fünf, die medezinische mit vier Blocks und einem für ansteckende Krankheiten bestimmten Isolierhause, die geburtshilflichgynäkologische Klinik mit zwei Blocks, die Augen- und die Ohrenklinik, die Anatomie, die physiologische und die pathologisch- anatomische Anstalt, eine Begräbniskapelle, ein ge- meinschaftliches Wirthschafts- und Verwaltungsgebäude mit angren- zendem Kohlenschuppen, eine Kapelle zum Gottesdienst für die Beamten und Genesenden, ein Wohnhaus für zwei Verwaltungsbeamtc und Dienst- wohnungen für die Leiter der Frauenklinik und der physiologischen Anstalt mit einem Kostenaufwande von insgesammt 3 654 470 Mark gebaut. Hierzu kam 1891/2 der Bau einer pharmakologischen Anstalt für 25 000 JL und der Umbau des unzweckmäfsig angelegten Ope- rationssaals in der chirurgischen Klinik für 46 690 JL, so dafs die Her- stellung aller genannten Anstalten eine Ausgabe von 3 726 160 M, ver- ursacht hat. Einzelne bauliche Veränderungen, die Erweiterung der Hörsäle in der Frauen- und der Augenklinik, Einrichtung eines be- sonderen Laparotomienzimmers in der Frauenklinik, die Erweiterung der Dienstwohnung für den Direktor der letzteren sind hierbei, wie- wol in der Gesammtsumme ihrer Kosten nicht unbeträchtlich, aufser Ansatz geblieben, da sie erst später ausgefülirt wurden, Ähnliche Verbesserungen stehen der Augen- und Ohrenklinik bevor. Die Dienst- wohnung für den Direktor der physiologischen Anstalt wurde von diesem später freiwillig aufgegeben und sodann 1889 zur Aufnahme des neugegründeten hygienischen Instituts bestimmt. SämmtÜche Ge- bäude werden von derselben Heizstelle mit Wärme und warmen Wasser versehen, die Kliniken von eben dort aus durch Ansaugung der ver- dorbenen Luft mittels eines gewaltigen Schornsteins entlüftet. Die Zahl der Betten in sämmtlichen Kliniken beträgt anschlagsmätig 397, unter denen 25 Freibetten sind; erklärlicherweise steigt die Kranken- zahl nicht selten höher, da die Kliniken sich zur Aufnahme einer be- stimmten Zahl von städtischen Kranken gegen eine mäfsige Entscliädi- gung verpflichtet haben und namentlich die chirurgische Khnik nicht immer in der Lage ist, schwer verletzte Kranke abzuweisen, welche ihr in augenblicklicher Not zugeführt werden. Alle Anstalten sind von

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Gartenanlagen umgeben, das Ganze durch geraeinsame Umgitterung abgeschlossen. Die Verwaltung wird unter der Oberaufsicht des Kura- tors durch einen aus der Zahl der klinischen Leiter entnommenen Di- rektor und unter ihm durch zwei Beamte mit dem nötigen Hilfspersonal geführt- Die Gröfse der Verwaltungsaufgabe erhellt schon aus der Tat- sache, dafs einschliefslich der zahlreichen Wärter- und Dienerschaft täg- lich für 500 Köpfe die Verpflegung, für sänimtliche Kranke die Wäsche und dergl* beschafft werden mufs*

Die Kapelle wurde 1883 unter Teilnahme des Kronprinzen, nach-' raaligen Kaisers Friedrich» feierlich geweiht; aufserdem übernimmt ein Mitglied der Stadtgeistlichkeit, die Kranken in ihren Sälen mit Zuspruch zu versehen und ihnen auf Verlangen das Abendmal zn spenden.

Hiermit war indes die Forsorge für die Heil Wissenschaft noch nicht erschöpft; vielmehr muste auch für die Nerven- und Geisles- krankheiten aus dem II» 269 angegebenen Grunde eine eigene Lehr- und Pftegestätte geschaffen werden. Dies geschah 1890 92 durch An- kauf eines Bauplatzes von zehn Morgen und Errichtung der nötigen Gebäude (Hauptbau mit Hör- und Betsaal und zwei Flügelbaracken, Wirtschaftsgebäude, Isolirzellen, zwei Villen, Leichenhaus und dgl,) innerhalb geräumiger Gartenanlagen in angemessener Entfernung von den städtischen Wohnhäusern und doch so gelegen, dafs die Studenten ohne Schmälerung ihres sonstigen klinischen Unterrichts die Anstalt bequem erreichen können. Ihr Bau, der ersten in dieser reichlichen Weise ausgestatteten an den preulsischen Universitäten, erforderte rait Einschlufs des Ankaufspreises für die Grundfläche einen Aufwand von rund 8ÜU000M. Die Anstalt ist auf die Aufnahme von 114 Kranken, darunter vier Freistellen berechnet; es handelt sich in ihr wesentlich um die Behandlung primärer Fälle, da die Unheilbaren, auch diejenigen, deren Verpflegung der Provinzial Verwaltung obliegt, so bald als an- gängig an andere Kranken* und Pflegehäuser abgegeben werden. Ein Besuch der Anstalt lehrt, wie weit die Psychiatrie seit einem Jahr- hundert fortgeschritten, wieviel menschlicher und woltätiger die Be- handlung der armen Kranken seitdem geworden ist.

Durch diese grofsartigen Bauten waren andere Räume verfügbar geworden. In der alten Residenz wurde es nunmehr möglich, der

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Mineralogie die früher von der Anatomie benutzten Zimmer zu über- weisen und ihr für eine Summe von rund 91 KK) M. den genügenden Aufstellungs- und Arbeitsraum zu geben. Die ehemalige Krukenbergsche Klinik am Domplatz wurde mit einem Aufwand von 87 600 M. zu einer woleingerichteten zoologischen Anstalt umgeschaffen, welche zugleich die bisher in der Universität aufgestellten Sammlungen aufnehmen und aufserdem Zimmer an die Leopoldinische Akademie abgeben konnte» Für das botanische Institut war schon 1856 ein Gewächshaus mit einer Ausgabe von 12 450 M. erbaut;^) nach dem Tode des Professors Rosenberger wurde die Dienstwohnung, welche ihm als Direktor der benachbarten Sternwarte überwiesen war, der botanischen Anstalt mit einem Umbau für rund 7100 M. einverleibt. Das chemische Institut erfuhr nach langen Erwägungen endlich 1892 ^93 die nötige Erwei* terung durch einen geräumigen Anbau und andere Einrichtung der vorhandenen Säle; die Bausumme belief sich auf 205 000 M, Nachdem die Bibliothek ihr neues Gebäude bezogen hatte, war es möghch an der Stelle ihres alten Hauses fern von jeder störenden Nachbarschaft eine zweckmäfsige physikalische Anstalt mit allen für die neuen Unter* suchungsmethoden , auch für die mathematische Physik erforderhchen Einrichtungen mit einem Aufwand von rund 296 000 M, zu erbauen. Da aber im Erdgeschofs der alten Bibliothek die allmählich zu bedeu* tender Zahl und Ausdehnung angewachsenen Gypsabgüsse der Univer* ßität untergebracht waren, so muste nunmehr für diese einstweilen in einem Hause der alten Reitbahn aufbewarte Sammlung ein anderer der Kunstwerke ^\ürdiger Raura geschaffen worden. Als Bauplatz hierfür wurde ein unmittelbar neben der Universität gelegenes Haus mit Garten benutzt, welches schon 1874 von den Geseniusschen Erben für 60 000 M* angekauft und seitdem vermietet war.^) Der mit einem Aufwände von 179 000 M. hergestellte Neubau, welcher zugleich die Kupferstichsammlung und den Hörsal für den Vortrag der Kunst- geschichte aufnahm, erfüllt nicht nur seinen nächsten Zweck sondern gereicht auch der Stadt zur Zierde. Die Bausomme wurde bis zur Höhe von 150 000 SL durch einen mit der Stadt geschlossenen Vortrag gewonnen, welche für jenen Preis das alte Reitbahngrundstück, die eigentliche Wiege unserer Universität, zur Anlage einer Verkehrsstrafse

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«Ittd eines Schmuckplatzes erhielt. Akademischer Reitunterricht war ohnehin in dieser Reitbahn seit langem nicht mehr erteilt, vielmehr mit einem Reitlehrer der Stadt ein Abkonmien getroffen, durch welches er sich verpflichtet, gegen Gewähr einer jährlichen Summe von 1500 M. den Unterricht im Reiten an die sich meldenden Studenten für ein er- raäfsigtes Entgelt zu geben.

Dieses Abkommen hatte noch eine andere Folge. In der eigent- lichen Reitbahn war 1885 eine höchst hec|uem gelegene und wol- ausgestattete Turnhalle mit einem Aufwände von 6900 M. eingerichtet; das angrenzende Wohngebäude des ehemaligen Stallmeisters bot die knappen Räume für die akademischen Fechtübungen. Für beide Unter- richtszvveige muste nach Abtretung des Reilbalmgrundstücks anderswo ß'm Unterkommen geschafifen werden; kein Ort erschien hierzu ge- eigneter als die leider in argem V^erfall begriffene am Paradeplatz ge- legene Moritzburg.

Erbaut ist diese Burg von dem in Giebichenstein residierenden Erz- bischof Ernst von Sachsen von 1484—1502 mit einem Aufwände von 15000(3 Gulden, liauptsächlich zu dem Zwecke die durch mancherlei Wirren aufgeregte Stadt Halte in fester Botmäfsigkeit zu halten.*) Ihren Namen trug sie von dem heiligen Mauritius, nach der t^ber- lieferung dem Obersten der Ihebanischen Legion, dem Schutzpatron des Erzstifts Magdeburg. Seit dem Tode des Erbauers 1513 haben mit wenig Ausnahmen nur Erzbischöfe und nach der Reformation Administratoren aus dem Hause der Hohenzoliern in ihr Hof gehalten, unter ihnen der prachtliebende Kardinal Albrecht von Mainz, der Erz* bischof Sigismund, unter welchem am IL August 1556 durch den Superintendenten Boetius die erste evangelische Predigt in der Burg gehalten wurde, und Joachim Friedrich^ Sohn des Kurfürsten Johann Georgi welcher seinem Vater 1598 in der Brandenburgischen Kur folgte. Der letzte Administrator aus unserem Herrscherhause Christian Wilhelm, der siebente Sohn Joachims Friedrichs, geriet während des dreifsig- jährigen Kriegs in kaiserliche Gefangenschaft und trat während der- selben 1632 zur katholischen Religion über. Sein Nachfolger im Erz- stift war der bereits 1625 zum Koadjutor gewählte kursächsische Prinz

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August, nach dessen Ableben die Burg mit dem gesammten Erzstift in Geniäfsheit des westtälischen Friedens an Kurbrandeoborg fiel.*) Die Burg brannte 1637 während einer Belagerung durch die Schweden innerlich aus, ohne dais das stattliche Bauwerk in seinem äufseren Be- stände wesentlichen Schaden htt. Zu seiner Herstellung geschah aber seitdem nichts, so dafs Wind und Regen freien Zutritt zu den unbe- deckten Sälen fand und hiermit dem weiteren Verfall allen Vorschub leistete. Die Burgkirche, der Maria Magdalena und allen Heiligen ge- widmet, war anfangs den aus der Pfalz und aus Frankreich vertriebenen Reformierten für ihren Gottesdienst überwiesen,^) w^ährend und seit der französischen Herrschaft aber als Magazin benutzt. Selbst die Be- sitzverhältnisse waren im Laufe der Zeit verdunkelt, bis Friedrich Wilhelm IV die in Privateigentum und in Erbpacht geratenen Teile der Burg 1847 und 1852 um den Gesammtpreis von 25 800 Thaler für den Staat zurückkaufte.^) Mehrfache Pläne zur Erhaltung der Burg, an denen selbst Schinkel mitgearbeitet hatte, auch zu ihrer Nutzbar- machung für die Universität waren nie ernstlich verfolgt, zumeist wol der Kostenhöhe halber. Da nun, wie eben bemerkt, neue akademische Turn- und Fechträume geschaffen werden musten und überdies unsere Universität eines eigenen Gotteshauses entbehrte, vielmehr in diesem Bezüge von der reformierten Domgemeinde abhängig war, so w^urde unter der huldreichen Fürsorge Seiner Majestät des jetztregierenden Kaisers und Königs bestimmt, dafs für beide Zwecke angemessene Räume in der Moritzburg bereit gestellt und hiermit Schutzraafsregeln zur Erhaltung des für die Geschichte unseres Herrscherhauses bedeut- samen Baudenkmals verbunden werden sollten. Sonach wird die Magdalenenkapelle für den akademischen Gottesdienst hergestellt und würdig ausgestattet» die Turn- und Fechthallen innerhalb der Burg neu aufgebaut werden.

Mit Ausnahme dieser letzterwähnten Herstellungsbauten haben die Kosten sämmtlicher in vorstehendem geschilderten baulichen Scliöpfun- gen die Höhe von 6 249 566 M. erreicht; hiervon verschieden ist der Gesammtwert der Grundstücke mit den auf ihnen stehenden Häusern und bauhchen Einrichtungen, weicher sich auf mehr als zehn und eine

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halbe Million beläuft. Selbstverständlich ist in diese Berechnungen der Wert der Saramlungeo, der Lehrapparate und des sonstigen Inventars nicht aufgenomtnen.*)

Fragen wir, welchen Lehrbedürfnissen aufserdem durch Neubauten zu genügen wäre, so mangelt der Universität zur Zeit eine brauciibare Sternwarte, welche w^enigstens zum Unterricht in der Astronomie, wenn auch nicht zu selbständiger Forschung die angemessene Lage und die unentbehrlichen Einrichtungen besäfse. Ferner sind die an Zahl und Ausdehnung stets wachsenden Seminare und Anstalten, zu denen auch der akademische Gesangverein gehört, zur Zeit zwar leid- lich in dem ehemaligen physikalischen Institut und dem zu diesem Zwecke einstweilen der Universität überlassenen vormaligen Oberberg- amt untergebracht. Es läfst sich indes mit ziemlicher Sicherheit vor- aussehen, dafs dieser Notbehelf bald durch Errichtung eines eigenen zweckmäfsigen Seminargebäudes beseitigt werden mofs. Auch ist zu vermuten* dafs zur Vervollständigung des botanischen Unterrichts die Einrichtung einer besondern kryptogamischen Abteilung zweckdienlich sein würde. Endlich richtet sich das dringende und sachlich begrün- dete Verlangen der Universität über ihren eigentlichen Verwaltungs- kreis hinaus auf die Verlegung des sächsischen Provinzialarchivs in unsere Stadt; nicht nur weil es hier, wie die Erfahrung in anderen Universitätsstädten zeigt, weit reichlicher benutzt und somit für die Wissenschaft fruchtbarer werden würde, sondern weil hierdurch die Lehrer der Rechtswissenschaft, der Geschichte, der Staats- und Volks- wirtschaft einen reichen Unterrichtsstoff für ihre Seminare und zur Heranbildung tüchtiger Archivbeamten erhalten müsten*

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§ 79. Das akademkche Leben,

Mit der Vergröfserung der Stadt, ^velche allmählich bis zu ein^ Einwohnerzahl von mehr als lÜOOOO herangewachsen war, mit dera Einzüge einer bedeutenden Gewerbetätigkeit, welche sich im v^esent- lichen auf die reich entwickelte Landwirtschaft der fruchtbaren Provinz

*) In Aul. 47 fiudc»t sich die BerechDung der Kosteu für die einzelnen und de« Wertea der einzelnen Grundstücke.

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stützte, hörte die Universität auf das städtische Leben schlechthin zu bestimmen und zu beherrschen. Dies galt namentlich von der Ge- selligkeit, da der zunehmende Wolstand in anderen Kreisen Umgangs- gewohnheiten herbeiführte, für welche die Professoren im allgemeinen weder die Mittel noch die Neigung besafsen. So gestaltete sich die Berürung der Universität mit der übrigen Einwohnerschaft vielleicht nicht so innig, als für beide Teile wünschenswert war, immerhin aber lebendig genug um eine schroffe Abscheidung zu verhindern. Dazu bildete die Universität immer noch unbestritten den geachteten Heerd der geistigen Bewegung, welche sich mit dem Erwachen des öffent- lichen Lebens im Beginn unsers Zeitraums von ihr aus leichter und unmittelbarer als vordem in die weiteren Kreise selbst der Provinz fortpflanzte und von diesen begierig aufgenommen wurde. Es darf sogar behauptet werden, dafs hierdurch das Ansehen der Universität und die Liebe zu ihr merklich gesteigert wurde. Auch sonst fehlte es nicht gerade an Mittelgliedern. Für das kirchliche und religiöse Bewust- sein der Stadt war die Haltung der Universität stets von entscheidendem Gewicht gewesen; andere Beziehungen erwuchsen aus der nicht nur auTserlich ausgedehnteren sondern namentlich für die Art der Heilkunst entscheidenden Wirksamkeit der Kliniker. Der unmittelbaren Rechts- pflege blieb freilich die Universität seit dem Wegfall der Rechtsbefra- ^ng und der Aufhebung der Schöppenstühle fern.

Machte sich indes zwischen der Universität und der übrigen Bürgerschaft eine gewisse Grenzlinie bemerkbar, welche im Verkehr nur selten überschritten wurde, so traten andererseits die Professoren mit ihren Familien einander näher. Die früheren widerwärtigen Zänkereien hörten mit der wachsenden Standesachtung auf; ein Spott, wie ihn Wolf, Math. Sprengel, Meckel gegen Standesgenossen so gern geübt hatten, ward nicht mehr gehört. Die Gegensätze milderten sich, wie schon in § 72 und 78 dargelegt ist, allmählich, namentlich aber mit der Einkehr gröfseren Friedens in das allgemeine staatliche und kirchliche Leben. Auf wissenschaftlichem Felde minderte sich der An- lafs zum Streite durch die Teilung der Lehrgebiete und durch die Anerkennung der verschiedenen Forschungsweisen, welche die gegen- seitige Achtung einschlofs und voraussetzte. Mehr als früher galt

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wissenschaftliche Tätigkeit und eigne Forschung als selbstverständliche Pflichl, welcher durch betriebsame Schriftstellerei, durch lehrhafte Überlieferung des von anderen gefundenen Wissenstoflfs nicht genügt werden könne.

Die politischen Unterschiede schwanden zwar keineswegs, sie ver- loren aber seit der vaterländischen Entwickelung von 1866 und 1870 ihre persönliche Schärfe, zumal durch die Erfolge dieser Jahre die- jenigen Klagen behoben waren, welche der freisinnigeren Richtung vorher einen so herben Betsatz verliehen hatten. Die nachfolgende Gesetzgebung versuchte einen sachlichen Ausgleich der streitenden Parteien, wodurch manche versöhnt und zu gegenseitiger Duldung ver- mocht wurden. Die früher so hitzig erörterten Verfaisungs- und Frei- lieitsfragen verblafsten vor dera Andränge wirtschaftlicher Aufgaben; das Begehren, welches eine aufgeregte zum grofsen Teile glaubens- und vaterlandslose Menge immer nachdrücklicher und lärmender an den Staat und die Besitzenden richtete, diente eher dazu die Mitglieder der bürgerlichen Gesellschaft, auch der akademischen Körperschaft zu gemeinsamer Abwehr zusammenzuscharen, wie verschieden auch in ihr die Ansichten über die zweckdienlichen Mittel sein mochten. Denn die Erkenntnis überwog, dafs die echte Wissenschaft nicht durch Um- sturz sondern in stetiger Entwickelung fortschreitet, und ihren Ver- tretern ziemte es, die Tiefe und die vornelime Ruhe der Forschung vor denen zu schirmen, welche in ihrer Unwissenheit alles zu wissen wähnen. Dazu kam, dafs die Staatsregierung, unterstützt durch das gewissenhafte Gutachten der Fakultäten, der Besetzung der Lehrstühle steigende Sorgfalt zuwendete und hiermit das Eindringen störsamer Mitglieder verhinderte: auf harmonische Ergänzung der Lehrkräfte, nicht wie wol vordem auf Überwindung niisliebiger Richtungen gieng ihr w^eises Absehen, wenn hierdurch auch nicht jeder Kampf vermieden werden konnte noch sollte.

Bei Schätzung eines so vielfach verzweigten in so manigfacheo Schwingungen zusammenstofsenden Geisteslebens, wie es zum Wesen einer Hochschule gehört, darf auch die Tatsache nicht übersehen werden, dafs die theologische Fakultät in Halle seit vielen Jahrzehnten nach Ansehen und nach der Zahl ihrer Studenten den Vorrang be-

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hauptele, in ihr aber nach schwerem Streit mehr und mehr ein ein- mütiger der Wissenschaft wie dem Glauben gerechter Sinn sich ent- faltet hatte. Diese unwägbaren Einflüsse verlieren nichts an ihrer Kraft dadurch, dafs sie sich der täglichen Beobachtung entziehen; wir werden vielmehr denselben Gedanken auch bei der Betrachtung des studentischen Lebens verfolgen müssen. Die Tatsache dieses vor- bildlichen Einflusses tritt auch in der Billigkeit hervor, mit welcher im Unterschiede von einigen anderen Universitäten die Rektoratswahl in Halle nicht Sache der Parteien war, sondern sich unter die Fakultäten verteilte und langem Herkommen zufolge auch der jeweiligen Minder- heit insofern gerecht wurde, als sie auf Berücksichtigung ihres Kan- didaten bei der nächsten Wahl rechnen durfte.

So machte sich denn stärker und allgemeiner als früher das Be- dürfnis geselliger Vereinigung unter den Professoren geltend. Was früher in dieser Richlmig zum Vorschein gekommen war, das war melir absichtlich und gelegentlich gemacht, ein halb zufälliger und künstlicher Trieb ohne gesundes Wachstum, Das Museum war unter der Nachwirkung von 1848 eingeschlafen, abgesehen von dem Um- stände, dafs es neben der Universität auch andere Schichten der Ge- sellschaft eingeschlossen hatte. Nunmehr erfolgte 1883 aus innerem Verlangen die Stiftung des Professoriums oder mit anderem Namen des Vereins akademischer Dozenten, welcher sich streng innerhalb der Universität hielt, aber deren Familien mit ihrem Nachwuchs sämmtlich zusanimenlud und auch einem gewählten Teile der Studentenschaft die Möglichkeit des Verkehrs in seiner Mitte bot. Das Professorium ist seitdem zu einer stetigen allerseits gern gepflegten Einrichtung ge- worden, welches in seiner meist dreimal im Jahre widerholten Ver- sammlung auch künstlerische Darstellungen den rein geselligen Freuden beimischt. Ein solcher Verein war ein um so dringenderes Bedürfnis, als die Zahl der akademischen Lehrer bei der \^ervie!(altigung der Studienzweige sich allmählich sehr vermehrt hatte; er war um so lebens- fähiger als die Professoren bei aller Ungleichmäfsigkeit des Einkommens doch im allgemeinen eine in sich gleichartigere Stellung einnahmen imd als besonders die stürmische Entwickelung der bürgerlichen Ge- sellschaft mit ihren Wechsel fällen die Professoren nachdrücklich auf

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die Hegung ihres Slandesgefühls» auf den Schutz hinwies, welchen jede Gemeinscliaft ihren Mitgliedern gegen den Verfall und die An- feindung ihrer eigentümlichen Sitte zu gewähren vermag. Dafs dieses Gefühl seine Kehrseite in einem ungerechtfertigten Standeshochmut haben konnte, diese Gefahr teilte das Professoren tum mit jeder engge- schlossenen Standesschaft; auch der einseitige Intellektualismus unserer Hochschulen ist nicht ohne Bedenken. Allein der Berürungen mit den Mächten und Hebeln des staatlichen, kirchlichen, wirtschaftlichen Lebens sind zu viele, um auf die Dauer eine schädliche Absperrung furchten zu müssen, und ebenso richtig ist» dafs die Bildung, je mehr sie sich den altgemeinen Gründen nähert, sich urn so bescheidener und freund- licher gegen andere Erkenntnis- uod Lebenswege zeigen wird. Gerade diese Vertiefung verstärkt das Bedürfnis des Austausches mit den Standesgenossen, und was sonst leicht zur Unterbrechung des Ver- kehrs fuhrt, der allzu häufige Wechsel im Lehrkörper, das wurde hier ein Antrieb zum Zusamnieuschlufs, in welchem auch die Ankömmlinge sich eher heimisch finden konnten,

Freihch suchte der Verkehr noch andere Wege: was früher eine seltene Ausnahme war und meistens einen bestimmten Anlafs hatte, das Reisen der Professoren, das ist jetzt für die Ferien zur Regel ge- worden. Allerdings alle Welt reist bei der Bequemlichkeit der Verkehrs- mittel jetzt häufiger und weiter als früher, nicht allein um sich zu zer- streuen noch viel weniger aus Lust an fremder Gesellschaft, sondern hauptsächlich weil Sinn und Versländitis für die Schönheit der Land- schaft mehr geweckt, das Verlangen nach der Anschauung vollendeter in fernen Sammlungen vereinigter Kunstgcbilde gewachsen ist* Natür- lich stehen diese Reizmittel auch bei den akademischen Lehrern in erster Linie; eine zweite ebenso voUgiltige Ursache scheint doch, dafs die Anstrengungen des Vortrags, der Untersuchung und Forschung, die Aufgaben des Seminarunterrichts, die aufreibende und verantw^ortungs- volle Tätigkeit in den Kliniken den Lehrer unmittelbarer in Anspruch nehmen, seine Gesundheit und Arbeitskraft einer stärkeren Probe unter- ziehen als vordem und dafs er deshalb eher der Erfrischung auf der Reise bedarf. Auch ist der Nutzen, welchen die hieraus erwachsende Erweiterung des Anschauungskreises für das Lehramt selbst hat, un-

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verkennbar nnd im Grunde ist es zwar ein anderes aber nicht minder ideales Bildungsstr^ben als im Anfange des Jahrhunderts, wo der Trieb der Selbstbeschauung und der Zergliederung der Freundesseelen einem Schleiermacher und seinen Geistesverwandten volles Genüge tat. Dazu kam eine zweite Art des Reisens, nicht um der abschliefsenden Bil- dung willen, wie sie der Adel und die Professoren des sieben- zehnten und achtzehnten Jahrhunderts im Verkehr mit berühmten Staatsmännern und Gelehrten anderer Länder suchten, sondern für bestimmte Forschungsziele, sei es um das Tier- und Pflanzenleben fremder Zonen zu untersuchen oder um in den Bibliotheken und Archiven Urkunden zu prüfen und Handschriften zu vergleichen, was denn freilich kaum eine Erholung genannt werden konnte.

Auch abgesehen von den vorerwähnten geselligen Berürungen war das Verhältnis zwischen Professoren und Studenten belebter und enger durch die Seminare geworden; das Beispiel, welches im vorigen Jahr- hundert F. A. Wolf gegeben, hatte reiche Frucht getragen. Dazu kam, dafs die vermehrten Prüfungen, soweit sie sich für akademische Grade oder bestimmte Berufsfächer an der Universität vollzogen, Lehrer und Schüler einander näherten. Die ursprüngliche Sitte freilich, nach welcher der leitende Professor im wesentlichen die Abhandlung ab- fafste, über welche sein Zögling öffentlich disputierte, war nicht mehr durchführbar und würde auch nicht mehr als erlaubt gelten.

Zur Heranbildung des akademischen Nachwuchses dienten die Sti- pendien für Privatdozenten, welche nach dem Erlafs vom 16. Mai 1850 unter Vorbehalt ministerieller Bestätigung auf Vorschlag der Fakultäten an befähigte jüngere Gelehrte, in der philosophischen Fakultät an fünf, in der Höhe von 240 M. verliehen wurden,*) Reichlichere Stipendien zu gleichem Zweck wurden von dem Minister Falk ausgesetzt, ihr Be- trag gieng im Einzelfalle bis zu 1500 M. mit einmaliger Widerholung, ihre Zahl richtete sich nach der Höhe der verfügbaren Mittel, ihre Verleihung bestimmt lediglich der Minister, welcher indes Anträge der Fakultäten entgegen nimmt.

Zahlreiche Jubiläen, z. T. höchst feierlich und unter reichen Dank-

*) S. 0. ir, S. 87.

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barkeitsbeweisen früherer Schuler begangen, fallen in diesen Zeitraum: es genügt unter den Abgeschiedenen an Gruber, Tholuck, Müller, Bernhardy, Blasius, Pott, Erdmann, Rosenberger, unter den lebenden an Krahmer, Keil» Haym zu erinnern.

Die Zahl der Studenten war seit 1828 (s. o, 11, 215) in steter Ab- nahme begriffen und 1850 auf den niedrigsten Bestand von 636» dar- unter 335 Theologen, 165 Juristen, 79 Medeziner und 57 Philosophen lierabgesunken. Seitdem war sie von geringen Schwankungen abgesehen beständig gestiegen, bis sie 1889 auf 1746, unter ihnen 724 Theologen, 134 Juristen, 289 Medezinern und 524 Philosophen» unter denen etwa 200 Landwirte, heranwuchs; der Rest besteht aus Hospitanten und solchen Studenten, welchen das akademische Burgerrecht verlängert ist. Dies ist vermutlich die höchste Besuchszahl, welche die Universität je erreicht hat» so weit sich nämlich über die ersten Jahrzehnte ihres Be- stehens nach vorsichtiger Abstreifung aller Übertreibungen urteilen lafst. In den folgenden Jahren hat sich ein gelinder Ruckgang bemerklich ge- macht, welcher im Sommer 1892 zu einer Zahl von 1546 Studenten ge- führt hat, unter denen wie immer die Theologen mit rund 600 die Mehrheit einnehmen,*) Die starke Zunahme der Medeziner wird aus der schöpferischen Entwickelung ihrer Wissenschaft und aus der Vor- trefflichkeit der Hallenser Anstalten zu erklären sein. Im übrigen wird die Höhe des Zugangs in etwas durch das Bedürfnis der Verwaltung und die dem entsprechende Aussicht auf baldiges Unterkommen we- nigstens für das Kirchen- und Lehramt beeinflufst; ob auch bei den Juristen, läfst sich bei der allgemeinen Überfülle dieses Berufs be- zweifeln, wenn auch dieser Grund für Halle zutretTen mag. Über die Zahl der Freitische und die Zusammenlegung kleinerer Stipendien ist des nähern schon berichtet.**)

Im Verhatten, vielleicht auch im Fleifs der Studenten ist gegen den vorigen Zeitraum eine merkliche Veränderung eingetreten. Nicht dafs der letztere im einzelnen Falle und für alle Lehrzweige gröfser geworden wäre; aber er tritt bei der Mehrzahl der Studenten gleich-

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*) Die Anlage 48 c weist die Zahl der Studenten aus nnsorm Jalirliundert bia 1812 jährlicti, von da nb von zelm zu zehn Jaliren auf. **) II, 197 § 67.

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mäfsiger hervor, und hier darf an den oben bezeichneten woltätigen Einflufs der theologischen Fakultät erinnert werden, welche die über- wiegende Zahl ihrer Angehörigen durch die Vorlesungen, namentlich aber durch die ausgedehnten Seminarübungen zu regelmäßiger Arbeit gewöhnte, was nicht ohne Einflufs auf die Studentenschaft überhaupt bleiben konnte.

Die Höhe des zum Lebensunterhalt erforderlichen Aufwandes ist, etwa mit Ausnahme der Wohnung, gegen das letzte Jahrzehnt des vorigen Jahrhunderts nicht merklich gestiegen; zu mancher Ausgabe ist die Versuchung fortgefallen. Das kostspielige Lauchstädt lockt nicht mehr, das Theater der Stadt Halle ist billiger zu haben, wird aber kaum übermäfsig von der akademischen Jugend besucht. Die Neigung sich in prunkhaften Aufzügen zu Pferde zu zeigen ist offen- bar abgestorben, wenn gleich die Verbindungen es sich nicht nehmen lassen, behn Rektoratswechsel und an ihren Stiftungstagen ihre Fahnen und Farben auf einer Umfahrt vorzuführen. Der Student hat nicht mehr die Sucht aufzufallen und er beherrscht nicht mehr die Strafte; wie weit die Ursache hiervon in der Aufhebung der akademischen Ge- richtsbarkeit liegen mag, ist schwer zu sagen. Ebensoviel wird diese Umwandlung doch der inneren Entwicklung des studentischen Geistes, vielleicht auch dem allgemeinen auf Ausgleichung der Unterschiede ge- richteten Zuge der Gesellschaft beizumessen sein. Tatsächlich fügt sich der Student doch mehr und wie nach selbstverständlicher Pflicht in die allgemeine Rechts- und Gesellschaftsordnung; er ist gesitteter, sicher auch sittlicher geworden, was durch die geringe Zahl der Gesetzes- übertretungen und das niedrige Mais der Strafen erwiesen wird. An Vergehen gegen strafsenpolizeiliche Anordnungen fehlt es freilich nicht; sie sind aber meistens so unerheblicher Art, dafs sie der Einwohner- schaft kaum auffallen. Dais die Behörde auch geringfügige Anstöfse ahnden zu sollen glaubt, ist ein Beweis mehr für die veränderte Hal- tung der Studenten, bei denen selbst stärkere Ausschreitungen früher als natürliche Ausbrüche jugendlichen Übermuts übersehen, meist mit Lachen und stillem Beifall begleitet wurden. Denn mit den Aus- wüchsen des Studententums sind auch duldenswerte Kundgebungen des jugendlichen Witzes geschwunden, welche früher nicht nut in Halle

Schrader, Uniyenität Halle. II. 22

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dem akademischen Leben einige Farbe verliehen und sich ein er- heiterndes Andenken im späteren Leben sicherten. Im Verkehr unter einander haben die Studenten die frohere Derbheit nicht nur völlig ab- gestreift, sie beobachten eine fast übertriebene Höfh'chkeit, welche sich auch auf die bei Erledigung der Streitfälle übliche Form erstreckt.

Vielfach hat sich das studentische Leben in die seit 1848 erlaubten Verbindungen zurückgezogen, welche in gleicher Weise den Hang nach Freundschaft und Zusanimenschlufs wie nach sonderartiger Gestaltung^ befriedigen. Die inneren Unterschiede zwischen Burschenschaft, Korps* Landsmannschaft haben keine Bedeutung mehr; es sind persönliche Neigungen, nicht sachliche Unterschiede, welche über den Eintritt in diese oder jene Verbindung entscheiden, soweit nicht etwa die eine und andere von ihnen besondere Ziele, die Übung im Gesang oder im Turnen verfolgt. In der Stärke der Mitgliederzahl findet von Halbjahr zu Halbjahr ein unberechenbares Auf und Ab unter ihnen Statt, Innerhalb der Verbindung waltet Herzliclikeit und die durch den Rang der Praesiden wenig beeinträchtigte Gleichheit; nach aufsen wart sie» vielleicht im erklärlichen Anschlufs an die auf den Flochschulen über- haupt waltende Denkweise, ihre Stellung und ihr vermeintliches Recht mit einer Eifersucht, welche dem weiland Regensburger Reichstage Ehre machen würde. Es ist nicht nur dieser Grund, welcher zu den allzuhäufigen Zweikämpfen, zu den sogenannten Beslimraungsmensuren führt; auch die Mode gilt und die Liebhaberei, welche jetzt ein be- narbtes Gesicht schön findet, während früher der Ruhm des feinen und fertigen Schlägers sich auch in der Deckung und in der Abfüh- rung des Gegners zeigte. Die Nachteile der Verbindungen, unnötiger Aufwand an Zeit und Geld, überniälsiges Trinken, wozu jetzt wenigstens bei den Kommersen nur das Bier verwendet wird, mögen geringer sein als früher; die Vorteile bestehen neben der Knüpfung der Freundschaft in der Stütze, welche die Gemeinschaft gegen das Straucheln des ein- zelnen bietet. Neue Erscheinungen sind die christlichen und wissen- schaftlichen Verbindungen: zu jenen gehört der Wingolf, welcher 184& unter dem Beirat Tholucks und Müllers und mit gern gewährter Zu- stimmung des Ministers ins Leben trat,") und die Tuisconen, auch der studentische Gustav- Adolf* Verein, welcher seine Mitglieder für den Aus-

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Conrad her; die hiesige Bedeutung dieses Unterrichts drückt sich auch darin aus, dafs im Anschlufs an ihn unter der Leitung des akademi- schen Tum- und Fechtlehrers Fessel hier zahlreiche Lehrer des Turnens und Schwimmens ausgebildet werden und dafs für die Provinz die Prüfung für das Lehramt m beiden Fächern nach Halle und an unsere Universität verlegt ist.

Die Eigenart des heutigen Hallenser Studentenlebens und seine in vielem Betracht günstige Entwickelung wird nach dieser Schilderung nicht zu verkennen sein: die laute und gewifs auch opferbereite An- hänglichkeit an König und Vaterland, das Vertrauen zu ihren Lehrern, die Gleichmäfsigkeit des Fleifses, die reinere wenn auch von Aus- wüchsen nicht völlig freie Sitte sind ebenso viele Merkzeichen des geistigen und gemütlichen Fortschreitens unserer Jugend. Woran es fehlen mag, das ist die tiefe Begeisterung für die Wissenschaft, welche im Anfange unsers Jahrhunderts Wolf und Schleiermacher, später die Entfaltung einer alles umfassenden und alles erklärenden Philosophie, im engeren Kreise auch, die Lehrgabe eines Gesenius zu wecken wusle. Allein dieser Mangel fällt im Grunde nicht der Jugend sondern der Bewegung der Wissenschaft zur Last. Ist die Wissenschaft schöpferisch, auch in dem Sinne , dass sie neue Bahnen zu den Erkenntniszielen eröfiEhet, so wird es ihr leicht eine Jugend mit sich fortzureifsen, welcher die Sehnsucht nach diesen Zielen, d. h. im Grunde nach den geistigen Idealen des Menschentums so natürlich ist. Dieses Verlangen soll der deutschen Jugend stetes Eigentum bleiben: je mehr es der Wissenschaft gelingt, vom Einzelnen wider zum Allgemeinen, Durch- sichtigen, geistig Erhabenen und Gesunden aufzusteigen, je weniger sie sich von den geraden Wegen zu diesem Ziele durch die Masse der Kenntnisse und den Reichtum der Hilfsmittel ablenken läJfet, desto stärker und ungehemmter wird ihre erziehende, befreiende, begeisternde Wirkung auf die akademische Jugend sein. Und zu dieser glück- schaffenden Kraft wird sie in dem Mafse wider gelangen, in welchem sie zu zeigen vermag, dafs hinter und über der Materie der Geist, über der Berechnung die Idee, über den Kenntnissen die Bildung steht

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fugnis, streitenden Parteien ihren Rechtsspruch aufzuerlegen, Freiheit von tnanchen Lasten und Steuern boten eine lockende Zugabe zu der meist niedrigen Besoldung,

Ebenso scheint es Zufall, dafs die ersten und bekanntesten Lehrer der werdenden Universität, Thomas und Francke, nur deshalb zu ihr übertreten konnten, weil ein gleiehzeitiger Streit sie aus Leipzig ver- trieb. Allein dieser Glaubens- und Lehrstreit traf mit bestimmten grofsen Anschauungen ira brandenburgischen Staats- und Kirchenwesen zusammen, und unser Kurfürst benutzte nur geschickt die Verwend- barkeit dieser Kräfte zur Unterslützung eines langgehegten Planes, welchen er nunmehr mit Zähigkeit und diplomatischer Kunst zu gei- stiger Ausstattung des jüngst erweiterten Staates durchführte.

So wurde die junge Hochschule sofort in einen bestimmten Beruf gestellt, den sie mit Eifer und Glück ausfüllte, und sie war für ihn fast durchweg mit trefiflichen in ihren Fächern liervorragenden Lehrern versehen, denen bald andere gleichgrofse nachwuchsen, sodafs in der Hauptsache ihre Ausstattung warlich nicht für ärmlich gelten konnte, Sie sollte die kirchliclie Frömmigkeit beleben und gegen die unfrucht- bare Bekenntnisgerechligkeit einer streit- und verdammungssüchtigen Orthodoxie verteidigen. Sie schuf neben einer verworrenen und scholastisch gewordenen Rechtswissenschaft ein neues und lebendiges Recht in Anlehnung an Grotius und Pufeiidorf namentlich im Gebiet des Öffentlichen und Kirchenrechts, und fand in dem usus modemm Fandectiifum selbst ein Mitte! zu erweiterter Anwendung des römischen Rechts; kein Wunder also, dafs ihre juristische Fakultät als Spruch- kollegium bald zu ausgedehnter Wirksamkeit und grofsem Fiuhme ge- dieh. Sie fand endlich für die Heilwissenschaft neue Theorien, welche die ärztlichen Anschauungen für lange Zeit beherrschten und die medezinische Fakultät auf gleiche Höhe mit den berühmten Nieder- ländern stellte. Nach wenig mehr als einem Jahrzehnt stand die Friedrichsuniversität als Siegerin im Kampfe da und überragte die Schwesteranstalten, von denen das belehrte Leipzig gern den in be- schränkter Wut ausgestofsenen Thomasius wider erworben hätte.

Dieser hatte den ersten Angriff gegen die Herrschaft der Spät- lutheraner geführt, deren inhaltliche Überwindung dem lebensfrischen

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des preufsischen Staats bestimmten. Im Recht machte sich dies bis in die erste Zeit des preufsischen Landrechts geltend, dessen Schöpfer zu einem grofsen Teile in Halle gebildet waren. In der Theologie wich der formelhaft und unkräftig gewordene Pietismus der rationalistir sehen ümdeutung der Heilslehren, zumal nachdem Semlers grofsartige Forschungen die theologischen Bestrebungen und Ziele auf ein ganz anderes Gebiet verlegt hatten. In der Heilkunde trat die Beobachtung und klinische Anwendung an die Stelle der Theorie, mochte diese nun in dem Änimismus Stahls oder in dem Mechanismus Hoffmanns be* standen haben, und die Philosophie gefiel sich in einer geschmacksi' gefalligen Verflachung und breiten Anwendung der Wolffschen Lehren, ohne sich um die Grundaufgaben viel Sorge zu machen. Alles dieses war ebensowol Quell als Folge der damaligen Neigung, das mensch- liche Leben auf sich zu stellen und unter Entkleidung von den über- menschlichen Trieben und Ideen so verständlich und lebenswert als möglich zu gestalten; die weitgreifende Wirkung dieser zusammen«? klingenden Anschauungen wird sonach nicht auffällig sein. Zugleich wird aber klar, dafs diese Selbstzufriedenheit nur so lange vorhalten konnte, bis ein gewaltiger Geist die Möglichkeit und die Grenzen des menschlichen Erkennens prüfte und jener schlecht begründeten Selbst- genügsamkeit die strengen Gebote der praktischen Vernunft entgegen stellte.

Zunächst muste sich ergeben, dafs jene Art der Wissenschaft und Lehre, welche sich in allen Fakultäten unserer Hochschule einen breiten Raum erobert hatte und sich im wesentlichen auf verstandesmäfsige Ordnung, Auslegung und Anwendung der anderweit gefundenen Er- kenntnisse beschränkte, nicht schöpferisch in sich, nicht fruchtbar für die akademische Jugend sein konnte, auch nicht nach der Richtung der massenhaften und buchmäfsigen Gelehrsamkeit, welche in Göttingen ihren Sitz gefunden hatte.*) Denn der Aufklärung, welche mit ge- ringem Handwerkszeug aus sich selbst die höchsten Aufgaben je nach dem Zuschnitt des damaligen Denkens zu lösen unternahm und ihre geschichtliche Gestaltung als überwunden, mindestens als fernerer Be-

*) Wo nach Wolfs Witzwort Cajus opera omnia auf der Bücherleiter schreibe; Müller Briefe von der Universität in die Heimat S. 111.

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freit, konnte ihm aber einen neuen Inhalt niclit geben, namentlicli naelidem sie ilir früheres Feierkleid abgetan und in Werkeltagsarbeit nur das tägliche Brot zu üeferri unternommen hatte. Auch in den anderen Fächern ward man inne, dafs es neuer Ziele, T. wie in der Rechtswissenschaft neuer Grundlagen bedürfe. So kam es zu mancherlet verheifsungs vollen Ansätzen^ die aber mehr ein Tasten als bewuste Sicherheit verrieten und auch aus sonstiger Ungunst, z. B. durch den frühen Tod Reisigs, durch das Fortwandern lüchtiger Romanisten nicht zu voller Reife gediehen.

Durch eine wenn auch noch so geniale Kraft war nicht mehr zu helfen; in den verschiedenen Fächern arbeiteten vielmehr verschiedene Männer, anscheinend auch einander völlig fremd, um der Hochsctiule ein neues Leben einzuhauchen, Meckel als Forscher , Krukenberg als Lehrer und Arzt, Meier und Bernhardy in Fortsetzung einer Seite der Böck^schen Schule, Tholuck und Müller in gemeinsamem Ringen nach Versammlung der jungen Gemüter um ein neues Glaubensziel, fast alle trolz lebhaften Widerspruchs berürt von einer Philosophie, welche den zum Formalismus entleerten Kantianismus um so leichter ver- drängle, als sie die Erkenntnisprobleme von vorn herein für gelost ausgab und das Geislesleben in seiner sachlichen Fülle zu begreifen und auszuschüilen verspraclh

Vielfältige und kräftige Regungen waren sonach vorhanden, neue Fächer drangen ein, verschiedene Methoden lösten einander in dem- selben ForschungS' und Lehrgebiete ab oder sucliten einander zu er* ganzen, wenn nicht gar zu widerlegen. Und wenn es auch je länger desto weniger zu offener und ausgesprochener Befehdung kam, wo w^ai' die grofse und einheitliche Idee zu finden, um welche sich dieses frische vielgestaltige Leben sammeln, welche der Zerschlagung eines so reichen Stroms in kleine auseinander strebende Bäche zu wehren vermochte?

Auch jetzt noch scheint diese Frage verfrüht, so nachdrücklich sie sich immer wider dem denkenden Beschauer aufdrängt. Aber so viel haben wir wargenommen, dafs es an gegenseitiger Schätzung unier den verschiedenen Studienfachern nicht fehlt, dafs vielmehr alle die akademische Jugend niclit mit den nötigen Kenntnissen für den Alltags*

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behren: sie hat ihren Königen, dem Staate, der Kirche reichgedient und von diesen allen eben so reiches empfangen. In diesem Wechsel- verhältnis ist sie grofs geworden und in ihm ruht ein guter Teil ihrer Kraft. Trotz des häufigen Lehrerwechsels, welcher die (Jestalt des Lehrkörpers bald leiser bald stärker umformt, wird es ihr hoffentlich mit Gottes Hilfe gelingen, ihre Eigenart zu bewaren und ihre Aufgaben stets wurzelhaft, stets nach den höchsten Zielen zu fassen. Trifft dies zu, so wird auch in Zukunft von ihr das Wort des Thomasius gelten, welches zum Motto unserer Darstellung gewählt ist und sich bisher als ein prophetisches bewährt hat.

Anmerkungen zu Kapitel 25.

1) Kur. Arch. IH, 12.

2) Kur. Arch. I, 16.

3) Knauth St. Moritzburg zu Halle a. S. 1853.

4) Dreyh aupt Diplomatischhistorische Beschreibung des Saalkreises 1749 T. I.

5) Alber tz Der Dom und die Domgemeinde zu Halle 1888 S. 152.

6) Kur. Arch. Moritzburg I, 12.

7) Kur. Arch. VII, 19.

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Germaniae Primatis et sacri Romani Imperii principis Electoris et Halber- stadiensis ecclesiae Administratoris, qui in dicto oppido insignem coUe- giatam ecclesiam sub invocatione Sanctorum Mauritii et Magdalenae ad sudarium Domini nuncupatam erexit, dotavit et inultis muneribus decora- Vit, preeibus inelinati, auetoritate nobis per Litteras Apostolicae Sedis concessa in dicto oppido Studium Generale inQualibet Licita Fa- cultate et scientia, quod inibi perpetuis futuris temporibus habeatur et vigeat, Erigimus et Instituimus. Et insuper dilectum nobis in Christo modemum et pro tempore existentem Praepositum praedietae collegiatae ecclesiae sanctorum Mauritii et Magdalenae ad sudarium Domini nun- cupatae eiusdem studii Cancellarium perpetuis futuris temporibus aueto- ritate praedicta creamus constituimus et deputamus. Ac sibi eathedras quarumcunque Facultatum et Rectorias et alia pro ipsius studii prospero et felici regimine necessaria officia statuendi et ordinandi nee non Doc- torum Collegia, qui actu legentes et cathedra regentes in dicto Gymnasio aut cives originarii dicti oppidi existant, constituendi et illos, quos praevio per dictos Doctores diligenti examine, servatis servandis, eis approban- tibus idoneos esse repererit ad Baccalaureatus, Licentiaturae, Magisterii et Doctoratus, aliosque Gradus in Theologia et utroque Jurium ac Artibus et Medicina cum solita insigniorum exhibitione, servatis constitutionibus consilii Viennensis in universitate praedicta promovendi et eis sie pro- motis, ut eathedras ascendere regere legere docere et alios actus perti- nentes ad gradus, ad quos promoti fuerint, faeere possint et valeant, eoneedendi et generaliter omnia alia et singula, quae Archidiaconus ecclesiae Bononiensis in Universitate studii Bononiensis faeere et exercere quomodolibet potest, ex Apostolica vel alia quavis concessione statutis et eonsuetudinibus faciendi et exercendi, ipsisque Universitati et Collegiis constitutioncs et statuta quaeeunque laudabilia et honesta ac sacris cano- nibus non contraria, quae Rector, Magistri, Doctores, Licentiati, Bacca- laurei et Scholares ipsius Universitatis pro tempore existentes observare debeant et teneantur, condendi et, prout qualitas temporum exegerit, re- formandi immutandi et alia eisdem sacris canonibus non contraria edendi plenam et liberam auetoritate praedicta earundem tenore praesentium facultatem concedimus. Ac volumus et Universitati sie erecti studii nee non illius pro tempore Rectori, Magistris, Doctoribus, Licentiatis, Bacea- laureis, Scholaribus et personis, qui pro tempore erunt ac illi, quos ad gradus quoscunque inibi promoveri contigerit, ut omnibus et singulis pri- vilegiis, immunitatibus , praerogativis, gratiis, favoribus, exemtionibus, concessionibus et indultis tam a iure quam ex concessionibus apostolicis et imperialibus ac alias quomodolibet in genere vel in specie, quibuscun- que aliorum quorumcunque studiorum generalium et praeeipue civitatis Bononiensis U niversitatibus ac illorum Rectoribus, magistris, doctoribus, licentiatis, baccalaureis scholaribus ac personis pro tempore in eisdem quomodolibet concessis et concedendis et quibus ille et illi quomodolibet

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mi.^ftionen fffU:T andern einem Chnrfl. Rath anständigen Vemchnmgen ^ebranchen werden, sich dazn jedesmahl willig nnd bereit erfinden lassen, dasjenige, was Ihm anbefohlen wird, treulich nnd fleifsig Terrichten, und »ich hierbey, wie auch äonst überall der gestalt verhalten und be- tragen Boll, wie es einem rechtschaffenen, geschickten und trenfleifsigen Rath und Diener wohl anstehet und gebühret. Und gleichwie gedachter TTnser Rath, Thomas, UnterthAnigst verianget. dafs Wir ihm erlauben m/ichten, sich in Unserer Stadt Halle im Herzogthum Magdebtirgk zu setzen, und der studierenden Jugend, welche sich allda vieUeicht bei ihm anfinden möchte, mit Lectionibus und Collegüs, wie er bifshero zu Leipzigk gethan, an die Hand zu gehen, so haben Wir ihm solches nicht allein in Gnaden permittiret, sondern Wir wollen auch bei Unserer Magdeburgischen Landschafft die Verfügung thun, dafs dieselbe ihm zu seiner so viel bessern subsistenz, aus den gemeinen Landes-Mitteln ji&hrlich Fünffhundert Thaler zahlen, und damit von der Zeit an, da ermeldter Dr. Thomas sich zu Halle setzen wird, den Anfang nehmen soll. Wie dann auch Unsere Magdeburgische Regierung ihn bey dieser Ihm gnädigst crmferlrten Raths-Bedienung und allen davon dependirenden Rechten, Freyheiten und Praerogativen jedesmahl nachdrücklich zu schützen. Urkundlich mit Unserer eigenhändigen Subscription und vorgedruckten

4 Gnaden-Siegel gegeben zu Königsbergk in Preufsen den j^ April 1690.

Anlage 3.

Bestallung fttr den Stallmeister von Berghom.

Alis J. P. V. Ludewig Consilia Jureäonsultorum Hallensiam 11, S. 40, Anm. 1^.

Zu § 4 S. 37.

Von Gottes Gnaden, Friedrich der Dritte, Marggraf zu Brandenburg, des hc'il. Römischen Reichs Ertz-Kämmerer und Churfürst, in Preussen, zu Magdeburg, Cleve, Jülich, Berge, Stettin, Pommern, Hertzog etc. etc. U. G. G. Z. Würdige, Hoch- und Wohlgelahrte, Räthe und liebe Getreue, Uns ist untorthänigst fürgetragen, was la Fleur und der Tanzmeister, Maien, wieder einander unterthänigst fürgestellet und gebethen. Nun rrinnorn Wir uns, in Gnaden, dafs Wir, vor einigen Jahren, gedachtem la Flour, in seinem Hause, eine Sprach- und Exercitien-Schule zu halten und, zu dem Ende, Sprach- Fecht- und Tanz-Meister anzunehmen, auf zwfy Jahr, und bis Wir ein anderes verordnet, gnädigst concediret, ihm auch, zu Besoldung der Sprach- und Exercitien- Meister, jährlich lÄO Thaler, aus unserer Magdeburgischen LandschaflPbs-Casse und 100 Thaler, aus unseren dortigen Cammer-Gefällen , zu reichen verordnet j Als aber Wir, einige Zeit hernach, einen Stallmeister alldort, den von Berghom, gnädigst bestellet und zwischen demselben, und dem la Pleur^

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wegen der Exercitieii-ifeister direction, Streit eiistanden und derg^estalt gtitllch beigelegt worden, dafs der von Berghorn, von den iliin^ nehst Fntter auf 12 Pferde, verordnetem Gehalt der (Wl Thaler, dem la Fleur, EU besserer Verptiegnng der Exercitlen-Meister, gutwillig jahrlich 100

haier abzutreten, itim aber dagegen die direction über besagte Exer- in-Meister, allein bedungen; so haben Wir solchen gütliehen Vergleich, 9. Oetobr: 1688., gnädigst confiimiret, dem la Fleor auch ferner, zwey Jahr lang und bis zu anderer Verordnung, gnädigst concediret; die, in seinem Hause angestellte, Sprach- und Exercitien-Schule zu halten* Wie Wir nun endlich eine, von Kayserlieher Majestät und Uns, prini- legirte Universität zu Halle, aufgerichtet, und nechst denen, von uns verordneten, curatoribus uniuersitatis, unsern geheimden Rath und pro- fessorem iuris ordinarium & primarium, D. Stryken, zum Direetore uni- uersitatis bestellet, dafs alle membra & eines academiae, nicht allein die Gelahrten, sondern auch der Stallmeister und Exercitienmeister, auch andere, so darzu gehören, unter seiner direction, bis zu fernerer Ver- irdnxing, stehen sollen, so hat weder der Stallmeister, von Berghorn,

eniger la Fleur sich der direction, ttber die Sprach- und Excrcitfen- Meister, femer anzunehmen, sondern, wie Wir, unter anderen Bedienten, den TanZ'Meister, Älaieu, selbst angenoramen, und dergestalt bestellet, dafs er etliche gute, von unsenii Hof-Tanznieist er, allhier vorher appro- birte, Vortäntzer halten, auch die armen studiosos; wöchentlich 2 oder 3 Stunden, auf unserm Exercitien-Hause, tlber den Fleisch-Scharren, um- sonst unterweisen, dahingegen die, vom Stallmeister Berghorn, abge* tretene, hundert Thaler jährlicher Bes^oklung, haben solle; Also lassen Wir es auch bei solcher Bestallung verbleiben, haben auch, krafft dieses, dem Fechtmeister Petri; 50 Thaler und dem Sprachmeister Chamoy, lÄhrlich 50 Thaier, um die mine Studiosos wöchentlich 3 Stunden, pu*

liee und ohne Entgekl , in fremden Sprachen und Fechten, zu unter- weisen, gnädigst zugeleget, welche salaria ihnen allen nnd jeden, aus der dortigen Universitäts-Casse, woHnncn ^ir alle, bisher zn Behuf der Universität gewidmete, GefilUe, aus der Cammer und Landes-Casse, zu- sammen zu bringen, den 18. Junii WJ2 verordnet, gegen Quittting, jähr- lich gezahlt werden sollen; massen Wir denn deswegen albereit zu- reichende Verordnung, gehörigen Orts, haben ergehen lassen. Anlangend obberührten la Fleur, wiewohl derselbe, nachdem die Universität, zu Halle, etablirct, alle Bediente von Uns seihst bestellet werden und unter der inspection gedachten unsers geheimden Raths, D. Stryken, wie vor- her gemeldet, anietzo noch femer stehen sollen, keine direction, über die Sprach und Exercitien-Meister, mehr haben kan; so wollen Wir je- doch demselben, in Ansehung seiner, in Anlegung einer Sprach- und Exercitien-Schule, zu Halle, vom Anfang, erwiesenen treufleifsigen Sorge nnd Bemühung, auch dabey angewandten Kosten, ferner, und so lange er lebet, jährlich die, bisher aus derLandschafts-Casse, gehabte, 150Thaler

23*

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lassen, Ihm auch, Über deni. zu Bezeugung unserer sonderbaren Gnade, 50 Thaler, und also msgesamiut, jährlich 200 Thaler, Zeit seines Le- bens, reichen lassen, welche ihm, aus der Landschaffts- und Univer- sitüt-Casse» hierauf und gegen desselben Quittung, entrichtet wt-rden sollen. Wie er denn auch ferner befugt seyn soll, in seinem Hause. 2u Halle, priuatim Bpraeb- und Exercitien-Schule und Tisch-Bursche zu halten; mit denselben sich überhaupt zu vergleichen und ferner, mit denen, von uns angenommenen, Sprach- und Exercitien-ÄIeistern, sich, wegen der Zeit und Preises, zu vereinigen, welcher dann, von denen Meistern, Über 1 Thaler monathiieh, nicht gesteigert werden, sondern dieselbe gehalten seyn sollen, des la Fleuren Hanfs- und Tisch-Bursche, oder welche er sonst, zu versorgen, angenommen, dafür gebührend zn infonniren, wornach ihr euch alle und iede gehorsamst zuaehten und unsere gnädigste Willens-Meynung zu vollbringen und Wir sind euch etc. etc. Gegeben zu Cöln an der Spree d, 29. April 1693.

Friede rieb. An die Universität zu Halle. E. Danekelmann.

4 4

Anlage 4.

Die Cara Aeademiae.

Aus dem UniversitätBarchiv in Halle. Zu § 4 S, 38*

Gnädigstes Rescript, darinn demDechant Frey Hm, von der Schulenburg, dem Hra. Canzler von Jena, dem Hrn, Geheimtt^Rath Bt5fser von Lilienfeld, und dem Hrn. L«nd- rath vonBiefskau'en die inspectio undCura Academise aufgetragen worden. d. d. 24. Jun; 169L

Von Gottes Gnaden Fridericli der dritte Churfürst zu Brandenburg, p. Unsern gnädigen Grafs zuvor, Würdige, Veste, Liebe, getreue; Euch ist bekandt, wafsmafsen wier vor einiger Zeit in unserer Stadt Halle eine Academie auf zu richten gnädigst resolvierct und zu solchen Behuff nicht allein unsern Rath D. Thomasium die Phylosophie und Jura zu profitieren, sondern auch unsern Stallmeister den von Birckbora die Reitschule zu versehen, ingleichen den Exercitien Director Latieur gute geschickte Meisters, in Fechten, Tanzen und Sprachen iedesraalüen an» zuschaffen gnädigst bestellet. Naeiidein wk nun bey unserer Univer- sität in Halle wargenommen, dafs unterschiedene Grafen, Herren und StandeS'Peraonen, wie auch einige von Adel und vornehmer Leuthe Kinder, sich allda aufgehalten, und noch einige Prinzen dahin zu kommen, entschlossen seyn sollen.

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So seyn wir daliero auf Mittel und wege bedacht, diesen aiigc- fangeuen Werke weiter nachdruck zu geben, und dessen Behuff die an* komraene Standes Personen von Adel und andere, mit dücbtigen Pro- fessoribus und Exercitien Meisternj auf gute Logementeren und andere Bequemlichkeiten zu versehen j auch von dero Komischen Kayserl. Ma- jestät der Contirmation der Privilegien, welche wir besagte unsere Uni- versität zu ertheilen gemeint sind, ehrstens auszuwirken, allennarsen wir ad Interim laut der Beylage in allen Facultäten und Wissenschaften, gewifse Professores designii*et dieselbe mit zultoglicben Salarien ver- sehen, und unsere Regierung, Cammer und Landstände solche iedesmal riclitig zu bezahlen gnädigst verordnet haben.

Wann aber antllnglich und zwar von nun an von nöthen sein will» dafs Jemanden die Cura Academiao aufgetragen und das Directorium der ganzen Sache gegeben werde, und wir denn zu Euch das gnädigste Vertrauen haben, ihr werdet dieses unser wol angefangenes Werk voll- ends fortsezen und zum Stande bringen helffen.

So tragen wir Euch hiermit so thane Inspeetiouera und Curani Aca- demiae auf, mit gnädigsten Betehl, die anwesente und ferner ankommende Fürsten, Grafen, Frey Hrn. von Adel und andere mit aller Bequemlich- keit zu versehen, auf bereits bestellte, und künftig kommende Professores und Exercitien Kleister, welche wir hierdurch lediglich anwiesen, fleifsig acht zu haben, alle dabey vorfallende Irnmgen zu entscheiden, das fernere Aufnehmen so thaner unserer Academie mit unnaehläfsigen Fleifß zu befördern, und wie ein und das andere eingerichtet auch vollend einzurichten sey, uns Euer unterthänigste Meinung und Berieht nach und nach zu eröffnen*

Daran p. Geben Colin, den 24. Juni 1691.

Friede rieh Churfürst. An den Dechant Frey Hm. von Schu- lenburg zu Magdeb., Camzier Jena zu Halle, Geheimter Eath Btöfsern von Lilienfeld und Land Rath von Diefskau.

Ebrh. Danckelmann.

Alilage 5-

Erlafä über die erste EinricMung der Universität*

Aus de» Akten des Geheimen Staati&archivB, R, 52. 159. N. S*.

Zu § 4 S. 58.

Friedrich der dritte Churfürst ete*

Unsern pp, Nachdem Wir bey Unserer Jüngsten Anwesenheit zu

Halle gdgBt wargenommen, was mausen Unsere Academie daselbst eich

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3oö

gimlicli verstercket, und unterschiedene Grafen, Herren undt Stan des- Personen, wie auch einige von Adel, und anderer Vornehraer Leut^ Kinder albereit alda angekommen, auch noch mehr ia gar einige aufs Fürstl Häusern dahin zuziehen resolviret seyn sollen. So haben Wir zu solchem Behiief Unsern Geheimen und Laud-Räthen, Dom-Probste und Dom-Dechande za Magdeburg und Havelberg, und Kanzlern, dem von Jena, dem Freiherrn von Sehulenburg, Stufsem von Lilienfeldt und dem von Diefskau die gantze Curam Äeademiae aufgetragen, ietz- gedachten Stöfsern von Lilienfeldt auch als Procancellarium Acadeniiae und dafs er denen studirenden mit aller anJeitung zu ergreiffung des Juiis publici an die Hand gehen solle, bestellet; Unsere Geistliche Conaistorial- Räthe aber, Dr. Olearium, Magr. Schradern und Breithaupten alfs Pro- fessores Theologiae, Unsere Weltliche Consistorial-Räthe aber Lic.Wolffen. Dn Krauten, und Lic, Creutzingen *), welcher Lic. Wolffeu hiemit substi- tuiret ist, inglciclien Unscnn Rath Thomasium alfs Professores Juris privati naturalis et gentium, Unsere Stadt Physicos Dr Knauten, Dr. Berwinckeln, und Dr. Stifseni, alfs Professores Medicinae, Unsern Rath und Syudicum Biekeu als Professoren! Historiaruni et Eloqnentiae, Unsern Frantzööclien Hoftprediger Augier Madeweis und Magr. Spenem als Professores Matheseos, Physices et rerum naturalinm, Unsern dortigen Rectorem Mr. Praetoritim als Professorem Physiologiae theoretieae, den Con-Rectorem Mr. Vockerot als Professorem Phylosophiae practicae, Unsern Burggerichts*) Secretarium aber alle mal als Secretarium Aca- demie gnädigst designiret, Wir wollen auch über die privilegia, welche Wir dieser Unserer Universitiii zu crtheilcn gemeint^) seyn, die Contir- mation Bey Hirer Kaiserh Majestät auswirken und welcher Gestalt er- meldten Ae^demic ferner einzurichten, in gedachtem privilegio weitere und nähere Versehung thuu. Gleichwie aber die Nothdurft erfordert, dafs sowohl der Procancellarius als andere Professores und Exercltien Meister einen gewissen Gehalt bekommen, und richtig salariret werden, So haben Wir aufs Unserer Kammer zu Halle 1200 Tbl; aus Unserer Accise-Cafsa 12D0 Tbir; [undt aufs der Magdt^burg. Landes-Cafsa 1200 Thln],*) und also zusammen Drey tausend Sechshundert Thlr:'^} Zmn jähr- lichen unterhalt der membrornm und Professoruni gedachter Academie anfänglich in Gnad gewittmet, und davon gedachten Unsern Procau- cellario Stofsem von Lilienfeldt 500 Thh*; dem Professori Theologiae Breithaupten 5Ü0 Thlr, Unscnn Rathe und Professori Juris Dr. Thomasio 5lX) Thlr., denen dreyen Profcssoribus Medicinae et rerum naturalium Knauten, Berv\inckcln undt Stifsern, zusammen 150 Thlr, dem Professori

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1) Dreihaupt lüfst aus Dr. Krauten, ahitt dessen Dr Beerwinckeln; v- Ludw, riebt ig.

2) Dr. n. L-: Berg- S) Dr, n. L.: geneigt. 4) Fohlt bei Dr. u. L- 5) Dr. u. L.: 1200.

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Historiiimm et Eloqaentiae Biecken löO Thir, dem Professor! Matheseos et Phylosophices Mgn Speiiern 400 Thlr, Augier und Madeweisen zu- saniraeii 100 Thlr., denen Professoribus Philosophiae Magr. Praetorio und Mgr. Voekroten zusammen KM) Thlr, [und dem Universität Secretario lOü Thlr]^}. Ferner bey denen Exercttiis, Unserm Stallmeister Bijckhom 600 Thlr und Futter auf die Pferde, dem Exercitien Direetori La fleui^en« dafür Er zuj^Ieich den Fecht- und Tantzboden in seinem Hause unter- halt 250 Thlr Denen Sprach- Fecht- und Tantzraeisteru zusammen 300 Thlr. Jährlich in Gnaden verschrieben: Es sollen auch diese ExercilieB-Meister unter der Inspection und an dem Tische des Exercitien Directoris la Fleur bis auf anderweite ^) Verordnung gegen 1 Thlr Wöchentlich Kostgeldt, welches von ihrem Sa lario zunehmen, zwar gelassen, ihnen aber das- jenige^ was sie von denen Scholaren bekommen, alleiue gegönnet werden, die übrigen Professores Theologie, Juris, Medicinae, Matheseos et Phy- losophiae haben ihre andere Bedienungen nach wie] vor beyzubehalten, werden albereit als Consistorial-Räthe, Hoffprediger und andere Bediente reichlich besoldet, und haben bey anwendendem*) Fleifs alle fernere Gnade zugewarten. Es soll auch hinführe Keiner ins Consistorium er- wehlet werden, wann er nicht [mit Ruhm]^) eine Professionem Theologie oder Juris zugleich mit verwalten könne. Damit auch jede Facultät mit bcciucraen Auditoriis versehen werde, So soll der Theologiseben und Phylosophischen Facultät das beste Gemach auf der Bihliothec, der Juristen Facultät der mittelste Saal auf der Wage; der Medicini'sclien Facultät der PfÜnner Convent-Stube, denen Mathematicis der oberste Saal auf der Wage, zum Concilio Äcademico aber die Beste Stube auch auf der Wage, jedoch alles denen bishero auf diesen 3 Häusern herge* brachten Conventen unbeschadet, von nun au eingeräumet werden. Weiln auch vomemblich einige Stipendia vor anne gestifftet werden müssen, So sollen diejenige 500 Thlr, welche bishero jährlich aus Unserer Camraer aldort an 10 arme Studiosos gereichet worden, Ingleichen alle andere Stipendia, welche von Unsem Sehöppenstule und Rathhaufse auchi") sonsten im gr^ntzen Lande gefallen, hierzu gewittmet seyn, und au keine andere als welche auf Unserer Universität zu Halle studiren, von dato an conferiret, und bezahlet, die albereit provisi aber bey erlust des Stipendü sofort naeb Halle zu ziehen angebalten werden. Wir woUen auch bey voiiallenden Vacantien im Herzogthum Magdeburg und andern Unscrn Provincien sowol die Vornehmen als Armen, welche in Halle studiret haben, vor andern befördern, Efs soll auch auf sothaner UnivL^rsität in Halle ein Senünarium Theologicum angestellet werden, daraufs Wir alle Prediger und Schulbediente in Unscrn Provincien, die der Evangelisch-Lutherischen Religion zugethan seynt hinführo existente

6) Fehlt bei Dr. u. L.

7) Dr. u. L. andere.

8) Dr, den.

9) Fehlt bei Dr

10) Dr. Mild

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casu vor andern erwehlen, und giiädigst beniifen wollen. Damit auch die Standes-Personen von Adel vornetamer Leute Kindor und andere desto besser in studüs exerciret, und zugleich ad praxin gewiesen werden mögen, So habt ihr Ihnen zuzulaBsen und zu versutten, bey allen Ver» hören in unserer Regierung, CaniniiT, Cnnbistorium , SchOppeustuhl, Schultzen-Gerichte, Raihhaufs, Thalhaufs, Vonnundi^chafts- und Ambts- Grerichte zu Giebichenstein , sonderlich in die Versetzstuben, alwo von Munde aus in die Feder verfahren wird, so offte es ihnen bi>liebet mit hineinzugehen, auch aller privatorura Acta in denen Cabinetten derer Seeretarien zu lesen, Ingleichen werdet ihr mit Unsern Commissariis fleifsig communiciren, ihnen mit aller Hülüe und assistenz bcytreten, und eowül aufs der Camraer als Laodschafts- und Aceise-Casse in Halles jedwedem dasjenige, was Wir an Besoldung gnadigst verschri**l>en, un- ausbleiblich luid richtig schaffen, doi^ch die Kammer aldort distribuiren, und alles was zu estabilirung des Wercks und dessen ordentlicher Ein- riebt' und Verbefsernng immer gereichen mag, zugleich mit VorschHlgen, Jedesfansund provisionaliter und bis oben erwähntes privili-gium, welches Wir mit Ihrer Ksrb Majestät gdat, continnation dieser Unserer Academie zu ertheilen gemeint, publicirt eeyn wird, zumahlen in soichem privi- legio ein und anders, vielleicht noch anders als in dieser Unserer gdst. Verordnung enthalten, zu reguliren und einzurichten seyn dürflPte. Seyndt etc, Geben.

Collen etc. den 27. August U>9L

P. V. Fuchs.

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Anlage 6.

BeataUung fiir den Geh. Rat Y. L. y. Seckendorff als Umversitat«-

kanzler.

Nach Ltulvwig coiis. II, W. Zu § 4 S. 41.

Wir» Friederich der Dritte, von Gottes Gnaden , Marggraf zu Bran- denburg, des heil. Römischen Reichs Erzkämmerer und Kurfürst u. s. w. Timn kund und fügen hiermit zu wissen, dafs Wir unsem gebeimden Rath Veit Ludmg von Seckendorff in Ansehung seiner sonderbaren prudenz und dexterität zugleich zum Cantzler bey unserer Universität zu Halle gnädigst benennet und bestellet. Thun auch solches biennit und krafft dieses dergestalt, dafs er, nebst unserm geheimden Rath Strycken, das directoriuni und Aufsicht auf Lehrer und Lernende führen, einen jeden dem Befinden nach zu seiner Scliuldigkeit anweisen^ wöchentlich ein oder zw^eymal, in seinem Hause oder wo es sich am besten schicket, eine assemblee halten, mit denen professoribus aMort, wie

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sie ihre lectiones publica» et privatas am besten einstellen mög^en, fleifsig conferiren, der stiidirendeii Jugend an eh, wie sie ihre studia und kiinlf- tige Reisen einzurichten, treulich eröffnen, ihre dubia erklären und ihnen mit g-ntem Rath und That heystehen, die Universität, soviel an ihm ist, in gute Ordnung, Aufnehmen und Flor luingen helffi^n, was er defshalb vorzustellen und zu erinnern haben \Hrd, mit denen dazu verordneten Ober-curatoribus tlherlegen und uns an Hnnd geben, kürtzlich alles das- jenige thun und verriehteu solle, was einem treufleifsigen geheimen Rath und cancellario universitatis eignet und gebühret. Dahingegen mr ihm für solche seine Mtihewaltung jährlich eintausend Thaler aus besau dern Gnaden und ohne eonsequenz reichen und ans denen von uns zur Uni- versität gnädigst gewidmeten Gekleni durch onsern zeitlichen secreta- riuni und ([Uaestorem bey derselben qnartaliter 25^} Thaler zahlen lassen wollen. Uhrkundlich, unter unserer eigenhändigen UuterschnflFt und auf- gedrucktem Gnaden-Siegel. So geschehen und gegeben zu Cleve, den m. Aug.

9. Beptbr.

1G92.

Friederich,

(L, S,) E. V, Dauckelmann.

Alllage 7,

KaiserliclieB Privilegium für die Universität Halle vom 19. October 1698.

Aus Ct^Harii inauguratio. Zu g 4 S. 46.

Kaysers Leopoldi Privilegium der Universität Halle ertheilet, d. 19. Octobr. Äo. 1693. Leopoldns^ divina faveute clementia Electus Romanomm Imperator semper Äiigustus, ac Germaniae, Hungariae, Bohemiae, Dalmatiae, Cro- atiae, Sclavoniae, etc. Rex, Ärchidnx Austriae, Dax Burgundiae, Bra- bantiae, Styriae, Carinthiae, Carniolae etc. Marchio Moraviae, Dux Lucemburgiae ac snperioris et inferioris Silesiae, Wirterabergae et Teckae, Princeps Sueviae, Coraes Habspurgij Tyrolis, Ferretis, Kybui'gi et Go- ritiae, Landgravius Alsatiae, Marchio S. Romani Imperii Burgoviae, ac superioris et inferioris Lusatiae, Dominus Marchiae Sclavouicae, Portus Naonis et Salin arum etc. agnoscinius et notum faeimus tenore praeseu- tium universis. Postquam Dei praepotentis concessu ac mnnere, ad supremum Majestatis Imperialis lastigium evecti sumus, oftieü nostri munus cuniprimis requirere existimamus, Mi\iorum nostrorum Romanorum Imperatorum ac Regum (ciui inter alias supremae potestatis curas, haue praecipue dignitate sua dlgnam existimarunt , ut varia !n S. Romano Imperio Gymnasia, Academias , et universalia studia instituerent, fuu darent et conflnnarent) exemplo sollicite curare, ut liheralium artium

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ac scientiarimi studia, quae ad Reipublica gabeniatioiiem et conserra- tioncm necessaria et ofipormiia sint. excolantur, et coiivenientihus hono ribus ac praemiis excitentur, nostroqiie auspicio felicia iiicremeiita coii* sequaiitur. Cum ij^itur Bereiüssimiis Fridericiis, MarehioBrandeiiburgeasis, Magdeburgi, Stetioi, PomtiraDiae, Cassubioruin et Wandalormu Dux^ Burggravius Norimbergeiisis, et Fiiiiceps Halberstadii, Mindae et Caminae, Conies in Hohenzollem, 8* Romani Imperii Archi-Camerarius, Princeps Elector et Conssaogiiineus noster charissimus, liumiliter Nobis exposuerit, sihi jam pridem in eam euram incumbeiiti, qua ratio ne Üdeles suos sub- ditos smgulari quodam beueficio afficeret, cujus fructus non unius ess^t aevi, neqtie in praesentes tantiini redundaret, sed aetatem ferre, et in pOBteros derivari posset, occurrisse aninio, nihil aeque ad solidam et impe- rautiuni et parentium felicitatem oondueere, quam si cogltationes eo convertantur, iit Juventus, praeöertiui in maturiorem adolescens aetatem» postqoam prima studiorum tyrocinia in scholiai inferioribus feliciter de- posuerit, celsioribos diseiplinis maneipotnr, ac optimis quibuscunque arti- bus imbiiatur, et stib oeiilis ac in coospeetu quasi Parentum in eoa mores formeUir, qui Deo grati, EeipubÜcae utiles esse possint. Sed cum inter cetera» quibus haee acquiratur felkitas, primnm sibi locum vindi- cent öublimiores iScholae, tan quam officinae necessariae, quae prodeun- tes ex Ludis litterariis adolescentes exeipiant, ad studia reconditiora et superiores disciplinns manu quasi ducant, tandem probe excultos ad capessenda Eeipublieae munia, tan quam ex penu dcpromaut; Ac demisse nos proinde dictus Serenissimu?^ Pnnceps Elector rogaril, cum pene solua tnter inferioris Saxoniae Priucipes tali alitjuo utilissimo Seminario desti- tutus sitr quatenus sibi potestatem concedere elementer diguaremur, ut in civitate sua llaiae Äaxonmn, in Duoatus Magdeburgensis territorio Sita, et S. Romano Imperio subjeeta, tale subJimius Gymnasium sive Academiam engere possit, quae quoad privilegia et inununitates cum aliis per Gerraaniam, Ttaliam et Gallias privilegiatis Stndiis (salva tarnen semper nostra auetoritatc, salva itidem dicti Principis* Electoris suppli- cantis et successorum suonim suprema jurisdictione) aequo jure cense- atur, in qua erigenda Academia singularum faeultatum Professores po- testatem habeant, praevio et rigoroso examine Doctornm, Licentiatorum, Magistrorum, Bacealaureorum titiilos dignis et benc meritis elargiendi, qui quidem per eos promoti singulis gr aliis, favoribus et privilegiis, prout in aliis Universitatibua ejusmodi gradibus insignitl utuntur, frui, potiri et gaudere; praeterea Doctores et Beholares in erigenda Academia cmu consensu saepe fati Prineipis Electoris et Succci^sorum snorum statuta condere» ordinationes facere. nee non Pro-Kectorem et Pro-Cau- cellariiim (manente penes Principem Electorem, uti fimdatorem, et suc- cessores suos, dignitate Rectoris et Cancellarii) aliosque Ofticiales Uni* versitatis creare possint et valeaiit; Ut insuper in eadem Universitate Rectoratns mnnere functuinis Comitiva Palatina exornetur, Sibiqne Prin-

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cipi Electori supplicanti venia concedatur conferendi arma et insignia Äingulis in Acadeniia constitiiendis Facuitatibiis; Nos pro singulari et bemgiia nostra, quam erga Sereniösinium Principem Electorem Branden- burgensem gerimu», affectione, ejusdem precihus in hunc, qui seqnitnr, inoduni benigne animuiiduni duxcrinius (proiit Msce dementer ünnni- mus) ac proinde Dilectioni suao potestatem erigendi in praetaeta eivi* täte nobis et 8. Rom. Imperio subjecta, sublimius Gymnasium &ive Äca- -demiam ac stndinm Universale omninm LL. AÄ. ac Scientiarum in quovis Gymnasio Uuiversitaie sive Acadeniia per univeröäs nostras et S, Komani Imperii ditioues publice proponi ac doccri solitarum, eleraeiiter concesserinius, quemadmodam hisce animo deliberato, ac maturo desti- per habito consilio ex eerta seientia facultatem et potestatem praelatam concedimiis et elargimur, ita videlicet, m id Gymnasium sive Academia ac ötutliorum Universitas per dictum Serenissimum Principem Electorem Halae Saxonum (sine tarnen praejodicio vicinanim Universitatum) erigi nc fundari possit et valeat, et quandocunque erecta fuerit cum omnibu?^ in ea eomprehensis Profesöoribus, Doctoribus, Scholaribus, adeoque uni- versa pube literis ibidem operam navante, aliisque ad eam pertinentibus personisj aequo jure censeatur, pari dignitate aestimetur, omnibusque immunitatibns^ privilegüs, libertatibus, honoribiis, franelnsüä, sicut aliae per Gennaniam Universitates, earumque membra, ntatur» fniatur, poti- Atur et gaudeat. Volentes, et eadem autoritate nostra Caesarea decer- nentes, quod Profesäores et peraonae idoneac per memoratum Principem^ Illiusve ad hoc delegatos depntaiidae, pos^sint et valeant in praedicta Univeröitate, seu Studio Universali protiteri, et Lectiones, Disputationes atque Repetitiones publicas facere, Conclusiones palam disctitiendas proponere, interpretari , gl ossäre et dilucidare, omnesque actus scho- laäticos exercere eo modo, ritu et ordine, qiu in eeteris Universitatibus observari solet Porro cum ipsa studia eo feliciori gradu procedant, et ma^ius sumant incrementum, si ingeniis et disciplinis ipsis suus lionos, seu dignitatis gradus statuatur et emeriti aliquaudo digua lahoriim su- ORim praemia consequantur; statüimus et ordinamus, nt per eoliegia Doctorum seo Profe^sorum, electi» ad id idoneis et prae ceteriiji excellen- tioribuö, si quis ad sumendam palmam certannnis sui idonei juiUcati fu- erint, adhibitis prius per ipsos Doctores et Professores pro more et con- suetudine solennitatibus et ritu in caeteria Universitatibus observari so- litis, rigorose et diligenti cxaioine (in quo conscieutias ipsorum Profes- sorum onerari voliimus) eos, qui se examini subniiserint, atque i^ro more et juxta statuta Scliolarchia per aliquos dignos et honestos viros prae- sentari sc fecerint, possint ad ipsum examen admitti, et invoeata Spiri- tus S. gratia examinari, et si hoc modo habiles, idonei et sut'ticieutes reperti atque judicati fuerint, Baccalaiirei aut Magistri vel Licentiati vel Doctores, pro uniuseu^jusqüe seientia et docti*ina creari, et hiijusmodi dignitattbus insigniri, nee non per l>ireti impositionem , et aonuli ac os-

mi

cuU traditionem ceterisque consuetis solennitaribiis investin, et solil oruainenta atque insigriiia di^itatiim praodietarora eis tradi et confenri ; quodqae Baccalaurei, aiit Maestri vel Licentiati vel Doctores in eadem Acadc^niia promoti et promovendi, debeain et possint in omnihus locis et terriö 8* Romain Iiiiperii vi iibique terra rum et locorum Ubcre omnes actus rrolXiSöürimi, legeodi, doceiidi, interpretandi et glossandi tacere, quos ceteri Professores, Baccalaurei, Mag-fstn, Licentiati et Doctores in aliis Btudiis privilepatls promoti et insigniti et exercere possunt et de- bent, de jure vel eonsuetudine.

Praeterea recipiuias eandem Unisersitatem a saepe nominato Sere- nissimo Principe Electore in Ducatii suo Magdeburgensi , ut supra eri- pendam In nostram et Buceestjorum uostronim, Roiuannrura Imperatoriim et Ref^in t^ingularem protectionem, salvaiuguardiam atque patrociniiim, voluniusque et decernimus per praeseiitcB, quod Schoiastici dig-nitatem seu gradom aliquem in clieta Universitate assumpturi gaudeant et poti- antiir, uti, tVui, gaudere et potiri possint et debeant ouiuibus et qnibus- cunqiie gratiis, honoribus, dignitatibus, praeeniinentiis, immunitatibus, privilegiis, franehisiis, concessionibus, tavoribos et iudultls, ac aliis qui- buslibet, «[uibus Uuiversitas Heidelbergensis, Tubingensis, Coloniensis» Ingnlstadiensis, Friburgeusis, Kostochiensis, Jnlia Helrastadiensiö, Argen- toratensi^, ac alia Btudia pHvilegiata, ac Doctores, Licentiati, Magistri, Baccalaurei et Bcholastici in supra dletarum faeultafuni nna vel altera isthic promoti, aiit aliqna dignitate «eu gradu iusignitl, gaudent, utnn- tur, fruuntur et potiuntur quomodolibet, eonsuetudine vel de jure. Non obstantibus aliqnibns privilegiis, iiidultis, praerngativis, gratiis, statutis, ordinationibns, exemptionibus, aut aliis qmbnscuuque in contrarium fa- cieutibus, quibus omnilnis et singulis ex ccrta nostra scicnlia, aiilma deliberato et motu proprio, per hoc Diploma nostrum dcrogamus et de- rogatum esse voluraus, dummodo tarnen nibi scandalosum vel bonis moribus coutrarium, aut S. Rouiaui Imperii Constitutionibus adversun^ sive Prnfesynres i^ive Studioisi, ibidem doceant vel seribant, aut doeen> scribi, in Lectionibus aut Disputationibus pnblicis proponi, ant scripto vel libris sive clam, sive palam %'ulgari pennittant,

Concedimus insuper et elargimur lienignam facultateui ac potestatcin nt Doctores et Beholares in erigeuda Universitate existentes, ad exem- plum reli(|narum Aeademiariim, praevio tarnen cousensii saepe fati Fri* dericij Principis Electoris Brandenburgensis, EJustjue successorum , sta* tuta condere, ordiuationes lacere, nee non Pro-Rectorera ac Pro-C'ancel- larium (quippe a libero Principis Electoris, uti Fundatoris, ejusque suc- eesßorum arbitrio et beneplacito dependere vohimus, ut sibi ipsismet dignitatem Rectoris et Cancellarii reservent, aut si et quoties voluerint, Universität! liberam et alii« Universitatibus consutitam eligendi Recto* res et Cancellarios facukatem elargiantur) nee non alios Otlliciales pro lubitu et exigentia creare et facere possint et valeant. Quo etiam no-

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ininatus Serenissimus Princeps Eieetor Brandenburgensis, E^jusque suc- oessores, benigiiam animi Nostri propensSonem, quoad hanc erectionem et fundationera raagisque experiaiitur, motu, scientia et auetoritatc, qui- bus supra Pro-Eectori ad eiim, quo diximus, modum eonstitueiido vel öligen do, sive Kectoratus munere deinceps in eadem üniversitate quoquo tempore foncturo Comitivam Sacri Latcraiieiisis Palatii, Aulaeqiie nostrae Caesareae et Impcrialiä Consistorii contuJimos, dedimus, et elar^iti su- mus, prout tenore praesentium elementer conferimus, damus et elarjErininr, eiimqiie aliorum Comitum Palatinorum nuniero et eonsortio gratiose aggreganiuä et adserii)iinus,

Decernentes et hoe Tmperiali statuentea Edieto, qnod ex hoc per- petUQ deinceps tempore, donee ei <niamdiu dicti Pro-Rectoris maneri praefuerit, infra scriptis privilegiis, gratüs, juribus, immunitatibus, hono- ribus, cxemptionibus^ eoiisuetudiiiibus et libeilatihas, uti, frui et gau- dere possit et valeat, prout iisdem eeteri Saeri Lateranensis Palatii Comites hactenus usi et potiti sunt, seu quomodoHbet utniitur et poti- untur, eonsuetudine Tel de jure. Ac imprimis ut possit et valeat, per totum Romaniim Imperium et ubique locorum ac terrarum Notarios publicos, seu Tabelliones et Jadiees ordinarios creare ae facere, et unl- Tersis persnnis, quae fide dignae, habiles et idoneae fuerint (super quo conscientiam ejusdeni Pro-Rectoris oneratam voliimus) Kotariatus seu TabelMonatus et Judicatus Ordinarii oftieium concedere et dare, ae eos et eorum quemlibet per pennam et calamarium, prout moris est, de praedictis investire, dummodo turnen ab iisdem Notariis publicis seu Tabelliooibus et Judieibus Ordinariis per eum ereandis, ac eorum rjuo- libet vice ac nomine Nostro et Sacri Imperii, et pro ipso Romano Im- perio debitum tidelitatis recipiat eorporale et proprium juramentum in hunc videlieet modum: Quod erunt Nobis, et S. Romano Imperio, om- nibusque suceessoribus Nostris Romanorum Imperatoribus, ae Regibus, legitime inirantibus, fideles, nee unquam intererant eonsitio, ul)i nostrum periculum tractetur, sed bonum et salutem nostram detendent tideliter, et promovebuntj damnaque nostra pro sua possibilitate vetabunt et avertent. Praeterae Instrumenta omnia tam publica, quam privata, ul~ timas VoluntateSi Codicillos, Testameota, quaecunque Judieiorum acta, ac omnia alia et singula, quae ipsis et cuilibet ipsorum ex debito die- torum oföeiorum facienda oceurrerint vel scribenda, juste, pui'e, fidellter, omni simulatione» maehinatione, falsitate et dolo remotis, seribent, Irgent, facient, atque dictabunt, non attcndenda odiura, pecuniam, munera aut alias passiones et favores: Scripturas vero, ciuas debebunt in publicam formam redigere, in membranis mundis, non chai*tis abrasis aut papy* reis, üdeliter secundum locorura consuetudinem conscribent, legem, ta- cient atque dictabunt: Causas hospitalium et miserabiliimi personarum, nee non pontes et stratas publieas pro viribus promovebunt, sententi* asque et dicta teg^tium, donec publicatn iiierint et approbata, sub secreto

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fldeliter retinebunt, ac oraniii alia cl singula, recte, juste et pure faeient, quae ad dieta officia qiiomodolibel pertinebunt, consuetudine vel de jure. Quodqiie Irnjnsniodi Notarii pnblici, seil Tabelliones et Judices Onlinarii per enni creandi possint et %'aleant per totiim Romanum Im- perium et ubüibet loeorum ac terranun facere, scribere et pubiicare contractus, jiidicioriim Acta, Instrumenta, et ultimas voluntates, Decreta qtioque et Autoritates intor]>nnere, in qiiibiiscimqiie eontractibus tale ituidi>iam requirentibiis, ae nrania alia faeere, piihlieare et exercere, quae ad ot'ticium publiei Notarii seu TabeDionis et Judlcls ordmarii per- tinere et spectare noscuutur. Decementes, ut omnibus Instrumentis et Bcrij)tuns per bnjusmodi TabellioneB, Notarios publicoB, sive Judices ordinarios facieudi^^ pleua fides iibique adhibeatur in judicio et extra Constitutionibus, statutis et aliis in coutrariura tacientibus, non obstan- tibu& quibuseunqiic,

Siniiliter eadem aiietoritate nostra Imperiali praenonunato Pro-Ree- tori, seu Rectoratiis miinere functnro indulgemus, ut possit et valeat personas idoneas, et in poetica facultate excelleutes, per Laureae impo*_ Bitiouem, et annuli iraditionem, Poetas laureatos facere, crcare et insij nire, qui quidem Poetae Jam^eati per euiidem sie creati et insigniti possint et valeant in omnibus Civitatibus, Commuiiitatibus, Universität!- büß, Collegiis et Studiis, quorumcunque locomm et terranim S. Eomani Imperii, et iibique libere absque omni impedimento et contradictione in praefatae ArtisPoeticae scientia legere, repetere, scribere, disputare, interpretari et commentarif ac ceteros poeticos actus facere et exercere, quos seilicet ccteri Poetae et Laurea poetica insigiiiti facere et exer- cere conBUcn-erunt, uec nou omnibus et siugulis ornameutis, iiisignibus, piivilegiis, praerogativis, exemptionibus, libeitatibas, eoncessionibus, ho* noribus, praeeminentiis, favoribiis et iiidultis, uti, frui, potiri et gaiidere, qiiibus ceteri Poetae laureati, ubivis locormn et Gymuasiorum promoti, gaudent, fruuntur et utuntur, eonsuetudine vel de jure. Insuper saepe- dieto Prorectori coucedimus et elargimur pJenam facultatam, quod possit et valeat naturales, bastardos, et spurios, mansereß, nothos, incestuososi eopulative vcl disjnuctivc, et quoscuntjue alios, etiamsi infantes fuerinr, praesentes vel absentes, ex illieito et damuato coitu procreatos vel pro- creaudos, masculos et foeminas quocunqiie nomine censeantur, existenti- bU8 vel non existentibus aliis filiis legitimis, iis etiam aliter non requi* eitis, viventibus vel etiam mortuis eomm parentibus (ilhistrium tarnen Principum, Coraitum et Baronum tiliis duntaxat exceptis) legitlmare, et eos ac eoriim quemlibet ad omnia et singula jura legitima reatitueret omnemque genitnrae maculam penitus abolere, ipsos restituendo et ha- bitando ad omnia et singula jura succeBsionum et bereditatum, bonorum patemorum et maternorum, etiam ab intestata eoguatonim et agnatornm, ac ad honores, dignitates et ßingulos actus legitimos, tarn ex contractti vel ultima voluntate, quam alio qnocunque modo, tarn in judicio, quam

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extra, peritide ac si de legitimo matnmonio essent procreati, objtictione prolis illegitimae penitus qniescente. Quodque illoniin legitimatio per ipBum, ut siipra, facta, pro jiiste et leg-itime facta iiiaxinie habeatiir et teneatur, non secus ac si foret cum omiiibus juris solennitatibusj cjuaruin defectus speeialiter aiitoritate imperiali suppleri volumus et intendiinus, dummodo lamen leg^itimatiODes hiijusmodi non praejodieent Jiliis et he- redibus legitiinis et Tiatitralibus, riiiin ip«i leptimandi, postquam sie le- gitimati fuerint, eint et esse eenseantnr ac nominentur, ac noniinari possint, et debeant, ubique loeortun tanquam le^timi, ac legitime nati de domo, familia et casata parentum suonim, ac anna et insignia eonim lH»rtare ferreqtie possiet ac valeant, quinimö efficiantor nobiles, si Pa- rentes eorura nobiles fuerint, non obstantibus aliquibus Legibus, quibus cavetiir, quod naturales, bastardi, spnrii, manseres, nothi, incestuosi, copulative vel disjiinctive, vel alii quieunque ex illiciio et damnato coitu proereati vel proereandi, uec possint nee debeaut legitimarij libe- ris natiiralibus legitimis existeutibus, vel sine voluntate et consensu fili- omm naturalium et le^itiraorura^ aut agnatonim, ant feudi dominorum, et speciatira iu Anth. quibus mod. natural, effic. legitim. § quib. med. natur. etTfie. sui, per tot. et §. uatiu-ales, si de feud, coutrov. faerit inter dorn, et agnat et L. Jubemus 6. de emancip. über, et aliis sirailibus, quibus Legibus et cuilibet ipsarum volimius expresse scienierque dero- gari, neqne efiam obstantibus in praedictis aliquibns contrahentiuni dis- positionibus, et defunctorum ultimis voluntatibus, aliisque Legibus, eorumque statods et consuetudinibtis, etiamsi tales essent, qui exprimi deberent, aut de quibus hie raentio speeialiter facienda esset: tjiiibus obstantibus et obstare volentibiis, in hoc easu duutaxat ex certa seien tia et de plenitudine Caesareae nostrae potestatis totaliter derogamus et derogatum esse volumus,

Adliuc praefat*j Pro-Keetori, sive Rectoratus munere functuro damus et concedimus, ut possit et valeat Tutores ac Curatores eonflnnare, ipsosqoe causis legitimis subsistentibus amovere: infames, tarn juris quam facti, ad faraam restituere, et omuem ab eis infamiae notam abstergere tarn irrogatam, quam irrogandam, ita, ut de cetero ad omnes et singulos actus apti et idonei babeantur et promoveri possin t, nee non fllios adoptare, et arrogare, et eos adoptivos et an'ogatos facere, constituere et ordinäre: ineuper filios legitimos et legitimandos, adoptivosque eman- cipare, et adoptionibus et emancipationibus quibuseunque omnium et singulorum etiam infantium et adolescentium consentire, et veniam aetatis supplicantibus concedere autoritatemqtie et decretum interponere; servos etiam raauiimittere, manumissionibus quibuscunque cimi vel sine vindicta, et minorum alienationibus ac alimentorura transactionibus autoritatem pariter et decretum interponere: minores quoque Eeclesias et communitates laesas, altera parte ad id prius vocata, in integrum

restimere, ae inte^-aai restitutionem eis vel alten eorum concedere. Juris tarnen ordine semper servato.

Postremo coneedinius et elargimur saepe inemorato Serenissimo Prinzip! Electori BraiideiiburgLmsi liberam tacultatem et potestatem singiilis in Univertüitate eoiistituendis facultatibus peculiaria conferendi arnia et insignia, quibiis in publicis Scriptis, Edictis, Maiidatis, alüsque actibos loeo si^illi, pro rei necessitate et Tohmtatis arbitrio, uti possint et valeant: salvis tarnen qnoad praedicta omnia autoritate nostra Cae- Barea, nee non ipsius Fundatoris et Successorum Buprema Jurisdictionen meracjue imperio, ac aliorum ([iioriiniciinqiie juribiis.

Niilli i'rgo hominöm cujiiscnntpie Status» gradus, ordinis, dignitatis aut praeeminentiae fuennt, liceat hanc nostrae concessionis, erectionis, conflmiationis, indulti, proteetiouis, Comitivae Palatinae, et aliorum supra insertoruni nostrorimi Privilegiorum gratiam vel iaeultatem iiitringere, aut eo quovis ausu temerarlo contraire, seu illam quovis modo violare, Si quis autem id attentare praesumpsent, nostram et Iniperii Saeri in- diguationera gra%issixnam, et poenam quinquaginta Marcaiiim auri puri toties, qiioties eontra faetum fuerit, se noverit irreuiiösiblliter ineursurum, quarum dimidiam Imperiali Fisco seu Aerario uostro, reliqiiam vero partem siipra nominato Serenissimo Principi Electori Brandenbiirgensi, Ejusque successoribus deceminms applicandam. Harum testimonio lite- ranim manu nostra subscriptarum , et aigiili nostri Caesarei appensione munitamm, Quae dabantur in Civitatc nostra Vienua, die decima nona meusis Octobris, Anno inillesimo, sexceutcsimo, nonagesimo fertio, Reg- uorum uostrorum, Romani trigeaimo sexto, Hnngarici trlgesimo nono, Bohemici vero trigesimo oetavo.

Leopoldus.

Anlage 8.

Codex lectiontim annuarum in Regia Fridericlaüa Halensi habitaram

ab Academiae iuauguratione 1(j94 usque ad aunum praesentetn (17G8)

magna cum eura smutibusque colleetuB a Frid. Aru. Bachmann o

Notar. Publ. Caes. Jui\ et Academiae Haleusis Ministi*o.

[Dotmm perilhistris Doraiiii Directoris Regiue Imius UniversitatiÄ

D. Dim. Nottelbladtii d, XXX Martii MDCCLXXVL]

Zu § 7 S. 65. I. 1694.

Rectore magniücentissimo

Serenissimo Principe ac Domino

D.N. Friderico Willielino

Marehione Brandenburgico, Duee Prussiae, Magdeburgi, Cliviae, JuUae

Montium, Stetini Pomeranorum &c. &c. Electoratus Haerede &e. &c*

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Prorcctor Academiae Fridericianae

Johannes WHhelmus Baierus

S. Theol. D. Prof. Piibl. et Consist, Elect, Consiliariiis

L. B.

IiTgcns beneficium et poblicam felicitatem repiuamus, (juod propitiis fatis contigit, ut Serc^iussimiis et Potentissimus Elector Braiidenburgicus, Dominus noster clenientissinrns, Äcndeniiiim simm, quam condiderat, miritico splendore ac ridbu^ solennissimis dedicinerit Quis enim est, qui negare audeat, diviuis auspiciis et humana Sorte maioribus accidisse» ut optimiis Patriae Pater in haue nientem et cnj2:itiUion(*ra ingrederetiir, qua in medio belli tuninltii etiam doctrinae litteranimqoe et omniiim lioneötanmi artiom studia exeitaret. Eidem eaelesti providentiae impu- tamus, qaod, ciim uiidiqiie iutinita vis hominuni ad augnsta haee speo tacula confluxisset, traiiquiüe ac pacate, nee citra voluptatcra Instaura- toris niaximij per acta et consummnta fiierint omnia. Nihil ergo nunc reliquum nobis est, nisi ut quisque iUud in Academia faciamus, eui illam potentissimus Conditor consecratam dicatamque esse voluit, hoc est nt operam optimis studiis navemos, et singuli, quod muneris demandati est, Btrenue ac certatini persequainur. Nos, quibus indulgentissimus Aeademiae Pater docentium partes impiosnit» in eo omnes sumus, ut summa fide peragantur, quae quisi|ue pro officii sui ratione clemenri3sime iiissus est peragere: idqiie liac tabula* puliliee signifieanms, ut omnibus manifestum fiat, quam salubria ex novo hoc fönte hanriri possin t, et tarn ad publicae rei utilitatem, quam ad singulorum salutem atque conimo- dum adhiberi. Agite ergo, generosa pectora, et vosmet vobis vindicate, hoc est, seria aestimatione perpendite, i|uid deceat ordinem vestrum, quid officio vestro eonginiat. Venales proponuntur optimamm artium disciplinae: tituli mercium praestantissimarum publicantur. Vos eligite, quae in usum vestrum sunt, eoemite, parate, non miilto acre, sed in- dtistria et animi atteiitionej idqne diligentius eavete, ne ex foro hoc Mtterario, et ex hoc illustri ingenuaruni artium emporio, inanes ali- quando ad vestros lares rcdeatis, P. R Ilalae IMagdeburgicae VIIL Jul. MDCXCIY.

p

Lectiones Professarnin iuxta serlem Facultatnm, citra praeindiclitm dignitatis alteiius, locatomm. Theologicae, Johannes Wilhelmus Baierus, D. P* P. Lectionibus publieis hora IX. D. V. habendis, Controversias Nostratium cum Entbusiastis, illis maxime, quos Quakeros vocant, ad tiluin Collationis suae, expHca- bit: Privatim Controversias Nostratium cum Pontificiis tractabit, ea qui- dem via, ut praecipue Metbodos, sive artitieia et dolos quibus seductores, ad deeipiendos sive peregrinantes, sive alios quos vis non satis cautos aut rerum peritos utuntur, ostendat^ hinc per quaestiones ipsas, quae

Schrader, UniTenltÄt Halle, H. 24

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ad doctrinam attinent, controversiarum statiim gennintim, simul momcn- ttim, \imqu*:' arg^iimentornm praecipiioriim cum responsioiiibus solidis expoiiat. Disput atioiies etiain contra Enthusiastas, qiiarum aliquac in Aeademia Jenensi habitae fueriint, hie loci continoabit. Quae posthac D. V. ad Compendiiim siuiiii Theol. Posit inque aliis Theologiac par- tibiis tractamrus est, siio teinpore iiidicj^ibit

J oa c II Jus tu s Breit li a u p t , D. publice absoivit Praelectiones Exe- geticas in episiolam P<iiili ad Romanos, utramqne ad Corinihios, & ultima vice in Epistolam ad Galatas, iina cum Commeiitario Luthcri in eandem. Ex hoc observationcs Theol og'icas oxcerptas, scptem Disputa- tionibus piiblicis disquirendas, proponere incepit, In quo inütituto pro- pedieni perget. Ordinariis vero lectionibus progredietur exlnde ad Epistolam Ephesiis inscHptam, quac Manuduction! ExegeticAe ansam praebebit* Privatim Cullegiiim Dogmaticum, seu Institntionem Creden- dorunii denuo enarrare coepit, eumqiie laborem ante hyemem perducere ad finem conabitur: nt deincepa ad Institution em Agendorura, seu Theo- giam Moralera^ transire liceat. Privatim illud habetur hora poineridiana quarta dicbus Lunae, Martis & Atereurii: eadem hora, diebus Jovis et Veneris tractatur Institutio Iloniiletica Practica in Aedc Sacra, die Mer- curii hora pomeridiana secunda. Ilora dccima antemcridiana freqnentatur Lectio pnhlica; hora nndecima quotidie continuatnr privatim Colleginm Examinatorium in Theologiam Thetico-Practicam atquc Libros Symbo- licos: item die Satumi Lectio Historiae Ecclesiasticae.

Tertins Professor Theologiae, qui propediem expectatur, Lectiones 8uas peculiari indicio significabit Juridicae^

Samuel Ötrykiiis IC. Fac, Jur. Ordinarius. Exposuit hnc nsque in Lectionibus publicis Auream Builam, et ex Instrumento Paeis Monasteriensis Ärticulum V. VII. & VIII pariterque Capitulationcm Jo- sephi Regis fere ad finem deduxit, ciii subjiciet Jus Ecclesiasticum hora IX. Privatim singulis Justini anei Juris partibus ordine absolntis, nt & Collegio Juris Publici ad ductiim lUustr. Dm. Rhetii finito, paneis, quae ad Processum restant^ Leetionibus expeditis, denuo, si Dens vires vitamqne concesserit , hanc telara pertexet, et Disputationes ad usum modernum ff. huciisque ob tot impcdiraenta intermissas, resumet nee in aliis cupidae L. L. Juventutis desiderio deerit.

Christianns Thomasius, ICtus Cons. Elect. Brand, Uuivere, Frider. & Fac. Jurid. Ren,, continuabit in lectionibus publicis, hora XI autem, die Lunae, Mart. & Mere. non ita pridem coeptam expositionem titulormn ex Codice et Novellis ad Jus Sacrura pertinentinm. Reliqnis vero diebus, hora dicta^ lectionibus privatis gratuitis perget in doctrina eausarum matrimonialium, Hora 8 matnlina simililms gratuitis lectionibus per dies tres septimanae priores, lectiones in Historiam Ecelesiasticam per posteriores, lectiones morales, & Hora 10 Collegium privatum in

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Institutiones Imperiales eontinuabit. Quae omnia fasius in peculiari pro- grammate non ita pridem exposuit.

Job. Georg. Simon, D. Absolutis, per Dei gratiam, Lectionibus Canonicis atque Feudalibus imposterum Digesta Justiniani ad duetum S. Stmvii s. Lauterbachii publice ab Hora X. ad XI. explicabit, junc- tis, ubi opus erit, observationibus necessariis; privatim in illustrandis et examinandis Operis Grotiani de J. B. & P. Libr. 2 & 3 perget, ad- ditis, pro lubitu Dn. Auditorum, aliis tam Lectoriis, quam Disputatoriis Privati, Ecclesiastici, Feudalis, Publicique meditationibus.

Henr. Bode J. C. Ser. Potentiss. Elector. Brand, Consilia- rius Eccles. Ducatus Magdeb. & Prof. Ord. Hactenus enodandis principalioribus legibus Pandeetarum operam dedit: quia vero hie labor, utut multis gratus, plerisque tarnen nimis prolixus visus, quam ut ejus linem hie exspectare possint; constituit Constitution es Carolinas Crimi- nales publice explicare; privatim coUegia ad Hug, Grot. jur. B. &P. ut et B. Dn. Struvii jurispr. forens. pridem incepta assidue continuaturus; simul proxime Collegium Pandeetarum lectorio-Disputatorium aliudque pro nutu desiderantium inchoaturus.

Job. Samuel Strykius. J. U. D. P. Publ. Extraord. Absolutis haud ita pridem lectionibus ad Dn. Pufendorfii librum de officio hominis & civis, in posterum publice hora 3. post meridiem textum Institutionum imperialium ea, qua par est fidelitate exponet: Pariterque Disputationes publicas ad Digesta, illis novem quae ventitatae hactenus sunt singulis septimanis die Satumi, alias adiiciet. Privatim vero perget in collegio lectorio ad Pandectas, secundum Brunnemanni duetum, auspicaturus propediem ad Dn. Hoppii Examen Institutionum, collegium lectorium non modo, sed etiam examinatorium ac disputatorium privatum.

Medicae.

Fr. Ho ff mann D. P. P. Publice Poterii observationes Practicas & Chymiam explicabit juxta recentiorem Philosophiam & saniores methodi regulas, simul annectens observationes practicas & medicamentorum selectissimorum usum. Deinde Disputationes suas in fundamenta medi- cinae Mechanicae, altema septimana eontinuabit, simulque privatim Col- legium Chymicum pharmaceuticoexperimentale instituit.

Georgius Ernestus Stahlius Med. D. Theor. Prof. Publ. ut Programmate publico promisit, tribus per hebdomadem horis, Philo- sophiam vere Medicam, cum Pathologia Medica & Praxi Clinica rite cohaerentem, publica commentatione, demonstrabit; Privatim vero peten- tibus Nobilissimis Dominis Medicinae Fautoribus atque Cultoribus, Exer- citationes Anatomicas tam Physicae quam Medici scopo accommodatas, exhibebit. Dens ter optimus Maximus, sanitatem et incolumitatem be- nignissime ad omnia officia gnaviter exsequenda largiatur.

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^,Ar.4':'',si '-.-i -•'',•>.. i.-. X.* Z- :■;. .t ZIt--, r. P.P. j. - I*^i±z.i^.

^,-i-»rim ,;m;ni»: 4rfdit^ frrrrir,. pr-.ximtr in;£r»^r>'Tr.

K. A ; jf. H-srrr.!- Früi'tic- G-r. A Or. Liaz. P. P. & Ord. pabUce

^/*jrm^r,lft^ f>, K^rrlr.: L'iriitrrrl. iziirl-Lai f-i-trin» ii. Graeei:? ab EpiatolA P^oii a4 fe/'>Tn;>r.C"<. Ir. Kr^ra;»*!:» i Pr:ccr:M E>!rr:i- Le^t hon mdmniui JXn;». di^h-jü L'xr.j*«r. KarrL* ä: J-Ti^?. Pr:':'irf3i «iirf^iidis «mjralonxm. ^p-»^ in itr^m'-j^r 1-T*^;im ^»^>m isip-^irziT. *c:L.iifs. desnnAbit horam P^/m^/liAr»Ain fld^m di-=: Ven^^rl*. relf-t-Li «r^lini- q^iAe pabliee privatim- ^|Q^ fuihnf. onnÄ e^t, pro virfl;- opüen prIv;i:A «Mnrüiiianini* et absolamms.

Fr fioffmfkTiTi. Philosophiae iiaw:LrAli* & Cartesianae P. P. f^oi\U'Mtnr fUf^^thnftm df-, mom, 5»:lido. liafd:. . & graTitate. & levitaie, i\\s§Tnf\nf. vHnm mechanici» exp^rrlmentb illastrabit. privatim Collegriuiii f^nrUrknift M^cb/nriKy/physictnn d^nno incipiet,

Jo, Krane, Bnddens Philo5ophiae Moralis P. P. pnblice in Hu- f(ouf'. (fVOtUf i\tz J, B, & P. interpretando. privatim in Coll^o Ethico & VhWiU'/p \f*'j^fzi, Illomm qucKjue, qai eja* dactu aospieüsqne . praestan- i\nnUustt; Moralij^ Philo?*^>phiae argumenta, dispotationibns tam publicis (\nn,m privMtlH, ventilare cnpinnt. non deerit desideriis.

MartJnuH de Ostrow Ostrowski, Phil. & Math. Prof. Extra- hrt\. \)MfMA Lnnae & Veneria in Architectura Militari & Civili propo- iM-nd/i oe^'jjpatnr: diehu.s Martis & Mercurii in Algebra ex fondamentis, nihil Htjpponendo, deduc^^nda, Problematibus item Arithmeticis, quam OeorrM'Jricl«, ex Diophanto, Vieta, caeterisque tam antiquis, quam recen- tlorllHiH AnalyntiM depromtiH, solvendis; Mathesin enueleatam Sturmii dIelMi» lindem, ne.d Hin^iilis explicat, Trigonometriam tam planam quam H\t\uu\rU'.nu\ tr/idlt; rirjonietriam ipsa Praxi ostendit; inque his porro evinflnfj/mdJH oji^^niTri Hiiam praestabit.

l'ro/'üHMor LogiceH & Mcthaphysiccs, quem proxime exspec- l/unim, liM'florieM MiiaM KeorHim indicabit.

IL 1695.

Kecton^ Magnificentissimo

HercniHMimo Juvcntutis Principe

Fridarioo Wilhelmo

Mnri'liintu« Hrnndcnluirgl^'o, I>uco Pmssiac, Magdeburg!, Cliviae, Juliae,

MiiiMinm. Hintilnl Poineranorum &c. &c. Electoratus Herede &c. &c.

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Prorectfjr Academiae Fridericianae

Samuel StrykiuSy J, C.

Consiliarius Intimus Branden hiirg:k'Us, Prof. Prim, et Joridiei Collegii

Ordinarius

L. S. VinuB est et Uberalium disciplinariim doctrina, quae mentem perfi- (*iünt, iit intC'Mi^at f|Und vüruin est et dignum homine; caqoe faeiat & t*oneiipiscat, (\iuie proba et laiidahilia esse intellexit. Cetera qnae arant homines, quae navigant, et tmpensms canqiiiriintj inferiora animi bonis sunt, et vfrtiiti parent omnia, ideoqne etiani litieraruin disciplinis, qnae gi^unt virtiitern, longo irUervallo po^tferenda. (Joid qnaeritis? Libe- ralinm artiiim dnctrioa et diseipliiiae ad hi»nae mentis fonnationem ta- ciuiit, quae nemini seelusa, nemini, apnd uos certe, dit'tieilis ad obtiiiendum est. Tristis vox Senecae, et t empor ibus srns, seu Neronis principatui, reliqiienda: Pnto bonam raentem, si venalis esset, emtorem non habitiirani. Utiqne lila venalis prostat, nee pretio, sed indnstria et studio comparanda, quod muniiiceutiae liberalissimi Principis ac benignissinii Domini uostri ae Musagetac debemns, qui omnes litterarnm divitias tam advenis quam civibuö lieie obvifis et expositas esse, clemeniissinie instituit. Ve- striim ergo est, o Nostri, tantas opes non negligere, sed scenae & tempori servire, & <|nod divina sors et raagui Principis liberaiitas oflTert, grato cupidotiue aniuio exeeptarc, quo quisque domnui referre ijossit, quod sibi & rei suae publicae trugiferum att^ue salubre futurum sit. Ut omnibus I»ateat, quantum sild eomparare lieeat, hiberna Lectionum pensa, tam privatim quam publiee iustituendarum hac tabella praesignifteamus,

Lectiones Theologicae«

Joaeh. Justus Breit haupt, D. P. P* Sem. Dir. et ConsiL Coü- sist, Due. iragdelK traetatis Epistolis Pauli ad Komanos, Conuthios, Galatas^ Ephesios, PhiUppenses, publice perget ad Colossensibus inscrip- tara, et reliqoas volente Deo, Exegetfcam et Domatico-Praetieara ratio- nem sequens. Privatim in epistolam ad Romanos leget, iiexum, seusum atque iisum ostendens omni ex parte. Offert etiam Isagogieum in Pro- phetas: nee nou quaslibet Exercitationes exploratorias ae disimtatoriasj qua ratione et iis satis tieri potest, qui institmiouem Ageudorum, scu Moralia, iterum desideraruut,

Paulus Antonius, S, S, Theol. L, i^jusdemcjue P. P. Ord. et Conslöt Magdeb. ConsiL publiee recensebit & excutiet decreta et Canones Concilii Trideutini, <juatenus aperta spectant dogmata, ratio- nesque liuius consilii proxime iu praeleetione solenui V, D. exponet ube- rius. Privatis in aedibus thesin et antithesin tratlet ex Augustana Con- fessioue, periietuo siuiul liabito respectu ad Confessorum nostrorum Chri- Btianam prudentiam In veritatis studio. Quandoquidem auteni perplures desiderium audieudae Historiae Ecclesiasticae Facultati Theologicae

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testati sunt, dabit operam, ut et iste labor, vel siquis alius adhuc exi- gitur, intra semestre temporis spatium B. C. D. absolvatur, eorum deni- que, quae valvis hodie aflixa leguntur progammate inaugurali de Scholis Theologicis ad verum fineiu usumque S. S. Ministerii ecclesiastici rite conformandis, fore sese memorem fideliter pollicetur. Lectiones Juridicae.

Samuel Strykius, J. C. Fac. Jurid. Ordinarius Publice finitis lectionibus ad Jus Ecclesiasticum Du. Schilteri, Recessum Imperii novissi- mum explicat et Disputationes de investigandis actionibus continuabit. Privatim utroque Processu tam civili, quam Inquisitorio bis dicbus abso- lute, Diflferentias Juris Civilis et Canonici exponit, quibus expeditis Colle- gium Juris publice denuo auspicabitur.

Christianus Thomasius D. hactenus in fundamentis genuinis ad intellectum titulorum Codicis de jure circii sacra tractantium facientibus occupatus, et in ostensione veri legum illarum usus ex hypothesi Juris Ecclesiastici Protestantium, notatis succincte doctrinis Papisticis quae Jurisprudentiam Ecclesiasticam invaserunt, hac hyeme monstraturus usum principiorum hactenus inculcatorum hora IX. matutina diebus Lunae, Martis et Mercurii, explicabit publice Ordinationen! Ecclesiasticam Magde- burgensem, et collationem instituet cum aliis Ordinationibus Statuum Evangelioorum. In Collegiis privatis lectionibus Historicis et Politicis eo incumbet sedulo, ut ex Historia Germaniae debitis Juris publici et Ecclesiastici principiis imbuatur Juventus, sequestratis doctrinis nil nisi superstitiosam autoritatem spirantibus.

Johannes Georgius Simon, D. Jus feudale publice, finito nunc Lauter])achio ad ff. explicabit. Privatim non deerit ad nutum Dnn. desi- derantium sive Grotium sive alium Doctorem Juris publici, Civilis aut Canonici, pro viribus enucleare.

Henr. Bode, ICtus, Consil. Eccles. Duc. Magdeb. & Prof. Ord. absolutis hactenus publice Lectionibus ad Constitutionen! Crimi- nalem Caroli V. et ad processum Civilem instante hyeme Deo volente B. Dil. Struvii Jurispr. Romano -Germ, consueta methodq Theoretico- Practica explicabit, privatim Collegium Pandectarum, ut et Grotianum vel aliud quodcunque juridicum offerens.

Jo. Samuel Strykius, D. P. P. Ord. Publice lectionibus praesen- tibus, quibus materiam contractuum cum Cautelis eo pertinentibus ex- hibet, finitis, eadem hora III pomeridiana Constitutionem Criminalem Carolinam explicandaiu sumet, &, quae restant, Exercitutiones Brunne- manni disputando absolvet. Privatim coeptum nudius tertius Collegium Institutionum continuabit, et propediem ipsa Digesta exordietur, subjunc- turiis etiam ad preces nonnullorum Exercitium disputatorium privatum. Lectiones Medicae.

Frider. Hoffmann us, D. P. P. Postquam publice per semestre spa- tium tribus Anatomiis sollerter insudavit et praxin medicam Barbette

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succinctis notis et observationibus clinicis illustravit, perget eodem in Auetore. Privatim feliciter absolute experimentali chjTiiico curioso, et cursu totius medicinae, brevi etiam practicum, quo jam occupatus mor- borum aetiologias, medendi methodum cum cautelis, medicamentorum operationes ex principiis mechanicis praxi rational! ubivis correspon- dentibus tradendo, ad felicissimum finem perducet, & pro Auditorum nutu experimentale in materiam medicam, nee non Casuale, item Insti- tutionem in fundamenta sua medicinae auspicabitur.

Georg. Ern. Stahl, D. Lectiones publicas, Pathologiam Medicam usui Practico accommodatam, et observationibus realibus illustratam, die- bus Jovis, Veneris, Satumi, ut hactenus tractavit, ita ad finem perducere perget: Absoluta Pathologia, manuductionem ad cognitionem et selectum Materiae Medicae, bono cum Deo, instituere secum constituit, cui etiam hoc anno frequentibus excursionibus Botanicis, et domesticis publicis demonstrationibus, viam stemere laboravit. Privatim Cursum Medicum hactenus prosecutus, Physiologiae et ex parte Pathologiae stadia emen- ßus, reliquas quoque artis partes gnaviter exequetur: Chymicam quoque rationalem & Experimentalem, quam docendo et administrando ad me- dium metae perduxit, ad optatum finem deducet: Dein de vero, imo, si Buppetant Nobiliss. Domini Auditores, qui id ita fieri velint, maturius, Anatomiam Zootomicam, peculiaribus horis et diebus, suscipiet, Dispu- tatoriam etiam Exercitationem privatam, Nobilissimorum Dn. Studiosorum coronae, diriget, in qua paleas, in vulgari Doctrina Medica, et opinionum Schismatibus a tritico veritatis practicae, sequestrare, solidis argumentis, ex Historia Medica & Praxi Clinica, docebit.

Lectiones Philosophiae et Humaniorum Litterarum.

Christophorus Cellarius, Eloqu. ÄHistor. P. P. perget horaXI. Quintiliani, ut creditur, dialogum de caussis corruptae eloquentiae inter- pretari. Quo intra mensem forsan ad exitum perducto, Lunae, Martis et Mercurii diebus Historias superioris & nostri saeculi ita explicabit, ut, quem usum superioribus disciplinis ferant, una ostendat: reliquis diebus ad rei litterariae et antiquitatum notitiam consequendam ad- ducet. Privatim in utraque professione, sibi demandata, praesertim in üniversali Historia, & Principum Europae Genealogia, industrios & cupi- dos adjuvabit.

M. August. Herman^nus'Trancke, Gr. & Or. Lingg. Prof. P. Evangelium Matthaei in Novo & Genesin in V. Testamento notis suc- cinctis philologicis, niaxime ad collationem Versionis Germanicae perti- nentibus, publice illustrabit, bono cum Deo ad reliquorum etiami libro- rum tractationem tempore procedente perrecturus.

Frider. Hoffmannus, D. Philosophiae Naturalis & Experi- mentalis P. P. feliciter susceptas Dissertationes philosoph. experimen- talis axiomaticae singulis duabus septimanis continuabit. Deinde quovis die Satumi publice experimenta physica curiosa demonstrabit cum expli-

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cfttione, PrivHtim absoluto experiinentali physico, novum, si placuen^ institoei,

Job. Franciscus Buddeus, S. S. Theol. L. & Philos. Mor. ac Civ, P. P. breyi ad tiiiem perducet praelectioncs pobliciis, super lU. Viri, Phil. Reinli, Vitriarii, Institntiones Jur, Nat. & Gent, methodo Gro- tiana concümatas. Eine quaestiones selectas illustrioresque Juris Nat, & Gent., publice explicare seettm constitiüt. Ex C. Com. Taciti libro primo Annalinin observatioues politiciis hactenus eruit & i|ualtunr Dispp. pubL coiiiplexus est; eadcmque rationc quictiuid in caeteris Annalinin libris civilis prudentiae latet, propitio Divini Niiniiuis favore adjutu.s, in locem protrahet. Privatim vero, eingulis Philosophiae practicae pariibus ÜnitiSj nunc deniio Politicamj et Juris Naturalis elementa, illaiu tjuidem ad ductum Cl. Viri L. Ad. Recheiibergerii in Liiieamentis Philosopbiae civilis, haec vero, praeeunte Pufendorfto in libro de Officio hominis et civis, tradet: sed vero nee in aliis aut Philosophiae aut elegantioris doetrinae partibtis, stndiosae piibi deerit.

Johannes Sperlette, Philos. P. P, Cursus sni Philosophici ex- plieationeni continuabit publice; in privatis autem lectionibus non modo singulas Philosophiae tara veteris, tiiiam novae partes, &ed et ijisa Phi- losophiae Cartesianae principia exponere et explanare aggredietur: sic|iie ita placere Nobilibus D. D. Studiosis iutellexcrit, qui Galliae ling'uae asum sibi comparare avent, res Geographieas in hae lingua pertract^bit.

Job, Petr. Ludovicus, Philos. Rational. P. P. Ordin. Artem argumentandi publice profitcbitur : tum Dispp. Logieis per singulas beb- domadas exereebit juventntem. Privatim vero Metaphysicam auspic^i- bitnr; proxime etiam Historiam Gennaniae Imperatorum» Electonim, Ducum ac Principum Coraitumque ita inchoabit, ut cum rebus pace beJloque gestis Genealogica, hinc<|ue oriundas praetensiones, Heraldica item et Geographica conjungat» nihilque eorum omittat, quae ad brevem Bolidamque patriae nostrae uotitiam pertinere videbuntur, Tandem in Poesi A. Prndentii earraen contra Symmachum illiistrabit; aliis etiam diseiplinis nemini operam suam denegaturus.

Martinus de Ostrow, Ostrowski, Mathem. P. P. Extraord. cum redierit ex itinere, lectiones suas seorsim indicabit.

IIL 1723.

Sub Auspiciis

Serenissimi ac Petentissimi Borussiae Regis

Fridenci WillLelmi,

Electorls et ilMrehioni.s Braudenburgiei Reliqua

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Jo. HenricTis Michaelis,

. S. Theologiae nt et Gratcae ac Orientalium Lingruarum P. P. O. Lecnont;s Hyeaiales Civibns^ Acadejuicis Publicat et Commendat d. 2. Octobr, MDCCXXIII.

D. JoMch. Jnstus Breithaupt A, B. perlet in Lectionilms Cre- deiidorum & Ageiidoriim, nee nun in Coiieionibtis audiendis atque cen- eendis; privatim vero, in repeteiidis Dog-iuatibus, Rve examiiuindis.

D. Panlns Antonius tractatlonem paradigmatieam Passiunis Do- minicae, et universam naniionium Evangelistamm, ad Ünem addueere stndebit. In iitrotjuc labore porro rcspiciet antithesin secnndum potiora omnium partium momenta spiritnalia. Dabit tarnen peculiarem honim snpplendae historiae colloquionini, cum Pontiticiis impriinis haliitoruna.

Angnstns Hermannus Francke v. D. porro deelarabit libelhim de scopo librorura V. & N. T, ut hoc pacto auditoribus suct^inction^ni ad ßingulos Scriptnrae libros introductionem gupjieditet; cum Faraciie- sibus conjunget hoc semestrij ut praeterito, Methodum Studii Theologiei ; itemqiie Evangelium Johannis populari tractatione absolvere studebit, ([110 per gratiam flivinam taeto ad Acta Apo^tolorum perget.

D. Jo. Heinn Michaelis publicis lectionibus praestantissiraam B, Lntheri versionem veniacnlam cum Ebraeo fönte coraparabit & ex eodem illustrabit. Privatas autem lectiones adhuc impediunt aceumu- lata Prorectoralis mnneris negotia: qiiibus expeditis succinctam Jesaiae vel Apocalypseos explieationem ciiiJientibns promittit.

D. Joachimus Lange praeter lectiones thetieas easque publicas theologiani theticam etiam privatim docebit, in exegeticis a perieopis evangelicis ad cpistolicas perrecturus, et insuper historiam ecclesiastieam N. T. continuatums. In asceticis diebns dominicis post ünita sacra pu- blica haben solitis materias praecipims e libro sno, a via inter aberra- tiones media^ inscripto explicabit & applicabit.

Lectionis Juridicae*

Christi an US Thomasius Facultatis Juridieac Ordinarius absohit^i explicatione Historiae contentionis inter Imperium & sacerdotium nsque ad tcrapora refnrmationis, sequenti semestri publice expücabit ipsam doctrinam de jure pnneii>is circa sacra, et monita necessaria de methodo et aliis supplemeutis continnationis historicae, secundum ductum appen- dicis ad dietani Historiam contentionis &. Operam daturus, ut non solum principia genuina juris circa, sacra palpabiliter deninnstrcntur, scd et ut causae praecipoae relictarum crassarum reliquiarum Papalus PoÜtiei, in Aeademiis Protestantium, circa doctrinam de jure principis circa sacra, perspicue et raodeste indicentur. Initium lectionum harum fiet, Deo dante d. XL Octobr, hora nona antemeridiana in aiiditorio juivato,

Jo, Petr. de Lndewig hora IX interpretabitur institutiones juris Justinianei; hora X jus feudale cum dLseifdioa heraldica, vi aversorla;

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hora XI ius publicum, duce Schwedero, sed comite ubivis iustitia & veritate. Quo fine animadversiones ad singulos auctores cum Dd. audi- toribus communicabit.

Justus Henningius Böhmer, IC. hora III publice in Pufendorfii tract. de habitu religionis ad vitam ci\ilem commentabitur; in privatis vero lectionibus hora IX ius canonicum, interprete Corvino, hora X iuncta II. pandectas & hora XI Strykii Jurisprudentiam interpretabitur.

D. Nicolaus Hieronymus Gundlingius ICtus privatim hora IX explicabit Institutiones Justinianeas accurate, perrecturus deinde eadem diligentia & soliditate ad Pandectas. Hora XI jus publicum Illustr. Cocceji incepturus denuo. Hora II Jus naturae, hoc est Offlcia Hominis ÄCivis exponet; atque sie Auditores ad majora huius disciplinae negotia praeparabit.

S. P. Ga SS er IC. absolutis lectionibus publicis usque ad Tit. Instit. de Actionibus, futuro semestri spatio ad hunc Tit. de Actionibus commen- tabitur, naturamque et indolem actionum tam theoretice quam practica investigabit sollertissime. Privatim hora IX Collegium practico-elabora- torium ad ductum Dn. Ludovici denuo incipiet, cumque nonnulli separa- tum collegium practicum juncta Ordinatione Dicasterii Pomeran. efflagita- verint in eorum gratiam pro supplendo numero publicum illud facere non dubitavit; Proinde hora X ante & II. pomer. Collegium flf. ad Compend. Dn. Ludovici iterum indicabit, addetque Collegium Jur. Feudal, ad B. Dn. Stryk. Exam., de cuius hora proxime constabit, quam primum isti Dni Commilitones, qui hoc Collegium desiderarunt, inter se convenerint.

Jo. Gottl. Heine ccius D. ob imminens iter Berolinense praelectio- nes aliquas polliceri non potest. Quod si tamen hac hieme hie substiterit, labores suos Dnis commilitonibus singulari Schedula e valvis publicis indicabit, simul ac domum reverterit.

Barth. Joh. Sperlette D. publice hora XI. Pufendorfii libellum de Officio hominis et civis interpretabitur. Privatim hora IX Institutiones docebit, ad nonnullorum desideria Examinatorium adjuncturus. Hora X & II. Digesta ad ductum Viri Exell. Dn. Ludovici explicabit. Lectiones Medicae.

Frideric. Hoffmannus publice disseret de erroribus ex falsa theoria medica qui in praxin irrepunt die Mercurii et Saturni hora XI ad XII. Privatim casus in praxi occurrentes recensibit, subiuncta eo- rundem resolutione, epicrisi & methodo medendi, die Lunae, Martis, Jovis & Veneris hora XI XII. Neque officium suum Dnis philiatris denegabit in collegio chymico die Mercurii et Saturni horis pomeridianis aperiendo, in quo non modo ut selectissima medicamenta praeparentur sed et in- numera experimenta physico-chemica & metallurgica instituantur, bono cum Deo allaborabit.

Michael Alberti Publicis lectionibus b. c. D. Pathognomonicam Doctrinam prosequetur: Privatim perget in Physiologia, Chirurgia, The-

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rapia, Praxi nee non Medieina Forensi nuper eepta: proxime Pathologiam exordietur & ad nonnullorum repetitum desiderium Chymiam rationalem docere & fundamentalibus experimentis confirmare laborabit.

Georgias Daniel Coschwitz, M. D. P. P. 0. Lectionibus privatis Physiologiam, & Semiologiam medicam, quas ante aliquod tempus exorsus est, sedulo continuabit. Praeterea Pathologiam medicam in gratiam Auditorii denuo auspicabitur: & inMateriam medicam selectam secundum capita Therapiae commentabitur, eamque in natura demonstrabit. Lec- tiones quoque instituet Chirurgicas, in Manuductionem ad Chirurgiam rationalem typis editam. Nee minus aperiet Collegium de Formulis con- scribendis, secundum praecepta in hunc finem tradenda. Duabus quo- que horis per septimanam consuetis sedulam navabit operam Studio Ana- tomico quem in finem Cursum anatomicum sicut hactenus annuatim fecit, denuo inchoabit, doctrinamque anatomicam, tam Sectionibus brutorum, quam Praeparatis anatomicis e corpore humano illustrabit. Publice hac- tenus celebratis Lectionibus ad finem usque sedulo incumbet.

Lectiones Philosophicae Ordinariae.

Johannes Sperlette, Phil. P. P. O. hoc hyemali semestri, quod ßcitu magis necessarium est in singulis Philosophiae partibus, ab hora XI ad Xn Auditoribus suis exponet, & ab hora II ad III observationes Politicas ex Comelio Tacito coUigendas edocebit.

Joann. Petr. deLudevvig hora III docebit historiam Germaniae, longo rerum ac monumentorum usu cultam, ut inde lumen esse queat omnis generis iurisprudentiae patriae Studiosis. Hora II Germaniam Principem ita tractabit, ut duplicis generis habeat feratque auditores. Alii enim universo libello nomen dare poterunt: alii non nisi principatui qui patrius cuiusque. Cum etiam intersit iuris studiosi, ut ad rerum olim gerendarum penetret notitiam, si otium ac valetudo hoc tulerint, exponam hora IV B. Seckendorfii librum vom teutschen Fürsten- Staat, quo praestantiorem ac utiliorem in omni vitae genere non vidit patria.

D. Jo. Heinr. Michaelis publice philologiae usum in explicatione S. Scripturae et quaestionibus theologicis ostendet. Privatim cupidos Auditores instituet, quando ab officii academici occupationibus liberior erit.

D. Jo. Fridemann Schneider Logic. & Prim. Philos. Prof. Ord. Pro ratione muneris sui fundamenta Philosophiae rationalis denuo tradet, ut adeo necessarium intellectus, humani usum in artium studiis sibi comparare possint, qui easdem cum fructu colere exoptant. Sepa- rata etiam opera principia verae Pneumaticae seu doctrinae de Spiritibus interpretabitur. Quibus ius naturae ad ductum libri Pufendorfiani de of- ficii hominis et civis superaddet.

Nicolaus Hieronymus Gundlingius, Eloquent, atque anti- quitatum P. Ordinarius hora VIII historiam Germaniae (Reichs-

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Historie) a Rudolpho Habspurpco usque ad Leopoldum & Josepbiim praeleget. Hora X Viam ad Vcritatem, hoc est Lo^^ioam & Moralem Pliilosophiam dnccbit. Hora IJI Status Europae hodiernos, incrcmenta, decTümentn re^iioriim & renim puldicarum arcana, conuaercia, arta facta indicatiiriis, inaiori forte apparatii, quam solet vuljsro.

Christiauus Wolfius publice hör, 3 poni. Opticam et Astrono- miam; privatim hon 8. ^lat. Metaphysicam , hör. 9. Algebram, hör. XI. PoliTieam, hör. 4 pom, Arehiteeturam militarem cum ilfchanica et Hy- drauliea &c, hora 5 Physieam (iocebit.

Christianus Benedictus Michaelis publice praelectiones in rridcam S. Pfeifferi proscquetm*. Privatim vero horis XI et III in Cursu philologico-Biblleo Veteris Testauienti j?trenue perget: et Novum Testamentum Graecmii deouo inchoabit, historicus libros hac hieme hora IX absoluturus,

Michael Alberti Publice Pbysicam Subterraneam continuabit: quam primuiu etiam Haliogra[ihi?im, quam in praecedenti scmestri se* dolo t'xposuit studio, ad tinem perduxerit^ de Tcnis et Lapidibus sub- terraneis disserere laborabit, insuperque rndera Diluvii explanabit: Privatim Physicam Universalem ad ductum Systematis sui^ cum ad usus comunmes, tum seorsim ad usus medicos ex sobriis fnndameutis, uti hactenus constanter fecit, perspieue & solide explicabit, simnlqtie ab Omnibus fnlsis suppositis, experimentis & mendis eandem repurg'abit* Lectiones Juridicae Extra ord.

D. Jo. Fridemann Schneider. Publice introductionem ad pro- cessum consistorinlem, ab Illustr. Viro Ludovico editara, exponet. Pri- vatim, qua par est, tide in industria Institutiones iuris consonantes B. Bönickii, ut eleptnti methodo, ita vero usu vitae instructas, in ^ratiam incipientium protitebitur. Proveetioribus vero rursus celebeiT. leti, Grib- neri, Principia Processus Jndiciarii offert, eorumque adplicationem sedulo oötendet. Neque iis deerit, qui Pandeetas^ am ius Canonicum desidcra- verunt.

D. Jacobus Gabriel Wolf publicis praelectionibus doctrinam pan- dectaruoi Ludovicianam liora III ]>ost meridiem illustrabit. Privatim hora IIX matutina jurisprudtnitiaoi puhlicaui Stnivianain, ex liistorianira monumentis, legibus atque observantia imperii, nee non actis publicis declaratam illustratamque; 2. hora X jurisprudentiam suaui naturalem^ regulaii justi, honesti, dt^cori ac prudeutiae, servuto ctiam Status natu- ralis ac civilis discrimine, distincte explicautem atque appHcantem; 3. hora XI institutioues Justiiiianeas; denifpie hora IV Examen juris feudalis Btryckianura interpretabitur: initium die XXV meusis Oetobris V. D. facturus.

D* J o, L a u r. Fleischer publicis praeleetioni bus explanabit Instru- mentum pacis WestphaL Privatim hon IIX Juiisprudentiam suam Ec- clesiasticami hon X iunet. III pom. Pandectas Ludoviciauas; hör, XL

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Institutiones Justinianeas, & hör. IV pom. Institutiones suas Jurispru- dentiae naturalis ea qua par est cura fideque interpretabitur. Addit quoque in gratiam nonnullorum Collegium examinatorium ad Pandecias. Initium harum praelectionum finitis nundinis Lipsiens. facturus.

Jo. Gerardus Schütte D. P. P. publice in Dn. Griebneri Prin- cipia Processus judiciarii (quae prostant in bibliopolio Spörliano) com- mentabitur hora IX difiFerentlas processus communis & Saxonici ubivis sedulo notaturus. Privatim hora IIX junct. hör. IV Struvii Jurispru- dentiam forensem & hör. X junct. hör. III Dn. Ludovici Doctrinam Pan- dectarum ea, qua par est, industria interpretabitur. Neque Ulis deerit, qui vel Collegium Institutionale vel examinatorium ad fiF. desiderabunt.

D. Conrad Frider. Reinhardt, Jur. & Philos. P. P. publice Historiam duorum Seculorum temporis novissimi hora II pomeridiana praeleget. Privatim hora X Jus Publicum Schwederi, hora XI Historiam Germaniae Dn. de Ludewig in delineatione Eist. Germ. (Entwurff der Reichs-Historie) et hora III. Instrumentum Pacis Westphalicae explicabit.

Car. Gottl. Knorr J. V. D. & P. P. publice Pandectas Ludovicia- nas hör. X, privatim Institutiones Justinianeas hör. IX, Struvii Juris- prudentiam R. G. Forensem hör. XI, et demum Jus Naturae et Gentium Pufendorfio duce in eleganti libello de officio hominis & civis hör. III ea qua consuerit fide & perspicuitate interpretabitur. Initium fiet finitis plene Nundinis Lipsiensibus.

Jo. Daniel Gruber D. & P. P. commentabitur publice in Capitu- lationem novissimam: privatim praeleget Homii Jus publicum; Struvii Jurisprudentiam minorem: historiam novissimorum saeculorum univer- salem; S. R. Imperii historiam pragmaticam ductu compendii Schmaus- siani, & in collegio statuum Europae conabitur absolvere delineationis Gundlingianae partem posteriorem, ubi dicendum de Helvetia, Dania, Suecia, Polonia, Russia, Hungaria, Turcia, Italia.

Henr. Bassins praeleget publice BauermüUeri Specimen Theoriae Medicae: privatim auspicaturus Collegium Pathologicum generale; deinde Chirurgiam Pathologicam, nee non Collegium Anatomicum ad ductum Compendii Anatomici Cl. Heisteri.

Anlage 9.

Statuten der Friedrichs-Universität in Halle nnd ihrer Fakultäten vom

1. JuU 1694.

Nach der Urschrift.

Zu § 8 S. 73.

1. Statuta der Friedrichs Universität zu Halle.

Nos Fridericus Tertius, Dei Gratia Marchio Brandenburgensis, Sacri

Eomani Imperii Archi-Camerarius et Princeps Elector, Prussiae, Magde-

lomm^^ne, nf^ non in .SiliÄia- Crcändu* et Scawiboäae Diel Barg^nvius XorinVi^irrgenÄiii. Pniiir»=rp4 HiilhersaLdü, 3£izidAe et Camim, Comes de HohejizfAlem , Marcae et ßavriisbeiin. I>:-ixiiziTis in Bavensteiii. Laaen- hnrg et Butan etc. etc. P'OSt<:|Tia]ii Dens r»pt. Max. pro immensa sna f^TSLiiA j^mam diem Mens!« Jnlii Xatalem Xobis esge Tolnit. Academiam nri«trram Hauendem illo iprä«'> die S*>lenni Inaoguradöne Deo Sradiisqne con?*ecravimiu: nt Tero salra stet ac ülibata. Legtnn folcro opus est, rjno ad illamm cynoearam docentes ac discentes omnesqae cives aca- demici actione^ snas dirigant. ac emn tinem cTmetomm coUegiomm sea Facnltatnm modo dictae Academiae n*:rstrae Prc>fes&ores statuta haec brnnillime Xobis obtolemnt. et at confirmemos ista, sabmississime Nos rogamnt, fjnae verbiä coneeptis ita se habeni. Cnm Serenissimus Po- tent]$<»imiU)qne Princeps ac Dominns Fridericns III. Dei gratia Marcbio et Elector Brandenbnrg. etc. Dominns noster Clementissimns, singnlari Providentia divina motns, noTam in nrbe bac Academiam institnere decreverit, eandemqne priTüegiis amplissimis omaverit, necessarinm omnino est, nt certis qnoqne statntis baec Academia mnniatnr, qnibns et Dei gk>ria, et Professomm concordia^ Stndiosae vero jnventntis conunoda promoveantnr, qno ecclesia aliqnando et respnblica ipsis cnm frnctn adminiHtranda committi possit. Hoc vero. nt eveniat, ante omnia Denm O. M. per Christnm salvatorem nostmm invocamns, nt ille et docentibns et diHC#;ntibns gratiam Spiritns sancti largissime concedat, qno bnjns dnctn omnes eo dirigantur actiones, ne qnicqnam doceatnr ant discatnr, qnrxl gloriae ant volnntati ipsins adversnm et aetemae salnti civinm academicorum aliqnando noxium esse possit. Qnapropter Nnminis di- vini auxilio freti, novam banc Fridericianam seqnentibns statntis firman- dam censuimns.

Cap. I. De Corpore Aeademico ejnsqne Membris.

§. 1. Corims Aeademicum Almae Fridericianae ex qnatnor distinc- tiH f/icultatibus constet, Theologica, Juridica, Medica et Pbilosopbica, qu/imm rjuaelibet suis quidem gaudeat statntis, omnia tamen iUamm Fftcnltatum membra pacem inter se colant ac concordiam, nee altera Facultas alteram supprimere ant juribus ejus derogare intendat, sed potiuH omniH irapendatur opera, quo singulis Professoribus et Facultad- buH hcufi Kit et membris probe junctis ac pro communi civinm academi- coriini M/ilute conHi)irantibus, Universum corpus aeademicum floreat, et in die» majora cai^iat incrementa.

§. 2. Praecipue autem consensus sit inter omnes et singnlos Pro- i'vHHorvH in n^ligione christiana et doctrina evangelica, Scriptis Prophe- tarinn vi Apostolonim, et Angnstana Confessione comprebensa. Qnod hI v(»r() cirea controversias ad religionem pertinentes dubium nni alterive subortuin, non mox alter in alterum invehatur publice, ant haereseos

- 383

ipsum incuset, sed Prorectori Academiae hoc significet, qui si rem com- ponere nequeat, convocatis Theologiae non tantum sed et aliamm Fa- cultatum Professoribus, ab illo qui suspectus esse dicitur, declarationem opinionis suae petat. Quae si ita comparata, ut doctrinae evangelicae conveniat, negotium inter dissentientes amice componatur; sin secus, causa ad Serenissimum et Potentissimum Electorem Brandenburg, refe- ratur, quo ipse publica autoritate, quid facto opus sit, statuat.

§. 3. Porro unusquisque Professorum omnem impendet operam, ne sola doctrinae puritate nitatur, sed et vitae integritate morumque gra- vitate ac honestate exemplo possit esse illis, qui studiis hie operantur, nee Scandalum praebeat auditoribus, aut alia ratione ordini Professorio dedecori sit; sed hoc agat sedulo, ut sincerus Dei cultus, morumque probitas inter Studiosos et verbis et facto promoveatur. Sin secus fe- cerit, reliqui Professores hoc Prorectori referant, quo si ab hoc monitus mores non mutaverit, res ad Concilium deferatur.

§. 4. In ipso autem Professorii muneris functione unusquisque fldeli- tatem et assiduitatem in docendo commendatam sibi habeat, quo Audi- tores* metam sibi propositam eo felicius faciliusque eontingant. Pariter ab Omnibus christianae Religioni et honestati contrariis opinionibus sibi temperet, et spartam sibi commissam ita ornet, quo Deo et Principi justas commissi muneris rationes reddere possit. Quid vero unicuivis in specie agendum incumbat, ex statutis cujusque Facultatis repetendum.

§. 5. De caetero, quam vis quisque Professorum suae Facultatis et Professionis rationem habere, nee aliud quicquam, quam quod illi con- veniens, docere, aut ad disputandum proponere debeat publice, quo Facultatum confusio evitetur. Cum tamen materiarum quarundam tanta Sit affinitas, ut uni Facultati eadem vindicari nequeat, non aegre feren- dum inter Collegas, si quandoque subsidiis ex aliena Facultate vel Pro- fessione petitis utendum fuerit. Quodsi vero Fidei articulos directo con- cernat, quod alienae tractationi insertum, cum Decano Facultatis Theo- logicae hoc communicandum, antequam prelo committatur,

§. 6. Qua ratione autem Lectiones in quavis facultate distribuendae, disputationes tam solennes, quam minus solennes instituendae, et quod singulis annis a quovis Professore habendae, in statutis, his generalibus exponere prolixius operae pretium non est, sed unusquisque serio in id enitetur, ut sedulo ac diligenter impleat, ad quod ex Facultatis suae praescripto obligatur. Ceterum hoc generaliter monemus, ut unusquisque Professorum de Collegarum suarum opinionibus, quam vis ipse aliter sentiat, non nisi modeste loquatur aut scribat, nee falsis dicteriis dis- crepantes perstringat.

§. 7. Si novus Professor in numerum recipiendus, fiat hoc in Con- cilio Omnibus ad hoc convocatis Professoribus, ubi praevia admonitione Prorectoris promittet 1. vitam et morum honestatem Professori dignam, 2. concordiam cum Collegis sancta colendam, 3. industriam in fmictione

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professoria tarn legendo quam disputando pro viribus impendendam, et 4. se statuta tniu academica quam Faeultatis m quam recipieiidus est, sancta servatiirura,

§. 8. Demum, ut imusquisqiie muueri sibi commisso eo diligentius iucnmbat, sratuiniiis, ut nemo Profes.sorum extra ferias publicas ultra birtuum ex liac urbe proliciscaiur, nisi illud prius Prorectori mdieaverit, ac impetrata ab boc venia, tempus, quo rediro intendit, dicat, illudque non sine inevitabili inipedimento extendat.

Cap. IL De Prorectore Academiae.

§. 1, Serenissimus ac Potentissimus Elector Braiidenbiirgieiis etc. Dominus noster Clementissimiis quotannis submisse rog:andus est, ut eminentissimuni boc Academiae Rcjs^-imon sive Reetoratum vel benigTiis- sime relincre, vel alii Serenae aut illustri Personac eonferre velit, ex quo decus et tutamen Alma haec nosrra sibi promittere valeat c^r- tissimum.

§. 2, Prorector itaque post Principem Electorem supremus Acade* miae hujus esto Magistratus, cui omues, quotquot Academiae membra esse cupiuut, etiamsi ilkistrissimo sang^uine nati sunt, honorem ac obse quiuni |>raestent paratissimum, et ciirabuni Professores singuli, ne ejus autoritati et emiiientiae decedat quippiam, cum illa eonculcata ipstim Academiae corpus dignitate conipetente gaudere aut salvum esse ne- queat. Prorector autem operam pariter dabit, ne daran te raagistratu quicqoani admittat, qnod dignitati ipsius noxium esse possit, sed talibus ubique moribus sit instructus, qiialis liaee vita postalat, Praecipue autem coinmendatnni sibi habcat illud Callistraii Icti monitum, ut in adeundo quidem facilem se praebeat, sed coutemni non patiatio*, nee. in faniili- aritatem nimiam admittat academiae cives, ne ex conversatione aequali contemtio dignitatis iiascatur. Et summatini ita jus reddat, ut autori- tatem dignitatiä ingenio suo augeat.

§. 3. Prorectoris autem oftieium annuo spatio finiatur et ejus initium liat a die Inaugurationis, et ut in dignitatem hanc ex aequo Professores succedant ordine» placuit sequenti ordine Eegimen academicum distri- buere, ut priinus Rector sit ex facultate Theologica, 2. ex Jtiridica, $. ex Medica, 4, ex Philosopliica , 5, ex Tlieologica, 6, ex Juridica, 7. ex Medica, 8. ex Philosopbica, 9. itermn ex Theologiea, si tertius ejus Facultatis Professor adfuerit, 10. ex Juridica, IL ex Philosophica, 12, ex Juridiea, 13. iterum ex Philosophica ordine succedatj ne ilLi facultas, cjuae majori nnmero Protessorem gaudet, praejodicium sentiat Reliqiii vero Professores uo^iter recepti in Prorectoratum tum demum succedant, postquam omnes alii hoc officio fuucti, ut itii serissimo sempcr aditus ad Regimen Academiae pateat.

§* 4, Quod si ille. f[ueni ordo tangit, vel senio Jam confectus, vel morbo sontico eorreptus, ita ut spes reparandae valetudinis non affiil-

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M, »equens in ordine Professor vocandus eiit, sin autem jam suscepto PfOPectoratu in illam soitem conjiciatiir, ut muneri hiiic superesse ne- queat, ad illum redibit Äcademiae Kegiraen sob titulo VictivProrectons, qui praecedente anno Seeptra Äcademiae moderatns fuit, cui ex com- modiö Proreetoratns tertia pars in compensationem laboris snscepti cedat. Qtiod si aiUeni aliqiiis Professornm ex alia jiista eausa Eepinen Äca- demiae declinare velit, hoc non nisi causa hac a Concilio probata fiat.

§. 5. Idem obsen^abitur, si Prorectori iter suscipiendnm sit, nbi Spartam suam Antecesson iina cum sigillis academieis committere tene* bitur, et si nee Äcademiae nee Principif? causa abfuerit, dimidiam spar- tiilarum partem Vice-Prorectori relin(jiiat,

§. 6. Be caetero nee Illustnbus Äcademiae ci%ibus praeelusa erit via ad Pro-Kectoratuni adäfiirandi, si illustre natalium decus sinisrris moiibus non eontaminaverint, sed in vita pariter ac stiidiis ae tales ex- hibuerint, qnibus sine jactura famae academicae Sceptra committi iJossint.

§. 7. riliistris aiitcm hie Prorector titiiio ac honore tantiim gaudeat, ejusqne nomen publicis intimationibus praemittatur , et ad omnes actus solennes ejus praesentia adhibeatur. Ipsa vero Äcademiae Junsdictio et alia hue pertineutia negotia |>er Vice-Prorectorem, quem ordo inter Professores tangit, administreutur, ejusque nomen pariter in publicis programmatibus exprimatur.

g. 8. ipsa Proreetoratns translatio sequenti ratione instituatur. Im- mineute termino Prorector Concilimn ultimum convocet, et in eo linem ofiieii instare, deque futuro successore deliberandmn esse proponat, Ubi quidem cum certo ordine Proreetoratns deferatur, de futuro successore facile convenient, Interim non deneganda est CoUegio Frofessorio facultas, justas si quas habuerit causas, quare illnm, quem ordo tangit^ succes- Sorem in officio Proreetoratus aduiittcre nolit, plaeide proponendi, et si res eoniponi iuter Collegas nequeat, illustrium Äcademiae Curatorum Arbitrium desuper expeteudi,

§. 9. Die ipso adveniente Prorector per programma publicum Aca- demici Kegiminis translationem signifieabit, Professorestjue et cives aeademieos invitabit, ut in aedibus ipsius conveniant et Senatum Aca- demicum in templum ad hoc destinatum comitentur. Quorsum si super- venerint et locji sua oeeupavermt Professoros et Studiosi, sacra cantione pro impetranda Spii'itus saneti gratia initium fiat, qua finita Prorector ab officio discessorus brevi oratione negotio hnic conveniente mutationem Hectoratus immineutem expooat, vota pro salute et Prineipifi Äcademiae fundat, Deo pro cotiservatione Äcademiae, Professoribus pro auxilio in regimine praestitOj studiosis autem pro obsequio huc usque exhibito gratias agat, hosqiie, ut Successori pariter omni observantia et obsequio se commendent, moneat, et postea successoris consensum, an fasee» Äcademiae suscipere velit, publice exploret.

Schnder, UDiversität Halle. H. 25

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§. 10. Huic Successor brevi pariter oratione respondebit et implo- rato divini Numinis auxilio, Collegarumque consilio in ne^otiis ocurren- tibus expetito, monitis porro ad^jectis, ut cives academici vitam et mores Academiae legibus conforment, animum de acceptando Prorectoratu publice declarabit.

§.11. Hoc facto cum ad se vocabit Prorector officio discessams, 8.nccessoremqne per sequens semestre Prorectorem Magnificnm solenniter proclamabit, eidemque insignia Rectoratus, sceptra scilicet, sigilla et statuta tradet, monita negotio huic convenientia subjiciet, civesque aca- demicos, ut frequenti comitatu novuin hunc Prorectorem domum dedu- cant, amice rogabit.

§. 12. His ita ordine expeditis in honorem laudemque Dei O. M. summi Academiae statoris, solennis illa cantio „Te Deum laudamus", inchoetur, eademque absoluta novus Prorector Magnificus a Senatn Academico et studiosis domum deductus vota et gratulationes accipiat, posteaque Academiam nostram divino fretus auxilio gubemet.

§. 13. Ut autem constet, in quibus negotiis Prorectoris solius no- mine utendum, vel quaenam sub nomine Prorectoris et Senatus Acade- mici publicanda, sequenti modo hoc determinavimus, ut omnia Mandata, Edicta, Citationes, Relegationes, Inhibitiones, et hujus generis alia, quae ad exercitium Jurisdictionis academicae pertinent, sub nomine Prorec- toris et Senatus Academici publice proponantur. Invitationes vero ad actus Academiae solennes Promotiones seil. Doctorales vel Magisteriales vel ad exequias membrorum academicorum, itidemque ad orationes pa- neg>^ricas aliasque solennitates occurrentes expresso Prorectoris nomine, pro more in plerisque Academiis recepto, expediantur. Quae autem non integram Academiam sed certam tantum Facultatcm respiciunt, illa sub nomine Decani cujusve Facultatis proponere fas esto.

Cap. III. De officio Prorectoris.

§. 1. Officium Prorectoris primum in hoc consistat, ut omnem im- pendat operam, quo gloria Dei, salusque Ecclesiae ante omnia et in Omnibus augeatur, Privilegia Academica ab Invictissimo Imperatore et Serenissimo Electore nostro Academiae huic indulta conserventur, et quaecunque his praejudicio esse possint, summo studio avertantur, quae vero ad augenda Corporis Academici et singularum Facultatum com- moda pertinent, deligenter promoveantur.

§. 2. Porro Statutorum Legumque academicarum curam habebit^ ut omnia haec sancte serventur, secundum illa res nostra literaria ad- ministretur, et civibus academicis in negotiis occurentibus jus inde red- datur.

§. 3. Ipsam vero Jurisdictionis administrationem quod attinet, Pro- rectori potestas esto, omnes causas civium academicorum audiendi et decidendi, et quidem si causa civilis sit, quae contra civem academicum

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mota, operam dabit, ut vel partes amicabili compositione ad concordianx reducat, vel si id obtinere nequeat, summarie causam cognoscat, et ad sententiam sine longiori litium anfractu properet, cum causae praes^rtim Studiosorum, utpote qui clericorum juribus gaudent, summariae sint, eaque propter sine strepitu forensi expediendae, ne occasione litium a studiis abstrahantur.

§. 4. Quod si causa gravioris momenti videatur, qualem in civilibus illam aestimamus, quae viginti Thaleros excedit, ante decisionem ne- gotium communicabit cum Decanis singularum Facultatum, prout postea de conventibus academicis pluribus statuetur.

§. 5. Praecipuum autem Prorectoris officium consistet in provida conservatione disciplinae academicae, quo poenarum formidine in viam reducantur Studiosi, qui in devia prolapsi. Quapropter omnes quos vel resciverit ipse, vel per denunciationem ad ipsum delati, excessus ex legum statutorumque praescripto vindicabit, et quidem ordine expresso.

§. 6. Primo excessus alicujus reum mox per Pedellum ad se vo- cabit, et quid veri subsit breviter percontabitur, quod si vel confitentem habeat reum vel suspectum deprehenderit ipsum, et factum poena dig- num viderit, Arrestum imponat, et quidem vel simplex tantum de non discedendo ex hoc loco ante causam finitam, vel arctius ad domum delinquentis restrictum, prout causae gravitas id desideraverit.

§. 7. Quod si delictum tale sit, cui vel major, quam carceris im- mineat poena, vel quod contra Serenissimi Electoris Edictum de Du- ellis commissum, mox convocet Decanos, et cum his, qua ratione deti- nendus sit delinquens, ineat consilium.

§. 8. Poenas vero nuUas solus irrogabit Prorector extra Concilium, nisi illa carcerem quatuor dierum non excesserit,

§. 9. Ratio autem in puniendis excessibus habenda vitae quoque huc usque vel bene vel male actae, et hujus intuitu vel asperior vel mitior infligenda poena, Consultum quoque existimamus, ut pro ratione circumstantiarum excessus filiorum Academiae nomine ad parentes ip- sorum perscribantur, quippe quorum severa increpatio filiis, qui plane degeneres non sunt, gravior esse solet, quam poena Carceris aut mulcta academica.

§. 10, Operam quoque dabit Prorector, ut quotquot huc se conferunt ad docendum vel discendum, omnesque exercitiorum Magistri, Matriculae academicae nomen inserant, et debitum Statutis nostris promittant ob- sequium. Quod si id facere detrectent, octiduum ipsis statuendum, quo vel discedant vel nomen inter cives academicos profiteantur.

§.11. Literas ad Academiam directas resignabit Prorector, illasque in Concilio, vel si res moram non ferat, per cistulam onmibus communi- cabit. Quod si vero Academiae nomine respondendum sit, conceptum responsionis, nisi res levioris momenti judicata fuerit, cum Ordinario et

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singülarum facultatum Decanis conimniiicabit, quod praecipue observ^abit» si quicquam ad Prlncipem vel Academiae Curatores referendöm*

§. 12. Pra molestia autem illa, quae ciüvis in adiiiiiiistratione Reg^i- miiiiö academici subeunda, honorariimi illud, quod in niatriculam ro cepti ofiFerre solent, Prorectori relhiquatur, ita tarnen, ut pro uno quovis inscripto 6 grosses Fisco Professortiiii solvat, quo lii peciilio quodam gaudeaut, unde qtiae Academiae nomine typis exscril)enda, vel alias in honestimi corporis Academiae usura hnpendenda, eapi possint, Mucltae vero inter Prafcssores aequaliter disinlniantur, Rationes autem accep- torum Proi"t!Ctor finito Prorectoratu intra 14 dies Successori et Concilio reddet.

Cap. IV. De Conventi!>us Academicis.

§. L Cum saepius occurrant negotia, ipiae ma^jori deliberatione opus habent, ut a solo Rectore expediri ueqneant, omnes vero Profes- sores ad haec convocare consultum non sit, ne ab ordinariis laboribus et Collegiis abstrahantm% Decanorum conventam ad baec ordinandura censemus^ ut bos ad se vocet Prorector, horuinque sententiam, quid facto opus Sit, exploret.

§. 2. In boe autem conventu cog-noscendum erit de omoibus causis civillbus, qiiae qaantitatem 20 Thaleronun excedunt, vel qiias ex levi- oribus etiam Prorector cum Decanis communicare voluerit. Et quod hie pronunciatum subsistat, salva tarnen appellatiooe, sive praevia cum Decanis conimunicatione pronunciaverit, ad Concib'ura Academieum. Quod si vero hoc appellationis beneticit» quis usus, et sentcntia prior in Concilio confirmata, hac acquiescatur sine ulteriori provocatione , nisi litis acstiraatin 50 Thaleros excesserit, ubi recepto in his ierris benefieio Leuterationiö adhuc uti permissum esto.

§. 3. Si delictum aliquod Prorectori denunciatum et hoe quidem ipsius Decanorumque arbitrio pocniam carceris octo diorum non excedat, sola inquisitio penes conventum Ordinarii et Decanorum erit; qua finita, res deferatur ad Concilimn, et ibidem eui j^oenae locus sit, statuatur.

§, 4. Cum vero poenae aeademicae moras non ferant, ideoque sive illas Prorector cum Decanis, sive Concilium Academicmn dictaverit, nullus appeilatiöni locus esto, nisi vel infamiae poena cop^uncta, vel corpus illa affligat, ubi defensionis novae benelicium per sententiam gravatis salvum erit.

§. 5. PoiTO cum nihil frequentius contingpat in Acad?miis, quam quod Studiosi criminis siisi>icioneni omnia constanter negiudo amoliri a se nitantiir, ad juramentum autem pur^atiouis mox rec irrere partim ob perjurii metuni periculosum, partim etiam, si honeste alias vixerunt, ignomiiiiosum , probe perpendendum Prorectori cum Dee^inis est, quis ille Sit, qui criminis reus postulatur, qua vitae consuetu* ine hus usque usus, quibusque suspicionibus sit gravatus, et an quiquam, quod remo-

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vendae snspicioni tiiiadanteniis sufficere possit, allegare valeat; quibns BedBlo perpensis arbitrium haiid diftieulter interponent» an absolvendus, an vero, iit coTiscientiani jiiiTJuraiKlo purget, conderanandus sit. Et ob banc causam iinllum Prurector admittat denuiiciaatein, nisi, qui pro- babiles facti conjecturas snppeditare possit.

g. Hoc qnoque eaveiidiim ftiit, quo incitamentis luxurlae occiir- ratiir, ne Oenopolis, Zythopolisqiie ultra 5 Thaleros bdcni studiosis lia- bentibus, aut mereatoribus ultra 24 Thaleros credentibus jurisdictione academka succurratur, aut arrestum ob hoc decernatur, nisi parentum, aut Curatonim mandato, aut Professoris unius alteriusve intercesaione se plus eredidisse probare possint.

Cap. V. De Concilio ve! Senatu Academico-

g. 1. Ad Concilium Aeademicum convoeandi sunt omnium Facul- tatum Prot'essores Ordinarii^ ad quod pariter comparebunt^ nisi gravi- oribus oecupationibus vel impedimentis distringantur, ubi tarnen alicui ex C'ollegiö partes suas conimittere tenebuntur, vel voto sno illa vice carebunt.

§. 2, Quod si res tanti sit momenti, quam Prorector cum coDsilio illorum, cfni praesentes sunt, se componere uon posse animad vertat, vel etiam }»raesentrs inter se di^sentiant, liberum ipsi erit abseniinra sen- tentiam per literas aut per Secretariura üniversitatis exqnirere, quod praecjpue in Kclegatione dictauda observabit, cpiam nunquam nisi üon- sultis etiam absentibus irrogabit.

§. t^- In ipso Concilio puncta resolvenda propruiat Prorector, pri- nioque omniiim senteniiam suam exponat. Ne autem ceteris Professo- ribus praeter expectationem quaedam propoisita dici possint, super qui- bns eontestini suffragium snum expriniere forte nou üeeat, Prorector per seheduLnn Couvt^ntuni Concilii intimabit, et in hac schedula singula instautis propositiouis membra pancis exponet, Quod si etiam unus et alter ex Profe.ssoribus qnicquam Benatus Aeademici deliberationi eom- mittendmii existimavent, hoc antea Prorectori exponat, quo ceteris pro- positionis menibns hoc adjici possit.

g. 4, Absoluta propositione et ad^jecto Proreetoris voto, reliqui or- dine snffragia sua exponant, et quidem libere, ita tarnen, ne affectibus indnlgeant, aut alterius Collegae sententiam perstringant, aut discordiis rixi8c[iie oecasionem suppc^ditent , sed placide jieragant onmia, et uon privatum alicujus comraoduni, sed totius Universitatis emolumentnm Intendant.

§, 5. Quod ü causa Senatui Academico proposita aliqnem ex Pro- l'Essoribus vel ex Commensalibus aut domesticis ipsins separatim cou- tingat, snlfragio se penitus abstineat, imo etiam si Ubertati votorum praesentiam suara obstarc aniraadverterit, ipse ex Senatu Academico Interim discedat. Nee Prorectorem ipsum hie exceptum volumus, qoi

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causas ad se suosque pertinentes Antecessoris sui cognitioni conimittat, quo hie eaBdein discedente Prorectore vel Decanorum conventui vel Senfttüi Aeademico proponal» et ex homm arbitrio senlentiam ferat.

§, Ck Conclusum Concilii suffragiis omniiim auditis tbrmabit Pro- rector, ma^iorem seciitus immerum, quod si sufl'rag'ia sint paria, ipsi Pro- rectori öententiam alteratram eli^endi licentia esto.

§, 7. Conclusa Ipsa deligenter notnbit Academiae Secretarius, Pro- rector autem operaiu dabit, ut omnia et singula Senatiis Decreta exe- cutioni mandeiitiir. Quod si vero itiipedimeiita Execudoiiis semet offe- rant, vel alia ciiiaedam ratio negotium difterri vel sententiam Concilii penitus mutari s^uadeat, iion snlius Prnreetnrfs arliitiio id fiat, sed in secjiienti Concilio propediem ad id convocaiido hoc deiiuo proponanir,

§. 8. 'UDUsijuisque Professorum sive Öenatomm Äcademicortim si- lentio tcgat omnia qime in Concilio peracta, donec publicata, praesertira 'vero qnae hi\ius vel illius Professoris sententia fuorit, si causa ad studiosos pertineat, niilli reterat, cum ex hac propalatiotie simultates inter Pro- fessores et Studiosos uon sine magno Academiae detrimento orjri ^oleant. Qui secus fecerit, durante Prorectoratii illo a Conventilnis Academieiss ipso facto Sit exclusus, nee Prorecror ipsum interea temporis ad Concilium vocabit.

Cap* VI. De Officio Ordinarii Facultatis Juridicae.

§. 1. Cum Ordinario Facultatis Juiidicae in aliis Acaderaiis cura incnmbat, nt non tantum suae Faeultatis, sed et totiiis ITniversitatis sahiö ii1>ique promoveatur, idcm qiioiine in nostra Academia Ordinaiio committendum censnimas, quo omnem operam impendat, ne Academia Hostra quicquam capiat detrtmenti, sed ejus con^modum omni ex parte promoveatur.

§. 2. Hunc in tinem Prorector in negotiis obAenieiitibus, si res all- cujus momenti sit, cum Ordinario commuiiicet, ejusque consjlium adhi- beat, eoque audito negotium ad Concilium Acndemieiun deferat

§. *^. Prorector quocfue cum Ordinario curam habcbit, ut omnium Facultatum Professores scdulo ac deligenter legant ac disputenl.

Cap. VIL De Officio Quaestoris.

§, 1. Quaestor Academiae omnem impendat operam, ut reditiis Universitatis non tantum conserventnr, sed et augeantnr et singulis Profeösoribus salaria (juovis trimcistri spatio sine niorii exsolvantur,

§. 2. Pecunia autem ad Fiscum Academiae pertinens, si quaestor bonis imraobilibus ad securitatem Academiae sufheieutibus instruetus non sit, in area xpiadam publica custodiatur, illaque serris binis clau- datui', ad quarum alteram clavem habeat Prorector, ad aiteram Quaestor, nee quicquam sine praescitu et consensu Prorectoris expendatun

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§. 3. Rationes quoque singulis annis Prorectori et senatui Acade- mico reddat, quod si dubium aliquod in dispungendis rationibus inter Academiam et Quaestorem remanserit, hoc ad Curatores Academiae referatur.

§. 4. Porro si Serenissimus Academiae instaurator praedia quae- .dam in Academiam contulerit, haec quoque ut bonum patremfamilias decet, cum consensu Academiae Prorectoris administrabit , et rationes administrationis stato tempore Universitati reddet.

§. 5. De officio autem hoc fideliter administrando Prorectori et Senatui academico jurisjurandi vinculo semet obstringät.

Cap. VIIL De Officio Secretarii Academiae.

§. 1. Secretarii officium praecipue consistit in conscribendis et con- servandis actis ad Academiam pertinentibus, ubi quam primum autori- tate Serenissimi Electoris publicus ad hoc destinatus fuerit locus, illic Acta ordine recondat, inque certas classes distribuat, quo tam illa quae ad jura et privilegia Academiae pertinent, quam quae jura partium liti- gantium respiciunt, facili negotio inveniri possint, in quem finem Cata- logus rerum ibi dispositarum conscribendus.

§. 2. Cum vero in negotiis academicis Prorectori subinde ad Pri- vilegia et Rescripta Electoralia recurrendum, frequentior autem Docu- mentorum originalium usus haec facile consumat, utile censemus, ut in certum quendam librum hoc fine compactum omnia tam privilegia, quam alia rescripta Electoralia cura Secretarii referantur, quem librum Prorector secum ad usus Academiae quotidianos reservet.

§. 3. Secretarius a Prorectore vocatus semper se praesentem sistat, commissa sibi fideliter expediat, omniaque quae coram Prorectore vel .in Conventu aut Concilio Professorum in deliberationem veniunt, summa silentii fide servet, et si quicquam ab aliis quod Academiae possit esse noxium observaverit, hoc Prorectori mox exponat, quo in tempore con- silium capiatur.

§. 4. Quae in conventu Decanorum, vel in Concilio Academico pro- posita et conclusa, diligenter protocoUo inseret, additis nominibus illorum, qui negotio praesentes fuerunt. Et si res gravioris momenti fuerit, aut ad salutem Academiae pertinuerit, de qua deliberatio instituenda, singu- lorum suffragia brevibus notabit, posteaque ut conclusa academica ex- pediantur, operam apud Prorectorem impendet.

§. 5. Sportulas justas exigere licebit Secretario , quarum dimidiam l)artem ipse, alteram Prorector capiat: Si tarnen Professor coram Senatu academico conventus fuerit, vel alium Academiae civem con venire ne- cessum habuerit, a Sportulis solvendis immunitate gaudeat. Studiosi vero delinquentes dimidiam partem receptarum Sportularum tantum praestabunt, alias itidem regulariter immunes erunt.

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Cap. IX, De Exereitiorura et Liiignarum Magistris,

§. 1. Cum Serenissimi Electoris Brandenburgici elemcntissinia Pro- vision e int er Acadeiiiiae privilepa relatura, t|Uod omnes, qui vel linguas exoticas doeent, vel in corporis oxercitiis jiiveiitiitem iiostnmi instiniimt, matriciilac academicae inserti esse debeant, opcram dabit Prorector, ne quisquam, qui lias artes hie proüteri eupii, Jiic toleretur, qui juris- dictioni academicac semet subducere aasit.

§. 2. Ipsi aiitem, qiii eirca haec exercitia oecuf»antur Magistri. sub tide juramenti promittant, se nolle Stodioso« praesertim Nobiles pei*sa- ttöionibiis eo indneere, quasi literanim stiidiis opus noii habrrent, si modo eqiios regcndi, amia(jtie tractandi , similiumve artium periiia in- strueti, quaiibiis eonsiliis multi a Stiidiis avoeantur, sed potius se ipsos admonere velle, nt liberalia studia conjungant, quo non Uintum bello, sed et paee Rempoblieam Jovare fiossint, cum et illi, qui railitiae opfram navantür, ranlto melius sibi consulant, si moralia, historiarum et mathe- ßeos studia perspecta habuerint, quam si armis equisque tantura adsneti sint. Operam quoque dabunt omnes, ne studiosis neque per se, nec^ue per familiam palam luxuriandi ansara suppetUtent, sed potius ad vitae morumque honestatem ommbus modis invitent,

§. 3, Qni piigillatoriara artem profitemur, diligenter eavemit, ne' seholares, diini gladiis exereentur, sc invicem ut hostes adoriannir, nee piigna illa, quae ad defensionciu eorporis discendam teiidere tau tum debeat, In cruentum desinat speetaeulum. Id quoque speeiatim caveant ne faciem vel oeulos iuvieem petaiit, de eetero autem in loeo illo glB diatorio modeste ac composite vivant, nee alter alterinn injuriis laeesBat

§. 4. Porro quoque omni studio in id enitetor rei athletieae Ma- gister, ut si simultateiä inter Studiosos oriri viderit, plerum<jue in apertam pugnam erupturas, ha^ omnibus raotlis eomponere satagat, ne ad ver- bera vel tnndeni ad Duella deveniatur, Quodsi videat se amlca per- suasione ad coneordiara illos dedueere non posse, Proreetori denunciet illieOj quo hie aliis Legum publiearuni remediis obicem majoribus turbis ponere valeat. Sin autem negligens in componenda dissensione et de- nunciatione Proreetori facienda fuerit Magister, ipse poenam sentiut eertissiraam.

§. 5. Si forte numerus illorum, qni athlethicam docent, auctus fuerit, quod uti Acaderaiis plerisque noxium, ita et bic loci non facile adniit- tendum, omnibus modis inlerdicimus, ne diversorum Magistrorum dis- cipuli in alterius conveniant palaestra, et invieem eongrediantar, sed quisque cum suin se exereeai Commilitonibus, <iUO simultates inter di- versorum Magistrorum discipulos, ex quibus duella plerumque nasci Bolent, eo magis evitentur.

§. 0. In aliis Exercitiis consensu Senatus Aeademici reeeptis modus servetur, ne his ipsis tempus studiis gravioribus subtrahatur» et quisque

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studioBomm secum perpendat, imigis animi quam corporis culturam futoris Ri^ipublicae usibus necessariam fore.

Cap. X. De PedeUo, ejusque Officio.

§, L Com Academia haec ministro publico indigeat, cujus opera in expodiendis Ulis, ijuae ad exprcitium .jurisdictionis pertiuent, utatur, eligendiis i\d hoc est homo latinae Unguae peritus, bene morauis, probiis ac hidiistrius, q\ü commissa Jsihi a Prorectore ftdeliter expedire, et ex- pedita eidem referre valeat.

§. 2. Praecipixe auteni silentii fldcm praestct, di^ iion propalandis illis, qiiae sibi eoramissa. Excessiis vc>ro stndfosoroin quotquot ipsi in- •notucrint, Prorectori deniiiieict, nee cum hia colhulat, aut vitia ipsonim, quae disciplinae academicae %inciüa laxant, retieeat, sed omnia in tem- pore Prorectori exponat, qno remedhim malr* immincnti parari possit,

§, 3, Pnrro inqnirat in illo.s qui ex stiidiosis hie cruninorantur, sed matriculae acadeinicae pracfinito tempore nomen dare detrectant, quo ad ofticium adigantur,

§. 4. 8i citatio Studiosi a Prorectore Pedello commissa sit, tideliter illam vel oretenus expediat, vcl pro re nata scriptam citationem ipsi citauflo inninnet, probe(]ne observct, qualem so gerat citatn^, quali- bnsqiie verbiH citationem excipiat, si enira qmcqnam ad contemptiim Magisfratns acadcmici prolatnm, hoc mox Prorectori referendum, *pio animadvcrti in maleferiatos possit.

§. 5. Tabnlae pnblicae nihil aftigat sine praescitu Pi'ore^jtoris, quod si qnidam ex Magistris vcl aliis Ordini Profcssorio non adscriptus affigi scheiluJam qiiandani cupiat, Decani illins FacuJtatis, ad quam re^ illa pertinet, consensiis pariter accedat.

§, 6, Si dispntationes, Programmata, orationes, aliaque intcr Cives Academicos distnlmenda, nnllani hie committat fraudem, aut excnuplaria vcl sibi servet, vel aliis vendat, sed ex praescripto cnjnsqnc Facultatis bona tidc illis oftcrat, qnos Catalogus ipsi hoc nomine exhibendu&i continet*

§. 7. Placuit autem, nt hujus genens exercitia acadcmica Professo- ribns non tantom, .sed et omnibus Regiminis, Camerae et Cotisistorü ConsiliariiSj Consulibus, Byndico, ut et Scabinatus Assessoribus, Eccleöi- aeqne Ministris ofFerantur.

§. s. Pro hoc labore ipso permissum stt singulis anni quadrantibus houorarium aliquod a civibii« academicis modeste peterc, quod ab om- nibus omnino smdlosis non tarn intuitu disputationum distribuendarum, quam propter molestiam, quam in citandis studtosis sine nllo pretio Bubke tenctur, ipsi jiracstandum,

Cap, XI De Studiosorum in matricnlam relationc.

§. 1. Quotquot literarum causa ad haue Academiam accedunt, intra deecm dies nomen apud Prorectorem profiteantur. quo Matriculae aca-

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deniicae maerantur, Quodsi diutius hie haeserint, et postea demum civiiim nostroriim niimero adscribi desideraveriiit, duplicatum pro in- scriptione pmestabunt hoiiorariani. 8i vero insupcr delicti ciijusdam, antequam Matriculae nomen iiisortamj reiis quis postnlatur et tiiuc de- mum ad fonmi Acadt-miae confugiat, non recipk'ndus est, nisi 10 Tha- leris Fisfo Professorum öolutis,

§. 2. Quanivis autem receptura in ]»lonsqiU:; Academiis sit, at nemo inter eives reeipiatur, iiisi qui solenid Jurejuraiido se legibus Statut i&quu aeademicis moreai gesturum promiötjrit; cum tarnen ansam perjuriis t'requentissimia hac ratioiie dari L'Xpent.*ntia proli dolor 1 obiquc testetur, et liinc ob tot diviiü uominis prophauaiiones. uon tautum pejeraiitibus aetenium inimineat supplicium, sed et Academiae ipsae gratia Dei ex- cidaut, etsuccessu studioi-um exoptatn destitoantur, consultum Academiae pariter et saloti aeteniae jovenum censuiuios, Jurejui-ando illoi-um con- scientias non onerare, scd promissione |in tidcni junimenti facta ac- quiescere.

§. 3. Pro^nittat ergo unuaquisque, qui inter cives nostros esse cupit: 1. se Academiae hujus Prorectori et Senatui obedientlam et reverentlam legitimo Magistratui debitam praestiturum; 2. se nihil contra Academiae hujuö statum ac dignitateoi improbe factunmi, scd ejus auetoritateui et emolumcntum, sive liic nianserit, öive discesseritj promotiirnm; 3. se omnem vindictam Magistratui academico eommissurum, et Edictuni Serenissimi Electoris Braiidenbnrgensis Anno 1G88^ uienBe Augnsto» contra pessimum DueUorum usum sahiberrime pronmlgatnm, omni studio observaturum; 4. se sincerae pietati, sobrietati ae modestiae operam seriü iiavaturum, aliisque Legibus^ statutisque Aeademicis morem gestu- rum, aut sin secus fecerit, poenam indictam öubitui*um; 5- se ex iraposito Arresto non discessurum nisl iinita causa, vel venia a Prorectore im- petrata.

§. 4. Cum autem, an cives nostri legibus aeademicis obseqnium praestent, et tempus ita impendant, ut rationem studioruni Deo, Parenii- l>usque reddere possint , scire mtihum referat, proficuum onuuno cense- mus, nt quaelibet Facultas special! matricula iitatur, cui noniina studio- 9orum, qui huic vel illi Facultati applicaverint animum, iiiserantni% quem in tinem Prorector ([Oilibet illnm qui nomen inter cives protitetur mouebit, nt exponat, cui studio operam navatui-ns, et Deeanom illius Facultatis pariter adeat, ibique nomen matriculae Facultatis inserat, et quo pacto Studiorum rationem inire debeat, conBÜium ab ipso petat, quod prae- cipue illis necessarium ductmus, qui ex Seliolis ad Acadmuam iiuper progressi. Quod si forte unus vel alter hnic morem gerere detrectet, nomina quovis mense Insciiptorum Pcdellus ad siiigularum Facultatum Deeanos deferat, quo bis exinde constet, quot suac Facultatia Studiosi advenerint,

§. 5. Singulis autem mensibus quaelibet Facultas conventuminstitnat.

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nomina studiosorum Albo facultatis insertorum percurrat, et alter ab altero Collegarum exquirat, an inter illos aliqui sint, qui nullas Lectiones frequentent, quorum si quos deprehenderint, illos ad se vocabit Decanus et de majori diligentia admonebit; Quod si mores non mutaverint, proximo mense hoc deferat Prorectori, quo in consessu Professorum negligentiae suae rationes reddat.

§. 6. Si inter Studiosos quidam occurant, qui vel ob aetatem, vel aliam causam superoribus Facultatibus animum applicare nondum valeant, horum nomina Collegii Philosophici Decanus consignata habebit, pari- terque singulis mensibus, uti jam dictum, in eorum studia inquiret.

§. 7. Si vero tandem aliqui fuerint, qui non studiorum, sed cor- poris exercitiis incumbendi gratia huc se accessisse praetendant, illi quidem a Prorectore monendi sedulo, ut tempus aliquod humanioribus studiis impendat, pariterque nomen apud Philosophicae Facultatis De- canum proflteantur. Sin autem nihilominus a proposito suo desistere nolint, Exercitiorum Magistri singulis mensibus a Prorectore vocandi et ab illis inquirendum, qua ratione hie vitam transigant illi, qui eorum informationi se commiserunt.

§. 8. Ritum depositionis, prout in aliis Academiis receptus est, ut- pote ex variis ineptis absurdisque gestibus, imo impiis non raro quae- stionibus constantem et hinc ingenuis adolescentibus indignum ab hac Academia merito removemus. Interea tamen finem ipsum quo prudens antiquitas ritiim illum induxit, retinemus, ut a Facultatis Philosophicae Decano adolescentes examinentur, de pietate, modestia, moribusque in- genuo juvene dignis admoneantur, de ratione studiorum feliciter ineunda consilium ipsis suppeditetur, et ita adhibito, si aetatis ratio hoc admiserit, vini salisque usu literis initientur, acceptoque hujus rei Testimonio di- mittantur. Illi etiam qui ex Scholis primum ad Academias se conferunt, a Prorectore non prius in matriculam recipiantur, nisi testimonio hoc sibi prospexerint.

§. 9. Honorarium pro Inscriptione solvendum constituimus Thalerum unum, et duodecim Grossos, ex quibus sex grossi Bibliothecae et Biblio- thecario, tres grossi Secretario et tres Pedello numerentur, ex Thalero autem residuo sex grossi referendi in Fiscum Professorum.

Cap. XII. De Legibus Academicis a Studiosis observandis.

§. 1. Unusquisque civium academicorum, cujuscunque Status, Deum rite colat et se non verbo tantum, sed opere Christianum esse ostendat, initiumque sapientiae in timore Dei quaerat.

§. 2. Hoc fine publico cultui divino se non subtrahant, sed illi cum •debita devotione intersint, et ab omnibus confabulationibus, ne alios in devotione turbent, semet abstineant, nee nisi finitis precibus ex templo discedant.

§. 3. Privatis etiam precibus magna cum devotione incumbant et a

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Deo Bpirifus isancti regrinion in vita et studiis suhinde expetant, probe perpendentes, si hoc ductore destituti, exitum smdioniiii se nimqaaai. ex voto impetratiiros, sed triistra tempus omne impensuros.

§. 4, Omnia (luoqiie studia in himc tinem dirigant, ut g^loriam divini Tioitunis, Reipublicae salutem et proximi comraodmn aliqnando promo- yere possfnt,

§. 5. In conversatiouc et moribus unusquisque talem na exhibeat, fit inodestia et vitae honestatc se oranibns comtnendet, nee alten pec- candi ansam praebeat, sed in hoc potius enitatur, ut si commilitonem in devia prolapsnm adverterit, hiine amice ad virtutis viam revocet, aut si pertinacem ejus iuiprobitatem observaverit, hoc vel Decano snae Facultatis vel Prorectori indieet , quo ad frugem ita reducatur, aut si desperata plane malitia, a corpore acadeniico ut putridum quoddain meiubrum removeatur.

§, 0. Post Deiini Serenissiuiumque Electorem Brandenburgensem^ Prorectori Senatuiqiie aeademico debitam exhibeant reverentiam, nee quenquam eorimi desjjicatui habeant, eed illoraui monita, tanquam a PmeeeptoribuB et Parcntibus [»rofecia venercntur.

§. 7, Hoc üne unusquisque intra deceni ab adventu dies nomen apud rroreetoreui protiteatur, et ut Albo Stndiosornm inferatur, petat; qui diutins hoc diötulerit, non aliter reeipiatur, nisi honorariuni, r|nod alias pro inscriptione boM moris est, duplicatum obtulerit.

§. 8. Citati ad Prorectoreni promte se sistantj nee alios, ut obsequiuni Magistratui aeadeiuieo deuegatuui eant, peri?uasionibnö inducant. nee Ministrum Acarteuiiae ad se missum injuria affieiant, sed quae ipsi a Pro- rectore comuiissa patienter audiaut, etsi iuiquc se vel delatos vel accu* satos existiuient, modeste hoc coram Proreetore exponant, nee huic pro* terve obloqiiantur, alioquin pro adtnissi gravitate poenas seutient.

§. 9. Si arrestam alicui a Proreetore indictum sive personae sive rebus, sancte hoc observet, nee sine venia diseedat, et si Edictu publica revocatus, vadimouium deseruerit, Relegationis poenam sustinebit.

§. 10. Quofl si qni8 res studiosorum apud se Arresto uexas sine consensu Prorectoris dhniserit, damnuni refiindat ipsi cujus desideria arrestum impositum, Senatuique acadeniico satistaciat.

§. 11. Nemo Studiosorum uumoro societur, <iui literaruui culturae vel etiam Exereitiis illis ad praet)arandum militem necessariis operain navare detreetat. Quem in linem unusriuisipie coram FacultatiB illius Decauo eui se maucipare voluit, raiiones Studiorura singuHs mensibus reddere non recuset. Quod si tempus otio consumat, vel rebus ludieris Studioso indignis oeeupetur, in iiatriaui remittatur,

§,12. A clamoribus noctuniis diurnisque et grassationibus unus- quisfjue se abstineat, sub poena carceris durioris; quod si hac poena ad frugem reduci ueqiieat, ab Academia removeatur.

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§. 13. Nemo fenestras aat januas ciiiuiu aliorümque infringat, sive saxis aliisqiie teUs petulanter petat^ sub paena carceris; si vero ex propo&ito hoc faetom, relei^rationis poenam suHtinebit.

§, 14. Nt^mo sclopetum cnjuscunque generis iutra moenia civitÄtis explodat, iiec volatiles ignis, qiios Raciuetas vocant, iiitra urhem aot in suhurbiis emittat, s^b poena gravissiiiii Carceris, aut etiani, si inalitia Sit in comperto, Relegationis,

§. 15. Ad nuptias nemo accedat utsi invitatus, qnod si niliilomiiius semet ingesserit, et per laseiviam et petuiaiitiam alüs inolestus fiierit, carceri ad octiduura mancipetur.

§. 10. Nemo se lavacro Salae committat, ob tiistissimos casus, qui plerumque hac occasione coniing'unt. Qui legem liaiic iieglexerlt, per octidoura Carcerem .sustiriebit.

§. 17, Bacchanalia peiiitus siiit iiiterdicta, quorsiim eiiam referimus, qui larvati inccdunt, vel traliae beneficio suh variis liominum foniiis ])er Civitateui vehuntiir; qui hoc neglexenut, careere ad octiduum puiiiantur.

§. 18. Caveat unusquisque, iie seditionem inter studiosos excitet, eosve sine permissu Prorectoris ad con%'entiis convocet, &ub poena car- ceris, vel etiani Keiegationis.

§. 19, Si Studiosi forte sna Interesse credant, ut nomine omuium quicquam deferatur ad Magistratura Acaderaicura, non agniine facto se couferant ad Prorectorem, sed onum et alterum, non tarnen plnrcis quam quatuor, ex sno numero ad eum mittant, qui desideria oinniuui modeste exponant,

§. 20. A faii\osls lihelüs aliisqne Satyricis scriptis, mque aliennm injuriam tendentibus canuinibus et cantilenis semet ]»enitus alistineant; et si qui» talia foitü iuvenerit, mox igni couimittat, nee injuriam ulti'rius spargat, alioquin invcr-tor aeque ut auctor Relegationeni sustineV)it, eui infamia quocjue, si libell is re vera famosus fuerit, conjuugatur.

§,21. Nemo in alienos hortos ac vineas se conferat fnvito Domino, ponia, uvas similesve fruetus inde petiturns, qui fecerit, carceru pmiiatur.

g. 22. Viuiim aut cerevisia in tabernis aliisqne locis tempore hyberno ultra uonam, aestivo ultra decimam lioram ne praebeatur, ultra qimm horam nee tabernae nee aedes, quas inhabitant, alieui patebunt,

§. 23. Vigilcö uocturnos nemo iiyuria afticiat, multo minus pro- vocetj iüisve in oflieio öuo eonstitutis resistat, suli |>oena gravissima.

§. 24. Nemo illa, quae tabulae piiblicae aftiguntur, refigat; quod si in Relegationibus et Citationi}>Uö poblicis id fecerit, relegabitur.

§. 25. Qui earceri mancipandus, Prorectori non reslstat, nee in ipso Carcere vociferando aut immodeste se gerendo malltiam augeat, sub poena relegationis; imo nee alios in Carcerem secnm ducat, et compo- tatlones ibi instituat, sed ubique Prorectoris arbitrio semet submittat.

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§. i^f. Ab Academia discessonis non clam se proripiat, sed Pro* r^ctori saae^iae Facaltatis Profeseoribus debitas agendo gratias vale- dieat, et vel ab ipso Piy^rectore nomine Academiae vel a Facnltate sna fttndioram mornmqae testimoniom petat, cai CoUegia, qnibns interfuit, inneranrar. qao fidem Parentibns, Patronis^iue facere possit, qua ratione teinpnn in Academia transactnm«

§. 27. Qni aere alieno contracto clam discesserit, etiamsi arresto constrictus non fuerit, desiderantibas hoc Creditoribus Edicto revocabitur. Oeno[ioli.s antem, Zythopolisqae aliis4:|ae intemperantiae snbsidia prae- bentibii.s, si snmma crediti qainqae thaleros excesserit, non sacx^arratur.

Com modo dicta Statuta Xobis ab Academiae Xostrae Cnratoribns exposita snnt, et in Consilio nostro secretiori super iis solide deliberatum nihil quod Deo, Ecclesiae et Saluti publicae adversetur, in illis obser- vatnm fuit. Deliberato itaque animo et ex certa scientia approbamns eadem et conftrmamus, illisque plenum Xostrarum Constitutionum robur ac publicarum Legum vim concedimus. Omnes enim Professorio mnnere fnngentes, optimarum rerum Studiosi et Academiae seu Universitatis hu jus cives actiones suas iis conforment et nihil temere in ea committant. Salvo tamen jure nostro et potestate haec comgendi, emendandi, au- gendi, minuendi, prout Salus Academiae hoc desiderabit.

In hiijus rei genuinam tidem publico huic contirmationis Diplomati manu Nostra subscripsimus, et Nostro Majestatis Sigillo mimire jusaimns. Dabantur ex Arce Xostra, Coloniae ad Suevum, die Imo Julii, Anno Christi, Millesimo Sexcentesimo Xonagesimo quarto.

Fridericus Elector.

E. V, Danckelmann.

2. Statuta Facoltatii Theologicae in üniversitate Frideridana.

Nos Fridericus Tertius, Dei gratia Marchio Brandenburgensis , S. K. I. Archi-Camerarius et Princeps Elector, Prussiae, Magdeburg!, Cli- viae, Jnliae, Montium, Stetini, Pomoraniae, Cassubiorum, Vandalorumque, nee non in Silesia, Crosnae et Schwibusae Dux, Burggravius Norim- berfcensis, Princeps Halherstadii, Mindae et Caminae, Comes de Hohen- Züllern, Marcae et Ravenshergi, Dominus in Ravenstein, Lauenburg et Butan etc. Notum omnibus, quorum hoc scire interest, facimus, Collegii Theologici in Academia nostra Halensi Professores statuta haec Nobis Innnillime obtulisse, et, ut confirmemus ista, submisse nos rogasse, quae concoptis ver>)i8 ita se habent: Quandoquidem dicta Facultas Theologica niiiil aliud est, cpiam Collegium eorum, (jui rebus divinis e Sacra Scrip- tura pure docendis, publica authoritate praefecti sunt, ut ad ministerium vcrbi dignc obeundum necessaria doctrina et experientia imbuantujr ac j>rneparentur homines, causaeque ecclesiasticae secundum meutern Pro- pheticae (^t Apostolicae disciplinae sancte, prudenter et scite dijudicentur: ante omnia nieniinisse decet, quod huic ofllcio destinati, potissimum ad

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Boctores illos referendi sint, qiios cum aliis Apo&tolis, aliis Frophetis, aliis Evang:elistis. aliis Paötoribiis a Domino dari, Aposlolus tradit Eph, IV, 11, tauqiiam Schnlam ecolesiastienm regentes, ut eincera doctrina dng* niatiira et verae iiuerpretationes in eceleda floreant atqiie rfitineantur, qiiae ut primiiin ipsius muneris apostolici pars fuit, ita deinceps speci- atim a nonniillis adrainistrata est.

L Itaqae ad ejusmodi functionem admovendi solidte expendaiit^ qiiod ipse Christus se raittere affirmet Sapientes Mattli. XXIIi, 34. ncMjne adeo minus vocatio divina hisee necfissaria sit, (luam Pastorihus; prae- sertim cum ipsi instrumenta esse debeant, per qiiae ftlius Dei sedens ad dextraui aeterui Patris, et guhernaus Ministerium, Spiritum Bapientiae in alios eJfuudat, suamquc ecclesiam a corruptelis praestet integram, Quod quoniam opus plane divinum est, nemo hujusmodi provineiam temere aftcctet; adepti vero et sibi et auditoribiis comniendatissimum teneant dictum Angustini de doctrina Christ, L. 2. c. 7., quod in lantiini videant, in quantum moriautur huic seculo, in quantum autem hnic vi- vant, non videant: meditationumque et actionum suarum fnndamentiini, quod in vera et viva ag^nitione fidci juxta scripiuram situm unice et fideliter adhibeant ac custodiant, apud animuni suum explorent assiduo donum Dei atque exsuseitent precibus ardentissimis, ceu Paulus Timo- theo prnecipit 2, Tim. I, 0, nam primaria muneris hujus soUicitudo illa est, ut, habentes thesaurum in testaceis vasculis, lumen cognitionis glo- riae Dei in facie Jesu Christi, quod praebendum aliis, ne splendorem in suis ipeorum docentiiim cordibus amittere patiantnr, verum quoti- diana cnra ex verbo Dei vivide conservent, atque adaugeant et Domiui Sjuritus benelicio retecta facie gloriam Dom in i, ut in specuJo intuentes, in eandem imaginem transfomientur ex gloria in gloriam, 2. Coriuth. IV,, fi. 7. Cap. III. j 15. atqiie hoc pacto reapse in omnibns honorem Dei et Domini sui Jesu Christi prociirent , servientes ipso Spiritu suo in Evan- gelio Dei, Rom. I., 9, operantesque Evangelio Dei, ut oblatio discentium fiat accepta, sanctiticata per Spiriium sanctum, Cap. 15, 16, In hoc, in- quit Christus, glnrificabitur Pater mens coelestis, nt copiosuni fruetum feratis, et eritis mei diseipuli, Job, XV,, 8,

IL Cum auteni exequendi ipsios oftieii propria sit cura, docere et tneri puram Evangelii doctrinam, agnoscenda hoc nomine alia niilla est, quam qnae traditur in libris propheticis et aposfolicis; cum <juibus congruunt Symbola, Apostolicum, Nicaenum et Athanasianum, item Con- fessio Ao. 1530 Imperatori Carolo Vto Augustae exhibita, aliique Libri Symbolici verbo divino et Scripturae sacrae conformes, ac Electorali autoritate in Ducatu Magdeburgieo et aliis Serenitatis Suae Electoralis ditionibus recepti; Haue videlicet doctrinam Professores hujns Acade- miae in Theologicii faeultate servabunt et solicite sequenlur, cave- bnntque omnino, ne sententias vel opiniones cum Scripturis sacris, cum Symbolis et Confessionibns reeeptis pugnantes, aut semina ejusmodi per

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ptmses periculosas spargant vel defendant: potias en'ores quosHbet doctrinae Evangelicae adversantes, eorumque patronos ac propugiiatorea ex verbo Dei arguant, ut »olidiä argiimentis atque ad objectionis dis- sentieiUiam rospoiisionibus, modeste tarnen et cum maiisuetiidine Theo- logis digna, observato simul diöcnmine inter seiiteiitias publicas et opinfoiies privatas, contutent. Quandu vero jpsi Apostoli lüliii Ecclesiae magis necessarium duxeruut, quam Tinitatem Spiritus, vinculum pacid, servandam, Eph. lY., :i, linnc tit siucere fovennt CuUegae atque inter se custodiant, omni amiitantur mentis studio, senuone et opere, 1. Cor. IL, 10. Eaudem concordiam m doeendo hac etiam ratione obsen^ent, ut unaninii cura Auditorihus tauquaui ftliis suis eoiisolant paterne ac prospiciant, et j^ropterea iueuntilnis singulis anuoruui t?eiuestribus inter ge eolloquio eaui in rem liabito Constituante quid publice et privatim quilibet traditunis sit, ut omnibus siudiosoruui conditionibus ac desiderlis statisflat. Quorum rationeni ut eo digiiius hal>ere possiut, opus oiunino est, ut ipsi Professores notitiam exquisitaoi illorum, qui Theologiae studiis sunt dicati, etiam atqne etiam sibi concilieut Quem in ünem nou modo singulis auni quadraiitibns a Prorectore Maguitico petent, ut superioribus uiensibus recens in Aendeuiiaui (nomen Theologiae qni de- derunt, seu Pliilosopliiae ad usum Ecelesiae futorum pertiuenti) con- scriptam sericm comnitiuicet, eandenique in peculiarem librum consig- nabiint, verum t'tiani siugiilarum septimannrum die eerto lioram salutari buie negotio iiiqiendent, ut studiosorum profectus in doetrin:» et vita cxplorent solieite, id, quod ita instituatnr, numero pro mnltttudinjfi ratione distributo, ut singulis anni quadrantibus finitia nemo non com- paruerit. (^uod si frequeiitia acereverit ita, ut liora nna pariun sufticiat, I>lures tribueut iustituto tarn necessario. Conditio antem exjjloratorum riuoad mores et studia liljro cuidam in rei memonam tideliter inseretur. Qni vero serael iterumque citati se sistere detreetarint , eorum ootnina libro, de eruditione et morilms sfudiostirum agenti, cum mentione repu- diati istins obsequii tradantur, iice minus tarnen hl, exactn quadrante, iterimi una enm caeteris citentur moneanturque: sin pertinaces nianse- rint, notitia rei literis publicii? deferatur ad parentes vel cognatos vel patriae magistratam.

111. Exploratio isthaec prima vice versetnr circa omnia, in Scholis etiam, vel aliis Academiis tractata, idque agat sedulo, ut intelligat qui- vis, certnm finem atque usum in omnibus speetaudum esse. Tum vero explorantes prudenter indagent vires ingeniorum, scopum praefixum, subsidia vivendi, ut ex omnibus circiimstantiis, quid cuilibet quam maxime commendanduni dextre judieare possint. Ante omnia eo semper oculum intendaut, ut regula illa adhibeatur apostoliea, 1, Cor. VUI., 2. 'i., Si quis silii videtur aliquid scire, noudiim quiequam novit, sicut oportet nosse; sed si quis diligit Deuni, hie est eoguitus ab eo: ex qua discat Juventus eognitiouem quamcunque theologicam censeri ex interna

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dilectionis erga Deum praxi, quae ex fide in Christum proficiscitnr, at- que hiiic oriunda humüitate. Cujiismodi notitia practica ut ex ipsa Serititiirarum Bolida et saneta meditatione iiascitiir, ita ad Imnc frtiettLEi mctliodum stiidioritai dirigant, ut primum lila, quae ad eum consequen- dum suiimie necessaria sunt, Ecciesiae bono tractantur, reliquis tantisper reservatis; atque adeo tpiae mag^is necessaria sunt, minus necessarüs, quamvis utilibus, praeferantur. Jta obtiiiehunt docentes, ut ne data Consilia auditores gemitibus aliquando prosequantur, uti aliosquin saepe fit» si aoctores Uli fuerint, ut tempus impenderetur minus ad aediflca- tionem facieniibus.

IV. Itaque cum Scripturae ipsius tractatio fuudamentum sit totius Theolog^ae Theticae, Polemicae, Practicae, instrmoenta ad Studium exe- geficum pertinentia a discii>linarum linguaruDique Doctorlbus petenda, h ;i 1 1 i to ei r cumstan tia r u u i p e nes u n um q u eniq u e r e s p e c t u , c o nmi en d e n t ur, Tlieologl autem in id sedulo t?t diligentiösime incmubant, ut auditores in Theticis;, Exegeticis Practicis atque Poleinieiö fideli instruant manuduc- tione, qua nitentes extra Academiam deinceps sibi ipsi coiisulerc poösinl. Quae igitor ad manuductionein ejusmodi necessaria nondum fuerint, ab iis temperent prudenter Professores, omnibus diebus memnres, quam carum sit tempus Äcademicum auditoribus parcissiuie dispensandum. In Theticis et Catecheticis analogia ödei omni opere monstretm*, sempcrque aperiatur simul via vivida ad praxin: in probandis et conlimiandis conclusionibus dicta Scripturae ostendantur apertissima, ut praestantiora in promptu sint; primariuni vero quoddam in Locis singulis sie adhibe- atur, ut ex fundamentali ejus analysi tlieses specialiores deducantur, quam ännissime et quidem demonstratione syllogistica, nee non excep- tiones obviae resolvantur, Praecipuc autem ubivis instituatur adhor- tatio. ut unctionem Spiritus saneti circa quamcunque veritatem quilibet a Deo exoret, obsignationem illam et testimonium internum, 2. Cor, L, 22. 23* t quo munitus in agone tentationum atque mortis absque haesi- tatione sciat, in quem et quid credat ac doceat unusquisque. Hujus- modi enim tractationt^m seeundum onines partes observatam, raerito claveui dixerimiiÄ et Practicae et Polemicae Theologiae, si studio Exe- getieo digne corroboretur. Et hoc quidem ita instituetur a docentibus, nt commonstrent auditonbus fidelissirae, qua methodo integer Liber Biblicus, scriptum Prophetieuni, Epistolicnm, Historicum tractandum, scopus Spiritus saneti indagandus, demonstratio ejusdem observanda, sensus eujusque loci ex contextn solide scmtandus, atque hinc Porismata theoretiea et practica derivanda sint Hujusmodi Colleginm exegeticum in peculiarem librnm Bibücum necesse est singuli ut audiverint studiosi, [ut ex isto specimine et exereitio verara scriptnirae tractationem in omne * tempus excrcendum baunant. Cum vero Collegia Biblica super loca difticiliora, quae haberi solentt ilJud ipsum non satis praestare possin t, utpote, quae circa Pbilologica potius et Polemica versantur, haec non

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tam qnibusvis obtriidantiir, quam provectioribus, et in fundamentali illo studio exercitatis commendeinur et trndantur. Idem sieiitiendiim de Polemicis ad quoriini tractätirjneiu , qui admitti eupiimt aut cxcitandi 8unt, moneri prius debebitnt, \ii non nisi vero ac vivo fidei et charitAtis fundainento instmcti aecedaiit, iit odiiim adversus adversarios et pruri- ^jiera eontradiceiidi serio dete^t^'ntur, seqiieDtes oudam in scripturis veritatem. Atque baec ut eo rectius spectetiir, primiira Status contro- versiae tidelissimc absqiic studio partivmi eniicleetur, tum argruraeuta autitheseos secundum omnem valorem suum monstreotiir, quidqiie cum Scriptlira magis minusve eonveniat, demoiistretor beneticio Exegeseos et Loirkae; nee nejsrligenda dxgißnft teniiiin>rinu e€)miuunium, qui in Metaphysicis traduntur, quorum usus in tractione controversiarum inter eniditos pro ratione teniporuiii et adversarionnii negligi ne(juaf|itani potestr Argmneiita vero Theseos ortliodoxae iioii minus ab adversarionim exceptionibus accurate et solide sunt vindicanda^ ostenso simul contro- versianim monieuto. Moneatur cpioque si quid uon tota eeclesia. scd ali<pii tauium in eeelesia statuant; eeterum ad raodestiam et raansuetu- dinem saepiuscule addatur cohortatio, Zelus autem in doctrina de justiticatione fidei et satisfactione Christi aliisque partihus doctrinae cognitae necessariis ad integritateiu fidei et aeditlcationoni membrorum ec<!lesiae quam maxime eommendetur Nee praetermittenda Collegia in Antiquitates eeclesiastjcas ab aliqiio Professorum habeiula, ut con- sensus veteris ecelesiae cum doctriua nostra hodierna, notiiia haeresium et certaminum inter orthodoxos et heterodoxos, acta synodorum, c|Uaeque ad ritus et regimen ecclesiasticura pertinent, cum exemplis prudentiae et virtuttim Christianarum suppetant, multaque ad ipsam Exegesin ne- cessaria.

V. Collegia practica, Homiletica, Casuistica, non minus fundamento Scripturae exegetico nitantur, quam Dogmatica, In practicis praeter caetera usus discriminis inter Legem et Evangelium ex Scripturis commonstretur, et quomodo priucipium omni um actiontim et virtutum Sit fides per charitatem efticax, atriue ideo sanctiücatio seu renovatio ex justificatiooe non tautum ordine doctrinae, sed ipso quoque experi- mento spirituali penes hominem fluat. Propterea et discrimen statuum doceatur, uaturae corruptae, quoad securitatera et liypocrisln et gratiae, quoad legaüs comrainationis et eoactionis tentationes, et rationem verc evangelicam: idque ex loeis Scripturae clarissimls sie explic^tur, ut practica exploratio apud animum ex ipso verbi Dei ductu institui possit. Eodem modo rerum agendarum fugiendarumque ipsiusque conseientiae doMi^ttala circa res etiam indiflerentes, ex justilieationis et renovationis praxi exponatur juxta Seripturam, ut assuescaut animi sese explorare ex vivo ßacrarum literarum tramite; quetn iu fiucm, ut in dogmaticis examinatoria, ita hic exploratoria Collegia de praxi propriae experientiae circa doctrinae partes singulas trequentari possunt. Similiter in casuali

Theologia doctrinara de conscientia, in ipsa experientia fundatam re- quirant Professores, semperqne ineulcent, ijuanto periculo obnoxia sit quaevis perspieauia in judicando^ bi abscjue charitatis et humiiitatis, ex tentationibus oriiiiidat!, exercitio circa res tot circumstantiis involutas applicatio fiat, Homiletica denique non primo sed posteriori loco habe- antur, siipponentia notitiani rerum dogrmatiearum et practiciiriim, qoanim coram populo propoueiidarum ratio et selectio in locis singulis theologicis distincte cum terminis convenientibus comniuniceiur primum, et tum disponendi niethodiis ex coniexmnra et rerum visceribus petenda osten- datnr, tandemqiie reliqna praecepta ad elaborandum et eloquendum speetantia.

VI. In Leclionibiis publicis non tractentui* rariora, et qtiae paucis prosunt, sed quae faeiunt ad erudiendos et aeditieandos complures. Pri- vatim diversis anditorum generibus &e aceomodent Professores, nee tarn mimerum Auditonini quaerani, quam hoc intendant unanimiter, nt omni ex parte iis cousulatur. Quam ob causam dissuadebunt aliquibus, quae ipsis uoudiim eonimoda perspexerint. Privata CoUegia intra srmeEtre spatium absolvantur plerumt|ue uti et publica, nee faciJe in annum alterum extendanttir, ne Studiosi uondum completa cogantur reiin(|uere. Ob soJvendi pretiä defeetum Collegiis privatis neminem excludant, qnod ut a didoribus aecipitur, ita egenis remittiturj jure ac meritn. In dis* putationibus, quaram exereitationee reete institutae bonis fructibus non debtituuntur, diligenter et serio admonifi sint Opponentes, ne immeraores sint Augustiniani ilbus de Doctr. Christ. Lib. 11 c, d\. Dispotationis disciplina ad omnia genera quaestioiium, quae in literis sauctis sunt penetranda et disöolvenda, pUirimum valet, (tantura ibi cavenda et libido rixandi, et puerilis quaedam ostentatio decipiendi adversarium) nee Philosophicis subtUitatibus aut argutiis, quae steriles sint aut otiosae, suo relinquendis loco^ tempus consumant, sed solummodo afferant realia de rebus sacris credendis vel repudiandis, agendis vel fugiendis, ut Re- spondens atque Praeses Disputationis spatium nauciscantur de necessariis utilibusque argumeutis juvcntutem informandi. Non tarnen negügatur sobrius ac genuinus usus Pbilosophiae in Theologia, ad distinctiorem cognltionem et veri a falso discreiionem: quam Status Eeelesiae tot sectis ac eertaniinibus exortis expostulat, Quoeirca ad confirmandos Articulos Cbristianae Üdei, <|ui pure dieuntur, probationes haud aliunde quam ex scriptura sacra adhibeantur, cujus quae dicta et testimonia a vero et proprio sensu ab aliquibus sint detorta, haec Praeses juxta fidei regalam et geuuina interpretandi praecepta vindicet ab erroribus et tideliter et brevitcrj nec|uc ig permittat, ut disputantes extra vcritatis charitatißve limites verba ultro citroque serant, verum omni gra%itate eonstanter ipse utens, commendet semper monitum Jacobi IIL, Kl., Quis sapiens et scientia praeditus inter vos? demoustret ex bona eonversatioue Opera sua cum mansuetudine sapientiae. Quod si invidiam amaram

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habetis et irritatinnem in corde vestro, ne gloriamini et ne mendaces estote adversüö veritatera, Non est ista sainenthi stiperne descendens, eed terrena, animalis, dnemoniaca, ubi eiüm iiividia est et rixa, ibi tumoltiiatio et omne opus pravum etc.

YII. Quoniam universa Theolog^a ad praxin tendit, in Lectionibu^ et Collegiis deeet ex matenis qiiibusvis eam dis€ere, et paraenesibua subinde aiiimoö eiere ad ipsam excoleiidam. Quo pertinet observatio üla primo loco habenda semper atQiie inciilcanda, quod Studium Theo- log-iae non sit siiicerum atque intenlioni divinae naturaeque habitus Thcologiae conforme, quod fiat ab houiine, qtii dt^stituatur luce Spiritus Sancti et Sapientiae, non introeuutis in iuiimam malitiosara, nee habi- tantis in eorpore peccatis obnoxio. Quamobrein satis distincte a Pro- fessoribuö crebro moneatur, nequaquam sufficere ad praxin Theologicam cuUuin elegantiae et lionestatis in moribus, abstinentiamque a mani- festiö criminibus luxuriei et simultatum; sed reqniri tantopere a Christo praeceptam abnegationem (amoris honorisque proprii, utilitatis et volup- tatis, ipsoruraque studiornm, quatenus eo feruntur) quae ex vera animi conversione proiieiscatur, eundeniqoe charitatis erga Deum atque homines affectum ex vcrbo capiendiim, quem PropSietae et Apostoli prae se feinint ac eommendant, tanqnam mortis Cliristi et resurrectionis fnictnm; quem qui non sequantiir et precibns et omni Opera, esse indignos titulo sacro- sanctae Tbeologiae studiosorum. Neque hoc tantummodo verbis sed et opere testatum apud animos relinqaant Doctores, multoque magis am- plectantur et foveant illos, qui Teritatera practicam sectantur, quam alios taraetsi opibus et ingenio eximios, neque hos, vertun illris. si tamen ad docendura, ae saeri mimeris partes obeundas doeti aptique fuerint, testimonio ac commendatione dignos judieent. Ita enim sperare licet, ut auctorltate i^jusmodi graviore magis niagisque in viam se reduci patiantur, qui alias praxin theologieam niinutii em^avennt; praesertim si accedat hoc quoque, ut vetent quenquaiu in döeentimu auctoritate ac- quiescere, sed identidem praejudicium humanae auctoritatis in docendo ex cordibus evellere satagant, C brist umque unicum proiiuncient Magis- trum^ ad quem ducere sit ipsoruni officium.

Vm. Atque ut, una manu quod aedifieatur, ne subruatur altera, etiam atque etiam vehementer viderint Theologi, ne quid scandali ex ipsorum usu quotidiano capiatur aiit desideretur in vita. Meminerint tot Corycaeorum ocaloä in se conversoe privatim et publice, quod Stu- diosi adsint, qui cupiant legere in ipso vulni et gestibus, quod verbis doceantur; contra vel leviora eiTata Profcssorum haerere in animis pejoriun turpissirao exemplo, meliorum autem lastidio non desituro: eon- Btantem vero sancte vivendi tenorem, ex quo appareat, magistros mundo esse crucifixos cum Christo, id efticere, ot doctrina efficatiam suam potenter exserat. Quo si accesserit quotidianarum preeum verue ut Professores conatus suos et discipulorum sanctimoniae atque

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ditionis successuniy attjiie hi tanquara auditores docentium labores ima cum suis coelesti patri in Spiritu et vcritate commendent (id (luod cum fanlius dicatiir <tuara praestetnr, admonitionibus erebris Apostolorimi more iirgeiidam vM) iion poterunt non fruetus consequi in de uberrimi, Deniqiie CoUe^ae inter se causam dissensionis omnem evitent, tit supra monitum; quod eo certius qiioque praestabiint, si monitum Constantini Imperatoris Episeopis a ConeiJio Nicaeno dißeedentibus datum, Eusebius de vita Con&tantiiii Lib. III. c. 21., oböervent; No invideant, si qiiis Sapientiae laude in docendo fiorere videatur^ sed unhiscujnBque virtntem eoraraiine bonum es.se, existiment^ neve ii, qni praestantiores liabeantur, snpra tenufores se efferant; Dei enim esse de yera eitjnsque virtiite ac sapic ntia judicare.

IX. Decanus Faeultatis Theologicae singiilis semestrüms CoUegarum buffragiis confetituatfir, et eo quidem ordine, quo autoritate publica con- stituti, et sie in Collegium rceepti sunt, qoisqne alteri in Decanatu siie- eedat Hie Sigrillum Faeultatis reeipiat custodiendum una euiu sex libris, (pioriim primo statuta Collegii et nomina Collegariiui, uti et eoriim, qui honoribiis Doctonim, Licentiatonim vel Candidatorum insi^iti sunt, Seeundo nomina Stndiosnnint singulis anni tjUäulrantibus eonsig-nata, Tertio Profeetus Htudiosorum in doctiina et vita, ut ex eo testimonia fonuari possint. Quarto Consilia et Responsa, qoae Consulentibos reddentur; Quinto Disputationum aliornmciiie scriptoriim Theolog^ieonim in hae Aeademia prodenntiom Catalogus; Sexto indiees f)eeuniac ex pro- modonibus aliisque labnribus aeceptae, comprehendantur. Post novi Decani electionem intra decendiuni toti Collegio rationes reddentur de Omnibus, qnae snperiore sul> Deeanato in libris dietis consignata tuere.

X. Decanus oninia illa, quae haetenus factu necessaria eoniraeraorata sunt, tanquam Inspector et Direetor, non suo solius arbitrio, sed his ipsis statutis ei CoUegarum votis ac suffragiis nixus, observabit, et sab flnem Decanatus a Directore Seminarii Tlieologici exigct rationera de expensiö et profectibus alumnorumj quos explorabit enm Collegis, nequc non qaotqtiot in posterum mensa, quam eommunem dicunt, uti licebit. Quaeeunque ad officium Tbeologorum pertinent*, praesertim Leetiones, tarn publicac et hae quidem siugulis septiraanis quater, tarn privatae, ut sedulo et constanter habeantur, ineunte Decanatu j^rraviter et amiee CoHegas eomraonelaciat, item iit a singulis quoll bet seraestri ad minimum semel Disputatio solennis instituatur, et cura studiosorimi eonjunctis viribus geratnr digna. Literas Collegio inscrif^tas recipere et resignare est Decani, priusquam vero ad eas resj^ondeatiir, res cum CoUegis com- munieari et sollicite tractari debet. Res[>onsum ipsum conficiet Decanus. haud practermissis tarnen rationibus Collegarum, et antequara sigillo roboret, relegi et monere pro lubitu a singulis patiatur. Scripta in Theologicis edenda, quae non ad Cathedram ecclesiasticam pertinent tanquam Consistorio provinciali proprla, sub Censoram Collegii Theo-

logici Academici et pro re nata Consistorii etiam veniam oportet; quae ßi nomine totius Faciiltatls expetatur, accurate perliistreDtur a siiigulis, alioqiii censeantur a solo Decano. Testimoniuiu nulJi detui% nisi in con- siüam adhibitis Collegis, quibiis consentieiitibus, am salteiu justam dis- sentii*ndi causam non habontibiis, semi>er cxprimatur, vern subjc^eti con- ditio, nee Ulla reticeatur in fraudt'm Ecclesiae. Tempus ad deliberationes theologficas non eo die statuatur, quo fleri solet cxploratio studiosoruni, eed alio. Ad promotionem theologicam admittatur nemo» nisi in ofticio digno constJtutas aut literis systaticis suflidentibus de conferendo tali oftieio iu8tructus, et doctiinae ae vitae nomine proTiatus. Qoocirca meminerint Professores, quod Privilegia Caesarea ipsorum conscientias hac in parte oneratas velint. Candidati specfmina edant primum in examine praeliminari seii tentaniine de praecipuls cai)itibus doetrinae christianae juxta seriptiiraw et libros symbolicos, tum in Leetionibiis cursoriis duabus supra lucuni BibMcum aut aliam materiam j^ravem Theologieara seeundom 8eri])tura,s post in dispntatione publica linris antemeridianis et ponieridianis habenda, tanqunm Respondentes, cuju& unusqoisque sit ipse Anton Quam tarnen anteeedat Examen alterum, quo quae ad pleniorem Exegeseos, Controversiarnm, Historiae eccle- siasticae caeterarumf|ue rerum Theolog'iearum notitiani pertinent, ex- plorabuntur Pro Praesidio lieebit sumere K* Imjjeriales, et pro Examine totidein cui<pte examinantiiim solvendos. Praesidium Disputationis in- auguraliö suscipiet Decanus, idemqne Programma eonficiet, in quo Tita Candidati recenseatur, pro quo et imniatrieulati<me qiiatuor Imperiales ei solvantur, praeter id, quod Typograplio del>etur. Ipse vero Can- didatus anteqnam admittalur ad speeimina publice edenda sequenti juramento sanete obstrin^atur, necesse est; EgoN. joro, quod doctriuara in seriptis Propbetarum et Apostolorum, symbolo Apostolieo, Nieaeno, Allianasiano, et Confessione Imperatori Carolo Quinto Anno 1530 Au^ustae exJiibita, eompreheiisam, sineere tueri et doeere, vitam Cbristiani et Theologi nomine dignam gerere, tidelitatem snbditorum Electoralis Do- mus Brandenburgicae eustodire, salutem Academia hnjus Fridericianae et speciatim Faeultatis Theologicae data occasione juvare nee fraudem eontra liaec asserta fovere velim, Sic me Dens adjuvet.

XL Pro conferendis summis tionoribus promotionis Doctoralis in Facnltate Theologica, qiiitibet Doetorandus solvet euilibet Professori Facultatiö quatuor Imperiales, Decano ut Decano praeterea quatinir Im- periales, Brabeutae oeto Imperiales. Dabit etiani librum aliquem Bibli- othecae Acaderaiae inserenduraj suo quidem arhitrio, pretio tamen Im- perialem unum ad minimuni assequente.

XIL Si quidam in altis Acadomiis ad Gradum Doctoralem in studio theologico promoti Inie delati fuerint, et Facultateni docendi ac dis- putandi sibi concedi postulaverint, non prius admittentur, nisi prae- eedente Colloquio et exploratione Orthodoxiae, cognitisque testimoniis

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vitae mculpatac et Theologo dignae. Idem etiam dimidiuiu pecimiae iiiius, quod, qui hie loci ad honores siipremos promovendi saut, pro Examinibos solvunt, Decano et Collegis Facultatis ofteraBt, quam ki juxta proponioncni siiperioii §, indicatara inter se distribuent, Aequuni eniin est, ut qui alicubi Junbus coninninibus euin aliLs fruituri sunt, grati animi Docuiueiitum tempestive praebeaut, Disputationeui etiam publicam pro prae^idio, moderante Factütate TheoJajarica qjusque Decano habebuut; scripta sua ceiisurae ejusdem subjicere tenebuntur.

XIII. Si qid Licentiam ^radus Doctoralis alibi coiisecati, in hac Acadcmia Doctores; renimoiari desidereDt, iion prius hae di^iiitate or- nandi sunt, quam Collegii aot Facultatis illiiis. uiide Licentiam illam impetramnt, conseusum se obtiniiiase docuerini, et colloquio inito Pro- fessores Facultatis Ortbodoxiae suae certiores reddiderint. Pro colloquio aütem et renunciatione ipsa solvent, quod a!ii .fuxta g. praeeedentein solvere consucverunt.

XIV. Vacante loco in Facaltate Theologica sive ex morte Pro- fessoris, sive discessu, reliquis Collegis intra mensis spatiom con venire licebit. et de successore idoneo juxta requisita superlus comnieniorata in timore Doraini deliberabimt. Nominabunt autem viros tres» qeatuorve qtios nmnfri huie aptos secundura eonscientiani suam Judieaverint. Horum noniüia suumque judiciam Prorectori et Professoribus eaeteraruni Faeultatum per literas indieabunt, qui sine gravissima et manifesta causa non deirectabout nominationem lianc Serenissimo Electon humilMuie corauiendare, ut ex nominatiö ununi aliquem tialva tarnen suprenia sua potestate et arbitrio iiberrimo eligat, et sententiam suam de novo Pro- fessore Academiae significet.

XV. Postremo cum non omnia in tarn gravi munere pro varietate casuum per Constitutiones ejusmodi satis aperte determhiari possin t, non tantum Dens orandus est, qui spiritu sancto suo per verbum suum nos in omnem veritateni ducat, verum etiam pro statu temporum et rermn aliae sanctiones juxta communem regulam supra indicatam hactenus expresöis adjiciendae erunt. Communis autem lex est et erit, ut omnia flant ad salntera Ecclesiae Deiqne triunius gloriam.

Postquam Statuta liaec, qua decet soleitia in Consilio Nostro Se* cretiori Xohis exposita sunt, et solide super iis deliberatum, nihil quod saluti publicae adversum in illis observatüm fuit. Ex certa scientia itaque continnamus eadera, illisque plenum Constitutionum Xostrarum robur ae legam vim trlbuimus, cunctlsque CoUegii sive Facultatis hujus Professoribus et alüs docentibus ac discentibus severe mandamus, ut pacitiei et modcsti se illis conforment. Qui contra statuta liaee quic- quani teraere comittent, meritas pariterque graves poenas luent. Salvo tarnen jure nostro et potestate statuta haec pro salnte publica eorrigendi, emendandi, augendi, minuendi. In fldem publicum manu Nosrra bis

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subscripsimu«, et si^Uo nostro majori mimiri jussiraus, Dabantnr ex* Arce Nostra Coloniae ad Suevuin die L Jiily Anno Christi Millesimo Sexcentesimo Nonagesimo qoarto.

Friderieus Eleetor.

E. V. Danckelmanii.

3. ßtatatft FaoultatiB Juridicae in ÜEiversitate Electorali Hallenii.

NoB Friderk-iLs lU., I)vi graiia Marchio Brandt^iibiirgeiisih, Saeri Romani Iraperii Archi-Caraerarius et Princeps Elector, Prussiae, Magde- hiirgi, Cliviae, Jiiliae, Montiiini, Stetini^ PoTOiTaniae, Cassubioriim, Van- dalorumqiie, nee iion in Silesia, Crosnae et SehAviVjusae Dox, Burggravius Norinbergensis, Princeps Ilalberstadii, Mindae et Camini, Comes de Hohenzollern, Marcae et Ravensbergi, Dominos in Ravenstein, Lauen- bnrg et Butau etc. Postqnam fldeles atque dilecti nostri FacuUatis sive Collegii Jtiridici Professoren in Academia iiostra Hallensi, Colleg-ii sui leges au statuta jussn Nostro concepta, humillime Xobis exhiberi enrarunt, qnae conceptis verbis ita se habent;

Statuta Facultatit Jurjdicae in Universitale Frldenciana.

Cap, L De Distribntione Profes sionum et Leetionum in Faeiiltate Jnridica.

§. l. Cnra publica Academiarnm öalus, studiosaeque Juventiitis commoda felicins promoveri neqneant, quam si illi, r|uibus doceiidi eommisssa est sparta, lianc ex debito ornent, operamqiie impendant se- dulam, ut auditores ab otio revocentur et doeendi assiduitate ad metam propositam inanndneantur, idem merito Juridicae Facultads Antecessores sibi dietum existiniarnnt, ideoqiie provide statuendum censuemni, qna ratione unusquisqiie functioni sibi commissae incumbere teneatur. Eum in finem Bcholae Juridicae inter quatuor Prolessores hoc paeto disrri- butae sunt.

§. 2. Prima Professio sit juris caiioniei, ubi ex Deeretaiibus illa praeeipue doceantur publiccj quae inter Evangelicos loeum sibi vindi- care posaunt, quorsum materia Processus Judieiarii, causaromque matri- monialium pertinet, qoem in friiiem Prot'essori Deeretalinm liberum erit alternafim %'el Deeretales, vel processum publicis lectionibus exponere, vel alinm Autorem, qui jus ecclesiasticum modernujn compendiose ex- hibet, andiioribus explicare. Cum autem Jus publicum magnam partem in cognitione Juris eccresiastici consi^tat, non inutile visum fuit, Ca- nonici Publicique juris professionem conjunxisse.

§. 3. Seennda Prüfessio Codicis repetitae praelectionis esto, cui, cum Authenticae ex novellis petitae locis conveniemibus insertne siut, Professio Xovellarum Jurisqiie novissimi eonjuncta raanebit. Et cum rescripta Imperatorum in Codice exhibeantiir, curani liabebit Codicis Protessor, nt siranl Gennanoruni Imperatorum placita, in Recessibus

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Imperii expressa, vel locis congruentibus conjungat, vel etiamsi e re Auditorum ipsi fuerit visum, jura singularia per Recessus Imperii intro- dueta speciatim proponat, et ita usum juris ex novissimis Imperii sanctionibus ostendat.

§. 4. Tertia Professio sit Pandeetarum, qnae, cum sua prolixitate laborent, operam dabit ille, cui haec ineumbit professio, ut lectiones publicas ita instituat, quo finem suseepti laboris sibi polliceri possint Auditores. Et cum in libro 47. 48. ff. de criminibus privatis publicisque ex professo agatur, praxis autem Germaniae ductum Nemesis Carolinae sequatur potissimum, indeque ejus explicatio studiosae Juventuti quam maxime necessaria, eapropter juris criminalis Professio Pandectis con- juncta manebit.

§. 5. Quartus in ordine Professor Institutiones imperiales explicabit publice, operamque dabit, ut annuo tempore telam hanc pertexat. Con- jungendam vero huic professioni censuimus expositionem Juris feudalis, quod altemis annis cum Institutis publice proponat.

§. 6. Cum autem et Professor Juris extraordinarius a Serenissimo Academiae Instauratore ad Exemplum aliarum Academiarum hie con- stitutus Sit, ille operam navabit, ut quae ad historiam Juris pariterque ad intellectum Tituli de Regulis Juris et Verborum Significatione per- tinent, cupidae LL. Juventuti proponat, et cum nunquam vacare debeat auditorium publicum ab institutionum explicatione, operas ita partietur cum ordinario Institutionum Jurisque feudalis Professore, ut quando hie institutis, ille historiae et regulis juris, quando autem hie Juri feudali, ille Institutis explicandis otium impendat.

§. 7. Porro cum professio juris naturae et gentium a facultate ju- ridica separari nequeat, utpote quod exinde tanquam ex Jurisprudentia universale potissima Juris Romani fundamenta dependeant, eaque propter omnino e re cupidae LL. Juventutis sit, ut bis studiis probe instruantur, arbitrio coUegii Juridici relictum esto, cui prae aliis haec professio sit injungenda.

§. 8. Caeterum haec publicarum Lectionum distributio nuUi Ante- cessorum impedimento sit, quo minus privatis lectionibus alias quoque privati publicique juris partes Auditoribus proponere valeat. Libertatem enim hie omnibus relinquendum censemus, privatis Scholis exponendi, quae ipsi libuerit, vel Auditores desideraverint, modo hoc non tiat cum neglectu Professionis publicae unicuique incumbentis. .

§. 9. In ipsis autem lectionibus nemo ad alterius sententiam ad- stringatur, sed cuique libera sit sentiendi docendique facultas, hac tarnen cum modestia, ut, si diversam a Collegis sententiam foveat, hanc rationibus adductis quidem tueatur, sed famam alterius non sugillet, ut ipsum Collegam, ut dissentientem Auditoribus nominet; hoc autem unusquisque sedulo observabit, si sententiam communi Dd. Scholae vel praxi forensi contrariam in lectionibus defendere gestiat, semper Audi-

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tores moneat, haue veritati theoreticae esse convenientem. Judicionim aiitem usii praxique vel iiniversali totius imperi!, vc*l partieiilari certaruin provincianim, aliod introductum esse, ut scfaiU auditores, eui sententiae judieiis adraoti tutius siibseribere valeaiit.

§. la De cetero autem qiiaiuvis omue Juris nostri Studium ad praxin tendat, cavehit tarnen uiiusquisque Professor, ne certae cu,jusdam Provinciae Praxin mox pro universal! obtrudat auditorihus, et a vera Juris senteutia ad praxin dubiam ülos sedueat, sed praxin Canierae Imperialist Juris Saxoniei, Lubecensis, aliarumque Provinciaruui probe discernat

§, IL Iloras pnblicis Lectionibus deatinandas consensu CoUegii determinabit Ordinarius, ubi tarnen cuivis liberum relinquatnr, alteri eedere, et boras eomuiutare, modo boc ftat sine dispendio Anditomni: siuf^^ulis autem Septimauis aniist|uiöqne ad miufnium tres Iroras pnblicis impendat leetionibus, inque hoc enitatnr sedulo. ne Leetionum iutervalHs aut dilationibüs materias protrabat, auditoribusque taediuui ereei. Flures autem horas, an quis publice doeendo consumere velit, ciyusvis arbitrio. pro ratione aetatis et valetudinis, relietum sit.

§. 12. Porro cum Disputationibus frequeutibus insigniter promo* veantur stndiosorum comnioda, unusquisque Professorum operam dabit, ut sing^ulis annis ad minimum bina \iee disputet publice et quoque privatim hoc exereitii geuere t^icilem se praebeat.

§. 13. Materias Disputationum unieuivis Professorum eligere pro lubitu fas erit, nee ad matcrias suae Professinnis adstrictus sit, quod et intellectum rolumus de integris Cnllegiiö Disputatoriis publice Insti- tuendis, ut nemini interdietuni sit, vel Jus publicum, vel digesta, vel instituta publicis disputationibus repetere, qnamvis professio Laec eidem in spccie non comitetat.

§. 14. Quotquot ordinariorum Professorum numero sunt, illis materias ad disputanduni proponendas sine censura praelo committere liberum esto; cavebit tamen unusquisque ne quicquam, quod vel Juribus Sere- nissimae Doraus Brandenb. vel Religion! Evangelicae, vel lionestati ad* versum sit, publice defendere conetur, quamvis de caetero statuendi disaeutiendique libertas, modo sine obtrectatione alioruni tiat, unicuiTis relinquatur.

§, 15. Professores autem Juris extraordinarii, aliitjue privat! Jurium Doctores et Lieentiati, si vel Disputationem vel aliud quoddam scriptum publici Juris faeere velint, censurae Ordinarii hoc submittant, nee antea quicquam typis exscril)endura committant Typographo.

Cap« II, De Professoribus in Facultatem recipiendis.

§. 1. Qnamvis Collatio Professionum Academicarum a Serenissimo Academiae Instauratore dependeat, liae tamen spe subjeetissima nitimur, Serenissimum Eleetorem Braudeulmrgicum pro illo, quo Aciidemiae suae

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Friderieianae consultum cupit, desiderio, nobis concessisse, ut existente casu vacantis professiöiiis Juridkae Collegio iiOBtrn pernib5iuii .sit, duos ad mmiiimm Competitores habiles, c|norum nobis eruditio satis perspeuta, et qui donis ad oniandam Professionem nc^cessariis instructi, submisse commeiidare, ut altt^ri hortim Incos in lacultate vacans conferatiir; et hie prac^cipue illonim qui lionores Doctorales in liac Fritienciana impe- tranmi, ratio habentur, quo alii eo faeitius alliciantur, ut i!>i honores ambiant, ubi spem quandam promotioiii.s sibi taeere possüut.

§. 2. Profesöor a Sereuissimo Eleetore couätitutus, si ex Doctoribus liic promotis fueritj pro receptione IG Thaleros, si vero alibi honores Doctorales iiupetravit 30 Thaleros Collegio nuuierabit, sportuJisque tam- diu carebit, donec annus gratiae Praedecessoris haeredibus ex gratia Eh^ctorali eoucessus fuerit elapsus; nihilominus vero Acta ipsius ex- peditioni Interim commissa legat desuperque sententiaui vel respousum pro desideiio quaereutis concipiat

§. 3. Reei])ienduü vero in Professorum uumerum ab Ordiuario facultatis admonebitur in Coneessu CoUegii de studio paeis et coucordiae inter Collegas promovendo, de honestate morum functioni huit" con- reniente obgervauda, de diligentia in Profes^ionis nmnere adhihenda» et de fidelitate in Actis legendis, concipiendisque seutentii;*, et öilentio huie connexo sancte praestando, ne studio partium praesertim in Actis Judieialibtis a tramite justitiae detiectat.

§. 4. Haec autem, ut eo saiictius observentur, sequeuti juramento eonstringatnn Kgo N. N, juro, me Bercnissimo Eleetori Brandenh. fldelem futurum, commoda Electnralis Domus, ut et Academiae hujus, in specie autem Collegii Juridiei, pro viribus promoturum, Acta ab Ordiuario vel Decano Facultatis mihi comraissa lubenter susceptui*um, fideliter per- lectnmm et pro conscientia et seientia mea seeundum justitiae regulas, senteutiam coueepturum, earaque donec publieata fuerit, nulli revelaturum. De caetero vero pacem et concordtam cum col legis me cultnrum. et quae probum honestnmque Juris Professorem decent, publice pariterque privatim stadiose me factuinim. Ita me Dens a<yuvet.

§. 5. Ordo sedendi et referendi, votumque proferendi in eonsessu Facultatis servabitur secnndum tempus, (pio quisquc in Collegium re- ccptus, salva tarnen dignitate, qua (|uiä praeter iirofessionera ex gratia Serenissimi Electoris gaudet. Extra eouventus enim Facultatis locum digiiitati convenientem occupabit,

§. ß. Quod si de caetero aliquis ex Collegio se ab altero laesum |

existimet, non mox ad Judicium Aeadcmieuni rcenrrat, sed negotium ||

ante omnia ad Ordinarium Facultatis deferat, quo bie interpositione sua rem amice componat et discordiae seniina in herba adhuc latitantia» antequam prormnpant ulterius, tempestive sulfocare valeat.

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Cap. IIL De Actis expcdinndis et Responsis concipiendis.

§. L Praecipnum Icti otflcium in applieationt* Juris ad factum con- ßistere in aperto est, niide si ullibi prudentia, eireumspectione aDimoque ab aÖectihiis vaciio opus est, certe in Aetorum lectione et relatione haec omnia exaL'ti.sbime adesse debent. Agitur hie saepius de sanguine hominis effundendo, et de effuso vindicando, ubi pariter Deiim viudicem hahebit, qiii noeentem absolverit. Agitur hie porro de altera hominis vita, formnae seil, bonis, vel eonservanda vel alleren da, ubi ex sen- tentia Justitiae regnlis aefisr|iie band eonfinuata, non nisi gravissimum damnum in ipsam RL^mpublieam redimdare potest.

§. 2, Cum vero ex siiiistra relatione facti integrum CoUegium ad iniqniorem sententiam |>meter intentionem deduci possit, nmn<»m operam impendat refereus, ut non nisi invocato prius diviuo Xumine, quo Spi- ritus Sancti gratia ductus justum ab ii\iusto discemere valeat, factum probe ex actis eruat, et si causa criminalis sit, non lantura quae gravare, eed et quae excusare possint delinquentem, colligat et ita, quod alias Ju- diei ex offtcio faciendum injungunt LL, pro defensione ejus sollicitus sit»

§. H, Porro specialiiis attendat, an in proeessii inciinsitionis de cor- pore delicti satis eonstet, an inqnisilus indieiis ad sfjeeialcra intiuisitionem sufticientibus> sit gravatus, an non potlas sit persona honesta, nullo alio scelere maeulata, et an non ea propter ipsi, antet[uam ad articulos re- sponsio injnngatur, defensio pro avertenda inquisitioue concedenda, ne fania ipsius, ob specialem inqnisitionem iUico deeretam, sugilletur.

g, 4. Quod si ad articulos responderit, et ita inquisitio jam eoepta, probationis ratio quibusque testibus illa nitatur^ exactissima habenda, et si jiidicem non audito satis delinquente sentmtiani definitiv am petere videat, referens potiüs per sententiam inteiioeutoriam spatmm defensionis etiam non petitae delinqnenti indulgeat, aut si ipse defensionem non desideret, cui tamen in eapitali supplicio renunciare nequit, ex officio defensorem ipsi constitiiendum esse, respondeat, quam ad sententiam dctinitivam properct.

§, 5, Idem hoc observabit, ubi de tortura inüigenda disciuiritiir, nam et haec irreparabilem torto infert maculam, quae multis ipsa niorte gravior, quamobrem referens probe attendat, an indieia sint proxiraa^ urgentia et eoneludentia, an polius remuta, contra personara honestae faraae parum stringentia: Porro, an crimen morte, aut poena corporis afflietiva vindicandum. an vero ninlcta pecuniaria cxpiari possit, quo casu, si inquisitus alioquin hon est us sitj jiiramento purgatorio, sin seens, territioni verbali loeiim faciat, Quod si vero criminis gravitas realem torturam exigat, et aliquid adhuc pro defensione iuquisiti superesse exi- ßtimet referens, defensioni ulteriori viam pandat, antequam ad torturam testinet.

g. L>, Si vero causa criminidis tanti momenti sit. ut referens illa

majori deliboratione dignain censeat, OrdiDario acta ante conventum facultfttis iransraittat, ut vel ipse eadeui pereurrat, vel alicui ex colJegio carrelationem cammiltat, quod et in causis allis majom momenti ob- servabit.

7. In relatione actorum super causis civüibtis transmissorum, primo oraniom libellum respielat, quid ab actore petitum, ex qua causa, et quid reus exceperit. Si probatio inJniKna per sententiam, videat, an illam pro natura motae actionis absolverit au iion; sin boc, attendat, an jnramento jauppletorio locus esse possit, aut an deficientc probadone semiplena, purgatonum, utpote quod a causis eivilibiiet non omnino re- movendnni, reo deferre eonsultoni sit.

§, 8. Quod si scntentiam nnam alteraoive in actis Jam dcprebcnderit, rcnioveat illa a relatione, quae vini rei Judioatae Jani nacta, illa antem in quibus punctis vel Leuterans vel appellans sc gravatam sentiat, et quod adversariuö contra excipiat, adducat, nbiqne vero, super quibus punctis ad sententiam snbmiserint partes, probe circumspiciatt cum ultra sul)missa sine vitio sententia fern net[ueat.

§. 9, Relatione hoc pacto finita, quid pronuncianduni existlmet, pritno omniura exponat referens, et collegamm scntentias parlter ex- pectct. Qnod si illns dissentire viderit, hoc non aegre ferat, sed rationes dissentientium collegarum, etiam unius, cum actis denuo conferat. et quare illos snfticientcs non cxistimetj breviter collegio exponat, et postea secundnm plura vota sententiam concipiat, censuraeque ordinarü sab- mittat, nisi opinionc^m ilbim eonscieniiae suae refragan existimet, ubi alicui ex collegio has partes deferre potent.

§. 10. Formulas sententiam concifnendi quod attinet, quamvis circa illas varient admodnm collegia Juridica in Acadcnms Gennaniae, dum libeiiori stylo plcristjue in locis indulf^retnr. Utile tarnen et incremeuto hujus facultatis i>romnvcndo proticuum noliis visuni est, cum liaec aca- deraia inter Saxonicas quasi media f$it, reliqnis collegiis Saxonicis re- ceptum pronnnciandi morem, utpote satis aptnm et aecuratum. imitari, ne diversa pronnnciandi ratio viclna Prineipum Dicasteria retrahat, (]U0 minos seuteniiam a nobis petant, i[uamvis hie insuper ratio quoque habenda illius provinciae et Dicasterii, unde Acta hnc transmissa.

S. IL In responsis coneipicndis tactum semper praemittatur, ex quo quaestio rcsolvenda originem trahlt, postea rationes dubitandi etiam non petitae brevibus ex facto praemittantui', rationes decidendi subiiciantur. in quibus simul, quae dubii loco proposita, removeantur et decisio apta subjiciatur, Quod si autem a qnaerente rationes dubitandi et decidendi in specie desideratae, illae, prout materiae gravitas exigit, prolixius deducantiir et resolvantur. Et quamvis in concipiendis responsis illa praecipue attcndi soleant, qoac ad colorandum jus (]uaerentis faeere possunt, licet non semper stabili jure nitantur, quo ipso eontingit saeplus, ut consulentes tali responso freti dubio se oommittani processu, eapropter

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eoDSultum esse L-eiiscniUö, ut qiiideni io desiderato rrsponso raliones^ qaae consiilentis intentioni suecurere possint, addueantiir, ita tarnen, ut ßimul «jUatTenti ostendatur, inde slbi victorinm oertam polliceri non potise, ideoniie consultiiis essi% ut vel liti reniiiiciet, vel amiea trans- actione eontroversiam componat.

§. 12. Non aiitem facile a seiitentia, sc*T»i?l m eoUeg'io recepta, re- oedendiim eiit illi, ciii de Jore nomine eollogü ivspondendnm. Et quam- vis snperins nnicnivis Professurnm in cathedra sive leg-endo, sive dispu- tando libcrom sentiendi arbitrinm sit n-lictuni. in actis taracn expedicn- dis et responsis concijdendis, ad receptas in foro sententias praeeipue re8i»iciendura. Sed cum nee ipsa fori observantia nniformis sit, reeeptio hu,jus vel illins opinionis ex Ulis aatoribiis petenda* qid in ilJa Pro- vincia, nnde acta linc transüinissa, circa causas forenses fnerunt occupati.

§. 13, Qnod si vero nee hac ratione de observantia fori eonstare posset, vel ipsi etiam nnius proviiiciae leti circa nsnm judiciorum dis- eeptent, jori communi standnm erit, ita tarnen, ut, quod olini .jndicibus in Universum omnihus commenda%it Inii»erator, potior aeqnitatis quam Btricti juris ratio hnbearur.

§. 14. De caetero, ut nimia feetinatio et cursoria actorum perlectio potius vituperio quam laude dig-na, ita e contrario nee morae praeter necessitatem ncctendae, ncc aliis occupationibus dilationem commode ferentibus, tcniptis terendum ali illo ex eoUegis, cujus expeditioni acta sunt coraraissa, sed quam primum negotii ^ravitas peraiiserit, relationem in Collegio expedirc, eadenniue exjiedita naox sentcntiam concipere debetj cpiod praeeipue observanduni, quando nuncii adsunt expcditionem postulantes. nc cum dlsi^endio partium detlneantur,

§. 15. Demum hoc umisquisque ex referentibus obscrvabit» ut in lectione actorum non soIi tidat memoriae, sed ex actis excerpat illa, quae ad momentum decisionis pertinent, quae excerpta actorum ab unoquovls asservanda, quo si forte post aliquod temporis intervallum acta reraittantur, vel de dubio ex actis oriundo eonsulatur collegium, rcfereuö se niox inde informare possit, quid quacrenti respondendum. Imo etiam hoc necessaiium esse ducimus, ut si rationes decidendi a judice non petitae, sententia tamen singulare quidpiam contineat, quod aliquando scrupulum movere possit, ipse referens sententiae suae rationes ex facto desumtas, pro memoria subjiciat, non quidem judici communi- eandas, utpote qui illas non i^ogavit, «ed protocollo inferendas ab actuario, quo et succesßores nostri videre possint, quibus moti rationibus taliter Bententiam coneeperimus, imo et hoc consultum existimamus, ut quamvis a judice nullae exigantur rationes, hae tarnen, si aliquando a regnla discedendum, sententiae simul jungantur, ne Dieastcrium illud unde transmissa sunt acta, occa^ionem inde arripiai sugillandi famam collegii, quasi sine ratione ita pronuneiatum sit.

§. 16. Et cum non infrequens sit, ut publicata sententia pars gravata

415 ^

ad Colieghim recurrat et rationcs decidenili desideret, quo inde sc in- formet, an cedere liti, an vero leiiterando vel appellando jus suum ujterius persequi debeat^ hoc vcro a f^lens^iue coUegiis denegari soleat. Nos ad justitiam promovendara atile censennis, ut unicuivfs coiiötet^ quo juris fundamento succumbat vel non, ea propter piacuit, desiderio petentium decidendi rationes, nisi alia gravis ratio obstet, deferendiim esse.

Cap. IV. De Ordinario Facultatis, ejiisque officio,

§* 1 * Quamvis Serenissimus Academiae hujus Instaurator, Ordlnarium Faeultatis Juridicae Alniae luijiis Fridericianae endem dlgnitate ae prae- rogativa spt-ciali quodam Rescripto, siib dato d. 3 Januar. Ao, 1GÜ3 clementissime ornatum voluerit, qua gaudet Ordinarius Faeultatis Juri- dicae LipsiensiSj attaiiien necessarium esse duximus, quae ejus ofticii sint, specialios exprimere.

§. 2. Et quidem sit ipse Ordinarius Praeses Faeultatis Jundica.e, eaque prnpter Sigillum Faetiltati a Serenissimo Eleetore eoncessuni ah ipso cnstodiatur et ejus vf>luntate negotiis nomine Collegii Juridici ex- pediendis apprimatur, acta quoque omnia Imc translata per Actuarium Faeultatis ipsi olferantur, quo ille inter CoOegas eadem ad referendum distribiiere possit. Quae vero ipse eulque asgignaverit, haee prompte a Collegis recipiantur, nisi Decessario quodam impedimento, quo minus actorum lectione vacare possiti aliqiiis distriiigatur, quo casu modeste petat, ut alii ex collegis hae vice acta illa committantur

§. 3. Et licet certimi tempus singiilis liebdomadibus jam constitutum, sei]. Jlartis et Veneris diebus, tiuibus horis pomeridianis eonveniat collegiura ad relationem actorum, si tarnen et extraordinario tempore conventii» indicendus, ad convoeationem ordinarii per actuarium faeul- tatis unusqidsqoe se praesentem sisti?re obstrietus sit, nisi legitima ex causa impediatiir, quam ordinario per aetuarimu signilicabit,

§. 4. In ipso faeultatis eonventu relationis initium faciat Ordinarius ipse, quem postea sequantur alii eo ordine, quo in eoUegiom adsciti: Quod si quoad concipiendam sententiam dissenserint inter se collegae, s

et ob paritatem votorum negotium comraode componi nequeat, duplici et sie decisivo voto gaudeat Ordinarius.

§. 5. Si referens sententiam ex placito pluriniorum in faciiltate eon- ceperit, eandem Ordinario una cum actis ad rcAisionem mittat, et si hie forte aliquid emendandum censuerit, non aegre ferat,

§. 6, Distribuat autem Ordinaritis acta inter collegas aequaliter, ne alter altern se praegravatum sentire possit, sed uti quisque aequalem in exjjediendis actis operam praestet* Cum vero Ordinario opera haec incumbat, ut acta corara ipso aperiantur, distribuantur et sententiae re- fiponsaquc Juris ab ipso re\ndenda et pro re nata emendanda, duplici portione ex reditibus faeultatis, more vicinarum academiarum gaudeat,

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fiM^rtffif^ it\yf */| /^^yr^^r^t^* jrrviirf- A^'piran'^iiii c;ir&xii habear. et ne i^';or»i */: r'j/J*^* in j'sti^pmfl^izl^^ •mdfo ad exam^^c sistanmr. caveat.

j( 1 Hff''. fiu^. 'jO; ^^andidat^jrrim n'im^r:- adäcribi capit. n«>men i«'iri//i ttt AuU'i'i'.^tiju 'A\rm\ l>*:f'j%r.*iin proßr^amr. qui privato qa«>dam ^*u^ittu\ui- i\nH i'X\Af,ri%i pr^/f^/rta*». *ft ??i non indignnm repntaverit, qnod to\\nf\/, /i//«fr// itJ4tAfrjr ad j/^rt^mdofe honoref» academicos. literas a can- /li/|/i»// /»/J t'olU'yvtm «Wrt'j'Xfkh, in ^jnihni» aditum ad examina et honores t$**j$*it'iuU'OH hott*'HU', p''tit, ;ih ^ro aoc^^ptet, easdemqne cum subscripta '"/rrffrM'nd/ffi//rM' /id Ordhianurn traij.smittat. qno et ille snfPragiom addat, t'vU'r'frutiitiUi' prnfi'HHorum in racultatr- vota pariter exigat.

{(. ;r ^/»lod hI filiiriiJiii tinhtiih, probatum fnerit, candidatum hunc in\ Mp<'r)rfi)n/i h)v«! t'xnmUm infifriiiH praescripta admittendnm esse, diem f*'rM«r»ilnl ''urii «•.oiiwuhij rolhf^ii Htatuat Decantis, ubi illa observabuntur, '|iMH' IniVrliiM t\t' r/iiidldatorurn rixaininibus placuerunt.

M. I. MI <xaiiiln/i Hfl» piTacta, <rt candidatus ipse Lectionibus quibus- dniii jHihMrlM Ml- rotiiiii('ii(|/ini nItfjriuH cupiat, Decanus ipse cum praescitn OfillfMirli iMinini fiMHl^-iirt, fiin(I«^m(|ue in auditorium publicum introducat, i'l h«K*'»H*Mii ntidiat. Iltilta vi-ro Icetiono candidatus Decanum ad aedes l|i»)tiH riiiiilt««nir, f|iif) lila (|ii/ir circa Icctionom monenda sunt, proponere l|iu| \mIi'I

M- Tl. In hlNiititcni lectionibus matorlam candidato pariter proponat

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Decanus et quideni hujus generia, ex qua utilitas quaedam in studiosos Auditores redundare possit, ne alioquin ah bis deseratur, et quod aliia in Academiis fieri assolet, Lectiones hae candidatoriae contemtui habe- antnr. Hoc vero ne eveniat, cansultius fore existimamus, si nou legem ßingularem, sed utileni f|uendam titiilum ex institutis vel digestis publice explicandum ipsi proposuerit, quo caedidatus qoisqiie veritatem illius matenae tbeoreticani non tantum exponat, sed et quid utOitatis in foro habeat, siniiil ostendat. Non autem unnsqulsque candidatonim ad liaa Lectiones praecise adstrictus sit, sed arbitrio cujusvis hoc relictum sit.

§. 6. 8i in utroque examine candidatus a majori professorum numero, nbi tarnen duplex votnm Decano coneediraus^ pro digno reputatns fuerit, qui ad disputationem inauguralem admittatur, sub praesidio Decani, ad illam Disputationem copia ipsi fiat, ad quam programmate quodam ipse Decanus invitabit Senatum et cives academicos, aliosque justitiae anti- stites et ciiltores, et in eodem natales, vitara et studia candidati ]jublice commendabit, Quod si vero candidatus quidam sumtibus in impriuiendo programmate parcere velit, ejus desiderio det'eratur,

g. 7. De caetero autem qoisque Decanorum omnes illos candidatos suo vindieabit Praesidio, qui durante Decanatu semestri nomen suum per literas apud facultatem professi, etiamsi Examen ante elapsum de- canatus tenninum institui non possit, modo intra mensem a finito de- canatu se examini praesentes stiterint, Quod si elapso lioe tempore Teniant, successor in decanatu hujus candidati promotionem in se re- cipiat.

§, 8. Sin autem aliquis eandidatorum tempore jam dicto examlna in collegio seu lacultate nostra sustinuerit; disputationem inauguralem, quamdiu libuerit ipsi, differre licebit, ita tarnen, ut non aüum quam illum, quo examinatus est, Decanum 8ibi praesidem eligere valeat.

§, 9. Promotionem doctoralem quod attinet, illani pariter Decanus iste, sub quo promotionis tempus inciderit, celebrabit, cui promotioni Doctorali accedere possunt etiam illi, qui sub autecedentibus Decanis examinati, modo unus ex praesentis Decani candidatis adsit, qui ad gradum Doctoris adspiret. Nam si omnes sub prion Decanatu examinati, et jam eo tempore gradum doctoralem sibi deferri desideraverint , huc Decano remanebit expediiio solennitatis Doctoralis-

§. 10. Pro studio ac labore in promotionem eandidatorum impen- dendo, hoc Decanus quisque fmatur commodo, ut ex pecunia a candi- dato pro examine numeranda praecipuos capiat IV, Imperiales, et pro praesidio disputationis inauguralis X Thaleros, pro quo honorario etiam, si candidatus hoc exegerit, Lectionibus candidati Interesse et programma in honorem ipsius conscribere tenetur,

g, IL Ne vero aditus ad honores academicos in hac alma Fride- riciana denegetnr Ulis, qui quidem solida eruditione instructi, sed

SclLTAddr, UDiveraitit HtMe. U. 27

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sumtibus ad hoc necessfiriis destitiiti, cuilibet Deeano liberum esto uuum, qiii hoc jjer literas desicleraverit. durante Decanatii taeultati gratis ex* aminandiim sistere, sed talenit quem et vitae integ^ritas et siiigiilaris enulitio coDimendet, et ex €uju& uieritis academia pa riter et taeiütas Juridica, imo et patria ipsins candidati multtim Umdis ac commodi sibi promittere valeat,

Cap. VL De Exaiiiinibiis Candidatorum ad Licentiatiirae gradum adi?pirantiiim, et sumtibus ad hoe neeessariis.

§, 1, Qui jurisprüdentiae excoleudae hac usuiie nnii i>ei*t'u!ictoriam praestiterimt operaiii, illis stiidioriim praemia, qoae in eollatione gradtium aeademicorum eonsif^tunt, non deneganda, sed benigna eoriira distri- butione aiii potius alliciendi, ut pari aläcritate virtmum literarumcjue deemrant ötadia et liunoribus postea maetati impendant operam, quo eceiesiae reipublicaeque eommodis promovendi& inservire valeant.

§. 2, Qtiapropter, qui ex LL. ciütoribiis ad graduß academicos ad- spiraverit, primo omniam dispiitaiionem qoandaai special em ante de- feiisam exbibeat, ublalisqiie literis ad faeultatem direetis dtsideriuio bonorum aeademicorum expoBat Decauo, quo iUe in profectus ipsius privatim inquirat explnretque^ an ex merito cammendari eoUegio possit, quo candidatorum niimero recipiatur.

g. 3, Postea dies lentamini praeligatiir, in (juo d*' fundamentis Juris praecipue exaininabitur candidatns, et quidem ad aeriem Institutionum imperialiumj ita, ut unusquasqne prufesj?orum unum ex Iiistituiis librum examini a se institiieudo seligat, Quod si vero eandidatus vel jnm in fbro perorandis anijiium apjilicuerit, ejus in exaniine baec habeatur ratio^ ut in materiis practieis profectus ipsius praecipue exploreiitur.

§. 4. Tentamine felieiter tinito ipsi a Decano duo oöerautur ti-xtus, alter ex jure eivili, alter ex eaiionieo^ ut illus intra biduum resolvat eandidatus, bac mettiodo, ut sensum literalem exponat, et quid circa verba eorumque explicationem moueri possit, ostendat, postea casum, seu facti speciem cui decisio textus applicanda formet, ratioiiesque dubi- tandi et decidendi subjiciat, et quid äeeundum facti sjieciem propositaiu ex textu decidendum sii demonstret, paritenjuc quae ex eodem textu notabilia colligi poesint, adducat, rcsolutionemqur utriusque textus in consessu facultatis praelegat, quo unuöqulsque professorum, inde monenda vel examinatida, notare valeat.

§. 5. Unicuivis examini tres horae destinabuntur, ita inter Collega^ dispertiendae, ne alter alteri tempus praeripiat, initium vero examinis faciat ipse Decanns, in cujus aedibus etii^ni hoc iuätituendnm.

§. 6, Houorarium pro examine solveudnm ita temperanduin cen- suimus, ne cniquam reddatur difticilis ad bunorcs aeademicos aditus. Quaftropter cum quantum in academiis vicinis Lipsieosi, Witteubergensi, Jenensi et Erffordina boc nomine inipendendum sit, probe a nobis ex-

ploratiim, siimmam amnibus illis academiis minorem ^i^eligendam piita- vimus, %'idelicet nt i|uisi|iie candidatonim pro utroriiie examine solvat thaleros imperialt'S XLVL, ex qiiibns Ordinanus diioö, Decaous 4 prae- eipuos capiant, rt-üqui XL, aequaliter inter examinatores distribuantur.

§ 7, Cum etiam in aliis academiis sit receptum, nt candidatiis vino ac bellariis excipiat Dn, examioatores, ubi sacpius non levis pceniiiao snrama impendenda, eriam in hoc candidatis nostris succiireiiduDi exi- stiinavimuö, praesentibusque statiiimii«, ut in quovis examine non nisi 2 Thaleri impendantnr

§. 8, Keliquos snnitns ad obtinendam licentiara doctoralem sequenti ratione moderandos censuimus, actuario tacultatis pro distribnendis textibus solvatur thalerus; quod si testimoninm coUatae Licenüaturae scrii>tnm insuper desideraverit candidatns, adhnc thalenim addat. Pa- riter thalermn aceipiet Pedellus pro distribnenda disputatione inaogurnli, Praesidi Decano pro praesidio solvat 10 tlialeros, Rectori Academiae 2 ThL Seeretario Acaderaiae 1 Thl, Bibliothecae pnblicae librnm ofterat, non minorem 3 Tbl* DIsputatio ipsa se non exten dat ultra sex qua- temioneSj quo paeto pretiuin pro 2(X) exemidaribosnon excedet fi thaleros.

§. 9. Cum etiam ijisi opponentes ante disputationem solennem potu et bellariis excipi soleant, ipiod saepius oecasionem praebet ingurgl- tationibns, hoc quoquf? pmecavenduni erit, Quapropter o]»ponentes non in musaeo candidati^ sed in aedibus Deeani eonveniijnt, (|ui hie openim impendet, ne In hoc eonventu tam ante, quam post meridiem, ultra quimpie thaleros quieqnam eonsumatur, qua ratione omnes expensae, tam ordintiriae quam extraordfnarfiie ad sustinenda examina, impri- mendara et bahendani disputationem inauguralem neceösariae, non ex- cedant Octoginta Thaleros,

§. 10. Quod si vero candidatus disputatione inaugurali contentua esse nolitj sed promotiis Lieentiatus esse cupiat, tjuo ipse facultatem praesidendi in cathedra superiori consequatur, Duodecim thaleros pro hac renuBciatione facultati exsolvat.

Cap, VIL De Diaputationibus solennibus.

§» 1. Quamvis in academiis quibusdam receptum sit, ut sine praesidö disputationes inau^urales a candidatis babeantur, placiiit tarnen morcm in plerisque aendemiis ohservatum retinert% ut quistjue candidatoruni sub certo praeside pro licentia dispufet, et quldem sub ipso tacultatis decano, prout pluribus hoc explicatum in statuto superiori de officio decani.

§, 2, NiliilominuB non plane refragabimur desidenis illorumi (pii ex justa quadam causa, sine praeside Cathedram conseendere cupiunt, ei modo praesidi, quem ordo decanatus tangit, de honorario satisfecerint*

§. 3, Pariter et illustribus acadeniiae civibus, Comitibus seil, et Baronibus hoc praeeminentiae singulaxis loco tribuimus, ut vel ipsi sine

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praeside dispetare vel etiam praesidiuin ipsis electo ad hoc quodam rcspondente, in cathedra siiperiori suscipere possiiit, modo hoc nomine facultati honorarium illud, qood pro pniesidio alias solvi nioris est, ob- tulerint» ex aequo inter collegas distribueiidnni.

§. 4, Disputationes autem inaiignrales horis ante- et pomeridianis habeantur, et quidem a IX. ad XII. et a II, ad V., in qua candidatiis tjnisqne octo opponentes ordinarios sibi seligat, et si quoque alios extra ordinem ad opponendi officium in\itare velit, hoc ipsi lihenim esto.

§. 5. Quo vero proxime accedant dispntationes nostrae inaug^arale» Ulis, qnae reapse sine praeside haben tur, ipse candidatus opponentes invitet publice, illisque gratias quoque agat, nee praeses aliter respon- dendo ipsi sucurrat, quam si vel opponens acquiescere nolit, vel materiae ratio exigat, ut auditorura gratia aliquod responsionlbuä candidati ad- datur.

§. 6. Finita disputatione inaugurali et postquam gratias Deo, Prin- cipi et Äuditorio egit candidatus, ipse decanus praeses actum concludat, et äuditorio exponat, qua ratione jam omnia Licentiandis exantlanda specimina cum laude sustinuerit, candidatus, ideoque se ei facultatis juridicae nomine potestatem fac^re, Licentiati, Doctorisque gradum quandocunque libuent, assumendi. Quod si autem Lfeentiaturae gradom mox desideret candidatus, luinc ipsi propediera in consessu facultatis conferendum esse addat, quas privatas renunciationes Licentiatonim ad exemplum aliarum aeademiarum, ad evitanda convivia, omnino retinen- das censemus.

Cap. VIIL De Collatione Licentiatorae,

§. 1. Quando autem in consessu facultatis gradus Hcentiaturae con^ ferendus, invitabit ad hoc Decanus Prorectorem Academiae cum reliquis professoribus facultatis et Äctuario, et in ipsorum praesentia bre\iter exponet, qua ratione candidatus hie examin a privata et publica digne sustinuerit, eaque propter nihil causae supersit, quare ipsi desideratus Licentiaturae gradus denegandus. Cum vero ad honores academicos nemo nisi sub juri^jurandi religione admitti soleat, illud quoque in praesens praestandum esse, cujus tenor sequens est

§. 2. Ego N. N. juro, me Serenissimo Electori Brandenb. fidelem futurum, commoda Electoralis Domus et Academiae hujus pro viribus promoturum, facultati jundicae reverentiam exhibiturum, gradumque doctoralem nullibi, quam in hac Academia assumturum, interea si ad causas in fbro agendas me contulero, nihil dolose» fraudulenter aut per calumniara acturum, sed justi regnlas me ubique pro scientia et con- scientia mea observaturnm. Ita me Dens acyuvet.

§. 3. Hoc juramentum candidato praelegatur ab actuario, et postea a Decano promolore seria admonitio de vi et efticacia hu^jus juramenti ad^jiciatur, utpote perpendat Candidatus, se per hoc juramentum sepa-

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rari a rabularum consortio, et piis pariter ac ingenuis justitiae cultoribus adßcribi, quare cavendum ipsi, ne venalem vel linguam vel calamum habeat, sed omnia ita peragat, ut Deo in judicio quondam extremo rationem gestorum reddere possit; quod si haec facere intendat, candi- datus dicat: Ego in verba mihi jam praelecta et a spectabili Decano mihi explicata juro. Post stipulata manu Prorectori Magnifico singulis- qne facultatis Professoribus haec confirmet.

§. 4. Quibus ita peractis Decanne eundem I. V. Licentiatum antori- tate imperatoria et electorali solenniter proclamabit, eidemque Jura Licentiatis V. I. in omnibus Germaniae Academiis competentia potestatem- que ad gradum Doetoris quandocunque adspirandi conferat.

§. 5. Actum ipsum tandem brevi gratiarum actione erga Deum, Electorem et facultatem Licentiatus noviter creatus concludat.

Cap. IX. De Juribus Licentiatorum.

§. 1. Licentiati hac ratione promoti praecedentiam habebunt pro aliis, qui tantummodo examina sustinuerunt, et pro Licentia disputarunt quos alibi doctorandos appellitant, utpote qui gradu quodam academico reapse nondum decorati sunt.

§. 2. Doctorandi vero inter se secundum tempus disputationis in- auguralis occupabunt locum, ne tamen hoc illis, qui prius nomen apud facultatem professi et examinati sunt, fraudi sit, utpote cum unus alterve candidatorum necessario quodam impedimento distringi possit, qua minus disputationi inaugurali se accingat, hoc temperamento futuri& litibus occurrendum esse existimamus: Quod si ille, qui prius facultati nomen per literas dedit, ab altero ratione disputationis inauguralis prae- veniatur, hoc praecedentiae ipsius vel in promotione doctorali praejudi- care non debere, si ille intra sex septimanas pariter pro Licentia so- lenniter disputaverit.

§. 3. De caetero candidatis promotis competat potestas non tantum collegia juridica privata pro lubitu instituendi, modo illas sibi seligant horas, quae publicis Professorum lectionibus non destinatae, sed et pu- blice disputandi seu praesidendi facultatem habeant, modo disputationem, antequam praelo committatur, Ordinarii censurae obtulerint.

§. 4. Reliquis autem doctorandis facultas privatim docendi et dis- putandi ex aequo competat, ad Cathedram vero aut disputationes pu- blicas ex illis nemo admittatur, nisi Licientiaturae gradus a coUegio ipsi collatus fuerit.

§. 5. Licentiati alibi promoti, si in hac academia docere, et publice disputare cupiant, ab hoc quidem non exclusi erunt, hac tamen lege, ut fidem facultati prius faciant de Licentiatura alibi sibi collata, reve- rentiam facultati nostrae promittant, et duodecim thaleros pro admissione ad jura nostrorum Licentiatorum exsolvant, aequaliter inter professores facultatis distribuendos. Non tamen eapropter ultimum occupabunt

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locttm, sed ex tem|>ore alibi adeptne Licentiaturae dignitate sa gaadebunt.

g. 6. Interea juriuin stiidiosos, qui huc usriiie probitate moriim ac industria in excoleiida Jiin^ijnidentia se coiiimendarunt, a faeiiltate do- cendi exclusoä nolumus, cum in comperto sit, occasionem hae ratione iügeiiiis suppeditari, ut docendo solidiora Jarium fuiidanienta eo facilius penetrent. Necessum taoien erit, ut studio:?iLs ille vel publieam quandam disputationem habuerit antea, vel exainini duorum ex t'acultate pro- fessorum sc submisent.

Cap. X. De Promotione Doctoruni.

§. I. Postquam dies promotioni Docloraü dieta, ad solennitatem illam peragendam inntandi erunt per octo stiidiosos, quorum quatuor nobiles. quatuor ex civium ordine^ praeetintilms Pedellis cum Sceptris, Prorector et Professoren omniuin facultatmu et ex reliquis Gollegiis Electoralibus, Illustribus Aeademiae civibus, Senatuqiie civitatis, quot- iiuot Decano^ caeterisc|ue Professoribus Juridicae faeultatis visuin fuerit.

§. 2. Convenient autem invitati in loco publico, Lectionibus Aca- demicis destinato, circa horain IX. matutinam, §igno ad lioc per tym- -pana tubasijue musicoruni iiii^jus civitatis iimtrumentalium bina viee dato; ubi convenerunt praecipui, Processio ipsa instittiatiir ad templum a Serenissimo Acadeniiae instauratore ad lioc assijgrnatum, iiraeeuntibus niusieis et 0 pueril cum facilna« CLn^eis, acctidente campanarum totius urbis elangore.

§. 3. In temiihim ubi iicrvenerunt, proraotor candidatos in eatliedram inferiorem dedneat, reliquis jirofessonbus subsellia ad hoc praeparata pro ratione dignitatisi capientil>ns. Postea canatur hymnus: Yeiii sancte Öpirituö. Quo tinito, proniotor brevi oratioue de materia auditorio eon* Tenienti promotionis auspiciumfaeiat.candidatosque auditurio eommendet; deinde primo ex eandidatis textum quendani resolvenduui prupoiiat, de materia iianter aiiditoribns non ingrata. Quo resoluto, Liceiuiaturae gradum candidatis ex inleriori catJiedra ad se vocatia et in medüs sub- selliis adliuc sub,sii;tentibus publica aiitoritate conferat Quod si vero ex Candidatis quMam jam antea promoti Licentiati fueriiitj illi interim in inferiori cathedra subsistent.

§, 4, Collato Licentiaturae gradu proniotor brevibus iterum verbis exponat Auditorio, qua ratione ad sammum dignitatis academicae gra- dum adöpii*ent Licentiati praesentes, antequam vero voti eompotes tiant» adhuc necessarium esse, ul novo quodam eruditiouis specimine se audi- torio commendent, cum autem Icti officium praccipue consistat in pro- positis dubiis promtum se exhibere et cuivis eonsultanti prudenter re* öpondere, ideoque jam a puero c|Uodam, more ubivis recepto. proponen- dam ipsi esse quaestionem quandam practieani, ad quam adductis dubitandi decidendique rationibus ipsi respondendum.

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§. 5. Accedat ergo puer, et non procul a cathedra thema qnoddam praemissa gratuliitione de houoribus partim coUatis, partim adhuc eoii- ferendis, aliciii ex Licentiatis proponat et ab eo resolntionem petat. Ad i|Uod Licentiatiis iioWter creatns |>raemi8sa gratiaruni actioue ob gratulationeiii a poero fautam, respondeat et decisionem propositi the- matis subjiciet.

g, 6. His expeditls pergat promoior, non levis sed oninino niagni momenti negotium esse ad Doctoris in utroque Jure adsi>irare gradunt, dum non solus ille titulus^ sed insiniiil Jiastitiae sacerdotiiim ipsi con- fertnr, eaqoe propter omni studio doctoribiis eo laliorandum, nt i|nne ad lionorem Dei et promovc^ndam jiistitiam iniblieaetjiie rei salutem spectant, promte et ad coiiscientiae dactuni conferant, cpiod ut eo certius faciant, solenni jure.jurando ad lioc constriiigendos esse. Hoc fine pro- motor advocabit Actuarium facultatis, nt saeramenti foniiulam palam praelegat doctorandis.

§, 7. Formiila Juranienti doctoratus: EgoN. N. Juro, me Serenissimo Electori Brandenb. fidelem futurumi commoda Eleetoralis Domusi ut et Äcademiae ho jus pro viribus promotnrum, collegio juridieo deliitani revereutiam exhiK>iturum. iusigniaqiie doetoralia in nolla acadeniia alia repetituriim. Praeterea si ad causas in foro agendas me contidero, ant alias de jure consultns fnero, nihil dolose, frandulenter ant per cabimniam acturum, sed justi regulas me ubique pro scientia et conscientia mea observaturona. Ita me Dens adjuvet.

§, 8. Dum haee jurisjurandi fonnula praelegitur, Pedelli see[>tra aeademiea porrigant doetorandis, quo singuli ab initio nomen suiim ex- primant, digitos seeittris imjjonant et tinita praelectione dicantr ego Juro, Praemittenda tarnen et hoc casu a promotore seria admonitio de juris- jurandi hn,jus nexu, et quid novellis Doctoribns per omnem vitam oIj- servandura, de quo supra snb Tit. de coLlatione Lieentiaturae §. 3. jam actum.

§* 9. Juramcuto praestito promotor docto randos ex inferion cathedra .ut propins accediint, et ad superiorem cathedrani ascendant, evocabit, nbi illos, antequaui in haue deducat, I. V, Doetores iniperiali et electn- rali autoritate pronunciabit, iisdem<[ue omnia illa privilegia et inimuni- tates doctorales eonferet, quibus in aliis Europae Acadenüis Doetores gaudent.

§. 10. Post porreeta manu ipsos in eathedram superiorem deducat, illosque cum siiblimiore loco se jam constitutos videant, admoneat, ne feci plebis semet unquam misceant, sed id operam dent, quo non ütulOy tantum, sed et serio virtutnm studio prae reliquis emineant. Deinde tmdat ipsis librum primo clausuni, ne ex solis libris sapiant, post aper- tum, ne soll ingenio suo indulgeant, sed ad motiis praeceptores subinde recurrant. Tertio iraponat Pilenm rubrum boJosericum, iibertatis et ingenuitatis indicium, Quarto annulum tanquam nobilitatis doctorali

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Pariter Thalerum ab omnibus conjunctim expectabit Aedituus, et tan- tundem qui campanis movendis destinati. Pauperibus vero in pelvim, ad fores templi expositam, unusquisque candidatorum et hospitum pro- jiciat, quantum pietas cuique suggesserit.

§. 5. Ulterius cum et ipsi musici instrumentales plus justo exigere soleant, statutum est, ut a quovis candidato thalerum recipiant, et pro hoc tarn in plateis, quam ecclesia et prandio officium faciant. Cantori autem et Organi praefecto singulis thalerus, quotcunque etiam candidati adfuerint, pendatur, addito chyrothecarum pari.

§. 6. Prandium doctorale sobrium adometur, ita ut numerus con- vivarum maximus non excedat quinquagenarium, nee plura apponantur fercula, quam decem, quibus placentas aliaque ex farina confecta tosta annumeramus, bellariorum autem nomine nihil apponatur, nisi aliquid ex amygdalis, uvis passis, nucibus, castaneis, similibusque frugibus, vero non ultra quinque illarum genera.

§. 7. Uxores, virginesque ad prandium hoc non invitabuntur, liberum tamen esto promotori altera die desiderantibus hoc doctoribus novellis professores facultatis cum uxoribus eorum coena quadam sed temperata excipere,

§. 8. Curam prandii doctoralis habebit ipse promotor, non tamen pro lubitu ad hoc invitabit hospites, nisi praevio collegii consensu vel consilio, sumtus vero impendendos diligenter consignet, ne doctorandi majoribus, quam par est impensis graventur. Interea ipsi promotori vel uxori ejusdem pro molestia, quam subire tenentur in parando hoc convivio, a quovis candidato ducatus exsolvatur.

§. 9. Si autem candidatis forte libuerit, cum coquinariae artis perito per aversionem transigere, quantum pro integro prandio ipsi exsolvere debeant, quod ipsorum arbitrio relictum volumus, honorarium tamen modo dictum promotori ejusve uxori nihilominus offeratur,

§. 10. Haec vero intellecta volumus de illis, qui gradum Licentiati in hac academia impetrarunt; quod si vero Licentiati alibi promoti hie ad doctoris gradum adspirare cupiant, XXV. thaleros coUegio facultatis numerent, aequaliter inter coUegas distribuendos, postea fldem nobis faciant, quod in alia academia legitime examinati, et ad disputationem pro licentia admissi, eamque revera habuerint, quo praestito sine ulteriori examine ad docturam juris cum reliquis admittantur, sed loco quem ipsis collegium nostrum ex justa ratione inter reliquos doctorandos assignandum censuerit, acquiescant.

§.11. Et cum frequentissime contingat, aliquem ex justa et honesta causa doctorali gradu sine longiori mora ornandum esse, ipse vero cum competitores non habeat, sumtus solenni promotioni impendendos facere nequeat commode, morem in academia Francofurtana rieceptum et a Seren. Electore Brandenb. approbatum, imitandum censuimus, ut seil, ejusmodi Licentiatus XXIV. thaleros coUegio nostro offerat, quorum

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tiuatnor praecipuos habet Decanus, duos ordinarias, reliquis aequaliter distribntis, et postea caveat, se in proxinia soleiiiii |>romotione doctorali luimeriim tacere, et sie pro rata eoiiferre vt^Ue^ quoque privatim jam ipsi eollata dignitas doctoraliä publica prociamatione conürmetur. Quo fat'to in coustjssii facultatis, praesente Academiae Prorectore, cui diio tlialeri exsolvendi resoloto tliemate ipisi proposito L V. Doctor reniin- ciari, testimoaiamque ccdlatae Docturae a collegio recipere poterit, ut ita mi>x linc moinento iiimiimitntibns ae praerogativis doctoralilms tYui valeat.

Cap. XIL De Act aar io facnlratis ejüs([ue Officio.

§, L Actuarius l'aciiltatis sit bonio prol^us et lionestus, cu^ius fide öiti pnssit uollegium m expeditiono Tiegotioruiii ipsi comiiiissoruiu. Acta ille reeipiat a tabellionibus et nuneiis, eadeinque ad Ordinarimn, quo inter collejsras distribuaiitur, deferat, libroque special!, quo die acta facultati oblata, et cui ad rehitioncni eommissa. iiotet, et jjastea jiissu Ordiiiani horis ad conventum destiiiatts, eonvüCL't cnilegiuiü.

§, 2, Sententias a facultate conceptas et ab Ordinario revisas fide- liter deseribat, nee earum couteuta alieni exponat, niulto uiinus copias resi>on»()nim alicul eoncedat sine prae.scitu Ordioarii, sub puena reuiötiouis ab oftieio. Acta porro probe consignet, et iiuuciis tradat, iiec qnicquain ab hiö exigat, nisi quantum ipsi a coUegio pennissuoL

§. B. Porro speciale protoeollum sumtibus faoukatis couUciat, in quo <|uirqoid sub nomine responsi vel sententiae a collegio nostro eonceptum, ordine seeundwni werieni mensiuin inseribat nonienque coneiiiientis addat, quo futuris etiam Sueec^ssoribtis in facultate, qiud huc usque pronunciatum, constare valeat, lihro auteni responsis eompleto iiidicem addai materiaruin, super quibus liueusque lu-onuneiatiim, quo oceurrente easu »imili recuj'su& ad praejudieata eo facilior sit, novique professores inde se eo melius« infoiTiiare posöint; cum vero haec indicis confeetio molesta quadantenus Sit, ducntmn ex reditibus faeultatis praemli ioeo iiro ijuovis indiee recipiet.

§. 4. Balarii loco pro (juovij* responso vel sententia quatuor grosses, et si acta majora chartis implicanda, adhuc insui»er duos grossos capiet, quod tii responsum prolixius sit. quam ut una jilagula eonscribi possit, j*ro süingubs plagulis ulterius adldliendis, duos adhuc grosses petet, quam pecuniam ultra taxam cujus vis sententiae collegio debitani, ipse a nuncio ex iget, et in line sententiae, ne fraudi locus maneat, notet.

§. 5. Juramento auteni sefiuenti iidem collegio praestabit actuarius: Ego N. N. jurOj me collegio juridico in eaiisis mihi eomniissis lidelem futurum, sententias et responsa diligenter conscripturunit eademque donec publicata fuerint nemini expositurum, nee quicquam a tabellionibuä ultra summam a collegio deeretam exacturnm. pecunias vero coUeetas, >ona tide, consensu ordinarii sive decani distn)>uturum, nee in ciyuj^ quam ex collegio fraudem quieqiiam faeturum, Ita me Deus adjuvetl

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In statuiis diclis quae n?i»erimitür reetissime Nobis exposita öiiiu, et cum super iis in Coiisilio nostro saiietiori dellbüratuiti, nihiJ quod saluti publicae obesse potuit, in illii? nbservatum fuit. Huinilliinis itaipie preeibuö illornm locmn dare eensuimus, et certa scieniia, dicta statuta non solum approbamus, sed etiam Electorali autoritate nostra continnamus, nt ab hoc tempore snum obtineant robnr, salva tarnen potestat*^ et jure nostro, statuta liaec jiro urgente rerum statu eorrij^endi, cmendandi, aug^endf ae minuendi. In ci\jus rei tidem publicam. manu nostra Ins subscripsimus, et sigillo nostro ma^iori muniri jussimus. Dabantni' ex arce nostra, Coloniae ad 8uevum die Imo Jnlü, Anno Mille^imo, Sex- centesimo, Nonagesimo quarto,

Fridericus Elector,

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E. V. Danckelmann,

4. Statuta Facultatis Hedicae in UiÜTersitate Electorali HaUensi.

Nos Fridericus IIL Bei gratia Slarchio Brandenbrn^gensis, Sacri Eomani Imperii Ärehi-Caineraniis et Prineeps Elector etc. etc. Xotnm Omnibus» quorum hoc scire interest, facimns, CoUegii Medici in Aca- demia nostra Hallensi Profesi^üres Statuta haec Nobis humillime obtulisse, et nt confirmemus eadi m siimmisse nos rogasscj quae conceptis verln's ita se haben t:

Slatulorum et Leg um CoHegii Professorr Medici in Academia Fricfericiana.

Cap, L De Professoribtis, Illornm Officio, et LecHonnm

distributione.

§. K Duos Professores ad cxornandam Facultatem Medicani snfficere censemus, maximc cum Anditormn paucissimi sint, qui huic studio ope- rantur. Quoniam autem Medicina commode in Practicam et Theoretieani distinguitur, Professor prlmaiius Practicus, alter autem Theoreticus sit, ad professionem autem praxeos Anatomia, Chirurgia et Chemia, utpote quae intimam connexioneni et affin itatem inter se foTent, spectant, Pro- fessioni Theoretices, quae Physiologiam, Pathoh^giam, Hygieinenir ii>sas- que institutiones tractare debet, materiae medicae ipsiusqoe Botanices Studium combinare debet.

§. 2. Unusqnisque Professomm functioni sune commissae fideliter incumbere debet, et publice illa docere quae professioni suae conveniunt. Professor Praxeos per casus et observationes et adducendo Studiosos ad aegrorum lectos ipsis addiscat praxin. Quando Anatomia corporis bumani publice instituitur et lectiones cbirurgicae habentur, admittat etiam Chirurgos i[isorunii:iue discipulos, sennoneque ptunim iatino, par- tim gemianicö utatur, ut discant Uli homines rationalem exercere chi- rurgiam, et nt structuram viscerum situniqne ac eonnexionera partium

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et vasonim pornoscant. Operaiiones anatomicas et chirurgicas adornet §eciiBdein recentiorum inventa, curiose et cum instrumentis recenter inveutiö. In doeendo Chemiam non Dimium iosistat proeessibus» sed maglö eiirani adhibeat, ut ratio et t'undamentum operationis ac pro- cessumn innoteBcat, et ut cum Cbemia phamiaceutica simul rationalem ac philosophicam discentes acfjiiirant.

§. S, Professor Theoretic«^8 praelegat publice Institutiones et totiu» Medicinae fiindamenta, juxta normam recentioris et sanioris philo^yphiae, homra lectionem autem omni semestri spatfo absolvat. Materiam medi- cam doceat deraonstrando res ad niedicinam speetaiites tarn exoticas quam veriiaeulas, simul exponendo usus, vires et operandi modum ex ipsis principiis meehanicis et ehemieis. In botanieis non solmn crebras exeursiones cum Philiatris in confinia Bylvarmn et montium institnat, verum etiam hortiim, ciuem Potentissimus Prineeps Elector forsan assi- gnabit, medieum, curet Tandem statum naturalem et praeternaturalem eor^mris humani, morborum aetiologiam^ con&ervandae sanitatis regnlas» philiatris summo enm studio ae industria proponat, idque demonstrative, perspieue et breviter.

§. 4. Quod privata Collegia attinet, euivis Professorum coneessum Sit in omnes medicinae partes legere, disputare et collegia instituere, modo ut discordia et confiisio evitetur, alter non prius Collegium in- stituat, nisi absolverit illud Professor, ad quam profossionem Collegium speetat. Disputationes autem pro lubitu seligere licebit, nee ad materia» suae professionis solum adstrictus ßit,

§. 5. SinguHs septimanis uniiequisque Professorum ad minimum tres horas publieis impendat lectionibus, seduloque caveat, ne protra- hendo variisfiue dilationibus nauseam ac taedium Auditoribus creet.

§, 6. Quod alios Medicinae Doctores et Lieentiatos promotos attinet^ libertatcm et illi, maxime si in Academia hae promoti fiierint, et apti- tudinem suara Disputatione publice pro Praesidio demonstraverint^ habeant, privatim Collegia instituendi, salutata tarnen prius Facnltatc medica et irapetrato ab ipso Decano ad quod vis Collegiam instituendum consensu. Illi^ autem, qui gradnm nondum consecuti fuerint et Studiosi gunt, propter Auditores alias paucos omnia Collegia interdictii sint.

Cap. n. De Facultate medica, Officio Decani et Professoribus in Facultatera recipiendis.

§. L Facultas medica ad minimum ex duobus membris coneistere debet Caput autem Collegii est Decaniis, qui omni semestri spatio novo creato Prorectorc suceedat, nisi sonticas liabeat causa s, vel morbus impediat.

§* 2. Deeanus, si quid deliberandum in facultate oecurrit, Collegam vel Collegas convocet, illisque deliberanda proponat, sique res sit sin- gularis momenti, ut invicem Decanus cum Collega suo eon venire non

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possit, liberum sit Decano convocare in collegium Medicum hujus civi- tatis celebrem; ut ille sententiam suam dicat, res autem juxta plurali- tatem votorum decidatur.

§, 3. Praeterea Decanus habeat matriculam, in quam consignet omnes huc advenientes et Medicinam excolentes Studiosos. Habeat et librum, in quem conscribat omnia Facultatis Responsa, Examinationes Candidatonim, Disputationes, quo tempore nimirum illae faetae sint.

§. 4. Porro Sigillum CoUegii Decanus custodiat, eoque recte utatur. Quando autem iter per aliquot dies suscipit, tradat Collegae suo. Cen- suram quoque habeat omnium illorum, quae in hac civitate eduntur Scriptorum medicorum omniumque Disputationum, exceptis illis, quae a Professoribus Medicinae et sub illorum Praesidio in publicum eduntur.

§. 5. Quicunque ex Medicinae Cultoribus ad gradus adspirare cupit, primo omnium desiderium suum exponat Decano, qui ipsum prius ten- tare, et in profectus ipsius privatim inquirere debet, an dignus sit, ut in numerum Candidatorum recipiatur.

§. 6. Disputationibus, quae pro loco habentur, et ubi Praesides sunt novi Doctores, Decanus intersit, ipsisque opponat, sine cavillatione tamen et sugillatione.

§. 7. Inter Collegas amicitia et concordia sit, et haec conservabitur quando nemo alterius dissentientis opinionem acerbe reftitet, sugillet, vel in docendo, disputando publice vel privatim, sed modeste et placide suam oppinionem quisquis opponat.

§. 8. Ordinem in Facultate quisque habeat non ratione dignitatis, quam alio loco habuerit, sed quo ordine in Collegium medicum receptus fuerit.

§. 9. SivacansfueritProfessio, quamvisoptimesciamus, Professionum collationem a Serenissimo Academiae fundatore immediate dependere, Interim tamen spe fruimur certissima, fore, ut Serenissimus nobis cle- mentissime concedat, quo denominemus duos ad minimum eompetitores, quorum eruditio, medendi peritia, profectusque in studio medico nobis perspecti sunt, ipsosque humillime commendemus, ut uni ex illis locus vacans conferatur.

Cap. III. De Examinibus Candidatorum, Disputationibus inauguralibus et sumtibus ad hoc necessariis.

§. 1. Nemo, nisi qui dignissimus sit, et tam in Theoretica et Practica Galenica et Chemica bene versatus sit, firmaque fundamenta in chemicis, physicis et anatomicis habeat, admittatur ad Licentiaturae vel Doctoris gradum.

§. 2. Quicunque itaque ambit illos honores, civis sit academicus, et desiderium suum primo exponat Decano, qui prius tentare Candidatum debet, an dignus sit, qui commendetur collegio.

§. 3. Decanus diem praefigat tentamini, in quo per omnes Medicinae

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partes a Professoribiis, incipicnte Det-äDO, Candidatns exammetur, nni- ciiiqoe aiitem Examini tres horae destinatac sint» ita inter Collega^ distn^iiendae, ne alter alteri tempiis praeripiat.

§. 4, Aiiteqiiam antem Candidalus ad rentamen admittatur, primo latina oratione petat a Collegio, ut ipsuin adiiiitt«'mt. Deinde statiiii 20 Imperiales scdvere dehet, qui si indigniis depretiensas fuerit, raancmut Cnllegio aeqiialiter distribueiidi.

§, 5. TentMmine fiiiito, si habiliö depreliensus fnerit Candidatus, praetigatiir nU^r tcrminus ad Examen rigoroüum, iibi a Frofessoribii& Casus proponi debent, quos resolvere et jndieitim sinim de morbis, ejusfjtie cau.sis, methodn medendi, iiiedieamentis, exponere debet. Qtio Exaiiiine linito snlvat iterum Imperiales.

§. 6. Ex quadraginta Imperialiiius Decamis primo quatiior prae- cipuos habeat pro eunscriptione Prog'rammatis ia^mguralis, et iteniiu sex ad bellaria in otroqiie exaraine exiiibenda. Reliqiii triginta Impe- riales aequaliter distribiiantiir

§. 7, Exantlati^ ExaminibüsDis[JUtatiQ inaiiguralis solemnis habeatur, cujus Praeses semi*er slt Decanus Faeoltatis, solvat autem Candidatns Praesidi pro honorario Imperiales.

§. 8. Disputationes inauguraies horis ante- et pomeridianis habeantiir, et quidem ab hora 9 ad 12, et a secimda ad quintara, in qua Candi- datus quisf]ue sex Opponentes sibi ordinarios &eligat, tDtumc}ue Audi- torium invitare debef, ut extraordinarie quidam opponere velint, si ipsis placet.

§. 9. P'^inita dispiitatione inaugiirali, postquam gratias Deo, Electori, ae Praesidi et Auditorio egit Candida tue, ipse Praeses actum conclndat, et Auditorio exponat, qua ratione jam omnia Licentiandis exautlanda specimina cum laode sustinuerit Candida tuö, ideoque se ei nomine fa- cnltatls potestatem dare LieentiatJ, Doctorisque gradum, quandocunqne ipsi libuerit, assumendi.

Cap. IV. De Proraoti onibus et Gradibus in Medicina, ac sumtibus necessariis,

§. L Promotio doctoralis eelebretor eodeni ritu ac modo, qui soleimis aliis Academiis est, et a facultate nostra Jui-idica descriptus est.

§. 2- Prandium doctorale Brabeuta semper celebret et curet, nt ibi evitetur omnis liixus. Brabeuta semper sit Decanus faeoltatis, ita tarnen debent ordinari Promotiones, ut omnes, qui eub ejus Decanatu examen Bubierint, et jam sub ipsius Praesidio Disputationem babaerint, gradum assumere teneantur.

§. 3. Quod attinet suratus doctorales, iUos temperare et cujusvis conditionis personis aecomodare voluraus. Statuimus auteiu, ut praeter ehyrothecas, loco ulnae boloserici, quivis ex facultate medica unum

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aceipiat Diicatiim, reliquaniin auteiu facaltatnm Professores domirii loco tan tum aceipiant, quaiitiira illi id 8iiis promotionibus nostro fnüegio ex- hibent; Hospitibus autcm lionoratioribus, aliisqoe Doeiorihus offerantur saltem liiyrotbfcae boiiae notae. Pronioior autein Faeultati^ a Caiidi- dato qiKJvis aceipiat duos ducato&i, Academiae Secretaniis imiunni Tba- lemm cum Chyrothecis, sive uniis sive plures Candidati. Pedellus autem a quo vis Candidato unuui Tbalerum habeat.

§. 4. PorTo a quovis Candidato Antislites Teuipli, quod ad haec solemiia destinatum est, diraidium Thaleri aceipiant, pauperes ctiam diinidium Thaleri, et ipsi Musici a cjuovis Candidato aceipiant nnum TJialenmi, et pro boc tarn in plateis ([uani ecclesia et prandio otticiuin faeiant. Cantori etiam et or^^aiii praetV^eto singuiis Thaierus pendatur. quotcuuque etiam Candidati adfuerint, addito chyrothecarum pari.

§. 5. Prandiuni doctorale sobrie adonietiir Ita, ut numerus con- vivamm maxiuius non excedat treceuarimuj Uxores autem et virgines ad prandium hoc non invitabuntur, liberum tamen esto Promotori, de- siderantibus boc Ductoribus novellis, Professores facultatis cmn uxoribus eorura Coena quadaoi, sed temperata, cxcipere.

§. 6, Proniotor, quoniam prandium curat, videat ne graventur niuiiis expensis Candidatt; Uxori autem ejus pro moJestia, quam siibire tenetur in parando lioc couvivio, a (|Uovis Candidato exsulvatur Ducatus.

§, 7. Quod si autem uuus saltim sit, qui doctorali gradu sine omni ninra ornari ciipit, ipse vero competitores nun habeat, et sumtus solenni proniotioni impendendos tacere commode neqiieat, solvat ^jusmodi Li- centiatus "20 Thaleros, quorum quatuor praecipuos habeat Decanus, re* li((üi aetjualiter distribuantur, seqiienti autem solenni Promotioni doc> torali dignitas coli ata jmbliea proclamatione eontinuctur, interiui tauien caveat Decano, se sumtus pro rata eonferre velie. In consessu autem tacultatis, praesente Aeadeniiae Kectore, cui dno Tbaleri exsolvendi sunt, resoluto Casu ipsi proposito, Medicinae Doctor renunciari poterlt, testimoniumque eollatae Docturae a eollegio recipere paterit, ut ita uinx immunitatibus ac privilegiis doctoralibus trui lieeat.

§. 8. Quoad gradum Lieentiaturae eonferendnm iu omnibus nos confonnamus cum t>tatutis facultatis Jiiridicae; nemo autem Cauiliilato- rum ad Lieentiati vel Doctoris gradum adspirare debet, nisi prius prae- stilent sequens juramentum :

Ego N. X. Juro, me Seren issimo Electnri Bnmdenburgieo fidelem futurum, commoda Eiectoralis Domus et Aeademiae hajus pro viribus adjuturum. Statutis Electoralibus et Faeiütati medicae reverentiam habiturnm, gradumque Doctoralem nullibi, tjuam in bac Aeadeinia assumtm'um, et si ad ipsos aegros sanandos requisitus fuerim, nihil dolose, sed omnia circumspecte secundum eonscientiam et regulas me- dicas acttirum expediturumque, et non tani meum commodum, quam

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aegri sanitateni et salutem, sive pauper sive dives sit, quaesiturüm. Ita nie Beus adjuvet!

§. 9. Quoad ordinem doctorandonim in ipsa promotione, üii» qui disputationeiu inaucruralem prius habiieriiu, aliis praeferendi sunt, et secundiim tempos disputationis iiiaugiiralis lacuiu occupabuTit.

§. 10. Porro proiiioti Liceiitiati et Doctores gaudeant omnibus illia praerogativis et iminuiiitatibus, quae in aliis et vicinis Acadenüis ipsis c<)nii»etimt, soll anteni Doctore& et i»romoti Licentiati conscendere Cathe- dram debent, et publice disputare. Doctorandi anteni ad Catbedram non adniittantur.

§. IL tjuad si Lieentiatus vel Doetor nlibi promotus hie disputare cupit, et Collegia habere, solvat Decano 10 Thaleros, et jiro eensura Diaputationis duos.

Cap, V. De Pharinaeopoeo Äcademico»

§. 1. Pharniacopoeus, quem Potentissimus Elector in eommodum noB sohini hiyns Aeademiae venini edam potissiniuin in studii iiiediei increinentum amplissimis privilegiis arnavit, et sub Jnrisdicttone Aca- demica esse jnssit, reverentiam exlubeat Faeiiltati medicae, maxime auteni praxeos Professori, qui inspectionem in ejus ofticinam habeat, et curare debet, iit simplicia non solum bonae notao et recentia sint, sed et coniposita apte et juxla artis regulas et fideliter praeparentur, et hunc in tineni omni anno instituat risitationem oöicinae, et videat, ne graventur nimis aegri Taxa. Pro labore anteni visitationis recipiat 4 Tlialeros.

§. 2. Pharmacopoeus ad jussum Professoris primarii ChemicÄS non- nunquam instituat operationes, ut PhOiatri videant sie processus Phar- macenticos. Professor! autem Theoretices, quando Collegkim in materiam medicam habet, omnia simplicia ad demonstrandum accomodet, qui tarnen 01a in eadem quantitate et bonitate reddere tenetur.

§. 3. Studiosis, qui paupertatis testimonium habeut^ gratis dispensare debet medicamenta, et semper eo respicere debet, ut illi, qui sub juris- dictione acadeniica sunt, moderata tractentui^ Taxa.

Postquam Statuta haec, qua decet soleitia, in Consilio nostro secre- tlori Nobis exposita sunt et solide super iis deliberatum, nihil c^uod saluti publica« adversum in illis observatum fuit. Ex certa Itaque scientia ista confimiamus, iüisqne plenum constitutionuni nostrarum robur ac legum vim tribuimus, cunctisque Collegii sive Facultatis hujus Professoribus et aliis docentibus ac discentibus severe mandamus, ut pacifici et modesti se illis conforment. Qui contra statuta haec quic- qunm temere committent^ meritas pariterque graves poenas luent, salva tarnen potestate et jure nostro, statuta haec pro salute publica corri- gendi^ emendandi, augendi, minnendi. In fidem publicam manu nostra

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»Ms Bubscripsimus, et sigillo nostro majori muniri jussimiis, Dabantur ex Arce nostra Colotiiae ad Sue'viim, die Imo Jalii, Anno Millesimo Sex- centesimo nonagesimo quarto.

Fridericus Elector.*

E. V. Danckelmann.

6. Statuta Facnitatis Fhilosophicae in Academia Fridericia&a HaUdiuL

Kos Fridericus III., Dei Gratia Marehio Braiidenlmrgeusiä^ Sacri Romaiii Imperii Arclii-Camerarius et Priiiceps Elector, Prussiae, Magde- burgi, Cliviaej Jiiliae, Montium, Stetini, PomeraDiae, Cassubiomm, Van- daloramque nee non iii Silesia, Crosnae et Sch^%ibusae Dux, Burggravius Notlnbergensis, Princeps Halberstadii, Mindae et Camlni^ Comes de Holienzollerii, Marc^e et Kavensbergi^ Dominus in Haveiistein^ Lauen- burg et Bütau, Notum onmibus, quorum hoc scire interest, iaeimus, Collegii Philosopiiici in Academia nostra Halensi Professores, Statuta haec Nobis humülime obtulisse, et ut conflnnemus eadem, summisse nos rogasse, quae conceptis verbis ita se habent;

Legum et Stalutorum Pollegti Plillosophki in Academia Fridenciana. Cap» I. De Frofessoribus,

L Lex prima sit eoncordia Collegaram, quae propter varietatem diseiplinarum ad Pliilosophiam pertinentium in Philosophico Collegio cum pmnis necessaria est, Haec antem praeter illa, quae in generaiibus Professonim Statutis tradita sunt, conservabitur, si dissensu in doctrina quorundam orto, quod non alienum a Pliilosopliia est, dissentiens opi- nionem suam modeste et placide proponat sine sugillatione alterius et acerba refutatione.

2. Ordinem in tacultate quisqne liabeat, non ratione dignitatis, quam vel alio loco habiierat vel adbuc in alia facultate Academiae nostrae habet, sed quo ordine in Collegiimi Philosophormu cooptatus est.

Cap. IL De Decano,

L Decanus a Collegio, c^jua caput est, eligatur eo ordine, quo quis- que in Collcgium successit, nee recuaet electus lionorem, nisi propter rationes graviores.

2. Decanus, si quid deliberandum in Facultate est, Collegas con- vocet, illis proponat, quae in deliberationem reniunt, primum suflfragium penes ipsnm sit, et si numero pares sunt dissentientium sententiae, ipse jus decisionis habeat.

3, Provideat Decanus, ne quid indecoram in CoUegio exsurgat iiiter Professores aut Adjnnctos et Magistros, et si quid exortum fuerit, vel soliis emendare tentet, vel si difficilius est, de conailio CoUegainm idem

Sclmder, Um?crsitit Ualla. IL 23

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faciat. Qnod si nee sie quidem res consopiri poterit, Prorectori et Con- cilio deuunciet,

4. Officium Decani semestre sit, et novo Prorectore creato noviis etiam eligatiir Deeanus.

5, Initiandoß Utterariim sacris siiseipiat et Älbo inscribat et testi- monio initiationis omet, non omissa admonitione ejus rei^ quae vetusto ritn signiücata fiiit, neque eos sine consilio in studiis in&tituendie di- mittat* Etiara lustratiouem menstruam stiidiosoruiü, qiii Philosophiae et humanioribtis Mteriö addicti sunt, eo modo, qui in generalibus Statntis eontinetiir, diligenter expediat.

G* Dispiitationibus Philosophicis intersit, Majsri^tronim maxime, et se- dtüo observet, ne leges dispiitationis sophisticando et eavillandcj violentur.

7. Sigillum CoUegii custodiat eoqoe recte utatur, etiam Hbnim ad- servet, in quo statuta facultatis eonscripta sunt.

8. Si quae mutantur in CoUegio» vel novi Professoris accessu, vel decessu veteris» diligetiter id in tabtiJaa referat, etiam quando ipse munus Decani ingressus, quaudo egressus ex eodem sit, qtiae dispnta- tiones iiabitae, quae Paneg^^ricae Orationes, ordine et die adscripto ad- notet, et singulornni, quae faciiltatis consensn excuduntur, cxemplum in ejusdem scrinium rcponat. Initiatos quoque depositione et Candidatos Magisterii, qBO quisque ordine accesserit, et quando honor coUatns fuerit, in libro per&cribat.

9. Si a Serenissimo Fundatore indultum fuerit, ut vacante Pro- fessionis Philosopbicae munere sticcesgor a Collegio denominetur, utpote cui peröpectum est, qui digniores ad locum illum omandum sint, De- canus et Oollegae duos vel tres expertae eruditionis vires denominent, eosdemque Serenissimo Electori ad eligendura nnum submisBissime commendent,

10. Quae in tiöcum facultatis sub Decanatu suo illata fuerunt, de* cessiinis officio Collegis suis adnumeret, eorumque decimani partem ipse pro labore praecipiat, reliquas aequaliler inter Collegas dividat, tit Decanus praeter decimam illain partem, non plus quam singuli CoUe- ganim accipiat

Ih Si morbo Decanus vel longo itinere impediatur, quo minua officium sunm obeat, vel interceptus mortalitate sit, qtii proxime ante- cesserat, officium absentis tueatur,

Cap, III. De Lectionibus et DisputationibtiB.

1, Philosophiae in hoc Lyceo docendae amhitu omnes artes et dis- ciplinac intelligantur, quibus ad humanitatem informatur adolescemia, et ad graviora Btudia praeparatur, ut historia quoque civilis et ecclesi- astica (haec lamen absque ftdei dogmatibus et controversiis Theologicis), Geographia, Mathesis, Eloquentia, Po^tices, Linguamm et Antiquiiamm stndia, praeter rulgo ita dictam Philosophiam, comprehendantur.

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2. Haec omnia ita tradenda juventuti sunt, Et Dei gloria ei publica Salus ubique reßpiciantiirj nihikjue ad dlscendum proponator, qnod non ealribre moribus sit, et ad communem incolumitatera accomodatiimi spinosis, rixosis, scandalosis et miitllibus quaestionibus procul a Cathedra relegatiB, saltem cum detestatione brevissime attactis.

3. Piiblicae lectiones sint facileB, perspicuae et tiroiium etiam captui accommodatae, nee magis euriosae quam iitiles, atque ita distributae, ut semestri spatio absolvantur* Qüae in calamum dictanda sunt, sint brevia, et tantum necessaria contineant,

4. Qiiisqne intra limitem seae professionis maneat. Cum vero pro- fessioues 'quaedani cognadonem inter se habeant^ ut facile ex iina in alteram excurri poseit, si quis ex instiluto vel publice legere aui dis- putare velit| quod Professionis est alterius, vel privatam lectionem hujus generis ex publico loco siguitiearc, cum ordinario Prcjfessore amice con- ferat et rationem sui extra ordinem instituti t^ura uon sinat ignorare. At privata pansophica, ut vocant, coUegia neininl Professorum Philo- sophiae prohibita smito*

5. In disputando seria tractentur, nee fas sit sophisticatione, ca- villatione aut aliis indignis modis alteri illudere, Quod si vero in dis- putatione logica res ip&a postulet, ut de sophismate agatur, id parce flat et modeste, ac sine existimationis laesione.

Cap. lY. De Honoribus conferendis.

L Priinam lauream, sive Baccalaurei honorem, ad minuendas sum* tuum ratlones, ut in plerisque jam Academiis fit, posthabere liceat, et alteram, quae Magisterii est, sine illa conferre,

2, Honor autem Magisterii conferatur dignis et inerentibus, et qui in utroque examine ae disputatione se probos et praestantes gesserint,

3, Candidatos itaque honorem Magisterii petentes Dec^nus circiim' specte admittat, et si ignoti sunt, leviter exploret, an examinibue etiam aut dieputationi possint suffieere, quia turpius posiea rejiciuntur, quam antea poterant dissuadendo non admitti.

4. Primum examen seu tentamen Candidatoram praecedat Dispu- tationi, idque ab orauibus Facultatis Professoribus ordinariis, in loco, quem Decanus indicaverit, instituatur.

5. Disputationi inaugurali praesideat Professor Ordinarius. Candi- dato autem liceat eligere materiam Disputationis ex ea disciplina, in qua se maxirae putat paratum esse, quo ipso simul Praeses denominatur tacite» is neiupe, cui publice illa disciplina profitenda est. Ne vero ad unum plura disputationum praesidia deferantur, pauca vel ntdla ad alios, Decanus provideat, ut qoantura tieri potest, aequabilitas in praesidendo Candidatis observetur, saltem ut consensu aliorum fiat, si sors aüeui plures disputationes obtulerit. Liberum autem sit Candidato vel suo ingenio conscribere disputationem, vel a Praeside, ut conscribat, impetrare.

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6. Examen alterum^ qnod rig^idum vocant, post Disputationem in- 8titaatur, in quo etiam Professores Extraordinarii et Ad^juncti Philo- sophiae examinatoreB sint, praesentibus tarnen Professoribus ordinariis, h qiii etiam quantum libet, examinent ipsi, aut interloquantur |

7 Ut sumtus Magristerii leviores tiant, noü tantnni vino et bellariis inter examina» verum etiam convivio post honores collatos abstineatur. Sumtus autera unicuique Candidato pro honoribus facieudus s!t Vig^inti Thaleronim, qnonmi dimidiam partem iu primo, reliquara in seeiindo Examine exsohat. Praeterea m ipse Disputationis auctor fuerit, dnos thaleros Praesidi honorarii loco det, sin Praeses illam ©laboraverit, H quatuor thaleros eidem exhibeat, dnos nempe pro Praesidio, et totidem pro elaboratione. Ministro Academiae servitia ex Disputatione octo, in Magisterii actu sedecim grossis repenset.

8. Ipso solennitatis die, quo honores dispensantur, omnes liiijus Facnltatis Professores et Adjiincti cum Candidatis in Deeani aedibus conveniant, et hi in ordinem ita dispooantiir, ut collegio liberum sit, duos, tres, quatuorve pro raeritis doctrinae et ingeuii aut diuturniore conversatioue in Acadeniiia priori loco constituere: caeteros, ut quisque citius aut scrius honores a Colleg^io petierit, eoUocare. Semigratuiti autem et gratuiti content! sint loco posteriori. Si qui vero inter Can- didatos sint, qui vel ecclesia&tico officio vel Scholastico quodam superiore fungantur, hos par est^omnibus caeteris Candidatis anteferrL M

9. Tunc ita locatis Candidatis, Decanns et Professores Philosophiae H et Ädjuncti, et ipsi Candidati in locum se conferant, qui honoribus dis- tribuendis destinatus est, ibique Prorectori, Procaueellario et reliquis Professoribus, ad id autea invitatis, se coi\jüngant, Praemissa Deeani oratiunenla et facultate creandi Magistros a ProcanceJlario impetrata, U gratiisque eidem a Decano actis, et compromissione eorum, ad quae " adstringunturj a Candidatis facta, Sceptroque contacto, singuli Candidati publice Magistri Philosophiae renuncientur, inde in altiorem locum ad* sceudere jussis Pileus iniponatur, annulns intigatur, Libri aperiantur ^ claudaniurque cum admonitione eorum, quae per hosce ritus sigmöean- fl tur. Tandem uni ex novellis Magistris Decanus in^jungat, ut quaestlonem aliquam ex Philosophia proponat ac resolvat, et alteri, ut omnium verbiß gratias publice agat, quibus vel ipsi vel ordo Philosophorura vel tota fl Academia debet, etiam vota pro incolumitate Serenissimi Statoris Aca- demiae concipiat. Finita sie soleunitate reliquis digredientibus, Philo- sophiae Professores, Ädjuncti et novi Magistri Decanum eodem ordlne, H quo antea egressi fiierant, domum deducant, praeeunte cum Sceptris et " ministria raagniöco Prorectore, qui et precibus et honorario, ut actum Imnc splendidiorem faciat, rogandus est

10. Formnla compromissionis a Candidatis praestanda adstringet eosdem ad promittendam pietatem et honestam vitam, studiorum con- tinuationem, memoriam accepti hac soleunitate beneficii et reverentiÄin

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erga Protessores Academiae nniversos, maxime vero adversus lllos, qui aliquid ad honores, quibus ornati sunt, coniribuernnt.

Cap. V, De Adjunctis Pfailoöophiae.

1. At^juncti Philosophiae non plures sint quam duo, nisi crescens Academiae numerus aliud forsan suadeat, Qui vero ad^jungendus est Facultati, sit Magister non reeens, sed praesidio unius alteriusque Dis- putationis cognitus et probatae doctrinae, praeterea pius, modestus et reverentiam Professorihus exhibens, quibus adjungendus est,

2. In conbtitiitione Ad,juucti Decanus unum alterumvc Collegio ad liberaui electioneni eomm endet: CoUegac eligant digniorem, et si unns commendatus fuerit^ non is sine pluriiim eonsensu constituatur,

3. Eleetü et approbato Philosophiae Adjuncto hae leges praescri- banmr, ut !) Honorem et reverentiam Collegio habeat. 2) Vitae morum- que bonestatem semper prae se ferat. 3) Disputatione pro loco acceptam dignitatem publice tueatur. 4) Vocatus ad Opponentis munus in philo- sophica dispiitinione praesertim iuaugurali et solenni nihil rectiset. 5) Collegia philosopbiea privatim instituturus, Decano prius signilicet, etiam Professor! ordiuario, qui publice profttetur, quae ille privatim traditums est, 6) Nihil sine Censnni exscribendum typis curet.

4. Contra his honoribus et prlvilegiis omati sunto Philosophiae Ad- juncti, ut 1) in solennibus actibus Ptdlosophiae Professores proxime se- quentnr, et in eodem loco, quo Uli conveoiant. 2) lu examine Candi- datorum altero, quod rigidum vocant, intersint et examinent. 3) Si mereantury spem prae caeteris habeant, in numero denominatorum fore, quando Frofessio Philosophiae vacna facta fnerit.

Cap, VI. De reliqiiifi Magistris et privatim docentibns.

L Magistris, nisi praesidendo Disputationi publice probaverint doc- trinam suam, non liceat conegia philosophica privatim instituere, minus ea ex publico loco per i>rogramma signiflcare.

2. Nee vero temer e ad praesidiiiin Disputationis admittantur, nisi eriiditionem snam quodammodo Professoribiis adprobaverint,

3. Si quis bene defensa DiBputationc privatim docendi facultatem impetraverit, anteqiiam CoHegium aliquod instituat, aut ad illud pro- grammate invitet, Deeano et ordinario Professor!, ad quem disciplina illa pertinet, ejus rei meutionem faeiat, nihilque sine censura typis ex- scribendum det.

4. Si quis dignns ad docendnm sit, nee vero eharactere Magfsterii insignitns, is a Decano et Collegio impetret extra ordinem, ut docere sibi privatim liceat, sed ea eonditione^ ut primum examen, quod Ma- gisterii Candidatis subenndiim est, subeat, et dimidium sumtum, (|ui pro Magistcrio faeiendus est, faciat, hoc est, decem thaleros solvat, ejustpie programmati, quod publico loco adfiget, Professor Ordinarius subscribat.

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Postquam Statuta haec, qua decet Solertia in Consilio nostro Se- cretiori Nobis exposita sunt et solide super iis deliberatum, nihil, quod saluti publicae adversum, in illis observatum fuit. Ex certa itaque scientia ista confirmamus, illisque plenum Constitutionum nostrarum robur ac legum vim tribuimus; Cunctisque Collegii sive Facultatis hujus Professoribus et aliis docentibus ac discentibus severe mandamus, ut pacifici et modeste se illis conforment. Qui contra statuta haec quic- quam temere committent, meritas pariterque graves poenas luent; salva tarnen potestate et jure nostro, statuta haec pro salute publica corri- gendi, emendandi, augendi, minuendi. In fidem publicam manu nostra his subscripsimus, et Sigillo nostro majori muniri jussimus. Dabantur ex Arce Nostra Coloniae ad Suevum, die 1 July, Anno millesimo sex- centesimo nonagesimo quarto.

Fridericus Elector.

E. V. Danckelmann.

Anlage 10.

über das Kammergericht in Berlin als Gerichtsstand der Professoren.

Aus dem Geh. Staatsarch. R. 52. 159. N. 1, fol. 289. Zu § 8 S. 81.

Friedrich König p. p.

Unsern p. Ihr seid in dem untern 25. Jan. a. c. an euch erlassenen Rescripte zwar bedeutet worden ; daf s ihr dem mit des Kammergerichts zweytem und drittem Senate combinirten Geheimen Justitzrathe blofs in Justitz Sachen unterworfen seyd, als wobey es vor wie nach verbleibe ; der erste oder Criminal- Senat des Cammergerich ts hingegen ein be- sonderes CoUegium ausmache, welches mit dem Geheimen Justitz Rathe keine Connexionen habe; Damit ihr aber diese Clausel des erwehnten Rescripts nicht etwa unrecht deuten möget; so haben wir nöthig ge- funden, zu dessen mehreren Erläuterung, euch hiedurch anderweit zur Achtung bekandt zu machen: dafs ob zwar der erste Senat unseres Cammer Gerichts seine Versamlungen allein hält, und insofern ein be- sonderes CoUegium ist, doch derselbe allerdings zum Ressort des Cammer- Gerichts, folgl. auch des mit demselben combinirten Geh. Justitz Raths gehörigen Criminalia respiciert, mithin es dabey verbleibet, dafs alles, was in Civil-Justitz-Sachen einzusenden ist, an den zweyten nnd dritten Senat, was aber in Criminalibus zur Einschickung vorkommt, an den ersten Senat zu addressiren habt. Sind p. Berlin den 17. Febr: 1769.

An die Universität zu Halle.

439 -

Anlage 11.

Die Oberknratoren der Universität

Aus^dem UniTersitätsarchiv 0. 1. (Vgl. Hoflfbauer Gesch. d. ün. zu Halle S. 135. Anm.)

Zu § 8 S. 83.

1694—1701 Der Minister von Rhez und der Geheime Rath Daniel Ludolf

von Danckelmann; 1701 1704 Neben beiden der Minister Paul von Fuchs; nach dessen

Tode wider 1704 1707 die beiden erstgenannten;

1707—1709 Dan. L. von Danckelmann u. Geh. Rat von Printzen; 1709 1723 Von Printzen und von Blaspiel an Stelle des verstorbenen

Danckelmann; 1723—1725 Von Printzen allein;

1725 1730 Minister von Cnyphhausen; nach dessen Entlassung 1730 1738 Staatsminister von Cocceji; nach dessen Beförderung zum

Grofskanzler 1738—1747 Staatsminister von Brand und Geh. Rat von Reichenbach; 1747 1749 Der Grofskanzler von Cocceji, Minister von Marschall und

Geheimer Legationsrat von Bielefeld als Oberkuratoren

sämmtlicher Universitäten und Gymnasien; 1749—1763 Minister von Danckelmann; 1763—1771 Minister Fürst von Kupferberg als Oberkurator sämmtlicher

Universitäten; nach seiner Beförderung zum Grofskanzler 1771 Staatsminister von Münchhausen für kurze Zeit; dann

1771—1788 Minister Freiherr von Zedlitz; 1788—1798 Minister von Wöllner; 1798—1807 Minister von Massow.

Anlage 12,

Ans dem Universitätsarchiv.

Kurf. Erl. v. 12./11. 1694 über Privilegia der Proffessoren. Zu § 8 S. 81 und §. 9 S. 84.

Nachdem Seine Churftlrstliche Durchlauchtigkeit zu Brandenburg, p. Unser Gnädigster Herr, Ihro gebührend vortragen lassen, wafs die von dero Friedrichs-Universitaet zu Halle, anhero abgefertigte Deputirte, in verschiedenen Puncten besagter Universitaet Angelegenheiten be- treflfend, unterthänigst für gestellet, und wie Sie dero gdste. Erklährung darüber gehorsamst gesuchet. So haben höchstgedachte Sr. Churfürstl. Durchl. denenselben nachfolgende Resolution darauf in Gnaden er- theilen lassen wollen und zwar:

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1. Lassen Sr. ChnrfürstK Diirchl es hey dem, so in Privilegio Uni- versität is §. 20. al bereit enthalten, dafs nehmlieh diejenige Prafessores, 80 zu Halle Hiluser kauifen, in denselben aber keine Btirgrerliche Nah-

nmg treiben, auch defshalb mit keinen Bürger-Eyde beleget werden sollen, nochmalfs gnädigst bewenden. Ingleiehen wollen Sie auch jeder Professores, welche einige Hänser bereits daselbst erkauft haben, oder noeh erkauten möchten, von den Kauf Sehofs eines Hauses, so Sie selbst bewohnen, welchen sonst alle Einwohner, zu Tilgung der Stadt Schulden ä 3 Thr. pro Centum erlegen müssen, gäntzlich befreyet haben, und defswegen absondere Verordnung ergehen lassen, zu mahlen da solche Schulden, ehe die Univereitaet zu Halle fundiret, und die Häuser erkanfet, albereit, gemacht worden, dem Magistrat auch durch solche Exemtion wenig abgehet.

2. Und weilen Sn Churfürstl. Durchlaucht gemelter Universität albereit vorhin gnädigst versprochen lassen, dafs wegen des Einlage Geldes von Bier und Wein, es mit derselben dergestalt wie bey der Universität zu Frankfurt an der Oder solle gehalten werden, weshalb in dero Privilegio §. 20. bereits darüber Erklährung geschehen, So fiollen solchem nach die Professores zu Halle hinführo von solchen Ein* läge Gelde oder Niederlage von Bier und Wein auch befreyet seyn, jedoch solcher Gestalt, dafs ein jeder Professor, so offt Er Wein oder f^embd Bier für seine Haushaltung oder Vieh einlegen will, allemahl zur Beglaubigung, unter seiner eigenen Handt darüber einen Zettel aufs Rathhaiifs senden, dagegen von dem Magistrat einen Frey Zctttd em- pfangen und darunter keine unterschleiffe gebrauchen^ wiedrigenfalls aber auf ein Jahr lang dieser Befreyong verlustig seyn soUe.

3. Diejenigen Bachdrucker, Buchhändler und Buchbinder, welche sonst keine ander Bürgerliehe Xahrung darliey treilien, gehören nebst ihren Gesellen und Jungen (aufser dem Regierungs Buchdrucker) wegen dieser ihrer Hanthirung, allein unter der Universität, und müfsen sich auch wie solches albereit in denen Universitäts-Privilegien §. 10 ver- ordnet worden, bey derselben gehöriger mafsen immatricnlircn lassen, wobey Sie der Magistrat allerdings unbehindert zu lassen bat; Wofern aber dieselbe an derer bürgerliehen Nalirung oder Verkehr neben her sich gebrauchen sotten, seind Sie in soweit dem Magistrat mit Eyde sich verwandt zu machen, schuldig und gehalten.

4. Alle diejenigen Schriften, welche nicht publica oder Regierangs- sachen, sondern denen Facultaeten in der Universitaet zuständig seyn, sollen weder von der Universität noch Regierungs Bnchdinieker ohne Censnr der Universitaet, gedrucket werden, diejenigen Sachen aber, welche publica, oder Consistorialia und denen Facultäten nicht zu^e^ hörig, solche ist der Regieinings Buchdrucker, zwar ohne der Universitaet, jedoch nicht ohne des Consistory Censur, zu drucken, befugt.

5. Die Consumptions Accise uns von denen Profefsoribus» und

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ührigren membris der Universität, zu Verhütung aller iinterschleifFe zwar indistincte entrichtet werden, Es haben aber seine Churfürstl. Durchl, durch Special Verorduiiu^ albereit es dahin veranlafsct, dafe einen jeden Professori Jalniieh 20 Tldr. und andern üniversitaets%^erwandten ein gewisses nach prupomion an baarera Gelde ans dortiger Accise kafse wieder zurück gegeben %verden solle, dagegen Sie sieh aber alk^ U nter- Bchleiffe werden zu enthalten wissen^ wiedrigens soll der oder dieienige, so deMialb tiberführet werden niöcht*.-n, der itzt gnd. Jährlichen ordi- nirten Summe sich verlustig gemachet haben; Und dieses Beneüey sollen auch geniefsen diejenigen aus ihrem drittel ^ welche mit Erkaiiffiiug Planne Werke und Ländereyen, oder sonst sich possessioniret machen werden.

8. Erklähren mehr höchst gnd. Sr. C'hnrfiirstL Durchl. sich dahin, dafs, wann das gantze Corpus Academicuin, oder ein und ander unter denen Professorbns von jemand belanget werden, dieselbe ihr forum eompetens vor dero Geheimen Ratli allliier gleicher Gestalt es mit der Universitaet gehalten wird» haben sol, sonsten aber verbleibt der Universitaet die prima instantia nngekräuket, Uebrigens wollen Sn ChurfürsfL Dnrehl. die gnädigste Vers*'hung thun lassen, damit die Statuta Aeademiae et omuitim Facultatum fnrdersarast zur Ansfertignug befördert, und dero selben zur Continnation vorgetragen >verden sollen.

7. Und weil bishero zuriehigen Besoldungen nachfolgender Pro- fessoren alfs vor dem Dr. Beyern 5CH) Thli\ vor Dr. Hoft'mann wegen der professione Physices, 100 Thr. vor dem Dr. Stahl 200 Thr, und lOii Thlr, Zulage vor dem Secretario und Questore, Krauten, noch uiehts gewifses assigniret gewesen, Seine Churfürstl. Durchlauchdigkeit aber denen selben ietztged. Summen gnädigst verschrieben und zugelegt^ So haben dieselben nunmehro in Gnaden ge williget, und verordnet, dafs die bereits vor diesem, von der Magdeburg, Amts Caranier in Vor- schlag gebrachten 180iJThlr, wie auch die aus der Accise zwar gewilügte, aber wegen gewisser Umbstände nicht gänzlich erfolgete IHüO Tlir. jetzo aus beyden Cassen völlig und ohn Rüekbehalt, gezahlet, Ingleichen IHon Tim aus der Laudschafts Casse, und also mit gesambt^ Fünf Tau- send und Vierhundert Tldr, entrichtet, und zu Salarirung der Professorum und übrigen Uuiversitaets Verwandten angewendet werden sollen; Was aber den Professorem linguarum Orientali um Magr Franken an- betrifft So wolleu Seine Churfürstl. Durchlauchtigkeit demselben auch ehrst es mit einer gewissen Besoldung versehen und woher solche zu nehmen benennen, und assiguiren, auch deshalb gehörigen Orths Ver- ordnung ergehen lassen.

8. Das sogenannte Comuiis Hanfs in Halle, wollen Sr. Churfürsth DHl. wann der defshalb annoch schwebenden proeess wird zu ende gebracht und für Sie ausgefallen seyn, zwarten vor sich behalten, die Beditus aber aus solchen Hause der Universität zu ihrer besseren Sub-

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fiistenz ^dHt: zu füeH^n aach de£2»faaih abaoad^üche V^fa^puig und Aünfertiffnng thnn lassen:

^. Concediren Sr. ChnrfäretL DurchL der Universataet zwar einen ab^nderlichen Wein- und Bier-Keil^, Jedocii dergestalt und mit dieser htdliiffüngj dafs Sie ^Ibigen dem dorti^n Ka^äatrac gegen ein^r ge- wifsen Jährlichen penaion, wortlber Sie sich mit einander zn Ter^eicfaen, fiberlaanen, und Sr. ChurfarstL DorciiL gnädigsten Conaens üb^r den deswegen aufiznrichtenden Contract einholen äollen.

10. Die Profesaorea der üniversitaet zu Halle, Ingieiehen derer Wittihen und Kinder, wollen oft höchsterwehnte Sr. ChurfurstL DorehL nicht allein von denen daselbet sonst gebräuchlichen Abzngsgeldem gnädigst eximiret, sondern auch zugleich hier mit verordnet haben^ dafs Bie von dem Sächsischen und Halliachen Statutis wegen der Berade und He^gerette befreyet sein sollen, und deshalb besondere Verordnung ergehen lassen.

11. Ein Policey Collegium durch welches unter andern darauf ge- sehen werden möge, damit alle Auf- und VerkaufFerey in der Stadt Halle verhütet, Hanfs- und Stubenmiethe in billigen Preifs gesetzet, und niemand in Kaufen und Verkauffen verfortheüet werde, wollen Sr. Chur- fttrstl. DurchL aus gewissen Personen, als jemanden aus Mittel dero Regierung und Kammer, Jemanden von der Universitaet Einen aus dem Magistrat und einen von der Accise constituiren, und dieselbe mit ge- wifser Instruction defswegen versehen lassen.

12. Wegen des Bangs der Professorum damit wollen Sr. Churförstl. Durchlauchdigkeit, es folgender Gestalt zu halten, hiemit gnädigst ver- ordnet haben alfs

1. Die Professores ordinar\' der Vier Facultaeten.

2. Die Raths Meister.

3. Die Assessores Scabinatus.

4. Die Byndicus Civitatis.

f}. Die Professores, extra ordinarj' welche Doctores seyn. 0. Die übrige Doctores und Licentiati.

Damit auch nicht einige Irrung der Titular Räthe halber entstehen mOgo, So soll es mit ihnen gehalten werden, wie es zu Königsberg in Preufsen eingerichtet ist, dafs Sie nehmlich denen Raths Meistern nach- gehen, und wollen Sr. Churfürstl. Durchl. deshalb förderlichst an dero Mftgdebnrglsclie Regierung die NothurflTt rescribiren lassen.

\H. Wegrn anne^hmung noch dreyer Nacht Wächter haben Sr. Chur- fllrntl. Durchl. albereit unter dem 4./14. Aug. jtingsthin an den Magistrat »u Ifnile und <lero Rath Bastineller, nöthige Verordnung ergehenlassen, wolrho Hin ^lucli nochmals wiederholen wollen.

14. Hr. ('hurfürstl. Durchl. wollen dero Magdeb. Regierung gdst. «nbrIVhlfMi, durch <lon Magistrat und Ober Ambtsmann zu Giebichenstein, daliin 7iU vorauMt/iiten, damit kein neu ankommender Studiosus, welcher

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sich nicht immatriculiren lassen länger als zehen Tage in solcher Bot- mäfsigkeit geduldet, noch in Specie in denen Vorstädten ohnangegeben beherberget werden möge; Ingleichen wollen Sie auch dem Magistrat zu Halle rescribiren, dahin zu sehen, dafs kein Bürger einen Studiosum, wann er nicht immatriculiret, über zehen Tage, bei Vermeydung von 20 Thlr. Strafe beherbergen solle, damit also auch dadurch alle excesse umb soviel besser verhütet werden mögen.

15. An den Magistrat zu Halle wollen Seine Churfürstl. Durchl. gnädigsten Befehl ergehen lassen, dafs derselbe der Universität so fort einen bequemen Orth zum Carcer, zu abstraflfting der delinquirenden Studenten, anweisen und einräumen lassen soll.

16. Und lezlich seind Seine Churfürstliche Durchlauchdigkeit auch gnädigst geneigt, einen Hortum Medicum und Anatomie Kammer da- selbst anlegen, und verfertigen zu lassen. Es hat aber die Medicinische Facultaet zuvorderst dieserhalb nehere Vor-Schläge bei zu bringen, wie, wo, und aus was Mittel solche einzurichten. Signatum Colin an der Sppree den 12. November 1694.

Friedrich. (L. S.)

Ebrh. Danckelmann. Ludwig Gebhard Kraut S. Acad.

Anlage 13.

Kniflirstlleher Erlafs vom 4. September 1697 über die Vorrechte der

Universität.

Nach Cellarius Inaug. S. 73. Zu § 8 S. 81 und § 9 S. 84.

Churfürst Friderici III. zu Brandenburg Privilegium der Friedrichs-Universität zu Halle ertheilet. Wir Friedrich der Dritte, von Gottes Gnaden, Marggraf zu Branden- burg, des Heil. Rom. Reichs Erzkämmerer und Churfürst, in Preufsen, zu Magdeburg, Cleve, Jülich, Berge, Stettin, Pommern, der Kassuben und Wenden, auch in Schlesien, zu Krossen und Schwiebufs Herzog, Burggraf zu Nürnberg, Fürst zu Halberstadt, Minden und Kamin, Graf zu Hohenzollem, der Mark und Ravensberg, Herr zu Ravenstein, wie auch der Lande Lauenburg und Bütau etc. Urkunden und bekennen hiermit für männiglich. Nachdem die vorige Erzbischöfe und Landes- fürsten des ehemaligen Erzstifts und nunmehrigen Herzogthums Magde- burg schon vor geraumer Zeit verlanget und des Vorhabens gewesen, ein so genanntes Studium Generale oder Universität mit allen in Deutsch- land gewöhnlichen Facultäten, Disciplinen und Künsten, auch denen

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dazu erforderteii Professoribos in besagten Herzogthums Haupt- und Residenz-Stadt Halle, als einen dazu sehr bequemen Ort zu stiften und anzuordnen, wie dann absonderlich der in dem vorigen Seculo Hoch- berühmte und um das heiL Rom. Reich nicht wenig meritirte ^larggraf zu Bnindenburg Albertus, Chuifürst zu Mainz, Kardinal und Erzbischof zu Magtleburg ete, als eines der fürnehrasten und berühmtesten Mit- gliedern Unsers ChurfürstL Hauses, seiner für die freien Künste allemal gehabten sonderbaren Zunfigimg nach^ dieses Vorhaben vor andern öonderiich zu Gemüthe genommen, auch bei dem damaligen Päpstliehen Legato a latere ad universam Germanium, dem Kardinal Campegio dahin gebracht, dass derselbe kraft der von dem päpstLiehen Stuhl zu Rom ihm dieserwegen beigelegten Autborität und Gewalt zu Aufrichtung' Bolcher Universität in besagter Stadt Halle auf damals gewöhnliche Weise ein gewisses Piivilegium im Jahre 1531 ertheilet, jedoeh aber wegen des bald darauf erfolgten Todesfalls besagten Erzbischofs Alberti^ wie auch der daratif eingefallenen schweren uniidugen und gefährlichen Kriegeszeiten und anderer TorgekoitimenerVerhindeniissen halber, solch w^ohlgenieintes Werk nicht völlig zum stände kommen, dafs Wir aus sonderliarer Liebe und Begierde zu Beförderung aller guten Wissen- schaften und Künste, wie auch zu Vollführung eines so heilsamen und glorieusen Werks, wozu besagter Erzbischof das Fundament geleget^ und dem glorieusen Exempel Unsers in Gott ruhenden Herrn Vatem Gn. zu folgen, als welche Ao. ]65rj auch mitten in der damaligen Kriegesflamme die Universität zu Duisburg restauriret und angerichtet^ entschlossen seyn, vermilteist güttlieher Hülfe und mit Ihrer Kaiser!. Maj. hohen Authoritiit obbemeldte Universität zu Halle vollends anfzn- richten und zur Perfection zu bringen. Thun auch solches hiermit und kraft dieses dergestalt und alsOj dafs nach dem Inhalt der Kaiserlichen Konzession nicht allein in denen vier Facul täten, sondern auch in andern der studirenden Jugend nützlichen Disciplinen, Wissenschaften, Exer- zitien und Künsten geschickte und berühmte Professores und Lehrmeister bestellet werden, und dieselbe Macht haben sollen, zu doziren, zu lesen, Collegia publice und privatim zu halten, zu disputiren, in denen Facul- tüten Urtheile, Bedenken und Responsa aliziifassen, auch Doctores, Li- eentiatos, Magistros, Baccalaureos, wie auch respective autoritate publica Notarios publicos und Poetas zu creiren und zu renunziu^en, auch alles das zu thun, was andern DoetorilHis und Professoribus auf andern be- rühmten Universitäten in Deutschland, vermöge Kaiserl. General- oder Spezial-Pri\ilegien zukommt, wie sie dann auch aller derjenigen Auto- rität, Prärogativen, Freiheiten und Gerechtigkeiten, wT)mit andere Uni- versitäten und deren Membra begäbet seyn , ebenmässig zu geniefsen haben werden. Und damit Unsere aufriciitige Intention, so Wir bei diesem Werke haben, männiglieh kund werde, so erklären Wir Uns gnädigst, dafs wir obberührte Universität zu Halle, mit lolgenden

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sonderbahren von Uns dependirenden Beneficiis und Begnadigungen versehen haben.

L Wollen Wir alle diejenigen, welehe Membra dieser Universität fiejTi, in Unsern gnädigsten sonderliehen Schütz nehmen, nnd dieselbe in Unserer Abwesenheit Unsertn Btadthalter und Magdebnrgisehen Regierung im Herzogthmn Magdeburg specialiter anbefohlen haben, also, dafs wenn einer oder der andere, er sey ex nomero doeentium oder discentinm, etwas wider jemand, er sey wer er wolle, der nicht unter die Juiisdiction der Universität oder Aeadeniiae gehöret, zu klagen hat, er denselben sofort für Unserer Regierung ioimediate, ohne An- sehen der sonst dem Beklagten zustehenden ersteren Instanz oder Pri- vilegii fori, belangen möge, und gedachte Unsere Regierung ohne Weit- UUifftigkeit juxta essentialia Processus die Sache untersuchen, und der- selben abhelffliche Mafse geben und entscheiden solle. Wann auch der Senatns Academicus oder einige aus den Universitätsverwandten und Bedienten bey Unserer Regieiting und Consistorio auch den Unter- gerichten wider jemand etwas zu suchen haben, so soll ihnen aUes ohne Erlegimg der sonst gewöhnlichen Sport ulen und Oebtihren ausgefertiget werden; hingegen soll auch die Universität Unsere Regierungs- und Conmstorial-Bediente, auch die Untergeiichte gleichfals mit den Spor- tulen und Gebuhren verschonen.

n. Wann das gantze Corpus Aeademleum oder ein und anderer unter denen Professoribus von jemand belanget wird, so sollen dieselbe ihr forum competens vor Unserm Geheim ten Rath alhier, gleichergestalt es mit der Universität zu Frankfurt an der Oder gehalten wird, habeu, sonsten aber verblei liet der Universität das forum primae instantiae imgekränket. Jedoch soll der Pro-Rektor Zeit wehrenden Rektorats regulariter nicht belanget, sondern die wider ihn habende Ansprüche bis nach Ablegung dieser Würde verschoben werden. Wofeme auch Unsere dortige Regierung und Consistorium wider einige Cives Aca- demicos etwas zu denunzilren hat, oder sonst der Universität Assistence benöthiget ist, so sollen sie gehalten seyn, die Universität entweder schriiftlich oder mündlich deshalb in subsidium requiriren zu lassen.

ni Der Pro-Rektor und Senatns Academicus sollen die Jurisdiktion In Civilibus und CHminalibus über alle und jede Membra und Officiales Academiae, es seyen dieselbe Professores, oder andere Lehr-* Stall-> Sprach- und Exercitien-Meister, Studiosi und andere, so bey denselben ^eyn und ihnen aufwarten oder bedient seyn, haben und exerziren, und zwar stracks von der Zeit an, da jemand als ein Glred der Uni- versität reeipiret worden, oder sich sonst alda Studirens halber aufhalten will, und sich dem Albu Academico einverleiben lassen, und zum Ge- horsam verpflichtet hat. Wie dann auch diejenigen Studiosi, sie seyn wes Standes sie wollen, so entweder des Studirens oder derer Exercitien halber sich auf der Universität aufhalten, und nicht immatrikuliren

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laBsen wollen, unter der Universität Jurisdiktion ipso facto seyn und stehen sollen. Jedoch wann nach Kaysers Caroli V. peinlicher Hals Gerichts-Ordnung jemand an Leib and Leben daselbst gestraffet werden sollte, soll die SententJ: vor der Execution an Uns und Unsern Geheimten Kath eingesendet werden, damit Wir dieselbe contirrairen oder nach Befinden mildern. Es soll auch auf Ansuchen des Pro-Keetoris oder Senatus Acadeinici Unser Commendant aldort demselben in vorkommen* den Fällen so viel Soldaten, als zu Apprehendinmg oder Verfolge der Delinquenten nöthig seyn, unweigerlich hergeben, oder da keine Garai- 8on vorhanden, soll der Rath daselbst die gemeinen Diener, oder nach Gelegenheit der Personen die Stadtwächter und Ausreiter, der Uni- versität ohne Entgelt zu solcher Apprehension, Verfolge und Verw^ahr- sam abfolgen lassen, auch einen bequemen sichern Ort^ darin der De- linquent venvahret werden möge, dazu ungesiuimet und unweigerlich einräumen. Sollte aber, das Gott verhüte, dergleichen Verbrechen vor- kommen, w^elches mit der Todesstrafe belegt werden müfste, soll als- dann solche Execudon in unserm Amte Giebichenstein oder nach Be- finden in unsern Berggerichten daselbst zu Halle, ohne der Universität Unkosten venichtet werden, raafsen dann die Universität in solchen Fällen, die Vcrurtheilete zu rechter Zeit gebührenden Orts zu über- liefern und obberührte Richter und Beamte nach geschehener Requisition dieselbe unweigerlich annehmen und das Urtheil oder Sententz an ihnen exequiren lassen sollen. Im übrigen aber da denen Delinquenten eine Geldstraffe zuerkannt würde, soll solche der Universität gelassen, und von derselben zu Beförderung des boni publici Acaderaiae angewendet und berechnet werden,

IV* Wann bey nächtlicher Zeit oder entstandenen Tumuh einige Membra Academica von der Garnison, wann einige daselbst vorhanden^ oder auch von dem Magistrat sollten in Hafft oder Arrest genommen seyn, mögen sie zwar bis an den anbrechenden Tag daselbst verbleiben; alsdann aber sollen sie dem Pro-Hectori und Öenatui Academico von dem Komraendanten der Garnison oder dem Stadtmagistrat ohne Ver- zug nahmkündig gemachet und mit ihrem Degen und andern Gewehr auf Erfordern unweigerlich ausgeantw^ortet und unter keiner! ey Prae- text auffgehalten werden. Es sollen auch die Stadtwache und Knechte schuldig seyn bey ereignenden Tumult oder anderer vorfallenden Ge- legenheit, es sey des Tages oder des Nachts, blofs auf des Pro-Rectoriß Ansinnen die Delinquenten zu verfolgen, und In Hafft zu bringen, da- mit sie, bevor der Stadtmagistrat requiriret wird, keine Zeit gewinnen mögen zu echappiren,

V. Die Professores, Lehr-, Stall-, Sprach- und Exercitien-Meist«r haben Wir mit zureichenden und anständigen Salariis versehen» be- halten Uns auch vor, dieselbe nach Proportion ihrer Meriten und Fleifses zu verbessern. Es sollen auch der Professoren Witwen und

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Erben des GnadeDJahres, wie bei der Universität zu Frankfurt an der Oder, &ieh zu erfreuen haben.

VI. Und damit die Universität onsers gnädigrstens SchiUzes, Hnlde, nnd rrnade versichert seyn möge, so wollen Wir Jederzeit zwei Ober- Curatnres aus Unsern würeklichen geheimten Ruthen alhier gnädigst constitniren, auch Unserer Regierung und Stadtniagiötrat zu Halle an- befehlen, dafs sie in allen vorfallenden CTelegenheiten der Uni%^ersitÄt nachdrücklich asgistiren, und deroselben Bestes imd Aufnehmen befördern und dahin sehen sc3llen, dafs die Cives Academici nicht mit dem Preifse der Stuben, Tisch oder Hausmiethe übersetzet, und sonst im kanifen lind verkauffen bevortheilet werden mögen. Wir behalten Uns auch gnädigst zuvor, zn dem Ende ein gewisses Polizeycollegium aldon zu constituiren, und mit gewisser Instruction versehen zu lassen.

VII, Allen und jeden sowohl eingebohrnen und in Halle angesessenen, auch andern und fremden Boctoribtis, Licentiatis und Magistris, welche von denen Fakultäten nach Anleitung derer Statutorum, so Wir ihnen ertheilen werden, capabel befunden worden, die studirende Jugend in guten und nützlichen Wissensehaö'ten zu informiren soll frey stehen, Collegia privata zu halfen, welches auch denenjenigen, die noch keinen gradum haben, nicht soll verwehret seyn, .jedoch müssen selbige sich bey dem Pro-Rectore Universitatis vorher imraatrikuliren lassen, und nachmals bey derselben Fakultlit, darinnen sie zu lesen vermeinen, an- geben, welche ohne erhebliche Ursachen sie daran nicht behindern, sondern vielmehr denselben beförderlich seyn solL

VIIL Was die Btudiosos Theologiae betrifln:, welche Öeifsig daselbst sttidiret, und ihres Wohl Verhaltens halber ein gut Gezeugnüfs haben, dieselben wollen Wir für andern in Unsc*m Provintzen und Landen zu Diensten nach betinden befordern lassen: denen Studiosis Juris aber sol nicht allein frey stehen, in Unserer Kantzeley, Kammer, Consistorio, Ratbhause, Stadt- und Thal-Gerichten, auch im Amte Giebichenstein, zu rechter Zeit, und da sonst Herrschaft-Bachen nicht tractiret werden, dem rechtlichen Verfahren der Advocaten und Partheyen mit zuzuhören, sondern es sollen auch in aUen diesen Gerichten zu Halle die Secretarii, wie auch der Schöppensehreiber gehalten seyn und befehlicbet werden, die entschiedene Acta, Urtheile und Responsa^ umb welche sie An- suchung thun, und so ohne jemandes Nachtheil communiziret werden können, ihnen zur perlustration vorzulegen, nicht aber mit nach Hauae zu geben, viel weniger ihnen neue noch nicht abgehandelte Acta vorzu- zeigen oder lesen zu lassen,

IX. Wann die Professores Medicinae in Anatomicis die Jugend unterweisen wollen, sollen denenselben die cadavera punitorura von denen Obrigkeiten und Gerichten in dem Hertzogthum Magdeburg und dem Fürstenthum Halberstadt, auf deroselben gebührendes Ansuchen ohne Entgelt und einige vorhergehende unterthänigste Auftrage kraffö

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SU» V^fiMiipCQ wtftgatfpH und ftfannt werden. la^eidMa sau die irnfTenMMAliodMt AitflHelitiiii^ ttiek hl 4up]o wi

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131 loleli^ ^ide asAlndlgeii lassen.

XI. AUe dicrfefifj^en , so in Fnaemi H^tzogthnm Magdeburg oder Kflriti>iitbnjn Halberstadi Stipendüi genlersen. soUen dcholdig seyn zum V n z:wei Jahr auf Uaaerer UiiiTeratlt m Halle denen Stndiis

O! /: .. n* Und obgleich d^s KajBeri. Dif^oma Prirüegionim dieser UniTemität noch nicht pablicirei, welches aber m knrtzen geschehen wirdr "O wollen Wir doch» das» solches denen, welche sich vorhin bey Unterer UniverBiUt zu HaUe inscribiren lassen, und denen smdiis dort obgelegen^ nnnachtheilig 9e>^, ihnen anch das Trienniiini Aeademienm f»o fffe 35a Erlangnng geistlicher and anderer beneficiomm in Unsem LnhiUin zn erweisen gehalten 8e>Ti, a die inscriptionis angerechnet WfTden, uihI zustatten kommen solle, wie Wir dann anch ans Landes- f(lr»tllcbf!r Macht und Krafft des Uns znstehenden Jnris Epidcopalis in so weit cHupeniiirfm, das» diejenige, so anderswo ihre Studia angefangen, tind noj.'Ji kein Triennium Acaderaicum an einem Ort ausgehalten, nnkihm ttuf Unserer Universität Halle vollenden mögen, und ihnen Holcheii bey denen in Unsem Landen gelegenen Stiffteni für voll ge- ro(*hfif^t werden »olle, wie Wir dann »uch die gnädigste Verordnung fliiin wollen, dafs die Universität von Conferirung derer Stipendien Narriri(*ht bekommen möge, damit sie auf diejenigen Studiosos, so solche gnnleffti^n, Howohl ratione vitac als studiorum Aufsicht haben könne.

XI L T>le|«nigeri, so Bich etliche und zum wenigsten zwei Jahr zu llfillf^ «tuilln'nH, oder Exereitien halber aufFgehalten, und ihre Studia grihMllleli ir/ieiiri't, inwh in humanionbus studiis ein gutes Fundament gnlegi^t (dazu Wir ttanrt ein sondorliclies CoUegium elegantioris litera- itirne Hiil>.urlehtrji. timl dessen Direction dem Prol'essori Eloquentiac Mnzuverlniüi'n ^nfUligMt geniunet seyn) und wegen ihres Wohlverhaltens v(ni fb^u» l*ro*Reetnro Academiae oder derjenigen Fakidtät, darinnen «In iiuiliri*t, eiti rtUuulielies Zeugnis aufzuweisen haben, wie auch die-

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jenige, welche daselbst den Gradmn Doctoris, Licentiati oder Magistri angenommen, sollen in Unserm Churfürstenthum, Landen und ProWntzen, und in speeie in Unserm Eertzogthum Magdeburg zu deren Ehren- Aeniptem und Bedienungen, wozu sie vor andern capable sind, nach Befinden befordert werden.

XIII. Alle diejenigen Schritten, so im Hertzogthuin Magdeburg zum Druck gegeben werden, und nicht publica oder Regierangssachen, sondern den Fakultäten in der Universität zuständig seyn, sollen weder von der Universität- noch Regierungs-Bnehdrucker ohne Censur der Universität gedmcket werden, diejenigen Sachen aber, welche publica oder Consistorialia, und denen Fakultäten nicht zugehörig, solche ist der Regierungs-Buchdrucker zwar ohne der Universität, nicht aber ohne Unserer Regierung oder Consistorii Censur zu drucken befugt

XIV. Zu Behuff der dortigen Reit-Schule wollen Wir tiber den ordinairen Spesen, nach Be linden, aus Unsenn Marstall junge Pferde, die zugeritten werden sollen, dahin senden.

- XV. Auch haben Wir die gnädigste Vorsehung gethan, dass einige gewisse Tische vor die daselbst lebenden nothdürftige Studenten auö- gerichtet, und Holehe denen andern Tischen gleich geachtet werden sollen, zu welchem Ende Wir bey Unsern Ständen in allen Provinzen die Verfügung thun wollen, damit von denenselben absonderliche Tische vor die ihrige zu Halle studirende Landeskinder auffgerichtet werden mögen.

XVI. Wann kranke und arme Bliidiosi seyn, sollen dieselbe nach Verlangen von dem Rathe alldort in die Hospitale mit auifgenommen, auch bey denen Begräbnissen der Stiidiosoruni flir die Stelle, das Ge- läute und dergleichen ein niehrercs nicht als von Bürgern erleget werden*

XVII. Alle gradnirte, Notarii, Procuratores und Litterati, weil sie die meiste Verkehrnng mit der Universität haben werden, sollen der Univei-sität Jurisdiction unterworfen seyn. Wie dann auch diejenigen Buchdrucker, Buchhändler und Buchbinder, welche sonst keine andere l)üi*gerl]Che Nahnmg dabey treiben, nebst ihren Jungen, Gesellen und Gesinde (aufser dem Regierungs-Buchdrucker) wegen dieser ihrer Hand- thierung allein unter der Universität Jurisdiction gehören, und sich bey derselben ininiatiiculiren lassen müssen, wobei sie der Magistrat aller- dings ungehindert zu lassen hat. Wofern aber dieselben andere bürger- liche Nahrung und Verkehr nebenher sich gebrauchen sollten, sind sie in so weit Magistrate mit Eyde sich verwand zu machen schuldig. Weilen Wir auch diese Universität meistentheils als die zu Frankfurt an der Oder eingerichtet wissen wollen, und dann diese die Macht einige Frey-Handwerke zu setzen hat, als soll auch diese Universität Macht haben, einige P>ey-Handwerks-Meister anzunehmen und zu be- stellen, so alleine unter derselben Jurisdiction stehen, auch von Unserer

Sclirader, Universität MaUe. 11. 29

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Ee^emng', Stadt-Magistrat und Berggerichten bey solcher Freyheit nachdrücklich gt^schützet werden, sonst aber ehtm das Recht, was andere Meister von demselben Handwerek bey der Stadt Halle haben, geniefsen sollen,

XVIIL Ein dort ankominendt-r Studiosus soll schuldig seyn, sich innerhalb 10 Tagen immatrieuliren zu lassen, und wollen Wir zu dem Ende Unserer Regiermig gnädigst anbefehlen, durch den Stadt-Magistrat tind Ober- Amtmann zu Giebichensteiu die Anstalt machen zu lassen, damit kein neu ankommender StiidioBUS, so nicht immatrienliret, länger alß 10 Tage unter Dero Botmiifsigkeit geduldet, noch in denen Vor- städten ohne vorhero geschehene Meldung beherberget werden möge. Und soll der Magistrat dahin sehen, dafs kein Bürger einen Studiosnm, so nicht immatrienliret, über 10 Tage bey Vermeidung 20 Rthlr. Strafe beherberge, damit auch dadurch alle Excesse ura so viel besser vei^ hütet w^erden mögen.

XIX. Wann ein Studiosus von der Universität relegiret, so soll der Magistrat nicht befugt seyn, denselben in der Stadt oder Vorstadt 2:a dulten, wie dann auch das dortige Thalgerichte und Amt Giebiehenstein eben so wenig den Kelegatum auf einige Weise zu hägen oder zu bergen Macht haben, sondern noch vor der Sonnen Untergang auszuschaffen gehalten seyn soll

XX. Die Professores, auch übrige Universitäts-Bedicnte, so alda Häuser kauffen, in denenselben aber keine bürgerliche Nahrung treiben, sollen so wohl von Ablegung des Bürger*Eydes, als von Wachen, Ein- quartirungen und andern bürgerlichen oneribus von ihren Häusern be- freyet bleiben. Desgleichen wollen Wir auch gedachte Professores und Universitäts* Verwandte so einige Häuser daselbst erkauifet oder annnch erkauffen möchten, von dem Kaiiffschosse ihrer Häuser, welchen sonst alle Einwohner zu Halle erlegen müssen, gäntzlich befreyen.

XXL Ob zwar die Professores und übrige Universitäts-Verwandte zu Verhütung alles Untersehleifts die Consumptions-Accise entrichteo müssen, so wollen Wü* dennoch die gnädigste Verordnung thun, dafs einem jeden Professori jährlich 20 Rthlr,, dem Pro-Rectori 25 Rthlr, und denen andern Uni versitäts- Verwandten und Bedienten ein gewisses nach Proportion an haaren Gelde aus der Accirs-Casse jährlich wiederum zurück gegeben werde, dagegen sie sich aber bey Verlust der jährlich ordinirlen Summe, aller Untersehleiffe zu enthalten haben. Und dieses benelicii sollen auch diejenigen Uni versitäts -Verwandte geniessen, w^elehe entweder schon M^ürcklich Pfannwerek treiben und angesessen seyn^ oder mit Erkauffuug Pfannwercks und Ländereyen sich sonst possefsio- niret machen werden»

XXII, Es sollen auch die Professores und übrige Universitäts-Ver- wandte von dem Einlage-Gelde von Bier und Wein dergestalt befreyet seyn, dafs ein jeder, so oflft er Wein oder fremd Bier vor seine Hauf&-

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Anlage 14.

Geldersatz für daa Meaniersehe HauB.

Beilage zum UniverBitätahericht vorn 28. März 1721 Geh. Staatsarch. R. 52. 159. N. ?.

Zu § 10 S. 91.

Demnach Ihro KöiiigL Mayt. In Preiifscn allergnädigsteii Befehl zu aller gehorsamster Folge das löbliche Officium Äcad, eine umständliche Nachricht von der jährlichen Einnahme der Professorum Theolog^iae erfordert hat, so wird davon nachstehende kurze und doch hinlängliche Nachricht crtheilct, etc. etc.

Nehmlich es halien Ihro Königl. Mayt, in Gott ruhenden H. Vaters Mayt. in Bctraehtuiig dersen, dafs die beyde Facultacien, die Theoh und Philosophische, die wenigsten Einkilnffte haben, denselben zu einem Bey- trag an der hieselbst kostbaren Haufs-Miethe ein Capital von 3*500 Rthlm. allcrgnädigst geschenket, welches mit höchst gemeldter Ihre KÖnlgL Mayt. Genehmhaltung auf Zinsen auagethan, und bifs dato dergestalt repartiret werden, dafs iede Facultaet von ihrer Helffte sofort 10 Bthlr, für das Seminarium Theol. und 10 Rthlr. für die Ministros Academ. abgegeben, (wogegen die Philosophische Facultaet 10 Rthlr. zum Theatro Academico beizutragen übernommen.) Den rest pflegt man ietzo in 5 TheOe zu suhdividiren und iedem Prof, ordin, Tlieo!. einen solchen Theil zu geben, weil der H. Abbt Breithaupt für seine Persohn nichts davon zu partieipircn , sondern dieses zur indemnisation wegen der Haufs-Zinse geordnete Accidens, seinen Co! legis ganz zu überlassen, sich freywillig erkläret hat. etc. etc.

Halle, den 22^^^ März 1721.

De Sententia Facult. Theol. Bubscripsit

Jo, Dan. Herrnschmid, Dr. h. t. Dec,

Alllage 15.

Salarieii-Etat aus dem Jahre 1736.

Zu § 10 a 92. Bey der Königl. Preufs. Universität zu Halle, alfs

Rthlr. Gr. Pf. Einnahme:

2100 aufs dem Stifts Amte zu Halle,

2300 aufs der Magdeb. Landschafts Gasse,

1200 aufs der Accise zu Burg,

600 aufs der Steuer Casse der alten Stadt Magdeburg, 5(X) aufs der Accise bey der Grafschaft Mannfsfeldt.

G700 Summa so der Quaestor Academiae einzunehmen und fol- gender gcstait auszuzahlen,

453

Ferner an Professoren Besoldungen werden noch gezahlet:

Rthlr. Gr. Pf.

100 Bekommt der H. Prof. Francke noch aufs denen Hillers-

lebischen geldern, 300 aufs der Königl. Kammer des Herzogthumbs Magdeburg an

den Verstorbenen Consistorial Rath von Boden alfs Prof.

Juris gezahlet, 300 Bekömt der H. Rath Sperlette alfs Professor Philosophiae

aus der Königl. Kammer,

200 Bekömt der H. Hoflfrath Wolff alfs Prof. Mathematum aus

der Landschafts-Casse,

7600 Summa aller Professoren Besoldungen so nachfolgende Distri-

buiert werden,

Aufsgabe: Von Vorstehender Summa, alfs

Rthlr. Gr. Pf.

1200 Bekömt der H. Geheimte Rath Thomasius alfs Prof. primarius,

Academ. Director und der Juristen Fakultaet Ordinarius, Bey der Theologischen Facultaet.

50 der H. Abt Breithaupt alfs Prof. Theol.

500 der H. Consistorialrath Dr. Anton desgleichen.

300 der H. Prof. Francke alfs Prof. Theol. und zwahr 200 Rthlr.

ex quaestura Academ., 100 Rthlr. aufs den Hillerslebischen Geldern,

300 der H. Dr. Michaelis alfs Prof. Theologiae,

350 der H. Dr. Lange alfs Prof. Theologiae.

Bey der Juristen Facultaet.

700 der Verstorbene Consistorialrath von Boden als Prof. Juris,

hatt bekommen 400 Rthlr. ex Quaest. Academ. und 300 Rthlr. wie obgedacht aus der Königl. Kammer,

400 der H. Geheimte Rath von Ludewig, alfs Professor Juris,

300 der H. Geheimte Rath Böhmer alfs Professor Juris,

der Herr Hoflfrath Ludovici, als Prof. Juris, hat bis dato noch

keine Besoldung gehabt, soll aber Vermöge Königl. aller- gnädigster Versicherung vom 17. April 1719 in die erste Vacantz bey der Juristen Facultät asscendieren und hatt also itzo bey der Bodischen Vacantz die nächste Anwarthung vid. L. A.

Bey der Medizinischen Facultaet.

200 H. Dr. Hoflfmann alfs Prof. Medicinae,

100 Herr Hoflfrath Stahl,

200 H. Hoflfrath Alberti alfs Prof. Med.

4600 Latus.

454

Rthlr. Gr. PL

4600 Latus Transp.

Bey der Philosophischen Facultaet. 400 H. Rath Sperlette als Prof. Philos., alfs 100 Rthlr. ex Qaae-

stnra Academ. und 300 Rthlr. wie obgedacht aus der Königl.

Cammer. 300 H. Geheimte Rath von Ludewig alfs Professor Philos. et

Historiar.

200 H. Hoffrat Dr. Schneider alfs Prof. Philosophiae,

200 H. Geheimterath Gundling, alfs Prof. Philos. et Eloquentiae.

300 H. Hoffrath Wolff, alfs Prof. Mathem. et Physices ex Quaest.

Acad. 100 Rthlr. und wie obgedacht noch aus der Magdeb.

Landschaffts Casse 200 Rthlr.

Not. ist auch Vermöge allergdsten Rescripts vom 28. April

1715 auf diejenigen 100 Rthlr. so der Const. Rath und Prof.

juris von Bode, ehemals von des Prof. Cellarii Besoldung

erhalten ohne rückfrage expecti viert besage Lit. B.

Officiales, alfs

100 der Syndicus Acad. Dr. Knorre,

280 der Secretaer und Quaestor Acad. Kraut,

50 alfs 25 Rthlr. der Act. Schnitze, 25 Rthlr. La fleurische witbe

laut C. 86 16 denen Beiden Pedellen.

An die Exercitienmeister, alfs

600 H. Stallmeister von Rosenzweig,

280 16 6 Eid. Hafergelder,

Not. Vermöge Königl. allergdsten Rescripti de dato Berlin den 13. Aug. 1720 werden 200 Rthlr. so Sr. Königl. Maj. von des H. Stallmeister Rosenzweig Besoldung abgenommen und dem Litthauischen Cammer Präsidenten H. von Osten zu- geleget nunmehro aber deshalb Eine allergdste Veränderung Vorzunehmen resolviert, bey der Quaestura Acad. Vom Quartal Crucit. p. a. an, Seqvestriert. Besage Lit. D.

100 dem Tantzmeister Mahjeu,

50 dem Sprachmeister Serval,

50 dem Fechtmeister Petri,

2 15 6 Zu Postgelder des Jahres über.

7600 Summa.

- 455

Anlage 16.

A. Wöchentliger Küchen Zettel des Halberstädt'schen Tisches um 1700.

Aus dem Universitätsarchiv. Zu § 10 S. 93.

Am Sonntage. Zu Mittage. Eine Zerfahrene Suppe, einen Kälber- oder Schöpsbraten nebst einem Sallat, Zum Zugemüse einen Hirsenbrey. Des Fest- tags aber noch ein Gerichte Fleisch Zum Braten und Kuchen, auch bey aller Mahlzeit Butter und ein Nösel Bier. Des Abends. Eine Fleisch Suppe, ein Gerichte pekel oder frisch Rind- fleisch, mit petersilgie oder Bastamat wurzeln. Am Montage. Zu Mittage. Eine Bier Suppe, ein Gerichte Rindfleisch mit grofsen Ro- sinen oder Sellerie, Zum Zugemüse Braun oder grün Kraut. Des Abends. Eine Habergrütz Suppe, und Heidegrütze Zum Zugemüse mit Milch gekocht.

Am Dienstage. Zu Mittage. Eine Milchsuppe, einen Sauerbraten und zum Zugemüse

gekochte Pflaumen. Des Abends. Eine Fleischsuppe, und Kalb- oder Schöpsen Fleisch.

An der Mittwoche. Zu Mittage. Ein Biermus oder Kümmel Suppe, ein Gerichte Fische, Zum

Zugemüse Möhren mit Milch gekocht. Des Abends. Eine Meel oder Zerfahme Suppe mit Brauner Butter zu- gericht, und einen Eier Kuchen.

Am Donnerstage. Zu Mittage. Eine Graupensuppe mit Fleischbrühe gekocht, einen Schöps

oder Kälberbraten, Zum Zugemüse Erbsen. Des Abends. Eine Petersilgie Suppe, ein Kälbergekröse oder Geschlinke.

Am Freytage. Zu Mittage. Eine Erbssuppe, Bratwürste mit Sauerkraut, oder auch

pekel oder gereuchert Fleisch, zum Zugemüse Rüben. Des Abends. Eine Fleischsuppe und einen guten Hirsebrey oder Fleisch.

Am Sonnabend. Zu Mittage. Eine Habergrütz Suppe, ein Gerichte Karpen oder andere

Fische, zum Zugemüse Welsch oder Weis Kraut, Des Abends. Eine Biersuppe und ein Gerichte Fleisch oder Fleisches wehrt. Weil aber mehr könte gefordert werden, als man würklig Vor das- jenige Kostgeld, nemblig auf iegliche Person einen Thaler die woche

- 456

geben kan, wo man nicht will Schaden leiden, so dienet folgendes zur Nachricht, wie viel auf iegliche Person am Fleische, Fischen, Zngemüse und Butter gerechnet werden soll, wie folgt:

1. auf Zwölf Personen soll an gekochten Fleische gegeben werden, acht Pfund, solte aber etwa ein grofser Knochen mit dabey seyn, welches doch so viel wie möglig verhütet werden soll, so soll der- selbe nicht gerechnet werden.

2. An Gebratenes soll auf 12 Personen gegeben werden, weil siebs einbrät, 10 Pfd.

3. An Fischen soll auf 12 Personen 8 Pfd. Karpen gegeben werden, sind es aber andere Kleinere Fische, soll etwas mehrers gegeben werden, damit sie können vergnügt seyn.

4. An Zugemüse, als Pflaumen soll auf 12 Personen gegeben werden, Zwey und ein halbes Pfund, was aber das andere Zugemüse, als Kraut, Rüben, Möhren, Grütze und Hirse anlanget, soll davon auch so viel gegeben werden, weil es unmöglig solches alles zu specifl- ciren, dafs sie keine Ursache haben sollen, darüber zu klagen.

5. An Butter soll auf 12 Personen gegeben werden ein Halbespfnnd, oder Zwei Spfennig Stükke, dabey soll die Butter alle Zeit frisch seyn.

Hierbei ist noch Zuerinnem, dafs die Speisen allemahl gut gewürtzet, und die Brühen so sollen zugerichtet werden, dafs sie einen guten Ge- schmack haben. Was aber die Zugemüse betreffen, soll damit nach der Jahreszeit allemahl eine Veränderung getroffen werden, und alles so aptiret wie sichs gebühret.

B. Speisezettel von 1710.

Verzeichnüfs, wie itzo gespeiset wird.

Sontag. eine Eyer Suppe,

ein Kälberbraten ä 9 Pfd. auf einen Tisch, ein Hirsen zum Zugemüfs mit Zucker und Zimmet, 2 Stückgen Butter,

1 Nefsel Gibichensteiner Bier auf die Person.

Montag, eine Rindfleischsuppe,

Rindfleisch mit Merrettig zugerichtet ä 8 Pfd. auf einen Tisch, Sauerkohl zum Zugemüfs,

2 Stückgen Butter,

1 Nefsel Bier auf die Person.

Dienstag, eine Habergrütz Suppe, Schöpsenfleisch mit welschem Kohl k Pfd. auf einen Tisch,

457

Erbsen zum Zugemüfs mit brauner Butter, 2 Stückgen Butter,

1 Nefsel Bier auf die Person.

Mittwoch, eine Rindfleischsuppe

Rindfleisch mit grofsen Rosinen ä 8 Pfd. auf einen Tisch, Heidegrütze zum Zugemüfs mit brauner Butter,

2 Stückgen Butter,

1 Nefsel Bier auf die Person.

Donnerstag, ein Eyer-Suppe, Schöpsen, oder Kälber Braten, wie man es Haben Kan, ä 9 Pfd. auf

einen Tisch, ein Hirsen zum Zugemüfs mit brauner Butter,

2 Stückgen Butter,

1 Nefsel Bier auf die Person.

Freytag. eine Rindfleisch-Suppe,

Rindfleisch mit Bastemat- Wurzeln ä 8 Pfd. auf einen Tisch, Braunkohl zum Zugemüfs,

2 Stückgen Butter,

1 Nesfel Bier auf die Person.

Sonnabend, eine Habergrütz Suppe, Kalbfleisch mit Muscaten Blumen, oder auf andere Art zugerichtet k

8 Pfd. auf einen Tisch. Erbsen zum Zugemüfs mit brauner Butter,

2 Stückgen Butter,

1 Nöfsel Bier auf die Person.

Man mufs sich mit den Speisen in die Jahreszeiten richten. Halle, den 15. February Ludolff George,

Anno 1710. Küster.

Anlage 17.

Über den Anteil der reformierten Studirenden an den Woltaten des theologischen Seminars.

Eigenhändiger Randerlafs Friedrichs Wilhelms I vom 3. Januar 1722 an die Minister von Ilgen und von Printzen.

Aus dem Geheimen Staatsarchiv R. 52. 159. N. 3 a. Zu § 10 S. 96. Von Ilgen, Printz. Ich mache keine diflferance, wir werden alle beide Religion schlich, aber ich will durchaus nit und bei gröfster Ungnade

458

meiner Bedienten, wofern sie die korange hatten drücken, wie vor diefsem geschehen ist, da werde ich vor streiten bis an mein Tod also der von Ilgen lutterisch, der von Printz reformirt accordes vous dafs keiner nit recht klagen kann und man lasse es beim Vergleich von anno 1713 und ich bin ein Wächter gegen die die die lutherischen drücken, die nehmen sich in acht soll kein differance sein reformirt, luth. soll keine von die beiden gedrückt werden, sondern haut k la main Beide sutteniren ist mein strickte Befehl.

Wilhelm.

Anlage 18.

Zu § 13 S. 114.

Extraet

Deren Inscriptorum. Von Anfang der Universitaet, und von Jahre zu Jahre auch in diesem ProKectorats Jahre, alfs

Nahmen

Jedesmahl

derer von Anfang ge- wesenen ProRectorum, als

j a

derer geführt

h r e

en ProRectorate

Namer. Inscript.

Voml2.Jiil. I>nec. a.

DirectStrykio ante inaugurat.

de Anno

1693 et 1594

570

94

ProRect. Bayero . . .

Vom

17. July

1694 - 1695

375

251

Strykio . . .

1695 - 1696

237

140

Hoflftnanno . .

1696 - 1697

265

126

Cellario . . .

1697 - 1698

371

180

Breithaupt . .

1698 - 1699

464

264

Bodino . . .

1699 . 1700

467

260

Stahlio . . .

1700 - 1701

457

244

Buddeo . . .

1701 - 1702

515

270

Antonio . . .

1702 - 1703

536

333

Str>'kio junior

1703 - 1704

609

316

Sperlette . .

-- .

1704 - 1705

574

290

Ludewig . .

1705 - 1706

619

306

Hoflftnanno . .

1706 - 1707

581

308

Breithaupt . .

1707 - 1708

558

285

Thomasio . .

1708 - 1709

484

246

Bodino . . .

1709 - 1710

587

271

Stahlio . . .

1710 - 1711

448

285

Strykio junior

1711 - 1712

477

244

Michaelis . .

1712 . 1713

557

249

Antonio . . .

1713 - 1714

486

218

Sperlette . .

1714 - 1715

548

254

Schneidero .

-

1715 - 1716

641

306

459

Nahmen Jedesmahl

derer von Anfang ge- r-u * d t> . . Numer. pmec. a.

wesenen ProRectorum, als ^^^^' geführten ProRectorate i^geript. ,gSif^.

ProRect. Frankio . . . Vom 17. July 1716 et 1717 658 312

Ludewig . . - . 1717-1718 560 278

Hoflftnannio . - - 1718 - 1719 631 298

Gundlingio . - - 1719 - 1720 528 255

Wolfio . Vom 17. Jul. bis 28. Mart. 1721 388

Anlage 19. Die Absetzung Christians Wolff betreifend.

Zu § 20 S. 217.

Danach S. Königl. Majestät in Preufsen Unser allergn-ster Herr in Erfahrung gekommen, dafs der Professor Wolff zu Halle in öffentlichen Schrifften und Lectionen solche Lehren vortraget, welche der natürlichen und in Gottes Wort geoffenbarten Religion sehr entgegenstehen, und bey der studirenden Jugend sehr grofsen Schaden thun: Und dann die- selben keineswegs gemeint sind, solches femer zu dulden, sondern re- ßolviret haben, dafs derselbe seiner Profession gäntzlich entsetzet seyn und Ihm femer nicht mehr verstattet werden solle zu dociren; Als haben Sie den Obermarschall und würklichen Geh. Etats Minister von Printz solches hierdurch bekannt machen wollen, mit allergnd.sten Befehl sich allergehorsamst danach zu achten, und der Universität zu Halle anzube- fehlen, dafs Sie den bemelten Professor Wolff daselbst femer nicht dulden und zu dociren nicht verstatten solle, wie er denn auch gedachten Wulff anzudeuten hatt, binnen 48 Stunden nach Empfang der Ordre die Stadt Halle und alle übrigen Königl. Länder bei Straffe des Stranges zu räumen und darüber zu halten. Berlin d. 8. Novbr. 1723.

Wilhelm (eigenhändige Unterschrift). Ordre an den Obermarschall Von Printz.

Anlage 20.

Bestallung ffir J. P. Ladewig als Universitätskanzler.

Aus dem Privilegien- und Urkundenbuch der Universität in Halle I, S. 571.

Zu § 21 S. 234.

Wir Friedrich Wilhelm Von Gottes Gnaden König in Preufsen u. s. w. Thun kund und fügen hiermit zu wissen, Nachdem bekandt, wasgestalt Unser Geheimer Rath und Professor Juris zu Halle Johann Peter von

460

Ludewig der Universität daselbst geraume Jabr mit gutem Nutzen vor- gestanden und zu derselben Flor und Aufnahme ein Vieles contribDiret, Uns aueh in denen importan testen AngelegenliPiten Uivsers Künigl. Etats crfiprirsliehe und getreue Dienste geleisiet^ und sich dadurch um Unsere Königliche Gnade raentiret gemacht, Wir dannenhero und aus beson- deren zu ihm habenden Vertrauen bewogen worden, denselben zum Cantzlern Unserer Universitaet zu Halle zu bestellen und anzunehmen: Thun auch solches hiemit und krafl't dieseö und bestellen denselben zum Cantzlern Unserer Universitaet zu Halle, dergestalt und also, dafs Er Uns und Unserm Königlichen Haufse wie bishero also auch ferner getreu und hold seyn, Unseni Nutzen suchen, Schaden und Nachtheil aber ab- wenden und verhüten, absonderlieh aber dai^ ihm anvertraute CanceUa- riat seiner Pflichten gemafs verwalten, das beste der Universitaet femer äufsersten Fleifses befTirdern, zu welchem Ende Er zu allen Conventibus Decanorum mitgezogen, die Berichte und was nomine Academiae pu- blieiret wird, in defselben Nahmen mit abgefafset und unterschrieben^ auch bey denen promotionibus derer Magistrorum Licentiatorum und Doctorum sein Nähme nächst des Prorectoris auf die Patente gesetzet und dergleichen Actus dadurch wie auf anderen Universitaeten gewöhnlich amfaonsiret und ihm deswegen von einem jeden Candidato eine Erkänd- liehkeit erwiesen w^erden soll» wie dann auch ein zeirlieher Prorector in Dingen, welche von einiger Wichtigkeit sey, sich bei ihm Raihs erhohlen und ohne sein Vorwissen In dergleichen Sachen nichts vornehmen soll. Dahingegen und für solche seine leistenden Dienste soll Er Unser Ge- heimer Rath von Ludewig aller und jeder einen Universitaets-Cantzlem competirenden Privilegien und Praerogativeu sich zu erfreuen, aueh den Rang gleich nach dem Prorectore sowohl in Consiliis Aeademicis alfs auch Conventibus Decanorum et Facultatis Juridieae und auf der Uni- versitaet unmittel bahr nach dem Directore haben, wie dann auch Unsere eigentliche allergnädigste Willensmeynung ist, dafs wann der Geheime Rath und Director Thoniasius mit Tode abgehet, Er Unser Geheimer Rath und Cantzler der von Ludewig mit Beybehaltung des Caneellariats in desselben Stellen mit allen Praerogativeu und Emolumenten vermöge der ihm untern 2. May ITH^ ertheilten Versicherung ohne weitere Rück- frage treten soO^ wonach die Universitaet zu Halle sich gehorsamst zu achten, ietzgedachten Unsern Geheimten Kath den von Ludewig als Cantzlern der Universitaet gehörig zu respectiren und zu hat, Avobey wir denselben jedesumhl Königlich schützen wo kundlich u. s. w. Berlin d. 12, Januarij 1722.

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L

ijuaewig ais h

consideriren

vollen, UThr- H

^ 462

Anlage 22. (1 u. 2.)

Zu §. 27 a 293,

1. Würdiger etc. Ich habe sowohl Euer Voriges vom July als Euer letzteres Schreiben vom IN. d., nebst denen Beylagen erhalten,

und daraus Eure gegen die Wolffesche Philosophie hegende Bedenck- lichkeiten, und Eure Ursachen ersehen. Nun mifsbillige Ich Eure Zur erhaltung der Theologisehen Wahrheiten abziehlende Sorgfalt nicht, und bin versichert, dafs Ihr eine redliehe und Christliche Intention habet, Ihr wifset auch Selbsten, wie wenig Ich von denen unnöthigen Philosophischen Subtileteten halte, woraus nichts als Wort-Gezäncke und Zerrüttungen bey den so leicht einreifsenden Mifsbrauch entstehen; doch da Ich Euch bereits befohlen, dafs Ihr nunmehr Eurer Seits von ferneren Streit über die mehrbesagte Philosophie gantz abstrahiren sollet, so lafse Ich es auch lediglich bewenden» weilen doch mehr als Zu klahr ist, dafs durch contravertiren, die Irrthiimer eher wachsen als gedlimpfet werden, es auch nunmehro nicht möglich Zu seyn scheinet, weder durch refutiren, noch durch Verbothe die eingenommene Ge- müther auf einen befsern Weg zu bringen. Vielmehr werdet Ilii* die Welt durch ruhiges Stillschweigen, ein nützliches Exempel einer Christ* liehen Gelafsenheit geben, und Gott die Sache befehlen, auch Eure übrige Lebens-Zeit zum besten der Religion und der Studirenden Jugend^ auf die Ausführimg Eurer Biblisehen Werke, und auf Eure Ordentl. CoIIegia, anwenden;

Übrigens habe Ich Zu Euch und der gantzcn Theologischen Facultaet das sichere Vertrauen, Ihr werdet in guter harmonie und bescheidener Verträglichkeit auf diesen einzigen Zweck arbeiten, dafs die Studiosi Theologiae zum wahren Lebendigen Christenthum und rechtigen Tüchtig- keit Gort in Predigt Amt nützlich zu dienen, angeftihrei werden, damit ferner viele reebischaflt'ene Prediger aus ihnen w^erden mögen. x\nlangend übrigens den Professor Baumgarten, so habe Ich Ihn angewiesen, sich diesen gleichtalls conform zu bezeugen, von aller Singularitaet in der Methode seines Vortrages und seiner Schrifften zu abstrahiren, und seine Sachen der censur der übrigen membrum der Facultaet^ gebührend zu unterwerffen. Ich hotiFe auch wenn Ihr Ihn in rechter Liebe traget» und mit Freundfichkeit erinnert, wo es etwa nöthig seyn möchte, auch Ihn den etwa habenden appiausum willig gönnet, Es werde sich so bezeugen, dafs Ihr mit Ihm zufrieden seyn w^erdet. Denn dieses bleibt mein fester Wille, dafs daselbst hinfüliro Friede, Einigkeil; und Liebe in der Facultaei regieren soll, etc. Wusterhausen den 22. Septbr 1736.

2. An den Professor Langen. Würdiger etc. Ich habe Euch nicht verhalten wollen, welcher gestalt Ich in Erfahntng gekommen bin, dafs Ihr nicht nur itzo ein

I

464

f. fal. 16. Blein lieber Obrister von Wachholtz, Weil die dortige Professore ordinarii eines theils noch saumselif sind, die anbefohlene Colleg publica zu halten, so sollet Ihr ilmen andeuten, dafs wenn sie nich| dem 20. dieses Monaths solche Collegia anfangen, Ihr sie durch mili- tairische Execution dazu bringen sollet. Ich bin Euer wohl affectioiiirter König Fr. Wilhelm. Potsdam d. 13. Septembr 1735,

Anlage 24,

Allgem. Reglement yom 1. Januar 1731.

Ana den Hallischen Universitiltsjikten B. 13 Zu g 32 S. 315.

Von Gottes ^adeu Friederich Wüht^m Kr^ni^ in Preufsen, Marg-grol zu Brandenburg, des beil. Königreichs Ertz-Cilramerer und ChurfÜrst etc

Unsem gnädigen Grufs zuvor, würdige, veste, Hochgelahrte Häthe liebe getreue. Weilen Wir zum Besten Unserer dortigen Uniren^iiac allergniidigst gutgefunden, Vor erst nur diese Verordnuug zu machen dafs

L die Professores fleifsig, sowohl publice alTs privatim über nüt liehe Materien lesen, auch die Collegia in jeder Fakulia^t dergt^stalt mid einander concertiren sollen, damit die Studiosi so geschwind alfs möglich, ein jeder in der Scieutz worzu er Lust hat, seinen cui*sum be quemlich absolviren könne. Ferner sollen die Professores sich beöet fsigen, so offte es möglich disputationes zu halten, und damit darinnen durch die uniiöthige Kosten, so die Bespondenten zu tragen haben Keine Hindemtlfse gemaehet werde; So sollen alle unnöthige depensei! abgesehaftet, die disputationes in mllfsiger Gröfse Verfertiget, und alle dasjenige, was die Studenten, Von dergleichen sonst nicht unnützliehel Exercitiis academicis abzuhalten pfleget, sorgtliltig Vermieden werden Bey dem Ablautf des Jahres aber sollen Von dem zeitigen ProReetorcT alle gehaltene disputationes an Unsern Curat orem Academiamin den Würklieh Geheimten Etats Rath Frh. Von Cocceji geschicket werden, damit er Uns Von dem Fleifs dieses oder jenes Professoris Nachricht geben könne. Solte aber ein ödere anderer Professor hierinnen seiner Pflicht Kein Genügen thmi; So soll der ProEector Academiae nach ge- höriger Ueberlegung mit dem Senat u Academico davon ohne Passion oder Ansehen der Persohn allerunterthänlgst berichten.

2. Sollen denen Professoribus aufser denen Solennen Fest- und Feyer-Tagen wegen vaeance ihrer Collegiorum Keine andere Ferien statten kommen, alfs die Leipziger Mefs-Ferien.

3. Damit auch die acta, so an die Facultjeten geschieket werd«

=^ 465

nicht femer, me offtennahlen geklaget worden, über die gebtthr auf* gehalten werden; So verordnen Wir hiermit, dafs Keine Saelie über i Wochen aufgehalten, oder der Referent defshalb zur Strafe gezogen werden solh

4. Da Wir auch höchst mifsfällig Ycmehraen, dafs öffters die Pro- fessores oder andere docentes des andern Collegia, Pei-sohn und Schriff'ten sowohl in alfs aufser denen Collegiis durchziehen und Verachten, um dardurch die Auditores an Sich zu ziehen, solches Handwerks gewöhn- liche Verfahren aber nicht allein an Sich höchst unanständig, sondern auch denen discentibus höchst anstüfsig, alfs welche derdurch irre ge- machet» und Veraulafset werden, den cgard und respect gegen ihre Lehrer zu Verliehren; alfs Verodnen Wir gleiclifalls hierdurch so gnädigst alfß ernstlich, dafs wenn hinküntftig Von einem oder den andern der- gleichen weiter geschehen solle, so dann der schuldig befundene mit einer Mohnaths Besoldung, ond da Er dergleichen nicht hätte, mit Sus- pension ab officio und anderer harten Stratfe dem Befinden nach, be- leget werden soll.

5. Jedes halbe Jahr soll ein Catalogus lectionum dui'ch den Drack zu Jedermanns Wissenschafft, gebracht w^erden, was das halbe Jahr über Vor Collegia geh alten werden sollen , und sollen die Pro fessores zur Vermeidung alles Streits wegen derer Stunden und partium Scieutiarnm den Montag Vor der Leipziger Oster- und den Montag Vor der Leipziger MichaeL Mefse in dem Collegio Academieo zusammen kommen, oder bey unumbgänglichen Verhinderungen, die Vorhabende lectiones schrifftl. einschicken, damit in Senatu so wohl die Stunden regulket, als die partes eingetheilct , und in den Catologtmi lectionum eingeriicket, auch alles dergestalt eingerichtet werde, dafs der gantze Cursus Von jeder Seien tz in einem Jahre traetiret werde.

6. Insonderheit sollen die Professores und andere Doctores tleifsig Collegia examinatoria und disputatoria halten, wodurch Sie Gelegenheit Überkommen, ihrer Auditorum Profectus zu exploriren, und ihnen mit Terniinfftigcn Rath, wie sie ihre Studia nützlicher fortsetzen könten, an die Hand zu gehem

7. Denen Professoribus extraordinariis und Doctoribus auch übrigen Legentibus geben Wir frey, partes Scientiarnm nach eigenem Gefallen zu tractircn, und sich dcrzu die Stunden zu ivehlen, und soll ihnen des- halb von denen Professoribus ordinariis, nicht die geringste Hinderung unter was praetext es auch seyn möchte, gemachet werden.

8. Es sollen auch ordentlicher Weise die Studiosi insonderheit welche nicht bemittelt sind, mit keinen Geld-Strafien beleget, sondern mit dem Carccr, der Relegation oder auf andere weise gestraffet werden, doch überlafscn Wir der guten Ueberlegung des Senatus Aeademici in welchen Umständen hierin ein Abfall geschehen müsse,

9. Nachdem Wir bereits durch ein besonderes Edict allergTjädigst

Scfirader, UaWersitfit H&Ue, U. 00

466

verordnet, dafs sich Niemand in ein Eheverlöbnifs ohne der Eltern oder Vomiünder Wissen und Willeii einlassen^ oder wiednjsrenfalls dergleichen Eheverlöbnifs null und nichtig seyn soll; So hat es auch bey denen Studioöis um so viel mehr derbey sein Bewenden, weilen dies« nicht auf die üniversitaet geschicket werden, um sich daselbst zu verheyrathen, daher Kein Studiosus weder durch Bedrohungen noch Zwangs -Mittel Von dem Officio Academico zur Trauung angehalten werden soll, wenn- gleich die Weibes-Persohn sieh beschlntfen lassen, welcher Prediger aber in Unsern Landen sich unterstehen wird, dergleichen Persohnen zu copu- liren, soll ipso Facto seines Dienstes verlustig und entsetzet seyn.

10, Die Gerichtstage sollen zwejTuahl in der Woche ordentlich g'e- halten werden, zu welchem Ende die Assessores Offlcii Academici sich jedesmahl um 10. Uhr einfinden, und die darin Vorkommende Klag-en Summarisch tractiren und abthun, und die Parthey en mit Sportuln nicht übersetzen sollen,

11. Sowohl die itzo anwesende, und noch nicht i mm atriculirete Stu- diosi, alfs auch die Neuankommende sollen sich binnen 14. Tagen in- scribiren lassen, und darbey ihre Nahmen Vaterland und die Qualitaet ihrer Eltern und Vormünder, auch was sie zu Studiren gesonnen, anzu- zeigen. Was die liederliche Auffwiegeler anlanget, so Unruhe Streit und Tumulte unter denen übrigen erregen; So sollen selbige sogleich arre- tiret, und nach Befinden mit der Relegation cum Infamia oder Vestungs- Arbeit bestraffet werden. Was aber sonsten unnütze und liederliche Studenten betrifln:, welche bey ihrer wohllüstigen Lebens Art nicht an die Studia gedenken, doch Keine Stöhrung der Socialitaet Veruhrsachen^ So soll der Senatus Academicus dieselbe erstlich mit Glimpf und Ver- nünftigen Vorstellungen, zu Verbessern suchen, wann Sie aber incorri- gibei werden, dieselben nach und nach bey Gelegenheit von der Uni- versität entfernen. Weilen auch

12, die Studiosi dadurch off't in ein liederliches Leben gerathen» wann Sie über das von denen ihrigen ihnen destinirte Geld, Credit machen Können; So Verordnen Wir hierdurch ernstlich, dafs niemand, es sey wer es wolle einem Studioso emiges baares Geld aufser Fünff Thaler auf Pfand oder ohne Pfandt leihen oder gewärtigen soll, dafs er nicht allein das Geld rerliehren, sondern auch üb'erdem dem Officio Academico zum Besten bestraffet werden solL Gestalt Wir denu Unser Edict vom 20. Dec. 1710 hiermit aufheben, wie Wir denn auch wollen, dafs die so genannte Lombares ratione derer Studenten gantzlich aufgehoben werden sollen, jedoch soll denen Haufs und Tisch-Wirthen erlaubet seyn, dafs ordinaire Hanfs- Mieth und Tischgeld auf ein Viertel Jahr zu borgen. Im übrigen Tiird sowohl dem Concilio Academico alfs einem jeden Pro- fessori insbesondere hiermit Vcrbothen üir dergleichen uneriaubte Schtd* den Intercessionales weniger requisitoriales zu ertheilen.

13. Soll zwar denen Studenten frey bleiben, sich auf anatändige

I

467

Arth mit der Mnsiqne zu divertiren, doch sollen Sie sich alles Lermens und Tumultuirens darbey gäntzlich enthalten, wofern Sie sich nicht die schärffste Ahndung und Straffe unausbleiblich zuziehen wollen.

14. Allen Weinschenken, Gastwirthen und dergleichen Leuten soll durch ein besonderes Rescript an den Magistrat ernstlich und bey harter Straffe Verbothen werden, nach 11 Uhr des Abends, Wein, Bier und Liquer zu schenken oder Gäste zu setzen. Und wie im übrigen Unsere eigentliche allergnädigste Willens Meynung ist, dafs über diese puncte mit allen Nachdruck gehalten werden soll; So Befehlen Wir Euch hier- mit alles Ernstes Euch darnach gehorsamst zu achten, und dahin zu sehen, dafs diesem allem bey Vermeidung Unserer höchsten Ungnade nachgelebet werde. Seind Euch mit Gnaden gewogen. Geben Berlin, den 1." Januarii 1731.

Friedrich Wilhelm.

An die Universität zu Halle, derselben werden einige puncte zum Reglement Vorgeschrieben, womach sie sich auf das ge- naueste zu achten.

Anlage 25.

Zu § 33 S. 349. Etat and Sporteltaxe der Friedrichs-Ünlyersität,

1767-1768. Aus den Akten des Geh. Staatsarchivs.

I. Das dotal. Quantum, so zu denen Besoldungen derer Professorum und Universitäts-Bedienten ausgesetzet ist, bestehet Jährlich, incl. 280Thlr. 16 Gr. Hafergelder vor die Reitbahn, in

7000 Thlr. welche aus folgenden Gassen fliefsen, als: 191 Thlr. 16 Gr. Monatl. aus der Ober-Steuer-Casse zu Magdeburg 41 - 16 - aus der Mannsfeld. Steuer-Gasse 233 Thlr. 8 Gr. welches quartaliter beträgt: 700 Thlr.

Femer 450 Thlr. Gr. quartaliter aus besagter Ober-Steuer-Casse zu Magde- burg 529 - 20 - aus der Magdeb. Land-Renthe. 1679 Thlr. 20 Gr. Summa quartaliter, welche durch alle 4 Jahres-Quartale betragt 6719 Thlr. 8 Gr. hierzu

280 16 - Hafergelder. 7000 Thlr. Gr. Summa.

30*

468

Wobey zn gedenken, dafs die Hafergelder znr Unteiiialtimg der hiesigen Reitbahne, alljährlich termino Trinitatis ans der Magdeb. Land- Kenthey an den Qoaestorem Academiae gegen defsen Qniming gezah- let, von demf^elben aber sofort ans Amt Giebichenstein wieder bezahlet werden, wogegen besagtes Amt alle Jahr 999 Scheffel Hafer an die Reitbahn liefern mafs.

Von vorgedachtem Etat geniefsen an Jährl. Besoldung

Qoartaliter Jährlich

Thir. Gr. Pt TWr. Gr. PL

1. der zeitige ProR. Hr. Prof. Meier quartaliter 100 400

2. - Hr. Geh. Rath und Direct. Carrach . . 75 300

3. - Hr. Gcjh. Rath v. Segner 150 600

4. - Hr. Prof. Theol. Francke 48 10 6 193 18

5. - Prof. Theol. Hr. Dr. Semler 123 10 6 493 18

6. - Prof. Theol. Hr. Dr. Noesselt .... 75 300

7. - Prof. Theol. Hr. Dr. Grüner 137 12 550

8. - Prof. Jur. Ord. Hr. Geh. R. Nettelbladt. 150 600

9. - Prof. Jur. Ord. Hr. Dr. Heisler .... 25 100

10. . Prof. Jur. Ord. Hr. Dr. Madihn .... 25 100

11. - Prof. Jur. Ord. Hr. Dr. Westphal ... 50 200

12. - Hr. Reg. Rath u. Prof. MedicPrim. Büchner 25 100

18. - Prof. Anatom. Ord. Hr. Dr. Böhmer . . 100 400

14. - Prof. Modle, et Philosoph. Ord. Hr.

Dr. Eberhard 50 200

15. - Prof. Medic. Ord. Hr. Dr. Juncker . . 25 100

16. - Hr. Prof. Philos. et Oecon. Ord. Stiebritz 37 12 150

17. dos sccl. Hrn. Prof. Joachims Wittwe zum Gna-

den-Jahr, wovon sie ein QuartalTrinitat c.

orhoben 40 15 162 12

18. der Hr. Geh. R. und Prof. Eloquent. Ord. Klotz 37 12 150

19. - Ilr. Prof. Histor. Ord. Dr. Pauli ... 25 100

20. - Hr. Prof. Philos. Ord. Dr. Hausen ... 25 100

21. - Hr. Kr. und Dom. Rath Nitzsche

a) qua Syndicus . . . quart. 25 Thlr.

b) qua Secretarius . . - 35 -

c) qua Quaestor . . . - 20 - 80 320

22. - Hr. Hof. Fisciil Glück als Actuarius . . 27 12 110

23. - Hr. Stallmoistor Bartels 100 400

24. - Fechtmeister Ricdelsheimer 12 12— 50

25. - Tantzmeister Nagel 25 100

26. - Leetor Publ. und ft^antzösische Sprach-

moistor Choffin 12 12 50

Latus 1582 12 6330

469

Thlr. Gr. Thlr. Gr. Ft

Transport 1582 12 6330

27. der Pedell Schiffel und defsen Adjunctus der

Pedell Aster 13 52

28. - Zweyte Pedell Müller 8 16 34 16

Post und Packgeld le 2 16

Endlich Ist von des Seel. Hm. Prof. Franzens gehabten

Besoldung noch jetzo vacant . . . . 75 300

Besoldung und Summa 1679 20 6719 8 Hierzu An Eingangs gedachten Jährl. Hafer-Geldern vor die Reitbahne, termino Trinitatis

zahlbar 280 16

Der gantzen Ausgabe obigen Etats Summa 7000

IL Die aus Königl. und anderen Gassen eintzelnen Professoribus annoch zufliefsende Besoldungen betreffend.

Jährlich Thlr. Gr. Pf.

1. der Zeitige Hr. Prorector Prof. Meier, aus der Königl.

General-Domainen-Gasse zu Berlin 125

2. - Hr. Geh. Rath und Direct. Acad. Carrach .... 182

3. - Hr. Geh. Rath und Prof. Math, von Segner, aus der

hiesigen Raths-Cämmerey 600

4 a. - Hr. Dr. Semler ex Cassa Seminarii Theol 100

4 b. - Hr. Prof. Bertram aus der Königl. General-Domainen-

Casse 300

5. - Hr. Geh. Rath und Prof. Medic. Primär. Büchner aus

der Königl. General-Domainen-Renthey .... 400

6. - Hr. Prof. Eberhard aus der Ober-Steuer-Cassa zu

Magdeburg 200

7. - Hr. Prof. Stiebritz aus der hiesigen Raths-Kämmerey 100

8. - Hr. Geh. Rath Klotz aus der Königl. General -Do-

mainen-Casse zu Berlin 650

9. - Hr. Prof. Schnitze aus der Königl. General-Domainen-

Casse zu Berlin 100

10. Hr. Kriegsrath Nitzsche qua Synd. Acad 50

11. Hr. Hoflf-Fiscal Glück als Actuarius Academiae ex Fisco

Acad 40

Summa 2847

Wobey anoch zu gedenken 1. dafs von des Seel. Hrn. Prof. Joachims gehabten Jährl. Besoldung 162 Thlr. 12 Gr. nach Ablauf der Wittwe Gnaden-Jahres, per Re- scripta Regia, eventualiter bereits wieder zugetheilet sind

470

a) dem Hr. Prof. Pauli Jährl. . . 50 Thlr. Gr.

b) - - - Schnitze - . . 62 - 12 -

c) - - - Hausen - . .50 > -

162 Thlr. 12 Gr. Daher mehr nicht, als vorhin gedachte 300 Thlr. von des Seel. Prof. Franzens Besoldung annoch vacant sind. 2. dafs sämmtliche obige Besoldungen Capite I et II sich theils in denen Bestallungen der Professorum und Officialium, theils in be- sonderem Königl. Allergnädigsten Rescriptis, durch welche ihnen solche beigelegt worden, sich gründen.

in. Etat derer zufälligen Einkünfte bei der Universität. 1. An Keller- und anderen Pachten.

a) Vor den Universitäts- Bier -Keller, hat der bisherige Pächter Tielemann jährlich 300 Thlr. Pacht gegeben, mit dem jetzigen Pächter Michael Böhmen aber ist bey dermahligen schlechten Zeiten auf Sechs Jahr contra-

hiret Jährlich vor 250 Thlr.

b) Vor den Universitäts-Wein-Keller entrichtet der jetzige Pächter Bückelhaub Jährlich 40

c) Vor die Universitäts -Gahr- Küche zahlet der Bäcker Meister Drube Jährlich 25 -

Summa 315 Thlr.

Diese Pachte werden von Halben zu Halben Jahren an den Quae- storem Acad. gezahlet, und nach der beständigen Observantz, sogleich unter sämmtl. Professores; ingleichen den Syndicum und Secretarium Academiae, nach Abzug 3 Thlr. vor den Actuarium und die beyden Pedellen, aequis partibus distribuiret.

2. An Straffen.

Diese haben in dem letztem Prorectorats -Jahre vom 12. Jul. 1767,

bis dahin 1768 betragen . 375 Thlr. 12 Gr.

und belauflfen sich in manchem Jahre etwas niedriger, auch wohl etwas höher. Wobey zu gedencken Dafs von diesen Straff-BestäUen

a) der Jedesmahlige ProRect. quintam und

b) die Pedellen duodecimam erhalten, das übrige aber dem Fisco Academ, zufliefset.

3. An Inscriptions-Gebühren. Vor die Inscription wird ordinair an Gebühren 2 Thlr. bezahlet, wovon erhält

a) der ProRector 1 Thlr. 6 Gr.

b) der Fiscus Acad - 6 -

c) die Bibliothcc et Bibliothecarius . - 6 -

d) Secretarius - 3 -

e) Pedellen . ~ - 3 -

2 Thlr. Gr.

471

und haben sämmtl. Inscriptions- Gebühren im letzt abgewichenen Pro- Rectorats-Jahr vom 12, July 1767 bis dahin 1768 besage der Proßecto- rats-Rechnung betragen 442 Thlr. 16 Gr.

Wovon quota Fisci Sab Tit. b, 55 Thlr. 8 Gr.

Aufser denen 2 Thlr., welche pro Inscriptione gezahlet werden, sind noch 3 Büchsen vorhanden,

1. pro Syndico dem Kr. Rath Nitsche, welcher per Speciale Re- scriptum Regium ad dies vitae von jedem Inscribendo, der die Matricul entweder ganz, oder Halb zu bezahlen im Stande, resp. 12 Gr. oder 6 Gr. bei der HelflPte erhält.

2. Vor die Pedellen, welche von einer Gräffl. Person 1 Thlr. 8 Gr. von einer Freiherrl. 16 Gr., von einem Adel. 8 Gr. und von Bürgerl. 4 Gr. in die Büchfse erhalten.

3. Vor die Armen hat es eben die Bewandnifs, wie bey denen beyden Pedellen.

4. An Abzugs-Geldem und vacanten ErbschaflPten, welche die Uni- versität vi Privilegiorum et Jure Fisci zu geniefsen hat.

Diese Articul kommen bey der Universitaet selten vor, und betragen nach dem 3 Jährigen Durchschnitt in denen letzten 3 Jahren, welche aber gegen andere Jahre in diesem Stück vorzüglich ergiebig gewesen 15 Thlr.

IV. An denen Einkünften derer 4 Facultäten, und zwar

1. Bei der Theol. Facultaet.

a) Der Dom-Herr von Kettler mufs pro dispensatione von Haltung der Residentz zu Halberstadt Jährlich 100 Thlr. Absens-Gelder zahlen, welche per Speciale Rescriptum Regium denen Professo- ribus Theol. allhier zugetheilt sind, und wovon gegenwärtig erhält

1. der Prof. Dr. Semler ... 69 Thlr.

2. der Prof. Dr. Francke . . 31 -

100 Thh-.

b) Von denen Promotionen in Facultate Theologica erhält

1. jedes Membrum Facult. ... 4 Thlr.

2. der Promotor 8

3. der Praeses 10 -

4. jedes Membrum pro Examine . 10

Wenn aber nur Exercitii causa Disputationes gehalten werden, be- kommt der Praeses von denenjenigen Studiosis, so es vermögen, ein willkührlich dougeur pro Praesidio, Correctur, wie auch Aufsicht bey Ausarbeitung der Disputation. Oefters aber geschiehet es gantz um- sonst, damit dergl. Uebungen nicht gänzlich wegfallen.

c) Von einem Responso Theologico, so aber dermahlen selten vor- fallen, wird nach Beschaffenheit des Falls und der Weitläufigkeit 4, 5 bis 6 Thlr. gezahlet.

-" 472

Endlich

d) Sind noch einige kleine Capitalia^ so die Thcol. Facultät mit der PhilosopMsclien zugleich administriret, und die unten Sub No. 4 bey der Theol, Facultaet Speciticiret sind, van deren Interessen, so an eintzelne Membra ^etheüet werden, etwa Jähiiich 10 bis 12 Thlr, auf jeden kommen.

2. Bei der Juristen-Facultaet. Diese Facultaet hat keine andern besondern Einnahmen, auf er

a) Von denen Urtheln und Responsis, so nach Gelegenheit des Falles und Weitläuftigkeit 2, 3, 4, 5 bis *i Thln, selten aber mehr be- tragen, und wovon der Ordinarius quintam, das übrige aber der Concipient des Urthels erhält.

b) Vor die Promotiones, wovon die gedruckte Schedula Sub A das detail der Kosten enthält.

Sumptus Doctorales in Facultate Juridica Hallensi. Pro utroque Examina in auro lus^ti ponderis . . 50 Thaleros Gross Pro cramena holoserica, in quam honorarium ofFertur 2 -

Pro bellariis et vino in utroque Examine ... 10 -

Actuario Facultaiis pro distribuendis textibus et

reliquis ad officium sumn pertinentibus pera-

gendis 2 -

Pro bellariis et vino, ipiibus Dni Opponentes ante

actum disputatorium excipi solent .... 5 -

Dno Ordinarin Faeultatis pro censura Disputationis

inauguralis ,..».,,..*«. 2 - 18

Dno Deciino pro Praesidio 10 -

Pro renunciatione in Doctorem ....... 47 -

Bibliothecae publicae Aeademiae ...... 3 -

Dno Concellario Aeademiae in actu renunciationis 2-18

Pro bellariis et vino in actu eodem 5 -

Aerario publico pauperum 1 - 8

Dno Secretario Aeademiae . . 1 - 8

Pedellis pro distribuenda Disputatione etadfigendo

Diplomate 1 - 8

T>i3ographo pro imprimendo Diplomate . . . 1 _ _-

Summa 144 Tbaleros 12 Gross.

Si vero Dn. Candidatus gradum Licentiaturae saltem expetit, cessant praedicti 47 Thaleri pro renunciatione in Doctorem, itemque 3 Thaleii pro Bibliotheca publica, et solvuntur pro renunciatione in Licentiatnin 13 Thaleri.

3. Bei der Medizinischen Facultaet.

a) Von denen Promotionen, wofür ordinair überhaupt von dem Can- didato, welcher ganiz bezahlet, iOO Thir. erleget worden, erhält

^ 473

die Facultaet 90 Thlr. und distribuiret solche proportionirl unter sieh. Die übrigen 10 Thir, kommen vor die OfiTiciales, Bibliothec, Ministros Acad,, und Armen, b) Von denen Consiliis Medicis, et Responsis Medico-forensibus, deren in einem Jahre in circa bis 12 selten mehrere, wohl aber we- nif^er vorkommen, nnd nach Beschaffenheil der Umstände mit 4, 5, 6 selten aber mit 8 bis 10 Thln bezahlet werden. Diese Re- vennes werden unter die 3 ersten Professores Medic. Ordinarios welche das Deeanat Wechselsweise verwalten, zu gleichen Theilen vertheüet, ohne dafs der Decanns dabei einen Vorzug hat.

5. Die Philosophische Facultaet.

a) Von denen Promotionen der Magistrorum, so jedoch ziemlich spar* sam sind, jedesmahl 20 Thln, und der Decanus besonders 2 Thlr. pro renunciatione.

b) Von denen allererst von Schulen kommenden Studiosis pro In- scriptione 1 Thln die es bezahlen können, welche Revenut^s im vorigen Jahre 240 Thlr. betragen, und wovon der Decanus vor seine Bemühung decimam voraus erhält.

c) An der Hälfftö derer Interessen von einigen Kapitalien, so die Philosophische Facultaet mit TheoU gemeinschaftlich administriret, und womit es folgende Bewandnifs hat:

Es haben Se. Königl. M^estätt in Preufsen, Friederich der 1"*» Glor- wnirdigsten Andenkens, als Fundator hiesiger Universität, Aa. 1697 das von denen Meunierschen Erben, für das, ihnen wieder überlassene Väterliche Hanfs zurückgezahlte Capital^ 'd&)0 Thlr. wozu nachhero noch 50 Thlr. gekommen, diesen beyden Facultaeten allergnädigst assigniret, wovon Sie die Interessen gemeinschaftlich gehoben, und zu gleichen Theilen geth eilet, €loch also, dais die Theologische Facultaet von denen ihrigen, denen Ministris Acadcmiae etwas gewifses, und die Philosophische, dem zeitigen Professor! Anatomiae auch alljährlich einen gewifsen Tbeil, zu Unterhaltung des Theatri Anatomiei davon abgeben mufs. Solcliem- nach hat alöo der halbe Antheil einer jeden Facultaet antanglieh in 1825 Thlr. bestanden. Weil aber nach der Zeit, theils einige Capitalien verlohren gegangen, theils auch bey der Veränderung des Geldes, da einige in bessere Sorten haben umgesetzet werden, in etwas sind ver- mindert worden, wa^leher Abgang sich auf 384 ThJr \'d Gr. 4 Pf, be- läuft j So bestehet das gantze gemeinschaftliche Capital annoch in 3205 Thlr. 10 Gr. 8 Pf., welche Summa folgendermafsen auf sichere Eypothequen ausgelehnt ist:

Thlr. Gr. Pf.

500 bey dem Gastwirth Benecken, in der Goldenen Gans ad

5 pr. Ct.

100 bey Wendeburgen in Burgisdorflf ad 5 pr. Cent,

600 ' Latus

474

Thlr. Gr. Pf.

600 Transport

1150 bey der Frau Eathmann Gerbetin ad 5 pr. Cent,

1100 bey der Frau Inspect. Rudelin ad 5 pr. Cent,

353 18 bey dem Amt Beesen ad 5 pr. Cent, 61 16 8 so noch baar in Deposito liegen, und bisher nicht haben

können ausgelehnet werden.

3265 10 8 Summa.

Von denen hiervon zur Halbschied fallenden, und etliche 80 Thlr. betragenden Interessen, giebt die Facultaet circiter duodecimam partem ab, pro Theatro anatomico, da« übrige wird in 9 Theile vertheilet. Auf welche Art es auch mit denen ßevenuös sub Lit. a et b gehalten wird, so dafs nona pars Jährlich überhaupt 30 Thlr. bis höchstens 40 Thlr. betraget.

Sportnl-Taxe bey der Universitaet zu Halle.

1768.

Thlr. Gr. Pt

1. Vor ein Schuldgeständnifs unter 5 Thlr 3

2. Vor dergl. über 5 Thlr 5

3. Vor einen Bescheid bey mündl. Verhören, nachdem die Sache

von weniger oder mehrerer Wichtigkeit, 6, 8 bis 12 Gr.

4. Für einen Bescheid, wo loco oralis verfahren worden, nach

Beschaffenheit der Sache 16 Gr., 1 bis 2 Thlr

5. Vor eine schrifftl. Citation u. Verordnung 5

6. Vor eine Eegistratur, Grittl. etc 5

7. Vor Abnahme eines Eydes 12

8. Vor einen Specifications-Eyd 21

9. Vor ein Summarisches Zeugen Verhör ohne Eyd, wenn es

nicht über einen Bogen stark 10

10. Vor Abhörung eines Zeugen bis 50 Articul 1

' 100 - 2

und so ferner nach Proportion.

11. Vor Confection des Rotuli excl. Cop. und Stpbl. nachdem

solcher weitläuftig 1 Thlr. 8 Gr. bis 2 Thlr.

12. Vor eine eydl. Caution 1

13. Vor Bestellung eines Vormundes und Curat 5

14. Vor die Bürgschaften auch eydl. Verzichten der Eheweiber 10

15. Vor eine Edictal-Citation 1

16. Vor ein Graduations- und Distributions-Urthel wenn unter

12 Creditores sind 4, 6 bis 8 Thlr. und wenn über 12 Creditores 10 bis 12 Thlr.

17. Vor ein decretum de alienando 1

18. Vor ein Requisitions-Schreiben in Parthey Sachen . . . 6

475

Thlr. Gr. Pf.

19. Vor ein Intercessions-Schreiben nach dessen WeitläufiRg-

keit und Beschaffenheit der Umstände 16 Gr. bis . . 1

20. Vor die Gericht!. Confirmation einer Schenkung, Kauff-

Contracts, oder andern dergl. Gerich tl. Handlungen 1, 2, 3 bis höchsten 4 Thlr. nach der Wichtigkeit der Sache.

21. Vor Deposition eines versiegelten Testaments, oder dessen

revocation und Zurücknehmung 1

22. Vor den Recognitions-Schein eines deponirten Testaments 16

23. Vor Publication eines Testaments 5

Wovon bekommen der Hr. Pro-Rector 2 Thlr,

- Syndicus 1 -

- Secretaer 1

- Actuar . - 12 Gr.

- Ministri . - 12 -

24. Vor Verfügung einer Execution bis 10 Thk. ein halber

Gulden oder 10 Gr. 6 Pf., über 10 Thlr. ein Gulden.

25. Vor eine Subhastation 1

26. pro Taxa der Pfänder 5, 10 bis 16 Gr. nachdem solche

weitläufig und wichtig. .

27. Bey Subhastation vor jedes Citat 5

28. Vor ein Vidimus einen Stofs bis 6 Gr 6

29. Von einem Arreste oder Inhibiton 21

30. Von einem Berichte in Parthey-Sachen, nachdem solcher

weitläufißg und die Sache wichtig ist 1, 2 bis höchstens 3 Thlr., welcher . letztere Satz jedoch sehr selten vor- kommet.

31. Vor eine schriftliche Relation in Untersuchungssachen an

das Concilium, zu Abfassung der Sententz, nachdem solche weitläufßg 1 bis 2 Thlr.

32. Vergleich in Parthei-Sachen bis 100 Thlr. jeder Theil . . 1 .-- über 100 Thlr. 4 Gr. pro Cent.

33. Vor eine Versiegelung, wie auch. Anfaiegelung, jedesmahl 1

34. Vor eine Inventur, wie auch Auction täglich 2

35. Wenn in aedibus privatis auf. Jemandes Ansuchen etwas

aufgenommen wird, pro via 1

36. Vor Veranlassung einer Besichtigung in geringen Fällen 10 6

in wichtigen Fällen 21

37. Vor einen G^burtsbrief 12

38. Vor ein Testament, nuncupat. 2 bis 3 Thlr.

Wobey zu gedenken, dafs wenn solches oder auch ein versiegeltes Testament von dem Testatore in aedibus privatis aufgenommen wird der Herr Prorector vor der Ernennung der Deputation und Verfügung annoch be- sonders 2 Thlr. 18 Gr. erhält.

476

39. Vor einen Äd^judications Recess 1 bis 2 Thlr. Tbir-

40. Vor monirung und Abnahme einer Vominndsehaffts-Kech-

nung, nachdem solche weitläiiffig nnd wichtig 1, 2 bis a Thlr.

41. proCassatione einerObligation und Hypothec-Verschreibung 42* pro Inrotiil. actorum jeder Theil

43. pro Eögiitrat. .super relaxat. arresti

44. Vor ein Immissions-Decret

45. Vor eine gerichtL Vollmacljt , . ,

46. Vor ein geriehtl. Attest in Parthey-Saehen 6, 8 bis 12 Gr.

Unter obigen sämnitl. Artieuln sind die Stempel und Copial-Gebübren nicht mit begriffen, sondern solche sind bishero besonders liiiuidirct worden. Denn so erhält der Actuaniis

47. Von jedem Blatt, sowohl bey Ausfertigungen, als auch bey

denen Satz-Schrifften an Copial-Gebühren ohne Unter- schied 1 Gr , . ,

und Vors ingrobslrcn pro Blatt 2 Gr. , , .

48. pro Designatione. actorum, nachdem die Sache weitläuffig

und wichtig 4, 6, 8, 12 bis 16 Gr. von jedem Theil und bey Consensen vom jeden Creditore 6, 8 biti 12 Gr.

49. pro Aufsuchung alter Acten, Kecesse, oder anderen Nach-

richten 5 bis lo Gr. pro Kegistraturis oft\ et Refix, Proclam. .......

Ferner In Crtminal-Fällen:

50. pro Verfügung einer Captur

5L pro Verfügung der Section und AuftTiebung eines todten

Cöri)crs

52. pro Bey Wohnung einer Section und Aufhebung, jedem De-

putato l

Öccretario 1

53. pro Salua Conducta Speeiali 5

Wovon erhält D. ProReet. . . 2 Thlr. Dn. Synd. . . . 1 -

- Becrctar . . 1 -

- Actuar . . - 12 Gr.

- Min. Acad . ^ - 12 -

54. pro Steckbrief * 1

55. pro Registr. über die Rüge

56. pr. SimpL Registr. in Crimin. Fällen

57. Vor das Summarische Verhör eines Inquisiten von jedem Blatt

58. pr. Summarisch Zeugen Verhör vom Klat ...... ^

59. Vor die Requisit, an auswärtige Gerichte

Gr. PC

477

Thlr. Gr. Pf.

60. pro Abfassung der Inquisitional-Articul von jedem ... -3

61. den Inquisiten darüber zu inquiriren von jedem .... 6

62. Vor Abfassung der Coüfrontational-Articül von jedem . . 6

63. pro Acta Confrontationis von jedem Articul 8

64. Vor Abfassung der Probatorial Articul vor jedem ... 6

65. Die Zeugen darüber zu vernehmen von jedem .... 6

66. pro Confect. Rotuli 6, 8, 12, 16 Gr. bis 1

67. pro Constit. Defensoris 5

68. pro Registrat. in term. inrotul 6

69. pro Inrolutat. und Einpackung der Acten 4, 6 bis 8 Gr.

70. pro Bericht bey Einsendung der Acten incl. Copial. . . 12

71. pro publ. eines Urteils 6

72. pro Aufname einer Urphede 21

Unter nachfolgenden Articuln, welche theils per Statuta, theils aber per Concluöa Cönciliorum vestgesetzet wor- den, sind die Exf)editiones und Stempel mit begriffen,

73. Wenn ein Universitaets -Bürger recipiret wird, zahlet er

vor das Patent 54

Wovon erhält M. D. Prorect. ..... 2 Thlr.

- Syndicus 1

- Secret. . . ... .1* - '

- Actuar incl. Stbl. . . - 16 Gr.

- mn. Acad - 12 -

74. Von einem Testimonio academico ratione diligentiae ac

morum wird, excl. der Stipendien-Fälle, welche gratis

passiren, entrichtet 2 22

Wovon erhält Dn. ProR 1 Thlr.

D. Synd. et Secr. . . 1

Actuar incl. Stbl. . . - 13 Gr.

Min. Acad - 9 Gr.

75. pro testimoniis biennii vel triennii et ultra, so bey den

hohem StifiFtem gebraucht, und in lateinischer Sprache abgefafset werden, wird von Adelichen Persohnen ob-

servantzmäfsig gezahlet 144

Wovon erhält Dn. ProR. 6 Thlr.

Prof. Elog 4 -

Dn. Synd. et Secr. ... 2

Actuar incl. St.Bg. ... 1 - 4 Gr.

Min. Acad 1 - -

Von bürgerlichen Personen zu Canonicaten 9 4

welches ebenfalls nach obiger proportion repartiret wird.

478

An Pedellen-Gebtihren. xhir. Gr. Pt

1. Vor eine Citation, sie sey mündlich oder schriftlich inner-

halb der Stadt 1

Aufser dem Thor 2

2. Vor einen mündlichen Anbefehl 2

3. Vor eine Arretirung 16

4. Vor eine Execution 10

5. Vor Ankündigung des weiten Arrests 4

6. Vor imponining und relaxirung des Stuben Arrests . . 8

7. Vor mündliche Arrest-Anlegung auf Effecten und relaxi-

rung des Arrests 8

8. pro Afp. und Refix einer Edict. Citat 4

9. pro Äff, et Refix einer Citation per Schedulam .... 2

10. Vor eine Obsignation pro Beywohnung und Bestellung . 12

11. Eben so viel pro Resignatione 12-

12. Von einer Inventur täglich 12

13. Vor das Proclamiren bei Auctionen täglich 12

14. Einen Arrestaten und Inquisiten ins Verhör und wieder

zurück zu bringen 8

15. pro Ankündigung der Befreyung eines Arrestati, aus dem

Arrest 8

16. Vor einen Umlauf an das Corpus acad. in Partey Sachen 16

17. Vor dergl. ad Concil. Decanate 8

18. Einen Inquisiten aus fremden Gerichten abzuholen, an

Diaeten und Gebühren täglich 112

Wobei übrigens annoch zu gedenken, dafs Studiosi unter sich in processualibus bishero Sportul frey gewesen.

Übrigens haben von denen Officialibus academicis an fixirten

Besoldungen.

1. Der Syndicus

a) ex Aerario . . 100 Thlr.

b) ex Fisco Acad. 50

2. Der Secretarius

ex Aerario . . 140

3. Der Quaestor

ex Aerario . . 80 -

4. Der Actuarius

a) ex Aerario . . 110

b) ex Fisco Acad. 40

479 Anlage 26.

Aus den Akten des Geheimen Staatsarchivs. Zu § 33 S. 352. Magdeburg. Berlin den 13. Marty 1743. Universitaets Sportuln bey der Medizi- nischen Facultaet zu Halle, nach des Hoflmanns Abgang betreffend, intus Alberti, Juncker und Schultz.

Friederich König p. Unsem p. Die von Euch unter dem 16*«» january c. verlangete Decision, über derer Alberti, Junckers, und Schultzens eingesanndte Vorstellungen wegen Besetzung der, durch den Todt des Geheimten Raths HoflPinanns, vacant gewordenen decanat-Stelle, geben wir Euch hiermit dahin, dafs der Billigkeit nach, der Professor Schnitze, zur per- ception derer fallenden Sportuln, mit admittiret werden müsse.

Ihr sollet auch die Medizinische Facultaet hierach bescheiden, und derselben zu erkennen geben, dafs es bey diesem deciso werde sein bewenden behalten, und wir ungern dieserhalb weiter behelliget seyn wollen. Sind Berl. d. 13. Mart. 1743.

Brand. Jomim,

An die Universitaet zu Halle.

Magdeburg.

Berlin, den 27. juli 1743. Vergleich wegen der Decanats Sportuln, bey der Medizinischen Facultaet zu Halle.

Friederich König p. Unsem p. Die drey Professores Alberti, Juncker und Schnitze, haben sich wegen der Decanats Sportuln beyliegender mafsen ver- glichen, und bitten zu desto mehrerer Sicherheit umb conflrmation, welche wir Ihnen auch hiermit allergnädigst angedeyhen lassen, wenn sonst abseiten Eurer, keine Bedenklichkeit dabey vorwaltet.

Ihr habt auch denenselben, Nachricht davon zu geben, oder letz- teren Falls, zu anderweiter Verordnung zu berichten. Sind p. Berlin den 27. july 1743.

Brand. Eeichenbach.

An die Universitaet zu Halle.

480

Magdeburg* Berlin den 6. ÄMg. 1743. Decanat Sportulu bey der Medizinischen Faeultiiet zu Halle, soüeii in 4 Tlieüe ge- theiltt werden.

Friederich König p.

Unsem p. Weil wir im Begriffe se>Ti, einen neuen Professorem Medicinae dorthin ziiberuffen , zu dessen Salaryrung kein Fonds vor^ banden. Derselbe aber gleiehwohl mit etwas eon&oliret werden muTs, und ohne allen Zwcyffel an denen Dekanats Bportnln Anspruch macheii wird; So haben wir, umb allen Künfftigen Einwendungen und Älifö- helligkeiten, zuvorzukommen, ein Vor allemahl fes>t gesetzet, clafs be- sagte Sportuln, bey Ankunfft des neuen Professoris, in Vier gleiche Theile partagiret werden solle.

Welches Wii' Euch zu Eurer Ächtung, und parition hierdurch kund znthnn befehlen, und sind, Berlin den 6, Aug. 1743. Brand, Reichenbach.

An die Medi^iinische Faeultaet zu Halle.

dafs die decanat Sportulu in Vier gleiche Theile, getheilet werden sollen.

I

amd

Anlage 27.

Ans den Akten des Geh. Staatsarchivs»

Eigetibiindige Berichte dos Miuiätt^rs vou WöHuer.

Zu § 43 S, 51 9.

Von Gottes Gnaden Friedrieb Wilhelm Kunig von PrenTsen. Unsem gnädigen Grufs zuvor. Würdige und Hoebgelahrte , Liebe Getreue! Da bei Unvserer höchsten Person aller unterthüuigst angezeiget worden, dafs Ihr in Euren dogmatischen Vorlesungen noch immer neologische principia äufsert, wodurch die Zuhörer in Euren CoUegiis von der Er- känntnifs der reinen cliristlichen Glaubens-Lelire abgeführt und äufserst verwirret werden; so werdet Ihr hierdurch ernstlich ermahnet hieven abzustehen, und eine andere Lehr Art anzunelmien, wodurch die jungen Theologen imd künftigen Volkslehrer eine reine Dogma tic nach der Bibel und dem geolfenbarten Worte Gottes erlernen können; widrigenfalls 5 Ihr es Euch selbst werdet zuzuschreiben haben, wenn bei nicht bald erfolgter Besserung mit ganz nnveinneidlicher Cassation gegen Euch verfahren werden wird.

Sind Euch mit Gnaden gewogen. Berlin den 3. Aprill 1794.

Auf Seiner Königl. Majestät Allergnädigsten Special Befehl An die Professoren Niemeyer und Nösselt.

I

481

Anlage 28.

IttstTuktion der ExamiiiatioiiakomtiiisBioii für die Theol, Facaltaet ia

HaUe, m./4. 17M.

Au8 deni Geh, Staatsarrlyv, Akten des Oberschuikollegii R, 76. II, N. 88.

Zu § 48 S. 520. Auf Allerhöchsten Befehl Seiner Königlichen Majestät, Unsers aller- gnUdigsten Herrn, wird sämtlichen Mitgliedern der theologisehen Fa- cultaet zu Halle, die nühcre Bestinnunng des im Religions-Edict de dato 9t*u Joiü 1788 dcclarirten AHerhöchsten Willen, in so fern nach dem- selben sämtliche theologische Vorlesungen einzurichten sind, und von nun an eingerichtet werden öoüen, dahin angezeigt j dafs

L Da bisher in den zum Vortrag des Christlichen Lehrbegrifs be- Btimmtcn Vorlesungen, ein Gang genommen worden, bey welchem tbeils die Lernenden, die Abw^eichnng von besagtem Edict nicht bald merken konnten, theils aber auch die seit 30 Jahren Mode gewordene Neologie im höchsten Grade ausgebreitet worden; diese Neuerung gänzlich ab- geschafft, und von nun iin eine wahre genau bestimmte, aus der heil. Schrift geschöpfte und erwiesene Dogmatik gelehrt werden solL Seine Königliehe Majestät wollen daher:

dafs der bisher gewöhnliche blofs historische Vortrag der Dogmen nebst den Untersuchungen über die Entstehiing, nähere Bestimmung oder Abänderun g d erselben , aus den dogmatischen Collegiis von nun an gänzlich wegbleiben, und in die Vorlesungen Über die Kirchengescbiehte , w^o dieser historische Vortrag hin* gehört, verlegt werden solL Doch mufs auch hier alles, wo- durch die in der Äugsburgischen Confession enthaltenen Bib- lischen Wahrheiten in irgend einem ihrer Bätze den Studirenden verdächtig geniaeht werden können, schlechthin mit aller Sorg- falt vermieden wx^rden. Nach dies^'m hiermit declarirten Königlichen Willen wird den Lehrern der Dogmatik hiedurch zui' unerläfslichen Pflicht gemacht; in ihren dogmatischen Vorlesungen die eigentlichen Lehrsätze Unserer Kirche, so wie sie in Unsem Bekenntnifsbücbern ihrem Inhalte nach abgefaf st worden^ so vorzutragen, dal's aller Zwei- deutigen und schiefen Auslegung derselben vorgebeugt werde. Diese eigentliche Expositio dogmatum mufs hinlänglich bestimmt und deutlich seyn, damit keiner der Zuhörer sich mit der Einwendung, dafs ihm dieselben nur auf eine schwankende Art vorgetragen worden, fernerhin entscbuldigen könne. Eben so mufs der Lehrer jeden Satz in seinem ganzen Umfang und Verhältnisse gegen die Vorhergehenden, und in seiner Brancbbarkeit und Anwendung auf die nachfolgenden, deutlich zeigen, damit nicht, wie bisher geschehen, die wichtigsten Hauptlehren (Z. B, die Lehre

Schradar, UiÜTerBitHt Holla. U.

31

482

1

von der gleichen Göttlichkeit des Wesens der 2««" und 3^«» Person der Gottheit mit dem Wesen der Ersten ii. s. wj) als gleichgültig, und, nach dem gewöhnlichen Ausdniek, ohne EinÜufs auf die Beruhigung^ und Besserung der Mensichen, V>€!trachtet werden. ^

Das itzt gesagte ist um so noth wendiger, da nnan bisher in so unzähligen Schriften, die auf eine vorgebliche reine Ver- min ft-Heligion oderein Vernunf tmäfsiges Chri Stent hnm hinweisen, bald dieses, bald jenes, bald alle Dogmen, als über- flüssig vorstellen wollen und dadurch die Jugend, welche bey der itzt so allgemein fehlenden Kenntnifs der Lateinischen Sprache, die reinen dogmatischen Seliriften der ehemalig^en lichten Evangelisch-LutherisL'hen-Theologeu nicht lesen, entweder ganz verführt ocIit zur höchstschädlichen Zweifelsncht verlei- tet hat. Endlich wird der Lehrer der Dogmatik verpflichtete die Vorge* tragenen und nach ihrem Umfang bestimmten Lehrsätze zunächst und vorzüglich aus den Hauptaussprüchen der Heil. Schrift zu beweisen; sieh dabei jeder eritisch seyn sollenden oder hier ganz am unrechten Ort angebrachten Zweifel gegen die Canonische Richtigkeit des Textes^ ^ sonderlich aber der falschen Exegese zu enthalten, welche überall ori- entalische Bildersprache und Aceommodationen auf Jüdische Vorurtbeile finden will; und das eigentlich Be^veisende der Schrift unverantwortlich entkräftet.

2. Die Exegetische Behandlung der IleiL Schrift sowohl in den Vor- lesungen über ganze Bücher derselben, als auch über einzelne (aus- gesuchte, schwerere, zu Beweisen dienende, oder erläuternde) Stellen, soll nach Maasgabe dessen, was sub N* 1 von dem Vortrag der Dog- matik verordnet worden, eingerichtet werden.

Demzuiblge soll hier nicht wider die Canonische Richtigkeit einer Schriftstelle eine Menge Zweifel erregt, sondern diese Richtigkeit aus der Dogmatik und deren Artikel von der Ileib Schrift, vorausgesetzt oder wo es nöthig, kurz und unwiedersprechlich dargethan werden.

Ferner soll die bisher angenommene Hypothese von alten Volks- liedern, Fragmenten und willkührlichen Sagen, welche die Verfasser der Biblischen Bücher in den Text aufgenommen haben sollen, als gänzlich falsch, Künftighin vermieden werden, da die HeiL Schrillt der- gleichen Lieder, wo dieselben angeführt werden, allemal ausdrlteklich nennt.

Noch weniger sollen von nun an die Willkührlichkeiten gestattet werden, nach welchen man den Biblischen Ausdrucken Bedeutnngen andichtet, welche dem Befehl Pauli, dafs jede Schrifterklärung mit dem Ganzen des Biblischen Lehrbegrifs Aehnlichkeit haben müfste, grade entgegen stehen. Z. B. wenn die Stelle CoL 1. 20: iAs,£s alles was im Himmel und auf Erden ist, durch Christum versöhnt worden** nichts

I

I

483

weiter heirsen soll, als: Christus hat Juden und Heiden zu Einer Kirche vereinigt; desgleichen, wenn die Biblischen Erzählnngen von der wunder- baren Wirkung der göttlichen Macht zur Bestätigung der Wahrheit, auf die unehrerbietigste Art erklärt und entstellt werden; indem man Z. B. Teufelaustreibungeu nur als Heilung der Epilepsie (ganz gegen den deutlichen Ausspruch Christi selbst Marc» 1, 17, 18. In meinem Namen werden sie Teufel austreiben, auf die Kranken die Hände legen u. s. w.) oder die grofse Pfingstbegebenheit nur als ein Gewitter u. s. w, vorstellen will.

Keinem Lehrer atif einer Königl. Universität wird gestattet, seine Pflicht gegen das Heil. Wort Gottes so sehr zu vergessen. Eben so sollen die Anordnungen des alten Testaments im ganzen Levitischen Gottesdienst nicht femer als Ceremouien des Jüdischen Aberglaubens oder als Willkührliehe Mosaische Einrichtungen vorgestellt, und die Er- kläningen derselben im Neuen Testament als blofse Accommodatiouen nach den herrschenden jüdischen Meinungen behandelt ^v erden. Da <las ganz Unverkennbare Göttliche im Ceremonial -Gesetze Vorbildlich und Typisch war, so mufs daher das Neue Testament in allen auf jenes sich beziehenden Stellen, als nähere Erklärung jener vorläufigen An- ordnungen, in ihrer Anwendung auf das Opfer Christi und den durch dasselbe geoifenbarten wahren Weg zur Heiligmig Ebraer. 9, 8. 9. be- trachtet und überall der Jugend gezeigt werden; so vne, dieses alles von Baumgarten und aurlern vormaligen Lehrern der Universität zu Halle zum grofsen Segen der Christlichen Kirche geschehen istj wenn gleich der zuerst genannte den Fehler zu vieler Subdivisiouen und Zersplitterungen des Textes hätte vermeiden köun*'n. Diese gemessene Willenserklärung Sr. Königl. Majestät in dieser wichtigen Sache ist um so nothwendiger, da die zum Examen sich praesentirenden Candidaten, beinahe einstimmig darüber klagen, dafs die ihnen in der Dogmatik eingeführten Beweise, durch die nachmalige Exegetische Behandlung derselVien, gänzlich entkräftet werden, wodurch sie in Ungewifsheit, und zu Zweifeln gefülirt werden, die sie selbst nicht heben können, und mit der Zeit als unrichtig und nichts bedeutend betrachten.

3. Ohngeachtet in dem Religions-Edikt der itzt so häutig herrschende ganz Unbillig und Romanhafte Ton im Predigen ernstlich gerügt, auch die zur Mode gewordene Wcgiassung der Hanptlehreu von der wahren Bekehrung durch Busse und Glauben , ohne deren richtigen Vortrag keine wahre Chnstliche Jloral gepredigt werden kann, untersagt worden^ so sind dennoch sowohl solche Prediger, welche Einmal au den mit Recht getadelten Gang gewohnt Avarcn, imgescheut bei demselben ge- blieben; als auch scheinen die meisten Candidaten ganz unfähig zu seyn, selbst nach allen nachmaligen Ermahnungen und Änweisimgen das Wahre und Wesentliche einer Predigt zu erkennen, und sieh daran zu gewöhnen; zumal da jede Messe eine Menge nur sogenannter Predigten

31*

484

liefert, die oft noch weit unter den ehemals gewöhnlichen Wochen- schriften; der Mensch, der Gesellige pp. stehen, und in keiner Art den Namen Christlicher Predigten verdienen.

Seine Königliehe Majestät wollen diesen im Religions Edict gerügten Unbibliseben Ton und die Unzweckmäfsige Art im Predigen durchaus abgestellt i^issen; und verlangen daher von den Univei-sitaets Lehrern: dafs sie in ihren FkmMletischen Colh^giis den Zuhörern ächte Anweisung zum Predigen ertheilen; dafs sie denselben hin- länglich zeigen und einschärfen:

dafs ein Biblischer Text Keineswegs als blofse Veranlafsung

zu einer Art von Moralischen (oder wie itzt gewöhnlich wird^

nur einige häusliche und Bürgerliche PHicbten bestimmenden)

Betrachtung angesehen werden kann und darf.

Dagegen sollen die Lehrer ilii*e Zuhörer mit aller Treue an^^eisen:

dafs sie das Wesentliche, den Wahi^eo Inhalt und Zweck einer Biblischen

Stelle, die nach 2. Tim. 3, 16» zur Lehre, Strafe, und Anweisung zu der

allein vor Gott geltenden Gerechtigkeit durch den Glauben an Jesum

Chriijtum nützlich seyn soll , überall aufsuchen lernen , und in der Aus*

arbeitung ihrer Predigt nie aus den Augen verlieren; da eine jede

Predigt so abgefafst seyn mufs, dafs auch dei;jenige Zuhörer, welcher

zunächst in die Ewigkeit abgerufen wird, in derselben eine Anweisung

zur Besorgung seiner Seeligkeit erhalten haben kann. Die Lehrer sollen

nicht gestatten, noch weniger ihre Zuhörer in den Homiletischen Colle-

giis selbst dazu anleiten, dafs dieselben zu ihren Predigten blofs eine

willkülniich gewählte Materie nach dem itzigen Modeton bearbeiten^

dann eine Biblisehe Stelle, wie etwa ein Motto auf den Titel einer

Schrift^ als Text binsetzen, an welchen hernach gar nicht weiter ge*

dacht wird.

Seine Ma^jestät wollen dieses Unwesen schlechthin nicht femer duldenf und würde die Schuld grofseniheils auf den Universitaets Lehrer lallen, wenn ein Candidat, der an diese unredliche Predigtart gewöhnt worden, von der Behörde als untlichtlg vom Predigtamt ausgeschlossen wird» Ferner mufs der Homiletische Lehrer seine Zuhörer anführen, die aus einem Text genommenen Sätze mit andern Biblischen Stellen Alte« und Neues Testaments gehörig zu beweisen, zu erläutern, einer GemeiiiQ Wichtig zu machen, und auf diese Art in allem Betracht, besonders auch in seinen Ausdrücken, eigentlich Biblisch zu predigen. Die angebliehe Besorgnifs, dafs man durch diese Bibelsprache die ZuhöreJ zu dunkein oder gar schwärmerischen Vorstellungen gewöhne, ist nach.] allen Erfahrungen jedes rein ;Ev angelischen Predigers, so ganz ohn Grund, dafs vielmehr der Leichtsinn in der Religion, eben durch de; bisherigen Unbiblischen Vortrag ihrer Wahrheiten recht eigentlich ve: breitet worden ist; da der mit der Bibelsprache unbekannte Candidal und Prediger nach elenden Modeworten und Phraseologieen hascht, die

I I

485

jedem Bibel -Verehrer unerträglich und den Gemeinen oft gänzlich un- verständlich sind.

Endlich müssen Studiosi mehr als bisher dazu angeführt werden, dafs sie bei ihren Predigten wahre Erbauung zum Augenmerk haben Diese wahre Erbauung ist nicht blofs das Bürgerlich prak*. tische, welches viele bisher zum Hauptzwecke des Predigens haben machen wollen. Sie ist die Beförderung des Lebendigen in der Erkentnifs Jesu Christi, gegen welche Paulus alles für Schaden achtet; die sanfte und ernste Ueberredung, den Ruf zur Reue über die Sünde, und zum unablässigen Verlangen nach der Gewifsheit der Vergebung der Sünden, (die allein durch den Opfertod Jesu bewirkt und ertheilt wird,) ohne Aufschub und von ganzem Herzen anzunehmen; und in dem Stande der Kindschaft Gottes und Vereinigung mit Jesu des immerwährenden Triebes des Heil. Geistes theilhaftig zu werden, und sich auf diese Art nach dem Sinn des Himmlischen Vaters zu bilden, und ihm nachzu- ahmen, so viel in dieser unsrer Niedrigkeit möglich ist. Eph. 5, 1.

Ein Lehrer der Homiletik wird bei eigener, Gewissenhaften Uebung des Christenthums und bey herzlichen Gebet, gewifs finden, dafs er in diesem wichtigen Theile seines Amts nicht treu und sorgfältig genug sein kann. Nach dem bis itzt gesagten ist es der Wille Seiner KöniglichenMajestät: dafs von nun an alle bisherigen Modewillkührlichkeiten in Dog- matischen, Exegetischen und Homiletischen Vorlesungen, alle sogenannten populären Dogmatiken, alle auf blofsen Hypo- thesen beruhenden Schrifterklärungen , und nach dem herr- schenden Ton eingerichtete Anweisungen zum Predigen, auf immer wegfallen sollen. Seine Königliche Majestät erwarten, dafs die sämmtlichen Mitglieder der Theologischen Facultät zu Halle diesen ihnen publicirten Aller- höchsten Willen, als treue Unterthanen, und als Männer die ihre heiligen Pflichten vor Gott erkennen, in allen seinen Punkten gewissenhaft be- folgen werden.

Berlin, den 30. Aprill 1794. Auf Seiner Königlichen Majestaet Allergnädigsten Special-Befehl

Woellner.

Anlage 29,

Aus den Akten der theologischen Fakultät zu Halle.

Entscheidung des Staatsrats auf die Beschwerde der theolog. Facultät über die Examin. Commission. 2'2./l. 1795.

Zu § 43 S. 524.

Von Gottes Gnaden Friedrich Wilhelm König von Preufsen pp. Unsem gnädigen Grufs zuvor. Würdige und hochgelahrte Käthe, liebe Getreue! In Unserm heut versamlet gewesenen allgemeinen Etats-

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ir-

Rath, ist Eure wider die Geistliche Immediat Exaniinations Coi eingereichte Beschwerde vom 29. Novbr. pr. vorgetragen worden, und erthejlen Wir Euch darauf zur gnädigsten Resohition, dafs, da Ihr in Euren einzehien Aufsätzen ^ so viel die Orund Wahrheiten und Lehr- sätze der Christlichen Religion betritlt, deinjenigen, was die Instruction] von Euch erfordert, ganz eontbrni erklärt habt, au Eurer Lehr Art, wenn Ihr Euren Vortrag darnach einrichtet, nichts zu tadeln übrig bleiben werde. Euren, we^en Erklärung dunkler Stellen in der heiligen Schrift," geäufserten Bedenkliehkeiten ist bereits von der Commi&sion in denen sogenannten Anmerkungen begegnet, wo dieselben nicht ailein das Dasige solcher dunklen Stellen einräumen, sondern auch eine Verschieden- heit bcy deren Erklärung keineswegs misbilligeUj so dafs Ihr in diesem Stück Eure völlige Freüieit behaltet, sofern dergleichen Stellen nur nicht ein falscher Sinn beygelegt wird, welcher mit den Grundwahr- heiten der Christlichen Religion und mit den Lehrsätzen der S>Tnbo- lischen Bücher in Wiederspruch stehet, als wovon kein Lehrer sich in seinen öffentlichen Vorträgen entfernen darf, und wovon auch Ihr nach Euren abgegebenen Erklärungen abzuw^eichen gar nicht gesinnet seyd-

Es bleibt daher keine Veranlassung übrig, dieserhalb ein Gutachten von Sachkundigen Facultaeten oder Gonsistorien einzufordern und Euer Antrag, über solche Gegenstände hiernächst von dem Justiz Department entscheiden zu lassen, verstöfst gegen die bekannte ganz neue Ver- ordnung so wie auf der andern Seite Consistoria und Facultaeten nicht die competente Instanzien seyn würden, um über die Euch vermeintlich von der Geistlichen Commission augethane Beleidigungen, weshalb Ihr Privat-Satisfaction und Ehrenerklärung verlanget, zu coguosciren. Jt

Diese vorgebliche Beleidigungen scheinen überhaupt nur in dei^l Einbildung Gruud zu haben; denn dafs die Geistliche Commission Euch durch ungleiche Insinuationen bey Unserer Allerhöchsten Person dm etw^as scharfe Rescript vom 3. April a. pn zugezogen haben sollte, ist, wie Ihr selbst anerkennet, eine blofse Vermuthung, und was in dem sogenannten Pro Memoria nebst dazu gehörigen Anmerkungen gegen die bisherige LehrArt auf der dortigen Universität augezeigt worden, behaupten die Commissarii nicht aus eigeuer Wissenschaft, eundern be- rufen sich dieserhalb bh^s auf die Notorietaet, und was ihnen davon durch den öflreutlichen Ruf zugekommen. Da dieselben hiezu durch die Aufforderung ihrer vorgesetzten Instanz in einer ihre Amtspflichten be- treffenden Sache veranlasset worden; so liifst sich dabei die Absicht zu beleidigen, gar nicht denken.

Blofse üble Nachreden werdet ihr dadurch am besten zu Schandenfll machen, wenn Ihr, wie Wir niclit zweifeln wollen^ fortfahren werdet,™ Euren Vortrag den eingereichten Erklärungen geraäfs einzurichten; Dies wird eine Euch würdige Widerlegung aller etwanigen verläumde»

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Tischen Gerüchte seyii, wodurch Ihr Euch selbst eine anständige Genug- thuung verschaffen könnet.

Solltet Ihr übrigens gleichwohl gegen die Instmetion selbst nach Erinnerung zu machen haben, so wird Euch überlassen, eine andere Euren jetzigen Erklärungen angemessene Instruction für Euch zu ent- werfen und zur Approbation einzureichen, worauf Ihr sodann weiter be- schieden werden sollet. Sind Euch mit Gnaden gewogen. Berlin den 22. Januar 1795,

Auf Seiner Königlichen Majestät allergnildigsten Special-BefehL Finkenstein. BlumenthaL Carmer. Schütz, v. Vofs. An die Theologische Facnltaet zu Halle.

Anlage 30.

Verbot der allgemeinen Deutsclien Bibliothek.

Aii^ dem üniveröitJitsarcbiv, B. 32, Zu § 43 S. 525. Mein lieber Grofskanzler Freyh. von Carmer. Es hat die Examinationöcommission bei Mir darauf angetragen, dafs die Allgemeine Deutsche Bibliothek als ein gctllhrliches Buch gegen die chnstliche Eeligion in Meinen Staaten verboten werden mögte. Ich trage Euch demnach hierdurch auf, solches nicht nur sogleich zu ver- fttgen, sondern befehle Euch zugleich, die gedachte Cominission unge- sÄumt aufzufordera , Euch eine Liste von allen solchen Büchern und Schriften zu übergeben, welche nach ihrem Ürtheil schädliche Principia wider den Staat und die Religion enthalten, damit ihr solche ohne An* stand durch den Geui-ralHseal cüntisciren, und den Verkauf derselben verbieten könnet. Diefs mnfs mit allem Ernst ohne die mindeste Nach- sicht geschehen, und die Büchercensur überhaupt strenger, als wie bis- her, gehandhabet werden, wofür Ihr Mir responsable bleibet. Ich bin übrigens Euer wol affectionirter König. Potsdam d. 17. April 1794.

F^riedrich Wilhelm.

Anlage 3L Bewüllgiing van 8000 Thalern im Jahre IS03.

A. Aus dem Geheimen Staatsarchiv. Zu § 44 S. 545.

Mein lieber Staatsminister von Mafsow. Es ist Mir nicht entgangen, dafs die Universitäten in Meinen Staaten sich mehr oder weniger in

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Verfall befinden und dafs zur nöthigen Anfhülfe derselben eine Ver- mehrung ihrer Fonds durchaus erfordorlich seyn werde. Daher habe ich auch bereits darauf gedacht, zu diesem Behuf eine angemessene Summe auf die Etats der neuen Provinzen bringen und dann von Euch Vorschläge über die zweckmUfsige Verwendung derselben zugleich aber auch darüber erfordern zu lassen, wie die eingeschlichenen Mifs- brauche abgestellt, der Unterricht und die Disciplin verbessert, und den Universitäten eine dem Zeitalter angemessene Einrichtung gegeben werden künnte. Da Ihr von dieser meiner Ansicht unterrichtet wäret, so habe ich Euren Bericht v. 8. d. M, erwartet. Ich ersehe aber daraus, dafs nach Eurem Dafürhalten, für alle Meine Universitäten ohne Auf- nahme, so grosse Zuschüsse erforderlich sind, dafs Ihr Euch solche zu erbitten nicht getrauet und daher Euch darauf einschränket, für jede Universität, nur allein Duisburg ausgenonjmen. veiliältnifsmäfsigere ge- ringere Zuschüsse zu erbitten. Hierin kann ich Euch nicht beipflichten, weil dadurch die Fonds, durch deren Zusammenhaltung wenigstens auf einer Universität etwas grofses und vollkommnes geleistet werden könnte, nur zersplittert und eben darum höchstwahrscheinlich ohne allen Erfolg verwendet werden würden. Vielmehr halte ich unter diesen Umständen es für gerathener, jetzt blofs für die Universität Halle, die in jedem Betracht die wichtigste ist, so vollständig als möglich zu sorgen, und die Verhesserung der übrigen Uni ver^itätenj in sofern als solche dadurch nicht zugleich unmittelbar mit bewirkt werden kann, der Folgezeit vor. behalten. Die genannte Universität, w^elche sich deshalb unmittelbar bei Mir gemeldet hat, giebt ihre Bedürfnisse auf jährlich 8 bis 10,000 Rthlr, an, weil aufser der höcbstnothwendigen Erliölmng der mehresten Ge- hälter, die schlecht dotirten oder der Universität ganz fehlenden zum Unterricht in vielen besonders praktischen Wissenschaften unentbehr- lichen Institute besser oder ganz neu fundirt und den Bedürfnissen des Zeitalters angemessen eingerichtet werden müssen. Ihr selbst gebet dieses zu und Es leuchtet Mir solches aus den von der Universität und von Euch angeführten Details ein, wenn ich gleich dafür halte, dafs diese ansehnliche Smnme nicht ganz wird erforderlich sepi. Ein sehr grofser Theil derselben scheint auf die medizinischen Anstalten und auf die Verbesserung der medizinischen Faknltaet nach den Vorschlägen des p, Reil berechnet zu seyn. Hierunter wird auch allerdings das mehreste geschehen müssen, aber es wird auch darauf Rücksicht zu nehmen se>Ti, dafs für das medicinische Studium durch das Collegium medicum Chi- rurgicura und durch gute An^stalten hier in Berlin bereits sehr gesorgt ist, weshalb die medicinische Fakultät in Halle nur so eingerichtet werden darf, dafs der Unterricht in den theoretischen Wissenschaften nnd die Ausbildung derselben sich auf die hiesigen praktischen An- stalten aufs engste anscbliefsen. Deshalb werdet Ihr hierüber mit dem General Grafen \\ d. Sehulenburg als Chef des Medicinal-Dcpartements

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^ M^^r-^tiit ?(^..'> >r?u«*ir. jiarr.» Ich taruif i^^ivuiht, ti**:*»=^ TZ^niy^^r^sEiL, 4^r tr>ht^4Ptr#»n ,m r>iiuii». -:iii* ^"iiUtimiiieiier- ^Tir^t'hnrng. ien B^f^tiirf- ;iU«i^m ^«»fl Z^tAiT^^r^ 4n4ri*xn»*i*9*f>n- xi r=-n»^ "unt zu iexn. Ezute 'fii* F:iiiiö 4^r5w*t?.An ;pi -T >r3ii>^r»n- !Sra«»Ji Eingangs Ijur^ T^rRüflnnaj: Eia.h*^ im

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KriedricU Wilhelm.

491

Anlage 32.

Organisatioiia-firlars vom 10, Aiiril 1804.

Aus dem UnivereitUtäarchiv. Zu § 44 8. 54H. (Auszug der wesentlichen Bestimmungen.) Von Gottes Gnaden Friedrich Wilhelm König von Preiifsen p. p. ünaem gnädigen GruFs zuvor. Veste und Hoeligelarte Rätho, liebe Getreue! Naeli dem Unser Ober-Cnratorium auf den im August v. J, unter Beilegung Eurer theils in den lieriehten theils in den einzelnen Con Voluten, gemaehten Anträge eingereichten Plan zur besseren Ein- richtung der dortigen Universitüt von Unserer höchsten Person nicht nur unterm 7ten dieses mit atisführlicher Resolotiun versehen, sondern von Allerhöchst derselben auch die hiezu erforderlichen Suninien landes- väterlich angei^nesen worden ; so wird Euch solches hierdurch nachricht- lich bekannt gemacht, mit dem Beifügen, dafs die Entwerfang des förm- lichen Reglements für die Universität so lange ausgesetzt bleiben müssu, bis zur Ausarbeitung desselben alles hinlänglich vorbereitet seyn wii*d. Zu dieser Vorliereitung gehören nun folgende Puncte, die Wir Euch als Anweisung zu einer interimistischen Anleitung und Vorarbeit mit- f heilen wollen:

L Da Unsere höchste Person aus öffentlichen, Pluch noch näher be- kannt zu machenden Kassen vom

Iten Juny 1803/4 8000 Rthlr, Gr.

und vom 1***» Juny 1804 an noch. . . * 7 000 - -

also zusammen und aufserdem von den alten vacanten Be- soldungen

15CHI0 Rthlr. Gr.

239

mithin überhaupt järlich 15 239 Rthlr. 6 Gr. bewilligt hat; und der specieüe Verwendungs*Etat nach Vorschrift der obgedachten Cabinets- Ordre angefertigt und dato durch Unser Ober- Ciiratorium zur Allerhöchsten Vollziehung eingereicht worden: so soll Euch derselbe nach dem Rückgang aus dem Kabinet und nachdem die AuslösungS'Gebüren für die darunter steckenden Besoldungen und Zu- lagen nach dem den Parti cipanten aus der Geheimen Staats-Canzley bekannt zu machenden Betrag eingesendet worden, zugefertigt werden. 2. Ist Eure Bitte, dafs die aus einzelnen Kassen an die Lehrer zum Theii gezahlten Hebungen an die Uni versitäts- Kasse und von dieser weiter ausgezahlt werden mögten, bewilligt; daher Ihr sofort ein Ver- zeichnifs dieser einzelnen Hebungen mit Benennung der Empfänger und der Kassen, welche die Zahlung bisher geleistet, dem Ober-Curatorio ein- ztu'eichen habt, damit wegen deren generellen Auszahlung an die Uni-

492

versitäts-Kasse vom 1. Juny d. J. an, an die vorgesetzten Kassen-Depar-

teinentö das Nöthige in ZeitL^u erkiesen werden kann.

4, In Anöehnn^ der Rektonits%vahl wird lestgesetzet, dafs selbige in der von Eui*h vorgeschlagenen Art durch Bailotiren Statt finden soll: jedoch ohne die angetragene Einschränkung; dafs dasselbe Subjekt nur dreimal hintereinander in Vorsclilag gebracht werden könne und mit dem Vorbehalte, dafs das Ober Cnratorium Statt des Gewählten, auch einen andern Professoren! ordinarinm ernennen könne, als denn aber die unniilielbar besondere Genehmigung dazu einholen müsse.

7. Das Consiliiim generale bleibt vor der Hand in seiner bisherigen Verfassung,

H. Dagegen soll an die Ötelle des bisherigen Coneilii decanalis die neu zu errichtende Disciplinar-Deputation , und in Ansehung der Rech- nungs-Abnahme-Geschäfte der Prorector und Direktor treten. Von bt*iden kommt unten das Nähere vor,

9. In Ansehung des akademischen Gerielits mid der Verbältiiissäe der SyndicornmT des Kendanten Actuarii und Secretarii sollet Ihr nach näherem Concert des Ober Curatorii mit Unserm Groskanzlcr eben 80 wohl, als über die Anitsverhältnisse des Prorectors und Directors mit einer besonderen Instruction versehen werden.

Nach dem vorläufigen Plan sollen als Fixa die 500 Rthlr. also ver- theilt werden:

a) dem 8yndicus und Rendant Dryander , .

b) - - - Beere taire S treibe r . .

c) - Actuario Meierheime . , , . , , .

d) - neu anzusetzenden Copisten ....

e) zu SchreibMatenalien ^

50ü Rthlr. Gr. Pf. K\ [Der Prorektoratskasse werden 200 Rthlr. zugewiesen.]

12. Ueber den Fortgang der dort etablierten Zahlungs-Commission habt Ihr einen besondern Berieht abzustatten und dabei anzuzeigen» die Summe der seit deren Errichtung jedes volle Jahreingekommenen Gelder, der da%^on gehobenen Administrations-Procente, Namen der Studierenden, deren namentlich aufzuführenden Eltern oder Vormünder diese Einrich- tung beinitzt. Ein solcher Beiieht ist aueh künftig mit Ablauf eines jeden Rech nungs- Jahres binnen spätestens 3 Monaten abzustatten,

13. Wegen der Prüfungs-Commission der Novitien wird hier auf das unten vorkommende Nro. 67 Seqii. verwiesen.

14. In Betreff der Gebäude und des Bauwesens hat sich unsere höchste Person dalnn erklärt: dafs Allerhöchst dieselben die Xothwendigkeii und den Nutzen eines eigenen Universitäts-Gebäudes einsehen, jedoch nicht bestimmen könnten ob und wenn das dazu erforderliehe Geld weg-en anderer dringenden Ausgaben werde angewiesen werden können. In-

49 Klldr, 21 Gr. Pf. 202 - 19 - . - 134 - 2 - 5 -

100 - - _ - 13 - 5^7-

493

dessen haben Wir liöchstaelbst genehmiget, dafs der Bestand von den seit den 1**^ Juni 1 803 bereits angewiesenen 8000 Rtlib'., in so fem der- selbe nicht etwa zn andern noth wendigen Einriebtong^en g'ebrancbt wird, hiezn verwandt und bis zur näheren Bestininiung- asservirt werden könne j dafs das Residenz-Gebäude von Saebverständigen untersucht und wenn es duixh Ausbau zweckmäfsig eingerichtet werden kann, darüber die erforderlichen Kosten-Anschläge angefertigt werden können; wovon hier- nächst an Unsere Person zur ferneren Entsehiiefsung Bericht erstattet werden soll. Zugleich haben Se. Majestät Sich geäufsert, dafs, falls die Combination der beiden Gymnasien zu Stande kommen sollte, viclleiciit ein Theil dieser Gebäude zum Gebrauch fitr die Universität disponible werden dürfte, worüber nähere Erkundigung eingezogen werden soll.

15. Da fär jetzt nur 500 Rthlr. jährlieh zur Bau-Kasse angewiesen werden können i so wird wegen der Anlegung einer besonderen Baukasse, deren Berechnung der Eendant der Hauplkasse zu führen hat, hiermit festgesetzt: dafs diese 500 Rililn in Quartal-Ratis bei der Hauptkasse zu einer besonders zu fomiirenden und zu l>e rechnenden Bau-Kasse veraus- gabt und bei der letzleren weiter verwendet und berechnet; die Er- spamifd jeden Jahres aber in der Bau-Casse asserviret und was nicht gleich gebraucht wird, zinsbar bestätigt werden soll,

16. Zur Vermehrung und zweckinäfsigen Einrichtung der Bibliothek sind jährlich 1000 Rthir, von dem neuen Fonds angewiesen und wird dabei festgesetzt, dafs davon die in dem Verwendungs-Etal; ante lineam bemerkten Ausgaben an Besoldungen p. p. bestritten werden sollen.

22. Für das mit 200 Rthlr. für einen eigenen vereideten academischen Älechanikus vom 1. Juny 1804 an ausgesetzte Gehalt, ist eine dergleichen tüchtiges Subject auszumitteln, mit demselben sind die näheren Bedin- gungen, was er für das Gehalt unentgeldlich zu besorgen und wofür er Bezahlung zu fordern hat, zu verabreden und das Weitere zur Appro- bation einzusenden.

24. Was die Reitbahn betrift, so hat sich Unsere höchste Person er- klärt^ dafs es um so weniger einer Verstärkung ihres Fonds bedürfe, als dieselbe bei einem blos wissenschaftlichen Institute für Jünglinge, die alle ihre Zeit den Studien widmen müfsten in der Regel übertiüssig sey, daher auch noch näher erwogen werden solle , ob es nicht gera- thener seyn möchte, dieselbe ganz eingehen zu lassen.

25. den Unterricht und die Uebungen betreffend, und zw^ar im All- gemeinen; so sollen hiebei folgende Grundsiitze zur Haupt-Basis dienen.

A, Es ist die Frage, welcher Zweck für die Cultur der Gelartheit überhaupt, besonders aber ftü' die literarisch, praktische imd sittliche Bildung der Jugend erreicht werden soll? und welche diesem Zweck angemessene Mittel anzuwenden sind? Die letztere reduciren sieh auf die Anstellung einer hinreichenden Anzahl qualificirtcr Lehrer, auf die in Ansehung der tlufern Verhältnisse der Studirenden nöthige Einrieb-

inäfs, das Gutachten

r prforden und die

"la^rig-ik noch näher

I l^eraeinen Stodien-

"* Writndernngen sind

i-Kath Niemeier als ein

mlfach dem Sentiraent

was über die Vor*

HrutUereiiden bemerkt

liilosophischen Fakultät

iiinfs, ergiebt sich von Schulen anfliören sollen US Anstalten hinausgeht. iMii berührten Normativ- I !ii»lans wird folgendes be- ul lenpl ans scheint ii in dem Eeseript vom 4. Fe- ifrn und sich durch den auf »t» tlieils der erforderliehen ils der zu lehrenden und zu genoramen , als nothwendig

:> meinen Lchrplans, der frei-

jj*j^e oder jene Aenderuiig in

i4r seyn, im Üniversitiits-Studio

itMT auch nicht mit Lehrgegen-

hV, der Universität folgenden

_< luiren.

-**[bst auch für InniMnder, die

ifiien wollen, nicht eine absolute

' Zwang betrachtet werden, sondern

' pfol nen Anleitung was, wie und in

fi meinem Zweck am besten studiren

i *hr*ipnnkte betrachtet, müs^sen nach

I Nniar v.J. §. 37 61 angegebenen

-m des künftigen Berufs nnterschie-

i! ' zur allgemeinen Bildung nöthigen

iv.n; w^omlt ihr im Ganzen auch einig

.geschlagene indirecte Zwang zum ihs nothwendig aufgestellten Objeete *»n Abiturienten Testimonii, wenigstens für »•ifi» «todirenden, oder nicht 3 Jahre lang

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tungen und auf die Art und Weise des Unterrichts und der Uebungren, Das auf wirkliche Ausführung: berechnete Ideal des Unterrichts-Systems wird die Basis seyn, nach welcher die Bich auf Lehrer und Lernende hezieheiide Bestimmung abzumessen sind.

B. Die Behauptung einiger Lehrer, dafs der Jugend-Unterricht nicht grade die Hauptbestimmuug des academischeu Lehrers sey, sondern dafs dies oder doch jeueni gleich geordnet die Cultur der Gelartheit ohne unmittelbare BeziehuTig auf die Üniversitäts-Bürger sey, bedart keiner weitläuftigen Wiederlegung. Die daraus von denen, denselben behauptenden abgeleiteten Folgen aber sind wichtig, sowohl bei der Wahl der Lehrer als bei Bestimmung und Ausübung ihrer Lehrerpflichten. Wh* verpflichten daher hiemit jeden besoldeten Lehrer eine seiner Be- soldung angemessene Zahl von Privat-Collegien auch dann nicht blos anzukündigen, sondern wirklich zu lesen, wenn sich auch nur eine ge- linge Zahl von Houorarium zahlenden Studenten unterzeichnet, sobald der Numerus derselben nicht unter sechs zahienden Sobseribenten ist.

G. Bei dem Hauptzweck Unserer Universitäten wird der eben 60 wichtige der moraliseh-sittliehen und religiösen Bildung der Jugend zwar in der Theorie allgemei n anerkannt, aber bei den dazu nöthigen Mitteln legen nicht nur manche Lehrer und selbst die Ehern, sondern auch die Vorurtheile von einer zu weit ausgedehnten akademischen Freiheit grofse Hindernisse in den Weg.

D. In kleinen Staaten, deren Unterthanen allein nicht eine f^equente hohe Schule füllen und deren Universitäten ohne Ausländer nicht be- stehen können^ mag und muTs freilich bei allen Einrichtungen vorläufig auf letztere gesehen werden, aber auf Preufsische Uuiversitütcn scheint Uns diese Rücksicht unnütz, wenn gleich die jetzige vollständige Ein- richtung im Ganzen, auch mehrere Frequenz von Ausliindern als Neben- zweck bewirken wird.

E. Das Bpielwerk eines dem eigentlich nützliehen oft nachtheiligen Parade-Systems in den aeufseren Eiurichtungen der Universität, und theils die leider t bei uns herrschende Nachahmungssucht auswärtiger Anstalten, welche so oft ohne Grund die bestun inländischen Einrichtungen herabwürdigt, die zum Ganzen LTnserer Yerfassung oft besser als jene passen, theils die ungerechte Vorliebe für ausländische Gelehrte, deren Ruf zu otY getäuscht hat, alles dies führet zu Abwegen t ^Je uns leicht vom patriotischen Ziel der VervoUkounnnung auch unserer Universitäten entfernen, solide Zwekke dem blorsglanzcnden aufopfern, und den ver- dienten alten Lehrer und Inländischen Gelehrten muthlos machen.

26. Insbesondere aber ist dasjenige zivcckmäfsig befunden, w^as über die Grenzbestimmung der Schul- und der akademischen Bildung und be- sonders derersteren im Ganzen betrachtet von der philosophischen Fakul- tät geäufsert worden. Einige unbedeutende Abänderungen, wird freilieh das Lokale und Personale mancher Schulen nöthig machen. Indessen

I

I I

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I

wird Unser Ober-Cnratoniim, dem höchsten Befehl ^emäfs, das Gutach ton unpartheiischer Schiilvorsteher iind Lehrer hif*rüber ertbrden und die etwa von den Saciikundij^en der eigentlichen Schul -Pädagogik noch näher an die Hand zu gebenden Bestimmiing'en, für den allgemeinen Studien- plan der gelehrten Schulen benutzen. Erhebliche Veränderungen sind hierbei nicht zu erwarten, da der Ober-Consistorial-Rath Niemeier als ein competenter CIclehrter auch im eigentlichen Bchulfach dem Sentiment der philosophischen Fakiütüt beistiniint Dasjenige was über die Vor- bereitung auf Schnlen tur die künftig Medicin Studierenden bemerkt wird, läfst aich sehr gut mit dem Sentiment der philosophischen Fakultät vereinigen,

27, Was auf Universitäten gelehrt iverden mufs, ergicbt sich %^on selbst, wenn die Universität da anfilngt, wo die Schulen aufhören sollen und nicht in die Grenzen der praktischen Bildungs-Anstalten hinaus geht,

2J>. Ucber diese von der Universität schon berührten Xormativ- Principien des allgemeinen Universitäts-Stiidienplans wird folgendes be- merkt: die Entwerfiing eines allgemeinen Studien[ilans scheint

a) aus denjenigen einleuchtend was Eucli in dem Rescript vom 4. Fe- bruar 1803 an die Hand gegeben worden und sich durch den auf diesem Wege zu erhaltenden Mafsstal» theils der erforderliehen Lehrer in Quantitate et Quatitate, theils der zu lehrenden und zu übenden Gegenstände im Ganzen genommen , als noth wendig eniptiehlt.

b) der eigentliche Hauptzweck eines allgemeinen Lehrplans, der frei- lieh in eiozelnen halben Jahren diese oder jene Aenderung in Nebendingen leiden wird, kann nur seyn, im Universitäts-Studio keine Lücken zu lassen, dasselbe aber auch nicht mit Lehrgegen- ständen zu überladen, welche in die, der Universität folgenden praktischen Bildungs-Anstalten gehören.

c) dagegen kann dergleichen Plan selbst auch für Innländer^ die dem Staatsdienst sich künftig widmen wollen, nicht eine absolute Konn der Befolgung als directer Zwang betrachtet werden, sondeiix ihnen hauptsächlich nur zur empfolnen Anleitung was, wie und in welcher Ordnung es jeder nach seinem Zweck am besten studiren kann, dienen. Aus diesem Gesichtspunkte betrachtet, müssen nach denen im Rescript vom 4*«" Februar v. J, §. 37—61 angegebenen Ideen, die verschiedenen Klassen des künftigen Berufs unterschie- den, jeder Klasse aber auch die zur allgemeinen Bildung nöthigen Kenntnisse vorgezeichnet werden; womit ihr im Ganzen auch einig zu sein scheint.

d) dennoch aber scheint der vorgeschlagene indirccte Zwang zum Benutzen der in dem Lehrplan als nothwendig aufgestellten Objecte Behufs des zu erhaltenden Abiturienten Testimonii, wenigstens für die ohne Zeugnifs der Reife stndirenden, oder nicht 3 Jahre lang

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auf der Universität bleibenden, das beste Mittel zu seyn, wodurch

der so sehr sinkende Fleifs der Jugend ang^espomt werden kann.

30. Die Dauer des Universitüts-Studii wird auf drei Jahre bestinmit,

und es findet nur eine Äusnalime von der Rtgel statt, wenn solche etwa

in einzelnen Fliilen durch den Ausfall des Abiturienten-Examens be^

gründet werden mochte.

31a* Da die sogenannten Frei-Collegia von den Studierenden wenig* benutzt werden, Indem die letztere aus einer obgleich falschen Idee, ea sich zur Schande rechnen, solche CoUegia gratis zu hören, wenn gleich die Aenueren sich nicht schämen, oft bei Privat-CoUegien einen Erlafs des Honorarii nachzusuchen; so werden Eure deshalb vorgeschlagreneti Modificationen hierdurch bestätigt.

31 b. Es sollen also die gedachten Frei-CoUegia als solche

a) in der Eegel aufh5ren, dergestalt, dafs folgende Lehrer für die ihnen übertrageneu Frei-Collegia die ihnen aus der Univer- sitäts oder andern Kassen gezahlten Honoraria als Besoldung behalten, nemlich: Professor Nienieier IR) Rtlir. für das Frei-Collegium der Pädago^k.

Sprengel 100 Gübert 200 ,, Prange 260 Vofs 140 ^

b) Bei diesen außsuhebenden

,, Botanik.

Chemie IL Physik,

Künste.

j^ Geschichte.

bleibt die Verbind-

Frei-Collegien

lichkeit das Collegium an sich zu lesen, stehen, nur mit dem Unterschiede, dafs dio von nun an eintretenden Zuhörer, welche nicht zur Klasse der Armen gehören, ein Honorarinm subscribireu müssen, d) Das Frei-Collegium die polnische Sprache betreffend, bleibt als Ausnahme von der sub a festgesetzten Regel in seiner bishe- rigen Verfassung, f) Dagegen können Wir die, von der philosophischen Fakultüt im Bericht vom 6. April 1803 in Vorschlag gebrachte dem p. Thilo zu übertragenden sogenannte NachhülfVCollegia dervei-säumten Schüler, weder als Frei- noch als Frivat-Collegia sondern höch- stens als Privatissimum gestatten ; weil dies nur den Gebraucli, dafs unreife Schüler zur Universität kommen, begünstigen w^ürde. 32. Sollen die so nüthigen Examinaioria und Disputatoria in die Collegia publica verwiesen werden, dergestalt, dafs das Besuchen der- selben den Studirenden Behufs des Testimonii zur nothwendigen Ptiicht gemacht werden mufs. Denn wenn diese Zeugnisse in Ansehung der wirklich erworbenen Kenntnisse mit Ueberzeugimg ausgestellt werden sollen, so sind für diesen Zweck Collegia Exaniinatoria durchaus noth- wendig; sie haben noch aufserdem den wesentlichen Nutzen, das solide

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Studieren zu befördern, das unrichtig verstandene zu berichtigen, im mündlichen Ausdruck dessen was man weifs zu üben und das Ver- säumen der Collegien zu verhüten. Daher denn diesen und den eben so nützlichen Collegiis disputatoriis die sogenannten Publica zu widmen sind, da die absolute Nothwendigkeit der Studirenden dergleichen Collegia zu benutzen, wenn sie ein zu ihrer Aufnahme in die practische Dienstlaufbahn unentberliches Zeugnifs, die mit Nutzen besucht und sich dabei gut gezeigt zu haben, sich versprechen wollen, zugleich das Besuchen des öffentlichen unentgeldlichen Unterrichts bewürken wird.

33 a. Bei der Entwerfung des allgemeinen Universitäts-Studienplans ist auch der Unterricht aufzunehmen, der nicht zu den Fakultäts- Wissen- schaften, sondern zu den lebenden Sprachen und Uebungen der schönen und mechanischen Künste gehört. Vorzüglich gehört hierher

33 b. Der Unterricht in der französischen Sprache. Dieser mufs hier durch weitere Uebung und Ausbildung fortgesetzt werden. In Ansehung der künftigen Schul- und Hauslehrer macht diese Sprache eine zu jetzigen Zeiten unentbehrliche Kenntnifs-Art deijenigen aus, die sich künftig der Unterweisung der Jugend aus den gebildeten Ständen widmen wollen, so wie sie jetzt so leicht Niemand aus den gebildeten Ständen entbehren kann; daher mufs es einer gut eingerich- teten Universität vorzüglich für die französische Sprache nicht an Mitteln fehlen, selbige zu lernen und zu üben.

34. Für die englische, italienische, spanische und andere fremde lebende Sprachen, sind in Ansehung der genannten schon Lehrer in Halle vorhanden. Es müssen aber diejenigen, welche sich hierin unter- richten wollen, durch Honoraria die Lücke des hierzu nicht vorhandenen Gehalts ausfüllen.

35. Das No. 34 vom englischen pp. Gesagte, gilt auch vom Unter- richt im Tanzen.

36. Die Stelle des Fechtmeisters bleibt vor der Hand unbesetzt, und der Fechtboden geschlossen. Es mufs aber auch alles Winkelfechten verboten und gegen Contraventionen strenge gewacht werden.

37. Besondere Anstalten für gymnastische Uebungen, sind nicht für die Universität passend, weil solche für Jünglinge und in dem Alter nicht mehr sich eignen, so nützlich sie auch im frühen Alter für die physische Ausbildung sind. Vom Unterricht im Reiten ist bereits oben No. 24 das Nöthige bemerkt.

38. Was die Frage betrift, welche Gegenstände der künftigen Be- rufsgeschäfte schon auf der Universität in ihrer wirklichen Anwendung gelehrt werden müssen, und was dazu für besondere Anstalten und neue Kosten erfordert werden; so haben

39. die künftigen Volks- und Jugendlehrer nach beendigten Uni- versitäts-Studien nicht so, wie die Juristen, Cameralisten und Aerzte Gelegenheit die Geschäftsfertigkeiten, deren sie zu Anwendung theore-

Schrader, Universität HaUe. IL 32

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tischen Kenntnisse bedürfen, in eigenen dazn gei^idmeten BUdmigs- Anstalten des Staats unter besonderer Anleitnnp^ und Anfsiclit sich zu erwerben. Die Universität mufs also hierfür mit sorg:en, und die prac- tischen Uebuugen in ihren Stndienplan mit auftiehmen. Soweit der künftige Prediger, bei der etwa mit dem Geistlichen Amte verbundenen Scluillehrerstelle, oder sonst wegen der Aufsicht auf die Schulen und eigener Unterweisung der Cateehumenen und Continnanden sich in der practischen Pikiagogik auf der Universität üben mnfs, gilt von ihm eben das, was in Ansehung der Jugendlehrer bemerkt worden.

40. Der in Vorschlag gebrachte eigene akademische Gottesdienst ist so wichtig und darauf von Unserer höchsten Person ein so ^rofser Werth gelegt, dafs ein bewährter Mann zum akademischen Prediger baldigst vorzuschlagen ist. Dem verdienten Ober Consietorial-Rath Niemeier wird die Entwertung des dazu erforderlichen Plans übertragen, und dessen Einsendurig zur Approbation von der theologischen Fakultät nebst deren Gutachten gewärtiget; und rechnen Wir mit Zuversicht anch bei der Ausführung und Dauer dieses Instituts auf die Coneurrenz des gedachten Niemeier.

4L Für die BOdung der künftigen öffentlichen und Privat-Jugend- lehrer, sowohl für Uuiversitilten, als gelelirten, Mittel- jedoch mit Aus- nahme der für die Elementar- ond Landschulen, hat die Universität bereits eine vortrefiTliche Grundlage, nemlich

a) das philologische Beminariuni des Professor Wolff,

b) das von dem Rath Nicmeier bisher gelesene pädagogische Frei- Collegium,

c) das theologische Semiuarium*

42. Der von der theologisehen Fakultät gemachten allgemeinen Bemerkung, dafs noch ein Collegium der practischen Anthropologie, verbunden mit einer allgemeinen Diaetetic für Gesunde und Ki-anke dem künftigen Jugendlehrer nOthig sey, pflichten Wir vollkoramen bei, halten dasselbe nicht blns dem Pädagogen, sondern auch allen übrigen 8tudirendcn unentbehrlich. Am besten würde es von einem Professor mcdicinae, der übrigens ein wahrer Philosoph ist, gelesen werden können.

43. Es sind zwar in dem Rescdpt vom 4, Februar v. J. die eigent- lieh sogenannten juristischen Collegia practien als für das Gebiet der Universität in eo fern nicht passend erklärt, als dabei, wie gewöhn lieb geschiehet, förmliche practisehe Arbeiten, die bei der Instruction und Aburtelung eines Prozesses oder sonstigen gerichtlichen und auf ser- gerichtlichen rechtlichen Verhandlungen vorkommen, vorausgesetzt werden; dagegen ist aber nichts gegen das von der Juristen Facultät als nützlich und nöthig vorgeschlagenen Practicum universale einzu- wenden, \ielmehr pflichten Wir den daselbst angegebenen Gründen vollkommen bei.

44. Mit der so eben von den Juristen behaupteten Einschränkung,

I

i

499

würde auch die Theorie der küTiftigen Amts-Praxis, nicht aber das Handanlegen zur Praxis selbst, zu dem Special-Studien-Plan der Caraeral- iind Finanz-Wissenschaft gehören. Wie fern die practische Anwendung der medizinischen Wissetischaffeu auf der Universität schon geübt werden kann, darüber wird unten das Weitere vorkommen.

45, Den Anfang und Sehlufs der academisehen Vorlesungen und Ferien betreffend, so ist die Klage der Eltern und seihst vieler fleifsigen Studirenden über tlie zu langen Ferien allgemein und sehr gegründet. Die von Euch gemachte Einwendung der für Halle sich hiebe! findenden Schwierigkeiten und das daraus abgeleitete Gesuch, die Sommer- Vor- lesungen erst fünf Wochen nach Ostern angehen zu lassen, wird um so weniger eine Abänderung der allgemeinen Vorschrift für Halle mo- tiviren, als es nur darauf ankommt, allenfalls ein halb Jahr vorher den feststehenden Sehlufs und Anfang der Collegien in sämmtlichen Zeitungen und Intelligenz-BUlttern der Preufsischen Staaten bekannt zu machen, da denn der, in dem späten Ankommen der Studirenden gesetzte und wichtigste Einwand von selbst wegfallen wird. Aus dem schon 14 Tage auch wohl früher vor Ostern oder I\fichael bemerkten Abreisen vieler Abiturienten von der Universität, wird wahrscheinlieh, dafs entweder mehrere Lehrer wider die Vorschrift früher als mit Ablauf der Woche vor Ostern oder Michaelis schliefsen, oder dafs die Abiturienten den Sehlufs der Vorlesungen nicht abwarten, Ersteres mögten Wir sehr un- gern glauben und dagegen n^jclimals warnen; letzteres dürfte hingegen durch von Euch vorzuschlagende Gegenmittel wohl allgestellt werden können.

40. Aufser den schon oben erwähnten Collegiis examinatoriis und disputatoriis sind auch die auf andern Universitäten eingeführten Rede* Actus zu bestimmenden Zeiten auf Veranhissung feierHcher Gelegt-'U- heiten z, B. am Stiftungstage der Universität, am Geburtstage des Landes- herrn Järlich und bei besonderen freudigen Vorfällen dann und wann extraordinair zu Lustre der Universität^ und Auszeichnung guter Redner sehr nützlich. In Halle sind solche Actus gar nicht üblich, und werden auch bei dem desolaten Zustande des zu solchen Feierliehkeiten zu widmenden grofsen Auditorii nur erst denn statt tinden können, wenn dieses Hindernifs gehoben seyn wird.

Unsere höchste Person hat indessen befohlen, dafs darauf Bedacht genonunen werden soll, solche Rede-Actus auch auf der Universität Halle eiu zuführen.

48. Es haben verschiedene einzelne Lehrer privatim aus erheblichen Gründen gewünscht^ das die neuere Vorschrift, nach welcher die Uni- versität in Corpore die Vorschläge der Subjecte zu den LehrsteOen machen soll, abgeändert werden möchte und es ist von Uns Höchstselbst dieser Punct dahin bestimmt, dafs dem Ober-Curatorio überlassen bleiben soll^ über die Qualitication der von demselben Allerhöchsten

32*

^ 500

Ärts zu Professoribus ordinariis vorzulegenden Bubjecte nöthi^enfalls das Gutachteo eines oder mehrerer Professoren und nach Befinden der Facultilt blofs privatim einzuziehen,

49, In der Reg^'l ist es nützlieh und zur AutYnunterung Unserer Unterthanen selb»t notwendig, so ^iel als möglich inlltiidische Gelehrte zu besoldeten Professoraten zu wühlen; da man diese, besonders die Privät-Docenten und Profe.ssores extraordinarios schon genauer als Aus- länder in Ansehung ihrer Moralitüt und Lehrgabeu kennet, und junge und tahige Münner dadurch veranlafst werden, sich als Privatdoceuten dem Lehrstuhl aiifTuigUch ohne Gehalt und bei geringer Einnahme zu widmen, mithin friilier der Uiii%'ersität zu nutzen und durch ihre Con- currenz den Fleifs und die Anstreuguug der Besoldeten zu beleben.

Soll dies aber gelingen so ist ndthig, dafs man sich die jungen Docentcn selbst büde und sie beim ersten Schritt zum Lehrstuhl sorg- tUltig prüfe j auch die im Lande einzeln zerstreuten vorzüglichen Sab- jecte vorläufig notire.

50. Das erste die&er Mittel zum Zweck wird das oben erwähnte philologisch- theologisch - pildagogische Semiuarien - Institut seyn. Das zweite Mittel aber erfordert eine veränderte Einrichtung der Zulassung zu dem Privat-Dozenten-Amtc, Es ist in dem Reseript vom 4. P^ebr. 18CKJ §. 60 dieser Puuct Euch bereits zur Erwägung aufgestellt und iln- habt ein schärferes Examen vorgeschlagen.

54. Wir kommen auf die oben No, 50 erwähnten Voi'schläge der ^t gesammten Universität wegen der Autorisation zum Amte eines Privat- docentcn zurück; mit dem Beilugen, dafs Wir dem dort geilnfserten Sentiment beipflichten. Die Prüfung wird demgemäfs zwar der Uni- versität überlassen, nur raufs über den Erfolg an Unser Ober-Curatorium zur ConÜrmation berichtet werden. Denn es ist überaus ivichtig für den Staat, dafs auch schon die Privatdoceuten unter dessen Genehmigfung angestellt werden, damit nicht schlechte Subjecte, welche auf eine oder die andere Art sieh den Beltall der unerfahrenen Studiereudon zu ver- schaffen wissen, sich einschleichen, und den tüchtigen Lehrürn die Zu- hörer mit gröfstem Nachtheil der Jugend entziehen; auch sog'ar An- sprüche auf Professor-Stellen machen.

56. Die Magister- und Doctor-Promoiionen sind in manchen andern Betracht von bedeutendem EinÜufs auf den guten Ruf der Universität, Beförderung ächter Gelahrtheit imd besonders bei der medizinischen Facultät auf das Wohl der Menschheit. Es ist bekannt » dal's mit der Qualification ku diesen Würden mehrentheils "viel zu leichtsinnig bei den mehresten Uuivereitliten und Facultäten erfahi^en und dabei mehr auf den Er%verb der Promotions-Gebüren, als auf Erreichung des dabei zum Grunde liegenden wesentlichen Zwecks gesehen wird. Wir wollen daher den, die Würde eines Gelehrten erniedrigenden von dem p. BCaafs

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nach No.53 angeführten Magister honoriB causa promotus ganz abschaö^en und Euch hiermit für die Zukuutlt untersagen.

57. Dem Antrage der Universität wegen Bestimmung des Minimum i^iner Ordinariatsbesoldung, kann im allgemeinen reglementsmäfsig nicht cleferiret werden; sondern Unser Ober-Curatorium kann dabei nur auf die besondern Umstände, Verdienste, Bedürfnisse und Fonds Eücksicht nehmen,

58. In den Anträgen, die Vorrechte der Lehrer betreffend, habt ihr den Piinct wegen der Censur-Freiheit der Professorum ordinarionini eingemischt, der hieher gar nicht gehört, und vielmehr bei dem im Werk seienden allgemeinen Censiir-Fdict erörtert werden mufs.

59 a. Das von der philosophischen Faeultät in Vorschlag gebrachte Collegium publicum über die Musik, können wir nicht approbiren, weil so viel als den Studierenden von der Theorie der Musik nöthig ist, in den CoUegien der schönen Künste gelehrt werden kann, künftige Haus- lehrer und Schulmänner aber das practische der Musik, als eint* doch immer mehr nützliche als nothwendige Fertigkeit, bei den pädagogischen Bildungs-Anstalten lernen können,

60. Der Vorschlag; junge Rechts-Docenten bei irgend einem Gericht in loco anzustellen und sie zu den Sitzungen der Faeultät qua vereidete Auditores zu admittiren, damit sie die Praxis mit der Theorie verbinden lernen, verdient alle Rücksicht, Denn ohne die sogenannte elegante Jurisprudenz zu vernachläfsigen ist doch durchaus nöthig bei den Lehren der Theorie mehr als lu'sher von einigen geschehen ist, stets die theo- retischen Materien mit Hinsicht auf ihre practische Anwendung vorzu- tragen und sich dabei nach ihrem mindern oder gröfseren Eint^ufs auf diese weniger oder mehr ins D^^-taillc einzulassen. Mit der Abnahme der rechtlichen fTUtachten entfernt sich ohnedem den Facultisien die Gelegenheit immer mehr, ihre Theorie an der Hand der Praxis auszu- bilden. Dies ist nun freilich nicht zu ändern, da Geschäfte l)ei den Gerichten f bei den Ordinariis sich nicht gut mit ihrem Lehramte ver- binden lassen t aber bei den Privatdozenten giebt doch das Arbeiten in currenten Rechtstailen eine Grundlage, die die Ansichten der Theotie berücksichtigt und aufhellet,

61. Aus dem oben bemerkten folgt auch, dafs der Staat h*A gründ- licher Bearbeitung der rechtlichen Facultäts-Gutachten, nicht blos imi des guten Namens und der Einkünfte der Faeultät w^illen. sondern auch in Beziehung auf ihr Lehi-amt interessiret. Ueber den Vorschlag, dafs dem Ordinario in seinen Rcferendis ein Correferent zugegeben werden möchte, behalten Wir Uns die Verfügung noch vor, zu wcdchem Behuf der nach diesem Vorschlag erst nach Halle gekommene Director Geh. Rath Schmaltz seine Erklärung den übrigen Mitgliedern der Fakultät jiebst sonstigen Vorschlägen, wegen zweckmäfsiger Organisation der

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Jnristen-Facultät in Beziehung auf Ausarbeitung der Gutachten vorzu- legen hat.

62. Üebrigens wird es gut seyn , wenn die Facviltät järlich dem Ober-Curatorio eine Liste der zum rechtliehen Gutachten eing-ekonimenen und aligcmachten Öaehen, mit Bemerkung der Reqiiireuten, der Re- uud Correferenten, der Gebürcn, und der Zeit der Ankunft und Kück- sendung einreicht, damit dasselbe theils den Betrag der Gebüren er- t^hrt, theilä dahin sehen kann, dais die Sachen nicht zri lange vorliegen, dieser oder jener Professor aber nicht zum Naehtheil tseines Lehramts sich zu sehr mit Spruchsacheu beschäftige, oder andererseits die seinem Lehramt selbst nützlichen praetisehen Arbeiten nicht ganz vernachlässige. (i3b) Der Organisations-Plan des niediziuischen IJnterriehts erhält dadurch eine weitere Ausdehnung, dafs von dem mit 7 mille Rthlr. vermehrten Fonds ein mehreres für diese Pamhie aus- gesetzt worden.

c) Vorlilutig sind ausgesetzt für zwei neue Professores niedieiiiae M IßtJO Kthlr., wobei jedoch vorbehalten bleibt, i'inen Theil dieser Summe nuthigeutalls für die noch anzusetzenden Lehrer anderer Facul täten zu widmen; falls solches erforderlich seyn fl solUe. m

d) Zu den medizinischen Lehr- und Uebungs-Anstalten 2990 Rthlr.

e) Aufser den, der medizimscheu Fakultiit zum Theil tind vor- züglich nutzenden Summen, die für den botaui^^chen Garten, Naturalien-Cabinetj Bibliothek pp. angewiesen sind.

Die medizinische Facultät hat daher nach diesem erweiterten Fonds einen neuen Organisationspdan zu entwerfen und der gesaraniten Uni- Tersität einzureichen , damit diese selbigeu deui Ober Curat orio zur nähern Concertirung mit den Mediciual-Departement vorlegen kiiiin,

64* Bei dem immer mehr ein reifsenden Hange der niedern Klassen des wohlhal »enden Bauer- und des mehr oder weniger bemittelten oder armen gemeinen Bürgerstandes, die Söhne durch den Besuch der Uni* versität über den Stand der Eltern zu erheben, und sie den geistlichen und weltlichen Staatsämtern zu widmen, wird die Zahl der sog-enannten Gelehrten vermehrt, den mechanischen Gewerben aber mancher Jüng- ling entzogen, der bei seiner Erziehung die durchaus zur nützlichen Amts-Yer waltung nöthige sogenannte feinere Lebensart und äufsere Bildung selten erhalten hat, und sich daher besser zum Handarbeiter als zum Geistlichen, Sehullehrer oder andern Staatsbedienten schicket. Die Menge solcher gemein erzogenen Studierenden vermehrt die Zahl der Amts-Candidaten und schleicht sieh selbst bei geringen Talenten und Kenntnissen oft in Aemtcr ein, aufweiche die Söhne der gebildeten Stände bei den erforderliehen Eigenschaften ein gröfseres Recht haben. Durch direetes Verboth läfst sich dies ohne Beeinträchtigung der na- türlichen und bürgerlichen Freiheit nicht ändern; alles was geschehen

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kann besteht darin, seh wachen Köpfen, den Zutritt zum Studieren zu versagen, oder doch dadurch zu erschweren, dafs zum öffentlichen Amte im preufsischen Staat Niemand zugelassen werde, der nicht gültige Zeugnisse der ei^orderlichen wistjenseliaftiichen Bildung beibringen kann.

65, Bnrch die schon auf Schulen eingeführte Prüfung der Fähig- keiten Cantonpflichtiger Jünglinge zum Studiei^en und hierauf gegrün- dete Erlanbnifs der Canton-Behörde, sich den Studien zu widmen, wird zum Theil dem Mifsbrauche des Studierens bei dieser Klasse vorge- beugt, wenn sie nnpartheiisch und strenge vorgenommen wird. Die Einiichtung, dafs die von öffentlichen SehuJen zur Universität abgehenden, vorher wegen ihrer Reife auf der Schule examinirt, und nach ilem Be- fund mit einem Zeugnifs der Keife oder Unreife versehen werden, hat auch manches Gute gewirkt. Allein der eigentliche Zweck scheint auch hier noch nicht erreicht zu seyn. Denn die in Piivatliäusern oder Privatschulen Erzogenen können nicht pro niaturitate öffentlich geprüft werden, und die SchtLler der öffentlichen Anstalten gehen oft, ohne sich der Abiturienten 'Prüt\ing zu unterwerfen, oder wenn sie auch nach dem Examen kein Zeugnifs der Reife erhalten haben, zur Universität. Dort werden sie zwar solchenfalls von der Univei^sität geprüft; allein es können nach bisherigen Vorschriften die auch hier unreif Befundenen nicht von der Universität gewiesen werden; mitlün hängt es ganz von der Wiilkühr der Jungen Leute ab, den bei der ftraturirats-Prüfung be- absichtigten Zweck zu vereiteln, obgleich in Halle diese Prüfung durch Niedersetzung einer beständigen aus drei Professoren der philosophischen Facultät bestehenden Examinations-Commission möglichst gut organi- siret worden.

67* Es ist zur Beantwortung dieser Frage nicht zu leugnen, dafs alle bisherigen Vorschriften, wenn sie gleich treu und gewissenhaft be- folgt werden, und wenn man gleich auf Schulen und Universitäten die schwere Kunst, die zum Universitäts-Studio nöthige Vorbereitung und Talente richtig zu beurteilen, recht verstände und richtig in jedem Fall anwendete, dennoch zu viel Spielraum übrig lassen, um das Gewetz zu vereiteln. Gleichwohl ist gänzliche Abweisung der Unreifen von der Universität, selbst bei Inländern, von welchen hier nur die Rede seyii kann, in manchen Käcksiehten bedenklich. Wir halten daher dafür, dafs man bei der bisherigen Einrichtung in x\nsehung der der Univer- sität beziehenden nichts hauptsächlich ändern könne; dagegen aber für diejenigen, welche im Prenfsischen Staat ööentliche Aemter bekleiden wollen, die unten näher angezeigten Prüfungen während der akade-^ mischen Studien und besonders bei dem Abgange von der Universität, eingeführt werden müssen.

€9. Ist es nützlich, dafs den Neuankommenden von dem Decano ein gedruckter Studienplan behändigt werde j jedoch nicht zur absoluten Befolgung, sondern nur als Rath und Fingerzeig.

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73. Bisher hat es noch an mnem Normali gefehlt, welche Objecte von Kenntnissen nnd Fertigkeiten wie weit und welche Geistes- Anlage und Bildung zur Reife für die Universität erfordert werden. Dies hängt genao mit Bestiinniung der Grenzlinie zwischen dem Schul- und Uni- versitilts-Studio ziisiimnicn, nnd werden Wir das nähere hierüber zu «einer Zeit, nach gehaltener Kücksprache mit den SchnJbehörden be- stimmen.

74. Die BeBtimmun^ nnd Anwendung d(T Mittel für den Haupt- zweck einer Universität, nemlich: den Studircnden die letzte Vorbe- reitungBbildnng zu ihrem nützlichen nnd für sie muglichst glücklichen Privat- nnd Bernfsleben zn geben, ihnen nicht nur die Gelegenheit zur Erwerbung von Kenntnissen nnd Fertigkeiten darzubieten; sondern auch für ihren moralisch-sittlichen nnd religiösen Ciiaracter zu sorgen; findet grofse Schi\ierigkeiten. In den Vornrtheilen des groJsen Publikums von Lehrern, Eltern und Jünglingen; in dem Contrast der im ^•auen Alterthutn entstandenen und auf unsere ganz veränderte neue Zeiten noch übergangenen Einrichtungen dieser Institute; mit dem heutigen Geist, der im Reiche der Wissenschaften und Bitten herrscht; mit der veränderten Gestalt, welche seit dem die Gelalit^theit und ihre Kultur erhalten hat. Die Theorie endlich einmal im Allgemeinen und für jede einzelne Universität nach ihren Local-Modificationen zu zeichnen, ist die höchste Zeit und dazu bei der jetzt vorseienden verbesserten Einrichtung der dortigen Universität die beste Gelegenheit. Wir tsetzen dabei die Frage ganz bei Seite: ob jetzt noch Universitäten nöthig sind, und ob nicht andere einzelne Berufs -Acadcmien denselben zu substitairen sein mcigten. Denn es obstiren dieser Aufhebung im Allgemeinen unüber- windliche Schwierigkeiten, die durch Berufs -Academien oder sonst zu ßubstituirende Smrogate sind schon wegen der grCVfsern Kosten bedenk- lich, so weit sie nemlich ganz das durch Aufhebung der Universitäten wegfallende ersetzen sollten; und hauptsächlich macht die nahe Ver- wandschaft der allgemeinen Vorbercitungs- und Hülfs- mit den ei^ent* liehen Berufs-Wissenschaften, nebst der Kultur der Gelahrtheit über- haupt, den nm* durch Universi tüten erreichbaren vereinigten Sammelplatz aller Theile der Kenntnisse und der sich damit speculativ und lehi'end beschäftigenden Gelehrten unentbehrlich.

75. Sind also gleich Universitiiten nothwendig: so bedürfen sie doch einer Radicalrefonn, um so viel als möglich nützlich und so wenig- als möglich schädlich zu seyn. Das System dieser Reform setzt allerdings

^eine Vermelimng der bisherigen Unterhaltimgs-Fonds derselben voraus; vieles läfst sich aber ohne vermehrte Ausgaben bessern. Da die Uni* versität Halle durch laudesväterlielie Gnade jetzt einen neuen Zuschufs erhält; so wird für diese Academie in dem Mangel an Gelde kein Hindernifs liegen, die wesentliche beste Einrichtung zu machen«

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76. Alles scheint von einer richtigen Bcstimmiuig der so warm von manchen Lehrern, Eltern und Jünglingen vertheidigtcn sogenannten aeademisehen Freiheit abzuhängen, wenn man die richtige Mittel zu den No, 74. angegebenen Zweck einer Universität für die Stndirenden angeben will. Die gemeine Meinung setzt dieser Freiheit so weite Grenzen, dafs sie zur Frechheit, Ungebimdenheit und Zügellosigkeit ausartet. Man behauptet nendich, es sei zur Selbstständigkeit des Charakters notiiweudig, dafs der Jüngling, wenn er des Sehulzwanges entlassen i.st, in der Zwischenzeit bis er zum bürgerlicben Zwange des Amts und der übrigen Verhältnisse übergehet, auf der Universität sich so viel als möglich selbFtt überlassen bleibe. Wir können indessen dieser Meinung nicht beistimmen, wenigsten nicht den Folgen die man daraus in Ansehung einer laxen Diseiplin gegen die Studirende ziehet, und sehen nicht ab, warum die geringste Zahl von Bürgern, nemlich die der künftigen Staatsbeamten und der gebildeten Privatleute, die sich nemlich zur Universität begiebt, einer eigenen Schule und Periode die Selbstständigkeit zu bilden und zu üben, bedürfe, da alle übrigen Stände, der Ofticier, der Kaufmann, der gebildete Künstler und andere die gar nicht studiren, aus der Schule in ihr Berufsleben übergehen, in beiden , und doch gewifs verhältnifsraäfsig eben so edel frey und selb^tständig denkende und handelnde Männer aufzuweisen haben, als die Klasse derer, die einst Universitäten besuchten. Vielmehr scheint Uns jenes so weit ausgedehntes Princip der akademischen Freiheit das gröfste Uebel sowohl für den Studenten als für den Staat zu seyn.

77. Es komt freilich hierbei alles darauf an, in den Einrichtungen der Universität, in den Disciplinar- und andern Gesetzen für die Stn- direnden und besonders in Anwendung derselben, keine sclavisehe alle Selbstständigkeit erstickende Kinderzucht zu etabliren. Selbst der in der Xatur der Sache liegende besondere Zustand des Studenten, der ein Amphibion von Zögling und Bürger ist, nmeht schon einen Unter- schied in der Behandlung gegen die des Kindes und Jünglings auf Schulen und im väterlichen Hanse, und auch gegen die der Obern im Amts* und Berufs-Lcbcn nnthwendig, und jene läfst gegen diese ohne- hin schon der Freiheit mehr Spielraum. Aber doch mufs sie dem Character beider sieh nähern, beide stets vor Augen haben und den Uebergang aus der Kinder- und Schnlzucht in die auf der Universität zu erhaltenen Leitung so einrichten und führen, dafs der Studirende zwar nicht als Kind, sondern mehr liberal und frei behandelt, aber in dieser Freiheit doch allmählich zum Zwange, der in den folgenden Lebensperioden auf ihn wartet, vorbereitet, und alle moralische und bürgerliche Tugenden mit eben der Aufmerksamkeit als KennlniBse und Fertigkeitsn bei ihm erzengt und befestigt werden. Hiebe i ist von Seiten der Universität handeln und unterlassen, vorzubeugen und warnen,

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ermahnen, ermuntern und strafen nothwendig: aber alles dies mufft : Klugheit und nach einem t'e.st<*n vom Staat vorgezeichneten Grundplmi mit Beharrlichkeit aosgefülirt werden,

78. Die neue Methode, wie Kinder gewöhnlich im väterlieheii HauM erzogen werden, und die herrschende Tändelei Weler Eltern mit ihren Kindern, bringt schon verwulinte Jünglinge zur Univemt^t. Die blind« Liebe des Vaters erklärt jeden Schritt der Obern, der selbst nothwendige Strenge ausübt, für Eingriife in die verraeintlichen Rechte der Mensel] heit und der akademischen Freiheit und es gehört daher viel Energit der Regierung und der Disciplinar-Direction dazu, sieh den gfehäfäigen In»inuationen und den Verlänmdungen Preifs zu geben» mit welcheuj die vrrk ehrte Liebe der Eltern zu ihren Kindern jede diese schwnch« Seit*' angreifende Anordnung des Staats und seines Oberhaupts^, jeden Schritt der Universitäts-Obern um seibige auszuführen, verfolgt, Wirj trauen Übrigens den dortigen Lehrern zu» es werde sich keiner soweilH vergessen, diesem Hange zur ungebundenen Student enfrelhoit es sey während der etwanigeu Verwjiltung des Prorektorats oder durch ihre Stimmen im Concilio Vorschub zu thun; sondern hoffen vielmehr, dafs Jeder sich über das allgemeine Vorurtheil, dafs durch Energie da Institut um seine Celebrität und Fre^iueiiz gebracht werden würde patrintisch hinwegsetzen, und sich keiner naehläfsigen Disciplin zu] Schulden knmuieu lassen werde.

79. Nach diesen allgemeinen Bemerkungen, wollen Wir nun den Plan vorzeiehneu, nach welchen die Studenten zu behandeln se\Ti möchten, um liei ihnen den Zweck ihrer Universitäls-Periode zu er- reichen. Was nun zuvörderst die Frage betrift; ob dem Studenten wie es dem Schüler geschieht, zwaugsmäfsig vorzuschreiben sey, welche CoUegia, in welcher Ordnung und bei welchem Lehrer er sie hören soll? 80 haben Wir Uns bereits oben dagegen erklärt.

80. Dagegen giebt es gewisse Mittel den Fleifs der Srudirenden an* zufeuern, der besonders in Halle immer mehr zu sinken anfängt; die philosophische FacultMt hat unter andern Piiimien für gute Ausarbeitungen der Studirenden in Vorschlag gebracht. An sich künuen solche Aus- arbeitungen nützlich seyn, allein es wird damit auch mancherlei Mifs- brauch erzeugt, die Autorsucht der jungen Leute genährt, und es ge- hört eine sehr sorgfiiltige unpartheüsche Prüfung der Aufsätze und auch dies dazU| dafs die Preisschriften durch den Druck der Censur des grofsen gelehrten Publikums nnterworfen werden.

82. Mehr zum Zweck führend werden dagegen die von der philo- sophischen Facultät vorgeschlagenen Examina toria Disputatoria und Unterredungen In Verbindung mit schriftlich eiugegebenen Proban seyn; daher die Einführung derselben hierdurch genehmigt wird.

83. Das wörtliche Diktiren ohne einen dabei zu halteuden münd- M liehen Disco lU's, ist zwar für den Lehrer sehr bequem. Es bringt auch

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etnein schlechten Docenteii viel Subscribenten , die deshalb lieber bei ihm als bei einem bessern Collegia hören , weil sie den Kopf nicht an- strengen dürfen tmd hauptsächlich weil sie das durchs Ausbleiben Ver- säumte von den Heften ibrer Comilitoneu abschreiben können; es ist aber dies ein wichtiges Ilindernirs des pünktlichen und fortgesetzten Besuchs der Lehrstunden. Der unterzeichnete Ober Curator hat daher diese von allen geschickten und fieifsigen Professoren getadelte Lehr- art, bereits bei seiner letzten Anwesenheit in Halle gerügt, und es wird daher von denen wenigen, die sieh etwa dieser Methode noch bedienen sollten, die Abstellung derselben hiermit ernstlich gefordert.

84. Einen andern Hinderuugs-Grund des fleifsigen Btudierens setzen Wir darin, dafs in Halle wenig Co 11 cgi a Nachmittags geh^sen werden, w^elches beim nächsten Lectionsplan abgeändert werden mufs, um den Studenten auch hierdurch Gelegenheit zum Gewöhnen an Thätigkeit zu versc hatten,

85, Auch der Umstand gehört hierher, dafs die Mehresren Studenten um Ostern und nicht zu Michael die Universität beziehen, milliin gleich im Anfange durch die Soranier-Vergnügungen in Lauchstedt und auf den Sächsischen Dörfern an das Herumseh wärmen sich gewöhnen: da sie, wenn sie im Winter zu studiren anfangen, schon durch die Ge- wöhnung zum Fleifs in dem nächsten Sommer von dem Mifsbraucli der Sommer-Zerstreuungen leichter abgehalten werden. Es werden daher Vorschläge erwartet, wie dies ohne directen Zwang am Besten zti ändern ßeyn möchte.

86, Dafs die Aufsicht auf das moralisch-sittliche und polizeiliche Be- tragen der Studirenden, wohin Wir auch die äufsere Kcligiösität der- selben rechnen, ganz von der Gerichtsbarkeit in eigentlichen Civil- und €riminal-Reehtstllllen getrennt und die Gränzen beider scharf abge- zeichnet werden müssen, scheint uns diu'chaus nothwendig zu seyn.

87. Zu den von Euch § 1 genannten Gegenständen der Disciplin würde noch die äufsere Religiosität hinzuzufügen seyn. Denn so wie die academische Disciplin ein, wenn gleich nach den veränderten Um- ständen zu modificirendes Analogon der väterlichen Erziehung seyn mufs: so kann bei derselben die Achtung und der Gel »rauch des Ke- iigions-Cultus nicht übersehen werden. Wobei sich von selbst versteht, dafs dieser Gegenstand mit vieler Klugheit geleitet werden mufs, um niciit entgegengesetzte Wirkungen zu erzeugen und der inutTu Moralität zum Schaden, Heuchler oder Schwllrmer zu bilden. Unsere Allerhöchste Person hat bereits folgendes geäufsert:

„Ich bemerke über die Sorgfalt, auch für die äufsere Reli- giosität, dafs diese besonders auf den Schulen angewendet werden mufs, damit die jungen Leute frühzeitig sich gewöhnen, den religiösen Gebräuchen die schuldige Ehrfurcht zu beweisen nnd desto leichter in dieser Gewohnheit erhalten werden können*

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Allerdings raufs dieser GegenstaBd mit vieler Klugheit behandelt und alles was einem directen Zwange ähnlich sieht, vermiedeii werden. Das schliefst aber nicht aus, den Studenten einen, Fingerzeig zu geben, dafs die Regierung nichts weniger alfti als gleichgültig dabey sey^ dafs die künftigen Diener des Staat^J sich zur kirchlielieu Gemeinschaft halten und Ich gebe Eucli daher zu überlegen, ab es nicht gut seyu würde, zum Behuf des Abiturienten-Tefeitimonü die Beibringung des Zeugnisses von] dem Prediger zu fordern zu dessen Gemeinde sie sich gehalten | haben.'* Wir machen es daher sämmtlichen Lehrern ohne Unterschied zur heiligsten Pflicht nicht nur durch ihr Beispiel der Jugend die Achtnng für die Religion aixch in ihrem äufsern Cultus wichtig zu machen, Bondem auch bei jeder Gelegenheit, welche ihnen der Unterricht fast in allen Wissenschaften sowohl als die Ausübung der Disciplin und der g'ese lüge ^ Umgang darbietet, die religiöse und zugleich praktische moralische Tendenz zu beleben, nach derselben in ihren Zeugnissen und übrigen Benehmen den Werth der Subjecte vorzüglich mit abzumessen und be sonders auch auf die schicklichste Art es den Studierenden l>ekannt und einleuchtend zu machen: wie sehr der Landesherr, die Re^ieningj und sämm fliehe Obern und Vorsteher der Universität diesen Punct wichtig halten.

88. Dasjenige, was das allgemeine Land-Recht und dessen erstei Anhang in Ansehung der Disciplin bestimmt, bedarf einer, nochmalig^ii Revision. Es sind daher die Discipliuar-Gesetze auf welche in dem' § 12 des eingesandten Entwurfs der Disciplinar-Instruction verwiesen wird, mit Hinsicht anf die dem Locale zu Halle angemessenen Bestim^V mungen baldigst zu entwerfen und zur Vollziehung cinzuöcnden.

rn. Nur durch eine in den Folizey-Gesetzen mit dem Magistrat gemcinsehaftlich zu bestimmende Polizey der öffentlichen 'Wirths- und Katfee-Häuser kann vorgebeugt werden, dafs diese Oerter nur zur er-j laubten Erholung^ aber nicht zur Nahrung des Müfsiggangs, der Völler und der Spielsncht dienen. Ihr habt hierüber mit der dortigen Stadt Polizey zu conferiren, und hiernitchst gutachtlich zu berichten.

92, Dagegen aber mufs man den Studenten für die zu seiner Mora- lität und Fleifs nöthigen Aufopferungen und Entsagungen dessen, wozu J ihn seine Lage und sein Alter einladen, durch möglichste WilUahrigkeitJ bei selteneren Erholungen und Vergnügungen, besonders solchen, wo ratif er einmal grofsen Werth setzt, entschädigen. Besonders w^enn di« Veranlassung dazu oft aus moralischen Tugenden, des anständlgeil unschuldigen Fndisinus, der Achtung j Daukbarkidt und Freuiidschafti g^gi^n Lehrer und Conmiilitonen entspringt und keine Unordnung undj übertriebener Aufwand dabei gestattet wird. Dahin rechnen Wir dioj Wentliche Aufzüge mit Musik u* s, w, nach vorgilngiger Genehmi^nng des I

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Prorectors und unter Garantie fiii' Ordnung von Seiten eines oder mehrerer bekamitlich soliden und jntadelhafien Anführer. Eben dies halten Wir von unmaskirten feierlichen Schlittenfahrten mit oder ohne Musik und dergleichen. Das Einholen und Begleiten der Ankommenden und Abgehenden, ist ein allen Studirenden sehr werthes Vergnügen und an sich unschuldig daher auch stets tolerirt worden. Dagegen würden in den Disciplinar-Gesctzen theatralische Vorstellimgen unter Studenten ausdrücklich zu verbieten; allenfalls, um nicht durch das Verbot zu dieser vielleicht in Halle nicht so wie hier in Berlin und an andern Orten herrschenden Sehauspielersucht zu reitzen die erste Veranlassung zur Inhil)ition ahzuwarten seyn, da diese Vorstellungen zu viel Zeit und Geld kosten und dem Geist eine falsche Richtung geben.

93, Ein eben so wichtiger als problematischer Punct bei der aca- demisehen Disciplin ist die Frage: ob engere Verbindungen von Kränz* eben, Landsmannschaften, Orden u. s. w. zu dulden? und wenn dies nicht wäre, wie sie zu verhüthen? Die bisherigen Gesetze verbieten sie, und die uiebreBten Meinungen derer die über Universitäten gesehrieben haben, halten sie für sehildlich. Es ist auch nicht zu leugnen, dafs sie als heimliehe Verbindungen von jungen unerfahrenen lebhaften und zum Theil rohen Leuten selbst denn leicht in Mifsbrauch übergehen und mancherlei nachtheilige Folgen für Moralität und bürgerliche Ord- nung erzeugen, wenn sie gleicli ursprünglich nitch einem ganz unschäd- lichen Plan errichtet sind; welches letztre doch nach gemachter Erfah- rung nicht immer der Fall gewesen ist. Einzelne Gelehrte aber halten dafür, dafs dergleielien Gesellschaften manches Gute erzengen, imd gewissennaaCsen ein der Lage des Studenten unentberliclies Bedürfnifs sind. Sie führen zum Grunde an, dafs jeder Mensch irgend ein engeres Band als das allgemeine grofse Verhältnirs seiner Lage und Bestimmung oder seines Standes ist, mit Recht wünschet, dafs df^r aus seinem Fa- milien-Kreise gerissene Student nur selten Gelegenheit hat, auf der Universität solche Privatverbindungen zu schliefsen, die ihm seinen Verlust ersetzen, oder doch ihm in der Mafse der Studierenden Achtung und Schutz, gegen die freilich abusive dem Jüngling der ganz isnlirt da stehet drohenden Neckereien und Verunglimpfungen der herrsehenden Menge gewähren. Dies Argument hat allerdings viel Schein, dennoch ist es nicht erbeblich genug, um gegen das Allgemeine Verbot geiieimer Gesellschaften sie auch nur eonnivendo auf Universitäten zu dulden, da die üblen Folgen sieh gar iiieht berechnen lassen. Denn bleibt aber die zweite Frage übrig, wie diesem Uebel zu steuern sey. Die Erfahrung bat gelehrt, dafs alles Verbot, alle gelinde und strenge StratmitteL selbst förailiche Amnestie unter der Bedingung, dafs man sich nie wieder der Contra vention schuldig mache, nichts gefruchtet haben, höchstens nur paUiativ Churen auf kurze Zeit gewesen sind. Selbst der von einigen vorgeschlagene Ausweg, solche Verbindungen unter öffentliche Autorität

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und entfeniter Leitung der Universitäts-Obern gleichsam zu privUe^re: und ihnen dadurch eine gute Richtung zu geben, hat nicht zum Zfi geführt; da der Studentengeist sich bei diesen riffentliehen Gesellschaften zu viel Anits-Autorität der Obern denkt und dabei das, ihn gerade zu geheimen Verbindungen einhidendeWillkührlictie, blofs von diesem Coi abhiingende, ihm eine active Stelle in der Gesellscbaft gebende» vei mifset, wenn auch übrigens keine unlautere Absichten der Verbindung'J selbst mit ins Spiel kommen. Wir sehen hier also keinen andern Aus» weg, als neben der Erlaubnils öffentlich autnrisirte Verbindungen zu sehliefsen, die heimlichen mit Anwendung aller Strenge der Gesetze zu ahnden, besonders aber durch Vigilanz der Disciplinar-Aufsicht sie beim ersten Entstellen zu zerstreuen.

94. Selbst auf einer Universität deren Bürger sich durch MoralJtÄt und gute Sitten auszeichnen, werden die Duelle ebensowenig als bei einem miisterhatlten Corps von Officiers ganz vertilgt werden können^ wenn gk^ich das sogenannte Renommisten Wesen und die Käufer voi Metier zu den leichter auszurottenden liebeln gehören. Letzere vei dienen gar keine Rücksicht und Schnnung ; dagegen hat das Verbrechen eines gewfihnlicheo Duellanten die besondere Eigenscbaft. dafs das Strafgesetz gegen dasselbe, mit dem Gesetz der freilieh falschen, aber doch durch die allgemeine Meinung angenommenen Ehre in geraden Widerspruch stehet. Ebmi der Richter, der das Duell nach dem Gese bestraft, kann den Verbrecher nicht gegen die nachtheiligen Folge] schützen, denen der an seiner Ehre beleidigte, durch Befolgung d Gesetzes und Ausweichung des Zweikampfs, in der allgemehien MeintiBi sich aussetzt. Beim Oftizier hängt seine ganze biirgerliche Existc hiervon ab; der Student wird, wenn er das Gesetz respectirt, nach dem einmal unter seinen Comilitonen herrsehenden, durch kein Gesetz w ziirottenden Voriirtheil der allgemeinen Verachtung Preis gegebei Die Auflösung des in dieser Collision des conventioneilen Ehrgesetz^ mit dem bürgerlichen Verbot des Duells liegenden Knotens gehört nichl liierher, sondern zur allgemeinen Gesetzgebung. Die Bestrafung d' Duelle auch nicht zur Disciplin-Ctewalt, sondern zur CriminabGericht barkeit der Universitäten, Bei der DiscipHn kommt nur in Betrach dafs man alle Mittel zur Verhütung der Veranlassungen zu Duellen Ai wende. Vorzüglich vvii'd es also ein Gesichtspunkt der Disciplinar-G setze und ihrer Anwenduug seyn, den zanksücbtigt'n Character durc Warnung und ernstliche Ahndinig kleiner Xekkereien und nnanständigi Scherzes zu bessern, dem Spi^^l , Müfsiggange und ähnlicher Veran lassungen zu Händeln mriglichst vorzubeugen und sowohl beim Unter* riebt als durch eigenes Beispiel den Studirendcn die Lebens-Klugheit und Aufmerksamkeit zu empfehlen und wichtig zu machen, welche da- zu gehört, um Händel zu vermeiden, beim ersten Entstehen derselben Mäfsigung und stille Verachtung kleiner Angriffe zu beweisen.

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95» So auftallend auch eine, &ieh vor Andern raerklicli unterschei- dende, mehrentheils unanständige Kleidung der Studenten, den sitt- lichen Character einer Universität bezeichnet: bo wenig lassen sich doch ohne besthnmte Unifonn, Vorschriften ertheilen und noch weniger in der Befolgung anwenden, wie sich der Student kleiden soll. Die An- sichten sind hier gar zn verschieden; die Disciplin miifs sich also hier- bei darauf einschränken, gegen alle Sonderlingssucht zu wanien, und anständige reinliche Kleidung mit Vernieidung unnützen Aufwandes zu empfehlen.

Hierüber hat sich Unsere Person indessen folgendergestalt geäufsert: j,Es scheint Mir ebenfalls noch einer nähern Ueberlegung zu bedürfen, ob nicht eine eigene Kleidertracht, die aber weder etwas militairisches, noch kostbares mit sich führen dürfte, das beste Mittel abgeben könnte, den Studenten auch zu einer sitt- lichen Kleidung zu gew(3hnen." "Wir befehlen Euch dalier über die Frage an et quomodo zu be- richten, wobei Euch nnbenommnn bleilit, den auf die Civil-Unifonn der Professoren von einigen Lehrern besonders geraachten Antrag znr nähern Envägung zu motivircn, und allenfalls dies mit der Kleidertraclit der Studirenden in einige Verbindung zu setzen,

101. Einem scharfen Abiturienten Examen müssen sich besonders diejenigen unterAverfen, welche nicht das volle oben als Eegel vorge- schriebene Triennium abwarten; damit bei denjenigen, die durch vor- zügliches Talent und verdoppelten Fleifs früher zur Amts-Cariere reifen, eine billige Ausnahme von der Regel des Triennii gemacht w^erden kann,

102. Demnächst soll allen Staatsbehörden zur Pflicht gemacht werden, die academisehen Zeugnisse gehörig zu beachten und Xiemanden zum Dienst zuzuUissen, der nach diesen Zengnissen dazu sich nicht quaü- ficirt.

103. So wie endlich, wiegen des zu sehr abgekürzten Univcrsitiits- Aitfenthaits, die Regel des Triennii noth wendig wird: so ist auch eben so nöthig, den zwecklos über die Gebühr fortgesetzten zn langen Stu- denten-Stand, soweit er zum Müfsiggange und zur Verleitung anderer Studenten führt, zu begegnen. Ihr habt daher künftig den jährliehen üniversitätslisten jedesmal eine besondere Conduiten-Liste der länger als 4 Jahr Studirenden dem Ober-Curatorio mit Eurem Gutachten ein- zureichen: ob das längere Studieren auf einem nützlichen lo benswürdigen nnd bisher erfüllten Zwecke beruhe.

105, Zuletzt wollen Wir Euch noch den Sehhifs der, dem Ober- Cui-atorio auf den eingereichten Verbesserungsplan, ertheilten Aller- höchsten Resolution der wörtlich also lautet:

Nachdem Ich auf diese Weise durch Anweisung und Ver- stärkung der nöthigen Fonds für alle Bedürfnisse der Univer- sität gesorgt, und Euch in den Stand gesetzt habe, dieselbe zu

512

einer mögliehst vollkommenen LehranstÄlt für Inländer und Ausländer in allen Fächern der Wissenschaften nmzoschaffen; so überlasse Ich Mich nun auch mit vollkommenen Vertrauen auf Eure Einsicht und auf Euren Eifer der Hofhang, dafs der Zweck durch vollständigen und gründlichen Unterricht, ver- bunden mit unausgesetzter Sorge für die sittliche Ausbildung, für alle Zweige des Dienstes des Staats brauchbare Männer zu ziehen werde erreicht werden, zur Zufriedenheit Eures pp. mittheilen, um Euch denselben auch Eures Orts als eine Aufforderung dienen zu lassen, mit vereinigten Kräften zur Erreichung dieser Landes- väterlichen Absicht mitzuwirken.

Sind Euch mit Gnaden gewogen. Berlin, den 10. April 1804. Auf Sr. Königlichen Majestät allergnädigsten Special-Befehl.

Massow. An die Universität zu Halle. No. 25.

Anlage 33.

Einrichtung einer Beifeprüftug.

Aus dem Universitätsarchiy E. C. 32.

Zu § 45 S. 553.

A.

Friedrich Wilhelm König. Unsem p. Es ist bisher vielföltig bemerkt worden, dafs so viele zum Studieren bestimmte Jünglinge, ohne gründliche Vorbereitung unreif und unwifsend zur Universitaet eilen, wodurch selbige nicht nur sich selbst schaden, und sich selbst die gehörige Benutzung des academischen Unterrichts schwer ja oft unmöglich machen, und daher nur zu oft eben dadurch zum Müfsiggang und zu mancherlei Unordnungen während ihres academischen Lebens verleitet werden, sondern auch zug'leich ver- ursachen, dafs viele Aemter, zu denen gründliche Kenntnifse erforderlich sind, wonicht mit unwifsenden doch mit seichten und unzweckmäfsig verbreiteten Subjecten besezt werden. Um nun diesem, für die einzelnen Subjecte eben so sehr, als für das Ganze höchst nachtheiligen frühzeidgen Eilen auf die Universitaet ohne Abwartung der gehörigen Keife, wenig- stens in etwas zu steuern und den studirenden Jünglingen neue Be- wegungsgründe zur gewissenhaftesten Benutzung des Schulunterrichts zu geben; so haben Wir für nötig gefunden, in Ansehung der Prüfung der zur Universitaet abgehenden Jünglinge, eine neue Einrichtung zu machen, indem das bisher nach altern Verordnungen übliche Examen der neuen Ankömmlinge auf der Universitaet wegen ihrer zu grofsen

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MeDge nicht mit der erforderlichen Strenge und Gründlichkeit geschehen können j auch überhaupt die bisherige Einrichtung defselben weder für den fleifslgen and wol vorbereiteten Jüngling etwas besondoi*8 Auf- munterndes» noch für den unwif senden und trägen etwas Abschrecken- des gehabt hat. Es ist daher beschlossen worden^ dafs künftig alle von öffentlichen Schulen zur Universität abgehende Jünglinge schon vorher auf der bisher von ihnen besuchten Schule in der weiter unten zu be- stimmenden Form öffentlich geprüft werden, und nachher ein detaillirtes Zeugnis über ihre bei der Prüfung befundene Reife oder Unreife zur Universitaet erhalten sollen, welches Zeugnis sie demnächst bei ihrer In- seription auf der Universitaet zu produciren haben, damit es dort ad Acta gelegt, und künfiig bey ihrem Abgang von der Universitaet in ihrem academiseben Zeugnis resumirt werden könne. Es ist jedoch hierbey Unsere Absicht nicht, die Bürgerliche Freiheit in so fern zu beschriinken, dafs es nicht ferner jedem Vater und Vormund frei stehen sollte, auch einen unreifen und unwif senden Jüngling zur Universitaet zu schicken; dies soll vielmehr nach wie vor dem Ennefäen eines Jeden überlafsen bleiben. Aber demungeachtet ist es so woi für jedes Individuum als für das Ganze sehr nützlieh, dafs es von nun an Actenmäfsig constire^ wie jeder Jüngling die Universitaet bezogen, ob reif oder unreif; und haben Whr das Vertrauen, dafs wenigstens manche Eltern oder Vormünder ihre Söhne oder Mündel, wenn sie bei dieser Prüfung unreif zur Uni- versitaet befunden worden, noch solange zurück behalten werden, bis sie bei einem abermaligen Examen das Zeugnis der Reife zu erlangen sich qualiflciren.

Was übrigens diejenigen jungen Leute betrift, die nicht auf öffent- lichen Oelehrten-Scbulen, sondern nur durch Privat-Unterricht, oder auch auf solchen Schulen zur Univemtaet vorbereitet worden, die eigentlich nicht als Gelehrten-Schulen anzusehen, und wo daher die Vollendung der Vorbereitung zm* Universitaet nur durch Privatunterweisung der öffentlichen Lehrer bewirkt werden kann; so ist deren Prüfung den Universitaeten selbst nach der schriftlichen Anlage dato übertragen worden, so dafs mithin künftig jedes Landes-Kind, das die Universitaet beziehet) entweder bei seiner Ankunft auf der Universitaet, oder schon vorher auf der bisher von ihm frequentirten Gel ehrten -Schule sich einer Prüfung in Ansehung seiner Kenntnisse 2U unterwerfen hat, deren Wir- kung ein mehr oder minder vortheilhafles Zeugnis von seinen zur Uni- versitaet mitgebrachten Kenntnifsen sein mufs. Was nun die Prüfung der studierenden jungen Leute betrift, welche sieh auf den Gelehrten- Schulen dortiger Provinz aufhalten; so wird Euch als Provincial-Schul- kollegium die Direction derselben hiermit übertragen, und von Euch ein General-Bericht über den Erfolg dieser Prüfungen, welche künftig zwei- mal im Jahr, nämlich zu Neu- Jahr und zu Johannis angestellt werden sollen, erwartet. Ob Wir nun zwar die Absicht haben, künftig ein ge-

Schnder, Unlversitit HmUe. U. 3S

5U

naues Reglement zu entwerfen, worin der ganze Gang dieser Prüfung bestmimt vorgeschrieben werden soll; so haben Wir doch für ^ut be- fanden, die erste Prüfung noch vor Pnblieation des Beglements, gleichsam als einen Versuch anstellen zu lassen, damit nach Mafsgabe der von dieser ersten Prüfung abgestatteten Berichte dieser oder jener Punkt noch genauer bestimmt oder nioditicirt werden könne. Für itzt wird demnach zu Direction dieser ersten Prüfung aller derer Jüng'linge die zu Ostern 1789 irgend eine Gelehrten-Schule der dortigen Provinz mit irgend einer ihnen beliebigen Lnndes-Universitaet Terwechseln wollen, folgendes verordnet:

1. Alle Abituricntes werden auf der bisher von ihnen frequentirten Gelehrten-Schule von ihren bisherigen Lehrern genau examinirt^ nnd zwar in Gegenwart nicht nur der Ephoren und Scholarchen, sondern auch eines Deputatus des Provinzial-SchulcoUegiums, oder in so fem die Gelehrte Schule an einem andern Orte als wo das Provincial-Schulcol- legiura seinen Sitz hat, befindlich ist, eines %'on selbigem beorderten Commissarius.

2. Die Prüfung geschieht theils mündlich, theils durch schriftliche Prüfungsarbeiten, doch mufs die letztere Prüfung einige Tage vor der mündlichen Prüfung geschehen, damit die schriftlichen PrüfungTS -Ar- beiten bei der mündUchen Prüfung zum Grunde gelegt werden können.

3. Zu dem Ende bestimmt der Deputatus aus Eurem Colleg-ium, oder der von Euch delegirte Commissarius mit Zuziehung des Rectors die JYagen und Aufgaben zu den schritt! . Prüfungsarbeiten, die sodann der Rector von denen Schülern, welche sich als Äbilnrientes angegeben, nicht in ihrer Wohnung, sondern auf der Schule selbst anfertigen l&fst, und zwar allso dafs in keiner Rücksicht ein Verdacht entstehen könne^ dafs bei diesen Arbeiten irgend ein Lehrer oder sonst Jemand dem Schüler zur Hülfe gekommen, weshalb es sich denn auch von selbst versteht, dafs weder zu schwere noch zu viele und zu weitläuftige Auf- gaben bestimmt werden müfsen, damit theils die Revision und Beurthei- lung derselben desto leichter und genauer geschehen könne, theils die Exarainandi zu deren Bearbeitung nicht länger als einen Vor- oder Nachmittag brauchen, und allso der Verdacht aller fremden Beihülfe noch mehr entfernt werde.

4. Nach Anfertigung dieser schriftlichen Prüfungs-Arbeiten, die so dann von dem Rector dem Deputatus oder Commissarius unverändert in Originali zugesandt werden, wird von dem letzten Terminus zum mündlichen Examen angesetzt, wobei alle Lehrer der Gelehrten-Schule zugezogen; und wozu auch die Patronen und Ephoren eingeladen wer- den müfsen. Bei dem Examen seihst führt der Deputatus des Provindal- Schul-Collegiunis oder der delegirte Commissarius das Protokoll,

5. Nach Mafsgabe der so wohl schriftliehen als mündlichen Prüfung wird nun für jeden Abiturienten ein Zeugnis entweder der Reife oder

I

I I

^ 515

Unreife ausgefertigt, nachdem sich der Deputatus oder Commissarius mit den anwesenden Patronen, Inspectoren und Lehrern darüber ver- einigt, ob der Examinatus für reif oder unreif zur Universitaet zu achten. Sollte diese Examinations-Commission sich darüber nicht vereinigen können, so müfsen plurima entscheiden.

6. Die beiden Zeugnisse (der Reife und Unreife) müfsen sich sogleich durch ihre Ueberschrift von einander unterscheiden, indem in selbigen sogleich bestimmt anzugeben, ob der Examinatus für reif oder unreif von der Prüfungs-Commission anerkannt worden. Es müfsen aber so- dann in dem weiteren Innhalte des Zeugnifses die Gründe dieses Ur- theils zwar kurz und nachdrüklich , aber doch bestimmt und ohne alle Zweideutigkeit und Zurükhaltung angeführt werden. Und obgleich hiemächst ein besonders gleichförmiges Schema für diese Zeugnifse publicirt werden wird, so wird doch itzt vorläufig schon so viel fest- gesetzt, dafs jedes Zeugnis, sowol der Reife als Unreife wenigstens fol- gende Fünf Punkte enthalten müfse :

1. Namen und Alter des Examinati,

2. Anzeige wie lange er die Schule fi^equentirt, und ob und wie lange er in der ersten Clafse derselben gesefsen,

3. ein Urtheü über defsen bisherige Aufführung,

4. - Urtheü über defsen bisherigen Fleifs,

5. - auf die schriftlichen Prüfungsarbeiten und das mündliche Examen sich gründendes Urtheü über die erlangten oder nicht erlangten Kenntnifse

A. in Sprachen

a) in den alten Sprachen,

b) in den neuern Sprachen, besonders in Ansehung der Muttersprache.

B. In wissenschaftlichen Kenntnifsen, vomenüich Histori- schen. Alles dieses darf nur mit wenigen Worten ohne Umschweife angezeigt und beurtheüt werden, jedoch wie bereits oben erinnert worden, mit sorgfältiger Vermei- dung aller Unbestimmtheit und Zweideutigkeit.

7. Diese Zeugnifse werden von dem Rector nach Mafsgabe des Pro- tokolls ausgefertigt, aber nicht von ihm allein, sondern von der ge- sammten Prüfungs-Commission, mithin auch von den übrigen Lehrern, vornemlich aber von dem jedesmaligen Deputatus oder Commissarius des Provincial-Schul-Collegiums unterschrieben und besiegelt, und so dann jedem Examinato eingehändigt.

8. Nach vollendetem Examen sendet oftgedachter Deputatus oder. Commissarius das Prüfungs-Protokoll an das Provincial-Schul-CoUegium, nebst einer daraus gezogenen Tabellarischen Uebersicht ein, zu welchem letztern folgendes Schema vorgeschrieben wird,

33*

516

Bei dem Examen der Gelehrten Schule zu N. N* sind I. reif befunden worden

1. Namen des Schülers,

2. Alter defselben,

3. Stand des Vaters,

4. Universitaet die er belogen,

5. diejenige Art der Kenntnifse, worinn er sich laut des Zeug- nifses am meisten hervorgethan»

IL Unreif befunden*

L Namen des Schülers,

2. Alter derselben,

3. Stand des Vaters,

4. Anzeige, ob der tmreif befundene Jüngling demungeachtet die Universitaet nnd welche bezogen, oder ob er sich da- durch bewogen gefunden, nun noch länger auf der Schule zu bleiben.

9. Wenn einer von den bei diesem Examen unreif befundenen Jüng- lingen hinterher noch länger diese Schule oder eine andere frequentiren will oder soll, so hat solches kein Bedenken, jedoch versteht sich, dafs er alsdann })ei seinem wirklichen Abgang an dieser oder auch einer an- dern Schule sich abermals einem Examen unterwirft, um alsdann, w^enn er es verdient, das Zeugnis der Reife zu erlangen.

10. Zugleich wollen Wir hierdurch ausdrüklich verordnen, dafs nur diejenigen Jünglinge ein öffentliches Stipendium oder anderweitiges Bene- ficium auf der Universitaet erbalten und geniefsen können, welche das Zeugnis der Reife erhalten haben. Ihr habt darauf bei Collation der von Euch abhängenden oder unter Eurer Aufsicht stehenden Stipendien genau zu halten, und solches den Gelehrten Schulen dortiger FrovinÄ, sowie auch, dafs dem Universitaeten dato anbefohlen worden, bei Col- lation der Freytische und anderer academischen Benelicien nur auf solche Sabjecte Rücksicht zu nehmen, die das Zeugnis der Reife erhalten haben gehörig bekannt zu machen; Und

11. die Rcctoren und Lehrer der Gelehrten Schulen bei dieser Ge- legenheit zugleich zu bedeuten, dafs, falls einer von ihnen einem schlecht vorbereiteten Jüngling durch zu helfen versuchen sollte, wenn Z. B. in Ansehung der vor dem mündlichen Examen anzufertigenden schrift- lichen Prüfungs-Arbeiten nicht tiberall nach der Vorschrift verfahren, solche nicht ohne alle Beihiilfe von den jungen Leuten selbst ausge* arbeitet, oder wol gar die Aufgaben vor dem Termin bekannt gemacht, oder auf irgend eine Art bewirkt werden sollte, dafs irgend einer der Abiturienten ohne und Wieder Verdienst das Zeugnis der Reife erhielte, Bo wird in solchem Falle der Rector zu einer beträchtlichen Geld-Strafe verurtheiU werden. Weshalb denn auch den Universitaeten nachgelafsen worden, jeden neuen Ankömnüing , in Ansehung defsen ein Verdacht

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entsteht, dafs er das Zeugnis der Reife erschlichen, nochmals zu exami- nirenj und faUs sich denn finden sollte, dafs er vielmehr noch unreif zur Universitaet sei, diesen Fall dem Ober-Schul-Colle^ium anzuzeigen, damit alsdann der Rector der Schule nach Befinden zur Verantwortung und Strafe gezogen werden könne.

12. Wenn nun endlich an Euch als Unser Frovincial-Schul-Collegiam von allen Gelehrten Schulen der dortigen Provinz die Prüfungsberichte und Tabellen eingegangen sind: so habt Ihr daraus eine General-Tabelle zu formiren, worinn nach der Reihe die von jeder Gelehrten Schule entlafsenen und examinirten Subjecte nach den ad 8 vorgeschriebenen Rubriquen namentlich anzuführen, und diese Tabelle an Unser Ober- Schul-Collegium einzusenden.

Wir befehlen Euch hierdurch gnädigst die Verfügung schleunigst zu treflTen, dafs diese Einrichtung sogleich allen Gelehrten Schulen be- kannt gemacht und bei jeder derselben die nicht in der Hauptstadt der Provintz befindlich ist, einem Commissarius die Direktion der Prüfung übertragen werde, wozu zwar in regula der geistliche Inspektor des Orts, wenn er dazu hinlängliche Kenntnifse hat, bestimmt werden kann, jedoch auch aufser demselben irgend ein ander Gelehrter und zuverlMfsiger Mann, wo dergleichen vorhanden, genommen, sowie überhaupt mehrere Commissarien zu diesem Geschalte beordert werden können. In der Hauptstadt der Provintz aber mufs ein Mitglied des Pro%incial-Schul- Collegium selbst, bei dieser Prüfung gegenwärtig sein, im Fall aber der Inspektor oder Direktor des Gymnasiums selbst ein Mitglied des vorge- dachten Collegiums seyn sollte, so mufs demselben noch ein anderes Mitglied als Deputirter Commissarius jsur Seite gestellt werden, um theils allen Verdacht der Paneylichkeit noch mehr zu entfernen, theils auch da- durch den Eindruck dieser Prüfung bei den jungen Leuten zu verstärken.

Uebrigens ist die schleunige Bc^kanntmacliang dieser Eijirichtung und deren Ausführung um so nothwendiger, damit diese Prüfung überall wo nicht noch im Februar 1789 doch zu Anfang des März angestellt, die PrtLfungs-Berichte von allen Gelehrten Schulen gegen Ende des März an Euch eingesandt, und die General-Tabelle von allen in der Provinz geprüften Unserm Ober-Schul-Collegiöm um Ostern von Euch unfehlbar überreicht werden könne. Sind u. s. w. Berlin den 23- December 178Ö,

A. S. B.

Circulare

An sämmtliche Preufs. Landes Collegia.

B.

Von Gottes Gnaden Friedrich Wilhelm , König von Preufsen p. p. Unsern gnädigen Grufs zuvor. Würdige Veste und Hochgelahrte Räthe, Liebe Getreue l

518

Da bisher vielfältig von den academischen Lehrern darüber geklagt worden, dafs so viele junge Leute ohne gründliche Vorbereitung unreil die Universitaet beziehen, und dadurch die gehörige Benützung des aca- demiBchen Unterrichts unmöglich oder doch sehr schwer machen , uad diese Klagen allerdings sehr gegründet sind, indem es immer inehi' luiter den zum Studieren bestimmten Jünglingen, zu ihrem eignen und der Bürgerlichen Gesellschaft grofsem Nachtheil zur Gewohnheit wird, zu frühzeitig und voreilig die Universitaet zu beziehen; so haben Wir zu beschliefsen allergnüdigst gernhet, in Ansehung der Prüfung aller die Universitaet beziehenden Jünglinge eine neue Einrichtung zu machen, und durch solche den studierenden Jünglingen neue und starke Be* w^egungs Gründe zur Gewifsenhaftesten Benutzung des Schulunterrichts, und zur Abwartung der nöthigen Reife zu geben. Wir haben diese Einrichtung um so nöthiger gefimden, da das bisher durch ältere Ver- ordnungen anbefohlene Examen aller neuen Ankömmlinge auf jeder Universitaet zu unwirksam gewesen ist, indem es wegen der zu g-rofsen Menge der ankommenden jungen Leute nicht mit der nöthigen Gründ- lichkeit und Strenge hat geschehen können; und Wir können mit Grund erwarten, dafs da nach dieser neuen Einrichtung die Zahl der von den Universitaeten zu prüfenden beträchtlich vermindert werden wird, die noch übrig bleibenden Prüfungen mit desto mehrerer Aceuratesse werden vorgenommen werden. Es ist indefsen Unsere Absicht keinesweges dem unreif befimdenen Jüng^ling den Zutritt zur Universitaet zu ver- bieten, sondern nur ihn und seine Angehörige auf seine Schwäche auf- merksam zu machen, imd dadurch vielleicht von einem übereilten Schritt freiwillig zurück zu halten; überhaupt aber die studierende Ju- gend dadurch zu desto gröfserem Fleifs zu ermuntern.

Aus dem in Abschrift beiliegenden Rescript, welches dato an alle Consistoria als Provincial-Schul-Collegia erlafsen worden, werdet Ihr des mehrern ersehen, was Wir in Ansehung aller von inländischen Gelehrten Schulen zur Universitaet abgehenden Jünglinge zu verfügen für gut befunden, Ihr werdet daher für die Zukunft die meisten Jünglinge bei der Inscription nur nach dem Schul -Zeugnis zu fragen haben. Wer ein solches producirt und jeder der von einer öffentlichen Gelehrten- Schule, so unter der AutMcht unseres Ober-Schul-CoUegiums steht, abgehl, mufs dergleichen produciren können ist in regula, das Zeugnis laute übrigens wie es wolle, von einer weiteren Prüfung auf der Universitaet frei; es wäre denn, dafs bei einem oder dem andern, der ein Zeugnis der Reife producirt, ein Verdacht entJstilnde, dafs solches verfälscht, er- schlichen, oder auf irgend eine andre Art ohne und wider Verdienst erhalten sey; in welchem Fall ein solcher Novitius nochmals zu exami- niren, und falls sieh als dann die Unrichtigkeit seines Zeugnifses zeigen sollte, Unserem Ober-Sehul-Collegium davon Anzeige gethan werden mufs, welches, falls der Vorsteher der Schule sich dabei eine Partbej'lichkeit und Un Wahrhaftigkeit zu Schulden kommen hifsen, solchen gehörig be-

I

- 619

F

strafeil wird. In regula habt Ihr allso in Zukuiiit nur solche einlän- dische Ankömmlinge zu examiniren, die kein öffentliches Schulzeugnis produciren können; mithin

1. Alle diejenigen, die durch Privatunterricht zur Universitaet vor- bereitet worden.

2. AUe diejenigen, die von solchen Schulen kommen, die nicht eigentliche Gelehrten Schulen sind , deren Vorbereitung zur üni- versitaet allso durch Privat Unterricht der öffentlichen oder andrer Lehrer vollendet worden, und die daher von ihrer Schule auch kein academisches Zeugnis haben mitbringen können.

3. Alle diejenigen, die zwar vordem eine öffentliche Gelehrten Schule besucht haben, aber doch nicht unmittelbar von derselben kom- men, miihin auch kein academisches Zeugnis von deraelben mit- bringen können.

4. Alle diejenigen, die nicht gerade von einer Schuie, aondem aus irgend eint>r andern Situation, Stand und Lebensart zur Univer- sitaet übergehen,

5. Alle diesjenigen, welche von solchen Schulen kommen, die nicht von Unserui Obi»r-Sehnl-Collegium ressortiren, falls sie nicht eben- falls ein academisches Schulzeugnis in derselben Form, wie die von den übrigen Schulen mitbrächten.

Diese Schulen sind namentlich

a) das Joachimsthalsche Gymnasium in Berlin,

b) alle Französische Schulen,

c) alle reformirte Schulen,

d) alle Schlesische Schulen, ^

e) die Kitter Äcadenüe zu Liegnitz,

und obgleich zu erwarten stehet, dafs auch die Chefs dieser Schulen, denen diese Einrichtung dato notificirt worden ist, Belbige zum Theü auch bei ihren Schulen einführen werden; so wird doch jeder Ankömm- ling, der von diesen Schulen kömmt, und nicht ein, in der in dem bei- liegenden Rescript vorgeschriebenen Form abgefafstes glaubwürdiges Schulzeugnis beibringt, auf der Univorsitaet examinirt.

Es steht also als ein allgemeiner Grundsatz ausdrücklich fest, dafa jeder Novitius entweder unmittelbar vor Beziehung der Universitaet, oder so fort bei seiner Ankunft auf der Univcrsitaet examinirt sein müfse, und findet darin durchaus keine Ausnahme statt, als blofs und allein in Ansehung der Ausländer, als welche von diesem Examen auf der Univcrsitaet cximirt sein sollen. Doch ist auch diesen sogleich bei ihrer Inscription anzukündigen, dafs, wofern sie zu irgend einigen Be- neficien bei der univcrsitaet, itzt oder künftig admittirt sein wollen, sie sich ebenfalls so fort gleich andern Ankömmlingen, so nicht schon vorher examinirt worden, und darüber das vorgeschriebene Zeugnis eingereicht haben, dem Uuiversitaets Examen unterwerfen müfsen. So wie denn überhaupt für die Zukunft Niemand auf der Univcrsitaet zu

520

irgend emem Stipendium oder Beneficiara gelangen kann und soll, der

nicht das Zeugnis der Reife entweder mitgehraeht, oder bei dem Üni- verBitaete-Exanien erhalten hat Was nun den Gang der Prüfung selbst betrifft, so soll selbiger zwar künftig durch ein eignes Reglement genau bestimmt werden, so bald nur die Prüfungs-Berichte von der ersten nunmehr anzustellenden Prüfung eingegangen sind, und nach Mafsgabe derselhen vielleicht noch ein und der andre Punkt genauer bestimmt und modificirt seyn wird; indefsen wird doch hierdurch Behufs der ersten Prüfung der zu Ostern ankomnienden Jünglinge vorläufig* folgen- des festgesetzt.

1. So bald sich vom Monat März 1789 an ein Novitius zur Inscription meldet, wird er vom Prorector befragt, ob er ein öflFentliches Schul- zeugnis mitbringe. Diese Zeugnifse werden so dann ordentlich numerirt» registrirt, und bei den Universitaets-Acten aufbewahrt.

2. Wer hingegen kein solches Zeugnis producirt, wird zur Univer- sitaetS'Prüfung notirt, und sobald deren eine hinreichende Zahl vor- handen, wird znr Prüfung selbst geschritten; doch müfsen nicht zn viele auf einmal zusammen genoramen werden.

3. Diese Prüfung niufs nicht %^on einem einzelnen Professor, sondern von einer besonderen Examinations-Commissiün geschehen.

4. Die Mitglieder derselben sind

a) der Canzler,

b) der ProRektor,

c) der jedesmalige Decanus der Philosophischen Factiltaet»

d) der Professor Eloquentiae,

e) mehrere Privat-Docenten, besonders einige Professoren extra- ordinarii, die sich dazu besonders qualiüciren, indem diese besonders das mündtiche Examen in Gegenwart der zuerst genannten Mitglieder verrichten sollen.

Zu dem Ende verlangen Wir unvorzüglich Vorschläge Ton Euch, welche Professores extraordinarii, und sonstige Privat Doeenten am besten als Examinatores mit zu adhihiren, und welche sich dazu geneigt finden lafsen würden; imgleichen was etwa von Jedem zu cxaminirenden Novitio für dies Examen zu bezablen, und wie diese Grebühren verhält- nifsmäfsig zu vertheilen seyn dürften.

5. Die Prüfungen geschelien gleich den Schul -Prüfungen, theils dtu-ch schiiftliche Arbeiten, theils durch mündliches Examen. Jene werden einige Tage vorher ausgearbeitet, und zwar entweder im Hause des Prorectors, oder des Decanus der Philosophischen Facultaet, welcher letztere zugleich nebst dem Professor Eloquentiae die Aufgaben dazu bestimmen mufs. Uebrigens findet in Ansehung dieser schriftüchen Arbeiten eben das Statt, was in dieser Rücksicht in dem beikommenden Rescript an die Consistoria bei den Schül|>rüfimgen verordnet worden. Diese schriftliche Prüfnngs -Arbeiten müfsen noch vor dem mündlichen Examen von einem oder dem andern Mitgliede der Exarainations-Com-

I

4

- 521

mission durchgesehen und bei dem uiündlicheu Examen mit zum Grunde gelegt werden.

6. Ueber den Erfolg bowoI der gehriftlichen Arbeiten als der münd- lichen PrtitTing wird in Gegenwart der gesammten Examioations-Com- mission ein Protokoll niedergesehrieben, und darin bemerkt, wie ein jeder Examinatus bestanden, vorÄüglieh aber, ob er reif oder unreif znr Universitaet befunden worden. Sollten sich in Beurthcilung des letzten Punkts die sämtlichen Mitglieder der Examinadons-Conimission nicht vereinigen k5nnen, so müfsen Plorima entscheiden, ob einer für reif oder unreif zu achten.

Diese Pnifungs -Protokolle vertreten so dann die Stelle der Schul- zeugnifse bei denen welche dergleichen nicht mitgebracht, oder viel- mehr nicht mitbringen können. Und raufs ebenfals künftig, wenn einer der aliso exarainirlen die Universitaet verläfst, bei Ausfertigung des Academischen Zeugnifses auf diese Prlllüngs-Protokolle, so wie bei den vorher auf der Schule examinirten, anf das Schulzeugnis Rücksicht ge- nommen^ und der Inhalt davon resumirt werden, daher diese Prüfungs- Protokolle gleich den Schnlzeugnifsen, sorgfältig bei den Acten aufzu- bewahren sind.

7. Es versteht sich wohl von selbst, dafs nur solche Kenntnifse Gegenstand der Prüfung sein können, die von neuen Ankömmlingen erwartet und verlangt werden können, nicht aber solche, die erst auf der Universitaet selbst erwTirben werden sollen, also vornehmlich Sprach- nnd Historische-Kenntnifse, inigleichen solche Kenntnifse die zur allge- meinen Ausbildung des Verstandes und Geschmacks gehören.

8. Nachdem min auf diese Art die Examina der vorher noch nicht Geprüften geendigt worden, so wird eine allgemeine Tabelle aller zu Anfang jeden halben Jahres inscribirten angefertigt, sie mögen nun bei der Universitaet selbst, oder schon vorher auf der Schule geprüft sein, welche General-Tabelle an Unser Ober-Schnl-Collegium nach fol- gendem Schema und Rubriquen einzusenden ist.

L Schulzengnifse haben mitgebracht

1. Das Zeugnis der Reife

a) Namen, Vaterland und Alter des Studenten,

b) Schule von der er gekommen^

2. Das Zeugnis der Unreife

a) Namen, Vaterland und Alter des Studenten,

b) Schule von der er gekommem

II. Auf der Universitaet selbst sind geprüft; und

1. reif und gründlich vorbereitet zur Universitaet befunden worden

a) Namen, Vaterland und Alter des Studenten,

b) Stand des Vaters,

c) wie, und wo er znr Universitaet vorbereitet worden,

d) vorzügliche Kenntnifse, Avorinn?

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2. unreif sind befunden

a) Namen, Vaterland und Alter des Studenten,

b) Stand des Vaters,

c) wie, und wo er zur Universitaet vorbereitet worden. Die Einsendung dieser General-Tabelle von allen Inscribirten wird

so gleich nach Anfang der neuen Collegien, mithin dieses mal am Ende des May a. fut: von Euch erwartet, und mtifsen diejenigen Studiosi, welche nach dem Anfang der Collegien eintreffen und geprüft werden, in der Tabelle von dem nächstkünftigen halben Jahre mit aufgeführt worden.

Sind Euch mit Gnaden gewogen. Berlin, den 23. Dezember 1788.

Auf Seiner Königlichen Majestät AUergnädigsten Special-Befehl.

(gez.) Woellner. An die Universitaet Halle.

Anlage 34. Anschläge für das Administrationskollegium.

Aus den Universitätsakten. Zu § 45 S. 559.

Etat ffir einen in Halle Studirenden

zu 150Rthlr.

Rthlr. Gr.

n.

zu 200Rthb.

Rthlr. Gr.

ni.

zu 250 Rthlr

Rthlr. Gr.

IV.

zu SOORthk.

Rthlr. Gr.

VL

zu 400 Rthlr.

zu öOORtUr.

Rthlr. Qr.

Rthlr. Gl

Für

HauS'Miethe ind. Auf- wartungsgeld . . .

Holz incl. Fuhr- und Spell-Lohn ....

Mittags-Tisch . . .

Bett-Miethe . . . .

Wasch-Geld incl. Aus- besserung . . . .

Collegia

Bücher

Platz -Geld in denen Collegiis

HolzGeld

Friseur

Barbier

Hüte und dieselben aufzuputzen . . .

Sprach- Zeichen- Focht- Tanz- Stall-Meister

Zeitungen u. Journale

Kleidung

Abgang an Strümpfen

Abgang an Schuh und Stiefeln

Stiefel zu wichsen

Kleider auszuklopfen

Taschengeld ....

12

8 16 26

4

6 16 11

2

1 ! 10

8

1

15 2

6 2

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16

12

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2

2

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48

16

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17

43

5

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11

2 1 8 2

2

20

2

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60

24

17

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120 -

496 ! -

523

Dabey ist nächst dem was bereits in denen ersten Etats angemerkt worden, noch zu erinnern,

I. dafs die dem Administrations-CoUegio ausgesetzten SV» pro Cent insbesondere und zugleich mit dem Wechsel in vierteljährlichen ratis praenumeriret werden müssen, II. dafs jeder bey seiner Ankunft mit allen den Anzug betreffenden Stücken versehen seyn mufs, weil die geringe in denen Etats aus- gesetzte Summe blofs zur Unterhaltung und Ersetzung des Ab- ganges bestimmt bleiben mufs,

III. dafs jeder alle zur ersten Einrichtung erforderliche Geräthschaften, oder das dazu erforderliche Geld insbesondere mit bringen mufs, so wie auch dieses sich von denen Inscriptions-Gebühren von selbst verstehet,

IV. dafs was an Wäsche abgehet, blofs den Zuschufs an Strümpfen ausgenommen, nicht von dem gewöhnlichen Wechsel bezahlet werden kann, .sondern unmittelbÄr von Hau:se ersetzet werden mufs,

V. dafs ausserordentliche Ausgaben bei Krankheiten etc. insbeson- . dere nach bezahlet werden müssen, weil auf diese in denen Etats nicht hat können Rücksicht genommen werden,

VI. dafs, wenn ein Studiosus Frey tische bekömmt dieser Vortheil denen Aeltem zuwachsen, und daher besonders in Rechnung ge- bracht werden wird,

VII. dafs die Ursache warum in denen Etats sub num I et II die Haus- Miethe nur zu 12 bis 16 Rthlr. und das Holz nur zu SRthlr. 16 Gr. bis 12 Rthlr. angegeben worden, blofs diese ist, dafs man als ge- wifs annimmt, ies werden zween Studiosi deren Wechsel nicht mehr als 150 bis 200 Rthlr. betragen, in einer Stube beysammen wohnen, Vni. dafs der Grund yraruju in dem Etat sub num. I die Collegia jähr- lich nur 16 Rthlr. in denen übrigen aber zu 32 Rthlr. angegeben worden, dieser ist, weil man hoffet, dafis die Herren Professores denenjenigen deren Wechsel nur löO Rthlr. beträgt, wenn sie darum ersuchet werden, die Hälfte derer sonst gewöhnlichen Ho- norariorum erlassen werden,

IX. dafs bey Bestimmung derer Honorariorum zu 16 und 32 Rthlr. nur auf 4 Stunden täglich Rücksicht geöommen worden, auch dieses auf medezinische Collegia nicht kann angewendet werden, als welche gewöhnlich in Betracht der Anatomie 48 bis 50 Rthlr. wenn nicht davon etwas erlassen wird zu betragen pflegen, X. dafs von dem Taschen-Gelde alle und jede nicht in den Etat ge- brachte Ausgaben bestritten werden müssen, und es dient dabey besonders in Ansehung des Frühstückes Abendessens und derer Vergnügungen zur Nachricht, dafs eine Bouteille Bier 1 Gr., eine Portion Coflfee ohne Zucker und zu Hause 10 Pf. bis 1 Gr. ausser dem Hause aber 3 Gr., das Abendessen bestehend aus einer war-

524

meTi Schüssel 2, 3 bis 4 Gr. Butter und Brodt aber» nach dem kalter Braten dabei ist ader nicht 1 Gr. 18 Pf, 2 bis 3 Gr. auch das Rofslolin anfeinen halben Tag 14 bis 20 Gr, anf einen ganzeiJM Tag aber wenigstens 1 Ethlr. zu betragen pfleget, ein eigene^ Pferd aber unter 50 bis 60 Rthlr. nieht kann gehalten werden.

Anlage 35,

Aas den Universitätsakten, Zu § 46 S. 571.

Etat

über die jährlichen Einkünfte und Ausgaben der Königlichenr Universilael Halle pro 1787/88.

Steht bei der Ünive^

Vor- und Zunahme

Alter

Vaterland

sitaet al8

ClasBeB

cent

Pro-

feasor

Pro- fewor

Jahre

ordiö,.

ouat

Class, L

Dr. JoL Salomon Seniler

60

Saalfeld in Thür,

1750

T"

Facultae-

Halle im Magde-

ten und

Dr. Joh. August Noesselt

51

biir^sehen , ,

1757

17^

1764

zwar

Dr. Joh.Ludwig Sohultze

51

Halle im Magd eh.

1758

1760

1765

-j

Theolog,

Dr.Georg^Christ. Knapp

32

Halle im Magdeh,

1775

1777

1782

-M

August H<jrm. Niemeyer

31

Halle im Magdeb. ]

1779

17^

~m

Juriati-

Dr. Daniel Nettelbladt

66

Rostock . . , .

1744

1746

-M

Bcbe.

Dr, Ernst Christian

B

Wegtphal ....

48

Quedlinburg . ,

1756

1761

1761

-V

Dr. Johann Christian

Werder in der

Woltaer

41

Mittelmark . .

1772

1775

Friedn Cbristph Jona-

than Fischer . . .

35

Stuttgard . . .

1779

j

Medizi-

Dr. Philipp Adolph

m

uieche.

Böhmer

Dr. Johann Christian

m

Halle im Magdeb.

1741

-^

Kemme

47

Halle im Magdeb.

1761

1766

1770

Dr. Joh. Friedr. Gott-

lieb Goldhagen . . ;

43

Nordhau Ben . .

1765

1769

1769

-^

Phil.Fric^dr.TkMeckel

31

BeHiü ....

*"

1779

_

llemAnZukf^e für einen

^

Prosector, Aufwiirter

m

und Erhaltung der

Praeparaten \ . .

Latus 1

525

Anlage 35. Einnahme.

Aus dem Aerario Academico 6997 Rthlr.

- der General domainen Casse . . . 2257 -

- der Halleschen Stadt Cämerey . . 700 -

- der Saal Greifs Casse -

- der Seminarien Casse 740

- denen Kettlerschen Absens Geldern 100 - -

- dem Fisco academico 90 -

8 Gr. Pf.

Summa 10884 Rthlr. 8 Gr. Pf. Hierzu die vermöge allergdsten Cabinettsordre d. d. Berlin d. 3. Jan. 1787 huldreichst angewiesene Zulage zu dem Aerario

Academico 7000 . - -

17 884 Rthlr. 8 Gr. Pf.

Hat an fixirten Gehalt

Aus c Aera Acadei RthL

lern rio nico Gr.

Aus < Gene] Dom.C RtbL

1er ral asse Gr.

Aus HaUes^ Sta<

CKme RthL

der Bhen It rey Gr.

Aus SaalCi Casi RthL

der reif 8- se Gr.

Aus Semini Ca» RthL

der irien se Gr.

Aasd

Ketüer*

Abse

Geld<

RthL

Bnen Kdien

Gr.

Zu

samm

RthL

len Gr.

547

800

252

50

1000 200 100 300 400 100

12 12

100

82 250 100

150 600

300

190

150 100

69 31

616

521 352 200 100 1000

282

350

400

400

100

150 600

300

12 12

5525

1582

440

100

5372

526

Steht bei der Univcr-

Vor- nnd Zunahme

Alter

Vaterland

Bitaet als

Classes

Pro-

fto. «»■

Jmhre

Do- oent

feisor

extr»- ordin.

inro- feMor ordin.

dal« Aesde> nÜM

Transport

__ 1

Philoso-

Joh. Christian Foerster

49

Halle im Magdeb.

1768

1761

1769 -

phische.

DasVacante Karstensche

'

Salarium

Johann August Eberhard

46

Halberstadt . .

1778 -

Mathias Christ. Sprengel

39

Rostock . . . Dirschau inWest-

~

~~-

1779, -

Joh. Reinhard Forster

56

preufsen . . . Hainrode im Ho-

"^

^^

1779 -

1

Friedrich August Wolff

28

hensteinschen .

1783 -

CiasB. IL

Christian Leberecht

Loebejün im Mag-

Official.

Qlttck, Sjnd. . . .

69

deburgschen . .

1774

Acad.

Idem als Quästor. Acad. Johann Ludwig Nettler,

"^

~

~^ i """

Secret

42

Unna in Westfalen

- 177S

Cari Chr ph.Friedr.Ockel,

Actuar

48

Weymar . . .

11765

August Ludwig Müller, Pedell

Rodersdorf im

59

Halbst

:1763

Joh. Gottfried Hübner,

Halle im Magde-

Pedell

40

burgschen . .

~

■"

1772

Class. III.

Dr. Phil. Caspar Jung-

Ezer-

hans, Demonstr. botan.

48

Römhild . . .

1770

""■

i

citien- u.

Andrae, Stallmeister .

Sprach-

Idem Haafer Gelder . Friedrich Gottlieb Na-

~~

"^

~~-

^■~" "~~

meister.

gel, Tanz-Meister. . Gottl. Aug. Riedelshei-

58

Gera

Halle im Magde-

1753

~

mer, Fecht-Meister .

40

burgschen . .

1769

1 ""

Cari Friedr. Blanchot,

Vandoncour in der

Frantz. Sprach -Mstr.

63

Grafschaft Mont-

belliard . . . Summa

1769

-

.

1 -

527

Hat an fixirteij Gehalt

Ans c

Aera

Aca<

mik

Rthl

lern rio ie-

iO Gr.

Ans

Gene

Dor

Gas

Rthl

der )ral ti.- se

Gr.

Ans

HaUei

SU

Cftmni

RthL

der ichen it

erey Gr.

Aus Crei Gas

RthL

der ü fs- se Gr.

Aus Semi rie Gas RthL

der na- n-

se Gr.

Htll

»nen sehen 1»- ra Gr.

Aus

Fifi

Aca

mi

RthL

dem

ICO

de-

CO

Gr.

Zu-

samm«

RthL

Gr.

3250 100

600 575 300

600

100

100 80

140

HO

52

34

100 400 280

100

50

25

16 16

1582

125

800

150 100

. 600 100

1

440 300

100

50 40

5372 100

1200 800 600

750

500

150 80

140

150

52

34

100 400 280

100

50

25

16 16

6997

8

2257

700

740

-1

100

90

10884

8

529

Anlage 36.

AnsteUung Schleiermachers als Professors n^d akademischen Predigers.

(Aus dem Geh. Staatsarchiv R. 92. III. B. 17. Fol. 105.) Zu § 47 S, 574.

Mein lieber Staats Minister v. Massow! Da die theologische Facultät der Universität zu Halle, nach den vorläufig von Euch darüber ein- gezogenen Erkundigungen, wie Ich es von ihr, nach dem ächtchrist- lichen Geiste des Protestantismus der diese Facultät von je her so rtihm- lich ausgezeichnet hat, erwarten konnte, Meinen Absichten auf eine immer nähere Annäherung der beiden jetzt nur in Nebendingen ver- schiedenen protestantischen Religions-Partheien entgegen kömmt, und in dieser Hinsicht es für zulässig und ratsam hält, dem als gelehrten Theologen und guten Kanzelredner geschätzten Hoffprediger Schleier- macher zu Stolpe, eine theologische Professur bei gedachter Fakultät zu ertheüen und ihn zugleich zu der mit dem dortigen theologischen Seminarium in Verbindung zu setzenden academischen Predigerstelle zu berufen; so ertheile Ich Euch daher den Auftrag diesen doppelten Ruf an den p. Schleiermacher nunmehro gelangen zu lassen, und zwar in der Art dafs derselbe vorerst zwar nur Professor extraordinarius werden, aber die Zusicherung erhalten soll, bei der ersten Vacanz einer ordentlichen Professur in gedachter Facultaet einzurücken oder auch noch früher dazu befördert zu werden, sobald die Erfahrung die Er- reichung des dabei vorgesetzten Ziels verbürgen würde.

Übrigens will ich dem p. Schleiermacher ein Gehalt von Achthundert Thalern aussetzen, welche

1. auf die ihm jetzt bewilligte auf serordentliche Zulage von 200 Thlr.,

2. auf das erledigte Gehalt des reformierten Professors der Kirchen- geschichte mit 410 Thlr., und

3. in Ansehung des Überrests von 190 Thlr. auf die Fonds des theologischen Seminarii und soweit diese, andrer Bestimmungen halber, nicht dazu hinreichen, auf andere erledigte academische Gehälter an- gewiesen werden sollen. Wegen Anweisung des ad 2 erwähnten Ge- halts habe ich dato das Erforderliche an den Staats Minister v. Thule- meier erlassen und zugleich festgesetzt, dafs der p. Schleiermacher nicht gehalten seyn soll in dem reformirten Gynmasium die neuerlich für den nunmehr abgegangenen Professor Boots bestimmten Obliegenheiten zu übernehmen, wohl aber die dürftigen reformirten Theologen an seinen Vorlesungen unentgeldlich Theil nehmen zu lassen, und es der Zukunft vorzubehalten, ob demselben, wenn die Combination des lutherischen und reformirten Gymnasii zu Stande gekommen se>Ti werde, eine Theil- nahme an der Inspektion darüber aufzutragen. Ich verbleibe Euer pp.

Potsdam den 10. May 1804.

Friedrich Wilhelm. An den Staats Minister v, Massow.

Schrader, Universität Halle. U. 84

530

Anlage 37,

SchHefsiing der Universität 1806^

HaupCsäehlieh aus dem G^h. Stiiats- und Uni versitäts -Archiv, Zu § 51 T. II S. 4t\ a. Ana Vofs Zeiten Bd, XU, S, 404. Mn le Maröchal de Bernadottc^ Prmce de Ponte-Corvo, vient d( faire connoitre ä l'Universitö de Halle, que le cours des ^tndes ne d< voit {*tre nollement interrompu, il a en m^me tenips engagö tous Iqs\ ProfesseiiTB k continuer comoie par le passe linstriiction des «^tadians» et il dispense les Professeurs de tont logement militaire etc. Ainsi los 6tiidiaii8 qui se trouveroient maintenant en route pour se rendre k Halle, peuvent sans crainte continuer leur route. Älr, le Marechiü & d(&clar6 «^[tril 6toit dans rintention de son Souverain de prot^g-er l'Uni- versit6 de Halle.

Malgr^ qu^il y a eu an combat trfes meurtrier daus la vüle, tout est calme et le nioindre excös est reprimö.

Mr* le Mar^chal e'est rendu en personne snr la place pour cominan- der la plus 86vfere discipline, et a ordonnd qu'on punit de mort le mili- taire qui ne respecteroit pas la demeure des habitans,

Les fonds de rUniversit^ resteront intacts et il est defendu d'y touclier» Haue le 19. Octobre 1806.

b. AiiB Vofs Zeiten Bd. XH» 407. Je vous adresse, Monsieur le G^n^ral Menard, le Deput^ de ITJni- versitö AL Froriep. On pcut lais&er afticher l'avertissement ci Joint (n, a.)- Je vous ordonne de donner toute protection et surctc ä TUmversitd. HaUe le 19, Oct 1806.

Le Major-Gönöral Mar^chal Alex. Berthier,

Grande-Armöe.

Halle de 20. 8br 1806. Je vous pröviens Monsieur qu'ä compter de ce jour les Ecoles de l'Universit^ doivent etre ferm^es; je vous Charge particolierement ei: sur Votre responsabilitö de Texecution de cette m^^sure.

Vous donnerez aussi Tordre ä tous les Etucliants de l'Universit^ de prendre des passeports aupr^s de moy pour rentrer dans leurs foyers, Vous les pr<5viendrez en meme ternpa que eeux qui seraient trouvös de- inain en Ville seront arret^s et detenus en prison. J ai Thonneur de vous saluer

Le ^^D^ral coinmandant de la place ^ir, le Prorecteur de V Uni versitz, Menard,

\

- 531

d.

Dessau le 22, Octob. 1806. A Monsieur Maass Prorecteiir de l'Universitö de Halle,

La protection que rEmpereiir porte aux arts et ä Töducation, Mon- sieur, est assez connue. Si Sa Ma^jeste s'est d^termuiöe ä quelques m6- sures de rigueur A l'ßgard de rUniversite de Halle, c'est qu'au lieu de contmuer paisiblement vos devoirs d'instruction publique, on s'est per- mis des 6crits qui tendoient ä faire naitre dans Vesprit de vos difeves rinsurrection contre les Fran<;ois. Si vous ne fossiez point sortis des bornes de vos deToirs, vous eussiez partage la protection, que TEmpe- reur accorde aux Univeraites et aux <Stablissements publiqnes, partout Ott ses ai-mes se portent

e. Schreiben Üani's vom 16, Novbr. 1806, (Univ.-Ärck)

Sa Majest^, ni^contente de la eonduite que cette Universit^ a teuue n'enteud pas qu'elle se rc^tabliese. Elle a refusö la demande des pro- fesseurs; mais Elle accorde ses Protections aux autres universites qui eu ne s'^cartant point de Tobjet de leur Institution, l'ont merit^e par la sagesse de leur conduite comme par leurs travaux.

f. Ans dem Schreiben Clarkeivoiu la.Dezbr.lSOö. (Geh.Staatsarck; vgl. Vofs XIH, 98.) Coucemant la permiesion de reprendre les coui's des ^tndes de rUniversitö de Halle Son Altesse le General-Major m'informe^ que Sa M. rEmpereur meeoutente de la conduite, qu'a toiijours tenue TUniversit^ de Halle k T^gard de la France, a decidö, que la reprise du Cours des ^tudes seroit encore ajournöe, Monsieur Tintendant general de Tarm^e vient de me prevenirj que la seconde demande, que vous m'avez faite et qui a pour objet le payeraent des honoraires de Messieurs les Pro- fesseurs n'est point admissible.

g- Monsieur le Fröre cteur. Je vous annonce avec satlsfaction que Son Altesse le Prince M^jor- GC^n^ral ä qui j'ai fait eonnoitre la position facbeuse de Messieurs les Professeurs de rUniversitö, a bien voulu m^autoriser ä leur perraettre de rester dans cettc ville. Les Etudiants et toute espfece d'Ecoliers seulcment sont Ibrc^s de prcndre des passe-ports et de se rendre dans leurs familles. Je vous prie de communiquer ä Messieurs Vos Collegues cette d^cision favorable k laquelle Je m'applaudis d'avoir un peu con- tribue.

J'ai rhonnenr d'etre avec consideration» Monsieur, Votre trös humble et tr^s obeissant sei'viteur

le G. M^nard, Commandt. de la place.

34*

532 -

Anlage 38.

Widereröfhung der Universität, 1808.

(Aus dem Universitätsarchiv.) Zu § 51 T. II S. 12. Ministre de la Justice et de rint^rieur. Cassel ce 29. December 1807. JTai re^u, Messieurs, votre lettre en date du 25. December, JPai Fhonneur de vous pr6venir, que vous etes autoris6s k faire annoncer dans les papiers publics, que les cours de Tuniversit^ de Halle seront ronverts. J'ai llioimeur de vous saluer

Le ministre provisoire de la Justice et de rinterieur Sim^on. Mrs. les Deput6s de runiversit6 de Halle.

Anlage 39.

Bmennimg Niemeyers zum Kanzler und ständigen Rektor.

(Ans dem Universitätsarchiv: Kanzellariatsakten Vol. I.) Zu § 52 T. II S. 14.

J6r6me Napoleon par la grace de Dieu et les constitutions Roi de Westphalie, Prin5e fran^ais etc.

Nous avons d6cret6 et d^cretons

Art. l«»-.

Le Docteur Niemeyer, Professeur en l'universitö de Halle, est nomm^

Chancelier et Recteur perpötuel de la dite Universit^ pour exercer les

fonctions de la dite place et jouir des droits et Prärogatives qui y sont

attach^s, ainsi que Tavoit fait le demier Chancelier et -Recteur perp6tuel.

Art. 2. Nous lui accordons k raison de la dite pla9e un traitement annuel de Quatre mille francs.

Art. 3. Notre Ministre de la Justice et de Tlntörieur est chargö de Texöcu- tion du present decret.

Fait en Notre palais royal k Cassel k 3. Janvier 1808 de notre

' Sign6 J^röme Napoleon

par le roi Le Ministre Secretaire d'Etat Sign6 de MtQler. Certifiö conforme

Le Ministre p" de la Justice et de l'Int^rieur Sim^on.

533

Anlage 40.

Anfhebung der Universität 1818.

(Aus dem Geheimen Staatsarchiv.) Zu § 55 T. II S. 42. Extrait des Minutes de la Secr6taire d'Etat. N. 570. J^röme Napoleon par la grace de Dien et les Constitutions, Roi de Westphalie, Prince Fran9ai8 etc»

Sur le compte qui nous a 6t6 rendu de la conduite que rUniversitö de Halle a tenue pendant les Evenements qui ont eu Lieu dans les en- virons de la dite Ville et sur Tesprit peu conforme ä une institution Litteraire que des membres de cette universit6 et les Etudiants ont ma- nifeste.

Nous avons d6cr6t6 et d6cr6ton8

Art. 1», L'universit6 de Halle est supprim^e; les leQons et cours cesseront ä avoir lieu aussitot apr^s la publication du präsent d6cret.

Art. 2. II sera dispos6 des biens et revenues appartenantes a Tancienne Universit6 de Halle, des Bourses ainsi que de la bibliothöque et autres Etablissements littöraires en faveur des autres Universit^s, Lyc^es et Instituts d*instruction publique, sur un rapport que notre Ministre de rint^rieur nous pr^sentera pour cet eflfet.

Art. 3. II sera ä partir du Aout prochain pay6 ä ceux des Professeurs qui par leur conduite ne se seront point rendus indignes du poste qu'ils occupent, k titre de traitement provisoire la moiti^ de leur traitement actuel jusqu'ä ce qu'ils puissent 6tre placös soit dans une des autres universitös du Royaume, soit d'une autre mani^re analogue.

Art. 4. Notre Ministre de rint^rieur est charg6 de Texecution du present d6cret qui sera ins6r6 au Bulletin des Lois.

Donnö au Chateau Royal de Napol^onshöhe le 15. Juillet 1813 la Septieme ann^e de notre r^gne.

Sign6 J6r6me Napoleon.

Par le Roi

Le Ministre s6cr6tair d'Etat

Comte de Fürstenstein.

534

Anlage 41.

Widerer^fhimg der Universität 1814

Aus den Akten des Unterrichts-Ministeriams. Zu § 55 T. II S. 44.

Ich will auf die anliegende Eingabe gestatten, dafs die Universität zu Halle, soweit sie es aus ihren eigenthtimlichen Fonds vermag, so- gleich wieder in ihre vorige Wirksamkeit trete, und authorisire Sie hier- durch das Erforderliche sofort zu verfügen. Geld-Zuschüsse kann Ich aber jetzt nicht bewilligen; das Pädagogium und Waisenhaus werde ich mir empfohlen sein lassen.

Hauptquartier Frankfurth am Mayn den 15. November 1813.

(gez.) Friedrich Wilhelm.

An den Civil-Gouvemeur Geheimen Staatsrath von Klewiz zu Halle.

Anlage 42.

Vereinigung der Universitäten Wittenberg und Halle.

Aus dem Archiv des Unterrichts-Ministeriams.

Zu § 56 T. II S, 52.

Ich habe Mich aus den in Ihrem Berichte vom 26. Januar d. J. vorgetragenen Gründen entschieden: dafs die Universität Wittenberg mit der Hallischen vereinigt werde und ihren Sitz in Halle haben soll, wobei ich vorläufig und in Erwartung Ihres vollständigen Vereinig'ungs- plans festsetze:

1. Die Universität soll den Namen der vereinten Universität von Halle und Wittenberg führen.

2. Von den Fonds und Einkünften der Wittenberger Universität sollen der vereinten Universität überwiesen werden:

1. aus dem Fundationsfonds jährlich . . . 10,000 Thlr. Gr. Pf.

2. die Einkünfte des fisci nosocomii ... 587 - 7 - 1 -

3. aus den Einkünften des fisci biblioth. 102 - - -

4. - - - - - convictorii 2,000 - 19 - 1 -

5. - - - der Königlichen

Stipendien 1,387 - 10 - 6 -

6. aus den Einkünften der akademischen . 2,574 - 12 - 3 -

7. die Einkünfte der. Wittwenkasse . . 1,259 - 18 - 10 -

überhaupt also 17,911 Thlr. 19 Gr. 9 Pf. schreibe Siebenzehn Tausend, Neunhundert und eilf Thaler, 19 Gr. 9 Pf.

3. Dieses Vermögen soll unter Benennung der Wittenberger Fun- dation besonders verwaltet werden.

535 -^

4. Diejenigen Wittenbergsclien Professoren , welche wegen ilires Alters an die vereinte Universität überzugehen ablehnen müssen, sind mit angemessenen Pensionen auf den Pensionsfond zu übenveisen, wo- rüber Ich Ihre besonderen Anträg^e erwarte.

5. Die Fiindationskasse soll von der Verpflichtung, den beiden gc;ist- liehen Assessoren des Konsistorii ein bestimmtes Geld und Naturalien zum ungefähren Betrage von 561 Thln 5 Gr, zu entrichten, entbunden und die Assessoren sollen dieserhalb im Etat für das Konsistorium aus anderweiten Fonds entschädigt werden.

6. In Wittenberg ist dagegen ein lutherisches Prediger-Semin arium einzurichten, und es sollen denisellicn aus dem Fonds der Universitilt die von Ihnen berechneten

„Achttausend Sechshundert und Neunzig Thaler 18 Gr." nebst hinreichender Feuerung ans der Holzung der IJniversitHt und nebst dem Aognsteuni überwiesen werden*

Ich genehmige Ihre deshalb gemachten vorläufigen ÄntriLge und werde den vollständigen Fundationsplan nebst dem Etat erwarten.

7. Ueber Ihre anderweiten Vorschläge, zum Ersatz des Verlustes, den die Stadt Wittenberg durch die Auflösung der Universität erleidet, habe Ich zunächst den Bericht des Finanzministers erfordert, mit welchem Sie auch über die Errichtung einer Kreiskasse, sowie mit dem Justiz- minister über die Errichtung eines Stadt- und Landgerichts und eines Inquisitodats zu conimuniziren haben.

Bis zur Bekanntmachung der zur Entschädigung für den Verlust der Universität der Stadt zuzuweisenden Vorrheile, mufs übrigens auch die Bekanntmachung des Plans zur Aufhebung der Universität ausge- setzt bleiben, da Ich will, dafs gleichzeitig mit den beabsichtigten Plänen vorgegangen werde. Dem Finanzminister ist zu diesem Ende die Be- schleunigung seines Berichts empfohlen. Berlin, den G. März 1816.

(gez.) Friedrich Wilhelm. An den Staatsminister von Schuckmann.

Anlage 43.

lüstraktion für den Geheimen Justiz-Rath etc. Schmelzer als Direktor der vereinten Universität Halle und Wittenberg.

Aus dem Universität^iarchiv. Zu § 57 S, T. II 63.

§ 1. Der Direktor der Universität ist, nebst dem Kanzler, mit welchem er gleichen, nur nach dem Dienstalter verschiedenen Hang hat, der nächste nach dem Prorector.

536

§ 2. Derselbe soll sich das Beste der gesammten UniversitÄt angelegen sein lassen. Deshalb soll er unablässig seine Aufmerksamkeit darauf richten, wo sich Verbesserungen bewirken lassen, oder wo Unordnungen und Mängel sich einschleichen, sei es in den Verhältnissen des Ganzen, oder einzelner Theile, sei es von Seiten der Lehrer und Beamten, oder von Seiten der Studirenden. Sobald er dergleichen bemerkt, soll er die nöthigen Vorschritte des akademischen Senats, und, wenn dies er- forderlich ist, die nöthigen Berichte desselben an die vorgesetzte Be- hörde veranlassen. Zum Behufe dieser Geschäftsführung soll es auch dem Pedell zur Pflicht gemacht werden, wöchentlich zweimal bei dem Direktor sich einzufinden, um seine Befehle zu vernehmen.

§ 3. Alle Schreiben der Universität an die vorgesetzte, oder andere Be- hörden, wie auch alle öflPentlichen Bekanntmachungen, welche Namens der Universität erlassen werden, sollen dem Director zur Berathung und nachher zur Mitunterschrift vorgelegt werden, auch wird bei allen Promotionen seine Name mit auf die Diplome gesetzt.

§4. Von dem Decanalconcilium ist er beständiges Mitglied, so wie er auch an andern engem Ausschüssen des Senats, die etwa errichtet werden könnten, Theil nimmt.

§5. In allen wichtigen Angelegenheiten, wo nicht schleunige Verfügungen nöthig sind, soll der Prorector ohne Mitwissen des Directors Nichts thun, besonders wenn Rechtsverhältnisse dabei in Betracht kommen, und wenn schleunige Verfügungen nötig gewesen sind, soll er dem Direktor so- gleich davon Kenntnifs geben.

§6. Alle eingehende Inscripte an die Universität, wenn sie auch sogleich dem ganzen Senat vorzulegen sind, sollen doch sogleich dem Director mitgetheilt werden. Dagegen' soll er aber auch seine Sorge dahinge- richtet sein lassen, dafs Alles zu gehöriger Zeit zur Kenntnifs des Senats gelange.

So geschehen Berlin den 2. Oktober 1817.

(L. S.) Ministerium des Innern.

Schuckmann. Instruction.

Zweite Abtheilnng.

537

Anlage 44 A.

Einsetzmig des attfserordentlicheii Kegierungsbevallmächtigten

und Knrators-

Zq § 60 T. n 8, lOL Des Königs Ma^jestät haben nunmehr den Besehlurs des deutschen Bundestages, dem znlblge ein Kegienings-Bevollmächtigter für jede Universität auf eine gewisse unbestimmte Zeit eniannt werden soll, vollzogen, säramtliehen ernannten Eegierungs-Bevollmnehtigten für diese Funktion eine Instruktion vorgeschrieben, welche durch die Gesetz- Sammlung zu allgemeiner Kenntnifs gebracht werden wird, und für die Könighche vereinigte Universität zu Halle, den Herrn Geheimen Regierungs-Rath von Witzleben zum BevoUmächtigten ernannt Indem das Ministerium der Königlichen Universität dies eröffnet, fordert es dieselbe zugleich auf sich dieser Mafsregel mit Vertrauen hinzugeben und von ihrer Seite alles aufzubieten, damit der Zweck leicht voll- staudig und sicher erreicht w^erde. Es wird solche dann der Universität heilsam werden. Begegnen sich der Regierungsbevollmächtigte und das ganze Personal der Universität in diesem gemeinsamen Bestreben, so kann nur das Beste der letztern, ihre Befestigung in dem öffentlichen Vertrauen und ihre fortschreitende Vervollkommnung der Erfolg dieses neuen Verhältnisses sein. Es mufs der Universität selbst daran gelegen sein, alles von ihr entfernt zu halten und aus ihrer Mitte zu entfernen, w^as mit ihrem Wesen der Beförderung wahrer Wissenschaft unverein- barhch ist, was sie gegen die Gefahr von Störungen und Verwickelungen in Verhältnisse schützt, die früh und spät nur nachtheilig sein können, und ihr die Verfolgung ihres grofsen wichtigen Zweckes sichert. Die neuen Einrichtungen bezwecken der Universität solches zu erleichtern und werden den Weg zu weiterer derselben wohlthätigen und er- wünschten Vervollkommnung ihrer innem Verfassung bahnen. Das Ministerium darf von der Ivönigliehen Universität und der ihr bei- wohnenden richtigen Bemiheilung der Verhältnisse um so mehr mit Zuversicht erwarten, dafs sie alles anwenden werde, den glücklichsten Erfolg zu sichern, da ein Mann zum Regierungs-BevoUmäehtigten er- nannt ist, dessen Charakter, dessen Einsicht und Sinn für Wissenschaft und gute Jugendbildung es verbürgen, dafs er es seiner Seils sich werde angelegen sein lassen, n\if alle Weise das Beste der Universität zu fordern, Nachtheil von ihr abzuwenden und in freundlichem Ver- nehmen mit ihr seiner ihm durch AUerhöchstes Vertrauen gegebenen Bestimmung zu genügen. Das MiniBteriura wird der Königlichen Uni- versität wahres Beste ferner mit treuer Sorgfalt zu betordern suchen, zugleich aber auch mit unnachsichtlichcr Strenge darauf halten, dafs der Allerhöchsie Wille Sr. Hajestät des Königs auf das pünktlichste erfüllt werde. Das Ministerium fordert die Königliche Universität nun

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auf, sich nach der mit nächstem öffentlich bekannt zu machenden In-j struktion fiir den Reg^iernngrÄ-Bevollmächtigten in aUen ihren Theilei pünktlich zu richten. Das Univcrsitäts-Gerieht (dem auch eine Ve^ Änderung bevorsteht, das aber bis zu erfolgter Ernennung des Ui; vei*sitäts-Richters in si-iner bisherigen Fi^f^sun^ bleibt, jedoch sogleicl in das durch die Instruktion bestimmte Verhältnirs zu dem Regierung*-! BevoOniäcbtigten tiitt) hat die Königliche Universität danach zu in-j ötruiren und die Beamten anzuweisen, dem Regier ungsbevüUniächtigtefl in den ihm als solcheni obliegenden Gesehäiten auf sein Verlangen illi erforderliehen Dienste zu leisten. Es hat solche auch an die Studirenden die nöthige Bekanntmachung und Ermahnung zu erlassen.

Da aber der Regierungsbe vollmacht igte seiner Instruktion zufolge auch die Curatorial-Geschüfte für die Königliche Universität in ihrer ganzen Ausdehnung versehen soll, so wird er deshalb noch niit einer besonderu, auch der Königlichen Universität mitzutheilenden Instruktion] in den nächsten Tagen versehen werden- Er wird demnach sogleicil mit der Königlichen Universität in Verbindung ireten, daher letzterej aufgefordert wird, allem dem^jenigen willig und pünktlich nachzukommeD w^as er der Instruktion für die Regierungs-Bevollmächtigten und de ihm gewordenen oder von dem Ministerium künftig zu gebenden Auf] trägen gemäfs fordern kann,

Berlin, den 20. November IHMK Mhusterium der geistlichen, Unterrichts- und Mediziual-Angelegenheiteii

(gez.) Ältenstein. An den Prorektor und Senat der Königlichen vereinten Universität zu Halle.

Alllage 44 B.

Geschäftsainveisniig für den Kurator«

Zu § CO T. II S. 103.

Das unterzeichnete Ministerium macht Euer p. in Verfolgs des Er- lasses vom gestrigen dato über die der Allerhöchst vollzogenen In- struction ftii' die Kegierungsbe vollmachtigten gemUfs Ihnen obliegenden Kuratorialgeschäfte bei der vereinigten Universität zu Halle, In äofem] diese in erwähnter Instmetion noch nicht mit berührt sind, nachfolgende^] den Verhältnissen der Kuratorien bei den übrigen Lande s-Universitätea | analoge Bestimmungen zur Naehachtung hierdurch bekannt:

1. Die Gerechtsame der Universität haben Sie auf alle zweckmäfs^e^ Weise wahrzunehmen, und solche gegen jede müghchc Beeiuträchtigang zu schützen, die Universität selbst bei Verhandlimgen derselben mit anderen Behörden unterstützend zu vertreten, sich zu bemüben, zwischen

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den g:eistlichen und weltlichen ProYinzial- und Local-Behörden und der Universität ^uten Willen und g^utes Einverständnifs zu fördern und zu erhalteUj in streitigen keinen Aufschub leidenden Füllen, welche die Universität selbst nicht ausg^leichen kann, eine gütliche Yermittelung zu versuchen, und Falls diese von der einen oder andern Seite keinen Erfolg verspricht, so dafs eine iiilhere Dazwischen kunft nöthig ist, un- gesäumt an das Ministerium zu berichten, übrigens aber in allen Fällen und in jeder Hinsicht für das Wohl der Universität mit Nachdruck und Vorsicht zu sorgen.

2. Erledigungen akademischer Lehr- und Beamtensteilen haben Sie jedesmal ohne Verzug dem Ministerio anzuzeigen. Es steht Urnen frey, wegen Wiederbesetzung der Lehrerstcllen unaufgefordert Vorschläge zu machen; eben dieses zu thun, jedoch nur mittelst Ihrer bleibt auch dem akademischen Senate und den einzelnen Fakultäten unverwehil:. In Ansehung der \neder zu besetzenden Beamten- und Unterbedienten- Stellen haben Sie jedesmal nach vorheriger Einziehung eines Gutachtens des akademischen Senats Ihre Vorschläge dem Ministt^no einzureichen.

3. Wenn Professoren und akademische Behörden Vorschläge, welche das Lehrwesen der Universität betreffen, zu machen haben, so müfsen dieselben durch Sie dem Minislerio eingereicht werden. Uebrigens steht es Ihnen zu, Ihre etwaigen Bemerkungen über das Lelirwesen der Uni- versität, und was Sie in dieser Hinsicht vermissen und zur Vollständig- keit des Unterinclits für nothwendig erachten, bei Einrciehung der hall> jiihrigen Lcctions-Verzeichnisse oder auch sonst dem Alinisteno vorzu- tragen, so wie dieses sich vorbehält in vorkommenden Fällen Ihr Gut- achten ttber solche auf das Lehrwesen der Universität Bezug habende Gegenstände zu erfordern.

4. Die schon gegründeten und noch zu gründenden wissenschaft- lichen Sammlungen, Hiilfs- und Uebungs-Institnte smd mittelst ihrer besondern Vorsteher Ihrer näheim Aufsicht untergeordnet, und werden Ihrer besondern Sorgfalt empfohlen. Sie haben daher dahin zu sehen, dafs das für jedt^s derselben schon erlafsene oder noch zu erlafseude Heglement in allen Punkten genau befolgt werde. Die schon gestifteten oder noch zu stiftenden Seminarien und wissenschaftlichen Vereine und die mit ihnen etwa verbundenen Beneficien sollen zwar unter die nähere Aufsicht der einzelnen Fakultäten gestellt; werden; doch sind Sic auch in Hinsicht dieser berechtigt, Ihre etwanigen Bemerkungen den resp. Fakultäten mitzntheilen, und nöthigenfalls dem Ministerio vorzutragen.

Mit den zur Universität gehörigen Sammluugen, Instituten und wissenschaftlichen Vereinen können ohne vorherige durch Sie einzu- holende Genehmigung des Ministerii keine Veränderungen vorgenommen werden, mit welclien irgend eine Abweichung von der Art ihrer Grün- dung, von ihrer Ausstattung oder ihren Kegienients verknüpft ist.

Die Anlegung und Ausführmig neuer Institute leiten Sie nach Plänen

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g^lück- BesDofl

und Anschlägen, welche von den dabey wissenschaftlich am nächsteü interessirten Professoren zu entwerfen, demnächst von Ihnen zu begn achten und vor der Ausfülirung dem Miuisterio zur Prüfung und nehmigiing einzm^eichen sind.

Endlich sind Sie verbunden in Ansehung derjenigen Instiime tm( Sammlungen, welche für die ganze Universität Interesse haben, woi vornemlich die Bibliothek gehört, dem akademischen Senate^ und in Ansehung derer, welclie einzelne Fakultäten näher angehen, den re^^»^ Fakultäten von Zeit zu Zeit Gelegenheit zu geben, dafs sie sich votff ihrer Beschaffenheit in wissenschaftlicher Hinsicht vollständige in Kenni- nifs setzen und erforderlichen Falls ihre Vorschläge zur Verbesserung und Erweiterung derselben abgeben können.

Die Institute sind zum Gedeihen der Universität sehr wichtig. Sehr viel läfst sieh für solche durch eine stete Sorgfalt, Benutzung glück lieber Ereignisse und zweckmäfsige Benutzung des Vorhandenen wirken, Sie werden in dieser Hinsicht sehr wohlthätig für d5is der Universität wirken kunnen.

5. In Ansehung der persönlichen Verhältnisse der Lehrer, Beamten und Unterbedienten der Universität zu Ihnen werden Sie

a) auch für das Wohl jedes einzelnen nach dessen Verdiensten und Bedürfnissen sorgen und in vorkommenden Fällen dem Minist erio passende Anträge machen, auch denen, wegen Beeinträchtigung ihrer Rechte sich an Sie wende: Ihren Rath und wenn es Statt finden kann, auch Ihren stand nicht versagen,

b) für Beschwerden und Klagen über die akademischen Lehrer als solclie, und den Universitäts-Richter, in allen nicht rein rechtlichen und allgemein polizeilichen Dingen sind Sie die nächste Instanz. In minder erheblichen Fällen sind Sie be- fugt unter vorbehaltener Verantwortiiclikcit, jedesmal nÄch den Umständen zu handeln. Fälle, die eine Zurech t'weistmgj oder Strafe erfordern» müssen Sie aber, nachdem Sie sie ge-! hurig untersucht haben, dem Ministerio zur Besclüttfgnahin^ vortragen, und wenn es nöthig ist, dafs dieses sogleich voi solchen Fällen Kenntnifs erhalte, selbige ungesäumt V( läufig anzeigen.

Bemerken oder erfahren Sie Unrege Im äfsigk ei ten in dem] amtlichen und bürgerlichen Betragen der oben gedachten Personen, so sind Sie so verptiichtet als berechtigt, ihßtn Vorstellungen zu machen und Erinnerungen zu geben und wenn diese nicht fruchten, auch in erheblichen Fällen ob- gleich an das Ministerium darüber zu berichten. e) Sämmtlichc Beamten und Unierbedienten der Universitül den Universitäts-Richter ausgenommen, werden in allen Alt

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gelegenhelten, worin sie unter dem Senate stehen, bei diesem belangt. Beschwerden des Senats über sie in denselben Angelegenheiten, so wie in allen übrigen nicht rein recht- lichen und allgemein polizeylichen Sachen gehen an Sie. In den letzt erwähnten Sachen können sie aber auch unmittelbar bei Ihnen belangt, und von Ihnen zur Verantwortung ge- zogen werden, und nur in wichtigen Fällen, wo es auf Ord- nungsstrafen, Suspension oder Entlassung ankommt, sind Sie gehalten, an das Ministerium unaufgefordert zu berichten. d) Wenn akademische Dozenten während der Ferien Reisen innerhalb der preufs. Grenzen machen wollen, so haben sie dieses nicht allein dem Rektor, sondern auch Ihnen anzu- zeigen, und zwar diejenigen, welche akademische Aemter verwalten oder Vorsteher von Instituten und Sammlungen sind, unter genügender Nachweisung, dafs diese Aemter, Institute und Sammlungen durch ihre Abwesenheit nicht leiden. Zu Reisen aufser der Ferienzeit ins Ausland, müssen die akademischen Dozenten Urlaub durch Sie nachsuchen. Sie werden hierdurch autorisirt. Reisen der Dozenten aufser den Ferien auf vier Tage, und während der Ferien für die ganze Dauer derselben, wenn diese gleich ins Ausland gehen, dem Ministerio blos anzuzeigen und den betreffenden Do- zenten Ihre eigene Zustimmung zu geben. Allein jeder Ur- laub auf länger als vier Tage zu Reisen aufser den Ferien ist durch Sie bei dem Ministerio auszuwürken.

Der Rektor der Universität aber darf keinen Tag von . Halle abwesend sein, ohne Ihnen davon Anzeige gemacht und Ihnen seinen Stellvertreter gemeldet zu haben. Sollte er einmal in den Fall kommen, auch während der Ferien auf länger als vierzehn Tage verreisen zu müssen, so ist hiezu die Genehmigung des Ministerii erforderlich. Die Be- amten und Unterbedienten der Universität und der einzelnen akademischen Institute müssen zu Reisen sowohl in als aufser der Ferienzeit den Urlaub bei Ihnen, und zwar die allge- meinen Universitäts-Beamten, den Universitäts-Richter aus- genommen, mit Beibringung eines Attestes des Rektors, die Beamten und Bedienten bei einzelnen Instituten und Samm- lungen unter Beibringung eines Attestes von dem Vorsteher des Instituts nachsuchen. 6. Etwanige Beschwerden der Studirenden gegen die von den akademischen Behörden über sie zu handhabende Disziplin sind bei Ihnen anzubringen, und haben Sie die Befugnifs, in minder wichtigen Fällen mit den betreffenden akademischen Behörden und Personen ent- weder selbst oder mittelst eines geeigneten Bevollmächtigten Rück-

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dpraehe zu halten, und gütliclie Beilegung zu versuchen. Wenn dl< aber vergeblich ist, m haben Sie, wie überhaupt allemal in wiehti|ren. die Aufrechthahung einer guten Disziplin auf der Universität be- treffenden Sachen, sogleich an das Ministerium zu berichten.

7, Ueber alle zur Universität jetzt schon gehörige oder in Zukunft an diesL'lbe kommende Grunclsrüt*ke und Gebäude haben Sie die er- forderliche Aufsieht zu führen und dafür zu sorgen, dafs sie in g'utem Stande erhalten, zum Besten der Universität benutzt, und In Ansehung bürgerlicher und militairischer Lasten nicht prUgravirt werden. Die Pläne, Risse und Anschläge zu grofsen Hauptreparaturen, Verschöne- rungen und neuen Anlagen, legen Sie dem Ministerio zur Prüfung und Genehmigung vor, und leiten demjiäcbst die Austiihrujig', Kleinere Verbesserungen können Sie ohne Anfrage verfügen, und die Kosten auf das Bau-t^uantum der Universität, welches nicht überschril werden darf, anweisen.

Ferner sind Sie gehalten, Verpachtungen, Vermiethungen und kilufe von Grundstücken und Gebäuden, welche schon jetzt der Universitäl gehören oder etwa in Zukunft an dieselbe kommen, mit Zuziehung des Universitäts-Kichters und nie ohne Genehmigung des Ministerü vorzQ- nehmee oder voraehmen zu lassen. Kein über diese GegenstHnde ge- schlossener Kontrakt hat Gültigkeit ohne die Bestätigung des Ministen]

8. Was die Verwaltung der Einkünfte, das Kassen- und Eechnungs-' wesen der Universität und aller dazu gehörigen Institute betrült, so haben Sie

a) für pünktliche Einziehung aller Universitäts-Einkünfte zu sorgen, die deshalb nöthige Correspondence mit den Pro- \inzial-Behnrdi-n und Kassen, auch mit Privaten zu führen, uud alle dazu zweckdienliche Maafsregcln einzuleiten.

b) Sie besorgen unter Zuzielmng des Universitäts-Richters die Ausleihung und Umsetzung ersparter Capitalien, und die etwanige Aut^ahme von Anleihen, sind jedoch in allen diesen Sachen an die vorher einzuholende Genehmigung des Ministerü gebunden.

c) Sie entwerien die jährlichen Kassen-Etats und reichen sii dem Ministerio zur Prüfung tmd Vollziehung ein, wobei ei Ihnen frei steht, Vorschläge zq zweckmäfsigen Veränd^ rungen in den Ausgabensätzen zu machen und zu dem Ende vorher das Gutachten des Senats, der resp. Fakultäten, und der den einzelnen akademischen Instituten und Sammlungen vorgesetzten Direktoren einzuholen.

d) Sie fühiTU die Aufsicht über sämmtliche zur Universität ge- hörige Kassen, sehen dahin, dafs sie nach den allg^emeinctt und speziellen Kassen-Reglements und Vorschriften verwali werden, und besorgen ihre Kevisionen.

I

I

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e) Alle etatsmäfsige Anweisungen zu Zahlungen werden von Ihnen erlassen. Zu Anweisungen, die von den Etats-Be- stiramnngen abweichen, in gleichen aul' die Bestände und auf die vakanten Etats-Positionen ist die Genehmigung des Ministerii vor ihrer Erlassnng einzuholen,

f) Sie nehmen den Verwaltern sänirat liehe r zur Universität ge- hörigen Kassen die Jahresrechnungen ab, welche demnächst dera Miniöterio vorgelegt und nach Erledigung etwaniger Erinnerungen dechargirt w^erden.

9, Das Benefizien-Wesen der Universitlits an welchem Ihnen schon die Instruktion für die Regierungsbevollinachtägten eine wesentliche Theilnahme zuspricht, sämratliehe Stipendien und Freitische, werden Ihrer Auihierksamkeit und Fürsorge vorzüglich empfohlen. Sie haben Sich von ihrer Verwaltung, deren Gründsätzen und dem dabey beob- achteten Verfahren genau zu unterrichten und dahin zu sehen, dafs darin überall Ordnung und Planmäfsigkeit herrscht, kein der Unter- stützung wnirdiger und bedürftiger Studirender über Zurücksetznug zu klagen Ursache hal>e, kein Unwürdiger bedacht w^erde, dafs nicht durch zu grofse Zersplitterung der Mittel der Zweck, fähige aber arme Jüng- linge zu ihrer Ausbildung zu unterstützen, verfehlt, die Mafse der

l Unterstützten nicht zweckwidrig gehäuft werde, und .jeder mit einer Woblthat Bedachte auch befriedigend nachweise, dafs er sich ihrer durch Fieifs und Aufführung wTrth erhalte,

10. Sie haben darauf zu sehen, dafs bei der Immatrikuiation der Studirenden die Gesetze und Vorschriften, insonderheit die über die Prüfung der zur Universität übergehenden Inländer streng befolgt werden und Schlaffheit darin nicht einreifse* Wo Sie dergleichen be- merken, werden Sie die betreffenden Personen und Behörden zu er- inneni und nöthigen Falls anhero zu berichten bevollmächtigt.

IL So oft zu Ihi-en Geschäften die Akten des Senats, der Fakul- täten» und einzelner Institute bedürfen, können Sie Sich solche brevi manu vorlegen lassen. So ist auch die Universität verbunden, Ihnen Über alles, w^orilbcr Sie in Beziehung auf Ihre Geschäfte von den Be- hörden oder einzelnen Mitgliedern der Universitiit Auskunft erfordern sollten, die nöthigen Data vollständig und ohne Verzug zu liefern, und I Ihnen jederzeit wohler^vogene Gutachten, so oft Sie diese verlangen, mitzutheilen,

12, Die Universität hat Sie zu allen Feierlichkeiten einzuladen, und Ihnen überhaupt von Seiten ihrer und ihres Personals diejenige Ehr* erbietung zu erweisen, ivelche dem Stellvertreter des ihr vorgeordneten Ministerii und ihrem für ihr Bestes thätigcn Pfleger gebührt.

Dem Ministerio ist es wohl bekannt, dafs die Universität Halle in vielen der vorerwähnten Punkte noch luaneher Verbesserung bedarf. Ee ist überzeugt, dafs die Ernennung eines mit der Kuratorial-QuaLität

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zugleich versehenen Regierungsbevollmächtigten das sicherste Mittel ist, sie derselben immer mehr theilhaflig zu machen, und darf sowohl von Ihrem besonnenen und von Liebe zur Sache beseelten Verfahren, als auch von dem entgegenkommenden guten Geiste der Universität die Bestätigung seiner Ueberzeugung durch die That mit Gewifsheit erwarten.

Der Universität ist Abschrift der gegenwärtigen Instruktion zur Naehachtung zugefertigt worden.

Berlin, den 21. November 1819. Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten.

{gez,) von Altenstein. An den Königlichen Geheimen Regierungs-Rath und Regierungsbevollmächtigten bei der Universität Halle Herrn von Witzleben

Hochwohlgeboren

hier.

Anlage 45.

Erklärung des Professors Guericke aus Halle.

Aus der Evangel. K.-Z. 1830 No. 85. Zu § 65 T. II S. 166.

So unbedeutend die Stimme des Unterzeichneten auch ist, so fühlt er sich doch gedrungen, durch die örtlichen Verhältnisse veranlafst, seine offene Erklärung über seine Theilnahme oder Nichttheilnahme an dem Aufsatze in N. 5 und 6 dieses Jahrgangs der Ev. K. Z.: „Der Rationalismus auf der Universität Halle," über seine Stellung in dem darauf entstandenen Streite, und über eine Privatsache zur Steuer der Wahrheit kurz abzugeben.

1. Um das Vorhaben des Verfassers jenes Aufsatzes, meines ver- ehrten und sehr thcuem Freundes, die Art und Weise, ^^ie der ent- schiedenste Rationalismus hieselbst öffentlich gelehrt wird, zur Kenntnifs der allgemeinen Kirche zu bringen, wufste ich, und ich konnte das- selbe nur billigen, denn ich sah und sehe in der Ausführung dieses Vorhabens nichts weniger als eine gehässige Denunciation, sondern nur ein offenes Zeugnifs eines Gliedes der Gemeinde gegen antichristliches Wesen im Herzen der Kirche Christi, ein Zeugnifs zu dessen Ablegung jedes kundige Glied der Kirche Recht und Verpflichtung, und der Herr Verf. jenes Aufsatzes nach meiner Ueberzeugung, inneren Beruf hatte. Ich theilte ihm daher selbst auf seinen Wunsch einige von mir früher- liin nachgeschriebene Vorlesungen der Herren Dr. Wegscheider und Consistorialrath Dr. Gesenius zur Einsicht mit, und beglaubigte ihm auf seine Frage, ohne hiebei auf etwas Einzelnes einzugehen, was ich

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aus Erfahrung wufsta, den häufig frivolen Geist in den Vorlesungen des Letzteren. Einen weiteren Antheil an der Abfassung jenes Auf- satzes habe ich nicht, stimme aber mit dem Herrn Verfasser im Wesent- lichen von Herzen überein, und möchte nur die Stelle, welche die An- fübining de Wette's enthalt, so ausgedrückt sehen, dafs sie weniger einem Mifs Verständnisse ausgesetzt wäre.

2. In dem darauf ausgebrochenen Streite zwischen dem Herrn Konsistorial-Rath Dr. Neander, meinem hochverehrten, väterlich ge- sinnten Freunde^ dem ich, so selten ich auch seinen persönlichen Um- gang genossen habe, unaussprechlich viel verdanke, und dessen Geist und Gelehrsamkeit auf meine theologische Bildung und Lehrweise einen «0 grofsen Einflufs gehabt hat, und dem von mir gleich verehrten, als brüderlich geliebten Herrn Dr. Hengstenberg, stehe ich in allem Wesentlichen durchgängig auf Seiten des Letzteren, und ich inufs nur wünschen, was ich aber auch zuversichtlich hoffe, dafs derselbe theils nach manchen Andeutungen des Herrn Dr. Neander den berühmten Verfasser der Reden über die Religion noch mehr würdigen, theils, was wichtiger ist und was mein theurer Freund, Herr Pastor Stier, mehr ausführen mag, woraus dann leicht die rechte Mitte sich weiter entwickeln wird, über dem nothwendigen Halten auf das sich auf die heiligen Schriften A. und N. Testaments gründende Zeugnifs der gymbolischen Bücher unserer Kirche nicht das Zeugnifs des heiligen Geistes in dem Geiste und Gemüthe der durch das Schrift wort Gläubigen, was ihm ja im Leben so viel gilt, im Wort zu sehr hintanzusetzen scheinen möge.

Halle, den 2L April 1830.

(gez.) Gnerike. a. 0. Professor der Theologie.

Anlage 46.

Die Königlichen Erlasse in der üntersncliung wider Wegscheider

und Gesenius.

Zu § 65 n, s. u^.

Aus den Akten des MitilBteriums der geiatl. etc. Angelegenh., Uiiiv. Halle I u. VIL Die eingeklammerten und mit m. p. bezeiehneten Stellen enthalten eigenhändige Abänderungen und Zueütze des Königa. 1. Aus den in Ihrem Berichte vom 8. v. M. Mir angezeigten Re- suUaten der Untersuchung über die Beschuldigongen Avider die Pro- fessoren und Doctoren der Theologie Wcgscheider und Gesenius zu Halle habe ich ersehen, däfs die Lehi-vortrilge beider Professoren nicht [m. p, von der Art sind], dafs ein Einschreiten der Regierung [m. p*

Schrader, Unifersit&t Halle. JL Ü-5

546

hier an seinem Orte wäre]. Ich gebe Ihnen anheim, demgemäfs eine amtliche Erklärung zur Erledigung dieser Angelegenheit zu erlassen. ^Ohne übrigens auf die Verschiedenheit der dogmatischen Systeme in der Theologie entscheidend einwirken zu wollen, erwarte ich dennoch von allen Lehrern derselben eine würdige Behandlung des heiligen Gegenstandes und auch bei abweichenden Ansichten ein stetes Fest- halten des Gesichtspunkts: dafs durch ihre Lehrverträge junge Theo- logen für die evangelische Kirche gebildet werden sollen." Diese An- forderung, die Ich an sämmtliche Lehrer der theologischen Wissen- schaften zu machen Mich verpflichtet halte, haben Sie allen, die es an- geht, zu erkennen zu geben und von Ihrer Seite ernstlich Sorge zu tragen, dafs hiernach verfahren werde. Berlin d. 23. September 1830. Friedrich Wilhelm.

Nb.! Die „" bezeichnete Stelle wörtlich nach dem Antrage des Ministers.

2. Durch Meine heut an Sie erlassene Ordre habe ich auf Ihre An- träge über die Anklage wider die Professoren Wegscheider und Gesenius entschieden, kann Ihnen jedoch nicht verhehlen, dafs, wenn ich gleich weit entfernt bin, auf die theologischen Wissenschaften und auf den Unterricht in denselben durch directe Mafsregeln der landesherrlichen Gewalt einen directen Einflufs auszuüben. Ich dennoch die Vorträge der Lehrer der evangelischen Kirche, die von deren Dogmen, als an- erkannten Glaubenswahrheiten, wesentlich abweichen, für sehr bedenk- lich und, bei der Empfänglichkeit jugendlicher Gemüther, für die Re- ligiosität, deren ausschliefsende Beförderung und Verbreitung das Ziel der Bildung und die praktische Bestimmung der jungen Theologen seyn soll, für sehr gefahrvoll halte. Ich kann Ihnen daher nicht drin- gend genug empfehlen, bei der Wahl der akademischen Lehrer theo- logischer Wissenschaften Ihre ganze Aufmerksamkeit auf diesen Gegen- stand zu richten, und die ernstlichste Sorge zu tragen, dafs die Lehr- stühle der Theologie auf Unseren Universitäten zwar mit wissenschaft- lich gebildeten Männern, aber nur mit solchen besetzt werden, von deren Anhänglichkeit an den Lehrbegriff der evangelischen BJrche [m. p. im Sinne der Augsb. Conf ] Sie hinreichende Überzeugung ge- wonnen haben; wodurch zugleich den Venvirrungen des Separatismus und den Spaltungen in der Kirche mit dem sichersten Erfolge en^ gegengewirkt werden wird. Wenn es daher auch nicht Meine Absicht ist, die auf den Universitäten bereits angestellten Professoren der Theologie, deren Ansichten, laut ihrer Schriften und ihrer mündlichen Vorträge, mit dem kirchlichen Lehrbegriffe nicht übereinstimmen, blos deshalb [m. p. immediat] von den Lehrstühlen zu entfernen, [m. p. so giebt dies wenigstens] im Interesse des Staats keinen Anlafs, ihre Er- haltung zu begünstigen, falls ihnen eine Gelegenheit zu einer Verbesse- rung ihrer persönlichen Verhältnisse auf auswärtigen Universitäten oder

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sonst, dargeboten wird. Sie haben dieses bei sich ereignenden Fällen [m. p. genauer als bisher] zu berücksichtigen. Die sonstigen in Ihrem Berichte bemerkten Leistungen, die jungen Geistlichen zu ihrem Lebens- berufe würdig vorzubilden, erkenne ich gern an, und hege das Ver- trauen, dafs es Ihrer Vorsorge im Verein mit den Bemühungen der General-Superintendenten gelingen werde, Meinen Wünschen hierin zu entsprechen. Berlin d. 23. September 1830. Friedrich Wilhelm.

[M. p. Es bleibt unverantwortlich, wie man Einen dieser vorbe- nannten Männer, dem vor einigen Jahren ein Ruf nach Göttingen zu Theil ward, durch Gehaltserhöhung, zum Bleiben vermocht hat.]

Erl. 1. u. 2. An den Minister etc. von Altenstein.

3. An den Konsistorialrat Gesenius.

Auf Ihre Vorstellung vom 31. Januar d. J. gebe ich Ihnen gern meinen Beifall über die darin ausgesprochenen Gesinnungen zu er- kennen und vertraue Ihrem pflichtmäfsigen Eifer, dafs Sie, an diesen Grundsätzen festhaltend, den Zweck der theologischen Vorlesungen: für die Evangelische Kirche nicht weniger fromme als wissenschaftlich tüch- tige Geistliche zu bilden, unausgesetzt vor Augen haben werden. F. W.

4. An den Professor Wegscheider.

Ich bezeuge Ihnen meine Zufriedenheit mit den in Ihrer Vor- stellung vom 2. Februar d. J. ausgedrückten Gesinnungen und habe gern daraus ersehen, dafs Sie die heilige Pflicht eines öflPentlichen Lehrers der Theologie in seinen Vorträgen alles zu vermeiden, was den Glauben der für den Dienst der Evangelischen Kirche vorzube- reitenden jungen Theologen schwächen oder auch nur zu Mifsverständ- nissen Anlafs geben könnte, nicht verkennen. Ich gewärtige, dafs Sie stets in diesem Geiste lehren werden, und billige insbesondere Ihre Absicht bei einer neuen Ausgabe Ihrer dogmatischen Schriften eben diese die Förderung wahrer christlicher Frömmigkeit bezweckenden Grundsätze gewissenhaft zu beobachten. F. W,

Beide Erlasse N. 3. u. 4 scheinen vom 18. März zu sein.

Anlage 47. Zusammenstellung der Ausgaben der üniversitätsbauten seit 1850.

Zu § 78 II, S. 330.

Betrafi^ Bauzeit vom Gegenstand ^ ^^hnuif "'

1. Universitäts- Verwaltungsgebäude 107 074 1872—74

2. Chirurgische Klinik 488 450 M. 1874-80

3. Fünfte Baracke der Chirurg. Klinik 63 040 - 1881—84

4. Gynäkolog. Klinik mit Amtswohnung 472 270 -1023 760 1876—80

Latus 1130 834 85*

548 -

BetracT Bauzeit Tom ^ . j ^ Benon bis xur

Gegenstand m. Abrechnung

Transport 1130 834

5. Medezinische Klinik mit Isolirhaus u.

Kapelle 613 000 M. 1879—85

6. Augen- und Ohrenklinik 262 720- 1881-84

7. Ökonomiegebäude 206 220 - 1877—81

8. Kanalisation, Klärgruben u. Strafsen

für die medez. Anstalten. ... 99060 - 1872—84

9. Wohnhaus für die klinischen Beamten 27 200 - 1885 86

10. Anatomisches Institut 387 480 - 1877 80

1 1 . Pathologisches Institut mit Begräbnis-

kapelle 191200- 1878—82

12. Physiologisches Institut 182 080- 1880-83

13. Pharmakologisches Institut . ... 25000- 1891— S2

1 4. Umbau des Operationssals der chirur-

gischen Klinik 46 690 - 1891—92

15. Kohlenschuppen des klinischen Öko-

nomiegebäudes 12 110- 1883—84

16. Der Bauplatz für die zu 2—15 auf-

geführten Bauten 430 000 -

17. Allgemeine Baukosten für 2—15. . 219 640 - 3 726160

18. Universitätsbibliothek einschl. Bauplatz . . . 443 670 1878—82

19. Umbau der früheren medez. Klinik für das zoo-

logische Institut 87 600 1885—87

20. Umbau der alten Residenz für das mineralog.

Institut 91 270 1885—87

21. Gewächshaus 12 450 1856

22. Umbau des botanischen Instituts 7 125 1892

23a. Chemisches Institut 112 306 1862—63

23b. Erweiterung des chemischen Instituts .... 205000 1891—92

24. Physikalisches Institut 296 240 1889—91

25. Irren- und Nervenklinik einschl. Bauplatz . . 850000 1890—92

26. Archäologisches Institut einschl. Bauplatz . . 239 000 1889—91

27. Wirthschaftsgebäude im landwirth-

schaftlichen Institut 36 860 - 1876—79

28. Maschinenhalle daselbst 35 410 - 1874—76

29. Erweiterung des Lehrgebäudes das. 48 000 - 1881—82

30. Veterinärklinik daselbst 21 660 - 1873—76

31. Ergänzungsbauten des landwirth-

schaftlichen Instituts .... . 63 130 - 1879—92

205 060

32. Universitätsturnhalle 6 900 1885

33. Ausschmückung des Treppenhauses im Univer-

sitäts-Hauptgebäude . . 154 091 1884—89

Summa 6 297 566

549

Anlage 48A— C.

Terzeiehnis der Rektoren, Professoren und Übersieht Aber die

Stadentenzahl.

(A u. B zu § 73 n, S. 249.)

A.

Anmerkung: Bei der Stiftung der Universität hatte der Durchlauchtigste Stifter sich vorbehalten, das Rektorat selbst zu übernehmen oder solches einer anderen Fürstlichen oder Standesperson als „Rector magnificentissimus** zu übertragen. Demzufolge sind hierzu ernannt:

1. Der Krön- und Kurprinz Friedrich Wilhelm von 1694—1705.

2. Der Markgraf Philipp Wilhelm von 1705—1712.

3. - - Friedrich Wilhelm von 1712—1715.

4. - - Karl von 1715—1718.

Der König erklärte hierauf durch Erlafs vom 5. Juni 1718, dafs es unnötig sei, fernerhin einen Rector magnificentissimus zu ernennen, worauf diese Würde nicht wider verliehen ist.

Von der Stiftung an bis zum Jahre 1808 war für die dienstthuenden Rektoren die Amtsbezeichnung „Prorektor" üblich. 1808 wurde den Kanzler Niemeyer zum „Rector perpetuus" ernannt.

Durch Rescript vom 12. Dezember 1816 No. 1197 wurde gestattet, den Titel „Prorektor" wider zu ftlhren. Derselbe wurde indes durch die Univ.-Statuten vom 24. April 1854 § 5 in den eines „Rektors" ver- ändert.

N A m 6 n. Dr. Beyer, Johann Wilhelm.

- Stryck sen., Samuel.

- Hoflftnann, Friedrich.

- Cellarius, Christof.

- Breithaupt, Joachim Justus.

- Bodinus, Heinrich.

- Stahl, Georg Ernst.

- Buddeus, Johann Franz.

- Anton, Paul.

- Stryck sen., Samuel.

- Sperlette, Johannes.

- Ludwig, Johann Peter.

- Hoflftnann, Friedrich.

- Breithaupt, Joachim Justus,

- Thomasius, Christian.

- Bodinus, Heinrich.

- Stahl, Georg Ernst.

- Stryck jun., Johann Samuel.

Von 12/7. big 12/7.

F>k.

1.

1694

1695

Prof. theol.

2.

1695

1696

- jur.

3.

1696

1697

med.

4.

1697

1698

- phU.

5.

1698

1699

- theol.

6.

1699

1700

- jur.

7.

1700

1701

med.

8.

1701

1702

- phil.

9.

1702

1703

- theol.

10.

1703

1704

- jur.

11.

1704

1705

- phU.

12.

1705

1706

- jur.

13.

1706

1707

med.

14.

1707

1708

- theol.

15.

1708

1709

- jtir.

16.

1709

1710

- jur.

17.

1710

1711

med.

18.

1711

1712

- jur.

Von 12./7. bi» 1J./7.

Fak.

19.

1712

1713

Prof. theol. E

20.

1713

1714

- theol.

21.

1714

1715

- phü.

22.

1715

1716

- phü.

23.

1716

1717

- theol.

24.

1717

1718

- jur.

25.

1718

1719

- med.

26.

1719

1720

- phil.

27.

1720

1721

- phü.

28.

1721

1722

- theol.

29.

1722

1723

- jur.

3Ö.

1723

1724

theol.

31.

1724

1725

- phil.

32.

1725

1726

- phU.

33.

1726

1727

med.

34.

1727

1728

- jur.

35.

1728

1729

med.

36.

1729

1730

- phü.

37.

1730

1731

- theol.

38.

1731

1732

- jur.

39.

1732

1733

- jur.

40.

1733

1734

- theol.

41.

1734

1735

- jur.

12./7.

13,^l.»)

42.

1735

1736

- phü.

i3Ji.

W./7.

43.

1736

1736

jur.

13./7.

12./1.

44.

1736

1737

-theol. et ph.

12JL

12./7.

45.

1737

1737

- jur.

a/7.

12./1.

46.

1737

1738

med.

IZ/L

12./7.

47.

1738

1738

- jur.

12./7.

la/L

48.

1738

1739

- jur.

nji.

12./7.

49.

1739

1739

- theol.

12./7.

U./I.

50.

1739

1740

- jur.

12./1.

an.

51.

1740

1740

med.

12./7.

12./1.

52.

1740

1741

med.

12./1.

12./7.

53.

1741

1741

- theol.

12./7.

12./7.

54.

1741

1742

- phil.

550

Namen.

Michaelis, Johann Heinr,

Anton, Paul.

Sperlette, Johannes.

Schneider, Johann Friedemann.

Francke, August Herm.

Ludwig, Johann Peter.

Hoflfmann, Friedr.

Gundling, Nicolaus Hieronym.

Wolflf, Christian.

Lange, Joachim.

Boehmer, Justus Henning.

Michaelis, Johann Heinrich.

Michaelis, Christian Benedikt.

Schneider, Joh. Friedemann.

Alberti, Michael.

von Ludwig, Johann Peter.

Hofiftnann, Friedrich.

Gundling, Nicolaus Hieronym.

f 9./12. 1729, vertreten durch Ludewig.

Lange, Joachim.

Gasser, Simon Peter.

Boehmer, Justus Henning.

Michaelis, Johann Heinrich.

Heineccius, Johann Gottlieb.

Lange, Johann Joachim.

WolflT, Jacob Gabriel.

Michaelis, Christian. Benedikt.

Knorre, Karl Gottlieb.

Alberti, Julius Michael.

Schütte, Johann Gerhard.

Boehmer, Justus Henning.

Francke iun., Gotthüf August.

von Ludewig, Johann Peter.

HoflPmann, Friedrich.

Juncker, Johannes.

Lange, Johann Joachim.

Wolflf, Christian.

*) Von 1735—1742 halbjährige Prorektorate.

Von 12./7. bU 12./7.

Fak.

55.

1742

1743

Prof. jur. I

56.

1743

1744

jur.

57.

1744

1745

- phil.

58.

1745

1746

med.

59.

1746

1747

- phU.

60.

1747

1748

- phU.

61.

1748

1749

- theol.

62.

1749

1750

- phil.

63.

1750

1751

- theol.

€4.

1751

1752

- jur.

65.

1752

1753

- theol. et ph,

66.

1753

1754

med.

67.

1754

1755

- jur.

68.

1755

1756

med.

69.

1756

1757

med.

70.

1757

1758

- phil.

71.

1758

1759

med.

72.

1759

1760

- phU.

73.

1760

1761

phil.

74.

1761.

1762

theol.

75.

1762

1763

- jur.

76.

1763

1764

- jur.

77.

1764

1765

- phil.

78.

1765

1766

med.

79.

1766

1767

- phU.

80.

1767

1768

med.

81.

1768

1769

- phü.

82.

1769

1770

med.

83.

1770

1771

- theol.

84.

1771

1772

- jur.

85.

1772

1773

- jur.

86.

1773

1774

theol.

87.

1774

1775

- theol.

88.

1775

1776

- phü.

89.

1776

1777

- phü.

90.

1777

1778

- theol. et ph,

91.

1778

1779

- phü.

92.

1779

1780

med.

93.

1780

1781

- jur.

94.

1781

1782

- theol.

95.

1782

1783

- jur.

96.

1783

1784

- theol. et ph.

97.

1784

1785

-

551

Namen.

Dr. Gasser, Simon Peter. Schmeizel, Martin. Strähler, Daniel. Büchner, Andreas Elias. Wiedeburg Friedrich. Un^inus, Theodor Christof. Baamgarteo, Sigismurid Jacob. Lange iun., Johann Joachim. Callenberg, Johann Heinrich. Wolff, Jacob Gabriel. Michaelis, Chnstiau Benedikt. Alberti, Julius Michael. Carrach, Tobias. Juncker, Johannes. Boehmer, Adolf Philipp. Stiebritz, Johann Friedrich. Büchner, Andreas Elias. Meier, Georg Friedrich. Lange, Johann Joachim. Semler, Johann 8alomon. Heissler, Philipp- Jacob. Carrach, Tobias, von Segner, Johann Andreas. . Boehmer, Adolf Philipp. Stiebritz, Johann Friedrich. Büchner, Andreas Elias. Meier, Georg Friedrich. Juncker, Friedr* Christian. Semler, Johann JSalomon. Westphal. Ernst Christian. Heissler, Philipp Jacob. Noesselt, Johann August. Grüner, Johann Friedrich. Pauli, Karl Friedrich. Ders.

Schnitze, Johann Ludwig. Foerster, Johann Christian. Nietzki, Adam. Heifsler, Philipp Jacob. Noesselt, Johann August. Woltaer, Johann Christian. Schnitze, Johann Ludwig. Ders.

552

Von 1J./7. 11/7.

Fat

Namen.

98.

1785

1786

Prof. phil.

Dr. Foerster, Johann Christian.

99.

1786

1787

-

- Eberhardt, Johann August.

100.

1787

1788

-

- Sprengel, Mathias Christian.

101.

1788

1789

med.

- Meckel, Friedr. Theodor.

102.

1789

1790

theol.

- Semler, Johann Salomon,

103.

1790

1791

- phil.

- Forster, Johann Reinhold.

104.

1791

1792

- jur.

- Woltaer, Johann Christian.

106.

1792

1793

- theol.

- Knapp, Georg Christian.

106.

1793

1794

-

- Niemeyer, August Hermann.

107.

1794

1795

- phil.

- Foerster, Johann Christian.

108.

1795

1796

-

- Eberhardt, Johann August.

109.

1796

1797

-

- Sprengel, Mathias Christian.

110.

1797

1798

-

- Klügel, Georg Simon.

111.

1798

1799

. -

- Krause, Johann Christian.

112.

1799

1800

-

- Sprengel, Mathias Christian.

113.

1800

1801

med.

- Meckel, Friedr. Theodor.

114.

1801

1802

- phU.

- V. Jacob, Ludwig Heimich.

115.

1802

1803

.

- Ders.

116.

1803

1804

-

- Ders.

117.

1804

1805

- Eberhardt, Johann August

118.

1805

1806 Ende

-

- Maafs, Joh. Gebh. Ehrenreich.

119.

1806

1807 Novbr.

-

- Ders.

120.

1808

1816 1817

- theol.

- *) Niemeyer, August Hermann.

121.

1816

- phil.

- Maafs, Joh. Geb. Elirenreich.

13J7.

12L/7.

122.

1817

1818

-

- Gmber, J. G.

123.

1818

1819

-

- Ders.

124.

1819

1820

-

- Ders.

125.

1820

1821

-

- Ders.

126.

1821

1822

-

- Maafs, Joh. Gebh. Ehrenreich.

127.

1822

1823

-

- Ders.

128.

1823

1824

- theol.

- Gesenius, Wilhelm.

129.

1824

1825

- phil.

- V. Jacob, Ludwig Heinrich.

130.

1825

1826

-

- Ders.

131.

1826

1827

-

- Geriach, J. G. W.

132.

1827

1828

- jur.

- Mühlenbruch, C. F.

133.

1828

1829

-

- Ders.

134.

1829

1830

-

Blume, Friedrich.

135.

1830

1831

- phil.

- Gruber, J. G.

136.

1831

1832

- jur.

- HeflFter, A. G.

137.

1832

1833

-

- Pemice, Ludwig.

*) Durch Erl. Tom 21. Jan. 1808 zum Kanzler und Rector perpetaus ernannt

553

Voi

1 U./7. bi

«12./7.

Fak.

Namen.

138.

1833

1834

Prof, jur.

Dr. Peraice, Ludwig.

139.

1834

1835

- phil.

- Germar, E. F.

140.

1835

1836

-

- Elselen, Gottfried.

141.

1836

1837

- Gerlach, J. G. W.

142.

1837

1838

- jur.

- Laspeyres, E.

143.

1838

1839

-

- Ders.

144.

1839

1840

-

- Pernice, Ludwig.

145.

1840

1841

- pM.

- Gruber, J. G.

146.

1841

1842

-

- Bemhardy, Gottfried.

147.

1842

1843

-

- Ders.

148.

1843

1844

- jur.

- Pernice, Ludwig.

149.

1844

1845

- phü.

- Eiselen, Gottfried.

150.

1845

1846

med.

- d'Alton, Eduard (bis 6./11. 1846).

151.

1846

1847

- phü.

- Eiselen, Gottfried (seit 6,/ll. 1846).

152.

1847

1848

med.

- Volkmann, Alfred.

153.

1848

1849

- phü.

- Meier, M. H. E.

154.

1849

1850

-

- Ders.

155.

1850

1851

- med.

- Volkmann, Alfred.

156.

1851

1852

- phü.

- Eiselen, Gottfried.

157.

1852

1853

-

- Ders.

158.

1853

1854

- Leo, Heinrich.

159.

1854

1855

-

- Ders.

160.

1855

1856

- jur.

- Bruns, K. G.

161.

1856

1857

-

- Ders.

162.

1857

1858

- theol.

- Moll, Karl Bernhard.

163.

1858

1859

- jur.

- Witte, Karl.

164.

1859

1860

- phü.

- Erdmann, Johann Edtiard.

165.

1860

1861

- jur.

- Goeschen, Otto.

166.

1861

1862

- theol.

- Jacobi, Justus.

167.

1862

1863

- med.

- Volkmann, Alfred.

168.

1863

1864

- phü.

- Girard, Heinrich.

169.

1864

1865

-

- Heine, Eduard.

170.

1865

1866

- jur.

- Demburg, Heinrich.

171.

1866

1867

theol.

- Beyschlag, Willibald.

172.

1867

1868

- phü.

- Ulrici, Hermann.

173.

1868

1869

-

Knoblauch, Hermann.

174.

1869

1870

-

- Ders.

175.

1870

1871

-

- Ders.

176.

1871

1872

- theol.

- Schlottmann, Konstantin.

177.

1872

1873

- phü.

- Haym, Budolf.

178.

1873

1874

- jur.

- Anschütz, August.

179.

1874

1875

-

- Fitting Hermann.

180.

1875

1876

- phü.

- Keil, Heinrich.

554

Von 13/7. bis 12./7. Fak. Namen

181. 1876 1877 Prof. phü. Dr. Dümmler, Ernst.

Koestlin, Julius. - Volkmann iun., Richard. Meier, Ernst. Olshausen, Eobert. Riehm, Eduard. - Keil, Heinrieh. Boretius, Alfred. Ackermann, Theodor. Conrad, Johannes. Dittenberger, Wilhelm. Kaehler, Martin. Lastig, Gustav. Hiller, Eduard. Bernstein, Julius. Kraus, Gregor. Hering, Hermann; Beyschlag, Willibald.

182.

1877

1878

theol.

183.

1878

1879

med.

184.

1879

1880

jur.

185.

1880

1881

med.

186.

1881

1882

theol.

187.

1882

1883

phü.

188.

1883

1884 -

jur.

189.

1884

1885

med.

190.

1885

1886

phü.

191.

1886

1887

-

192.

1887

1888

theol.

193.

1888

1889

jur.

194.

1889

1890 -

phü.

195.

1890

1891

med.

196.

1891

1892

phü.

197.

1892

1893

theol.

198.

1893

189415-*-

theol.

B.

yerzelehnis sämmtlicher ordentlicher nnd anfserordentlicher Professoren der ]f riedrichs-XJniTeüsität. zu Halle.

No.

J*hr dar Er- nrannng zum Prof. Prot extr. ord.

Jahr Ab

I.

Grand dea ganga

Theologen.

Namen

1.

1691

1732

t

Breithaupt, Joachim Justus.

2.

1694

1695

Abg.

Baier, Johaun Wilhelm.

3.

1695

1730

t

Anton, Paul.

4.

1698

1727

t

Francke, August Hermann.

5.

1709

1738

t

Michaelis, Johaun Heinrich.

6.

1709

1744

t

Lange, Joachim.

7.

1716

1723

t

Herrnschmidt, Johann Daniel.

8.

1726

1727

1769

t

Francke, Gotthilf August.

9.

1726

1727

1731

Abg.

Rambach, Johann Jacob.

10.

1731

1764

t

Michaelis, Christian Benedict.

11.

1731

1734

t

Zimmermann, Johann Liborius.

12.

1734

1757

t

Baumgarten, Sigismund Jacob.

13.

1737

1739

1771

t

Knapp, Johann Georg.

14.

1738

1749

t

Clauswitz, Benediktus Gottlieb.

15.

1739

1760

t

Callenberg, Johann Heinrich.

16.

1751

1757

Abg.

Struensee, Ulrich Adam.

555

Jahr der Er-

Jahr

Grund

nennung zum

Prof.

Prof.

des

No.

extr.

ord.

Ab

gangs

17.

1753

1792

t

18.

1753

1771

1785

t

19.

1760

1764

1807

Abg.

20.

1764

1777

t

21.

1769

1799

t

22.

1773

1775

Abg.

23.

1777

1782

1825

t

24.

1779

1783

1828

t

25.

1791

_

1807

Abg.

26.

1799

1809

Abg.

1820

1826

t

26a. 1801

1828

1831

t

27.

1804

1807

Abg.

28.

1804

1838

t

29.

1809

1809

Abg.

30.

1810

1811

1842

t

31.

1810

1849

t

32.

1816

1828

1847

t

33.

1816

1833

t

34.

1822

1825

1853

t

35.

1825

1877

t

36.

honor. ord.

1827 1830

1850

t

37.

1829

1836

Abg.

38.

1829

1835

entlassen

1840

1877

t

39.

1829

1851

t

40.

1833

1879

t

41.

1835

1879

t

42.

1839

1878

t

43.

1843

1866

t

44.

1847

1854

Abg.

45.

1849

1856

Abg.

46.

1850

1860

Abg.

47.

1853

.1856

Abg.

48.

1853

1888

t

49.

1854

1858

t

50.

1855

1888

t

51.

1860

52.

1861

1870

t

53.

1862

1866

1888

t

54.

1864

1879

Namen Semler, Johann Salomon. Freilinghausen, Gottlieb Anastasius. Nösselt, Johann August. Grüner, Johann Friedrich. Schultze, Johann Ludwig. Griesbach, Johann Jacob. Knapp, Georg Christian. Niemeyer, August Hermann. Güte, Heinrich, Ernst. Vater, Johann Severin.

Stange, Theodor, Friedr. .

Schleiermacher, F. D. E.

Wagnitz, H. B.

Schulz, David.

Gesenius, Wilhelm. .

Wegscheider, Julius August Eduard,

Marks, B. A.

Weber, M.

Thilo, Johann Karl.

Tholuck, Friedr. August. ••

Fritzsche, Christ. Friedrich.

Ulimann, K.

Guericke, Heinr. Ernst Ferd.

Niemeyer, Hermann Agathon.

Francke, Karl Christ. Leberecht.

Daehne, August Ferdinand.

Müller, Julius.

Hupfeld, Chr. K. F.

Herzog, J. J.

Schwarz, Karl.

Moll, Karl Bernhard.

Dietlein, Otto.

Kramer Gustav.

Wichelhaus, J.

Jacobi, Justus.

Beyschlag, Willibald.

Wuttke, Adolf.

Riehm, Eduard Karl August.

Kaehler, Martin.

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7.

1696

1699

Abg.

8.

1699

1730

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9.

1701

1709

Abf.

10.

1701

1711

1749

f

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1701

1711

1721

Abg.

12.

1703

1705

indiepULFak.

13.

1710

1722

1745

t

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1729 744 754 '82 28 41 726

t Amtmiederit«.

Abg. Abg.

Abgesetzt

1

^

IL JnxiBten.

Srm:-!:. Jc.hfiim Gt»c«i^. Str^'ck. SAmne] ^mon Johann G«orip. BrKÜmis. H^rinrich. STTvck- JohÄim SamueL L^adwig, Jc'haim Peter. SchT^harÜL Chiisi-of Andreas. Mtüdener, Joh&nn Christian. GOtsche, Andreas, Bninnemann, Jacob. B'jhmer, Justus Hennig. Ludwig, Jacob Friedrich. Schneider, Johann Friedemann. Gaiiser, Simon Petrus. Gundling, Nikolaus Hieronymus. . Wolff, Jacob Gabriel.

Fleischer, Johannes Laurentius. Heineccius, Johann Gottlieb.

Speriette, Bartholomäus Johannes. Schlitte, Johann Gerhard. Beinhardt, Conrad Friedrich.

557

Ko.

J»hr der Er- nennung zum Prof. Prof. extr. ord.

Jahr Grand

des

Abgangs

21.

1723

1726

1753

t

22.

1723

1724

Abg.

23.

1725

1730

Abg.

24.

1726

1749

Abg.

25.

1729

1730

Abg.

26.

1731

1738

1744

t

27.

1731

1747

t

28.

1732

1738

1775

t

29.

1736

1739

Abg.

30.

. 1743

1744

Abg.

31.

1746

1790

t

32.

1748

1762indiepULFak.

33.

1750

1753

t

34.

1750

1752

Abg.

35.

1751

1765indiepULFak.

36.

1752

1757

Abg.

37.

1752

1754

1787

t

38.

1754

1757

Abg.

39.

1755

1762

t

40.

1755

1758

Abg.

41.

1758

1772

Abg.

42.

1761

1761

1792

t

43.

1762

1765

1777

t

44. 45.

1773

1788 1773

1815 1775

in den Ruhe- stand versetzt.

t

46.

1775

1815

t

47.

1779

1798

Abg.

48.

1787

1789

1794

t

49.

1788

1797

1808

t

50.

1791

1799

Abg.

51.

1791

1792

1807

Abg.

52.

1795

1795

Abg.

53.

1799

1800

Abg.

54.

1801

1804

1806

Abg.

55.

1802

1807

Abg.

56.

1804

1815

t

57.

1822

Abg.

58.

1808

1818

Abg.

59.

1809

1842

t

Namen Knorre, Karl Gottlieb. Gruber, Johann Daniel. Morgenstern, Nik., Prof. d. Militärrechts. Böhmer, Johann Samuel Friedr. von Hackemann, Friedr. August. Zschackwitz, Johann Ehrenfried. Schmeitzel, Martin. Carrach, Johann Tobias. Sellius, Gottfried. Schmaufs, Johann Jacob. Nettelbladt, Daniel. Joachim, Johann Friedr. König, Johann Karl. Reuter, Johann Hartwig. Pauli, Karl Friedrich. Carrach, Johann Philipp. Heisler, Philipp Jacob. Knorre, Ernst Friedrich. Flörcke,*) Johann Ernst. Steck, Johann Christof Wilhelm. Madihn, Georg Samuel. Westphal, Ernst Christian. Bertram, Philipp Ernst. König, Heinrich Johann Otto. Fricke, Johann Heinrich. Woltär, Johann Christian. Fischer, Friedrich Christian Jonathan. Mencken, Johann Kaspar Ludwig. Bathe, Johann Christof. Klein, Ernst Ferdinand, von Dabelow, Christof Christian. Steltzer, Chr. Julius Ludwig. Reichhelm, Karl Dietrich. Konopack, Christian Gottlieb. Schmalz, Theodor Heinrich Anton. Wehrn, C. G. Schilling.

Bucher, Karl Franz Ferdinand. Schmelzer, Friedrich August.

*) Knorre und Flörke wurden im siebenjährigen Kriege als Geifseln fort- geführt.

558

No.

Jahr der Er- nennang zum Prof. Prof. eztr. ord.

Jabr Grund des Abgangs

Namen

60.

1810

1829

t

Salchow, J. K.

61.

1815

1822

Abg.

Niemeyer, F. A.

62.

1815

1816

Abg.

Hufeland.

63.

1817

1843

t

Plbteiihaiier K. F.

64.

1819

1833

Abg.

Mtlhlenbruch, Chr. Fr.

65.

1822

1825

1861

t

Pernice,*) Ludwig.

66.

1823

1825

1831

Abg.

Blume, Friedrich.

67.

1826

1833

1847

t

Diek, Kari Friedrich.

68.

1830

1833 Vera, nacb Berlin

Heffter, A. G.

69.

1831

1844

Abg.

Laspeyres, E.

70.

1831

1842

Abg.

Wilda, W. E.

71. 72.

1833 1833

l856,,von den amtL Hencke, E.

Verpfl. entbunden * 1883 t Witte, K.

73.

1835

1837

Abg.

von Madai, K. 0.

74.

1844

1846^

^ers. nach BerUn Keller, F. L.

75.

1844

1865

t

Goeschen, Otto.

76.

1844

1848

Abg.

Wippermann, E.

77.

1847

1850

Abg.

Budde, J. F.

78.

1847

1850

Abg.

Wunderlich, A.

79.

1850

1852

Abg.

Wasserschieben, F. W. H

80.

1850

1859

Abg.

Bruns, K. G.

81.

1852

1861

t

Merkel, P. J.

82.

1855

1857

versetzt nach Greifawald

Bekker, Ernst Immanuel.

83.

1859

1862

XJia waao «r c»avs«

Abg.

Hartmann, E. 0.

84.

85.

1859

1862

1 882 versetzt nach ^^^f Greifswald 1 873 vers. nach Berlin

Böhlau, Hugo, i Dernburg, Heinrich.

86.

~

1862

1874

t

Anschütz, August.

87.

1862

Fitting, Hermann.

88.

1863

1866

1870

Abg.

Meyer, Hugo.

89.

1863

1865

Abg.

Hinschius, Paul.

90.

1865

1868

Abg.

Friedberg, Emil.

91.

1868

1872

1886"

yers. ab Kurator von Meier, Eriist.

nach Marburg

92.

1876

1872

1872

versetzt nach Oreifswald

Pernice, Alfred.

93.

1872

1881

Uia vao TV c«a\A

t

Doehow, Adolf Heinrich.

94.

1873

1877^

rors.nachBreslauEck, ErnSt.

95.

1873

1878

Lastig, Gustav.

96.

1874

Boretius, Alfred.

97.

1881

1883

Ri^hnllmi^ycr Friedrich.

98.

1881

1884.

rers. nach Bonn ZitellUanil, Emst.

*) Von 1844-49 aufserordentlicher Regierungsbevollmächtigter und Kurator dann wider in die Professur eingetreten.

559 -

No.

Jahr der Er- nennnng zum Prof. Prof. extr. ord.

Jahr Ab

Grund des gan gs

Namen

99.

1882

1889

Abg.

Brunnenmeister, Emil.

100.

1884

1885 ^®**"' '**<5^ M*'

- Leonhard, Rudolf.

101. 102.

1885

honor.

1885

von Brünneck, Wilhelm. Stammler, Rudolf.

103.

1886

Loening, Edgar.

104.

1887

1889

vers.

Kipp, Theodor.

105.

1888

1892

Huber, Eugen.

106.

1889

1893

-—

Rtimelin, Max.

107.

1889

von Liszt, Franz.

108.

1892

Heck, Philipp.

109.

1893

Arndt.

1.

1693

1742

t

2.

1694

1734

t

3.

1698

1727

1728

t

4.

1705

1706

Abg.

5.

1709

1709

6.

1709

1709

7.

1711

1719

1757

t

8.

1718

1729

t

9.

1718

1754

t

10.

1724

? Abg. nach H(

atUHt

11.

1729

1759

t

12.

1729

1730

t

13.

1730

1741 Ten. nach»

14.

1732

1744

t

15.

1735

1766

t

16.

1741

1789

t

17.

1743

1751

Abg.

18.

1744

1765

Abg.

19.

1745

1769

t

20.

1746

1775

t

21.

1747

1754

t

22.

1749

1758

Abg.

23.

1753

1756

1779

t

24.

1753

1759

1770

t

25.

1766

1771

1812

t

26.

1769

1778

1787

t

27.

1769

1780

t

III. Medeziner.

Hoffmann, Friedrich. Stahl, Georg Ernst. Henrici, Heinrich. Wolff, Pankratius. Bömer, Gottlob. Gölicke, Andreas Ottomar. Alberti, Michael. Coschwitz, Georg Daniel. Bafs, Johann Heinrich. Gericke, Peter. Juncker, Johannes. Becker, Johann Friedrich, nach Berlin Cassebohm, Johann Friedrich. Schnitze, Johann Heinrich. Hoffmann jun., Friedrich. Böhmer, PhUipp Adolf. Krüger, Johann Gottlieb. Alberti, Heinrich Christian. Büchner, Andreas Elias. Supprian, Friedrich Leberecht. Strumpf, Christof Karl. Nicolai, Ernst Anton. Eberhardt, Johann Peter. Juncker, Friedr. Christian. Kemme, Johann Christlieb. Goldhagen, Johann Friedr. Gottlieb. Nietzky, Adam.

560

Jahr der Er- j^hp Grund

nennuDg aum ,

Prof. Prof. des

No. extr. ord. Abgangs ISamen

28. 1773 1784 f Wohlfahrt, Johann August.

29. 1779 1803 f Meckel, Philipp Friedr. Theodor.

30. 1787 1788 1797 f Junghans, Philipp Kaspar.

31. 1787 1788 ? ? Bertram, August Wilhelm.

32. 1787 1788 1798 f Gren, Friedrich Albert Karl.

33. 1787 1788 1810 ^^^ f 1813 Reil, Johann Christian.

34. 1788 1789 1797 '"f Richter, Friedrich Adolf.

35. 1788 ? Weber, August Gottlieb.

36. 1788 1791 1801 f Juncker, Johann Christian Wilhelm.

37. 1789 1795 1833 f Sprengel, Kurt.

38. 1797 1813 ?t Bergner, Johann Erdmann.

39. 1802 1804 1810 Abg. Horkel, Johann.

40. 1803 1806 Loder, Justus Christian.

41. 1804 1808 1833 f Meckel, Friedrich.

42. 1804 1806 Abg. Froriep, L. F.

42a. 1810 1813 f Nolde, Adolf Friedr.

43. 1808 1816 t Senff, Kari Friedrich.

44. 1810 1817 1831 f Düffer, J. Friedr. Christian.

45. 1811 1835 t Dzondi, H. H.

46. 1815 1816 ? Klette.

47. 1816 1819 Abg. nach Bonn Nasse.

48. 1817 1829 f Weinhold, C. A.

49. 1817 1833 f Schreger, C. H. Th.

50. 1817 1821 Abg. Meckel, Albrecht.

51. 1815 1822 1855 Krukenberg, Peter.

52. 1827 1838 f Schweigger-Seidel, F. W.

53. 1830 1831 nach Bonn vers. Wutzer, C. G.

54. 1830 1834 1871 f 1875 Blasius, E.

55. 1832 1836 1864 f Hohl, A. F. J.

56. 1834 1854 f d' Alton, J. S. Eduard.

57. 1819 1823 1851 f Friedländer, Ludwig Hermann.

58. 1819 1827 1840 f Niemeyer, W. H.

59. 1844 1877 f Volkmann, Alfred.

60. 1845 1852 Krahmer, Ludwig.

61. 1854 1859 nach Bonn vere. Schultze, Max.

62. 1855 1880 f Vogel, Kari Julius.

63. 1859 1866 Welcker, Hermann.

64. 1861 Weber, Theodor.

65. 1862 1864 1887 nach Berlin vers. Olshausen, Robert.

66. 1863 1867 1889 f von Volkmann, Richard.

67. 1863 1869 f Mann, Friedrich Alexius.

68. 1864 1873 Gräfe, Alfred.

561

Jahr der Er- jahr Grund

nennung zum ,

Prof. Prof. des

No. extr. ord. Abgangs Namen

69. 1868 Schwartze, Hermann.

70. 1870 1871 1872nachBerlinvere. Goltz, Friedrich.

71. 1872 Bernstein, Julius.

72. 1872 1880 Abg. Nasse, Otto.

73. 1873 Ackermann, Theodor.

74. 1874 1879 f Koehler Hermatin.

75. 1874 1876 1880 f Steudener, Friedrich.

76. 1874 1879 f Koppe, Moritx.

77. 1875 t Kohl schütter Ernst.

78. 1877 1882 nach Breslau vers.Fritsch, Heinrich.

79. 1878 TitaUr- _ IIoiläiid*>r Ludwig.

80. 1879 Hitzig, Eduard.

81. 1880 1889 Harnaek. ErieL

82.

1882

8eeligTQüller, Adolf,

83.

1882

1886

«•ch On^swM Solger, Bernhard.

84.

1881

Eberth, Josef Karl.

85.

1883

Pott, Richard.

86.

1884

Genzmer, Alfred.

87.

1884

1892

t

Küfsner, Bernhard.

88.

1884

Oberst, Max.

89.

1885

Schwarz, Emil.

90.

1887

Kaltenbach, Rudolf.

91.

1889

Renk, Friedrich.

92.

1889

1892

Abg.

Krause, Fedor.

93.

-

1890

von Bramann, Fritz Gust.

94.

1890

Bunge, Paul.

95.

1890

von Mering, Josef.

IV. Philosophen.

Spener, Johann Jakob. .Francke, August Hermann. Cellarius, Christof. Buddeus, Johann Franz. von Ostrowsky, Martin. Sperlette, Johannes. Ludwig, Johann Peter. Michaelis, Johann Heinrich. Schneider, Johann Friedemann. Gundling, Nikolaus HieronjTnus. Tribbechow, Johannes.

Schrader, UniTersit&t Halle. JL 36

1.

1691

1691

t

2.

1691

1698 in die thaoL

3.

1693

1707

t

4.

1693

1705

Abg.

5.

1694

1694

t

6.

1695

1725

t

7.

1695

1743

t

8.

1698

1738

t

9.

1705

1733

t

10.

1705

1729

t

11.

1705

1705

Abg.

562

Jahr der Er- j^hr Grund

nennung zam ,

Prof. Prof. ^e« ^^^

No. extr. ord. Abgangs r^amen

12. 1706 1723 Abg. Wolff, Christian, und 1740 1754 f

13. 1710 1718 Abg. Spener, Jacob Karl.

14. 1713 1714 1764 f Michaelis, Christian Benedikt.

15. 1713 1718 in die jur. Fak. Heineccius, Johann Gottlieb.

16. 1716 1723 1757 f Alberti, Michael.

17. 1721 1729 t Reinhardt, Conrad Friedr.

18. 1723 1724 Abg. Gruber, Johann Daniel.

19. 1723 1765 f Lange, Johann Joachim.

20. 1723 1733 1750 f Strähler, Daniel.

21. 1724 Abg. Gericke, Peter.

22. 1727 1735 1739 in die theoL Fak. Callenberg, Johann Heinrich.

23. 1730 1738 1744 f Zschackwitz, Johann Ehrenfried.

24. 1731 1733 1758 f Wideburg, Friedrich.

25. 1731 1735 entlassen Philippi, Johann Ernst.

26. 1731 1747 f Schmeizel, Martin.

27. 1732 1733 1748 f Ursinus, Theodor Christof.

28. 1732 1744 f Schnitze, Johann Heinrich.

29. 1733 1733 f Mylius, Johann Heinr.

30. 1734 1734 Abg. Metz, Johann Friedrich.

31. 1735 1738 f Otto, Martin Heinrich.

32. 1736 1739 Abg. Sellius, Gottfried.

33. 1737 1739 Abg. Baumgarten, Alexander Gottlieb.

34. 1738 1762 f Bayer, Justus Israel.

35. 1738 1743 1772 f Stiebritz, Johann Friedrich.

36. 1744 1765 Abg. Alberti, Heinrich.

37. 1745 1769 f Büchner, Andreas EUas.

38. 1747 1748 1777 f Meyer, Georg Friedrich.

39. 1747 1754 f Strumpf, Christof Kari.

40. 1749 1750 Abg. Weber, Andreas.

41. 1752 1757 Abg. Nicolai, Johann Ernst.

42. 1752 1756 1762 f Weber, Christian.

43. 1743 1756 in die med. Fak. Eberhardt, Johann Peter.

1766 1780 t

44. 1754 1767 f Ellenberger, Friedrich Wilhelm.

45. 1755 1777 f von Segner, Johann Andreas.

46. 1760 1765 1769 in die theol. Fak Schnitze, Johann Ludwig.

47. 1761 1769 1798 f Foerster, Johann Christian.

48. 1762 1767 f Joachim, Johann Friedrich.

49. 1763 1766 f Franzen, Adam Wilhelm.

50. 1765 1778 f Pauli, Kari Friedrich.

51. 1765 1772 f Klotz, Christian Adolf.

563

Jahr der Er-

.lahr

Grund

nennang zum

Prof.

Prof.

des

No.

extr.

ord.

Ab

gangs

Namen

52.

1765

1766

1772 ,

uch Frankfurt

; Hausen, Karl Renatas.

53.

1765

1768

Abg.

Jacobi, Johann Georg.

54.

1769

1778indiemecLFak

. Goldhagen Job. Friedr. Gottlieb.

55.

1772

1778

t

T hu 11 TU an 11. Johann.

56.

1773

1776

t

Vogel, Georg Johann Ludwig.

57.

1773

1777

1779

Abg.

Schütz, Christian Gottfried.*)

58.

1778

1787

t

Karsten, Wenzeslaus Job. Gustav.

59.

1778

1806

t

Eberhardt, Johann August,

60.

1779

1783

Abg.

Trapp, Ernst Christian.

61.

1779

1802

t

Sprengel, Mathias Christian.

62.

1779

1798

t

Porster Johann Reinhold.

63.

1783

1806

Geht 1807 nach Berlin

Wolf, Friedrich August.

64.

1785

1785

1791

Abg.

von Lann^reclif, Georg Friedrich.

65.

1787

1788

1799

t

Krause, Johann Christian.

66.

1787

1836

t

Prange, Christian Friedrich.

67.

1787

1799

Abg.

Meinen, Friedrich.

68.

1787

1791

1807

Abg.

von Jacob, Ludwig Heinrich.

1816

1827

t

ztiTOckgerufen

69.

1787

1812

t

Klügel, Georg Simon.

70.

1788

1789

Abg.

Oberbeck, Christian Gottfried.

71.

1788

1808

1834

t

Wahl, Samuel Friedr. Günther.

72.

1791

1791

1819

t

Rüdiger, Johann Christian Christof.

73.

_

1791

1837

t

Tieftrunk, Johann Heinrieh.

74.

1791

1798

1823

t

aiaaf&j, Johann Gebhardt Ehreixreich.

75.

1792

1799

1827

t

HoÖbauer Johann Christof.

76.

1795

1801

1811

Abg.

Gilbert, Ludwig Wilhelm.

77.

1796

TitProf.

1817

t

Ebers, Johannes.

78.

1797

1799

Abg.

Hi^ck, Jacub Sigismund.

79.

1797

1797

Abg.

Miirgrnstcrn, Karl.

80.

1799

1804

1843

t

Voigtel, Tratjgott.

81.

1799

1809

Abg.

Vater, Johann Severin.

82.

1799

1808

1820

t

Vofs, Christian Daniel.

83.

1799

1799

Abg.

Scherer, Alexander Nikolaus.

84.

1803

1832

t

Schütz, Christian Gottfried.

85.

1803

1806

Abg.

Schütz, Friedr. Karl Julius.

86.

1803

1828

t

Ersch, Johann Samuel.

87.

1804

1811

nach Breslau

Steffens, Heinrich.

88.

1808

1813

t

Türck, David Gottlob.

89.

1809

1815

Abg.

Bruns, Paul Jacob.

90.

1809 bi'No.

1825 84.

t

Pfaff, Friedrich.

*) Siel

36*

564

No.

Jahr der Er- neDnung zum Prof. Prof. eztr. ord.

Jahr Grand

des

Abgangs

Namen

91.

1810

1831

t

Lange, Wilhelm.

92.

1810

1814

Abg.

Rath, Rudolf Gotthold.

93.

1812

1818 nach Bonn vers. Kästner, Karl Wilh. Gottlob.

94.

1816

1823

1853

t

Germar, E. F.

95.

1809

1809

Abg.

Schulz, David.

96.

1816

1820

1829

t

Jacobs, A.

97.

1816

1818

Abg.

Wachsmuth.

98.

1816

1824

t

Seidler, A.

99.

1817

1851

t

Gruber, J. G.

100.

1817

1837

t

Nitzsch, C. L.

101,

1817

1845

t

Raabe, A. G.

102.

1817

1825

t

Steinhäuser, J. G.

103,

1817

1818

1864

t

Gerlach, J. G. W.

104.

1817

1818 nach Bonn vers. Natke, Aug^ust Ferdinand.

105.

1819

1857

t

Öehwr-i^rn:,.!.^ J. S. C.

106.

1819

1823

Abg.

V. Raumer, K.

107.

1820

1824

1829

t

Reisig, Karl.

108.

1820

1850

t

Weise, A.

109.

1821

1828

Abg.

Kruse, F.

110.

1822

1833

1866

t

Blanc, L. G., Domprediger.

111.

1823

1823

Abg.

Meinecke.

112.

1823

1828

1830

t

Kaulfufs, G. F.

113.

1823

1864

t

Gartz, J. C.

114.

1824

1833

t

Hoffmann, F.

115.

1824

1826

t

Stoltze, G. H.

116.

1824

1861

t

Hinrichs, H. F. W.

117.

1824

1855

t

Meier, M. H. E.

118.

1826

1831

1833

Abg.

Scherk, H. F.

119.

1826

1831

1890

t

Rosenberger, August.

120.

1827

1834

1842

Abg.

Kämtz, F. L.

121.

1828

1830

1870

t

Leo, Heinrich.

122.

1828

1865

t

Eiselen, J. F. Gottfried.

123.

1829

1875

t

Bernhardy, Gottfried.

124.

1828

1830

Abg.

Weber, W.

125.

1829

1833

t

Mufsmaim, J. G.

126.

1830

1835

1860 nach Berlin ven

1. Roediger, Eduard.

127.

1830

1831

Abg.

Lorentz, F.

128.

1831

1833 nach Königsberg Rosenkranz, K.

129.

1832

1833

Abg.

Ritschi., F. W.

1.30.

1833

1806

t

von Schlechtendahl, D. F. L.

131.

1833

1835 nach Bonn ven

,. Plücker, J.

132.

1833

1838

1887

t

Pott, August Friedrich.

565

Jahr der Kr-

Jahr

Grund

nennung zum

j__

Prof.

Prof.

des

No.

extr.

ord.

Ab

g a n g 8

N a m 0 n

133.

1834

1862

1884

t

Ulrici, Hermann.

134.

1834

1836

+

Bülroth, J. F. G.

135.

1835

1839

1853

t

Sohnke, Ludwig Adolf.

136.

1836

1838

1892

t

Erdmann, Johann Eduard.

137.

1837

1842

1861

Aber.

Burmeister, Karl Herm. Konrad.

t 1892 in Argentinien

138.

1838

1861

1868

t

Schaller, Julius.

139.

1839

1841

Abg.

Tuch, J. Ch. F.

140.

1842

1843

Abg.

Scholl, Adolf.

141.

1842

1857

Abg.

Duncker, M.

142.

1843

1846

1850

t

Marchand, R. F.

143.

1843

1852

t

Steinberg, K.

144.

1843

1859

t

Rofs, L.

145.

1847

1849

Abg.

Hankel, W.

146.

1849

1860

Abg.

Prutz, Robert.

147.

1850

1855

1880

t

Heintz, Wilhelm.

148.

1853

Knoblauch, Hermann.

149.

1853

1855 nachBreslau vers. Joachimsthal, F.

150.

1853

1878

t

Girard, Heinrich.

151.

1855

1856

Abg.

Hesse, Otto.

152.

1855

1859

Abg.

Zacher, Julius.

1863

1887

t

153.

1856

1881

t

Heine, Eduard.

154.

1856

1893

t

Eisenhart, Hugo.

155.

1857

1867

emer.

Bergk, Theodor.

156.

1858

1862

1881

t

Giebel, Christof.

157.

1858

1866

1888

Abg.

Dtimmler, Ernst.

158.

1860

1889

honor.

Herzberg, Gustav.

159.

1860

1868

Haym, Paul Theod. Rudolf

160.

1862

1869

t

Arnold, August.

161.

1862

Kühn, Julius.

162.

1863

1889

t

Gosche, Richard.

163.

1863

1863

Abg.

Neumann, C.

164.

1863

1868

Abg.

Conze, Alexander.

165.

1864

1865

1872 ,

lanh Strasburg SchmoUer, GuStäV.

166.

1866

honor.

1872

t

Steinhart, Karl Heinr. August.

167.

1866

1871

Abg.

Stohmann, Friedr. Karl Adolf

168.

1866

1868

1872

Abg.

Böhmer, Eduard.

169.

1866

1868

Abg.

Schwarz, Karl Hermann.

170.

1866

1876

Abg.

Roloff, Friedrich.

171.

1867

1871 1

nach Strafsburg De Bary, Anton.

172.

1869

Keü, Heinrich.

566

Jahr der Er- nennung zum

Prof. Prot

No. extr. ord.

173. 1869

174. 1870 -

175. 1870 -

176. 1871

177. 1871

178. 1872 -

179. 1872

180. 1872 1879

181. 1872 1891

182. 1872

183. 1873

184. 1873

185. - 1873

186. 1873

187. 1873

188. - 1873

189. 1873

190. 1873 1876

191. - 1874

192. 1874 1882

193. 1874 - zurück 1890

194. 1875 1876

195. 1875

196. - 1876

197. 1876

198. 1876

199. 1877

200. 1878 -

201. 1878

202. 1879 1885

203. 1879 -

204. 1881

205. 1881

206. - 1882

207. _ 1882

208. 1882

209. 1882 -

210. 1883

211. 1883

212. 1883

213. 1884

Jahr Gruml des Abgangs 1873 Abg. 1870 Abg. 1870 Abg.

1874 Abg. 1876 Abg.

1873 Abg.

1876 Abg. 1874 Abg.

1.S89

t

1882

Al)g.

181»2

t

1889

t

1891

1882

nach Marburg überwie«en

1889

Al)g.

1884

Al>g.

1885

AI.}?.

1889

Abg.

1884

Abg.

1882

Abg.

1885 1884 1889

18«ö

Abg. Abg. Abg. Abg. Abg.

N a in 0 n Schöne, Richard. Siewert, Max. Heyne, Moritz. Tasehenberg, Ernst Ludwig. Freytag, Karl. Thomae, Johannes. Engler, Karl. Cantor, Georg. Milrcker, Maximilian. Pereis, Emil. Kraus, Gregor. Conrad, Johannes. Droysen, Gustav. Sehuchardt, Hugo. Aratz, Friedrich. Kirchhotf, Alfred. Wüst, Albert, von Fritsch, Karl. DlttenbefftT, Wilhelm, ni-ydemanii, Gustav Heinr. Müller, Friedr. August.

Elze, Karl.

p]wald. Albert Ludwig. Suehier, Hermann. Hiller, Eduard. Kathke, Bernhard. Pütz, Hermann. Schum, Wilhelm. Schmidt, Ernst. ()b(irb(*ck, Anton. Kirchner, Wilhelm. Krohn, August. Tliilc, Günther. ( J n»nacher, Hermann. Volhard, Jakob. Wangerin, Al])ert. Wellhausen, Julius. Glo^au, (iustav. Gering. Hugo. Schmidt, Johannes. Hartholomae, Christian.

567

Jahr der Er- ja^, Qrund

neonung zum ,

Prof. Prof. <1«8

No. extr. ord. Abgangs Namen

214. 1884 Vaihinger, Hans.

215. 1884 1889 Abg. Stumpf, Karl Friedrich.

216. 1884 Lüdecke, Otto.

217. 1884 Doebner, Oskar.

218. 1885 - Friedberg, Robert.

219. 1885 - Pischel, Richard.

220. 1885 1887 1890 f Thorbecke, Heinrich.

221. 1886 - Dom, Ernst.

222. 1886 - Brauns, David.

223. 1886 - - Wütheifs, Eduard

224. 1887 - Zopf, Wilhelm.

225. 1887 1892 Abg. Sievers, Eduard.

226. 1887 1893 Wagner, Albrecht.

227. 1887 1892 Burdach, Conrad.

228. 1888 Taschenberg, Otto.

229. 1888 Lindner, Theodor.

230. 1889 Friedensburg, Walter.

231. 1889 Meyer, Eduard.

232. 1889 Robert, Karl.

233. 1890 1890 nach Berlin vcrs. Geldner, Friedrich.

234. 1890 Erdmann. Benno.

235. 1890 Zachariae, Theodor.

236. 1890 Uphues, Karl.

237. 1890 Albert, Friedrich.

238. 1892 Kaufmann, Friedrich.

568

Anlage 48 C. Übersicht über die Zahl der Studenten seit 1800.

Zu Ostern

des

Jahres

Theo- logen.

Ju- risten.

Mede- ziner.

Philo- sophen.

Insge- sammt.

Bemerkungen.

1800 1801 1802 1803 1804 1805 1806 1807 1808 1809 1810 1811 1812 1813 1822 1828 1832 1840 1850 1860 1870 1880 1884 1890 1892

326 338 330 260 347 360 473

81 118 179 199 220

522 944 569 402 335 497 305 304 604 693 607

372 379 322 231 345 493 655

59 56

89 78 79

188

289

172

87

165

42

63

83

114

131

194

55

61 40 49 87 83 123

28 32 30 39 37

75

58

90

115

79

48

15«

159

296

272

290

11

38[65]

17

8

29

6 4 6 2 6

50

89

83

82

57

137

315

583

617

517

438

753

778 603 578 796 944 1280

174 210 304 318 342

835

1330

914

686

636

724

841

1129

1631

1603

1529

Nach Erl. v. 28. Febr. 1803 werden fortan die Philosophen gesondert aufgeltahrt.

Niedrigster Sund; von den 65 Philo- sophen dieses Jahrs gehören 27 auch an- deren FalcuItKten an.

Im October 1806 maston alle StudenUn auf französischen Befehl die Sudt ver- lassen. Widerbeginn der Torlesancea

Die meisten Studenten treten in da* preufsische Heer; keine neue Aufnahme; Schlafs der Dniversität.

Höchste Zahl der Theologen.

Nachtrag.

T. I. S. 16. Z. 2 V. II. lies lectiones Antiatbeisticae; T. 1, S. 107 zu § 11. t^ber die Versuche f welche Tliomasius zur Abstellung der mit den Disputationen verknüpften Misbräucbe unternahm, vergl. jetzt £. Hörn Die Disputationen und Promo tionon an den deutschen Universitäten in N. XI der Beihefte zum Centralblatt für Bibliothekswesen, 1«93, Kap. 10, besonders S. 92 ff.

T. I. S. 520 Anmerkung mufs es heifsen „Anlage 28** statt „Anlage 29".

T. I. S. 553 Anmerkung mufs es heifsen „Anlage 33" statt „Anlage 23".

T. II S. 452 Zeile 19 v. o. lies Anatomico statt Academico.

Register.

Die wichtigsten Stellen sind mit t bezeichnet; die Zahlen ohne römische Vor- ziffer weisen auf den ersten Band.

Abendtänze 250.

Abiturientenprüfung, s. Reifeprüfung.

Acadumia Leopoldina II, 309.

Accise 84. 381. 566.

Ackermann Th. II, 260.

Actus 380.

Administrationskolleginm 549. 558.

Aesthetik 286. 420. 459.

Aktuar 80.

Albert II, 307.

Alberti, Valentin 17. 21. 24. 31. 196.

Alberti, Chr. Heinr. 284.

Alberti, Mich. 137. 284. 370.

Albertz 29.

Albrecht, Kardinal 4.

Altenstein von, Minis tei- II, 81. 105. 121.

168 f. 174. 179. 213. 220. 230. Altertumsverein, thüring. II, 309. d'Alton II, 237. 259. . Ammon II, 128.

Anatomie 99. 247. 339. 575. II, 204. Andreae II, 54.

Anhalt, Herzog von A.-Köthen II, 16. Annales Gottwicenses 187. Anschütz II, 258.

Anthon, Prof. in Wittenberg II, 54. Anton, Paul 50. 104. 256. Anzeigen, Hallische 309. 334. Apotheke 340. Aristoteles 615. Arnd, Joh. 22. 35. 48. Arnim, Achim von 596. Arnim, Graf von, Minister II, 115. Arnold, A II, 278.

Arnoldt, Jul. 460. 467.

Assmann, Prof. in Wittenberg II, 54.

Aue, Karl II, 279.

Augier 42.

Ausschreitungen, studentische 117. 250.

II, 219. Authentica Habita 43. 82.

Baethgen II, 255.

Bahrdt, K. Fr. 407. 426. 434. 464. 475.

479. 1 500. 1 530. Baier, J. W. 49. 64. Baratier 375. Barkhausen 509. Barries II, 91. Barrington 479. Bartholomae II, 279. Bary de II, 287.

Basedow 422. 425. 427. 479. 501. 506. Bass, Heinr. 138. 284. Bathe 397. Baumeister 191. Baumgarten,' Jacob HO. Baumgarten, Siegm. Jak. 133. 226. 232.

1 276. 1 291. 317. 327. 379. 497. Baumgarten, Alex. Gottl. 232. 286. 317.

t323. 330. 459. Baur, Ferd. 477. 528. II, 60. Bauten H, 321. Beer, von 578. Beerwinkel 42.

Behörden, akademische 75. 563. Beireis II, 19. Bekker, Imm. t441. 445. 448. 457.

570

Bekker, Imm. jun. II, 257.

Bender 640.

Bengel 219. 228.

Bentley 59. 435. 446.

Berghorn, von 37.

Bergk II, 276.

Bernadotte U, 3.

Bernays, Mich. 329. 389. 458. 467. 469.

Bemdes 215.

Berner, Ephr. 138.

Bernhard 457.

Bemhardy, Gottfr. 470. II, 74. 112. 182.

232. Bernstein 577. Bernstein, Jul. II, 259. Berthier II, 4.

Bertram, Phil. E. 283. 397. 434. Bertuch 606. Bengnot II, 9. 11. Beuermann, von II, 315. Beyer, Just. Isr. 67. 70. 182. 287. Beyschlag, W. II, 60. 204. t256. Bibelanstalt 220. Bibliothek 98. 240. 337. 380. 384. 461.

570. II, 20. 87. Bieck 42.

Bielefeld von, Oberkurator 342. f 378. Bierkeller 84.

Biedermann, Karl 192. 195. Billroth II, 75. Bispink II, 42. Biester 425. 434. Blanc, L. G. IL 76, 279. Blasius II, 69. 179. 260. Blaspiel, von 244. Blafs, Friedr. II, 277. Blume (Bluhme) II, 65. 172. 176. Blumenbach 437. Böckh 438. 442. 448. 454. 457. 470. II, 74.

182. Böcking 71.

Bode, Heinr. (Bodinuß) 55. 143. Bodemann 193. Bogatzki, von 266. Böhlau II, 257. Böhme, Jak. II, 155. Böhmer, Just. Henn. 70. f 143. 147. 183.

281. Böhmer, Karl Aug. 147.

Böhmer, Georg Ludew. 147.

Böhmer, Joh. Sam. Fr. 145. 147.

Böhmer, Phil. Ad. 284. 339. 341. 379.

Böhmer, Ed. II, 91. 279.

Bohtz II, 71.

Bongars II, 42.

Boots 393.

Boretius II, 258.

Born, Mart. 21. 35.

Botanischer Garten 97. 247. 340. aSl.

384. 577. 584. U, 20. 304. Boudet II, 8.

Brand, von, Oberkurator 342. Bramann, Fr. von II, 268. Brauns, Dav. II, 288. Bredow 457. II, 19. Bremi 457. Breitenbach 190.

Breithaupt 24. 25. f 47. 1 182. 226. Bresslau 68.

Brettschneider II, 134. 172. Breysig 67. Brieger II, 256. Brodwissenschaft 258. Brünneck, Wilh. von II, 258. Brunn 365. 390. 582. Brunnemann, Jak. 144. 186. Brunnenmeister II, 258. Bruns II, 30. 43. 257. Bucher II, 26. Büchner, Andr. El. 285. Budde, Franz (Buddeus) 60. 72. 218. 232.

242. 249. Budde II, 257. ' Buderus 31. 233. Buhle II, 45. Bülfinger 232. 323. Bülow, von II, 40. Bullmann 67. II, 48. 126. Burckhard 72. Burdach, Konr. II, 281. Bürger, Gottfr. 433. Burmann 428.

Burmeißter II, 231. 245. t286. Burschenschaft fll, 95. Büsching 188. 195. 227. 230. 233. 327.

330. 365. 390. 514. 533. Buttlerische Rotte 197. Buttmannn, Phil. 450. 468.

571

Callenberg (Kallenberg) 220 275.

Canstein, Freih. von 220.

Cantor, Georg II, 286.

Carmer, von 509. 515. 526.

Carpzow, Job. Bened. 13. 21. 196.

Carpzow, Sam. Bened. 13.

Carrach, Tob. 282 388.

Carrach, jun. 370.

Carsted 318.

Cartesius 104.

Cassebohm 284.

Castelli, Nik. 61.

Cauz 232.

Cellarius 17. 59. 64. 72. 258.

Censur, akademiscbe 85. 343. 381. 561.

II, 117. Chemiscbe Anstalt II, 20. Chrbt 434. 465. Christian, Aug., Kardinal 219. Cicero 629. Clarac II, 6. 11. 45. Clarke II, 5.

Clauswitz, Ben. Gottl. 276. Cnoope 244.

Cocceji, von 159. 341. 382. Collegium Carol. in Braunschweig 378.

II, 67. Collegia examinatoria 538. Conring 159. 166. Conzo II, 278. Coschwitz, Georg Dan. 99. 1 138. 182.

247. 284. 339. 577. Creutz, von 244. Crusius 822. 330. 500. Cuhno 244.

D.

Dabelow 397. II, 37.

Dahlmann, Fr. C. 458.

Dähne n, 60.

Damm, Tob. 431. 464.

Danckelmann, Daniel Ludolf von 39.

63. 169. 534. Danckelmann, Eberh. von 25. 37. 39. 64. Danckelmann, Nik. Barth, von 39. 64. Danckelmann, Ludwig von 241. Danckelmann, Oberkurator 342.

Danckelmann, Justizminister II, 169.

Daru II, 5.

Daub II, 174

Degen, tragen des D. 86.

Degen, Verbot für bürgerliche Stud. 347.

Deisten 302. 499.

Dekane 74.

Dekanatskonzilien 380. 382.

Delbiück, G. IL 111. 113. 163.167.221.

Dernburg 30. 185. 228. n, 257. 317.

Dieck, K. J. II, 66. 258.

Dieskau, von 88. 241.

Dilthey, Wilh. 640. II, 48.

Dinter 221. 272.

Dippel (Demokritus) 200.

Direktor der Univ. 77. 209.

Disputationen f 107. 254. 356. 345. 380.

II, 178. Diterich 514. 516. 533. Dittenberger II, 91. 277. Döbbelinsche Truppe 601. Döbner II, 286. Dochow II, 258. Dohna, Graf zu 616. Dörnberg, von, Minister 515. Dorn, E. II, 286. Dorner 34. 233. Doutrepont 11, 280. Dreyhaupt 36. 67. 127. 233. 248. 270.

364. 371. 389. Droysen, Joh. Gust. 6. 31. 69. 196. 230.

II, 49. 284. Droysen jun., Gust. II, 282. Drumann II, 32. 77. Dryander II, 316.

Duelle 117. 241. 374. 380. 595. II, 339. Duisburg, Univers. 4. 389. Duncker, Max II, 231. t283. Dzondi II, 28. 32. 40. 43. 47. 69. 120. 179.

Ebeling, W. II, 188.

Eberhard, Joh. Pet. 286. 290. 401. 577.

Eberhard, Joh. Aug. f^OS. 425. 615.

II, 3. 6. 12. Ebers II, 43. Eberth II, 259. Eck II, 258. Eckstein 68. 128. 270. II, 182.

572

Edzardi, Esra 20.

Edzardi, Sebastian 48. 197.

Eichendorff, Jos. von 605.

Eichhorn (Theologe in Göttingen) 326.

328. 413. 481. 528. II, 139. Eichhorn (Minister) II, 174. t230. Eichhorn, Albert II, 256. Eiselen, Joh. Fr. Gottfr. II, 78. 118. 285.

317. Eisenhardt, Hugo 11, 285. Eisler, P. H, 259. Elze, K. U, 279. Encyklopaedisten 499. Engelhardt, Moritz von 227. 233. Erdmann, Eduard 19. 230. t II, 71. 1 179.

207. 211. Erdmann, Benno II, 181. 275. Erlangen, Universität 379. Ernesti, Joh. Aug. 315. 428. 436. 485. 500. Ernst der Fromme von Gotha 20. 40. Ersch 569. II, 31. 43. Erxleben, Christiane, geb. Leporin 376. Erziehungsanstalt beim theol. Seminar

423. Estive n, 7.

Ewald, A. L. II, 285. 307. Extor 187.

F.

Fakultäten 74.

Fakultätsgebüren 352.

Falck (Minister) II, 324.

Fecht 198.

Fechtunterricht 581. II, 328.

Feller 22. 35.

Ferien 107. 257. 345. 585. II, 124. 133.

Feuerbach II, 152. 181.

Fichte, Joh. Gottl. 441. 448. 462. 596.

607. 618. 625. 627. 629. U, 10. 34.

128. 175. Ficker II, 182.

Finckenstein, von (Minister) 518. Fischer, Generalsuperintondent 125. Fischer, F. C. J., Professor 397. Fitting 71. 184. II, 257. Fleischer, Joh. Laur. 144. 281. Flörke, Joh. E. 282. 388. Folien, Karl II, 98. 110. Förster 67. 100. 248. 328. 389. 407. 523.

Forster, Joh. Reinh. f 409. 419. 537. 577. Fofs II, 128.

Fragmentist (Wolfenbüttler) 478. Francke, A. H. t8. 1 19. 47. 226.

, Streitigkeiten f 200.

, Wirksamkeit t 264.

, Stiftungen 119.

, Seminar, univera. 219. Sem. prae- cept. 220. Francke, Gotth. Aug. 135. 226. 266. 360. Francke, aufs. Prof. II, 60. 234. Francke, A. H., aufs. Prof. n, 255. Frankfurt, Univers. 268. 389. Franz, Robert II, 289. Franzen, A. W. 288. 315. Freikollegia 549. t555. Freimaurer 513.

Freimeister, akademische 81. 235. 344- Freitische 92. II, 19. 197. 198. Freyer, Hironym. 251. Freylinghausen 25. 137. 226. 398. Freylinghausen jun. 304. Fricke 397.

Friedberg, H. von 830. Friedberg, Rob. II, 285. Friedländer, Ludw. 71. 341. t H. 69. 91. Friedrich Wühelm, Kurfürst 4. Friedrich HI., Kurfürst, erster König 6.

37. 250. 356. Friedrich Wilhelm I, 71. 156. 164. 168.

316. 334. t356. 373. Friedrich II. 164. 319. 325. 1 359. 373.

378. 434. 438. 513. 532. Friedrich Wilhelm II. 500. 513. Friedrich Wilhelm III. 6. 591. II, 9. IK

14. 39. 44. 51. 99. 164. 227. 228. Friedrich Wilhelm IV. II. 116. 228. Friedrich von Schweden 319. Fries, Jak. II. 98. 108. Fritsch, Heinr. n, 268. Fritsch, Freiherr von II, 288. Fritzsche, Christian Friedr. II, 60. 135.

163. 188. 233. Fritzsche, K. F. A. (zu Rostock) II, 160.

189. Froriep 577. II, 3. 6. 9. 50. Fuchs, Paul von, Minister 89. 45. 245. Fülleborn 457. Fürst von Kupferberg 701. 342. 863. 382.

573

Gans, Ed. II, 176.

Garküche der Univ. 84.

Gartz II, 80.

Gafs 640.

Gasser, Sim. Peter tl44. 281.

Gaufs II, 82.

Gebel II, 167.

Gedicke 540. 600. 636.

Geldner II, 279.

Genzmer U, 269.

Gerhardt, C. J. 191. 196.

Genchtsfltand der Univers. 81. 886.

Gerichtsbarkeit der Univ. 351. II, 318.

Gericke 138.

Gering II, 282.

Gerlach II, 70. 88. 91.

Gerlach, von, Landgerichtsdirektor II,

167. Germar II, 30. 82. 241. 287. Gesenius II, 24. 43. 93. 1 127. 1 136. 163.

165. 219. Gesenias, seine Schüler II, 148. Gesner, Joh. Matth. 193. 196. 315. 327.

429. 436. Giebel II, 287.

Gieeebretiht, Wilh. 233. 267. 272. Giesder 187. Gilbert t408. 578. II, 7. Glogau II, 275. Glücksspiele 251. Gnadenjahr 237. Gölicke 138 Goethe 421. 436. 440. 443. 448. 451. 459.

463. 502. 530. 691. Goldhagen 401. 576. Goltz, Fr. II, 259. Gosche Rieh. II, 278 Gofsler, G. von, Minister II, 322. 324. Göttingen, Univ. 218. 269. 338. 379. , die sieben Professoren II, 208. Götache, Andr 112. GotteBdienst, akademischer 91. 338. 574.

n, 203. Gotthold 470.

Gottsched liJL 230. 232. 318. Gottschling 67. Götze 298. Gracian, Balth. 31.

Gräfe, Alfr. II, 268.

Gräfe, Ed. II, 255.

Grange, la II, 11.

Graevius 28. 64.

Gren 401. 409. 469.

Grenacher II, 287.

Griesbach 394. 413. 445.

Grotius, Hugo 9. 320.

Gruber, JohJ Dan. 142. 377.

Gruber, J. G. 529. II, 31. 1 55. 94. 96. 1 12.

Grumbkow, von 37. 316.

Grüner, Joh. Friedr. 280. t303. 328. 394.

t472. 527. Gueinzius 44.

Guericke, H. E. F. II, 62. 166. 172. Gundling, Nik. Hier. 140. 160. tl62.

189. 258. 346. 377. 381. 389. Gunckel II, 255. Güte 395.

Gymnasium, lutherisches 91. Gymnasium, reformiertes 238.

H.

Haacke 470.

Haase, Fried. II, 182.

Habilitation II, 121.

Hackmann, Aug. von 145.

Haeser 72. 464.

Hagen, J. A. von 465.

Hälschner 464.

Hamann 431.

Hankel H, 286.

Hanow II. 182.

Hijrdttnberg, von (Novalis) 624.

Hardenberg, Fürst (Staatskanzler) ET, 50.

Harnack II, 260.

Harrach, Graf von II, 308.

HarlmanD II, 257.

Hartwig, 0. II, 305. 314.

Hase. Karl II, 133. 188.

Haupt, Leop. II, 125.

Haupt. Erich II, 255.

Hausen, Renatus 87. 248. 289. 370. 431.

465. Haushalt der Universität 91. 349. 567.

II, 18. 191. 319. Haym, Rud. 419. 466. 533. 624. 639.

" II, 188. 1 274. Hebammenanstalt 576.

574

Heck II, 258.

Hegel 181. 195. 448. H, 71. 74. 78. 147.

152. 158. 175. 179. 185. 188. 207. 216.

230. 270. 273. 275. Heffter ü, 66. 190. Heese, W. 28. Hesse, Mathem. II, 286. Heiden, von 11, 8. Heidemann, II, 278. Heindorf 443. 457. 468. II, 12. Heine, Ed. (Mathematiker) II, 286. Heine, Mor. (Germanist) II, 281. Heineecius, Mich. 204. Heineccius, Joh. Gottl. 70. 1 141 1 164.

1 189. 205. 227. 258. 28J. 377. Heinius 249. Heinrici 97. 112. 136. Heinrich, Prinz von PreaÜBen 518. Helmstedt, Universität II, 19. Hemsterhusius, Tib. 435. 440. Hengstenberg II, 165. 174. Henke, Konr. (Theologe) 69. 71. 267.

271. 301. 516. 581. 533. II, 19. Henke, Jurist II, 66. Henrici II, 54. Herbart 493.

Herbst, Wilh. 467. II, 257. Herder 420. 434. 447. 465. Hering, Dan. Heinr. 29. Hering, Hermann II, 204. 256. Hermann, Gottfr. 448. II, 72. 74. 135. Hermes 407. 516. 519. 521. 523. Herruschmied 70. 135. 212. 2 19. Herschel II, 289.

Hertzberg, Ewald von, Minister 375. 518. Hertzberg, Gustav *28. 248. II, 284. Herzog, Lehrer 534. Herzog, Professor II, 255. Hettner 30. 33. 192. 196. 230. 263. 330. Heuc'kenkamp, II, 280. Ileumann 189. 189. Heydeu 238. 245. 248. Heyer II, 307. Heyne 421). 436. Hiller, Ed. H, 177. Hühner 407. 516. öld. 521. 523. Hinrichs, G. F. W. II, 71. 179. t206.

22J. 231. 233. 245. Iliuschius U, 258.

Hippel, von H, 268.

Hirsch, Aug. II, 47.

Hitzig, Ed. II, 269. 312.

HoflFbauer 29. 67. 233. 248. 341. 364. 390.

407. 460. 464. II, 43. Hoffmann, Friedrich (Medeziner) 26.

t56. 72. 168. 284. 855. 378. Hoffmann, von, Kanzler 42. 842. 455.

t547. 577. 5b2. 590 II, 92. Hoffmann, Mineraloge II, 82. Hoheisel 232. Hohl, A. Fr. n, 68. 268. Hohl jun. n, 269. Holländer II, 269. Horb 197.

Horkel (Physiologe) 608. 631. n. 10. Horkel jun., Joh. 29. Hofsbach 35. 69. 227. 233. II, 174. Huber, Eugen II, 258. Hufeland, Jurist U, 63. Hugo 33. 263. 271. 330. 341. 417. Humboldt, Wilhelm von 436. 440. 443.

453. 455. 537. Humboldt, Alex, von 419. II, 46. 81. Hunold (Menantes) 272. Hupfeld II, 252. Husserl II, 276.

J.

Jablonski 216. 318.

Jacobs 529. II, 29.

Jacobs, Ed. (Archivar) II, 48.

Jakob, L. H. von 404. 463. II, 7. 93. 125.

Jakobi, Friedr. 616.

Jakobi, Joh Georg 288. 431. 4G5.

Jakobi, Just. Ludw. II, 265.

Jagwitz, von II, 48.

Jahn, Friedr. II, 48. 97. 108. HO.

Jahrbücher, Hallische II, 211.

Jena, Universität 66. 394. 399.

Jena, von (Kanzler) 38. 43.

Jerome, König von Westfalen II, 12.41.44.

Jerusalem, Abt 535.

Illgen (Minister) 34.

Immatrikulation 80.

Ingolstadt 269.

Joachim 280. 382.

Joachimsthal H, 286.

Johann Sigismund, Kurfürst G.

575

Jsaacsohn 68.

Jstrich II, 113.

Juncker, Joh. 138. 285. 339. 341. 365.379.

Juncker, Fr. Chr. 285.

Jungbans 401.

Juati 187. 329.

K.

Kahler, Mart. II, 91. 154. 159. 188. 252. Kahnfahrten (Verbot) 588. Kaltenbach, Kud. II, 268. Kämtz II, 81. 286. Kameraiistisches Institut 579. Kamptz, von II, 109. 190. Kanngiefser 470. Kant, Imm. 195. 268. 405. 408. 422. 536.

.')81. 616. 627. 629. Kanzler der Universität 39. 42. 77. 534. Karl, Markgraf von Brandenburg 75. Karl. Landgraf von Hessen 319. Karl Xn. von Schweden 197. Karsten 408. 425. Kastner II, 30. 43. Kaufmann, Fried. II, 281. Kaufmann 69. Kaulfufs II, 78. Kautzsch II, 141. 255. Kawerau, Waldemar 30 68. 127. 188.

233. 249. 270. 272. 327. 389. 465. 530. Kayfsler 608. Keferstein II, 8. Keil, Heinrich 72. 582. II, 277. Keil, Robert 637. Keller von Steinbock II, 257. Kemme 401. II, 7. 43. 67. Kiddel 528. Kiefsling II, 182. Kindleben 595. Kipp II, 258.

Kirche der Universität 91. Kirchenzeitung, evangelische II, 165. Kirchhoff, Alfr. II, 285. Kirchner 11, 307. Klein, E. F. 99. 375. 399. t415. 460.

464. 511. 523. 525. 531. 11, 176. Kleinort 28. Kleist, Oberst von 253. Klien II, 54. Kliniken 329. 575. H, 51. 201

Klopstock 421.

Kloster Berge 132. II, 19.

Klotz, Christ. Ad. 288. 315. 362. 366.

370. 386. 411. 1 428. 500. Klotzsch n, 54. Klügel 408. 550. 579. Klügel, Prof. aus Wittenberg II, 54. Klüpfel 185.

Knapp, Joh. Georg 276. t304. 328. 394. Knapp, Georg Christian t394. t471.

524. 526. II, 23. 43. 65. Knapp, Friedrich 534. Knaut 42. Knauth 390. Knebel, von 637. Knoblauch, Herrn. II, 286. 317. Knoch II, 307. Knorre, Karl Gottl. 145. 281. Koch (preufs. Universitäten) II, 126. Köhler 232.

Köhler, Hermann II, 260. Kohlschütter, E. IE, 269. König, A. J. 0. 397. H, 43. Königsberg, Universität 389. 400. Konopack 397. II, 9. Konvikt (schlesisches, Tholucksches)

n, 308. Konzil, akademisches 78. Köpke, Rudolf 28 267. 212. Koppen II, 268. Kopp 72.

Körner, Theodor 599. Körte 329. 467.

Koser, Reinhold 68. 187. 191. 328. 364. Köstlin, Jul. II, 251. Kotzebuo, A. von 531. 11, 99. Krahmer, Ludw. II, 260. Kramer, Gustav 34. 69. 128. 227. 270.

272. IL 257. Kränzchen, s. Verbindungen Kraus, Prof. in Königsberg 268. Kraus, Gregor 102. 272. 464. II, 287. Krause, J. Christ. 410. Krause, Fedor II, 269. Kraut, Chr. Fr. von (Kammerrat) 25. 36.

45. 68. Kraut, Gebh. Ludw. 64. 73. 79. 91. 342. Kreutzing 42. Krohn H, 273. 275.

576

Krüger (Physiker) 880. Krukenberg, Peter II, 49. f 67. f 178. Kühn, Jalius II, 288. 806. Kunitsch II, 42. Kupferstichsammlung II, 282. Kruse II, 77. Kurator II, 101. 241.

Lachmann, Karl 448. 469. Ladenberg, von, Minister II, 286. Lamprecht, G. F. von 410. Landfermann U, 110. Landgraf von Hessen-Cassel 217. Landwirtschaftliche Anstalt II, 288. 806. Lange, Joachim 25. 34. 128. f 188. 182.

1 200. 208. 226. 230. 253. 270. 276.

298. 317. 320. 827. Lange jun., Joh. Joach. 215. 289. Langguth, Prof. in Wittenberg II, 54. Langguth, Ad. II, 91. Landsmannschaften 161. 253. 874. 597.

II, 105. 114. Laspeyres II, 65. Lastig II, 258. Lauchstädt, Bad 384. 459. 601. 605.

II, 39. Lauckhardt 889. 462. 584. 595. Lauffer 509. Lavisse 28. 142.

Lektions Verzeichnisse 65. 383. 387. Lehmann (Leipzig) 21. 196. Lehrs, Karl 449, 469. Leibniz 7. 169. 180. 183. 186. 192. 264.

404. 615. Leist, Just. Christ. II, 15. 38. 40. Leo, Heinr. II, 77. 91. 98. 125. tl83.

t206. 231. 240. 245. Leonhard II, 258. Leopold, Fürst von A.-Dessau 316. 368.

372. Lessing, Gotth. Ephr. 801. 404. 420.

t432. 450. 479. Lestiboudois II, 43. Lichtenstein II, 19. Lichtfreunde II, 152. 175. 238. Lilien feld, Stöfser von 88. Lippert 431. Lipsius, Just. 440.

Liscow 369.

Liszt, Fr. von II, 258.

Litteraturzeitung, Hallische 606. U, 133.

163. 213. Loben, von, General 95. 216. 233. Lobeck II, 54. 281. Locke 422. Löning II, 258. Loder t401. 418. Loofs II, 256. Löscher, Caspar 190. Löscher, Val. E. 35. 133. 1 199. 227. Lucan II, 281. Lüdecke II, 288. Luden 80. II, 108. 110. Ludewig, Joh. Pet. von 28. 61. 64. 67.

88. tllO. 113. tl39. tl58. 1 182.

204. t807. 828. 338. 341. 346. 364.

377. 380. 389. (Kanzler 77. 234. 310). Ludovici, Karl Günther 191. 196. 232. Ludovici, Jak. Friedr. 144. 236. 877.

M.

Maafö, Joh. Eb. Ehrenreich 406. fH, 3.

15. 43. 70. 94. Madai, von II, 66. Madeweis 42. II, 8. Madihn, Georg, Sam 283. 370. 434. Magister im Lektions Verzeichnis 383. Mahjeu 236. Maillenbreite II, 324. Maimbourg 41. Malcolmische Truppe 691. Malebranche 186. Mangelsdorff 465. Manteuffel, E. Graf von 195. 230. 321.

330. Marchand II, 242. 286. Marheinecke II, 174. Marks, B. A. II, 56. Marmont, II, 44.

Martius, Berghauptmann II, 304. Marschall, von, Oberkurator 342. 378 Masius 31. 155. 185. Massow, von, Oberkurator 233. 397. 440.

459. 1 542. 586. II, 7. Mayer, Joh. Fr. 197. Meckel, Phil. Fried. Theod. 401. 418.

tu, 27. 42. 69. 120. 178.

577

Meckel jun. U, 49.

Meier, Georg Friedr. 232. 287. t324.

331. 370. 380. 403. 420 II, 175. Meier, Mor. Ed. II, 173. 182. 1 231. 244. Meier, Ernst von II, 258. Meier, Hugo n, 258. Meierotto 365. 387. 540. 582. Meineke, Aug. II, 47. Heiners 127 270. MeJanehthon 266. Menard 11, 5.

Mendel von Steinfels II, 307. Menken, J. C. L. 397. Menzel ü, 307. Mering, Jos. von II, 360. Meuniersches Haus 90. Mensel 431. 531. Meyer, Ed. II, 282. Meyffart 127.

Michaelis, Joh. Heinr. 110. 132. 223. 275. Michaelis, Christ. Bened. 110. 132. 139.

275. Michaelis, Joh. Dav. 31. 33. 70. 99. 126.

1 139. 164. 168. 189. 233. 240. 250.

276. 326. 341. 413. 437. H, 139. Müi4 la Fleur 5. 37. Molinos 21. 84. Morgcnstarn, Karl 457. Morgenstern, Nikol. 145. Morgengtem^ Salom. Jak. 318. 343. Moriz, Herz. v. Sachsen-Zeiz 40. Moriz Wilhelm, Herz. v. Sachsen-Zeiz

14. 219. Morizburg 5. II, 328. Moll Beruh. U, 256. Moser, Joh. Jak. 160. Mühlenbmch II, 63. 111. 1 176. Mtihler, von (Justizminister) 636. H, 109. Müldener, Joh. Christ. 112. Müller, Ad. 631. 637. II, 5. Müller, Fr. Aug. II, 278. Müller, Johannes von 441. 467. fH, 15.

25. 40. 47. Müller, Karl II, 256. MüUer, Julius II, 60. t249. t298. Müller, K. Otfr. 449. Müller, Phil. 14.

Müller, Lehrer des Englischen II, 43. Münzcabinet 461. 580.

Schrader, XJniversit&t Halle. II.

Münchhausen, von, Minister 363.

Museum 590. II, 209.

Museum, archaeologisches II, 803. 827.

Mussmann II, 71.

Mützell, Jul. II, 182.

Mylius 378.

ir.

Nägelsbach II, 238.

Näke II, 29. 47. 67.

Napoleon II, 3. 41.

Nasemann, 69. 272. 638. H, 48.

Nasse, Chr. Fr. II, 67.

Nationalismus 253.

Naturforscheade Gesellschaft 578.

Natzmer, von, General 216. 227. 231.

Naue II, 289.

Neander, Aug. 640. II, 160.

Nettelbladt 78. 99. 283. t311. 327. 329.

370. 379. 386. 389. 396. 413. Nettler 509. Netjmaim, Karl II, 286. Nicolai, Friedr. 430. Niebuhr II, 151. 227. Niemeyer, Aug. Herrn. 232. 272. 326.

328. 331. 395. 441. t485. 519. 529.

n, 8. 12. 1 13. 23. 37. 40. 43. 63. 92.

103. 127. Niemeyer, Söhne II, 44. Niemeyer, Herm. Agathen II, 62. 234. Niemeyer, Anton 11, 66. Niemeyer, Wilhelm 11, 68. Nietzki, Ad. 286. 401. Nitsche 343.

Nitzsch, Greg. Wüh, 448. 469. II, 74. Nitzsch, Zoologe H, 55. Nolde II, 28. 40. 43. 67. Noesselt, Joh. Aug. 280. t301. 326.328.

479. t481. 497 519. 529. II, 9. 23.

175. Noltenius 216. 318. Nüfsler, von 188. NüTslin 470.

Oberbeck II, 286. Oberkuratoren 93. Oberschulkollegium 539. Oberst, Professor U, 268. 37

578

Ochanör 470.

Oertel II, 307.

Olearius 42.

Olähausen, Robert 11, 268.

Opel 127.

Orden, s. Verbindungen

Ordinarius der Juristen fakultät 77. 86.

Organisationserlafs von 1804. 560. 565.

Osse, Melchior von 127. 156. 185.

Ostrowski 61.

Otto 286.

P.

Packebusch 80. 343.

Pädagogik 422. 459. 492.

Past oral Wiesenschaft 413.

Pauli, Friedr. 289.

Pauli, Reinh. 249.

Pedell 79.

Pennalismus 128.

Pernice, Ludw. V. A. fH, 64. 112. 176.

208. 231. t241. t315. Pernice jun. II, 258. Pestalozzi 266. Peter II, 182. Petersen 199. Peucker 407. Pfaff II, 19. 30. 43. 79. Pfanner 160.

Pfeiffer, Aug. 13. 91. 196. Pfotenhauer II, 54. 205. Pfund, Gottfr. 470. Pharmazie II, 293. PhUanthropie 422. 425. 502. Philipp Wilhelm, Markgraf von Bran- denburg 63. 75. Philippi, Joh. E. 289. 366. t368. Physikalische Anstalt II, 202. Piautaz II, 42. Pietismus 23.

-, imago 26. 34. 36.

, Streitigkeiten 123. 196.

, Fortwirkung 221.

, wissenschaftliche Mängel 233. 480.

, Niedergang 226. 265.

—, Umwandlung 290. Pischel II, 279. Piaton 615. 628. Plücker II, 79.

Poiret 19. 33. 123. 128. Pölitz II, 54. Polizeikollegium 84. 247. Ponikau, von II, 88. Pott, Oegenhart 510. Pott, Prof. in Helmstedt 11, 19. Pott, Fr. Aug. II, 76. 231. 279. 293. Pott jun , Richard II, 269. Praebenda Scholastica 236. Praemien (Preisarbeiten) II, 187. Praetorius 42. Praetorius, Franz II, 279. Prange 412. II, 43. 83. 289. Prantl 196. 272.

Printzen, von, Minister 215. 246. Privatdozenten in d. Lektionsverzeich- nissen 383.

—, Sittenzeugnis 562.

, Stipendien II, 335. Professoren, Gehalt und Einnahme 109. 350. II, 192. 320.

-, Rechte 83. 353.

—, Aufhebung der Vorrechte II, 16. 117. 205.

, Zahl der ordentlichen 346.

—, Reisen II, 334. Professorium II, 333. Programme 332.

Promotionsordnung 108. 516. II, 121. Prorektor 76. 342. 372. 380. U, 91. 241. Protestantenverein II, 175. Prüfungsordnung, ärztliche 561. Prutz, Rob. 30. II, 282. Pufendorf (Severin de Monzambano) 8. 16. 18. 32. 43. 147. 149. 184. 188. 229. 262. 271. Pütter, Steph. 126. 191. 232. 270. 283.

320. 330. Puttkamer, von, Minister II, 324. Pütz II, 307.

Quaestor 79. 352. II, 119. Quintus Icilius 429.

Raabe II, 55.

Rambach, Joh. Jak. 1 136. 182. 228.

Ramus, Peter 104.

579

Raumer, G. B. von 33. 272.

Räumer, Karl von 467. 470. II, 82. 97.

208. 238. Raumer, von, Minister II, 156. Raumer, Friedr. von II, 280. Rationalismus 221. 224. 1 471. 526. 604.

II, 23. 126. Realschulen 2G5. Rechenberg 15. 196. Rechtssprechung der juristischen Fakul- tät 87 ; aufgehoben in Preufsen 342.

565; in Westfalen II, 16. Reinhardt 610. Reiche 533. Reichshofrat 210. Reifeprüfung (Maturitätsprüfung) 460.

t552. II, 215. Reil 401. t418. 461. 464. 542. 577. 595.

631. II, 7. 10. 28. 36. 39. 45. 47. 67. Reinbeck 216. 230. 318. 321. 378. Reinhard, Konr. Friedr., Prof. 145. Reinhard (Dresden) II, 128. Reisig, Karl fH, 72. 1 181. Reiske 431.

Reitunterricht 37. II, 327. Rektor 75. II, 318. Religionsedikt 457. 509. t514. t532, Renoualt II, 45. Rethwisch 463. 581. Reubke U, 290. Ribbeck, 0. 91. 191. Riedel 431. 464. 501. Riehm, Ed. II, 254. Riemer 470.

Rinteln (Univ.) II, 19. 24. Risler 328.

Ritschi F. W. II, 74. 182. Ritschi, Albrecht 34. 128. 226. 233. 272. Ritter, Karl 419. Ritterakademie 5. 37. Robert, K. II, 278. Roch II, 286.

Rochow, von, Minister U, 109. Rödenbeck, Rudolf, Kurator II, 316. Rödiger, Mitglied der Burschenschaft

II, 125. Rödiger, Emil, Orientalist II, 75. 278 Röhr II, 134. Roloff 216.

Romantik 606. 614. 617. II, 186.

Röscher 29. 69. 183. 195. 263. 271.

Rosenberger II, 79. 237.

Rosenkranz II, 71. 179.

Rosenkreuzer 513.

Röfsler, Em. 127. 189. 191. 233. 264. 271.

Rofs n, 231. 237. 279.

Roth, Alb. Chr. 16. 26. 204.

Rothe, Rieh II, 175.

Rothstein II, 255.

Rousseau 422.

Rüge, Arn. H, 110. 181. 207. t210. 231.

Rüdiger (Gegner Chr. Wolffs) 322. 330.

410. Rüdiger, Professor II, 7. 32. 37. 43. 47. Ruhnken 434. 447. 454. Rümelin II, 258.

Sack, K. H. 514. 518. 533. 623. 628.

Sagittarius (Schütz) 199.

Salchow II, 27. 43.

Salis, von 502. f30.

Salzmann 426.

Sand II, 99. 102.

Sandhagen 21.

Savigny 417. 468. II, 65. 176.

Scaliger 485.

Schaller II, 71. t273.

Schede II, 316.

Schelling, F. W. J. von 547. 607. 612.

624. Schelver 608. Schelwig, Sam. 198. Schenk II, 289. Scherk II, 79. Schiller, Friedr. von 425. 448. 459. 463.

691. Schilling II, 66. Schipping 31. Schirach 422. 431. 464. Schlechtendal, L. von II, 287. Schlechtendal jun., von II, 288. Schlegel, Fr. von 448. 469. 617. 623. Schleiermacher 6. 396. 443. 458. 461. 468.

5Q9. 574. 585. 588. 596. 600. 607.

t614. n, 6. 9. 23. 33. 49. 127. 145.

158. 172. 174. Schlichter 219.

37*

580

Schütte 145. Schlittenfahrten 558. Schlottraann II, 254. Schmalz, A. H. Th. •t400. H, 6. 9. 50. Schmeizel, Mart. 282. 288. 341. Schmelzer 220. H, 26. 41. 43. 63. Schmid, Georg 467. -, H. 326. 528. Schmidt, Erich 466. , Ernst (Chemiker) 11, 286. , Julian 192. 230. . , Johannes 11, 277. Schmoller 6. 31. 267. 272. II, 285. Schneider, Joh. Friedemann 142. 257.

270. 281. Schneider, Konr. Leop. 470. Schollmeyer II, 258. 317. Scholl, Ad. n, 278. Schöne II, 278. Schöppenstühle 87. Schöttgen 127. Schott n, 76 Schrader 27. 42. Schriftsteller, ihr Honorar 126. Schröckh, Joh. Matth. 30. 184. 267. Schubart, Chr. Andr. 112. Schuchardt 11, 279. Schuckmann, von, Minister II, 49. Schulonburg, Freiherr von 38. Schultze, (Universitätsrichter) II, 111.

316. Schulz, Otto 467. Schulz, Prediger in Gielsdorf 518. Schulze, Joh. Heinr. 276. 285. 287. 366. Schulze jun., Joh. Ludw. 276. 304. 393.

524. Schulze, Johannes 457. II, 156. 179. 213. Schulze jun., Max II, 259. Schum, Wilhelm II, 285. Schumann II, 280. Schurtzfleisch 43. Scliütz, Chr. Gottfr. 326. 411. 424. 426.

461. 465. 476. 528. 569. 606. n, 7.

43. 75. Schütz jun. 569. 606. Schwartze, Herrn. II, 2G8. Scliwarz, Karl 632. 640. II, 189. 234. 252. , Em. II, 208. , Mathematiker II, 286.

Schweigger II, 80. 286.

Schweigger-Seidel II, 70.

Schwerin, von 37. 210.

Schwerin, Graf von (Minister) II, 116.

238. Scriver 19.

Seckendorff, Veit L. von 24. 26. 34. t 39. Secretär der Universität 79. Seeligmüller II, 269. Segner 196. 289. 315. Seidler, Aug. II, 72. 75. 91. SeUius 282. 290. 369. Semeca 190.

Seminar, theologisches 94. 338. 355. 422. 484. II, 202.

, pädagogisches II, 202. 302.

, philologisches 1 455. 579. II, 33. 303.

, littauisches 239.

, juristisches II, 302.

, geschichtliches II, 803.

, mathematisches II, 186. 304.

, naturwissenschaftliches II, 186.

, physikalisches II, 30i. Semler, Salomon 182. t278. t294. 326. 338. 422. 425. 427. 461. 464. t473. 497. 504. 527. 530. Senff II, 27. 67. Sim^on II, 11. Simon, Joh Ge. 54.

, Richard 298. 300. Sievers, Ed. II, 281. Societas Alethophilorum 181. 316. Sohnke II, bO. Solger II, 259. Sommer, Em. H, 280. Spalding 479. 514. 533. 600. Spangenberg 305. Spee, Friedrich von 3. Spener, Phil. Jak. 22. 34 ff. 226. Spener jun., Joh. Jak. 42. 236. Sperlette, Joh. 61. Sperlette jun. 145. 183. t36^. Spinoza 616. 622. 629. Spittler, 267. Spitzner II, 74.

Sportein 80. 87. 236. 255. 283, 351. 386. Sprengel, Matthias 410. 425. 464. 57ü. 5b9.

-, Kurt 401. 419. 463. 578, II, 6. 37. 43. 46.

581

Springer 467.

Spruchkollegium der Juristen t87. 363.

386. Stahl, Georg Ernst t58. 72. 284. Stammler II, 258. Stange 396. II, 25. 43. Statuten der Universität 74. II, 123. 318. Stäudlin 267. St. Croix 447.

Steck, Chr. W. von 283. 337. 381. 429. Steffens, Henr. 419. 458. 461. 470. t607.

II, 6. 9. 33. 44. 127. 172. 345. Steinbart 540. Steinhard II, 277. Steinhäuser II, 55. Sternwarte 10. Steudener II. 259. Stiebritz 66. 230. 282. 286. 330. 341. 384.

388. 390. Stintzing 71. 184. Stipendien 94. II, 83 (Wittenberger);

II, 193 (Hallenser). Stisser 42. Stölzel 101.

Stösser von Lilienfeld 38. 125. Strähler 215. 317. 373. Strauch II, 281. Straufs, David II, 135. 150. Streiber II, 42. 96. Struve 159.

Stryk, Samuel 39. 41. 44. t51. 143. 146. 169. 234. 243.

, Zahl seiner Zuhörer 17.

Stryk jun., Joh. Sam. 55. HO. 148. Stubenrauch 615.

Studenten, ihre Zahl 113. 249. 371.379. 561. 586. II, 37. 215. 336.

, ihr Unterhalt 114. 592. II, 337.

, Fleifs 599- H, 216. 336.

, Tracht 594. H. 217.

, Lieder 602.

, Stand der Sittlichkeit 252. 375. 395. II, 37. 218.

, Schulden 345. 377.

, Verbot der Ehe 345.

, Verbot der Glücksspiele 348. 374.

, Teilnahme an den Freiheitskriegen II, 40. 44. Studienzeit, ihre Dauer 348. 371. 555. 600.

Stumpf n, 275.

Sturm 43.

Suchier II, 279.

Supprian 366. 384.

Süvern 457.

Syndikus der Universität 79.

T.

Taschenborg, E. II, 287.

Taschenberg, 0. II, 287.

TeUor 501. 514. 516. 533.

Tempsky, von II, 47.

Tentamen philosophicum (physicum)

II, 121. 187. Theater in Halle 117. 250. 270. 374. II, 39. Theremin 470. Thibaut 605. 639. Thieme II, 45. Thiele, Günther II, 275. Thilo 472. 527. II, 56. 127. 163. Thistlethwaite II, 279. Tholuck 34. 69. 126. 185. 227. 249. 268.

271. 326. 511. tu, 57. 127. tl44.

298. 308. Thomae II, 286. Thomasius, Jak. 8. 30. Thomasius, Chr. fiüheres Leben 8. 53.

183.

, Anhänger Pufendorfs 9. 18.

, Freund Poirets 19.

, Wirksamkeit f 149. t261.

, Hexenprocesse 104. 155. 186.

, Kampf mit den Pietisten 205. 243.

, Universitätsdirektor 74. 209. 284. 242.

Thorbecke II, 278.

Thümmel II, 317.

Thümmig 215. 217.

Thumann 410. 434.

Tieck, L. 605.

Tieftrunk 407. 11, 6. 43.

Timotheus Verinus 35. 134. 200.

Trapp, E. Chr. 411. 425. 465.

Treitschke, H. von 29. 271. 634. II, 125.

191. Trendelenburg 530. 581. Tribechovius 142. Tschackert II, 256. Tscheraitscheff II, 44.

582

Tschirnhausen 11. 169. Turnen 412. 464. H, 32. 289. Ttirk II, 97. 328. 339.

V.

Uhland, Ludwig II, 98. Ullmann, Karl II, 61. 127. 170. 190. Ulrici, Herrn. II, 71. t270. Universität, ihr Unterhalt, 8. Haushalt

, Bau der II, 198.

, erste Jubelfeier 603. Universitätsprediger 569. 574. Universitätsrichter II, 104. 316. Union, kirchliche II, 123. 164. Untersuchungen der Universität 344. 376.

543. Unzucht 252. 375. 595. Uphues II, 266. Ursinus, Hofprediger 64. Ursinus, Th. Chr., Professor 257. 270.

286. 366. 380. 384. Usteri 470.

V.

Vaihinger II, 276. Valckenaer 435. 440. 447. Valenti, de II, 166. Varrentrapp 467. 470. 636. II, 48. Verbindungen, studentische (Nationalis- mus), Orden, Kränzchen 161. 253. 374. 597. II, 216. 338. Vetter 412. Villoison 444. 447. Villaume 426. Vockerot 42. Vogel, K. J. II, 260. Vogt 31.

Voigt Joh. n, 32. 77. Voigt, J. A. II, 48. Voigtel 410. 463. II, 7. 12. 36. 43. 77. Volhard, Jak. 72. II, 286. Volkmann, Alfred II, 237. 242. t259. Volkmann, Richard von t II, 264. Volksmedezin 419. Vorlesungen 106. 255. 257. 331.

, öffentliche und private 332.

, deutsche 334.

, Brodkollegia 384. Vorlesungsgekler 99. 339. 346. 384. 588. Vorlesungslisten 561. 597.

Vofs, Joh. Heinr. 434. 448.

Vofs, C. D. 410. 464. H, 81. 48. 77.

W.

Wachsmuth, Wilh. 457. H, 32. 77.

Waage, die 89.

Wagner, Albrecht II, 279.

Wagner (Stellmacher) II, 166.

Wagnitz 395. II, 43.

Wahl, S. Fr. Günther 412. H, 26. 43.

Wahrlieb 186.

Waisenhaus 93. H, 25.

Walch, Joh. Ge. 128. 424. 428. 437.

Wangerin II, 286.

Wardenburg II, 279.

Wasserschieben II, 258.

Weber, Andr. 287. 380.

, Christian 287.

-, Michael II, 54. 81. 127.

, Wilhelm tu, 81. 230.

, Theodor II, 260.

Webster 186.

Wedel, von II, 3.

Wegscheider fH, 24.43. f 127. 165. 234.

Wehrn 639. II, 34. 63.

Weidlich 30. 66. 182. 327. 329.

Weinhold, Medeziner, II, 69. 179.

Weinhold, Germanist II, 180.

Weinkeller der Universität 84. 92. 35».

374. Weise, H, 83. Weizsäcker 128. 238. Welcker 462. 464. II, 259. Wellhausen H, 278. Werbefreiheit der Studenten 86. 239.

246. 253. 349. Wernsdorflf 457, Wesche 38.

Westphal, E. Chr. 283. 397. Wette, de II 99.

Wideburg 127. 270. 289. 315. 329. 380. Wiesand II, 54. Wiese, Berth. H, 280. Wilda II, 66. Wilhelm, Prinz v. Preufsen, nachmals

Kaiser H, 47. Wilhelm, Herzog v. Braunschweig 11, 19. Will 185. Wiltheifs n, 286.

- 583

Winckelmann 420. Winckler 21. 48. 227. Winckler 232.

Winterfeld, Oberst von 252. Wippermann II, 240. Witte, Karl II, 66.

, Leopold n, 91. 154. 173. 188. Wittenberg, Universität vereinigt mit Halle n, 51.

, Predigerseminar U, 52.

, Professoren Wittenberger Stiftung

II, 58. Wittwenkasse 84. 354. 562. H, 21. 204.

321. Witzleben, von, Kurator II, 105. 118. Wolff, Christian von, 81. 142. 1 169. f 191. 259.

, Kampf mit den Pietisten 211.

, Verbannung 216. 230.

, Kanzler 77.

, Wirksamkeit 268.

, Zurückberufung 316.

- , Schüler 323. 377. 380.

, Nachwirkung 413. 420. II, 175. 343. Wolf, Joh. Gabr. 145.

, Fr. Aug. 421. 427. t434. 525. 541. 579. 585. 589. 596. 600. 607. II, 7. 50. 74. 181. 345 Wolfradt, von EL, 38. Wöllner 407. 509. t513. 542. 550. 603. Woltär 397. II, 43. 63.

Wolters II, 256. Woltersdorff 516. 523. Wucherer II, 5. 48. Wunderlich II. 246. 258. Würzer, Prediger 515. Wüst n, 307.

Wuttke, Adolf 101. H, 251. -, Heinr. 191. 330. Wutzer n, 69.

Y.

York, von II, 43.

Z.

Zachariae, Theod. 11, 279. Zacher, Julius II, 280. Zahlungskommission 558. II, 123. Zedlitz, K. A. von, Oberkurator 279.

375. 387. 394. 408. 422. 434. 456. 464.

503. 1 535. 586. Zeller, Eduard 192. 194. 196. 219. 230.

233. 322. 330. 365. 389. 640 Zierold 64. Zietelmann U, 258. Zimmermann, Joh. Liborius 275. , Joh. Ge. 531. Zöllner 516. 518. Zopf n, 287. Zschackwitz 289.

Zucht, akademische 556. 594. II, 315. Zwanzigk (Incrementa Brandenburg) 67.

Druck von G. Bornstein in Berlin.

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